Newsletter für Gründer & Selbständige

6/2012 (versendet am 07.03.2012)

Gruppen-Newsletter: News2Use, 06/2012: Geschenk für frisch gebackene Gründungszuschuss-Bezieher, 3 Fragen zum Mikrokredit, Thüringen zahlt Gründern 7.200 Euro


"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
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Liebe Leserin, lieber Leser,

haben Sie sich dieses Jahr selbständig gemacht und gehören Sie zu den ersten, die den Gründungszuschuss nach neuem Recht erhalten? Dann möchten wir Ihnen mit dem Buch "Jetzt sind Sie Unternehmer" hierzu gratulieren – die Hintergründe erfahren Sie hier im Newsletter. Bitte weisen Sie auch Bekannte auf diese Aktion hin!

In Thüringen springt das Land ein, wenn die Arbeitsagentur den Gründungszuschuss ablehnt. Wer keinen Anspruch auf diesen hat, hat gute Aussichten, anstelle dessen 7.200 Euro Förderung zu erhalten. Am besten stellt man beide Anträge parallel.

Außerdem: Wie "Papierfresserchens MTM-Verlag" mit zwei Mikrokrediten Drachen zum Fliegen bringt. Wie viele Mitglieder XING in Österreich und der Schweiz hat. Und: Wie lange Sie die Buchhaltung vom letzten Jahr aufbewahren müssen.

Viel Spaß beim Lesen und weiterhin viele frühlingshafte Märztage!

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Willkommensgeschenk für frisch gebackene Gründungszuschuss-Bezieher
2. Mikro-Bücher dank Mikrokredit: Drei Fragen an den Papierfresserchens MTM-Verlag
3. Nur in Thüringen: Gründungszuschuss abgelehnt? – Land zahlt 7.200 Euro!
4. Buchhaltungstipp: Denken Sie an die Aufbewahrungspflichten
5. XING: Mitgliederzahl wächst kontinuierlich

6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Willkommensgeschenk für frisch gebackene Gründungszuschuss-Bezieher

Mit einem kostenlosen Exemplar unseres Buches "Jetzt sind Sie Unternehmer" im Wert von 19,90 Euro (alternativ können Sie auch einen Amazon-Gutschein wählen) gratulieren wir ab sofort Gründern, die trotz erschwerter Umstände nach dem neuen Recht Gründungszuschuss bewilligt bekommen haben. Den Preis können Sie auch dann erhalten, wenn Sie nicht Kunde von gruendungszuschuss.de sind.

Um teilzunehmen, müssen Sie lediglich unter der folgenden Adresse sechs kurze Fragen zu Ihrer Gründung beantworten:

www.surveymonkey.com/s/F52T6YP

Unser Ziel ist dabei, noch mehr über die Vergabepolitik der Arbeitsagenturen zu erfahren, um darüber in verallgemeinerter Form in unserem Newsletter berichten und auch unsere eigenen Kunden noch besser beraten zu können. Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie also künftigen Existenzgründern.

Außerdem erhalten wir immer wieder Anfragen von Journalisten, die über erfolgreiche Antragsteller in ihrer Region berichten wollen. Wenn Sie bereit sind, mit einem Journalisten über Ihr Vorhaben zu sprechen, bietet sich so die Chance, Ihr Unternehmen bekannt zu machen.

Unter den Teilnehmern im März vergeben wir 60 Bücher im Wert von fast 1.000 Euro.

Wenn Sie selbst nicht betroffen sind, aber jemand kennen, der gerade den Gründungszuschuss erhalten hat, so informieren Sie ihn bitte über diese Aktion. Wenn Sie den Gründungszuschuss erst noch beantragen wollen, so empfehlen wir Ihnen unsere Antragsberatung, in die unser umfangreiches Know-how zum Thema einfließt:
www.gruendungszuschuss.de/index.php


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2. Mikro-Bücher dank Mikrokredit: Drei Fragen an den Papierfresserchens MTM-Verlag

Junge Bücher von jungen Autoren: Dafür steht seit 2007 der Papierfresserchens MTM-Verlag mit Sitz am Bodensee, der in erster Linie Bücher für, von und mit Kindern und Jugendlichen herausgibt. Im Interview mit gruendungszuschuss.de stellt Geschäftsführerin Martina Meier ihre Geschäftsidee vor und verrät, warum ein Mikrokredit von unserem Partner Bonsai-Kredit ihre „Bücher mit dem Drachen“ zum Fliegen gebracht hat.

gruendungszuschuss.de: Frau Meier, welche Geschäftsidee steckt hinter dem Papierfresserchens-MTM-Verlag?

Martina Meier: Als wir den Verlag vor fünf Jahren gegründet haben, haben wir uns auf den Bereich Leseförderung spezialisiert. Wir arbeiten bis heute in erster Linie mit jungen Autorinnen und Autoren. Junge Autoren – und ich meine damit die tatsächlich jungen – sprechen die Sprache der Zielgruppe, wissen um ihr Interesse, um Vorlieben. Und wenn der „Junge von nebenan“ ein schönes Buch veröffentlicht, dann motiviert er viele junge Menschen in seinem Umfeld, die vielleicht sonst eher nicht lesen, zu einem Buch zu greifen… und den ein oder anderen vielleicht auch, selbst einmal den Stift zur Hand zu nehmen, um der eigenen Fantasie freien Lauf zu lassen. Bücher werden auf diese Weise in unserer Mattscheibenwelt wieder greifbar, anfassbar, weil sie eben nicht von einem „großen“ Autor geschrieben wurden, sondern von jemandem wie Du und ich.

gruendungszuschuss.de: Sie haben einen Mikrokredit aufgenommen, um ihr Geschäft zum Fliegen zu bringen. Was hat Ihnen das Darlehen konkret gebracht?

Martina Meier: Wir haben mit dem ersten Mikrokredit den Druck für ein für unsere Verhältnisse großes Buchprojekt vorfinanzieren können. In der Folge konnten wir, weil wir danach einen größeren finanziellen Freiraum und "Luft zum Atmen" hatten, viele weitere kleine Buchprojekte und verschiedene Werbemaßnahmen angehen. Durch die Mikrofinanzierung hat es einen deutlich spürbaren Aufwärtsschwung im Verlag gegeben, der bis heute anhält. Ohne die Mikrofinanzierung wäre der Weg weitaus schwieriger und dornenreicher gewesen und wir hätten sicherlich nicht so viele tolle Ideen und Projekte umsetzen können. Inzwischen haben wir auch einen weiteren Kredit bekommen, mit dem wir verstärkt in Werbemaßnahmen und Messeauftritte investiert haben.

gruendungszuschuss.de: Welche Tipps können Sie anderen Gründern geben, die einen Mikrokredit aufnehmen wollen?

Martina Meier: Es empfiehlt sich meiner Meinung nach, frühzeitig eine Vertrauensbasis zu einem Kreditgeber aufzubauen, um mit dessen Hilfe in kleinen Schritten wachsen zu können. Wenn man schließlich für ein größeres Projekt noch mehr finanzielle Unterstützung braucht, ist man in der Regel durch diese lange Kreditpartnerschaft bereits so kreditwürdig, dass auch eine höhere Summe kein großes Problem darstellen dürfte. So gelingt es, mit Unterstützung zu wachsen. Wir für unseren Teil möchten nun in Zukunft unseren Verlag weiter ausbauen, zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und verstärkt in Schulen gehen, um dort auf unsere Arbeit im Bereich Leseförderung aufmerksam zu machen.


Mehr Informationen zum Papierfresserchens MTM-Verlag: www.papierfresserchen.de

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3. Nur in Thüringen: Gründungszuschuss abgelehnt? – Land zahlt 7.200 Euro!

Wer seinen Hauptwohnsitz in Thüringen hat, hat es gut: Sollte der Gründungszuschuss abgelehnt werden, greift eine Förderung des Thüringer Wirtschaftsministeriums im Umfang von 7.200 Euro.

Ausgezahlt wird das Geld in zwei Raten. Die erste Rate in Höhe von 6.000 Euro erhält der Gründer bereits vier Wochen nach dem Förderbescheid. Dabei sind zunächst keine weiteren Nachweise zu erbringen. Die zweite Rate in Höhe von 1.200 Euro wird dann innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Mit den 6.000 Euro stehen dem Existenzgründer gerade zu Beginn der Tätigkeit benötigte finanzielle Mittel zur Ingangsetzung des Geschäfts zur Verfügung, zum Beispiel für die Vorfinanzierung erster Aufträge oder aber für zugkräftiges Marketing mit professioneller Homepage usw.

Anders als beim Gründungszuschuss darf das Geld nämlich nicht zur Deckung des Lebensunterhalts verwendet werden, sondern nur zur Begleichung von Betriebsausgaben, also für Material- und Wareneinkauf, für Werbung, für Miete der Geschäftsräume, für Telefon, Bürobedarf, Fortbildung, Reisekosten, Steuerberatung usw.
Anschaffungen sind bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (bis 150 Euro netto) in voller Höhe zu berücksichtigen, Ausgaben für Computer, Maschinen und Geräte sind entsprechend der zeitanteiligen Abschreibungen förderfähig. Nicht verwendet werden darf die Förderung für die Anschaffung von Fahrzeugen, für den Kauf von Möbeln, zur Tilgung von Krediten und für Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.

In der Praxis bedeutet das: Von den ersten Einnahmen und Ersparnissen leben und für die Ausgaben die Förderung einsetzen!
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Ihr Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wurde (oder dass Sie von vornherein keinen Anspruch auf Gründungszuschuss hatten). Wenn Sie aus dem Arbeitslosengeld-I-Bezug heraus gründen, müssen Sie also unbedingt vorher Gründungszuschuss beantragen!

Die Antragstellung für die 7.200 Euro muss spätestens eine Woche vor der offiziellen Gründung erfolgen, also rechtzeitig bevor Sie zum Gewerbe- bzw. Finanzamt gehen. Für die Antragstellung ist genau wie beim Gründungszuschuss ein Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme erforderlich. Derzeit empfehlen wir von uns betreuten Gründern in Thüringen, beide Förderungen gleichzeitig zu beantragen, um nicht unnötig Zeit zu verlieren.
Zwar besteht auch auf diese Landesförderung kein Rechtsanspruch. Sie ist von der Haushaltslage und der Verfügbarkeit der zugrunde liegenden EU- Mittel abhängig. In der Vergangenheit waren jedoch stets ausreichend Mittel vorhanden, so dass bei dem Vorliegen eines tragfähigen Konzeptes und der fachkundigen Stellungnahme der Antrag bewilligt wurde.

In diesem Jahr könnte das allerdings anders aussehen, wenn deutlich mehr Existenzgründer die Förderung beantragen, weil Ihnen der Gründungszuschuss versagt wurde. Deshalb ist es durchaus denkbar, dass in der zweiten Jahreshälfte die Gelder knapp werden.

Melden Sie sich also rechtzeitig bei uns, damit wir Sie bezüglich der besten Vorgehensweise beraten können. Wir unterstützen Sie dann auch bei der Erstellung des Businessplans. Mit unseren Thüringer Ansprechpartnern können Sie über das folgende Formular direkt in Kontakt treten:
www.gruendungszuschuss.de/index.php


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4. Buchhaltungstipp: Denken Sie an die Aufbewahrungspflichten

Steuer erledigt – und weg mit dem Papierkram? Ein befreiender Gedanke, aber in Deutschland gilt die Aufbewahrungspflicht, die dafür sorgt, dass Sie bestimmte geschäftliche Unterlagen geordnet aufheben und bei einer Betriebsprüfung unter Umständen vorweisen müssen. Um folgende Unterlagen geht es:

- Belege, Buchungsunterlagen, Jahresabschlüsse etc. müssen Sie zehn Jahre lang aufbewahren. Das entspricht weitgehend den Unterlagen, die Sie dem Steuerberater übergeben müssen und von ihm zurückerhalten. Gerechnet wird immer ab dem Jahresende: Die Belege des Jahres 2011 müssen Sie also bis Ende 2021 aufbewahren. In einigen Berufen gelten sogar deutlich längere Aufbewahrungspflichten, zum Beispiel für die Baupläne eines Architekten oder die Krankenakten eines Arztes.

- Für empfangene und versendete Geschäftsbriefe gilt eine Aufbewahrungsdauer von sechs Jahren. Dazu zählen Aufträge, Kopien von Auftragsbestätigungen, Lieferscheine usw., kurzum alle Unterlagen, die nötig sind, um einen Geschäftsvorfall zu dokumentieren, darunter auch E-Mails. Auch die Arbeitsverträge und Lohnunterlagen sowie Beschlüsse der Geschäftsleitung, Betriebsvereinbarungen usw. zählen zu den Geschäftsunterlagen, die sechs Jahre lang aufbewahrt werden müssen.
Bedenken Sie bei der Archivierung von Thermopapier (zum Beispiel Faxe, Kassenzettel), dass deren Lebensdauer möglicherweise weniger als zehn Jahre beträgt. Erstellen Sie am besten gleich beim ersten Ablegen solcher Dokumente eine Kopie, und heften Sie sie zusammen mit dem Original ab.

In Hinblick auf die lange Aufbewahrungsdauer ist außerdem eine gut nachvollziehbare Gliederung und Kommentierung der Unterlagen sowie eine deutlich lesbare und eindeutige Beschriftung der Ordner hilfreich. Behalten Sie ein einmal eingeführtes Ablagesystem möglichst bei, dann werden Sie sich auch noch nach Jahren in Ihren Unterlagen zurechtfinden.

Wie Sie ein ordentliches Ablagesystem schaffen und wie Sie Ihre Buchhaltung mit (oder vielleicht sogar ohne Steuerberater) erledigen, das erfahren Sie in unserem neuen Crashkurs „Rechnung, Buchführung und Steuer" - oder: „Wie isst man einen Elefanten?“. Denn Buchführung lernen ist wie einen Elefant essen: Das geht nur Stück für Stück.

Im Seminarpreis von 129 Euro ist eine Lizenz von "WISO Mein Büro" im Wert von 99 Euro enthalten. So können Sie das Gelernte anschließend direkt in die Praxis umsetzen. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/crashkurs...


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5. XING: Mitgliederzahl wächst kontinuierlich

Gute Nachricht für alle deutschsprachigen XING-Mitglieder: Die Anzahl möglicher Kontakte für ihr Netzwerk, für Jobs, Aufträge oder zum Austausch von Ideen ist weiter gestiegen. Ende Dezember 2011 zählte die Business-Plattform 5,3 Millionen Mitglieder aus Deutschland, Österreich und der Schweiz – im Dezember 2010 waren es noch rund 4,5 Millionen Mitglieder.

XING hat die Zahlen für die einzelnen Länder der D-A-CH-Region – unseres Wissens nach erstmals – getrennt angegeben: In Deutschland gibt es 4,4 Millionen Mitglieder, in Österreich 440.000 und in der Schweiz 434.000. In allen Ländern sind jeweils rund 5,4 Prozent der Bevölkerung auf XING vertreten, und das soll noch mehr werden: „Wir sehen das Potenzial, die Anzahl unserer Mitglieder im deutschsprachigen Raum in den kommenden Jahren zu verdoppeln“, so Stefan Groß-Selbeck, CEO der XING AG. Weltweit hat XING übrigens 11,7 Millionen Mitglieder.

Wie Sie mit XING gezielt Kunden und Geschäftspartner gewinnen, erfahren Sie auf unseren offiziellen XING-Seminarne in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Informationen unter www.xing-seminare.com


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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