Newsletter für Gründer & Selbständige

13/2012 (versendet am 09.05.2012)

News2Use, 13/2012: Was Onlinepetitionen bringen. Was tun bei Ablehnung des GZ-Antrags? 110 Euro/Monat bei KV-Beiträgen sparen

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
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Liebe Leserin, lieber Leser,

zurzeit rufen Gründer und Gründungsberater gleich zu mehreren Onlinepetitionen auf. Sind solche elektronischen Unterschriftenlisten ein aussichtsreiches Mittel, um Einfluss auf Entscheidungen des Gesetzgebers zu nehmen? Oder sind sie eher Ventil für verärgerte Bürger?

Mitzeichnen schadet ganz bestimmt nicht, wenn es aber um Ihren ganz persönlichen Gründungszuschuss geht, raten wir zu einem optimal formulierten Antrag und im Falle einer Ablehnung zum Widerspruch. Wie ein Anwalt Sie dabei unterstützen kann, wie Sie bis zu 110 Euro Krankenversicherungsbeiträge pro Monat sparen und welche neue Funktion das kostenlose XING-Unternehmensprofil bietet, erfahren Sie in diesem Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen! – Beste Grüße
Ihr Andreas Lutz

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INHALT

1. Petitionen suchen Unterstützer: Mitzeichnen ja – aber ändert sich auch etwas?
2. Falls der GZ-Antrag abgelehnt wird: Wie unterstützt mich der von gruendungszuschuss.de empfohlene Rechtsanwalt und was kostet mich das?
3. Zahl der geförderten Gründungszuschuss-Gründungen im April
4. Sparen Sie 110 Euro Krankenversicherungsbeiträge pro Monat
5. XING-Tipp: Neuigkeiten über kostenloses XING-Unternehmensprofil verbreiten
6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Petitionen suchen Unterstützer: Mitzeichnen ja – aber ändert sich auch etwas?

Gleich zwei an den Bundestag gerichtete Online-Petitionen suchen zurzeit Mitzeichner unter Gründern und Selbständigen, beide zu Themen, über die wir in unserem Newsletter frühzeitig und ausführlich berichtet haben. Wir informieren über die Inhalte der Petitionen, und haben recherchiert, welche Petitionen in der Vergangenheit erfolgreich waren.

Mit der ersten Petition (zurzeit 630 Mitzeichner, Frist endet am 22.05.12) soll die für Mitte nächsten Jahres geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige verhindert werden. Hauptargument: Die zusätzliche finanzielle Belastung lässt insbesondere jüngeren Gründern nicht ausreichend Zeit, ihr Unternehmen aufzubauen. Unternehmer mit niedrigem Gewinn müssen Ihre Selbständigkeit aufgeben, werden in die Arbeitslosigkeit gezwungen.

Ausführliche Hintergrundinformation auf unserer Seite: bit.ly/K1zSej
Petitionsbegründung und mitzeichnen unter: bit.ly/JcYTru

Die zweite, von einer Unternehmensberaterin initiierte Petition (zurzeit 330 Mitzeichner, Frist endet am 29.05.12) hat zum Ziel, dass die 90-Prozent-Beratungsförderung beim Gründercoaching Deutschland künftig allen Gründern offensteht, die zuvor Arbeitslosengeld I erhalten haben. Hauptargument: Wer den Gründungszuschuss nicht bewilligt bekommt, ist auch vom Gründercoaching Deutschland (90-Prozent-Fenster) abgeschnitten und verzichtet deshalb möglicherweise auf Beratung.

Ausführliche Hintergrundinformation (Interview mit KfW) auf unserer Seite: bit.ly/IPxTfs
Petitionsbegründung und mitzeichnen unter: bit.ly/JetFMQ
Falls Sie selbst an einem Gründercoaching Deutschland interessiert sind: bit.ly/JeYEa9

Beiden Petitionen ist viel Erfolg zu wünschen und wir fordern zur Mitzeichnung auf. Jede Stimme verleiht den berechtigten Anliegen mehr Gewicht. Aber:

Wie erfolgreich waren solche Petitionen in der Vergangenheit?

Online-Petitionen (auch "E-Petitionen") an den Deutschen Bundestag sind seit 2005 möglich. Jeder kann im Rahmen einer Einzelpetition ein persönliches Anliegen an den Petitionsausschuss des Bundestags schicken. Bekannt sind vor allem die öffentlichen Petitionen, die wie die beiden oben aufgeführten durch Mitzeichnung unterstützt werden können. Außerdem kann auf der Seite des Bundestags öffentlich über den Inhalt öffentlicher Petitionen diskutiert werden. Bereits im Jahr 2009 wurden 20.000 Petitionen eingereicht - inzwischen dürften es noch deutlich mehr pro Jahr sein.

Für das Mitzeichnen ist sechs Wochen Zeit: So lange wird der Petitionstext online gestellt. Werden innerhalb der ersten vier Wochen nach Veröffentlichung (also bis zwei Wochen vor Auslaufen der Mitzeichnungsfrist) 50.000 Unterstützer mobilisiert, werden der oder die Antragsteller vom Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung angehört (außer dieser stimmt mit Zwei-Drittel-Mehrheit dagegen).

Im Durchschnitt der letzten Jahre haben zwei bis drei Petitionen pro Jahr die Schwelle von 50.000 Unterstützern überwunden. Die erfolgreichsten Petitionen waren dabei die des Deutschen Hebammenverbandes im Juni 2010 und die gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten im Juni 2009.

Ein Blick auf die laut Wikipedia meistgezeichneten Petitionen (http://bit.ly/IZzmf0) machen deutlich, dass man selbst im Erfolgsfall nicht zeitnah mit einer Gesetzesänderung rechnen darf. Hier sind Brief- und Postkartenaktionen sowie direkte Anrufe bei den Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises oft wirksamer. Allerdings sind erfolgreiche Petitionen gut geeignet, um ein bestimmtes Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen und über die Presse Druck auf die Politik auszuüben, darin liegt ihre eigentliche Bedeutung.

Um nicht in der Masse von Petitionen unterzugehen und innerhalb des doch sehr kurzen zur Verfügung stehenden Zeitraums die notwendige Zahl von Unterstützern zu gewinnen, braucht es eine konzertierte Aktion aller Kräfte in dem entsprechenden Bereich, also insbesondere solchen mit großem Verteiler, guten Pressekontakten und Social-Media-Kompetenz.

Nichtregierungsorganisationen wie Campact verwenden häufig eine Kombination aus Maßnahmen (Petition, Social Media, Brief-, Postkarten-, E-Mail-Aktionen), um eine Gegenöffentlichkeit aufzubauen. Außerdem bauen sie einen großen Kreis an politisch Interessierten auf, die sie dann für bestimmte Aktionen mobilisieren können.

Mein Fazit: Die oben genannten Petitionen sind unterstützenswerte Einzelinitiativen. Um wirklich etwas zu erreichen, müssten sich die interessierten Kräfte allerdings zusammenschließen und professionalisieren. Ansonsten bleiben solche Initiativen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle von Politikern, Presse und der breiten Öffentlichkeit.


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2. Falls der GZ-Antrag abgelehnt wird: Wie unterstützt mich der von gruendungszuschuss.de empfohlene Rechtsanwalt und was kostet mich das?

Wir erhalten sehr viele Zuschriften von Gründern und Selbständigen, die ohne unsere Hilfe den Gründungszuschuss beantragt haben und abgelehnt wurden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen einen auf solche Fälle spezialisierten Rechtsanwalt, mit dem wir vertrauensvoll zusammenarbeiten. Lesen Sie im Folgenden, warum Sie für das Widerspruchsverfahren unbedingt die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen sollten und was genau Sie das kostet. Wir bieten zwei Varianten an, bei denen wir die Anwaltskosten für Sie übernehmen.

Vorab: Nicht selten hätte eine Ablehnung durch eine geschicktere Argumentation und Antragsbegründung verhindert werden können. Kommen Sie möglichst frühzeitig zu uns und nehmen Sie eine Antragsberatung in Anspruch. Wir sagen Ihnen, wie Sie die Gleise von Anfang an richtig stellen und so Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss optimieren. Ziel sollte schließlich sein, dass Sie den GZ auf Anhieb erhalten.

Selbst wenn Ihr Antrag abgelehnt werden sollte, sichern Sie sich durch Beachtung unserer Hinweise die bestmöglichen Chancen, im Widerspruchsverfahren dann doch zu Ihrem Recht zu kommen. Außerdem übernehmen wir dann im Rahmen unseres "Kosten-Airbag" das Anwaltshonorar für Ihre Begleitung im Widerspruchsverfahren. Aber auch wenn wir Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans und GZ-Antrags nicht unterstützt haben, besteht die Möglichkeit, dass wir die Anwaltskosten übernehmen.

Was genau macht der Rechtsanwalt im Rahmen der Widerspruchs-Betreuung für Sie?

Zunächst einmal prüft er den von der Arbeitsagentur erlassenen Ablehnungsbescheid. Er bespricht mit Ihnen (in der Regel telefonisch) die von der Arbeitsagentur genannten Ablehnungsgründe und entwickelt eine darauf ausgerichtete Verteidigungsstrategie.

Im Rahmen dieser Strategie stimmt er mit Ihnen ab, welche Unterlagen für eine erfolgreiche Widerspruchsbegründung hilfreich sind. Sie übermitteln diese. Nach Eingang der Unterlagen erstellt der Anwalt eine Widerspruchsbegründung. Diese erhalten Sie zur vorherigen Kontrolle und Ergänzung im Entwurf. Unter Berücksichtigung Ihrer Anmerkungen erarbeitet der Anwalt einen neuen Entwurf, der erst nach vollständiger Freigabe und Akzeptanz durch Sie fristgemäß der Arbeitsagentur übermittelt wird.

Ein gar nicht zu unterschätzender Vorteil der anwaltlichen Betreuung: Der Anwalt wird, soweit notwendig, Akteneinsicht beantragen und nach Erhalt der Verwaltungsakte deren Inahlt auswerten. Oft bietet dies zusätzliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Vertretung, die Verteidigungsstrategie und Widerspruchsbegründung wird dann entsprechend angepasst.

Mit der Beauftragung ist der Anwalt zudem vollständig für die Einhaltung der Formen und Fristen im Verwaltungsverfahren verantwortlich. Die Kommunikation mit der Arbeitsagentur bzw. Rechtsbehelfsstelle erfolgt ausschließlich über das Büro des Anwalts. Das befreit Sie nicht nur von ärgerlichen und emotional belastenden Schriftwechseln, sondern so ist auch sichergestellt, dass Sie keine wichtigen Fristen versäumen. Im Rahmen der Beauftragung übernimmt der Rechtsanwalt die komplette Betreuung, beantwortet Rückfragen der Arbeitsagentur und reicht bei Bedarf Unterlagen nach.

Sollte die Widerspruchsstelle nicht innerhalb der vorgegebenen Frist entscheiden, erhebt der Rechtsanwalt Untätigkeitsklage – ohne dass Ihnen dafür zusätzliche Kosten entstehen.

Sobald der – hoffentlich zu Ihren Gunsten ausgefallene - Widerspruchsbescheid eintrifft, informiert der Anwalt Sie. Er prüft und erläutert Ihnen den Inhalt und sorgt im Erfolgsfall dafür, dass die Arbeitsagentur die Kosten erstattet.

Sollte das Widerspruchsverfahren nicht erfolgreich verlaufen sein, prüft der Anwalt die Erfolgsaussichten eines eventuell nachgelagerten Klageverfahrens und übernimmt – falls nötig und gewünscht – die Vertretung vor dem Sozialgericht. Dieses ist jedoch nicht Bestandteil des Widerspruchsverfahrens und wird nach den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren abgerechnet. Die Kosten sind aber auch hier vergleichsweise überschaubar im Verhältnis zur Höhe der Förderungen, die Ihnen ansonsten entgehen.

Die Kosten für die gesamte anwaltliche Betreuung im Widerspruchsverfahren durch den von uns empfohlenen, spezialisierten Anwalt beträgt ca. 270 Euro netto, die im Erfolgsfall erstattet werden. Haben Sie Beratung bei uns in Anspruch genommen und rechtzeitig einen Kosten-Airbag mit uns abgeschlossen, sind die Leistungen für Sie kostenlos.

Selbst wenn Sie nicht Kunde bei uns waren und auch keinen Kosten-Airbag abgeschlossen haben, sind wir bereit, die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren und ggf. sogar vor dem Sozialgericht zu übernehmen - gegen eine Beteiligung im Erfolgsfall. Bevor Sie den Ablehnungsbescheid also "schlucken" und nichts weiter unternehmen, nutzen Sie dieses Angebot. Sie können dadurch nur gewinnen gegenüber der Alternative, klein bei zu geben..

Weitere Infos zu ...

- Antragsberatung: bit.ly/IgvM62
- Kontakt zu Rechtsanwalt: bit.ly/Jx6Gvg

- Übernahme sämtlicher Anwaltskosten gegen Erfolgsbeteiligung: Bitte senden Sie Ihre Kontaktdaten sowie Ablehnungsbescheid und Businessplan an beratung@gruendungszuschuss.de


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3. Zahl der geförderten Gründungszuschuss-Gründungen im April

(gruendungszuschuss.de) Die Bundesagentur für Arbeit meldet für den April 2012 1.429 Gründungen mit Gründungszuschuss. Der entsprechende Wert für den Vormonat wurde von 1.718 auf 1.523 nach unten korrigiert. Gründungen mit Einstiegsgeld (aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug heraus) fanden 328 statt. Insgesamt haben sich im zurückliegenden Monat also 1.757 Männer und Frauen mit Hilfe staatlicher Förderung selbständig gemacht.

Zum Vergleich: Im April 2011 wurden noch 13.189 Gründer gefördert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat beobachten wir also einen Rückgang von 88 Prozent. Der Rückgang bedeutet keineswegs, dass jetzt 88 Prozent der Anträge abgelehnt werden, sondern vielmehr, dass viel weniger Anträge GESTELLT werden. Die Berater bei den Arbeitsagenturen versuchen, möglichst viele Gründungswillige davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag mitzunehmen, obwohl darauf ein Rechtsanspruch besteht. Auch beim Einreichen intervenieren sie häufig mit dem Hinweis, "der Antrag wird sowieso abgelehnt". Damit schießen sie momentan völlig über das tatsächliche Sparziel hinaus. Es ist viel mehr Geld für den Gründungszuschuss budgetiert, als momentan vergeben wird.

Das Problem: Wer sich abschrecken lässt und gründet, ohne vorher zumindest einen Antrag abgeholt zu haben, verliert damit den Anspruch auf den Zuschuss. Wer sich dagegen von den Aussagen der Arbeitsberater nicht beirren lässt, sondern mit professioneller Unterstützung einen gut durchdachten Antrag und Businessplan einreicht, hat gute Chancen auf eine Förderung. Die Arbeitsagentur bewegt sich mit ihrer Politik rechtlich gesehen auf dünnem Eis. Nehmen Sie am besten bereits vor dem ersten Gespräch mit einem Arbeitsberater über die Selbständigkeit mit uns Kontakt auf. Nehmen Sie unsere Antragsberatung in Anspruch (Zeitbedarf typischerweise eine Stunde, Kosten: 79 Euro, auch telefonisch möglich). So können Sie die Weichen von Anfang an richtig stellen und vermeiden folgenschwere Fehler.

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen:
www.gruendungszuschuss.de/businessplan/fachkundige-stellungnahme.html


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4. Sparen Sie 110 Euro Krankenversicherungsbeiträge pro Monat

Selbständige verdienen pro Monat mindestens 1968,75 Euro – davon gehen zumindest die Krankenkassen aus, die auf dieser Grundlage die Mindestbeiträge für ihre freiwillig versicherten Mitglieder berechnen. 14,9 Prozent gehen von diesem fiktiven Einkommen für die Krankenkasse weg, also 293,34 Euro, dazu kommt der  Pflegeversicherungsbeitrag (bei Kinderlosen) von 2,2 Prozent: 43,31 Euro. Das ist vor allem für Selbständige ein Problem, die ein geringes Einkommen haben, und  trotzdem die Mindestbeiträge zahlen müssen.

Gut zu wissen: Unter gewissen Bedingungen können Unternehmer auch unterhalb dieser Beitragsbemessungsgrundlage eingestuft werden. Dies ist Selbständigen klar, die mit dem Gründungszuschuss starten: So lange sie gefördert werden, müssen sie nur einen verminderten Mindestbeitrag zur Krankenversicherung zahlen. Dies gilt jedoch teilweise auch für die Zeit nach der Gründung für geringverdienende Unternehmer, die einen Antrag auf Beitragsentlastung stellen und ihre Bedürftigkeit nachweisen. Wer sein geringeres Einkommen glaubhaft gemacht hat, bekommt die Beiträge künftig auf der Grundlage einer niedrigeren Bezugsgröße berechnet, aktuell auf der Grundlage von  1.312,50 Euro; wer etwas mehr verdienen, zahlt entsprechend mehr. Der monatliche Mindestbeitrag bei der niedrigeren Bezugsgröße für Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 221,15 Euro, das ist im Vergleich zur höheren Beitragsbemessungsgrenze eine Ersparnis von rund 110 Euro!  

Die Voraussetzung für eine Beitragsentlastung auch nach Förderende ist: Es darf wirklich kein weiteres Einkommen vorhanden sein, und das bedeutet, dass nicht nur das Versicherungsmitglied, sondern auch Personen, mit denen es in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, kein höheres Einkommen haben dürfen. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören der Ehegatte oder der Lebenspartner, der mit im gemeinsamen Haushalt lebt. Nicht dazu gehören Eltern oder Kinder.

Nicht bewilligt wird die Beitragsentlastung, wenn

- die Hälfte der beitragspflichtigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft mindestens 1.968,75 Euro monatlich beträgt oder diesen Betrag übersteigt (abzüglich eines Freibetrages pro Kind in Höhe von 525,00 Euro pro Monat) oder
- der Unternehmer oder Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, die die Freistellungshöchstgrenze überschreiten oder
- der Unternehmer oder Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vermietete oder verpachtete Immobilien besitzen,
- der Unternehmer oder Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft über Vermögen verfügen, welches den Betrag von 10.500 Euro übersteigt,
- der Unternehmer Angestellte beschäftigt, deren Arbeitsentgelt zusammen über der Geringfügigkeitsgrenze (400 Euro im Monat) liegt.

Falls dies alles nicht auf Sie zutrifft, sollten Sie schleunigst einen Antrag auf Beitragsentlastung bei Ihrer Krankenversicherung stellen.

Wenn Sie mehr über die sozialversicherungsrechtlich relevanten Fragen von Selbständigen erfahren wollen, die in geringfügigem Umfang arbeiten, informieren Sie sich im Ratgeber „Selbständig in Teilzeit“ von Andreas Lutz und Nadine Luck. Weitere Informationen unter: www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/selbstaendig-in-teilzeit.html


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5. XING-Tipp: Neuigkeiten über kostenloses XING-Unternehmensprofil verbreiten

Bei XING können Sie sich nicht nur als Einzelperson darstellen – auch für Ihr Unternehmen können Sie ein eigenes Profil anlegen, auf dem sich Kunden, Geschäftspartner und weitere Interessenten über Ihr Angebot informieren. Wie das geht und welche neue Funktion XING jetzt bietet, lesen Sie im Folgenden.

Sobald Sie und mindestens ein weiteres XING-Mitglied den Firmennamen komplett identisch angegeben und bei der entsprechenden Tätigkeit vor dem Karriere-Level den Haken bei „Diese Tätigkeit neben meinem Namen und oben auf meiner Profilseite anzeigen“ gesetzt haben, können Sie kostenlos ein Unternehmensprofil beantragen.

Sind mehrere Mitarbeiter vorhanden, erstellt XING automatisch Statistiken zu Alter, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Karrierelevel und anderen Unternehmen, mit denen die XING-Mitarbeiter häufig verbunden sind. Kostenlos ist das  Ganze in der Basis-Variante, in den kostenpflichtigen Varianten Standard und Plus können Unternehmen und Mitarbeiter noch ansprechender und ausführlicher präsentiert werden.

Neu für die Nutzer der Gratis-Version ist ein wichtiges Feature, das bisher nur den zahlenden Unternehmen vorbehalten war:  Sie können ab sofort auch Neuigkeiten über Ihr Unternehmen via XING-Unternehmensprofil verbreiten. Ihre News können von anderen XING-Mitgliedern abonniert werden und erscheinen direkt auf der Startseite dieser Abonnenten. Wenn Sie eine Neuigkeit einstellen, können Sie diese per Klick auch gleich noch über Facebook und Twitter verbreiten.

Diese Neuerung ist für Sie vielleicht ein Anreiz, überhaupt ein Unternehmensprofil zu erstellen. Viele weitere wertvolle Tipps über den erfolgreichen Umgang mit der Business-Plattform XING erhalten Sie bei unseren offiziellen XING-Seminaren.

Siehe: www.xing-seminare.com


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