Newsletter für Gründer & Selbständige

10/2012 (versendet am 04.04.2012)

BETREFF:
News2Use, 10/2012: GZ-Umfrage: Preise zu gewinnen - Arbeitsagenturen auf dünnem Eis – Interview: Welche Jobs sind zumutbar? – 5% Bildungsrendite p.a.

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

zusammen mit Universitäts-Instituten haben wir schon in der Vergangenheit großzahlige Befragungen durchgeführt, die zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und neuen Erkenntnissen zu den Erfolgsfaktoren von Gründungen geführt haben.

Dieses Jahr arbeiten wir erstmals mit dem Münchener Marktforschungsunternehmen "forschungplus" zusammen. Die Fragen sind praxisnäher, an der aktuellen Situation Selbständiger orientiert und wir gehen davon aus, dass wir auch sehr viel schneller erste Ergebnisse veröffentlichen können. So konnten wir auch vier Fragen zum Altersvorsorgegesetz aufnehmen, obwohl das Gesetz erst seit kurzem bekannt ist (vgl. letzte Ausgabe).

Gleich zwei Mal kommen Juristen zu Wort: Wir erläutern den ersten Fachkommentar zum neuen Gründungszuschuss-Recht. Ergebnis: Die Arbeitsagenturen bewegen sich mit ihrer Politik rechtlich auf dünnem Eis. In einem Interview beantwortet ein Arbeitsrechts-Experte Fragen zum Thema Gründungszuschuss.

Außerdem: Wie viel Prozent Einkommensplus ein zusätzliches Jahr Bildung bringt. Und: Mit welchen Fotomotiven Ihre nächste Pressemitteilung garantiert veröffentlicht wird!

Ich wünsche Ihnen ein frohes und erholsames Osterfest!

Herzlichst Ihr
Andreas Lutz


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INHALT

1. gruendungszuschuss.de-Umfrage zur Situation Selbständiger: Jetzt teilnehmen und Preise im Wert von 500 Euro gewinnen
2. Arbeitsagenturen bewegen sich bei Ablehnung von Gründungszuschuss-Anträgen auf dünnem Eis
3. Experten-Interview: Wie lässt sich beim Gründungszuschuss eine Ablehnung verhindern? Muss man jedes Stellenangebot annehmen? Was ist zumutbar?
4. Bildungsrendite: Jedes Jahr Schule/Studium bringt 5 % mehr Einkommen
5. Presse-Tipp: Fotomotive suchen und finden
6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. gruendungszuschuss.de-Umfrage zur Situation Selbständiger: Jetzt teilnehmen und Preise im Wert von 500 Euro gewinnen

Sind Sie von der Altersvorsorgepflicht betroffen, die nächstes Jahr eingeführt werden soll – oder haben Sie schon ausreichend vorgesorgt? Wie haben Sie Rechnungstellung, Mahnwesen und Buchhaltung organisiert? Sind Sie mit Ihrem Steuerberater zufrieden? Welche Wege zur Kundengewinnung finden Sie besonders effektiv?

Ihre Antworten sind uns wichtig – denn wir wollen möglichst repräsentativ über die aktuelle Situation Selbständiger in Deutschland berichten und wichtige Themen wie das Altersvorsorgegesetz in der Öffentlichkeit bekannt machen.Deshalb führen wir gemeinsam mit forschungplus, einer Münchener Agentur für Marktforschung, eine Umfrage zur aktuellen Situation Selbständiger durch. Wir hoffen, dass Sie sich, liebe Leser, rege daran beteiligen – was sich für Sie auch lohnen soll:  Wenn Sie unseren Fragebogen ausfüllen, haben Sie die Chance, Preise im Wert von über 500 Euro zu gewinnen. Die drei Hauptgewinner nehmen kostenlos an unserem Crashkurs Crashkurs "Rechnungen, Buchführung und Steuern" teil, den wir in zehn Städten bundesweit anbieten. Der Wert des Kurses: je 129 Euro, und als besonderes Extra ist im Kurspreis eine Lizenz der Software „WISO Mein Büro“ im Wert von 99 Euro inbegriffen. Zudem verloren wir sechs Exemplare des Buchs „Jetzt sind Sie Unternehmer“.

In der Umfrage befragen wir Sie zu verschiedenen Themenbereiche, mit denen Sie als Selbständiger regelmäßig zu tun haben. Schwerpunktmäßig geht es um  kaufmännische Organisation, Rechnungstellung, Buchhaltung und die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Weitere Themen sind Marketing und Soziale Netzwerke – sowie die Altersvorsorge, die, wenn es nach Arbeitsministerin Ursula von der Leyens neuem Rentenreformpaket geht, bald verpflichtend für Selbständige sein soll. Ihre Antworten werden selbstverständlich anonym behandelt. Nach Auswertung der Umfrage werden wir in unserem Newsletter die Ergebnisse veröffentlichen, als Teilnehmer erhalten Sie zusätzliche Informationen.

Nehmen Sie jetzt teil unter:
www.forschungplus.de/umfragen/gruender-befragung.


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2. Arbeitsagenturen bewegen sich bei Ablehnung von Gründungszuschuss-Anträgen auf dünnem Eis

In der juristischen Fachzeitschrift "Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht" ist unter dem Titel "Der abgemagerte Gründungszuschuss" ein erster ausführlicher Kommentar zum neuen Gründungszuschuss-Recht erschienen. Die Autorin Ute Winkler nimmt in einer in solchen Veröffentlichungen selten gesehenen Eindeutigkeit Stellung zum Thema Ermessensleistung:

"Auf den Zuschuss besteht auch für die ersten sechs Monate kein Rechtsanspruch mehr. (...) Welche Gesichtspunkte – außer der Haushaltssituation der Bundesagentur für Arbeit – hierbei maßgeblich sein sollen, sagt die Gesetzesbegründung nicht.

Da der Gründungszuschuss eine Versicherungsleistung mit gesetzlich exakt benannten Voraussetzungen ist, bleibt für eine Ermessenserwägung wenig Raum. Die BA hat von Quasi-Pflichtleistungscharakter gesprochen (BT-Drs. 17(11)594 S. 60).

Zulässig ist es künftig, auf den Vermittlungsvorrang (§ 4 SGB III) zu verweisen, nicht dagegen auf die Haushaltssituation der BA, die Eigenleistungsfähigkeit der antragstellenden Person oder das Verschulden an der Arbeitslosigkeit; auch darf zwischen mehreren Personen nicht nach der vermuteten Erfolgsaussicht ausgewählt werden."

Was bedeutet das für die Praxis? – Zunächst einmal kritisiert die Autorin, dass der Gesetzgeber zwar beschlossen hat, viel Geld einzusparen (5,2 Mrd. Euro bis 2015), den Arbeitsagenturen als ausführenden Stellen aber keinerlei Orientierung an die Hand gegeben hat, wie sie dabei verfahren sollen.

Ohne entsprechende Auswahlkriterien ist es sehr schwierig, Aufträge aufgrund einer Ermessenentscheidung abzulehnen, denn es handelt sich beim Gründungszuschuss um eine Versicherungsleistung, deren Anspruch auf (meist langjährigen) Beitragszahlungen beruht. Ermessensentscheidungen, dem einen die Leistung zu geben, dem anderen nicht, sind in einem solchen Fall nur in engen Grenzen möglich. Deshalb haben Vertreter der Bundesagentur für Arbeit selbst mit Bezug auf den neuen Gründungszuschuss von einer "Quasi-Pflichtleistung" gesprochen.

Der "Vorrang der Vermittlung" in § 4 SGB III ist nicht neu, den Paragraphen gab es schon vorher. Neu ist, dass er auch auf den Gründungszuschuss  angewendet wird. Dies ist auch legitim. Allerdings kann nicht, wie dies momentan geschieht, jedem Gründungswilligen unabhängig von den persönlichen Umständen erzählt werden, er habe doch wunderbare Vermittlungschancen, wenn er nur flexibel genug sei, weit genug pendelt oder umzieht oder ausreichend hohe Gehaltseinbußen in Kauf nimmt. Hierfür gibt es klar definierte Grenzen der Zumutbarkeit.

Nach unserer Erfahrung hat jeder unserer Kunden seine eigenen, guten Gründe für seine Gründungsentscheidung - die ja nicht von einem Tag auf den anderen zustande gekommen ist, sondern nach meist monatelangen Überlegungen. Wenn es von der Qualifikation her passende, gut bezahlte, sichere Tätigkeiten als Angestellter in Hülle und Fülle geben würde, hätte er sich häufig gar keine Gedanken über eine Selbständigkeit gemacht. Die Vermittelbarkeit muss deshalb von dem Berater bei der Arbeitsagentur sorgfältig geprüft und dokumentiert werden, sonst wird eine Ablehnungsentscheidung vor dem Sozialgericht keinen Bestand haben.

Ganz deutlich stellt die Autorin fest, dass die Haushaltssituation der Arbeitsagenturen, also auch eine begrenzte Zuweisung durch das Ministerium kein zulässiger Ablehnungsgrund ist. Das gleiche gilt für die Eigenleistungsfähigkeit. Ute Winkler versteht darunter u.E., dass jemand zum Beispiel über ausreichende Ersparnisse verfügt und die Gründungsphase aus diesen finanzieren könnte. Dies ist kein legitimer Ablehnungsgrund, wenn es um Versicherungsleistungen geht. Ansonsten dürfte man auch das Arbeitslosengeld I demjenigen verweigern, der gut gewirtschaftet und für Notzeiten vorgesorgt hat.

Versteht man unter Eigenleistungsfähigkeit dagegen, dass es in der Anfangsphase (speziell in den ersten sechs Monaten) keine Deckungslücke bzw. keinen Finanzierungsbedarf gibt, weil der Gründer von Anfang an einen Gewinn erzielt, der zur Deckung der Lebenshaltungskosten und Sozialversicherung ausreicht, so wäre dies ein legitimer Ablehnungsgrund. Das war allerdings bisher schon so. Ohnehin stellen solche Businesspläne bei realistischer Wahl der Annahmen die Ausnahme dar.

Ob man selbst gekündigt hat oder gekündigt wurde – auch das darf bei der Entscheidung über eine Versicherungsleistung keinen Unterschied machen, zumal Gründungswillige dafür ja bereits durch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I-Bezug hinlänglich "bestraft" wurden.

Interessant ist auch, dass eine Abwägung nach der Höhe der Erfolgsaussichten, also zum Beispiel des zu erwarteten Gewinns nicht legitim wäre. Zulässiges Kriterium ist hier einzig, ob die Gründung tragfähig ist, also dass bei konsequenter Umsetzung des Businessplans nach einer Übergangszeit die Einnahmen ausreichen, um davon leben zu können.

Der Kommentar von Ute Winkler interpretiert das Gesetz, er drückt eine Meinung aus. Die Vertreter von Arbeitsagenturen können durchaus auch anderer Meinung sein, wie die neue Rechtslage umzusetzen ist. Wer Recht hat, wird letztlich vor den Sozialgerichten entschieden werden. Die Richter werden dazu neben den Argumenten beider Seiten inbesondere auch Kommentare wie den hier zitierten berücksichtigen.

Wir glauben, dass die Arbeitsagenturen sich bei Ablehnungsentscheidung rechtlich gesehen momentan häufig auf dünnem Eis bewegen und viele Ablehnungsbescheide aufgrund mangelnder Sorgfalt bei der Begründung die Sozialgerichte nicht überzeugen werden.

Wir glauben, dass dies den Arbeitsagenturen auch bewusst ist, weshalb sie versuchen, Gründungsinteressierte durch teilweise irreführende Behauptungen ("Sie bekommen den Gründungszuschuss sowieso nicht") davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen. Denn wer den Antrag nicht stellt, verzichtet freiwillig auf den Zuschuss und kann hinter her nichts mehr unternehmen.

Deshalb: Kommen Sie möglichst schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur zu uns. Stellen Sie die Weichen schon bei diesem Gespräch in die richtige Richtung und vermeiden Sie so langwierige Auseinandersetzungen. Mit den richtigen Argumenten, einem gut durchdachten Businessplan und einem fehlerfreien Antrag haben Sie dann beste Chancen, den Gründungszuschuss zu erhalten – entgegengesetzte Aussagen der Agenturmitarbeiter werden Sie als Abschreckungstaktik durchschauen.

Mehr über unsere Antragsberatung erfahren Sie unter
www.gruendungszuschuss.de/businessplan/fachkundige-stellungnahme.html


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3. Experten-Interview: Wie lässt sich beim Gründungszuschuss eine Ablehnung verhindern? Muss man jedes Stellenangebot annehmen? Was ist zumutbar?

Wer den Gründungszuschuss ohne professionelle Hilfe beantragt, muss immer häufiger mit einer Ablehnung rechnen. Schon kleine Formfehler, auf die man früher vom Arbeitsberater freundlich aufmerksam gemacht worden wäre, sind heute Anlass für eine ablehnende Entscheidung. Die Arbeitsberater schwärmen zudem von den hervorragenden Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt. Tatsächlich haben sie dann aber nur geringer qualifizierte, schlechter bezahlte oder weit entfernt liegende Jobs im Angebot. Wir haben den Arbeitsrechts-Experten Frank Weigelt gefragt, was für Stellenangebote gerade noch als akzeptabel gelten und was Sie tun können, um die Ablehnung Ihres Antrags auf Gründungszuschuss zu verhindern.

Frage: Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Gründern, deren Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt worden ist. Hätte sich Ihrer Meinung nach eine Ablehnung vermeiden lassen?

Rechtsanwalt Frank Weigelt: Ganz überwiegend handelt es sich um Gründer, die den Antrag auf eigene Faust ohne erfahrenen Berater gestellt haben. Da es grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Gründungszuschuss gibt, ist die professionelle Vorbereitung des Antrags und aller damit zusammenhängender Informationen entscheidend.

Falls es zunächst zu einer Ablehnung kommt, sind die Details bei der Antragstellung für den späteren Ausgang des Widerspruchs- und gegebenenfalls Gerichtsverfahrens entscheidend. Zu welchem Datum beginne ich die Selbständigkeit? Welche konkrete Bezeichnung wähle ich für meine Selbständigkeit? Warum kann ich meine Ziele nicht in einem Anstellungsverhältnis erreichen? Für den Erfolg des Antrags dürfte entscheidend sein, dass der Gründer darstellt, warum eine Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis für ihn nicht in Frage kommt. Dabei spielt der Nachweis von erfolglosen Bewerbungsbemühungen eine entscheidende Rolle.

Frage: Wann sollte man Sie als spezialisierter Arbeitsrechts- und Sozialanwalt einbeziehen?

Am besten ist natürlich, wenn Sie mich gar nicht einbeziehen müssen. Ich helfe Ihnen ja gerne auch nach Bewilligung der Förderung beim Gesellschaftsvertrag, der Markenanmeldung oder den ersten Verträgen. Die Erkenntnisse, die ich bei der Betreuung abgelehnter Gründer sammle, spiegle ich – natürlich ohne Bezug zu einem konkreten Fall - an die Berater bei gruendungszuschuss.de, so dass sie den von ihnen betreuten Gründern helfen können, Anträge und Businesspläne zu formulieren, die auch von der juristischen Seite her abgesichert sind und möglichst auf Anhieb genehmigt werden.

Sollte ein solcher Businessplan trotzdem abgelehnt werden, greift ggf. der Kosten-Airbag von gruendungszuschuss.de: Die Kollegen übernehmen dann die Kosten für die anwaltliche Begleitung im Widerspruchsverfahren, weil sie von dem Gründer und seinem Vorhaben überzeugt sind.

Mandanten und Mitarbeiter der Arbeitsagentur bestätigen immer wieder, dass Widersprüche wesentlich gründlicher bearbeitet werden, wenn das Widerspruchsverfahren von einem Rechtsanwalt begleitet wird, weil die zuständigen Mitarbeiter der Arbeitsagentur damit rechnen müssen, dass die Antragsteller auch vor einer Klage vor dem Sozialgericht nicht zurückschrecken. Das erhöht die Chancen, schon im Widerspruchsverfahren Recht zu bekommen. Deshalb lohnt sich die Einbeziehung eines spezialisierten Anwalts bereits in dieser Phase.

Frage: Momentan werden viele Gründungswillige von ihren Beratern nicht bei der Gründung unterstützt, sondern auf angeblich sehr gute Vermittlungschancen verwiesen. Die vorgeschlagenen Jobs passen dann aber nicht von der Qualifikation, würden lange Pendelei oder sogar einen Umzug erforderlich machen und wären mit erheblichen Gehaltseinbußen verbunden. Was ist zumutbar?

Antwort: Eine schwierige Frage, die sich an den bisherigen Kriterien einer "zumutbaren Beschäftigung" im Sinne von § 121 SGB III zu orientieren hat. Danach ist eine Beschäftigung nicht zumutbar, wenn der Verdienst aus dieser Beschäftigung in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit 20 Prozent niedriger als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrundeliegende Arbeitsentgelt ist, also als das vorherige durchschnittliche Bruttogehalt. Ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit steigt diese Grenze auf 30 Prozent und in einem letzten Schritt ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit auf die Höhe des Arbeitslosengelds. Weiterhin ist eine Beschäftigung nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen Wohn- und Arbeitsort unverhältnismäßig lang sind. Dies wird wiederum angenommen, wenn bei einem Vollzeitjob die Pendelzeit mehr als 2,5 Stunden beträgt. Ein Umzug zum Arbeitsort ist in der Regel erst ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit zumutbar, soweit der Arbeitslose nicht in ehelicher Lebensgemeinschaft und/oder in häuslicher Gemeinschaft mit seinen noch nicht volljährigen Kindern lebt.

Frage: Muss innerhalb dieser Grenzen jede Beschäftigung ohne Rücksicht auf die Qualifikation des Arbeitslosen angenommen werden?

Antwort: Nein, eine Vermittlung in einen anderen Beruf ist erst dann zulässig, wenn eine Vermittlung in eine erlernte oder der letzten Tätigkeit entsprechende Arbeit nicht erfolgreich war. Wie lang die Vermittlung nicht erfolgreich war, richtet sich dabei insbesondere nach der Qualifikation des Arbeitslosen und der zuletzt verrichteten Tätigkeit. Einem Ungelernten ist der Wechsel in eine andere Branche aufgrund fehlender spezifischer Fachkenntnisse eher zuzumuten als einem Facharbeiter oder Akademiker, der einen Beruf entsprechend seiner Qualifikation ausgeübt hat. Die Vermittlung sollte aber mindestens ein halbes Jahr nicht erfolgreich gewesen sein, um den Arbeitslosen eine andere Tätigkeit zu vermitteln. Im Übrigen ist auch die Vermittlung in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis oder in ein Leiharbeitsverhältnis zumutbar.

Sind Sie selbst oder ein Bekannter von einer Ablehnung betroffen? Über folgenden Link können Sie Ihren Fall schildern und Kontakt zu Frank Weigelt aufnehmen. Für die telefonische Beratung haben wir einen Sonderpreis für gruendungszuschuss.de-Kunden mit ihm vereinbart: www.gruendungszuschuss.de/index.php

Mehr zum Thema "Kosten-Airbag" erfahren Sie unter:
www.gruendungszuschuss.de/businessplan/fachkundige-stellungnahme.html


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4. Bildungsrendite: Jedes Jahr Schule/Studium bringt 5 % mehr Einkommen

Jedes Jahr, das jemand zusätzlich in Schule, Ausbildung oder Studium investiert, erhöht sein späteres Einkommen durchschnittlich um fünf Prozent. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Knapp 14 Jahre haben die deutschen Beschäftigten durchschnittlich im Bildungssystem verbracht, also in der Schule, in der Berufsausbildung oder im Studium. Rein rechnerisch bringt jedes Jahr fünf Prozent mehr Lohn. Ein Beschäftigter, der 16 Jahre in seine Bildung investiert hat, hat also über das ganze Erwerbsleben hinweg im Durchschnitt ein um 25 Prozent höheres Einkommen zu erwarten als jemand, der das Bildungssystem nach elf Jahren verlassen hat.

Dabei handelt es sich natürlich nur um rechnerische Durchschnittswerte: Wer nach drei Jahren sein Studium ohne Abschluss abbricht, profitiert weniger als jemand, der seinen Abschluss macht. Bummelstudenten verdienen nicht mehr als die anderen Studierenden, Sitzenbleiber nicht mehr als diejenigen, die ohne Wiederholung das Schulsystem durchlaufen.
Frauen und Männer gewinnen in Deutschland gleichermaßen

Frauen und Männer erzielen in Deutschland in etwa die gleiche Bildungsrendite. In anderen Ländern gibt es dagegen häufig geschlechtsspezifische Unterschiede: Meist profitieren Frauen noch stärker als Männer von mehr Bildung.

Die Berechnungen des IAB beziehen sich auf das Einkommen während des gesamten Erwerbslebens. Sie berücksichtigen nicht nur die Brutto-Löhne, sondern auch Steuern und Abgaben,  die durchschnittliche Erwerbsbeteiligung im Lebensverlauf unter Berücksichtigung von Arbeitslosigkeit und Familienpausen sowie staatliche Leistungen wie Arbeitslosenunterstützung und Elterngeld.

Die IAB-Studie finden Sie im Internet unter doku.iab.de/kurzber/2012/kb0512.pdf.


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5. Presse-Tipp: Fotomotive suchen und finden

Sie versenden eine Pressemitteilung und möchten erreichen, dass darüber in einem größeren Artikel berichtet wird? Sie erhöhen Ihre Chancen dafür enorm, wenn Sie zusätzlich ein Foto beziehungsweise ein Fotomotiv anbieten. Nicht immer fällt einem dafür etwas Geeignetes ein, manchmal muss man eine Weile überlegen, wie das folgende Beispiel zeigt.

Ein Förderkreis, der einen alten Bergpark wieder beleben will, möchte sein Veranstaltungsprogramm für das kommende Jahr der Presse vorstellen. Das Problem dabei: Es gibt noch keine Fotos, denn die Veranstaltungen beginnen erst ein paar Wochen später. Die Lösung: „Der Baum des Jahres“ könnte ein Fotomotiv sein. Dieses Jahr ist es die Lärche – und davon stehen auch zufällig welche im Bergpark. Die Mitglieder suchen ein Exemplar aus, das gut zu erreichen und zu fotografieren ist.

Allerdings sieht der Baum noch recht trist aus, da er noch keine Blätter trägt. Kein Problem, die Mitglieder des Förderkreises schmücken ihn mit einer riesigen Schleife. Dieses Fotomotiv listet der Förderkreis in seiner Einladung zur Pressekonferenz auf, so dass viele Redaktionen sich entscheiden, einen Fotografen mitzuschicken – und auch dem Artikel mit Foto mehr Platz einzuräumen. Das Nachdenken über ein geeignetes Fotomotiv hat sich also gelohnt. Überlegen Sie auch für Ihr Unternehmen, zu welchen Themen Sie Verbindungen herstellen könnten, um ein gutes Fotomotiv zu finden.  

Das gezielte Entwickeln von Story- und Bildmotiv-Ideen für Ihr Business ist ein wichtiges Thema unserer Seminare „Effektive Pressearbeit“, die wir bundesweit anbieten. Die Termine finden Sie gleich im Folgenden oder unter www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/workshop.html.


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit
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