Newsletter für Gründer & Selbständige

9/2012 (versendet am 30.03.2012)

News2Use, 09/2012: GZ-Bewilligungen auch im März 82% unter Vorjahr - Ab 2013 Rentenversicherungspflicht für Selbständige

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
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Liebe Leserin, lieber Leser,

was für ein Problem hat Ursula von der Leyen mit uns Selbständigen? Sind wir alle Schmarotzer? Zuerst hat sie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige vervierfacht. Dann hat sie die Gründungsförderung reformiert mit der Folge, dass man nur noch mithilfe eines erfahrenen Existenzgründungsberaters den Gründungszuschuss erhält. Als nächstes plant sie Pflichtbeiträge in die private (ersatzweise gesetzliche) Rentenversicherung und – wenn es nach ihr geht – auch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das bedeutet für einen erheblichen Teil der Selbständigen, mehrere hundert Euro (!) zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge pro Monat (!). Am meisten ärgern mich die TV-Auftritte der Ministerin, in denen jede dieser Maßnahmen sinngemäß immer damit begründet wird, dass die Selbständigen der Gesellschaft nicht länger auf der Tasche liegen sollen. Irgendwie hat sie keine gute Meinung von uns...

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Von der Leyens dritter Streich: Ab 2013 Rentenversicherungspflicht für Selbständige
2. Das "Eckpunktepapier zur Altersvorsorge Selbständiger" im Wortlaut
3. Zahl der geförderten Gründungszuschuss-Gründungen im März erneut 82 Prozent unter Vorjahresmonat
4. XING-Apps deutlich verbessert: 25 Prozent der Zugriffe bereits über iPhone und Co
5. In 30 Minuten zum perfekten Ablagesystem

6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Von der Leyens dritter Streich: Ab 2013 Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen plant ein umfassendes "Rentenreformpaket", in dessen Rahmen Selbständige zu einer ausreichenden Altersvorsorge verpflichtet werden sollen. Dies wird für viele Selbständige zu Mehrbelastungen in Höhe von einigen hundert Euro pro Monat führen. Die Eintrittsbarrieren in die Selbständigkeit werden deutlich erhöht. Die Wahlfreiheit ob und in welcher Form eine Altersvorsorge erfolgt, wird eingeschränkt. Wir erläutern im Folgenden, was das konkret bedeutet, im darauffolgenden Beitrag können Sie das Eckpunktepapier dann im Originaltext lesen.

Der Gesetzentwurf wurde aufgrund seiner kontroversen Inhalte lange unter Verschluss gehalten. Vergangene Woche hat ihn die Süddeutsche Zeitung publik gemacht. Das Rentenreformpaket soll bereits am 1. Januar 2013 in Kraft treten, in Kürze beginnt die "Ressortabstimmung", bei der Stellungnahmen anderer Ministerien eingeholt werden. Die Altersvorsorgepflicht für Selbständige ist so kompliziert in ihrer Regelung, dass sie erst ein halbes Jahr später, zum 01.07.2013, in Kraft treten soll.


a) Für wen gilt die Altersvorsorgepflicht (nicht)?

Nicht alle Selbständigen sind betroffen, es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen. In diesen Fällen geht man offenbar davon aus, dass die Vorsorge bereits ausreicht (bzw. es ansonsten zu spät für den Aufbau einer Vorsorge ist):

- Selbständige "im rentennahen Alter", gemeint sind über 50-Jährige (Geburtsdatum vor dem 1.7.1963; ich selbst habe also noch gut vier Jahre, bis ich ins rentennahe Alter komme...)
- Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte und andere freie Berufe, die über ihre berufsständischen Versorgungswerke abgesichert sind. Dies gilt auch für Landwirte. Insgesamt sind ca. 1,1 Millionen Selbständige über solche Versorgungswerke abgesichert.
- Künstler und Publizisten, die Mitglieder der Künstlersozialversicherung sind
- Geringfügig, also bis 400 Euro verdienende Selbständige
- Nebenberuflich Selbständige, das heißt solche, die weniger als 20 Stunden pro Woche selbständig arbeiten UND in der Regel den größten Teil des Einkommens aus einer nicht-selbständigen Tätigkeit beziehen UND keinen Mitarbeit mehr als nur geringfügig (bis 400 Euro pro Monat) beschäftigen

Für die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits selbständigen 30- bis 50-Jährigen (Geburtsdatum zwischen 1.7.1963 und 30.06.1983) gibt es Ausnahme- und Befreiungsregeln, aber nur sofern sie bereits vorgesorgt haben. Haben Sie also zum Beispiel in Hinblick auf die Altersvorsorge eine Immobilie gekauft, so müssen sie nicht zusätzlich zu Zins und Tilgung auch noch in eine private Rentenversicherung einzahlen. Ausreichend hohe Ersparnisse (unabhängig davon, wie genau sie angelegt sind) oder bestehende Versicherungsverträge (auch wenn sie den unten aufgeführten Kriterien nicht hundertprozentig entsprechen) werden wohl akzeptiert. Laut einem von der Presse zitierten, internen Papier reicht es aus, "dass sie Beiträge zu Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen zahlen oder über entsprechendes Vermögen (einschließlich Immobilienvermögen) verfügen, das eine Basisabsicherung sicherstellen kann".

Für alle anderen gilt die Altersvosorgepflicht, das heißt (wenn man das Eckpunktepapier Wort für Wort liest) für:

- unter 30-jährige (Geburtsdatum ab dem 1.7.1983) Gründer (nach einer Schonfrist, siehe unten) und Selbständige
- 30- bis 50-Jährige, die sich erst nach dem 1.7.2013 selbständig machen (nach einer Schonfrist)
- 30- bis 50-Jährige, die zwar bereits selbständig sind, aber noch nicht "ausreichend" für das Alter vorgesorgt haben


b) Worin besteht die Altersvorsorgepflicht?

"Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basisversicherung" heißt es in dem Eckpunktepapier des Arbeitsministeriums. Das heißt: Der Selbständige soll auf jeden Fall so vorsorgen, dass er im Alter keine Basissicherung bzw. Arbeitslosengeld II beantragen muss. Er soll der "Gesellschaft also nicht auf der Tasche liegt". Dies entspricht nach heutigen Preisen einer monatlichen Mindestrente von ca. 660 Euro pro Monat. (Zum Vergleich: Wer als Angestellter einschließlich Ausbildungszeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit 40 Jahre Beiträge gezahlt hat, soll künftig mindestens 850 Euro erhalten, also 190 Euro mehr.)

Die Höhe der hierzu nötigen Beiträge beläuft sich nach Angaben der Regierung auf 250 bis 300 Euro pro Monat – allerdings bei 45 Versicherungsjahren, wenn man also im Alter von 22 anfängt und durchgängig bis 67 einzahlt. Wer erst später startet ohne schon Reserven aufgebaut zu haben, muss wahrscheinlich ein Vielfaches pro Monat zurücklegen, um das selbe Ziel zu erreichen.

Aber nicht nur die Höhe der Ersparnisse, sondern auch die Anlageform wird vorgeschrieben. Die Altersvorsorge darf "nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar" sein, vor allem aber muss sie im Alter "als Rente ausgezahlt werden".

Diese Bedingungen gelten zum Beispiel für die Rürup- bzw. Basisrente (nicht zu verwechseln mit der Riester-Rente!), die viele Selbständige aufgrund der damit verbundenen Steuervorteile und der hohen Flexibilität jetzt schon wählen. Eine zentrale Frage wird sein, welche anderen Anlagealternativen unter diese Definition fallen.

Wird man gezwungen, Versicherungen mit ihren typischerweise hohen Provisionsbelastungen abzuschließen? Oder wird es auch möglich sein, die eigenen Ersparnisse in einem speziellen, nur für die Altersvorsorge bestimmten und ansonsten nicht zugänglichen Investmentkonto selbst zu verwalten?

Vermutlich wird der Gesetzgeber seine Definition noch präzisieren und ergänzen, dass es sich um eine lebenslange Rente handeln muss. Ein Investmentkonto mit  Auszahlplan käme dann möglicherweise nicht in Frage, weil dieser im fortgeschrittenen Alter versiegen kann, wenn alle Anteile verkauft sind. Sehr wohl unter die Definition fallen könnte aber ein Investmentkonto, das im Alter zwingend "verrentet", also in eine Rentenversicherung umgewandelt wird. Ganz ohne Versicherung wird es wohl kaum abgehen. Versicherungs- und Investmentindustrie werden in den nächsten Monaten versuchen, auf die Details der Regelung Einfluß zu nehmen, denn es geht für sie um das Geschäft des Jahrzehnts.


c) Kann ich mit Investmentfonds und speziell auch Aktienfonds vorsorgen?

Hierzu stellen sich die beiden folgenden Fragen:
- Wird es Beschränkungen bezüglich der Höhe des Aktienanteils geben? Ein hoher Aktienanteil ist zwar mit höheren Schwankungsrisiken ("Volatilität") verbunden, verspricht aber langfristig deutlich höhere Renditen und einen besseren Inflationsschutz. Bei Geldanlagen mit niedrigem Aktienanteil müssten die Selbständigen deutlich mehr pro Monat zurücklegen, um die Mindest-Altersvorsorge sicherzustellen.
- Kann das Geld in Investmentfonds angelegt und umgeschichtet werden? Es ist wichtig, dass die Anlage entsprechend der Lebensphase umgeschichtet werden kann, also zum Beispiel mit zunehmendem Alter schwankungsärmer angelegt wird.

Da bei Rürup-Rentenversicherungen die Gelder bereits heute in Form von Investmentfonds angelegt werden können ("fondsgebundene Versicherung") und es hier auch keine  Beschränkungen bezüglich des Aktienanteils gibt, besteht die Hoffnung, dass dies auch beim Altersvorsorgegesetz so gehandhabt werden wird.


d) Flexbilität bei Höhe der Beitragszahlungen notwendig

Grundsätzlich ist es sicherlich sinnvoll, Selbständige zur eigenen Altersvorsorge zu bewegen. Ganz im Gegenteil: Selbständige sollten sehr viel mehr als das künftig vorgeschriebene Minimum sparen, um im Alter in Würde und ohne Sorgen leben zu können.

Allerdings kann das Einkommen von Selbständigen und damit der Spielraum, Rücklagen zu bilden, von Jahr zu Jahr erheblich schwanken und es dauert oft mehrere Jahre, bis ein Gründer sich etabliert hat. In dieser Phase möchte und muss er oft jeden Euro in den Aufbau seines Geschäfts investieren. Deshalb ist eine weitere entscheidende Frage, wie flexibel die Beitragszahlungen sein werden.

Im Extremfall könnte der Gesetzgeber verlagen, eine langfristige Rentenversicherung mit festem monatlichen Beitrag abzuschließen. Der Versicherungsvertreter würde viele tausend Euro Provision erhalten. Der Selbständige aber hätte massive Nachteile, wenn er in einem Jahr seine Beiträge nicht leisten könnte. Viel besser wäre eine Regelung, bei der der Selbständige in guten Jahren mehr, in schlechten Jahren weniger zurücklegen kann.

Im Eckpunktepapier heißt es dazu: "Die besondere Situation von Selbständigen wird durch Möglichkeiten zur flexiblen Beitragszahlung (...) berücksichtigt." Das gibt eine gewisse Hoffnung auf eine sachgerechte Lösung, die den Selbständigen möglichst viele Freiheiten lässt. Bei der Rüruprente ist es bei entsprechender Vertragswahl heute schon möglich, jedes Jahr von Neuem zu entscheiden, ob, wie viel und bei welcher Versicherung man ein- bzw. zuzahlt.

Sicher ist, dass Existenzgründern eine Schonzeit eingeräumt wird, während der sie noch keine Beiträge nachweisen müssen. Wie lange diese Schonfrist dauert ist, ist allerdings noch nicht bekannt, die FAZ spricht von "mehrjährig". Im Eckpunktepapier heißt es dazu: "Beitragsfreiheit in der Existenzgründungsphase (...) Durch Erleichterungen in der Einstiegsphase sollen Unternehmensgründungen nicht gefährdet werden." Wir hoffen, dass der Gesetzgeber diesen Zeitraum ausreichend lange wählt. Ansonsten könnte es passieren, dass Gründer am Ende der Schonfrist ihre ansonsten gut angelaufene Selbständigkeit aufgeben müssen oder ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Gleiches gilt für bereits längere Zeit Selbständige.


e) Die gesetzlichen Rentenversicherung als Drohmittel

Die schlechteste Form der Altersvorsorge ist nach Meinung vieler Experten die gesetzliche Rentenversicherung. Auch ich neige zu dieser Ansicht, wenn ich meine Einzahlungen in die Rentenversicherung während meiner Angestelltenzeit und den resultierenden Rentenanspruch gegenüberstelle bzw. mit den (mit aller Vorsicht) prognostizierten sehr viel höheren Rentenansprüchen aus privaten Versicherungen vergleiche.

Wer keine ausreichende private Altersvorsorge nachweisen kann, muss künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Da trifft es sich gut, dass die "Deutsche Rentenversicherung Bund" zugleich zentraler "Kompetenz- und Wissensträger" für die neue Altersvorsorgepflicht ist. Vermutlich wird sie das Ganze zentral überwachen.

Was bedeutet das? Wer nicht genügend Geld verdient, um privat vorzusorgen, oder wem es an der finanziellen Disziplin fehlt, wird pflichtweise einen einkommensabhängigen Beitrag (Arbeitgeber- und –nehmerbeitrag, aktuell 19,5 Prozent) in die Rentenversicherung einzahlen. Dieser Beitrag wird tendenziell nicht ausreichen, um eine existenzsichernde Altersvorsorge aufzubauen, weil zu gering und wenig rentabel "angelegt". Von daher sollte jeder Selbständige ein großes Interesse haben, eigenverantwortlich eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist aber noch in einem weiteren Sinn Drohmittel: Die Alternative zur Altersvorsorgepflicht könnte nämlich eine generelle Zwangsmitgliedschaft der Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Das fordern die Linke und Gewerkschaften.


f) Was geschieht mit den Selbständigen, die bisher schon Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind?

Schon jetzt sind etwa 260.000 Selbständige Pflichtmitglieder in der Rentenversicherung:

- Der größte Teil davon sind Handwerker (mit Eintrag in die Handwerksrolle). Sie sind die ersten 18 Jahre nach der Gründung versicherungspflichtig.
- Selbständig tätige Lehrer und Erzieher, die keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter haben sowie Seelotsen und Küstenschiffer fallen ebenfalls unter diese Regelung, allerdings ohne zeitliche Befristung.
- Eine weitere große Gruppe wären die Künstler und Publizisten. Als Pflichtmitglieder der Künstlersozialkasse sind sie von der Altersvorsorgepflicht jedoch ausgenommen (siehe oben).

Paradoxerweise sorgt die Vorsorgepflicht für die anderen, bisher nicht betroffenen Selbständigen, zu Erleichterungen für Handwerker, Lehrer und Erzieher. Diesen Berufsgruppen galt bisher die ganz besondere staatliche Fürsorge, weil man ihnen offensichtlich nicht "zutraute", selbst ausreichend für das Alter vorzusorgen. Jetzt, wo man diese Fürsorge allen Selbständigen angedeihen lässt, müssen sie gleich behandelt werden.

In den Worten des Eckpunktepapiers: "Im Gegenzug zur Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht werden bisherige Versicherungspflichtregelungen für Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft (insbesondere die Handwerkerpflichtversicherung).


g) Kommt auch noch die Pflicht-Berufsunfähigkeitsversicherung und die Pflicht-Pflegezusatzversicherung?

Als ob das alles nicht schon genug kosten würde, sind weitere Versicherungspflichten für Selbständige im Gespräch. Konkret geht es um eine verpflichtende Absicherung gegen Erwerbsminderung. Kostenpunkt: Ca. 100 Euro pro Monat. Dies ist in der Koalition allerdings noch umstritten – die FDP ist dagegen.

Da die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall zu decken, sollte eigentlich jeder darüber hinaus auch eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Dies geschieht heute noch so selten, dass der Gesetzgeber eine Art Pflegeriester erwägt, also verstärkte Anreize, um hier selbst vorzusorgen. Dies betrifft jedoch nicht nur Selbständige.


h) Ein erstes Fazit

Wer als Selbständiger ordentlich verdient, wird mit dem neuen Recht kein Problem haben, zumindest nicht in finanzieller Hinsicht. Im Vergleich zu einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie das kleinere Übel. Für das Alter vorzusorgen ist sinnvoll. Es ist auch sinnvoll, mit einer privaten Rentenversicherung, die bis ans Lebensende zahlt, eine gewisse Grundabsicherung vorzunehmen. Vielen 30- bis 50-Jährigen wird die Neuregelung einen zusätzlichen Anstoß geben, sich endlich um das Thema Altersvorsorge zu kümmern.

Wer auch noch mehrere Jahre nach der Gründung wenig verdient, für den jedoch könnte die Altersvorsorgepflicht das Ende der Selbständigkeit bedeuten oder die Notwendigkeit, ergänzend Arbeitslosengeld II zu beantragen. Das gleiche gilt für Selbständige, die sich den 50 nähern und bisher wenig oder nichts für ihre Altersvorsorge getan haben.

Die Eintrittsbarriere, die man überwinden muss, um sich hauptberuflich selbständig betätigen zu können, würde noch höher als ohnehin schon. Im Gegensatz zu Angestellten müssen Selbständige Arbeitgeber- und nehmeranteil selbst bezahlen und bei Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung gilt zudem ein relativ hoher Mindestbeitrag. Was die Regierung beim Mindestlohn fürchtet, würde sie beim Selbständigen selbst vorantreiben.

Ob das Gesetz wirklich Altersarmut verhindert oder nur – wie viele Stimmen sagen – ein gewaltiges Geschenk der Regierung an die Versicherungsindustrie ist – das wird sich in den Detailregelungen zeigen, darin welche Anlageformen zugelassen werden und wie flexibel und praxisnah das Ganze gehandhabt wird.


i) Mündige Bürger ade?

Neben den beschriebenen wirtschaftlichen Bedenken gibt es einen zweiten Aspekt, der mich an dem Vorhaben zweifeln lässt. Es ist fraglich, ob die fürsorglichen Absichten der Regierung die damit verbundene Einschränkung bürgerlicher Freiheiten rechtfertigt oder ob hier ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand getrieben wird.

Was man nicht vergessen darf: Es geht hier um um private Ersparnisse, über die man bisher als selbständiger Bürger frei verfügen konnte. Künftig muss man seine Ersparnisse und Geldanlagen der Rentenversicherung quasi zur Prüfung vorlegen. Die Website "Wallstreet online" (http://bit.ly/HxFASV) schreibt in diesem Zusammenhang, die konservativ-liberale Regierung gehe "immer mehr in Richtung Planwirtschaft". Zwang trete "an die Stelle von klugen wirtschaftlichen Anreize". Den Politikern möchte man da ins Stammbuch schreiben: "Schließlich trägt der Mittelstand das Land und nicht die Parteien".

Die Eingrenzung von Freiheitsrechten muss sorgfältig abgewogen werden. Die FAZ hat deshalb beim Arbeitsministerium nachgefragt, ob es denn aussagekräftige Studien gäbe, die zeigen wie groß das Problem mangelnder Altersvorsorge unter Selbständigen denn ist. Die Antwort: „Wesentliches Kennzeichen der Situation ist es, dass über die Vorsorgesituation Selbständiger und damit über die zukünftige Versorgung Selbständiger im Alter nur wenig wirklich Belastbares vorliegt.“ Die FAZ (http://bit.ly/H7GIAk) interpretiert dies so: "Obwohl es kein Indiz für einen politischen Handlungsbedarf gibt, schlagen wir schon einmal zu. Denn es sei schwer zu ertragen, dass 'Selbständigen in Deutschland weitgehend frei gestellt ist, ob und wie sie für das Alter vorsorgen'."

Befürworter und Kritiker zitieren die eine Studie des renommierten Altersforschungsinstituts MEA (ein Max-Planck-Institut), allerdings mit völlig entgegengesetzten Interpretationen: Laut Befürwortern zeigt die Studie, dass mehr als zehn Prozent der Haushalte, deren Hauptverdiener hauptberuflich selbständig ist, aktuell noch über keine Altersvorsorge verfügen, die eine höhere Rente als die Grunsicherung garantiert. Andererseits, so die Kritiker, komme die Studie letztlich zu der Schlußfolgerung, dass kein „generelles Schutzbedürfnis von Selbständigen“ vorliegt, welches eine Vorsorgepflicht rechtfertigen würde.

Ob unverhältnismäßig oder nicht: Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass die Altersvorsorgepflicht im Sommer 2013 kommen wird. Wenn Sie schon jetzt etwas tun, sich zumindest unabhängig informieren wollen, dann melden Sie sich jetzt für eines unsererer Vorsorgeseminare an. Sie erfahren, ob Sie von der Reform betroffen sind, in welchem Maße Sie noch vorsorgen müssen und welche Instrumente dafür in Frage kommen.

www.gruendungszuschuss.de/vorsorge_ws


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2. Das "Eckpunktepapier zur Altersvorsorge Selbständiger" im Wortlaut

Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat über die Süddeutsche Zeitung den Weg in die Öffentlichkeit gefunden. Hier der Wortlaut:

"Das Rentenpaket - Stichwort Altersvorsorge Selbstständiger"

Zukünftig sollen alle Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, zu einer obligatorischen Alterssicherung verpflichtet werden.

Das verbessert den sozialen Schutz von Selbstständigen und wirkt ihrer möglichen Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen im Alter entgegen. Bestehende Alterssicherungslücken sollen so geschlossen und die Rechtslage in Deutschland an die im Ausland angepasst werden.

Die wesentlichen Grundzüge des Konzepts sind:

- Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbstständigen mit Ausnahme von bereits anderweitig abgesicherten Personen wie Künstlern, Publizisten, Landwirten sowie in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherten Selbstständigen (zum Beispiel Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.).
- Selbstständige im rentennahen Alter (über 50-Jährige) sowie nebenberuflich oder geringfügig bis 400 Euro pro Monat verdienende Selbstständige werden von der Vorsorgepflicht ausgenommen.
- Für heute bereits selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, gibt es Ausnahme- bzw. Befreiungsregelungen.
- Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung.
- Die Altersvorsorge und ihre Erträge dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden.
- Die besondere Situation von Selbstständigen wird durch Möglichkeiten zur flexiblen Beitragszahlung und durch Beitragsfreiheit in der Existenzgründungsphase berücksichtigt. Durch Erleichterungen in der Einstiegsphase sollen Unternehmensgründungen nicht gefährdet werden.
- Im Gegenzug zur Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht werden bisherige Versicherungspflichtregelungen fu¨r Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft (insbesondere die Handwerkerpflichtversicherung).
- Die Altersvorsorgepflicht soll operativ zentral durchgeführt werden. Als Kompetenz- und Wissensträger bietet sich die Deutsche Rentenversicherung Bund an.

www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Anhaenge/BMAS-Eckpunktepapier-zur-Altersvorsorge-Selbststaendiger.pdf


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3. Zahl der geförderten Gründungszuschuss-Gründungen im März erneut 82 Prozent unter Vorjahresmonat

Die Bundesagentur für Arbeit meldete heute für den März 2012 1.718 Gründungen mit Gründungszuschuss und 578 Gründungen mit Einstiegsgeld. Insgesamt haben sich im zurückliegenden Monat also 2.296 Männer und Frauen mit Hilfe staatlicher Förderung selbständig gemacht. Zugleich wurde die bereits sehr niedrige Zahl der Gründungszuschuss-Gründungen im Februar von 1.579 um 108 auf 1.471 nach unten korrigiert.

Zum Vergleich: Im Februar 2011 wurden noch 8.945 Gründer gefördert, im März 2011 9.763. Im Vergleich zum Vorjahresmonat beobachten wir also einen Rückgang von 82 (nach der Korrektur: 84) Prozent im Februar und von ebenfalls 82 Prozent im März.

Der Rückgang bedeutet keineswegs, dass jetzt 82 Prozent der Anträge abgelehnt werden, sondern vielmehr, dass viel weniger Anträge GESTELLT werden. Die Berater bei den Arbeitsagenturen versuchen, möglichst viele Gründungswillige davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag mitzunehmen, obwohl darauf ein Rechtsanspruch besteht. Auch beim Einreichen intervenieren sie häufig mit dem Hinweis, "der Antrag wird sowieso abgelehnt". Damit schießen sie momentan völlig über das tatsächliche Sparziel hinaus. Es ist viel mehr Geld für den Gründungszuschuss budgetiert, als momentan vergeben wird.

Das Problem: Wer sich abschrecken lässt und gründet, ohne vorher zumindest einen Antrag abgeholt zu haben, verliert damit den Anspruch auf den Zuschuss. Wer sich dagegen von den Aussagen der Arbeitsberater nicht beirren lässt, sondern mit professioneller Unterstützung einen gut durchdachten Antrag und Businessplan einreicht, hat sehr gute Chancen auf eine Förderung. Die Arbeitsagentur bewegt sich mit ihrer Politik rechtlich gesehen auf dünnem Eis.

Nehmen Sie am besten bereits vor dem ersten Gespräch mit einem Arbeitsberater über die Selbständigkeit mit uns Kontakt auf. Nehmen Sie unsere Antragsberatung in Anspruch (Zeitbedarf typischerweise eine Stunde, Kosten: 79 Euro, auch telefonisch möglich). So können Sie die Weichen von Anfang an richtig stellen und vermeiden folgenschwere Fehler.

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!
www.gruendungszuschuss.de/businessplan/fachkundige-stellungnahme.html


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4. XING-Apps deutlich verbessert: 25 Prozent der Zugriffe bereits über iPhone und Co

Das Business-Netzwerk Xing erweitert mit neuen Apps für iPhone und Android sein mobiles Angebot – und wird dadurch der Tatsache gerecht, dass bereits ein Viertel der XING-Abrufe mobil stattfindet.

Herzstück der neuen Android-App ist die Einbindung von QR-Codes. Diese zweidimensionale Variante eines Barcodes können Sie auf einem Androiden anzeigen, mit einem anderen aufnehmen – und schon sind Sie vernetzt.

Die App für das iPhone wurde deutlich verbessert: Sie präsentiert sich mit einem schlankeren Menü, das einen schnelleren Zugriff auf die zentralen Bereiche der Plattform über eine sogenannte „Slide-out Navigation“ erlaubt. Zudem können Nutzer ab sofort Texteingaben auch im Querformat vornehmen und haben bei Kontaktanfragen die Möglichkeit, optional auch einen Begrüßungstext einzugeben.

Viele Details sehen Sie nicht sofort, aber Sie werden beim längeren Wischen und Tippen in Ihrem Netzwerk bald merken, dass die Anwendung insgesamt visuell konsistenter und rundum zugänglicher ist.
Von überall auf der Plattform erreichen Sie mit einem „Tap“, also einem Fingerzeig links oben, die zentrale Navigation, über die Sie alle wesentlichen Bereiche direkt anwählen können. Hier hat XING etwas aufgeräumt – Geburtstage und Kontaktanfragen finden Sie ab sofort im Menüpunkt Kontakte, Besucher Ihres Profils direkt in Ihrem Profil. Somit vereinfachte XING nicht nur das Menü, sondern bildet inhaltliche Zusammenhänge auch in der Interaktion im Netzwerk stärker ab.

Schließlich ging XING auch auf einen sehr häufig geäußerten Wunsch der Nutzer ein: So ist Ihnen wie bisher möglich, schnell unterwegs eine Kontaktanfrage ohne zusätzliche Anmerkungen zu versenden, wenn die Anfrage ohnehin keine Erklärungen bedarf, zum Beispiel bei einem Kollegen. Genauso können Sie aber wählen, die „klassische“ Kontaktanfrage mit dazugehöriger Nachricht zu verschicken – ganz wie Sie möchten. Beim Verfassen oder Beantworten von Nachrichten, Kontaktanfragen, Kommentaren in Ihrem Netzwerk – also überall dort, wo Sie längere Texte tippen, können Sie das ab sofort auch mit der größeren Tastaturfläche im Querformat tun.

Für IPad und Tablet gibt es keine eigene App, trotzdem können Sie XING sehr komfortabel und umfassender als mit dem iPhone nutzen, wenn Sie in Ihrem Browser unter touch.xing.com die mobile Version von XING aufrufen.
Apps stehen ab sofort bereit

Die XING-Anwendungen für Android und iOS stehen kostenfrei in den jeweiligen App-Märkten bereit. Darüber hinaus bietet XING ebenfalls kostenlose Apps für Windows Phone 7 (entwickelt von Zühlke Engineering), BlackBerry sowie eine plattformübergreifende Mobile Web App, die auch den Zugriff auf Gruppen unterwegs ermöglicht. Viel Spaß beim Ausprobieren!

Wenn Sie weitere Tipps erhalten wollen, um sich erfolgreich und souverän auf XING zu bewegen, dann besuchen Sie doch eins unserer offiziellen XING-Seminare: www.xing-seminare.com


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5. In 30 Minuten zum perfekten Ablagesystem

Bei vielen Selbständigen gleichen die Buchhaltungs-Unterlagen einem Puzzle mit gefühlt 10.000 Teilen, bei dem allerdings schon einige Puzzlestücke fehlen und vor allem das Foto verloren gegangen ist, das zeigt, wie das fertige Bild aussehen soll. Kein Wunder, dass man eine solch unangenehme Aufgabe oft endlos vor sich herschiebt. Die einzige Lösung ist dann, das Ganze an einen Buchhalter oder Steuerberater zu übergeben. Der braucht allerdings zum Lösen des Puzzles viel länger als nötig, hat jede Menge Rückfragen, und die resultierende Steuererklärung enthält nicht selten Fehler und Ungenauigkeiten. Für Steueroptimierungen bleibt keine Zeit. Dafür bekommen Sie vom Steuerberater garantiert eine saftige Rechnung – Schmerzensgeld!

Stellen Sie sich dagegen einen Moment lang das Folgende vor: Sie haben das Foto mit dem fertig zusammgelegten Bild vor Augen. Alle paar Tage erhalten Sie einen Schwung Puzzleteile und müssen diese nur noch an der richtigen Stelle auf das Foto legen. Am Jahresende haben Sie das Puzzle gelöst, ohne jemals mehr als einige Minuten investiert zu haben.
Genau so ist das mit der Buchhaltung!

In den ersten 30 Minuten unseres neuen "Crashkurs Rechnung, Buchhaltung, Steuer" erhalten Sie 25 Belege (quasi Puzzleteile) und einen Belegordner mit beschrifteten Trenn- und Heftstreifen (quasi das fertige Bild). Wir zeigen Ihnen dann ganz anschaulich Handgriff für Handgriff, wie Sie die Belege an der richtigen Stelle ablegen.

Am Ende dieser 30 Minuten haben Sie die Ablage eines ganzen Monats erledigt und das Ablagesystem so verinnerlicht, dass Sie es ab sofort wie selbstverständlich nutzen werden. Die typische Reaktion der Teilnehmer: „Warum haben Sie mir das nicht schon zu Beginn meiner Selbständigkeit beigebracht? Das hätte mir unendlich viel Sucherei, Mühe, Aufschieberitis und manche schlaflose Nacht gespart.“

Ulrike Wortberg, Münchner Referentin: „Wer mit einem Handgriff neu eingegangene Rechnungen und Belege einordnen kann, der spart Zeit, Geld und Nerven, und hat auch keine Angst vor einem Berg voller Puzzleteile – ganz einfach, weil niemals ein solcher Berg entstehen kann.“

All das erfahren Sie schon in der ersten halben Stunde unseres Kurses. Sie werden im weiteren Verlauf noch weitere Aha-Effekte erleben und einfache Lösungen für scheinbar schwierige Sachverhalte kennenlernen. Im Seminarpreis von 129 Euro ist eine Lizenz von "WISO Mein Büro" im Wert von 99 Euro enthalten. Weitere Informationen und Anmeldung unter
bit.ly/GYcoqq


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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