Newsletter für Gründer & Selbständige

7/2012 (versendet am 15.03.2012)

News2Use, 07/2012: 50% Förderung für alle Selbständigen – 50 Bonsai-Kredite – Wer den GZ wirklich erhält

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
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Liebe Leserin, lieber Leser,

gibt es Förderungen, die allen Selbständigen und nicht nur Gründern oder sogar nur Gründungszuschuss-Empfängern offen stehen? - Ja! Christian Bussler erklärt im Interview, dass fast alle Selbständigen 50 Prozent und mehr Förderung erhalten, wenn sie ein Coaching bzw. Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Alle Selbständigen können übrigens auch einen Mikrokredit erhalten. Wir haben jetzt die ersten 50 vergeben, manche Kunden haben sogar schon einen zweiten, höheren "Bonsai-Kredite" bei uns aufgenommen.

Im letzten Newsletter haben Sie es gelesen: Wir schenken Gründern, die den Gründungszuschuss nach neuem Recht erhalten haben, das Buch "Jetzt sind Sie Unternehmer". Im Gegenzug beantworten sie einen kurzen Fragebogen – das hat uns interessante Einblicke verschafft, nach welchen Kriterien der Gründungszuschuss tatsächlich vergeben wird. Erste Ergebnisse wollen wir heute mit Ihnen teilen.

Viel Spaß beim Lesen und noch viele schöne Frühlingstage!

Beste Grüße - Ihr Andreas Lutz

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INHALT

1. 50 Prozent und mehr Förderung: Nicht nur Gründer, auch bereits Selbständige können sich günstig beraten lassen
2. Wer den Gründungszuschuss wirklich bekommt: Erste Ergebnisse unserer Befragung erfolgreicher Antragsteller
3. Bonsai Kredit: Bereits 50 Mikrokredite vergeben
4. Neu in München: GZ-Antrag muss innerhalb von drei Monaten abgegeben werden
5. Buchhaltungs-Tipp: Bei Barbelegen über 150 Euro aufpassen!

6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. 50 Prozent und mehr Förderung: Nicht nur Gründer, auch bereits Selbständige können sich günstig beraten lassen

Guter Rat ist wertvoll – und hat seinen Preis. Doch wer öffentliche Förderprogramme nutzt, muss oft nur einen Bruchteil der Honorare für Coaching und Beratung aus eigener Tasche zahlen. Was viele nicht wissen: die Förderprogramme gelten nicht nur für Gründer in der Anfangsphase. Auch Selbständige, die bereits jahrelang als Unternehmer arbeiten, werden finanziell unterstützt und können sich dadurch gute Beratung leisten. Von diesen Programmen profitieren übrigens auch alle, die keinen Gründungszuschuss beantragen oder bekommen. Christian Bussler, Gesellschafter von gruendungszuschuss.de, erklärt im Interview, welchen Beratungsbedarf gestandene Selbständige typischerweise haben und wann sie welche Art von Förderung erhalten können.

Frage: Herr Bussler, kann ich auch als etablierter Selbständiger von öffentlichen Beratungs-Förderprogrammen profitieren?

Christian Bussler: Ja, Beratungsförderung ist grundsätzlich für alle Selbständigen zugänglich – auch wenn Sie bereits länger als ein Jahr als Unternehmer tätig oder nur nebenberuflich selbständig sind. Besonders komfortabel ist die Förderung, wenn Ihre Gründung weniger als fünf Jahre zurückliegt. In diesem Fall erhalten Sie bereits zu Beginn der Beratung eine Förderzusage, Sie müssen nur Ihren Eigenanteil bezahlen und für den geförderten Teil nicht in Vorkasse gehen. In diesem Fall übernimmt der Staat 50 Prozent der Kosten. Falls Sie aus den neuen Bundesländern kommen, erhalten Sie sogar 75 Prozent der Kosten erstattet.

Frage: Was ist, wenn ich bereits länger als fünf Jahre selbständig bin?

Bussler: Auch dann erhalten Sie in aller Regel eine 50-prozentige Förderung. Allerdings bekommen Sie erst im Anschluss an die Beratung den Bescheid und die Kostenerstattung, so dass Sie hier erst einmal in Vorkasse gehen müssen. Tipp: Falls Sie sich Ihrem fünften Jahrestag als Unternehmer nähern und gerne ein Coaching in Anspruch nehmen würden, sollten Sie sich rechtzeitig vorher noch die komfortablere Fördervariante sichern. Nach Bewilligung haben Sie dann ein ganzes Jahr Zeit, um die Beratung in Anspruch zu nehmen.

Frage: Zu welchen Themen lassen sich die meisten Selbständigen beraten?

Bussler: Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Selbständigen mit Beratungsbedarf: Unternehmer, deren Geschäft noch nicht oder nicht mehr so richtig läuft und die in dieser Situation Anschub benötigen. Oft ist für einen Außenstehenden ganz schnell erkennbar, wo das Problem liegt und man kann dann gemeinsam an der Lösung arbeiten.

Und es gibt Unternehmer, wo es so gut läuft, dass sie mit der organisatorischen Seite nicht hinterherkommen – von der Buchhaltung über die technische Unterstützung, das Einbinden freier Mitarbeiter, besseres Zeitmanagement bis hin zu persönlichen Gewohnheiten oder Ängsten, die dem Erfolg manchmal im Weg stehen.

Viele Kunden benötigen eine Finanzierung, also zum Beispiel einen Kredit, andere haben genug Geld in der Kasse, aber brauchen dringend Unterstützung, um beim Marketing voranzukommen, um endlich die lange geplante neue Website zu  konzipieren, neue Vertriebswege oder Kooperationen zum Laufen zu bringen usw.

Frage: Haben Kunden, die schon mehr als fünf Jahre selbständig sind, speziellen Beratungsbedarf?

Bei ihnen geht es meist um knackige betriebswirtschaftliche Inhalte: Sie wollen zum Beispiel gemeinsam ein Vertriebskonzept für ein neues Produkt mit detaillierten Umsetzungsschritten erarbeiten oder eine Markt- und Zielkundenanalyse durchführen, also die Frage beantworten: Welche Kunden muss ich ganz konkret wie angehen? Häufig geht es auch darum, das Wachstum zu bewältigen, wenn aus dem Ein-Mann-Laden ein Unternehmen mit fest angestellten Mitarbeitern wird. Damit wird die Führung von Mitarbeitern zur Herausforderung, das Aufnehmen von Mitgesellschaftern, der Wechsel zu einer "größeren" Rechtsform, die Anmietung eines größeren Büros.

Frage: Um welche Beträge geht es denn bei der Förderung?

Bussler: Wer im zweiten bis fünften Jahr einen Förderantrag stellt, kann bis zu 60 Stunden Beratung in Anspruch nehmen – der Wert des Coachings beträgt 6.000 Euro, gefördert werden davon 3.000 bis 4.500 Euro. Wer bei Antragstellung länger als fünf Jahre selbständig ist, kann Beratung im Wert von bis zu 3.000 Euro in Anspruch nehmen, von denen 1.500 Euro übernommen werden. Es sind dann mindestens zwei solcher Beratungsprojekte möglich. Die Förderung in den verschiedenen Phasen ist ebenfalls miteinander kombinierbar.

Frage: Was muss man tun, wenn man geförderte Beratung in Anspruch nehmen möchte?

Bussler: Einfach bei uns anrufen unter 089/447 69 650 oder das Formular unter www.gruendungszuschuss.de/businessplan/gefoerderte-beratung/empfehlungsservice.html ausfüllen. Wir rufen Sie umgehend zurück und sagen Ihnen, ob eine Förderung in Ihrem Fall möglich ist. Außerdem empfehlen wir die passenden Berater und stellen sicher, dass Sie eine professionelle Betreuung erhalten.


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2. Wer den Gründungszuschuss wirklich bekommt: Erste Ergebnisse unserer Befragung erfolgreicher Antragsteller

„Wie haben Sie die Agentur überzeugt, Ihnen den Gründungszuschuss zu bewilligen? Was war entscheidend?" Diese und einige weitere Fragen haben wir Gründern gestellt, die bereits nach neuem Recht die Förderzusage erhalten haben.

Eine erste Auswertung der bisherigen Teilnehmer hat gezeigt, dass nicht schlechte Vermittlungschancen das entscheidende Kriterium für die Bewilligung des Gründungszuschusses waren, sondern vielmehr ein überzeugender Businessplan. Wir waren selbst überrascht, welches Gewicht laut Teilnehmern die Qualität des Geschäftskonzepts für die Entscheidung der Agenturen hatte.

Auch Aussagen von Agenturen, wonach etwa eine vorausgegangene nebenberufliche Selbständigkeit ein Ablehnungsgrund sei, konnten wir nicht bestätigen – unter den Teilnehmern gab es mehrere, die ihr Konzept nebenberuflich (bzw. neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I) erprobt haben und anschließend gefördert wurden. Nach unserer Erfahrung ist eine solche Vorgehensweise empfehlenswert und erhöht auch die Chancen auf eine nachhaltig erfolgreiche Gründung.

Unabhängig davon, was Berater bei Arbeitsagenturen Gründungswilligen an abschreckenden Dingen vorführen: Die tatsächlichen Auswahlkriterien sind häufig anders gelagert.

Wir freuen uns weiterhin über jeden frisch gebackenen Gründungszuschuss-Bezieher, der bei unserer Befragung mitmacht, und wir bedanken uns bei den Teilnehmern mit 60 kostenlosen Exemplaren unseres Buches "Jetzt sind Sie Unternehmer" im Wert von je 19,90 Euro (oder alternativ einem Amazon-Gutschein). Die Chancen, ein Buch bzw. einen Gutschein zu erhalten, sind dabei sehr hoch.

Mit der Teilnahme beschenken Sie sich nicht nur selbst, sondern helfen auch künftigen Existenzgründern dabei, noch mehr über die Vergabepolitik der Arbeitsagenturen zu erfahren. Hier geht’s zu unserem kurzen Fragebogen:
www.surveymonkey.com/s/F52T6YP

Wir berichten über die Ergebnisse in anonymisierter Form in unserem Newsletter, darüber hinaus können wir unsere Kunden noch besser beraten.

Wenn Sie selbst nicht betroffen sind, aber jemand kennen, der gerade den Gründungszuschuss erhalten hat, so informieren Sie ihn bitte über diese Aktion. Wenn Sie den Gründungszuschuss erst noch beantragen wollen, so empfehlen wir Ihnen unsere Antragsberatung, in die unser umfangreiches Know-how zum Thema einfließt:
www.gruendungszuschuss.de/index.php


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3. Bonsai Kredit: Bereits 50 Mikrokredite vergeben

Neben Gründungszuschuss und Beratungsförderung entwickeln sich Mikrokredite zur dritten Säule der Gründungsförderung in Deutschand. Unter dem Namen "Bonsai Kredit" bieten wir seit letztem Jahr Mikrokredite an und haben inzwischen mehr als 50 solcher Darlehen mit einem insgesamt sechsstelligen Eurobetrag als Kreditvolumen vergeben. Was uns besonders freut: Eine ganze Reihe unserer Kunden hat bereits einen zweiten, höheren Kredit von uns erhalten – denn wir vergeben die Darlehen nach der Methode der Stufenkredite.

Das bedeutet: Einen ersten, überschaubaren Kredit gibt's auch ohne Sicherheiten. Es geht dabei häufig um tausend oder zweitausend Euro für eine Ausgabe, die sich die Selbständigen zwar selbst leisten könnten, sich aber aktuell nicht leisten würden. Die Kreditnehmer investieren das Geld zum Beispiel in die Anschaffung oder Herstellung zusätzlicher Waren, die sie gerade besonders günstig erwerben können, in eine Marketingaktion oder in eine Maschine, einen Computer, eine Software oder ähnliches. Das gemeinsame Merkmal dieser ganz unterschiedlichen Projekte ist, dass sie relativ schnell zu zusätzlichen Einnahmen führen und so ein schnelleres Wachstum möglich ist. Dafür zahlen unsere Kunden über die gesamte Laufzeit oft nur einen zweistelligen Eurobetrag an Zinsen. Zudem können sie den Kredit jederzeit vorzeitig tilgen, wenn die Ausgabe sich schneller amortisiert als gedacht.

Ein weiterer positiver Nebeneffekt eines solchen ersten Kredits, der im Idealfall schon in einem frühen Stadium der Geschäftsentwicklung genommen wird: Wenn der Kunde sich an seinen Teil der Abmachung hält und den Kredit wie vereinbart monatlich tilgt, sind wir bereit, weitere Kredite zu vergeben und die Kreditsumme dabei schrittweise bis zur Obergrenze von 20.000 Euro zu erhöhen. Als Kunde gewinnen Sie einen Finanzierungspartner, der Sie kennt und bei dem Sie auch in einer kritischen Situation "Kredit haben".

Falls Sie als Gründer oder auch als etablierter Selbständiger an einem Mikrokredit interessiert sind, füllen Sie einfach unseren zweiseitigen Fragebogen auf www.bonsai-kredit.de aus und senden sie ihn zusammen mit den zusätzlich benötigten Unterlagen an uns. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und entscheiden schnell und unbürokratisch über die Vergabe des Kredites.


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4. Neu in München: GZ-Antrag muss innerhalb von drei Monaten abgegeben werden

Bislang galt: Hauptsache, der Antrag auf Gründungszuschuss wird vor der Gründung abgeholt. Zusammen mit dem Businessplan einreichen konnte man ihn auch noch Monate später. Manche Gründer haben sich damit sogar mehr als ein Jahr Zeit gelassen. Dies hat die Agentur für Arbeit in München jetzt geändert: Ab sofort erhalten alle Antragsteller ein Merkblatt und müssen quittieren, dass sie über die 3-Monatsfrist informiert wurden.

Das heißt: Die Frist für die Abgabe der vollständigen Unterlagen endet in München künftig drei Monate nach Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit. "Geht der Antrag später ein, so gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Lebensunterhalt während der Anlaufphase Ihrer selbständigen Tätigkeit anderweitig sicherstellen konnten. In diesem Fall müssen wir den Antrag ablehnen."

Wir empfehlen wie bisher schon, den Antrag möglichst frühzeitig vor der Gründung einzureichen. So erhalten Sie rechtzeitig vor der Gründung die Zusage der Agentur. Im Fall einer Absage können Sie noch rechtzeitig reagieren und ggf. die Gründung um einige Monate verschieben, um dann ggf. erneut einen verbesserten Antrag zu stellen. Mit der Zusage in der Tasche fühlen Sie sich sicherer, erhalten ohne zeitliche Verzögerung den Zuschuss und haben einen freien Kopf für die neuen Herausforderungen, die nach der Gründung auf Sie zukommen.

Insofern halten wir die Regelung für sachgemäß und sinnvoll. Mit Unterstützung der von uns empfohlenen Berater werden Sie die nötigen Unterlagen bestimmt rechtzeitig einreichen können – selbst wenn die Gründung aufgrund anstehender Aufträge relativ kurzfristig erfolgen muss. Machen Sie gleich den ersten Schritt und füllen Sie das folgende Kontaktformular aus:
www.gruendungszuschuss.de/index.php


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5. Buchhaltungs-Tipp: Bei Barbelegen über 150 Euro aufpassen!

Für Kleinbetragsrechnungen mit einem Gesamtbetrag von weniger als 150 Euro netto gelten vereinfachte Vorgaben. Vorgedruckte Quittungsbelege von Taxifahrern oder Copyshops und Kassenzettel von Schreibwarenhändlern, Buchläden etc. entsprechen in der Regel (aber nicht immer!) den Bestimmungen. Achten Sie darauf, dass tatsächlich alle Felder vollständig ausgefüllt sind.
Ab 150 Euro wird es strenger, dann müssen die Rechnungen an Sie erhöhten Anforderungen genügen. Der Beleg muss dann vor allem den korrekten Firmennamen enthalten. Wenn Sie Einzelunternehmer sind, ist das Ihr Vor- und Zuname. Ansonsten muss auf jeden Fall das korrekte Rechtsformkürzel dabei stehen. Im Gegensatz zur Kleinbetragsrechnung muss der Umsatzsteuerbetrag, nicht nur der Prozentsatz ausgewiesen sein. Auch Ihre Adresse, die Adresse und Steuernummer des Verkäufers und die fortlaufende Rechnungsnummer muss angegeben sein. Bestehen Sie auf eine korrekte Rechnung, immerhin geht es bei 150 Euro und 19 Prozent Umsatzsteuer bereits um rund 30 Euro Erstattungsanspruch.

Vor allem bei Bewirtungen im Restaurant oder geschäftlichen Einkäufen im Supermarkt versäumt man leicht, nach einer Rechnung zu fragen, denn der Betrag liegt hier meistens unter 150 Euro, so dass man an die geringeren Formerfordernisse gewöhnt ist. Außerdem kommt es häufig vor, dass auch Privatleute diese Betragsgrenze überschreiten – ohne dann nach einer vollständigen Rechnung fragen zu müssen. Auf dem Postamt fragt der Beamte dagegen automatisch nach Namen und Adresse, wenn Sie Porto und Büromaterial für mehr als 150 Euro einkaufen, denn das tun fast nur Geschäftsleute. Achten Sie auch in diesem Fall darauf, den korrekten Firmennamen anzugeben.  

Für Fahrscheine, etwas Zugfahrkarten der Deutschen Bahn, gelten die Formbestimmungen übrigens nicht – sie werden auch jenseits von 150 Euro ohne Ihren Firmennamen und Ihre Adresse anerkannt.

Was Sie sonst noch alles beim Prüfen fremder und beim Schreiben eigener Rechnungen beachten sollten, und wie aus den Rechnungen anschließend Ihre Buchhaltung entsteht, erfahren Sie in unserem Crashkurs „Rechnung, Buchführung und Steuer". Im Seminarpreis von 129 Euro ist eine Lizenz von "WISO Mein Büro" im Wert von 99 Euro enthalten. So können Sie das Gelernte anschließend mit Ihren eigenen Unterlagen direkt in die Praxis umsetzen. Weitere Informationen und Anmeldung unter
www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/crashkurs-buchfuehrung-steuern.html


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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