Newsletter für Gründer & Selbständige

27/2010 (versendet am 19.10.2010)

News2Use, 27/2010: Vom richtigen Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe, Fördermöglichkeiten für Ausbilder, nebenher festangestellt

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

selten haben wir so viele Zuschriften erhalten wie nach unserer Berichterstattung zur Verteuerung der Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Die Empörung ist verständlicherweise groß, denn ab 1. Januar müssen Selbständige für den Schutz vor dem Scheitern allzu tief in die Tasche greifen. Wir verraten Ihnen in diesem Newsletter, wie Sie die Versicherung rechtzeitig kündigen können. Lesen Sie auch unser Interview mit Autor Sascha Suden, der sein exklusives Einzelhandelsgeschäft aufgrund vieler Fehler aufgeben musste. Er hat das Buch "Hilfe, ich habe gegründet!" geschrieben - mit vielen Tipps, damit andere Gründer nicht in dieselben Fallen tappen wie er.

Viel Spaß bei der Lektüre!

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Drei Fragen an Sascha Suden: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um aufzugeben?
2. Kündigung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung –  so geht’s
3. Arbeitsrechts-Tipp: Fördermöglichkeiten für Azubis nutzen
4. Zuverdienst: Nebenher festangestellt trotz Gründungszuschuss?

5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Drei Fragen an Sascha Suden: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um aufzugeben?

In der ersten Phase seiner Gründung war Sascha Suden verliebt in sein Geschäft: Sein Businessplan wurde von den Banken akzeptiert, er bekam einen Kredit, fand einen schönen Laden für sein exklusives Einzelhandelsgeschäft für Blumen, Möbel und Accessoires – und hatte bald Kunden wie den Deutschen Bundestag und Lufthansa aufzuweisen. Sechs Jahre später aber war der Promi-Florist sechsstellig verschuldet. Alltagsfehler hatten zu einem GAU geführt, er gab sein in ganz Berlin bekanntes Geschäft auf. Im Buch „Hilfe, ich habe gegründet!“  (Linde Verlag, 19,90 Euro) berichtet Suden offen und ohne sich selbst zu schonen von den Erfahrungen, die er gemacht hat, und gibt Tipps zum Bessermachen. Im Interview mit gruendungszuschuss.de spricht er von den Problemen, die zur Krise geführt hatten.

gruendungszuschuss.de: Was waren die ersten Anzeichen dafür, dass das Geschäft nicht richtig läuft?

Sascha Suden: Hinweise, dass es nicht gut läuft, gab es schon bald, aber ich gestand mir das nicht ein. Wir hatten lange nach dem Prinzip Hoffnung gewirtschaftet – es wird schon alles gut werden, es laufen doch nur Kleinigkeiten schief. Genau genommen begann die Krise aber bereits in der Gründungsphase, mangels guter Beratung. Unser Businessplan reichte beispielsweise nur bis zum Tag der Geschäftseröffnung. Wie wir am Tag danach unseren Lebensunterhalt bestreiten sollten, wussten wir nicht, darüber hatten wir nie nachgedacht. Auch die Bank hatte uns nicht darauf hingewiesen. So stand bereits sehr früh ein Gedanke immer im Mittelpunkt: Wo bekomme ich Geld her?

gruendungszuschuss.de: Doch Sie konnten auch schnell zahlungskräftige Kunden gewinnen. Welchen Fehler haben Sie weiter gemacht, der dazu geführt hat, dass Sie sich derart verschulden konnten?
 
Suden: Es gab keinen Kapitalfehler, den wir begangen haben, es war vielmehr eine Summe aus Alltagsfehlern, und die Umstände waren auch wenig glücklich. Gutgläubig und ohne sie nochmals zu überprüfen, unterzeichneten wir beispielsweise jede Menge Verträge. So ist es etwa passiert, dass wir einen Laden zu anderen Bedingungen als mündlich vereinbart gemietet hatten und eine jährliche Mieterhöhung um fünf Prozent schlucken mussten. Am Ende mussten wir daher fast 1000 Euro mehr im Monat zahlen. Und wir hatten häufig kein glückliches Händchen mit unseren Mitarbeitern, teilweise waren sie sogar unfreundlich zu Kunden. So etwas findet man heraus, indem man Freunde zu Testkäufern macht – ein Trick, der uns leider erst spät eingefallen ist. Dazu kam, dass Großkunden, für die wir bereits in Vorleistung getreten waren, Insolvenz anmeldeten – oder doch weniger Blumendekorationen buchten, als sie im Vorfeld mehr oder weniger verbindlich angekündigt hatten.

gruendungszuschuss.de: Wann schließt man am besten?

Suden: Wer die Chance hat, den Zeitpunkt der Geschäftsschließung selbst zu bestimmen, sollte sie nutzen: Denn er hat das Heft des Handelns in der Hand, das hilft im Umgang mit Gläubigern, man kann  verhandeln. Wenn einen die äußeren Umstände zum Zusperren zwingen, kann man nicht mehr auf den idealen Zeitpunkt warten. Wir konnten entscheiden, dass wir das Weihnachtsgeschäft mitnehmen wollen, und erst ein paar Wochen danach schließen werden. Das war wichtig für uns, so konnten wir noch einen Teil der Schulden abbauen.  Anderen gegenüber sollte man den Termin so lange wie möglich geheim halten, denn wenn er erst einmal öffentlich ist, versucht jeder zu retten, was zu retten ist. Mitarbeiter sind nicht mehr motiviert, und die Gläubiger sitzen im Nacken, was aus ihrer Sicht natürlich verständlich ist.

Für alle, die mehr über Sascha Sudens Erfahrungen lesen möchten, hat er den Bericht „Hilfe, ich habe gegründet!“ geschrieben. Das Buch ist auch interessant für erfolgreiche Unternehmer, die verstehen wollen, wie Ihre Schuldner, „die andere Seite“, ticken. Weitere Informationen unter http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/hilfe-ich-habe-gegruendet.html


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2. Kündigung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung –  so geht’s

Die Erhöhung der Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist fast absurd hoch: Die Kosten steigen in zwei Stufen auf das Vierfache der jetzigen Höhe. Ab 2011 müssen Selbständige doppelt so viel, ab 2012 viermal so viel wie jetzt berappen. Wer sich darauf nicht einlassen möchte und nach den ersten Jahren der Selbständigkeit das Risiko eines Scheiterns als gering einstuft, dürfte daher wenig Interesse an einer Weiterführung der Versicherung haben. Diese zu kündigen, ist aber gar nicht so einfach – bisher war eine Kündigung der Versicherung nämlich nicht vorgesehen, wie uns eine Sprecherin der Arbeitsagentur bestätigt. Weil sich die Konditionen verändern, gibt es jedoch in Kürze ein einmaliges Sonderkündigungsrecht für alle. Dies gilt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, zu dem das Gesetz in Kraft tritt – also ab 1. Januar 2011. Bis 31. März müssen Versicherungsflüchtlinge ein formloses Kündigungsschreiben an die Arbeitsagentur richten, dann wirkt die Kündigung rückwirkend zum 1.1.2011. Gegebenenfalls bereits bezahlte Beiträge erhalten Sie zurück. Diesen Kündigungszeitraum dürfen Sie nicht übersehen, denn ansonsten ist eine reguläre Kündigung erst fünf Jahre nach Eintritt in die Versicherung möglich. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate zum Monatsende.

Als alternative Möglichkeit, um aus der Versicherung auszutreten, gibt es die „kalte Kündigung“. Das bedeutet, dass Sie aus der Versicherung ausscheiden, wenn Sie mindestens drei Monate im Rückstand mit der Bezahlung Ihrer Beiträge sind. Viele Gründer haben diese Möglichkeit bereits erfolgreich genutzt, es ist aber möglich, dass die Arbeitsagenturen hierbei künftig restriktiver vorgehen. Diese „kalte“ Kündigung können Sie sofort angehen.

Ansonsten gibt es kaum Möglichkeiten, die Versicherung zu verlassen. Wer jedoch weniger als 15 Stunden wöchentlich selbständig tätig ist, fällt ebenfalls aus der Versicherungspflicht. Wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld erhält, muss in dieser Zeit ebenfalls keinen Beitrag mehr bezahlen. In diesem Fall darf man sich keinesfalls 15 Stunden oder mehr selbständig (oder nicht-selbständig) betätigen. Einkommen über 160 Euro werden mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Altersrente und dauerhafte Erwerbsminderung führen schließlich ebenfalls zur Entlassung aus der Versicherungspflicht.

Wer Angestellter und im Rahmen seiner neuen Tätigkeit in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig wird, muss den Beitrag natürlich nicht doppelt bezahlen. Die Versicherungspflicht in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung endet damit aber nicht – sie ruht nur. Sobald sich der Arbeitnehmer wieder selbständig macht, ist er wieder beitragspflichtig.


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3. Arbeitsrechts-Tipp: Fördermöglichkeiten für Azubis nutzen

Wer einen Auszubildenden einstellen will, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Wichtig dabei ist, dass Sie tatsächlich ausbilden wollen. Denn nur dann können beide Seiten davon profitieren. Wenn Sie einen Azubi ausgebildet haben und ihn in ein Arbeitsverhältnis übernehmen wollen, wissen Sie genau, was auf Sie zukommt – in diesem Fall kaufen Sie nicht die Katze im Sack ein. Sie haben sich Ihre eigene Fachkraft ausgebildet. Und auch die Ausbildungszeit selbst kann nützlich sein, denn in ihrem Verlauf kostet der Azubi immer weniger Ihrer Arbeitszeit und nimmt Ihnen immer mehr Aufgaben ab. So trägt er zu Ihrer Entlastung bei.

Wenn Sie einen förderungsbedürftigen jungen Menschen betrieblich ausbilden, kann die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Betrieb unterstützen. Erkundigen Sie sich unbedingt vor Abschluss des Ausbildungsvertrags bei der für Sie zuständigen Agentur und lassen Sie sich von einem Berater die entsprechenden Anträge aushändigen. Arbeitgeber können großzügige Zuwendungen erhalten, zum Beispiel folgende:

- Ausbildungsbonus: Zuschuss für den Abschluss eines Vertrags mit einem Jugendlichen, der seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz sucht.

- Ausbildungszuschuss: Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildungsberufen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden.

- Ausbildungsmanagement: Unterstützung bei administrativen und organisatorischen Aufgaben für Klein- und Mittelbetriebe, die einen lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen betrieblich ausbilden.

Tipp: Bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) beziehungsweise Handwerkskammern (HWK) gibt es sogenannte Ausbildungsberater. Sie helfen bei Fragen rund um die Ausbildung - kostenlos.
Viele weitere Tipps und Hinweise zum Umgang mit Mitarbeitern finden Sie in unserem Buch „Mein erster Mitarbeiter“ (18,40 Euro). Weitere Infos und Bestellung unter http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/mein-erster-mitarbeiter.html


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4. Zuverdienst: Nebenher festangestellt trotz Gründungszuschuss?

Vor allem Gründer mit niedrigem Anspruch auf Arbeitslosengeld I und somit Gründungszuschuss denken darüber nach, ob sie in der Anlaufphase der Selbständigkeit ihren Lebensunterhalt zusätzlich durch eine nichtselbständige Nebentätigkeit absichern sollten. In diesem Fall ist zu beachten, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Das gilt nicht mehr, wenn für andere Tätigkeiten in der Summe mehr Zeit aufgewendet wird; auf den Verdienst kommt es nicht an. Es wäre hier also äußerstenfalls, auch vorübergehend, eine nichtselbständige Halbtagstätigkeit mit 20 Wochenstunden vorstellbar, selbst wenn diese anfangs ein höheres Einkommen als die selbständige Tätigkeit einbringt.

Zusätzliche Beschäftigungen sind während des Bezugs der Förderung bei der Arbeitsagentur anzugeben. Es empfiehlt sich dringend, bereits im Vorfeld die Zulässigkeit einer geplanten Nebentätigkeit mit der Arbeitsagentur zu besprechen, um Überraschungen zu vermeiden. Einige Arbeitsagenturen geben Auskünfte, wonach bereits eine über einen Mini- oder Midijob hinausgehende nichtselbständige Tätigkeit zu einem Abbruch der Förderung führen würde. Da solche Jobs nach der Höhe des Einkommens (400 beziehungsweise 800 Euro) und nicht nach der Wochenstundenzahl abgegrenzt sind, sollten Sie in einem solchen Fall ganz genau nachfragen, wie Ihr Berater entscheiden würde.

Falls auch Sie den Weg in die Selbständigkeit planen und in manchen Fragen unsicher sind, lassen Sie sich gerne von uns beraten. Wir betreuen Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans und der Antragsunterlagen auf den Gründungszuschuss oder empfehlen Ihnen einen erfahrenen Gründungsberater in Ihrer Nähe: http://www.gruendungszuschuss.de/?id=103


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5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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