Newsletter für Gründer & Selbständige

28/2010 (versendet am 27.10.2010)

News2Use, 28/2010: Jetzt Vorgründungscoaching beantragen, vorweihnachtliche Presse-Tipps, Sozialversicherungs-Neuigkeiten zu 2011

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

in rund zwei Monaten ist Silvester - geht es Ihnen auch so, dass Sie dieses Jahr noch etwas bewegen wollen? Wir geben Ihnen drei Tipps, wie Sie dieses Jahr noch in die Zeitung oder andere Medien kommen, indem Sie das passende Thema wählen. Wollen Sie sich im nächsten halben Jahr selbständig machen und ein Vorgründungscoaching beanspruchen, sollten Sie sich ebenfalls sputen, denn die Fördermittel hierfür werden knapp. Lesen Sie auch, wie sich die Beiträge zur Sozialversicherung im nächsten Jahr ändern.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Sozialversicherungsbeiträge: Was ändert sich 2011?
2. Mittel für Vorgründungscoaching werden knapp: Jetzt handeln!
3. Pressearbeits-Tipp: Drei Tipps, um noch vor Weihnachten in die Medien zu kommen
4. Darlehens-Tipp: Ist das Darlehen zweckgebunden?
5. XING-Tipp: Keine Event-Einladung mehr verpassen

6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Sozialversicherungsbeiträge: Was ändert sich 2011?

Bei der Festlegung von Beitragssätzen und -bemessungsgrenzen für 2011 blickt der Gesetzgeber zwei Jahre zurück und damit ins Krisenjahr 2009. Damals sind die Reallöhne gesunken. Deshalb bleiben wichtige Rechengrößen bei der Sozialversicherung 2011 gleich oder gehen sogar leicht zurück. Andererseits steigen einige Beitragssätze, so dass unter dem Strich doch eine Mehrbelastung heraus kommt. Wir erläutern die Änderungen bei gesetzlicher Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus der Perspektive von Selbständigen.

a) Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung haben Selbständige die Wahl: Sie können den Versicherungsschutz mit oder ohne Krankengeld wählen, also der „Lohn“-Fortzahlung ab der siebten Krankheitswoche. Das Krankengeld kostet zusätzlich 0,6 Prozent Beitrag.  Die Krankenversicherung kostet dieses Jahr noch 14,3/14,9 Prozent und erhöht sich zum 1.1.2011 auf 14,9/15,5 Prozent. Zugleich nimmt die Beitragsbemessungsgrenze geringfügig ab von 3.750 Euro auf künftig 3.712,50 Euro. Der resultierende Höchstbeitrag  steigt somit von 559 auf 575 Euro.

Wichtiger als die Höchst- sind für Gründer mit anfangs geringem Gewinn die Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese richten sich nach der „monatlichen Bezugsgröße“, dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten im vorvergangenen Jahr. Die Bezugsgröße blieb in den alten Bundesländern konstant bei 2.555 Euro, in den neuen Bundesländern stieg sie von 2.170 auf 2.240 Euro an. Während des Bezugs von Gründungszuschuss (inklusive der Verlängerungsphase) wird ein Verdienst von mindestens der Hälfte dieser Bezugsgröße (1.277,50 Euro) unterstellt, nach Auslaufen der Förderung von 75 Prozent der Bezugsgröße (1.916,25 Euro). In den alten Bundesländern resultieren daraus Mindestbeiträge von 198 bzw. 297 Euro (wenn man von 15,5 Prozent Beitragssatz, also inklusive Krankengeld, ausgeht).

Liegt das Einkommen oberhalb dieser Werte, sind die Beiträge entsprechend höher. Zum Einkommen zählt der erzielte Gewinn, der Gründungszuschuss (ohne den 300-Euro-Zuschlag) sowie sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung usw.

Übrigens kann man den Versicherungsschutz durch Abschluss eines Wahltarifs verbessern, so dass man nicht erst nach 42 Tagen Krankheit Geld von der Kasse erhält. Dann sind allerdings nicht nur zusätzliche Beiträge fällig, sondern man bindet sich auch drei Jahre an den Krankenkversicherungsanbieter.

b) Pflegeversicherung

Bei der sozialen Pflegeversicherung gelten die selben Bemessungsgrenzen wie bei der Krankenversicherung, nur die Beiträge sind andere: Kinderlose zahlen 2,20 Prozent, Eltern 1,95 Prozent. Daraus resultieren zum Beispiel für Kinderlose in den alten Bundesländern folgende Beiträge: Während des Gründungszuschuss-Bezugs mindestens 28,10 Euro, danach mindestens 42,16 Euro, maximal 81,68 Euro.

c) Rentenversicherung

In die gesetzliche Rentenversicherung müssen nur ganz bestimmte Selbständige einzahlen, zum Beispiel Handwerker in den ersten Jahren nach der Gründung, Lehrer, Erzieher und Dozenten, sowie Pflegeberufe. Für sie und alle anderen Mitglieder bleiben sowohl Beitragssatz als auch Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern unverändert bei 19,9 Prozent bzw. 5.500 Euro monatlich. Der Höchstbeitrag verharrt bei 1.094,50 Euro. In den neuen Bundesländern steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze und somit der Höchstbeitrag auf 4.800 Euro bzw. 955,20 Euro.

d) Arbeitslosenversicherung

Über die umfangreichen Änderungen bei der Arbeitslosenversicherung für Selbständige haben wir hier im Newsletter schon umfassend berichtet. Zum 1.1.2011 steigt nicht nur der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung voraussichtlich von 2,8 auf 3,0 Prozent, sondern der Satz wird nicht mehr auf 25% der monatlichen Bezugsgröße, sondern auf 50% und im Jahr 2012 sogar auf 100% der Bezugsgröße berechnet. In den alten Bundesländern rechnen wir deshalb 2011 mit 33,60 Euro und 2012 mit 67,20 Euro Monatsbeitrag. Gründer erhalten in den ersten zwölf Monaten ihrer Gründung immer den etwas günstigeren Satz (33,60 Euro) und müssen erst danach den vollen Satz bezahlen. Zum Vergleich: 2010 betrug der Beitragssatz noch 17,88 Euro pro Monat. Der Beitritt in die Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist freiwillig und will gut überlegt sein. Wer bereits versichert ist, kann bis zum 31.03.2011 von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, das rückwirkend zum 31.12.2010 wirkt.

e) Unter dem Strich: Gesamtbelastung bis 1.790 Euro!

Wer nur die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nutzt (also nicht „privat versichert“ ist), zahlt während des Gründungszuschuss-Bezugs mindestens 226 Euro, danach 339 Euro und bei Verdienst oberhalb der Bemessungsgrenze maximal 657 Euro (Annahme: Mit Krankengeld, alte Bundesländer, keine Kinder). Wer zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlt und sich gegen Arbeitslosigkeit versichert, zahlt für die gesetzliche Sozialversicherung insgesamt bis zu 1.790 Euro monatlich – zusätzlich zu Einkommens- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag.

Ausführliche Darstellung mit Vorjahresvergleich:
www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/kranken-renten-pflegeversicherung/beitragsbemessungsgrenzen.html

Unsicher, ob Sie in die Renten- und andere Sozialversicherungszweige einzahlen müss(t)en? – Expertenrat unter:
www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=14

Private Vorsorge aufbauen – die bessere Alternative? – Eigene Strategie erarbeiten und Vorteile nutzen:
www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=523


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2. Mittel für Vorgründungscoaching werden knapp: Jetzt handeln!

Sie wollen noch dieses Jahr oder in der ersten Hälfte des kommenden Jahres gründen und sich dabei professionell unterstützen lassen? Viele Bundesländer übernehmen einen Teil der Beratungskosten schon vor der Gründung, in Bayern zum Beispiel 70 Prozent der Kosten. Allerdings handelt es sich um Ermessensleistungen, die nur bewilligt werden können, so lange genug Geld vorhanden ist. Die entsprechenden Töpfe sind in vielen Ländern schon (fast) leer. Gründer, die jetzt nicht schnell handeln, müssen teilweise bis März nächsten Jahres warten, bevor wieder Förderanträge bewilligt und Beratungen begonnen werden können, da die Haushaltsmittel für 2011 in aller Regel erst mit mehreren Wochen Verzögerung zur Verfügung stehen.

In Oberbayern ist der Topf für die Beratung künftiger Gewerbetreibender schon jetzt leer. Einen Antrag auf Förderung kann man zwar noch stellen, mit einer Bewilligung ist aber erst im Frühjahr 2011 zu rechnen – sofern man dann nicht schon gegründet hat. In Nordbayern und für Freiberufler können Mittel noch im alten Jahr bewilligt werden, allzu lange Zeit sollte man sich mit der Antragstellung aber auch in diesen Fällen nicht lassen.

Auch in Hessen sind die Töpfe schon fast leer: Zwar werden Förderungen noch bewilligt, aber der Prozentsatz, der zur Beratung zugeschossen wird, wurde gekürzt und ist somit deutlich niedriger als noch vor wenigen Wochen.

Wer vor der geplanten Gründung Beratung in Anspruch nehmen möchte (die in der Regel erst nach Bewilligung des Antrags beginnen kann!), sollte sich schnell über die in seinem Bundesland bestehenden Fördermöglichkeiten und Budgets informieren und dann mithilfe des ausgewählten Beraters einen Antrag stellen.

Gerne rufen wir Sie zurück, informieren Sie über die in Ihrem Fall bestehenden Fördermöglichkeiten und empfehlen einen erfahrenen Berater in Ihrer Nähe:
www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=309


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3. Pressearbeit: Drei Tipps, um noch vor Weihnachten in die Medien zu kommen

Noch zwei Monate bis Weihnachten, und Sie wollen mit Ihrem Unternehmen noch einen Jahresendspurt hinlegen? Dann kurbeln Sie Ihre Geschäfte doch mit dem Werkzeug Pressearbeit an. Die Vorweihnachtszeit und der Jahreswechsel eignen sich hervorragend dafür, um den Journalisten gute Aufhänger für ihre Geschichten zu liefern: Immerhin haben sie es schwer, ihre Medien in den Tagen von Heiligabend bis Heiligdreikönig mit wichtigen News zu füllen. Alle Jahre wieder tut sich in dieser Zeit ein „Winterloch“ auf.

Wenn Sie den Journalisten in Ihrer Pressemitteilung gute Aufhänger für Geschichten liefern, die in diese Tage passen, greifen sie bestimmt gerne darauf zurück. Gibt es in Ihrem Business etwas, das inhaltlich mit Weihnachten oder dem Jahreswechsel zu tun hat? Falls ja, dann ergibt sich der Inhalt der Pressemitteilung vermutlich automatisch. Falls Sie jedoch nicht gerade Christbäume und Lichterketten verkaufen, müssen Sie selbst einen Bezug zum Themen herstellen. Im Folgenden drei Ideen, um einen geeigneten Aufhänger für eine Pressemitteilung zur Weihnachtszeit zu finden:

a) Bieten Sie Service, der zu Weihnachtszeit und Jahreswechsel passt.

Wenn Sie den Journalisten in einer Pressemitteilung beschreiben, wie wichtig Entspannung ist, um gerade im meist wenig besinnlichen Advent den Kopf über Wasser zu halten, wenn Sie diese These auch mit wissenschaftlichen Erkenntnissen oder guten Zitaten untermauern, dann nehmen sie diesen Themenvorschlag möglicherweise gerne an. Und weil die Idee und die Zitate von Ihnen stammten, wird mit etwas Glück auch Ihr Massagesalon im Artikel erwähnt.

Wie jedes Jahr gibt es steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel. Falls Sie Steuerberater sind, könnten Sie den Journalisten eine Pressemitteilung mit deren Inhalt – und den konkreten Folgen oder Handlungsanweisungen für Steuerzahler schicken. Natürlich sollte die Pressemitteilung mit Ihren Zitaten gespickt sein. Die Journalisten greifen diesen Nutzwert-Text möglicherweise gerne auf, zumal Sie die bloße Nachricht der steuerlichen Veränderungen mit Hintergrundinformation versehen haben. Das ist guter Service für Journalisten wie Leser.

Überlegen Sie, ob es im Bereich Ihrer Branche eine solche Gesetzesänderung gibt.

b) Berichten Sie Kurioses, das zur Jahreszeit passt.

Der Journalist und Krimiautor Harry Luck hatte wegen der Unsitte, dass Lebkuchen bereits im Spätsommer verkauft werden, die Facebook-Gruppe „Kein Lebkuchen vor dem 1. Advent“ gegründet. Er und die Gruppenmitglieder versichern, bis zum 28. November standhaft zu bleiben und sich nicht von Dominosteinen verführen zu lassen. Als ein dpa-Reporter von der kuriosen Gruppe erfuhr, schrieb er darüber und schickte die Nachricht über den Ticker, der fast alle größeren Redaktionen erreicht. Seither ist Luck gefragter Gesprächspartner für Tageszeitungen, Radiosender – sogar das Frühstücksfernsehen bittet um ein Interview mit dem Lebkuchen-Aktivisten. Auch hat er es beispielsweise auf die Titelseite des Bonner Generalanzeigers geschafft.

Luck hatte die Gruppe zwar nicht mit dem Ziel gegründet, Pressearbeit in eigener Sache zu machen – doch genau das ist der positive Nebeneffekt: Bei allen Interviews zum Thema lässt er einfließen, dass er Krimiautor ist und erwähnt seine Bücher. Weil es so gut läuft, überlegt er, diese Kampagne „gegen Lebensmittel zur Unzeit“ weiter auszubauen und gegen den ganzjährigen Verkauf gefärbter Eier zu protestieren, die immer außer Ostern scheinheiligerweise „Brotzeiteier“ heißen.

Haben auch Sie eine Kuriosität auf Lager, und können auch Sie in Ihre Geschichte einfließen lassen, womit Sie eigentlich Ihr Geld verdienen? Dann nur zu: Die Journalisten freuen sich über jede berichtenswerte Anekdote, die im besten Fall zur Jahreszeit passt, und sie werden in ihrem Artikel mit großer Wahrscheinlichkeit erwähnen, was Sie sonst so machen.

c) Nutzen Sie die aktuelle Nachrichtenlage, um einen Aufhänger für Ihre Pressearbeit zu finden.

Denken Sie daran, dass zum Jahresende gerne Bilanz in jedem nur denkbaren Bereich gezogen wird. Wirtschaftlich wird dieses Jahr als gutes gefeiert, weil der Aufschwung da ist. Sind Sie ein passendes Beispiel dafür, dass die Wirtschaft wieder brummt? Sind Sie ein Existenzgründer, dessen Unternehmung nach anfänglichen Schwierigkeiten in diesem Jahr durchgestartet ist? Dann beziehen Sie sich in einem kurzen Satz in Ihrer Pressemitteilung auf die aktuelle Nachrichtenlage, und schreiben Sie, warum Ihre persönliche Geschäfts-Geschichte eine Steilvorlage für Journalisten ist, um über den Aufschwung aus einer anderen Perspektive zu schreiben.

Wenn Sie mehr Tipps und praktische Unterstützung für eine gelungene Pressearbeit erhalten wollen, besuchen Sie unseren Workshop „Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige“ noch in diesem Jahr. Dann können Sie sich vielleicht noch vor Weihnachten über eine Presseveröffentlichung freuen.

Mehr Infos unter www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/workshop.html.
 

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4. Darlehens-Tipp: Ist das Darlehen zweckgebunden?

"Für eine Frau ist es leichter, einen Kredit für eine Küche als für eine Existenzgründung zu bekommen." Das behauptete Businesscoach Monika Scheddin in ihrem Vortrag auf dem Fachkongress für Businessfrauen vergangenes Wochenende in München. Augenzwinkernd riet sie ihrem weiblichen Publikum dazu, der Bank bei der Firmengründung vorzugaukeln, das Geld sei für den Hightech-Herd und den überdimensionierten neuen Kühlschrank gedacht. Der Vorschlag klingt plausibel, ist aber rechtlich nicht ganz unproblematisch. Wenn die Bank erfährt, dass ein Kredit auf Basis falscher Angaben gewährt wurde, kann sie die Geschäftsgrundlage für den Kredit für nichtig erklären und den gesamten Betrag sofort zurückfordern. Das gilt natürlich auch umgekehrt, wenn Sie geschäftliche Kredite zweckentfremden.

Wenn Sie das Darlehen einer Förderbank wie der KfW in Anspruch nehmen wollen, müssen sie sich an bestimmte Regeln halten. Die Gelder müssen Sie zweckgebunden verwenden. Wofür, das steht meist auf den Webseiten der Förderbanken. In den KfW-Programmen, die für Gründer und Selbständige in den ersten Jahren relevant sind, dürfen Sie den Kredit in der Regel für folgende Posten ausgeben:

a) Sachmittel. Dazu gehören Investitionen wie Übernahmekosten (beim Kauf eines Unternehmens), Kauf von Grundstücken und Gebäuden, von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, sowie geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis 150 Euro. Außerdem dürfen Sie die Erstausstattung mit Material und Waren für den Verkauf und das Lager finanzieren, zum Beispiel Lebensmittel für ein Restaurant oder Handelsware für einen Einzelhandel kaufen.

b) Betriebsmittel – deren Finanzierung ist meist nur während der ersten Monate nach der Gründung möglich. Dazu gehören laufende Kosten für Miete, Pacht, Personalkosten, für Marketing, Beratung, Reisekosten, Fortbildung, Kosten für das Auffüllen des Lagers, aber auch Kautionen. Und – auch nicht unwichtig: die Lebenshaltungskosten des Gründers.

c) Gründungskosten, die gelegentlich auch zu den Betriebsmitteln gerechnet werden. Dazu gehören Gebühren für Gewerbeanmeldung, Anwaltskosten,  Beratungskosten im Rahmen der Gründung und anderes.

d) Andere Kosten, zum Beispiel Grunderwerbskosten und Baukosten.

Auch bei Darlehen einer Geschäftsbank ist es üblich, dass die Verwendung der Mittel an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Ein universelles Darlehen zur Nutzung nach Belieben ist für Unternehmen nicht machbar – schon alleine deshalb, weil aufgrund der gesetzlichen Vorschriften im Antrag auf ein Darlehen begründet werden muss, wofür das Darlehen gebraucht wird.  Wofür Sie ein Darlehen brauchen und dann auch verwenden dürfen, muss mit der Geschäftsbank individuell verhandelt werden.

Wenn Ihre Geschäftsidee auf einem gut durchdachten und gut gerechneten Businessplan fußt, haben Sie gar nicht so schlechte Chancen, um einen angemessenen Kredit zu bekommen. Eine neue Küche können Sie sich, wenn die Geschäfte gut laufen, dann auch vielleicht ganz ohne Finanzierung kaufen.

Weitere Tipps zu Startkapital- und Kreditaufnahme erhalten Sie in unserem Ratgeber „Darlehen und Kredit“: http://www.gruendungszuschuss.de/businessplan/darlehen-und-kredit.html


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5. XING-Tipp: Event-Einladungen schneller annehmen oder ablehnen

Da freuen sich Gäste wie Gastgeber: XING-Mitglieder können ihre Event-Einladungen jetzt um einiges leichter bearbeiten. Die Event-Funktion auf XING wird gerne von Selbständigen genutzt, die Veranstaltungen für ihre Kunden organisieren oder die sich selbst auf Business-Treffen fortbilden. Die Überarbeitung der Funktion war wichtig, denn oft gaben die Eingeladenen in der Vergangenheit kein Feedback auf ihre Einladungen, was mitunter daran lag, dass sie drei oder vier Klicks für eine Zu- oder Absage brauchten. Mit solchen Klick-Umwegen ist jetzt Schluss. Die Einladenden können folglich jetzt leichter abschätzen, mit wie vielen Gästen sie rechnen können.

In der neuen To-do-Liste im rechten oberen Bereich der Startseite sehen Sie jetzt auf den ersten Blick, zu wie vielen Events Sie geladen sind. Wenn Sie auf den Button „Event-Benachrichtigungen“ klicken, öffnet sich links daneben eine Liste mit allen Einladungen. Diese Übersicht ist ein Segen für XING-Mitglieder, die begehrte Veranstaltungs-Teilnehmer sind – so haben sie jetzt alle potenziellen Termine auf einem Blick beisammen. An dieser Stelle ist nur mehr ein Klick pro Einladung nötig (rechts neben der Event-Beschreibung), um den Gastgeber mit einem „Ja“, „Nein“ oder „Vielleicht“ über Ihr Kommen oder Nichtkommen zu informieren. Dieses Ja/Nein/Vielleicht nötigt den eingeladenen Gast ein stückweit, hier Zu- und Absagen zu machen – eine gute Sache für den Veranstalter, für den das Event somit besser planbar ist.

Sobald Sie Ihren Status gesetzt haben, verschwindet die Einladung übrigens als „gelesen“ aus der Liste auf der Startseite. Sie ist natürlich dadurch nicht verloren und kann weiterhin im Bereich der Nachrichten – unter Events – aufgerufen werden.

Übrigens können Sie alle Events jetzt auch mit nur einem Klick auf „Alles als gelesen markieren“ aus der Liste entfernen. Dies ist allerdings nicht unbedingt empfehlenswert: Wenn Sie keinen Blick auf Ihre Einladungen werfen, besteht die Gefahr, dass Ihnen auch spannende Veranstaltungen durch die Lappen gehen.
 
Viele weitere Tipps, wie Sie XING optimal nutzen, um Ihre beruflichen und persönlichen Ziele zu erreichen, erhalten Sie in den offiziellen XING-Seminaren: www.xing-seminare.com.


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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