Newsletter für Gründer & Selbständige

19/2010 (versendet am 28.07.2010)

News2Use, 19/2010: Arbeiten mit Heimvorteil, Gratis-Jahresplaner als Geschenk, Gute Kontakte zu freien Journalisten

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

geschenkt ist geschenkt: Wenn Sie die Selbständigkeit wieder aufgeben, etwa weil Sie eine gut bezahlte Stelle als Angestellter finden, müssen Sie den bis dahin erhaltenen Gründungszuschuss nicht zurückzahlen. Trotzdem sollten Sie - besonders in den ersten neun Monaten nach der Gründung - gut überlegen, ob Sie die begonnene Selbständigkeit übereilt beenden (vgl. Gründungszuschuss-Tipp). Übrigens haben auch wir heute ein Geschenk für Sie: Einen Excel-Kalender, der Sie bis ins Jahr 2013 begleiten soll. Wir freuen uns, wenn Sie ihn auch an Kollegen und Freunde weiterempfehlen.

Viel Spaß beim Lesen unseres Newsletters! 

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz


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INHALT

1. Homeoffice: Heimvorteil bei gutem Nachbarschaftsverhältnis
2. Geschenk für Sie: Jahresplaner bis ins Jahr 2013
3. Gründungszuschuss: Keine Rückforderung bei Abbruch des Projekts Selbständigkeit
4. Pressearbeits-Tipp: Vernachlässigen Sie die freien Journalisten nicht!
5. XING-Tipp: XING reduziert unerwünschte Eventeinladungsmails
6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit


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1. Homeoffice: Heimvorteil bei gutem Nachbarschaftsverhältnis

Im eigenen Büro zu arbeiten – das ist für viele Existenzgründer ein Traum, der sich aus Kostengründen oft erst realisieren lässt, wenn die Geschäfte brummen. Wer seine Unternehmung zunächst im Homeoffice startet,  muss darauf achten, dass Vermieter und Nachbarn dem emsigen Schaffen keinen Riegel vorschieben.

Die Arbeit in den eigenen vier Wänden hat viele Vorteile: Man spart Miete für ein eigenes Büro, es gibt keinen Kleidungszwang, keine dauertelefonierenden Kollegen, keine Arbeitswege. Ein Nachteil aber ist: Wer in einer Mietwohnung arbeitet, muss damit rechnen, Probleme mit dem Hausherrn zu bekommen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs schreibt Mietern vor, um Erlaubnis zu fragen, bevor sie ihr Gewerbe zwischen Wohn- und Badezimmer aufziehen. Handelt es sich bei den Heimarbeitern um Autoren, Softwareentwickler oder Makler, die in den eigenen vier Wänden still vor sich hinwerkeln, dürften sie keine Schwierigkeiten haben, grünes Licht zu bekommen. Wenn die Wohnung durch die berufliche Nutzung nicht intensiver genutzt wird als beim privaten Wohnen, muss der Eigentümer der selbständigen Tätigkeit zustimmen. Anders ist der Fall gelagert, wenn der Job auch außerhalb der Wohnung spürbar ist – wenn also Nachbarn etwas davon mitbekommen. Dann dürfen Vermieter die Heimarbeit möglicherweise verbieten.

Im Zweifel sollten Mieter den Eigentümer um Erlaubnis fragen, falls unklar ist, ob sein Gewerbe mit den Gepflogenheiten des Hauses vereinbar ist. Ein Ebay-Versandhandel, der es erforderlich macht, regelmäßig Päckchen im Gemeinschafts-Hausflur zu lagern, dürfte die Nerven der Nachbarn empfindlich stören. Auch, wenn Boten von Express-Diensten ständig an der Tür klingeln. Wer so ein Geschäft betreiben will, sollte unbedingt vorab klären, ob es mit der Hausordnung zu vereinbaren ist. Auch wenn sich regelmäßig Busladungen voller Kunden ins Haus schieben, dürften die Nachbarn protestieren. In Ordnung ist Ulrich Ropertz zufolge, Sprecher des Deutschen Mieterbundes, wenn drei bis fünf Kunden pro Tag im heimischen Büro vorsprechen. Auch bei Tagesmüttern gibt es Grenzen: Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Mieterin mit eigenem Kind bei einer Wohnfläche von bis zu 90 Quadratmetern bis zu drei fremde Kleinkinder betreuen darf – mehr nicht.

Ebenso gibt es Beschränkungen für Lärm: In einer Mietwohnung dürfte kaum eine Fahrradwerkstatt toleriert werden. Und auch Musikunterricht darf nicht ausufern. Ropertz zufolge ist Musizieren in einer Mietwohnung zwar grundsätzlich erlaubt, doch mit mehr als circa zwei mal drei Stunden pro Woche Unterricht sollte man die Geduld der Nachbarn nicht strapazieren.

Generell sind Heimarbeiter gut beraten, wenn sie ein offenes und harmonisches Verhältnis zu den Nachbarn pflegen – dann sind jene auch wohlgesonnener. Sofern sich jedoch Frau Müller vom Vorderhaus belästigt fühlt, kann sie möglicherweise Mietminderung fordern – und spätestens dann sind Probleme mit dem Vermieter programmiert.

Auf der sicheren Seite sind Heimarbeiter, die sich bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages die berufliche Nutzung der Wohnung genehmigen lassen. Liegt die schriftliche Erlaubnis vor, sind sie aus dem Schneider, sofern sie ansonsten die Hausordnung befolgen.

Weitere Tipps für frischgebackene Selbständige, die nach der Gründung vor neuen Herausforderung stehen, finden Sie in unserem Ratgeber: "Jetzt sind Sie Unternehmer. Was Sie von Anfang an wissen müssen": http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/buch.html


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2. Geschenk für Sie: Jahresplaner bis ins Jahr 2013

Haben Sie auch schon erste Termine und Aufträge für das kommende Jahr auf den Schreibtisch bekommen? Oder gar für die Jahre danach? Die Organisation von Terminen auch in weiter Ferne ist kein Problem, wenn Sie unseren kostenlosen Jahresplaner nutzen wollen. Ab sofort stehen unsere Kalender auch für die Jahre 2011 bis 2013 zum Download bereit. Viele unserer Leser möchten nicht mehr auf das beliebte Tool verzichten. Mit dem praktischen Kalender können Sie Ihren Urlaub, Vortrags- und Seminar-Termine, Geschäftsreisen und Messebesuche sowie langfristige Projekte planen.

Die Excel-Jahresplaner sind praktisch und übersichtlich. Sie haben sie immer da, wo auch Ihr Outlook ist, nämlich auf dem Laptop. Und bei Bedarf können Sie sie auf einer Din-A4 Seite ausdrucken. Sie können den Jahresplaner auch ganz unabhängig von einem bestimmten Computer einsetzen, indem Sie die Datei als Tabelle in GoogleDocs hochladen. So kann die ganze Familie bzw. Firma Ihre Planung einsehen und falls von Ihnen gewünscht bearbeiten.

Seit Beginn meiner Selbständigkeit bastle ich mir deshalb jedes Jahr in Excel einen solchen Planer. Und weil das einerseits sehr praktisch ist, andererseits jedes Mal eine ganze Menge Arbeit macht, habe ich mir gedacht, dass ich den Jahresplaner nicht für mich behalte, sondern an Sie und andere Interessierte verschenke.

Tipps zur Nutzung

a. Sie sehen das ganze Jahr auf einer Bildschirmseite bzw. Druckseite und können Projekte, Deadlines, Urlaubszeiten usw. planen und durch Verwendung von Farbcodes übersichtlich darstellen.

b. Bundeseinheitliche Feiertage und Wochenenden sind bereits farblich hervorgehoben, Kalenderwoche und die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Monat sind ebenfalls angegeben.

c. Der Jahresplaner bietet einen Ferienkalender für alle Bundesländer und eine Liste der nicht bundeseinheitlichen Feiertage, so dass Sie den Kalender schnell an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können. Tipp: Ich markiere die Schulferien in meinem Bundesland durch eine graue Hintergrundfarbe. Das hilft mir bei der Planung von Seminar-Terminen.

d. Wenn Sie mit der rechten Maustaste auf ein Feld klicken, können Sie einen Kommentar eingeben und auch längere Texte hinterlegen. Pro Tag sind bis zu drei Kommentare möglich, da jeder Tag aus drei Feldern besteht.

e. Wenn Sie den Jahresplaner zur Urlaubs- oder Einsatzplanung für eine Abteilung oder ein kleines Unternehmen nutzen wollen, dann fügen Sie doch einfach in jedem Monat entsprechend der Mitarbeiterzahl Zeilen ein. Sie haben dann für jeden Mitarbeiter eine Zeile zur Verfügung, die sie mit seinem Namenskürzel benennen können.

f. Weitere Anregungen zur Nutzung finden Sie im Jahresplaner in der Lasche "Tipps und Tricks".

Technische Voraussetzungen : Der Jahresplaner funktioniert auf jedem gängigen Betriebssystem, also nicht nur Microsoft Windows, sondern auch MacOS und Linux. Einzige Voraussetzung ist eine Excel-kompatible Tabellenkalkulation. Falls Sie kein Microsoft Office/ Excel haben, können Sie auch die Tabellenkalkulation im Rahmen des kostenlosen Programmpakets OpenOffice benutzen.

Es würde mich sehr freuen, wenn mein kleines Tool auch für Sie hilfreich ist. Ich bin gespannt auf Ihr Feedback!

Hier können Sie den Jahresplaner 2010 - 2013 kostenlos herunterladen:
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=311


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3. Gründungszuschuss: Keine Rückforderung bei Abbruch des Projekts Selbständigkeit

Wenn Sie in der Phase Ihrer Gründung eine Vollzeitstelle annehmen, müssen Sie sofort die Arbeitsagentur benachrichtigen. Sie erhalten den Gründungszuschuss bis zum Beginn der Anstellung weiter, sofern Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch selbständig tätig sind. Dann aber endet die Zahlung des Gründungszuschusses. Die bereits erhaltene Förderung wird nicht zurück verlangt.

Doch Vorsicht: Wenn die Anstellung während der Probezeit oder kurz danach scheitert, können Sie nicht in die geförderte Selbständigkeit zurückkehren. Überlegen Sie sich deshalb den Schritt in die abhängige Beschäftigung gut. Fragen Sie den potenziellen Arbeitgeber, ob er nicht auch an einer freien Mitarbeit interessiert ist. So haben Sie die Chance, einen zusätzlichen Kunden zu gewinnen. Wenn sich dann herausstellt, dass dieser Kunde Sie langfristig auslastet und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gegeben ist, können Sie sich auch später noch anstellen lassen. Achten Sie aber darauf, dass es während der freien Mitarbeit nicht zu einer scheinselbständigen Tätigkeit kommt, da diese eine Förderung ausschließt.

Auch wenn Sie aufgrund einer unbefriedigenden Umsatzentwicklung beschließen, wieder auf Stellensuche zu gehen, oder Insolvenz anmelden, müssen Sie die Förderung nicht zurückzahlen. Die Förderung im Rahmen des Gründungszuschusses ist nicht erfolgsabhängig.

Weitere Informationen und Tipps zum Gründungszuschuss erhalten Sie in unserem Workshop "Auf direktem Weg zur Gründungsforderung": http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/basis-workshop.html


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4. Pressearbeits-Tipp: Vernachlässigen Sie die freien Journalisten nicht!

Vieles von dem, was in Zeitungen, Zeitschriften und auf Online-Portalen geschrieben wird, stammt nicht aus der Feder von Redakteuren, sondern von freien Journalisten, die als Einzelkämpfer oder im Team arbeiten, oft auch unter dem Titel „Redaktionsbüro“. Diese Journalisten haben erheblichen Einfluss darauf, was publiziert wird. Oft sind sie Experten für ein bestimmtes Thema, zum Beispiel Handys oder Immobilien, und schreiben für mehrere Medien gleichzeitig. So können sie eine gut recherchierte Story gleich mehrfach unterbringen. Bezahlt werden sie nach Anzahl und Umfang der Beiträge, deshalb sind sie oft extrem produktiv – und hervorragende Multiplikatoren.

Wenn Sie also auf interessante Artikel von einem Verfasser stoßen, der nicht im Impressum des Mediums gelistet ist, fragen Sie einfach nach, ob dieser Journalist zur Redaktion gehört oder freiberuflich arbeitet. Handelt es sich tatsächlich um einen freien Journalisten, werden Sie zwar in der Regel nicht die persönlichen Kontaktdaten erhalten, aber eine Kontaktanfrage dürfte in jedem Fall weitergeleitet werden. Sie können den Freiberufler auch per Telefonbuch, Suchmaschine oder ein Online-Netzwerk wie XING finden.

Dieser Aufwand lohnt sich besonders bei Journalisten, deren Namen Sie in Zusammenhang mit Ihrem Spezialgebiet wiederholt, vielleicht sogar in verschiedenen Medien lesen. Es kann Ihnen nur nutzen, wenn Sie Kontakt zu solchen Journalisten aufnehmen und sie bei Interesse auf Ihren Verteiler setzen.

Weitere Tipps für eine erfolgreiche Pressearbeit erhalten Sie in unserem Workshop „Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige“:
http://www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/workshop.html


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5. XING-Tipp: XING reduziert unerwünschte Eventeinladungsmails

So mancher XING-Nutzer wundert sich, von wem er alles Einladungen zu Veranstaltungen erhält. Und leider sind die Einladungen nicht immer relevant: Wer reist schon durch ganz Deutschland, um an einem Seminar teilzunehmen? XING hat in letzter Zeit viel getan, um die Zahl solcher ungewünschter Einladungen zu reduzieren. Besonders nützlich: Aus einem Hinweis im Einladungstext lässt sich jetzt nachvollziehen, ob die Einladung über einen direkten Kontakt, die Mitgliedschaft in einer Gruppe oder auf anderem Weg zustande kommt. Entsprechend kann man reagieren und die Gruppe verlassen oder den Kontakt beenden, wenn die Einladung unerwünscht ist.

Wer eine eigene Gruppe auf XING betreibt und zu Events einlädt, sollte wissen, dass man zu Gruppen-Events künftig die eigenen Kontakte nicht mehr zusätzlich einladen kann. Auch damit möchte man Einladungsspam verhindern, denn eine Kontaktbestätigung wird oft leichtfertiger vergeben als der Beitritt in eine Gruppe. Eine parallele Einladung über andere Gruppen ist bei öffentlichen Events weiterhin möglich, indem man einen Mitveranstalter anlegt, der Moderator dieser anderen Gruppe ist.

Eine weitere Maßnahme, um irrelevante Einladungsnachrichten zu reduzieren, besteht darin, dass Eventabsagen nur noch an Mitglieder versendet werden, die sicher oder vielleicht kommen wollen. Wer auf eine Eventeinladung „nein“ geantwortet hat, kann gar keine Nachrichten mehr bekommen und auch bei ausgelaufenen Events sind keine Rundschreiben mehr möglich.

Die Nutzung von Amiando für das Ticketing bei kostenpflichtigen Veranstaltungen – bisher den XING-Ambassadors vorbehalten – wird jetzt auch auf auswählte andere Gruppenmoderatoren ausgeweitet. Interessierte Veranstalter können sich an den XING-Community-Support wenden.

Den besten Überblick und viele weitere Tipps, wie Sie XING optimal nutzen, um Ihre beruflichen und persönlichen Ziele zu erreichen, erhalten Sie in den offiziellen XING-Seminaren: www.xing-seminare.com. Bei den XING-Seminaren erfahren Sie übrigens auch, wie Sie Nachrichten und Einladungen nur an diejenigen Empfänger schicken, für die sie auch wirklich relevant sind.


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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