Newsletter für Gründer & Selbständige

11/2012 (versendet am 11.04.2012)

News2Use, 11/2012: Gute Berater erkennen, Überweisungs-Zweck clever formulieren, schon über 1.500 Umfrage-Teilnehmer

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
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Liebe Leserin, lieber Leser,

trotz Osterfeiertagen haben sich schon mehr als 1.500 Newsletter-Leser an unserer Umfrage zur aktuellen Situation Selbständiger beteiligt. Sie noch nicht? – Dann tun Sie es jetzt: bit.ly/I1VbMT. Es gibt Seminare und Bücher im Wert von über 500 Euro zu gewinnen. Außerdem erhält jeder Teilnehmer eine Zusammenfassung der Ergebnisse!

Was wir bereits wissen: Ein guter Gründungsberater kann zum Gründungszuschuss verhelfen und die Chancen auf eine erfolgreiche Gründung entscheidend erhöhen. Es gibt aber auch Berater, die nur Geld und Ärger kosten. Lesen Sie unsere sieben besten Tipps und finden Sie so den für Sie richtigen Berater. Falls wir es sind, freuen wir uns natürlich.

Außerdem: Sechs Tipps, wie Sie durch geschicktes Formulieren des Verwendungszwecks Ihrer Überweisungen später beim Buchen viel Zeit sparen können. Und: Wie Sie es cleverer anstellen als der Deutsche Bundestag, der wegen scheinselbständiger Mitarbeiter in die Schlagzeilen geraten ist.

Noch eine schöne Osterwoche und bald wieder sonnigeres Wetter wünscht
Ihr Andreas Lutz


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INHALT

1. Die sieben besten Tipps: So unterscheiden Sie gute von schlechten Beratern
2. Sechs Tipps: Verwendungszweck bei Überweisungen geschickt formulieren und dadurch viel Zeit beim Buchen sparen
3. Scheinselbständigkeit sogar im Bundestag: Unternehmer wider Willen?
4. Presse-Tipp: Vorab-Gegenlesen des Artikels nicht möglich
5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Die sieben besten Tipps: So unterscheiden Sie gute von schlechten Beratern

Guter Rat ist wertvoll – und häufig gar nicht leicht zu bekommen, denn: Viele Gründer und Selbständige erhalten in Coachings und Beratungen oft nicht die Leistung, die ihnen zusteht. Vor allem wenn sie aufgrund einer Beratungs-Förderung nur zehn, 30 oder 50 Prozent der Honorare selbst tragen, geschieht es, dass Berater ihnen keine 100-prozentige Leistung gewähren und sie mit einem abgespeckten Angebot abspeisen. Ob sie einen guten oder schlechten Berater haben, ist für Gründer oft schwer zu erkennen, schließlich ist es meist ihre erste Beratung, es fehlt der Vergleich, sie geben sich daher allzu schnell zufrieden. Dabei ist gute Beratung gerade für Gründer und kleine Unternehmen von großem Wert. Gruendungszuschuss.de gibt sieben Tipps, wie sie diese Hilfe in Anspruch nehmen, ohne über den Tisch gezogen zu werden:

a) Kostenloses Erstgespräch: Ja, aber es sollte nicht lange dauern. Bedenken Sie: Nur Berater mit geringer Auslastung und Anfänger haben es nötig, lange Vorgespräche zu führen. Viele "alte Hasen" haben die Erfahrung gemacht, dass ein Vorgespräch, das mehr als 20 bis 30 Minuten dauert, die Wahrscheinlichkeit eines Auftrags kaum erhöht. Sie bieten deshalb ein Kennenlernen, aber keine kostenlose Beratungsstunde an. Vorteil: Sie halten sich nicht lange mit Vorgesprächen auf, sondern machen sich schnell an die Lösung von Problemen.

b) Kundenfreundliche Nutzung von Förderprogrammen. Es gibt Berater, die ihren Kunden den vollen Preis berechnen – obwohl bei Gründern und Selbständigen fast immer 50 bis 90 Prozent der Beratungskosten gefördert werden können. Der Grund: Viele Berater kennen sich mit den Förderprogrammen nicht gut genug aus. Und selbst wo eine Förderung beantragt wird, kann diese mehr oder weniger kundenfreundlich gestaltet werden, zum Beispiel bieten manche Berater an, dass der Kunde für den Wert der Förderung nicht in Vorkasse gehen muss.

c) Keine leeren Versprechungen. Nicht wenige Berater ködern Kunden, indem sie wertvolle Kontakte aus ihrem eigenen Netzwerk oder leichten Zugang zu Krediten, Venture Capital, Business Angels etc. in Aussicht stellen. Fordern Sie entsprechende Zusagen und Kontakte frühzeitig ein, möglichst bevor Sie etwas unterschreiben. Werden die vollmundigen Versprechen nicht schon am Anfang eingelöst, passiert das aller Wahrscheinlichkeit nach nie.

d) Professionelle Organisation. Die meisten geförderten Beratungen haben einen Umfang von 30 bis 60 Beratungsstunden. Erfahrene Berater stellen durch gute Projektplanung sicher, dass die in diesem Zeitraum bearbeiten Themen optimal zu den Bedürfnissen des Gründers passen. Oft ist es nützlich, ein Beraternetzwerk zu wählen und mehrere Berater aus verschiedenen Bereichen in das Coaching einzubeziehen, damit sie ganz unterschiedliche Themen angehen können, die Sie als Unternehmer beschäftigen. Außerdem erhalten Sie Feedback und Handlungsempfehlungen aus unterschiedlichen Perspektiven.

e) Die Beratung ist Ihre Zeit. Sagen Sie dem Coach, wenn er Zeit für Themen aufwendet, die Sie nicht interessieren. Manche Berater neigen dazu, immer wieder Geschichten von tollen Kontakten oder aus dem Privatleben zu erzählen. Wenn diese nicht weiterhelfen, stoppen Sie Ihr Gegenüber. Wenn es nicht auf Ihre Wünsche eingeht, ist es vielleicht Zeit für einen Beraterwechsel.

f) Bezahlen Sie nur tatsächlich erbrachte Leistung. 1.500 Euro pauschal für einen Businessplan, 2.000 Euro für eine Marktanalyse… Bezahlten Sie solche Leistungen nur, wenn Sie diese explizit in Auftrag gegeben haben. Manche Berater machen sich die Arbeit leicht, ändern einige Details an einem bestehenden Dokument – und verkaufen es Ihnen für einen überhöhten Pauschalpreis als neu. Einige Stunden Vor- und Nachbereitung zu berechnen sind okay – aber der Großteil einer Beratung erfolgt in der Regel persönlich mit dem Kunden.

g) Nutzen Sie eine Qualitätssicherungsinstanz. Es gibt verschiedene Anbieter, die Kunden akquirieren und an Berater weitergeben. Dabei finden sich unterschiedliche Geschäftsmodelle: Einige locken Kunden mit auf den ersten Blick attraktiven kostenlosen Angeboten. Das Ergebnis erweist sich allerdings schnell als Massenware und somit von sehr begrenztem Nutzen. Die Kontaktdaten der Kunden werden von den Anbietern anschließend an Berater meistbietend verkauft. Diesen Beratern steht der Kunde dann alleine gegenüber.

Andere Anbieter wie grundungszuschuss.de bleiben auch während und nach der Beratung Ihr Ansprechpartner. Falls es zu Unstimmigkeiten mit einem von uns empfohlenen Berater kommt, schlichten wir und lassen Sie nicht alleine. Wir kennen jeden empfohlenen Berater persönlich – oft seit vielen Jahren – und sind in engem fachlichem Austausch, so dass die Berater immer auf dem neuesten Stand des Wissens sind.

Wenn Sie von einer geförderten Beratung "mit Netz und doppeltem Boden" profitieren möchten, wenden Sie sich an uns: www.gruendungszuschuss.de/rueckruf


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2. Sechs Tipps: Verwendungszweck bei Überweisungen geschickt formulieren und dadurch viel Zeit beim Buchen sparen

Die meisten Buchungssätze in Ihrer Buchhaltung basieren auf den von Ihnen selbst getätigten Überweisungen. Wenn Sie beim Eingeben Ihrer Zahlungen den Verwendungszweck geschickt formulieren, nehmen Sie einen Teil der Buchhaltungsarbeit vorweg, sparen so (sich selbst oder dem Steuerberater) Zeit und erhalten vor allem eine sehr viel aussagekräftigere Buchhaltung. Die meisten Buchhaltungsprogramme holen nämlich die Kontoauszüge elektronisch von der Bank, so dass Sie die übernommenen Daten nur noch vervollständigen und einem Konto zuweisen müssen.

a) Wenn es um die Bezahlung einer Rechnung geht, so beginnen Sie den Verwendungszweck mit “RE” und der Rechnungsnummer. So kann der Empfänger (und auch Sie selbst) die Zahlung schnell zuordnen.
b) Wählen Sie eine kurze, aber aussagekräftige Beschreibung, anhand derer Sie später gleich wieder wissen, worum es gegangen ist, also nicht nur "Werbekosten", sondern "Flyer", oder wenn Sie mehrere Flyer haben "Imageflyer", Produktflyer", "Flyer Nachdruck" usw.
c) Geben Sie bei wiederkehrenden Zahlungen den Leistungszeitraum an, z.B. 12.03 oder 12.q1.
d) Machen Sie Teilzahlungen durch einen Zusatz kenntlich wie: Teil 1, Teil 2, Teil 3 (Rest)
e) Wenn Sie sich als Unternehmer Geld auszahlen, so schreiben Sie: “Privatentnahme 12.09” (bei Einzelunternehmern) oder “Vorabentnahme Müller 12.09” (bei GbR)
f) Falls Sie viele Zahlungseingänge auf Ihrem Konto haben (erfreulich!), können Sie Ihren Kunden bei der Rechnungsstellung einen bestimmten Verwendungszweck vorschlagen, der der oben beschriebenen Logik folgt. Damit sparen Sie auch beim Verbuchen der Zahlungseingänge viel Zeit.

Weitere Tipps, wie Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen systematisch ablegen, selbst die Umsatzsteuervoranmeldungen und sogar die Gewinnermittlung selbst erstellen können, erhalten Sie in unserem neuen Tagesseminar "Crashkurs Rechnung, Buchhaltung, Steuer".

Im Preis von 129 Euro ist eine 365-Tage-Lizenz von "WISO Mein Büro" enthalten, so dass Sie das Gelernte nach dem Seminar direkt in die Praxis umsetzen können. Termine und Anmeldung unter:
www.gruendungszuschuss.de/buchhaltung_ws


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3. Scheinselbständigkeit sogar im Bundestag: Unternehmer wider Willen?

„Verantwortliche des Bundestags“ befinden sich derzeit im Visier der Staatsanwaltschaft: Sie werden verdächtigt, in ihrem Besucherdienst „Honorarkräfte“ als Scheinselbständige beschäftigt und damit der Deutschen Rentenversicherung immense Beiträge vorenthalten zu haben, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Bestätigt sich der Verdacht, hätte der Bundestag gegen seine eigenen Gesetze verstoßen.

Was aber genau ist Scheinselbständigkeit? Diesen Begriff haben die Gewerkschaften geprägt, um darauf hinzuweisen, dass es in Deutschland viele Selbständige gibt, die nach Art ihrer Aufgaben eigentlich Arbeitnehmer sind, aber dennoch nicht dieselben Rechte und Pflichten haben. Freie Journalisten, die im Dienstplan von Redaktionen erfasst sind und dieselbe Arbeit machen wie ihre fest angestellten Kollegen, selbständige LKW-Fahrer, die feste Routen bei Speditionen übernehmen – in ganz unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen versuchen Arbeitgeber, die Sozialabgaben für ihre Mitarbeiter einzusparen. Wenn aber ein Selbständiger nichtselbständige Arbeit leistet, hat dies zur Folge, dass für ihn Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen.

Ob jemand im Einzelfall selbständig oder nichtselbständig für einen Auftraggeber arbeitet, wird  von  Betriebsprüfern der Deutschen Rentenversicherung in einer Gesamtschau beurteilt. Dabei geht es nicht darum, einzelne für Scheinselbständige typische Merkmale zu betrachten: Wesentlich ist vielmehr, ob der Selbständige bei seiner Tätigkeit unternehmerische Entscheidungen trifft. Im Vordergrund stehen unter anderem diese Fragen:

Pro Selbständigkeit:
- Tragen Sie ein eigenes unternehmerisches Risiko?
- Haben Sie eine eigene Homepage, eigens Briefpapier, Visitenkarten?
- Beschäftigen Sie eigene Mitarbeiter?

Contra Selbständigkeit:
- Arbeiten Sie in den Räumen des Auftraggebers, möglicherweise in der dort üblichen Betriebsuniform?
- Sind Sie in den Dienstplan des Auftraggebers eingebunden, müssen Sie sich an feste Arbeitszeiten halten und befolgen Sie seine Weisungen zum Arbeitsablauf?
- Arbeiten Sie im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber, das heißt: Verdienen Sie fünf Sechstel Ihres Umsatzes oder mehr nur mit einem einzigen Kunden?

Für die Rentenversicherung ist klar, dass bei den 40 Honorarkräften des Bundestages die Waage eindeutig in Richtung scheinselbständig ausschlägt: Sie können sich etwa ihre Arbeitszeit nicht frei einteilen, sie sind den Weisungen des Auftraggebers unterworfen und haben sogar eine Kleiderordnung zu befolgen, die sie verpflichtet, mit ihrem Äußeren „dem Ansehen des Deutschen Bundestags als Verfassungsorgan Rechnung zu tragen“. In dem vom Bundestag vorgegebenen Abrechnungsformular ist es nicht einmal vorgesehen, dass die Honorarkräfte die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Diese fordert das Finanzamt übrigens inzwischen von den Honorarkräften rückwirkend nach, und aller Voraussicht nach muss der Bundestag für sie Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten.

Tipp: Wie Sie am besten reagieren, wenn Sie feststellen, dass auch Sie potenziell scheinselbständig arbeiten? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Am besten stellen Sie vor Beginn der Tätigkeit eine Statusanfrage bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Sie ändern gemeinsam mit Ihrem Auftraggeber die Arbeits- und Vertragsbedingungen derart, dass Sie tatsächlich selbständig arbeiten.
- Sie beide akzeptieren, dass Sie Arbeitnehmer sind, und schließen einen Vertrag über ein reguläres Arbeitsverhältnis. Allerdings drohen dann Nachzahlungen.

Sobald klar ist, dass Sie scheinselbständig arbeiten, tritt grundsätzlich die Sozialversicherungspflicht ein.
Wenn Sie mehr über die Abgrenzung und die sozialversicherungsrechtlich relevanten Unterschiede von scheinselbständiger, haupt- und nebenberuflich selbständiger sowie abhängiger Beschäftigung erfahren wollen, informieren Sie sich im Ratgeber „Selbständig in Teilzeit“ von Andreas Lutz und Nadine Luck. Weitere Informationen unter: www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/selbstaendig-in-teilzeit.html


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4. Presse-Tipp: Vorab-Gegenlesen des Artikels nicht möglich

Sie werden von der Presse interviewt und wüssten gern, was die anderen Gesprächspartner sagen und wie der Artikel insgesamt aufgebaut ist? Das ist zwar verständlich, doch kein Profi wird Ihnen diesen Wunsch erfüllen.

Schließlich bleibt es den jeweiligen Journalisten überlassen, wen sie noch befragen oder wie sie die Informationen verarbeiten. Bei kritischen oder strittigen Themen gehört es dazu, stets auch die andere Seite zu hören – ob Ihnen das passt oder nicht. Ein Artikel dient der unabhängigen Information der Öffentlichkeit. Würde eine der Parteien den Artikel vorab lesen, bestünde die Gefahr, dass sie auf den Inhalt Einfluss nehmen will. Von Unabhängigkeit kann dann nicht mehr die Rede sein.

Journalisten sind nicht Ihre persönliche Marketingabteilung. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass nur das in der Zeitung steht, was Sie wollen, dann hilft nur eines: Schalten Sie eine Anzeige, in der Sie Ihren Text platzieren.

Was Sie aber verlangen dürfen ist, dass der Journalist Ihnen wörtliche Zitate vor der Veröffentlichung zur Freigabe mailt. Wenn Sie die Spielregeln einhalten und dem Journalisten seinen Handlungsspielraum belassen, stehen die Chancen auf eine faire Berichterstattung gut.

Viele weitere Tipps zum Thema Pressearbeit erhalten Sie in unserem Workshop "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige", den wir bundesweit anbieten. Mehr Infos unter www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit_ws.


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5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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