Newsletter für Gründer & Selbständige

29/2010 (versendet am 03.11.2010)

News2Use, 29/2010: Simplify your E-Mail, Beitragsvervierfachungs-Gesetz jetzt offiziell, ALG2-Zuverdienst erhöht

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

was könnten wir nicht alles erreichen, wenn wir nicht ständig so viele E-Mails zu beantworten hätten. Ein Viertel unserer Arbeitszeit kostet das Lesen und Beantworten im Schnitt und man lässt sich von E-Mails viel häufiger unterbrechen und ablenken als man das selbst wahrnimmt. Wir geben Ihnen unsere vier besten Tipps, wie Sie den Zeitaufwand für E-Mails dramatisch senken können.

Außerdem: Fotoideen für den Businessplan, wie viele Gründungen im Oktober gefördert wurden sowie weitere Tipps & Tricks.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Vier Tipps gegen die Mailflut: Simplify your E-Mails
2. Arbeitslosenversicherung für Selbständige - Gesetz jetzt offiziell
3. Mittel für Beratungsförderung werden jetzt auch in NRW knapp
4. ALG2-Reform: Regelsatz und auch Zuverdienst erhöht - ein ganz klein wenig
5. 13.307 geförderte Gründungen im Oktober 2010
6. Gestaltungs-Tipp: Fotos im Businessplan?
7. XING-Tipp: Endlich Übersicht über Event-Einladungen

8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Vier Tipps gegen die Mailflut: Simplify your E-Mails

Wussten Sie, dass Sie Ihre E-Mails vermutlich öfter checken als Sie denken? In einer Studie aus dem Jahr 2006 gaben die Teilnehmer an, sie würden allenfalls stündlich in ihr virtuelles Postfach schauen. Tatsächlich aber überprüften sie es durchschnittlich nach jeweils fünf Minuten. Kein Wunder, dass das E-Mailen 23 Prozent des Arbeitstags beansprucht, wie eine andere Studie herausfand. Im folgenden vier Tipps, um die tägliche E-Mail-Flut zu bewältigen.

a) Beginnen Sie den Arbeitstag nicht mit dem Lesen Ihrer E-Mails.

Dieser Tipp lag Tiki Küstenmacher, Autor des Bestsellers „Simplify your life“, in seinem Vortrag auf dem Fachkongress für Businessfrauen Ende Oktober in München besonders am Herzen.  Wer gleich beim Start in die Arbeit E-Mails beantwortet, reagiert – und agiert nicht. Man erledige so lauter kleine, meist unwichtige Aufgaben – statt sich einer großen, vielleicht auch unangenehmen zu widmen. Wer mit wertschöpfender Arbeit beginnt, sei produktiver. Erst nach ein, zwei Stunden sollte ein Büroarbeiter in sein Mailprogramm blicken.

b) Lesen Sie nur zwei, drei Mal am Tag Ihre Mails.

Sie bekommen Ihre Mails in Ihr E-Mail-Postfach geliefert, sobald diese auf dem Server liegen? Und Sie fühlen sich bemüßigt, dann sofort zu lesen und antworten? Ihre Reaktionszeit ist damit im guten Durchschnitt: Eine Studie belegt, dass E-Mail-Empfänger, die am Schreibtisch sitzen, auf 70 Prozent ihrer E-Mails innerhalb von sechs Sekunden nach ihrem Eintreffen reagieren, und auf 85 Prozent innerhalb von zwei Minuten. Unser Tipp: Machen Sie sich nicht zum Sklaven Ihrer E-Mails und deaktivieren oder kontrollieren Sie die "Push"-Funktion Ihres E-Mail-Postfachs. Sie können dafür sorgen, dass Ihr E-Mail-Programm die Mail nicht gleich abruft, sobald sie auf dem Server ankommt. Oder Sie können zumindest die Zeitabständen vergrößeren und nicht wie bisher beispielsweise im 5-Minuten-Takt neue Mails empfangen. So entscheiden Sie, wann Sie Post bekommen, und nicht der Server oder der Absender. Wie Sie die Push-Funktion kontrollieren können, unterscheidet sich je nach E-Mail-Programm. Unter folgendem Link finden Sie unter Frage 8 die Anleitung für verschiedene Outlook-Varianten, um die Zeitintervalle zu ändern: http://www.planet-outlook.de/mailfaq.htm.

c) Antworten Sie nicht auf jede Mail.

Küstenmacher verwendete in seinem Vortrag das Bild eines Kajaks, um den Umgang mit der täglich auf uns einströmenden Informationsflut zu illustrieren – und rät, einfach einmal nicht zu reagieren: „Lassen Sie sich zunächst einfach treiben. So  eine E-Mail schwimmt häufig ein zweites Mal vorbei.“ Generell nicht zu reagieren, das dürfte im Geschäftsleben nicht möglich sein. Doch der Empfänger ist gut beraten, wenn er sich bewusst macht, welche Mails seine Antwort zwingend erfordern - und worauf er nicht reagieren muss, was er einfach so weiterlaufen lassen kann. Wenn er auf jede Mail ein "Danke, ich habe Ihre Nachricht erhalten" schreibt und noch ein, zwei Sätze ergänzt, provoziert er möglicherweise einen längeren Mail-Austausch, der zwar aus Nettigkeiten bestehen mag, aber viel wichtige Zeit kostet.

d) Wagen Sie den Befreiungsschlag und delegieren Sie Mails.

Sie schaffen es trotz aller Disziplin nicht, Ihre Mails in angemessener Zeit zu beantworten? Ihr E-Mail-Postfach ist abends noch immer halb voll? Dann sollten Sie sich für eine Radikallösung entscheiden und das Lesen und Beantworten Ihrer Mails delegieren: Wer seinen Mailaccount an einen Mitarbeiter umlenkt und ihn brieft, wie er auf unterschiedliche Anfragen reagieren soll, befreit sich selbst davon, auf viele Standardanfragen einzugehen. Möglicherweise reicht es, einige typische Antworten zu entwickeln und den Mitarbeiter zu bitten, diese einzusetzen und nach Bedarf zu variieren. Sind davon abweichende Antworten nötig, können diese im Bündel besprochen werden und - wenn es nicht anders geht - selbst beantwortet werden. Daraus lassen sich dann vielleicht gleich wieder weitere Musterantworten ableiten. Jeder, der zuvor in einer täglichen Mail-Flut unterging, dürfte dieses Vorgehen als Befreiungsschlag empfinden, und sich freuen, statt vielleicht mit 100 nur noch mit zehn wirklich relevante Anfragen täglich konfrontiert zu sein.


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2. Arbeitslosenversicherung für Selbständige - Gesetz jetzt offiziell

Am 24. Oktober wurde das Beschäftigungschancengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit zum Jahreswechsel in Kraft. Das Gesetz verlängert die bisher zum 31.12.2010 befristete Arbeitslosenversicherung für Selbsändige. Dieser Zweig der Arbeitslosenversicherung wird also zur Dauereinrichtung. Zugleich verdoppeln sich durch das Gesetz aber die monatlichen Beiträge, nach einem weiteren Jahr vervierfachen sie sich sogar.

Das mit dem Gesetz eingeführte Sonderkündigungsrecht, über das wir bereits ausführlich berichtet haben, kann bis Ende März rückwirkend zum 31.12.2010 ausgeübt werden. Streng genommen kann man die Kündigung erst ab 1. Januar losschicken, denn erst dann tritt das zugrundeliegende Gesetz in Kraft. Tatsächlich werden die Arbeitsagenturen die eingehenden Kündigungen wohl sammeln und zu Jahresanfang bearbeiten.

Viele oder sogar alle Agenturen werden die Versicherten anschreiben und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. (Ansonsten könnte man als Versicherter womöglich auch noch später kündigen, mit Verweis auf die nicht erfolgte Information.) Zusätzlich werden auch wir Sie im Januar daran erinnern, eine Kündigung zu prüfen und abzusenden.

Bis auf weiteres gibt es auch noch die Möglichkeit, durch dreimaliges Nicht-Zahlen der Beiträge aus der Versicherung auszuscheiden. Auch im neuen Gesetz gibt es diese Hintertür. Allerdings ist es gut möglich, dass es hier mittelfristig eine Änderung der Modalitäten gibt und der Ausweg über die Hintertür von der Arbeitsverwaltung deutlich erschwert wird. Noch ist das allerdings nicht der Fall.

Wie bereits in einer früheren Ausgabe unseres Newsletter berichtet, werden ab dem neuen Jahr manche Selbständige nicht mehr in die Versicherung aufgenommen, um Missbrauch zu verhindern: Wer bereits in der Arbeitslosenversicherung freiwillig versichert war und dann die selbständige Tätigkeit zwei mal unterbrochen haben, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, bleibt künftig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Betroffene, bei denen diese Voraussetzungen jetzt schon vorliegen, können sich nur freiwillig versichern, wenn sie sich noch in 2010 selbständig machen.

Fragen zum Einzelfall? - Nutzen Sie unseren telefonischen Beratungsservice unter
http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=14


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3. Mittel für Beratungsförderung werden jetzt auch in NRW knapp

Im letzten Newsletter hatten wir darauf hingewiesen, dass in zahlreichen Bundesländern die Mittel für das Vorgründungscoaching knapp werden. Jetzt ist es auch in NRW so weit: am 15. November endet der Bewilligungszeitraum für Abrufe der Zuschüsse aus dem Beratungsprogramm Wirtschaft NRW des Haushaltsjahres 2010. Anders als in anderen Bundesländern hat die Landesregierung in Düsseldorf aber schon jetzt Fördermittel in begrenztem Umfang aus dem Haushaltsjahr 2011 bereitgestellt.

Schon jetzt können also Gelder aus dem kommenden Jahr beantragt werden. Mit den Beratungen darf noch in 2010 begonnen werden, die Auszahlung erfolgt aber erst im Frühjahr 2011, wenn die Haushaltsmittel auch offiziell freigegeben sind. Die Beratungen müssen bis Ende April 2011 abgeschlossen und abgerechnet sein.

In anderen Bundesländern sind die Mittel ebenfalls schon ausgeschöpft oder werden knapp. Anders als in NRW können Beratungsförderungen dort aber in aller Regel erst wieder im Februar/März nächsten Jahres beantragt werden. Die Beratung darf zudem erst nach erfolgter Bewilligung beginnen.

Wer vor seiner geplanten Gründung geförderte Unternehmensberatung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich also schnell über die in seinem Bundesland bestehenden Fördermöglichkeiten und Budgets informieren und dann mithilfe des ausgewählten Beraters einen Antrag stellen.

Gerne rufen wir Sie zurück, informieren Sie über die in Ihrem Fall bestehenden Fördermöglichkeiten und empfehlen einen erfahrenen Berater in Ihrer Nähe:
www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=309


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4. ALG2-Reform: Regelsatz und auch Zuverdienst erhöht - ein ganz klein wenig

Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Diesen Eindruck musste gewinnen, wer die gesetzgeberische Entwicklung rund um das Arbeitslosengeld II verfolgte. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres zwang zum Nachrechnen der Regelsätze, nach acht Monaten Diskussion wurden sie nun für Erwachsene um fünf Euro erhöht, für Kinder blieben sie unverändert.

Für Gründer aus dem ALG2-Bezug viel interessanter: Die Regierung hatte im Koalitionsvertrag eine deutlich großzügigere Regelung beim Zuverdienst vereinbart, damit Eigeninitiative sich mehr lohnt. Rausgekommen ist eine klitzekleine Erhöhung des Freibetrags, die nicht gerade ein aufrüttelndes Signal aussendet.

Wer sich als Hartz-IV-Empfänger nicht zurücklehnt, sondern sich eine zusätzliche Arbeit sucht - sei sie selbständig oder nicht - muss seinen Zuverdienst bei der zuständigen ARGE melden, wo er mit dem ALG2-Anspruch verrechnet wird. Die ersten 100 Euro Hinzuverdienst darf er wie bisher behalten. Von dem Hinzuverdienst zwischen 100 und 1.000 Euro muss er 80 Prozent abführen, von dem darüber liegenden Verdienst 90 Prozent. Bisher lag die Schwelle, ab der 90 Prozent abgeführt werden müssen, bei 800 Euro. Die Änderung besteht also darin, dass auf einen Zuverdienst im Bereich von 800 bis 1.000 Euro künftig 10% weniger abgeführt werden müssen. Macht bis zu 20 Euro mehr netto im Monat. "Ein weiterer Ausbau ist denkbar und soll Mitte 2012 geprüft werden", heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums.

Ob das DAS Signal für Hartz IV-Empfänger zum Aufbruch ist? Wir hatten im vergangenen Jahr eine Bundestagspetition unterstützt, initiiert von Praktikern aus der ALG2-Verwaltung. Sie hatten gefordert, dass Gründer den Zuverdienst zum Arbeitslosengeld II während der ersten neun Monate nach der Gründung ganz für sich behalten können. Das sei ein deutlicher Anreiz für die Gründer, sich richtig ins Ruder zu legen. Außerdem wären die Gründer in dieser Zeit entlastet von lästiger Bürokratie, denn die Berechnung des Hinzuverdienstes folgt eigenen Regeln, die von den Regeln der Buchhaltung bzw. der Finanzämter abweichen. Leider hat die Petition damals nicht die ihr gebührende Beachtung gefunden, dabei wäre das nach Überzeugung vieler Insider eine wirkungsvolle Maßnahme gewesen, die unter dem Strich kaum Kosten verursacht hätte. Bei der jetzigen Regelung halten die ALG2-Bezieher nämlich ihre Hinzuverdienste bewusst gering, zugleich kostet die bürokratische Ermittlung der Hinzuverdienstgrößen viele Kapazitäten in der Verwaltung, die man hätte einsparen können.

Die neuen Regelbedarfe

... wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Wir geben den neuen Regelsatz (ab 1.1.2011) und in Klammern den bisherigen wieder:

- Alleinstehende Erwachsene: 364 Euro (359, +1,4 Prozent)
- Partner: 328 Euro (323, +1,5 Prozent)
- Kinder 14-18 Jahre: 287 Euro (unverändert)
- Kinder 6-14 Jahre: 251 Euro (unverändert)
- Kinder 0-6 Jahre: 215 Euro (unverändert)

Zusätzlich beschlossen wurde ein "Bildungspaket", von dem Kinder in der Grundsicherung profitieren sollen, das möglichst von den Städten und Gemeinden bereitgestellt werden soll. Das finanzielle Volumen  beträgt rund 700 Millionen Euro in 2011 und steigt in den Folgejahren auf 730 Millionen Euro. Angesichts von 1,77 Millionen Kindern, die in Bedarfsgemeinschaften leben, hat das Paket einen Wert von 33 Euro pro Kind und Monat. Dies entspricht einer Erhöhung des Sates für Kinder von etwa 12 bis 15 Prozent.


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5. 13.307 geförderte Gründungen im Oktober 2010

Die Bundesagentur für Arbeit meldet für den zurückliegenden Monat 12.216 Gründungen mit Gründungszuschuss und 1.091 Gründungen mit Einstiegsgeld. Insgesamt haben sich also 13.307 Männer und Frauen mit Hilfe staatlicher Förderung selbständig gemacht, im Vormonat waren es 12.224. Der Oktober als erster Monat des vierten Quartals ist traditionell ein starker Gründungsmonat.

Unsere Hochrechnung für 2011: Auf Basis der genannten Zahlen rechnen wir für das Gesamtjahr mit 144.500 Gründungszuschuss-Gründungen, eine Steigerung von gut 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (137.108). Bei den Gründungen aus dem Arbeitslosengeld II, rechnen wir mit 15.700 Förderungen mit Einstiegsgeld, ein Rückgang um 21% gegenüber 2009 (19.844).


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6. Gestaltungs-Tipp: Fotos im Businessplan?

Oft ist es sehr aufwändig, das eigene Büro mitsamt der ganzen Ausstattung im Businessplan zu beschreiben. Damit sich Ihr Geldgeber dennoch ein konkretes Bild Ihrer Arbeitsräume machen kann, fügen Sie doch einfach Fotos hinzu. Bilder und Grafiken können die schriftlichen Aussagen unterstützen - aber leider nicht ersetzen. Das Bild sollte einen guten Gesamtüberblick über den Raum und die darin vorhandenen Arbeitsutensilien geben. Vor allem bei Geschäften mit Ladenfront bietet ein Foto eine gute Gelegenheit, dem Leser vor Augen zu führen, wo sich die künftige Geschäftstätigkeit abspielen wird.

Wenn Sie eine überschaubare Anzahl an Produkten anbieten, können Sie hiervon ebenfalls ruhig Bilder einfügen, so lange der Businessplan nicht zum Fotoalbum wird. Achten Sie darauf, dass die entscheidenden Details im Ausdruck deutlich erkennbar sind. Hilfreich sind Bilder auch, wenn Sie ein komplizierteres technisches Produkt anbieten. Möglicherweise werden dessen Funktionen anschaulicher, wenn der Leser ein Foto des Produkts oder seiner Einzelteile studieren kann. Eine Beschreibung der Produkteigenschaften ersetzt dies allerdings nicht!

Weitere konkrete Hilfe, Ihren Businessplan zu schreiben, bietet unser Business-Plan-Tool (29 Euro). Sie beantworten dabei einen gut verständlichen Fragebogen - mit jeder Angabe füllt sich Ihr Businessplan Stück für Stück inklusive aller nötigen Einzelpläne aus.

Weitere Informationen unter
http://www.gruendungszuschuss.de/businessplan/businessplan-template.html


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7. XING-Tipp: Endlich Übersicht über Event-Einladungen

Ab sofort herrscht Ordnung in Ihrem XING-Terminkalender: Die Verwaltung der Events war auf der Business-Plattform bisher nicht so einfach, zumal interessante und weniger interessante Einladungen unübersichtlich und nicht auseinander dividiert angezeigt wurden. Daran haben die XING-Entwickler gearbeitet. Wer jetzt den Menüpunkt „Events“ und „Meine Events“ anklickt, kann seine Einladungen per Mausklick filtern.

Grundsätzlich kann das XING-Mitglied hier zwischen „alle Events“, „von mir organisierte Events“ und „Events, zu denen ich eingeladen bin“ wählen. Herausgefiltert sind die Einladungen, die das XING-Mitglied bereits abgelehnt hat. Eine feine Sache für Veranstalter und Gäste, um den Überblick über die Termine zu behalten! Und es geht noch mehr: Über die Funktion „Status anzeigen“ rechts oben kann jedes XING-Mitglied bestimmen, welchen Status die Events haben sollen, die unter einer der oben genannten drei Kategorien aufgelistet werden. Das heißt: Das XING-Mitglied kann sich nur die Events anzeigen lassen, deren Teilnahme er bestätigt hat. Er kann aber auch nur die Events einsehen, die er mit einem „Vielleicht“ gekennzeichnet hat. Und falls er möchte, kann er auch nochmals einen Blick auf alle Veranstaltungen werfen, die er bereits abgesagt hat. Wer einen Überblick über bereits vergangene Events haben möchte, wird auf der neu gestalteten Event-Seite ebenfalls fündig.

Den besten Überblick und viele weitere Tipps, wie Sie XING optimal nutzen, um Ihre beruflichen und persönlichen Ziele zu erreichen, erhalten Sie in den offiziellen XING-Seminaren: www.xing-seminare.com. Bei den XING-Seminaren erfahren Sie übrigens auch, wie Sie Einladungen nur an diejenigen Empfänger schicken, für die sie auch wirklich relevant sind.


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8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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