Newsletter für Gründer & Selbständige

31/2010 (versendet am 08.12.2010)

News2Use, 31/2010: Gründungszuschuss verlängern, Zukunftsausblick im Businessplan, XING-Suchaufträge mit zusätzlichen Aquise-Chancen

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

oft ist die Adventszeit alles andere als besinnlich: Privat will das Weihnachtsfest organisiert werden, in der Firma steht der Jahresendspurt an. Wer sich jetzt noch über Mitarbeiter und Geschäftspartner ärgert, ist alles andere als weihnachtlich gestimmt. Mein Tipp: Suchen Sie in diesem Fall das klärende Gespräch und schaffen Sie so die Probleme bestmöglich aus der Welt. Wie Sie das am besten anstellen, lesen Sie in unserem Konfliktlösungs-Tipp. 

Viel Spaß bei der Lektüre unseres Newsletters und eine angenehme Adventszeit!

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Ärger mit anderen: Vier Tipps zum klärenden Gespräch
2. Gründungszuschuss verlängern: So bekommen Sie sechs Monate zusätzliche Förderung
3. Businessplan-Tipp: So geben Sie den richtigen Ausblick
4. XING-Tipp: Funktion „Suchaufträge“ deutlich verbessert – so profitieren Sie davon bei der Kundensuche

5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit


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1.  Ärger mit anderen: Vier Tipps zum klärenden Gespräch

Sie ärgern sich immer wieder über einen Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter? Dann liegt es an Ihnen, dies anzusprechen: Ihr Gegenüber ahnt womöglich gar nichts von dem, was Sie ärgert oder bedrückt, oder er verdrängt diese Ahnung. Sie sind also am Zug, um die Schwierigkeit aus der Welt zu schaffen: Sie müssen mit ihrem Gegenüber darüber reden. Das ist schwierig, aber es bringt Sie weiter.

a) Erleichterung verschaffen und Distanz gewinnen

Es ist oft sinnvoll, Ärger zu zeigen und das Gefühl auszusprechen. Es verschafft einem Erleichterung, wenn man ganz einfach sagen kann: „Das ärgert mich jetzt wahnsinnig!“ Außerdem müssen Ihre Gesprächspartner so Ihre Gefühle nicht erraten, sondern wissen, woran sie sind. Trotzdem sollten Sie nie mit akuter Wut ein Konfliktgespräch führen, da die Situation sonst eskalieren kann. Es reicht erstmal, einen Satz loszuwerden. Schaffen Sie ansonsten zunächst Distanz. Gehen Sie in Ihr Büro zurück oder laufen Sie eine Runde um den Block und beruhigen sich erst einmal.

b) Termin für klärendes Gespräch vereinbaren

Machen Sie erst danach mit dem Konfliktpartner einen Termin für ein Gespräch aus, bei dem Sie beide nicht unter Zeitdruck stehen. Überlegen Sie sich vorab, wie lange das Gespräch voraussichtlich dauern könnte, und bitten Sie den anderen, sich diese Zeit zu nehmen. Achten Sie darauf, dass Sie den anderen nicht überrumpeln, sondern geben Sie ihm ein Stichwort, was Sie mit ihm besprechen wollen.

Was tun, wenn Ihr Konfliktgegner sofort mit Ihnen darüber sprechen möchte? Darauf sollten Sie nur unter zwei Bedingungen eingehen. Zum einen, wenn Sie sicher wissen, dass auf beiden Seiten genügend Zeit und Ruhe für das Gespräch vorhanden ist. Zum anderen, wenn Sie es bereits gründlich vorbereitet haben und innerlich dazu bereit sind. In allen anderen Fällen lehnen Sie den Wunsch des anderen ab. Verweisen Sie darauf, dass Sie lieber in Ruhe reden wollen und sich auf das Treffen vorbereiten möchten.

c) Das Verhältnis grundsätzlich verbessern und entspannen

Denken Sie auch darüber nach, ob es nicht vielleicht sinnvoller ist, erst auf das grundsätzliche Verhältnis zu ihrem Konfliktpartner einzuwirken. Erproben Sie dazu neue Verhaltensweisen, um zu sehen, ob sich zwischen ihnen etwas ändert. Vielleicht schaffen Sie es, sich in die Rolle des anderen zu versetzen, und finden einen Anhaltspunkt, was ihn stören könnte. Wenn Sie sich in diesem Punkt anders verhalten, wird Ihr Konfliktgegner sich Ihnen gegenüber auch anders verhalten, denn Sie sind Partner in einem System, in dem Ihre Handlungen aufeinander bezogen sind. Eventuell schaffen Sie es auf diese Weise, etwas Spannung abzubauen, sodass nach einer Weile ein Konfliktgespräch über weiter vorhandene kritische Details leichter zu führen ist.

d) Das Gespräch auf keinen Fall aufschieben

Wenn Sie jedoch versuchen, einen Konflikt über längere Zeit hinweg zu ignorieren, folgt die Entwicklung oft dem Prinzip „Dampfkochtopf“: Alles, was Sie schon länger ärgert, gärt in diesem Topf vor sich hin. Der Druck auf den Deckel wird immer stärker, bis der Verschluss ihn nicht mehr auf dem Topf halten kann, der Deckel fliegt in die Luft und der Inhalt des Topfes spritzt explosionsartig heraus. Übertragen auf den Konflikt bedeutet das, dass Sie eines Tages doch die Contenance verlieren, weil noch eine Kleinigkeit dazukommt und Sie dem anderen dann mal so richtig die Meinung geigen. Das kann durchaus reinigend sein, ist aber auch gefährlich. In vielen Fällen sind die anderen völlig überrumpelt und wie vor den Kopf gestoßen. Dass sich Ihre Verärgerung schon über lange Zeit angestaut hat, haben sie nicht mitbekommen, denn Sie haben ja bisher nichts gesagt. Jetzt werden Ihre Konfliktpartner mit allen möglichen Anwürfen auf einmal überschüttet und wehren sich natürlich dagegen – Eskalation ist häufig die Folge, und eine Lösung des Konflikts rückt zunächst in weite Ferne. Sie gewinnen also nichts, wenn Sie das Gespräch über den Konflikt vor sich herschieben.

In unserem „Praxisbuch Konfliktlösung“ finden Sie weitere Tipps zum konstruktiven und selbstbewussten Umgang mit Kunden, Kollegen und Geschäftspartnern.

Weitere Infos unter
http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/buch4.html


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2. Gründungszuschuss verlängern: So bekommen Sie sechs Monate zusätzliche Förderung

Es lohnt sich, den Gründungszuschuss zu verlängern: Sie erhalten weitere sechs Monate Förderung in Höhe von 300 Euro monatlich, insgesamt also steuerfreie zusätzliche 1.800 Euro. Wenn Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind und noch relativ wenig Gewinn erzielen, profitieren Sie zudem von geringeren Mindestbeiträgen zur Sozialversicherung während des Gründungszuschuss-Bezugs, was noch einmal 113 Euro pro Monat, insgesamt also 678 Euro steuerfrei bringt. Der Aufwand für die Antragstellung ist vergleichsweise überschaubar, vor allem ist nach einem guten halben Jahr ohnehin ein guter Zeitpunkt, erste Bilanz zu ziehen und neben der Freude über erzielte Erfolge auch zu überlegen, mit welchen Maßnahmen ihre nächsten Ziele zu erreichen sind.

Während auf die ersten neun Monate des Gründungszuschusses zumindest bisher Rechtsanspruch bestand (der Rechtsanspruch soll zum 1.1.2011 abgeschafft werden), handelt es sich bei der Verlängerung um eine Ermessensleistung, das heißt sie wird je nach Budgetlage vergeben. Wenn bis zur Antragstellung der Laden noch überhaupt nicht oder aber schon ganz wunderbar und auch ohne fremde Hilfe läuft, können die sechs Monate Zusatzförderung verweigert werden.

Tatsächlich sind die Arbeitsagenturen in den lezten Monaten hier auch wesentlich strenger geworden, obwohl es ja "nur" um 1.800 Euro geht. Aus NRW haben uns Gründer berichtet, dass der von ihnen selbst erstellte Verlängerungsantrag abgelehnt wurde, weil sie die Planzahlen des Businessplans verfehlt haben, einem anderen Gründer ging es ähnlich, ihm hatte man aber noch Gelegenheit gegeben, die Abweichungen zu begründen und zu beschreiben, mit welchen Maßnahmen er den Plan doch noch erreichen wird. Erst nach dreimonatigem Hin und Her wurde der Verlängerungsantrag schließlich bewilligt.

An die Erstellung des Verlängerungsantrags sollten Sie sich nach einem halben Jahr machen, damit Sie ihn zum frühestmöglichen Zeitpunkt (sieben Monate nach der Gründung) abgeben können. Sie haben bereits erste Erfahrungen als Selbständiger gesammelt und können auch entsprechende Zahlen und Fakten vorlegen. Theoretisch können Sie die Verlängerung zwar auch noch längere Zeit nach Auslaufen der Förderung beantragen, davon raten wir jedoch ab, zumal es sich um eine Ermessensleistung handelt.

Tipp: Lassen Sie sich beim Zusammenstellen und Formulieren der nötigen Unterlagen von einem Berater helfen und diskutieren sie mit ihm die Herausforderungen und Maßnahmen, die Sie vor sich sehen. Ein Berater kann dem Verlängerungsantrag auch eine fachkundige Stellungnahme beilegen, in Zweifelsfällen wird dies von der Arbeitsagentur sogar explizit verlangt. Sie können die Beratung mit der Beantragung eines Gründungscoaching Deutschland verbinden, so dass der Berater Sie auch bei der Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen gezielt unterstützen kann. Als Gründungszuschuss-Empfänger müssen Sie einen Eigenanteil von nur 10 Prozent bezahlen. Die Förderung sollten Sie mithilfe des Beraters frühzeitig beantragen, denn die Genehmigung nimmt einige Zeit in Anspruch und die geförderte Beratung muss innerhalb der ersten zwölf Monate nach Gründung beginnen.

Welche Anforderungen bestehen an den Verlängerungsantrag? Der Gründer muss laut Gesetz seine „Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen“ darlegen (§ 58 SGB III). In den internen Anweisungen der Arbeitsagentur heißt es dazu weiter, dass es sich um intensive und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten handeln muss. Dies müssen Sie durch einen Bericht nachweisen, aus dem hervorgeht, in welchem Maße Sie Ihren Businessplan umsetzen konnten, vor allem, ob Sie erste Aufträge akquiriert haben und inwieweit Sie von den bestehenden Überschüssen bereits Ihre Lebenshaltungskosten decken können. Außerdem wird eine Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben erwartet, etwa durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für die zurückliegenden Monate seit Gründung. Ein Ausblick auf die Entwicklung der nächsten Monate oder zu Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen kann nachgefordert werden, wenn der Gründer diese Punkte in dem eigenen Bericht nicht bereits abgedeckt hat. Dies sollten Sie vor allem dann tun, wenn Ihre bisherigen Zahlen für sich genommen noch nicht überzeugen.

Den Bericht geben Sie zusammen mit dem ausgefüllten Formular „Antrag auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses“ ab, der Ihnen von der zuständigen Arbeitsagentur auf Antrag, in manchen Regionen sogar automatisch zugesendet wird. Mit dem Formular wird abgefragt, ob Sie nach wie vor hauptberuflich selbständig sind oder inzwischen auch andere (nicht-selbständige) Tätigkeiten ausüben.

Weitere Tipps zur Verlängerung inklusive Reminder-Service:
www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=615

Kostenlose Kurzberatung zur geförderten Beratung im Rahmen des Gründungscoaching Deutschland:
www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=309


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3. Businessplan-Tipp: So geben Sie den richtigen Ausblick

Der Businessplan ist ein Dokument, das in die Zukunft weist. Er beruht auf Annahmen und persönlichen Einschätzungen. Um ein möglichst ausgewogenes Bild von Ihrem Vorhaben zu vermitteln, sollten Sie am Ende des Businessplanes darlegen, unter welchen Umständen die tatsächliche Entwicklung  Ihre Erwartungen übertrifft (Chancen) und welche möglichen Ereignisse Ihre Einschätzung gefährden (Risiken). Gehen Sie auch darauf ein, welche Maßnahmen Sie ergreifen wollen, um den Risiken entgegenzuwirken oder damit verbundene Auswirkungen zu bewältigen.

Wichtig ist, dass Sie bei der Darstellung der Chancen und Risiken möglichst objektiv und realistisch bleiben. Zu optimistische Pläne stimmen Prüfer skeptisch und führen womöglich dazu, dass Sie Zeit und Geld in eine Geschäftsidee investieren, die sich am Ende als nicht tragfähig erweist.

Legen Sie zum Abschluss auch dar, wie Sie sich die langfristige Entwicklung Ihres Geschäfts vorstellen. Hierzu gehört, wie Sie die Kundenzahl und den Umsatz pro Kunden erhöhen möchten. Weitere Themen, die in diesem Zusammenhang angesprochen werden sollten, sind der Eintritt in neue Märkte, der Launch neuer Produkte, das Eingehen von Partnerschaften, der Umzug in andere Räumlichkeiten, das Einstellen von Mitarbeitern sowie das Ergreifen besonderer Marketingmaßnahmen.

Ein weiteres sinnvolles Element im Schlusskapitel könnte die langfristige Vision für Ihr Unternehmen sein, wenn es Ihnen gelingt, sie in einem oder zwei Sätzen auszudrücken.

Diese Leitfragen sollte das Kapitel "Zukunftsperspektiven" beantworten:

- Welche Faktoren können dazu führen, dass sich Ihr Geschäft besser als geplant entwickelt?
- Welche Risiken bestehen?
- Wie reagieren Sie, wenn die beschriebenen Risiken eintreten?
- Wie wollen Sie die Zahl der Kunden weiter erhöhen?
- Wie werden Sie den Umsatz pro Kunde erhöhen?
- Welche zusätzlichen Geschäftsaktivitäten können Sie sich in Zukunft vorstellen?
- Wie lautet Ihre Unternehmensvision?

Wie Sie die Qualität Ihres Businessplans deutlich erhöhen und somit Ihre Erfolgschancen dramatisch steigern, erfahren Sie in unserem Businessplan-Workshop. Ziel ist nicht alleine, die Förderung zu erhalten, sondern sich wirklich dauerhaft erfolgreich selbständig zu machen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
http://www.gruendungszuschuss.de/businessplan/businessplan-workshop.html


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4. XING-Tipp: Funktion „Suchaufträge“ deutlich verbessert – so profitieren Sie davon bei der Kundensuche

Die „Suchaufträge“ sind eine der mächtigsten Funktionen innerhalb von XING. Man kann damit die Suche nach potentiellen Kunden und Kontakten automatiseren und die Suchergebnisse abonnieren. So erhält man zum Beispiel wöchentlich eine Liste aller XING-Mitglieder, die in der eigenen Region nach Typo3-Dienstleistern suchen und kann diese kontaktieren. Bisher wurden hierfür aber nur die Profile von Neumitgliedern ausgewertet. Wenn eines der zahllosen bestehenden Mitglieder den entsprechenden Bedarf neu unter „Ich suche“ eingegeben hat, erschien er nicht in der Suchergebnisliste.

Dies wurde nun verbessert, so dass auch vorhandene Mitglieder mit dem entsprechenden Bedarf gefunden werden. Die dazu nötigen Rechenvorgänge sind sehr aufwändig. Deshalb hatte man dieses Feature zunächst nur im Rahmen des vergleichsweise teuren Recruiteraccounts zugänglich gemacht. Jetzt steht es allen Premium-Mitgliedern zur Verfügung, aber auch nur diesen: Basis-Mitglieder haben keinen Zugriff mehr auf die wertvolle Funktion.

Momentan gibt es noch eine weitere Einschränkung bei der Suchagenten-Funktion: Es werden alle Mitglieder gefunden, die an dem betreffenden Feld eine Änderung vorgenommen haben, auch wenn sich die Änderungen gar nicht auf den Suchbegriff beziehen (wenn also vorher schon „Typo3“ da stand). So beseht die Gefahr, dass man jemand versehentlich anschreibt, den man in derselben Angelegenheit bereits kontaktiert hat.

Den besten Überblick und viele weitere Tipps, wie Sie XING optimal nutzen, um Ihre beruflichen und persönlichen Ziele zu erreichen, erhalten Sie in den offiziellen XING-Seminaren. Infos über www.xing-seminare.com.


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5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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