Newsletter für Gründer & Selbständige

01/2012 (versendet am 11.01.2012)

News2Use, 01/2012: Neue Strategie der Arbeitsagentur beim GZ, Ordnung in XING-Kontakte bringen, Geschäftsideen für die Teilzeit-Selbständigkeit

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

am 28.12.2011 sind die Neuerungen zum Gründungszuschuss in Kraft getreten. Wir berichten jetzt schon darüber, wie die Arbeitsagenturen seitdem mit Gründungswilligen umgehen. Es herrscht große Unsicherheit, dagegen gibt es ein gutes Mittel: kompetente Beratung.

Trotz vieler "Last-Minute-Gründungen" zum Jahresende haben sich 2011 etwas weniger Gründer mit Gründungszuschuss und Einstiegsgeld selbständig gemacht als 2010 - eine Folge davon, dass sich der Arbeitsmarkt entspannt hat.

Lesen Sie außerdem, wie Sie Ihre Kontaktverwaltung bei XING verbessern können, wie Sie die richtigen Adressaten für Ihre Öffentlichkeitsarbeit finden und welche Geschäftsideen sich für eine Teilzeit-Selbständigkeit eignen.

Zum ersten Mal in diesem Jahr: herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Gründungszuschuss: Die Strategie der Arbeitsagenturen nimmt Gestalt an
2. Jahresbilanz 2011: 134.000 Gründungen mit Gründungszuschuss, 11.000 mit Einstiegsgeld
3. XING-Tipp: So bringen Sie Ordnung in Ihre Kontakte
4. Pressearbeits-Tipp: Legen Sie fest, wen Sie mit Ihrer Öffentlichkeitsarbeit erreichen wollen
5. Tipp zu Teilzeit-Selbständigkeit: Überprüfen Sie Ihr Vorhaben auf Tauglichkeit
6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Gründungszuschuss: Die Strategie der Arbeitsagenturen nimmt Gestalt an

Für den Gründungszuschuss steht dieses Jahr „nur noch“ eine Milliarde Euro (nach 1,8 Milliarden Euro im Vorjahr) zur Verfügung. Nach welchen Kriterien werden die Arbeitsagenturen die Förderung künftig vergeben? Wer gehört zu den Glücklichen, die bis zu 15.000 Euro Förderung erhalten?

Das Problem: Die Berater bei den Arbeitsagenturen wissen offenbar selbst nicht so genau, nach welchen Kriterien sie das entscheiden und rechtssicher begründen sollen. Der Gesetzgeber hat gegenüber den bereits seit 2006 bestehenden Auswahlkriterien keine zusätzlichen vorgegeben. Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren Geschäftsanweisungen (GA) zwar eine ganze Reihe von „Folterinstrumenten“ und potenziellen Ablehnungsgründen formuliert, die wir bereits letzten Monat (http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3144) erläutert haben. Es bleibt aber vage, wie sie genau anzuwenden sind.

Der Werkzeugkasten ist sogar noch ausgebaut worden: In der Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit zum Inkrafttreten der Kürzungen fand sich der in diesem Zusammenhang erstaunliche Hinweis: „Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, Ärztlicher Dienst) zur Verfügung“. Tatsächlich bieten die in jeder Arbeitsagentur vorhandenen Psychologen eine ganze Reihe von Angeboten zur „Feststellung der Gründungseignung“ an – von Einzelgesprächen (drei Termine zu je 50 Minuten) bis hin zum standardisierten Deutschtest. Allerdings sagen die Psychologen ausdrücklich, dass Beratungen nur dann sinnvoll sind, wenn der Gründungswillige noch nicht ganz sicher ist, ob er sich selbständig machen will oder nicht. Bestimmte Verfahren wie Assessment Center oder die Feststellung der Leistungsorientierung dürfen ohnehin nur mit Einwilligung des potenziellen Gründers durchgeführt werden. Eine Weigerung darf nicht sanktioniert werden. Keinesfalls wird der Psychologe dem Berater die Entscheidung über die Gründungseignung abnehmen: Er liefert nur Einzelaussagen zu Aspekten wie Berufserfahrung, gesundheitliche Eignung, Problemlösungsfähigkeit, Organisationstalent usw. Die Entscheidung fällen und begründen muss letztlich der Arbeitsberater.

Auch das im oben verlinkten Beitrag erwähnte Formular „Begründung für die Förderung“, anhand dessen die Eigenleistungsfähigkeit festgestellt werden soll, ist nicht wirklich hilfreich. Es enthält nur eine einzige Frage: „Erläutern Sie bitte, inwieweit die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes und die soziale Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung nur durch die Gewährung eines Gründungszuschusses gewährleistet werden kann.“ Die Agenturmitarbeiter können diesen Fragebogen einsetzen, haben aber keinerlei Vorgabe dazu erhalten, wie die Antwort zu interpretieren ist und was konkret eine ausreichende Eigenleistungsfähigkeit begründet.

Allen diesen Instrumenten ist gemeinsam, dass sie letztlich nicht klar definiert sind und im Widerspruchs- oder Sozialgerichtsverfahren häufig keinen Bestand haben werden. Der Arbeitsagenturberater muss viel Arbeit investieren, denn er ist verpflichtet, die Ablehnung detailliert und konkret zu begründen. Das wird ihm bei einem gut vorbereiteten und von einem erfahrenen Unternehmensberater unterstützten Gründer schwerfallen.

Also wählen die Agenturberater einen anderen Weg: Sie versuchen zu verhindern, dass überhaupt Anträge gestellt werden. Dabei entwickeln sie große Kreativität. Sie behaupten, die Mittel für 2012 seien bereits bis April vergeben, der Bewerber sei zu gering oder zu hoch qualifiziert, er übe einen Beruf aus, für den gute Vermittlungsaussichten bestehen (selbst wenn noch kein einziger Vermittlungsvorschlag vorgelegt wurde) usw. Häufig widersprechen sich die Argumente: Der eine Berater sagt, gefördert würden vorzugsweise Gründungen im Handwerk. Der andere schließt Handwerker von der Förderung grundsätzlich aus.

Die „Strategie“ der Arbeitsagenturen in der Praxis ist also, möglichst viele Gründungswillige davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen. Denn dann müssen die Berater keine Entscheidung fällen, für die es momentan noch keine wirklich klaren Grundlagen gibt und die für den Berater in jedem Fall zu langen Diskussionen, unangenehmen Konfliktsituationen und schwer zu formulierenden Begründungen führen. Auch können so Widerspruchsverfahren und Klagen vor dem Sozialgericht verhindert werden, mit denen sonst in großer Zahl zu rechnen ist.

Es ist gar nicht so leicht für Gründer, sich von dieser Blockadehaltung der Agenturmitarbeiter nicht entmutigen zu lassen und in einer solchen Situation die richtigen Argumente zu finden. Denn einerseits sollten Sie es nicht zu einem offenen Konflikt kommen lassen (dann sitzt der Agenturmitarbeiter „am längeren Hebel“), andererseits dürfen Sie aber auch nicht zu nachgiebig sein, da sonst die Weichen in eine falsche Richtung gestellt werden.

Kommen Sie deshalb so früh wie möglich zu uns. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und unseren Informationsvorsprung in Bezug auf das Entscheidungsverhalten der Arbeitsagenturen. Wir sagen Ihnen ganz konkret, wie gut Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss sind und wie Sie sie deutlich erhöhen können. Ihre Aussichten sind sehr viel besser, als Sie vielleicht denken.

Bitte wählen Sie je nach zeitlicher Verfügbarkeit und räumlicher Nähe eines der folgenden preisgünstigen Angebote:

* Basis-Workshop (79 Euro für ganzen Tag mit besonders erfahrenen Existenzgründungsberatern) – www.gruendungszuschuss.de/basis_ws
* Einzelberatung / Fachkundige Stellungnahme (79 Euro) – www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen
* Telefonische Beratung durch besonders erfahrene Existenzgründungsberater (45 Euro) – www.gruendungszuschuss.de/fragen
 

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2. Jahresbilanz 2011: 134.000 Gründungen mit Gründungszuschuss, 11.000 mit Einstiegsgeld

Im Dezember hat die Bundesagentur für Arbeit nach vorläufigen Zahlen 7.762-mal den Gründungszuschuss vergeben nach einem Rekord von 17.034 geförderten Gründungen im November. Im Gesamtjahr 2011 machten sich 133.892 Arbeitslose mit dem Gründungszuschuss selbständig - im Jahr 2010 waren es 146.512 Gründungen. Der Rückgang von 8,6 Prozent resultiert aus der besseren Arbeitsmarktsituation. Relativ zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitslosen dürfte die Gründungsneigung jedoch ansgestiegen sein.

Aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug machten sich im Dezember 592 Gründer mit Einstiegsgeld selbständig, im Gesamtjahr wurde die Förderung 11.028-mal vergeben. Dies entspricht einem Rückgang um 34 Prozent gegenüber dem Jahr 2010, in dem die Förderung 16.374-mal vergeben wurde.


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3. XING-Tipp: So bringen Sie Ordnung in Ihre Kontakte

Auf XING können Sie Ihre Kontakte mit Kategorien versehen, beispielsweise mit “Kunde”, “Koop-Partner” oder “Ex-Kollege”. Bisher war es nicht möglich, diese Kategorien zu überarbeiten. Das hat sich inzwischen geändert, sodass Sie Ihre Kontakte auch nachträglich noch gezielter und übersichtlicher verwalten können.

Das Bearbeiten ist nur möglich, wenn Sie bereits Kategorien vergeben haben, und zwar unter “Mein Netzwerk“, „Meine Kontakte” auf der rechten Seite. Wenn Sie Ordnung in Ihre Kontakte bringen wollen, können Sie die folgenden Optionen nutzen.

* Löschen Sie Kategorien, die Sie nicht mehr brauchen: Dazu klicken Sie unterhalb der angezeigten Kategorien auf “Kontaktkategorien bearbeiten”. Anschließend können Sie jede einzelne Kategorien löschen, indem Sie auf das angezeigte Kreuz klicken.

* Benennen Sie Kategorien um, die nicht mehr passen: Im Bearbeitungsmodus können Sie den Namen einer Kategorie anklicken beziehungsweise markieren und ihn dann direkt überschreiben. Die neue Bezeichnung wird für alle Kontakte übernommen, die Sie entsprechend kategorisiert haben.

* Führen Sie bei Bedarf mehrere Kategorien zusammen: Das funktioniert ganz einfach, indem Sie die Kategorien, die Sie zusammenführen wollen, jeweils mit demselben Namen versehen.

Auch die Eingabe von Kategorien in der Kontaktübersicht hat XING vereinfacht: Wenn Sie einen Kontakt kategorisieren wollen, klicken Sie auf das „Plus“-Icon in der erweiterten Ansicht dieses Kontakts. Daraufhin werden Ihnen die Kategorien vorgeschlagen, die Sie am häufigsten verwenden. Wenn Sie diese Funktion bisher noch nicht genutzt haben, erscheinen Vorschläge, die sich aus einigen der meistgenutzten Kategorien auf XING insgesamt zusammensetzen.

Sie wollen mehr darüber erfahren, wie Sie XING für sich und Ihr Unternehmen sinnvoll einsetzen können? Dann besuchen Sie eines unserer XING-Seminare. Mehr hierzu unter www.xing-seminare.com.


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4. Pressearbeits-Tipp: Legen Sie fest, wen Sie mit Ihrer Öffentlichkeitsarbeit erreichen wollen

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was genau Öffentlichkeitsarbeit für Gründer und Selbständige eigentlich bedeutet? Die Medien sind schließlich nur die Vermittler, die Ihre Informationen an Ihre indirekten Zielgruppen, die verschiedenen Teilöffentlichkeiten, weitergeben. Es ist eine ständige Aufgabe für Gründer und Selbständige, den Kontakt zur eigenen Bezugsgruppe oder indirekten Zielgruppe nachhaltig zu festigen und im Lauf der Zeit weiter auszubauen. Die Frage, welche Personengruppen dafür infrage kommen, sollten Sie auf jeden Fall beantworten können.

Interessanterweise denken viele bei der Frage nach den Bezugspersonen in der Öffentlichkeit ausschließlich an ihre Kundschaft im engeren Sinne. Doch welche Personen sind darüber hinaus als Zielgruppe für Sie wichtig - zum Beispiel als "Multiplikatoren", die Sie an potenzielle Kunden weiterempfehlen können?

Erstellen Sie am besten eine Liste, wer außer Ihren potenziellen Kunden zur Bezugsgruppe Ihrer Öffentlichkeitsarbeit gehört. Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens um Hilfe, denn zu zweit entwickelt sich eine solche Aufstellung erfahrungsgemäß leichter. Diskutieren Sie gemeinsam Fragen wie:

* Wer könnte mich potenziellen Kunden empfehlen?
* Wie erfahren mögliche Kunden von mir?
* Mit wem sind meine Kunden und Interessenten im Gespräch?
* Wer wirkt auf sie ein?
* Welche potenziellen Kooperationspartner sollten von mir wissen?

Viele weitere Tipps, wie Sie sich und Ihr Unternehmen in die Medien bringen, bekommen Sie in unserem bundesweit angebotenen Workshop "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige". Mehr dazu unter: www.gruendungszuschuss.de/presse_ws


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5. Tipp zu Teilzeit-Selbständigkeit: Überprüfen Sie Ihr Vorhaben auf Tauglichkeit

Wer ein Unternehmen gründet, sollte von seiner Idee überzeugt sein, Branchenkenntnisse haben und sein Vorhaben auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit hin überprüfen. Teilzeit-Gründer müssen bei der Entwicklung ihrer Geschäftsidee möglicherweise noch mehr bedenken als ihre Vollzeit-Kollegen. So ist erste Voraussetzung, dass sich das Geschäft mit dem Hauptberuf, dem Familienleben oder dem Studium verträgt. Es muss genügend Zeit und auch der Raum vorhanden sein, um das geplante Vorhaben verwirklichen zu können.

Möglicherweise ist für Sie nur eine Tätigkeit geeignet, bei der es keine Rolle spielt, wann Sie arbeiten. Manchmal kann es sogar von Vorteil sein, wenn Sie Ihre Dienstleistungen zu einer Zeit anbieten, wenn andere Feierabend haben. Masseure werden zum Beispiel gerne abends gebucht, Hochzeitsfriseure am glücklichsten Tag des Lebens, der oft ein Samstag ist. Und zu welcher Uhrzeit beispielsweise ein Buchhalter seinen Auftrag erledigt, dürfte dem Kunden herzlich egal sein.

Sinnvoll ist es meist, eine Tätigkeit zu wählen, die auch stundenweise betrieben werden kann. Die Alternative wäre, Ihre Kunden an eher ungewöhnliche Bürozeiten zu gewöhnen oder Öffnung und Erreichbarkeit nach Absprache anzubieten. Wenn Sie und Ihr Angebot gefragt sind, können Sie sich das vermutlich erlauben. Doch wenn Sie eine Leistung anbieten, die sich nicht wesentlich von der der Konkurrenz unterscheidet, könnten Sie an dieser Stelle ein Problem bekommen. In Branchen schließlich, in denen Kunden die üblichen Geschäftszeiten erwarten, haben Sie vermutlich das Nachsehen. Es macht beispielsweise wenig Sinn, einen Kiosk in der Nähe eines Ärztehauses zu eröffnen, wenn Sie ihn nur samstags und sonntags betreiben können. Auch Tätigkeiten im Baugewerbe oder in verwandten Berufen wie der Architektur oder als Ingenieur lassen sich nur schwer in Teilzeit ausführen.

Was für Teilzeit-Gründer ebenfalls noch wichtiger ist als für Vollzeit-Unternehmer: Ihr Vorhaben sollte zunächst mit möglichst geringen Investitionen und laufenden Kosten, zum Beispiel für Büromiete und Personal, umzusetzen sein. Es lohnt sich in der Regel nicht, eine Menge Geld für Büroräume und die Ausstattung auszugeben, wenn sie nur wenige Stunden pro Woche genutzt werden. Sind Sie jedoch beispielsweise auf Praxisräume angewiesen, könnte es einen Versuch wert sein, diese mit anderen Teilzeit-Selbständigen gemeinsam zu mieten und zu nutzen. Wichtig sind dabei klare Absprachen, damit auch wirklich jeder zu „seiner“ Zeit arbeiten kann.

Fragen Sie sich zudem, ob Ihre Idee auch in Vollzeit funktionieren könnte oder ob sie sich gegebenenfalls dorthin entwickeln lässt. Wenn Ihr Studium absolviert ist, die Kinder groß sind oder Sie schlicht mehr verdienen wollen, wäre es doch praktisch, wenn Sie mehr Umsatz mit Ihrer eigenen Firma erzielen könnten. Vielleicht ließe sich zum Beispiel ein Brotzeitdienst für Unternehmen zum eigenen Café mit Mittagstisch ausbauen? Vielleicht können Sie als Arzt eine eigene Praxis übernehmen, statt immer nur stundenweise in den Räumen von Kollegen zu arbeiten? Vielleicht können Sie sich fortbilden, um künftig nicht nur Flyer und Visitenkarten, sondern ganze Webseiten zu gestalten?

Befassen Sie sich mit folgenden Fragen, um herauszufinden, ob sich Ihre Geschäftsidee zeitlich und organisatorisch mit der Haupttätigkeit in Ihrem Leben verträgt:

* Lässt sich die Teilzeittätigkeit räumlich und zeitlich von Ihrer Haupttätigkeit trennen?
* Verlieren Sie Kunden, falls Sie nicht ständig erreichbar sind und nicht sofort reagieren können?
* Bieten Sie mindestens denselben Service wie Ihre Konkurrenten, die in Vollzeit arbeiten?
* Ist es in Ihrer Branche in Ordnung, Aufträge auch zu unüblichen Zeiten abzuwickeln?
* Können Sie die Anfangsinvestitionen und die Fixkosten niedrig halten?
* Mit Blick in die Zukunft: Lässt sich Ihr Geschäft zu einem Vollzeit-Arbeitsmodell ausbauen?

Sie haben weitere Fragen dazu, wie Sie Ihr Teilzeit-Unternehmen am besten organisieren und zum Erfolg führen? Antworten gibt das Buch „Selbständig in Teilzeit“ von Nadine Luck und Andreas Lutz. Mehr hierzu unter:  www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/selbstaendig-in-teilzeit.html


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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