Newsletter für Gründer & Selbständige

17/2012 (versendet am 25.07.2012)

News2Use, 17/2012: Es reicht: Warum wir den VGSD gegründet haben – Gespräch mit v.d. Leyen erfolgreich – 2x im SPIEGEL

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserinnen und Leser,

die Stimmung lässt sich so zusammenfassen: "Lasst uns Selbständige einfach mal in Ruhe arbeiten und werft uns nicht ständig neue Knüppel zwischen die Beine". Es kann doch nicht sein, dass ein gründer- und selbständigenfeindliches Gesetz das nächste jagt und wir vor lauter bürokratischen Pflichten kaum noch Zeit für unsere Kunden haben.

Daran muss sich etwas ändern. Deshalb haben wir mit engagierten Mitstreitern den Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD) e.V. gegründet. Mit ihm wollen wir es ganz einfach machen, sich zu engagieren, egal wie wenig Zeit man neben der Selbständigkeit hat. Und wir wollen diejenigen unterstützen und professionalisieren, die sich trotz Doppelbelastung für die gemeinsamen Interessen aktiv einsetzen.

Noch ist der Verband klein, aber wir werden bereits jetzt ernst genommen. Der SPIEGEL hat in den letzten Tagen gleich zweimal über uns berichtet und zusammen mit Tim Wessels war ich am Donnerstag schon zum zweiten Mal zu einem Gespräch mit Arbeitsministerin von der Leyen eingeladen.

Erfahren Sie mehr über den Verein und unsere Aktivitäten und unterstützen Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft. Gemeinsam haben wir die Chance, wirklich etwas zu bewegen und zu verbessern. Jeder Beitrag zählt, egal wie klein!

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz


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INHALT

1. Es reicht: Ab jetzt vertritt der VGSD die Interessen "kleiner" Selbständiger!
2. In Berlin: Unser zweites Gespräch mit Ursula von der Leyen
3. Zwei "Spiegel"-Berichte über uns in einer Woche
4. RTL "Punkt 12" sucht Existenzgründer für Reportage im Fernsehen
5. Die Button-Lösung: unbedingt umstellen bis 1. August 2012
6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Es reicht: Ab jetzt vertritt der VGSD die Interessen "kleiner" Selbständiger!
 
Selbständige und Gründer brauchen eine Lobby, bisher haben sie keine. Ein kleinunternehmerfeindliches Gesetz jagt das nächste. Das ist möglich, weil vorhandene Verbände sowie Kammern nicht oder nicht ausreichend die Interessen von Einzelunternehmern und kleinen Unternehmen vertreten. Selbständige sehen sich einer Vielzahl von Zwangsabgaben und bürokratischen Pflichten gegenüber, die kaum zu bewältigen sind.

Die Stimmung lässt sich so zusammenfasen: "Lasst uns endlich in Ruhe unsere Arbeit machen, statt uns ständig Knüppel zwischen die Beine zu werfen."

Deshalb haben wir uns im März entschlossen, einen eigenen Verband zu gründen. Seitdem haben wir viele Freelancer und Kleinunternehmer als Mitstreiter gewonnen. Am 26. Juni 2012 haben wir den "Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD)" ganz offiziell gegründet, am 17. Juli wurde er (wie wir gerade erfahren haben) ins Vereinsregister eingetragen.

Damit Sie wissen, worum es uns geht, und auf dieser Basis entscheiden können, ob Sie sich mitengagieren wollen, stellen wir Ihnen nun den VGSD in Form von Frage und Antwort vor.

An wen richtet sich der Verband? - Wir vertreten die Interessen von Gründern und Selbständigen sowie kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Das schließt natürlich auch Freiberufler ein! Wir decken alle Branchen ab. Ausdrücklich sprechen wir auch Teilzeit-Selbständige (weniger als 40 Stunden/Woche) an.

Welche Ziele verfolgt der Verband?
- Interessen von Selbständigen und Gründern gegenüber Politik, Verwaltung und großen Unternehmen vertreten
- Erreichen, dass die Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf Selbständige und Gründer von Entscheidern besser verstanden und berücksichtigt werden
- Bestehende Vorurteile und Stereotypen in der Öffentlichkeit überwinden
- Konkrete Unterstützung von Initiativen und Einzelpersonen, die sich für Interessen von Gründern und Selbständigen einsetzen
- Gezielte Mobilisierung der Mitglieder sowie der Öffentlichkeit für wichtige Anliegen
- Einsatz für eine erschwingliche Sozialversicherung für Selbständige, gegen hohe (Mindest-)Beiträge
- Verbesserter Zugang zu Firmenkonten und Krediten für Selbständige
- Engagement gegen unnötige Bürokratie und Zwangsabgaben
- Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten und Studien
- Finanzieren und Führen von Musterprozessen
- Aushandeln von Vorteilen für Mitglieder, zum Beispiel Rahmenverträge, von denen sonst nur Angestellte bei größeren Unternehmen profitieren
- Förderung des Meinungs- und Erfahrungsaustauschs untereinander, zum Beispiel im Rahmen von Regional- und Fachgruppen

Warum finden die Interessen von Gründern und Selbständigen in der Politik bisher so wenig Beachtung? - "Kleine" Selbständige haben zumeist einfach nicht die Zeit, sich für die eigenen politischen Interessen zu engagieren. Als Angestellter oder Beamter kann ich kürzertreten oder mich beurlauben lassen. Als Selbständiger muss ich mich fragen: Wer führt meinen Betrieb weiter? Mit unserem Verband wollen wir eine schlagkräftige Interessenvertretung schaffen, die es unseren Mitgliedern und allen Interessenten so einfach wie möglich macht, etwas zur Verbesserung der Situation der Selbständigen beizutragen.

Was kann jeder Einzelne tun? - Grundlage für unsere Arbeit ist natürlich die finanzielle Unterstützung durch den Mitgliedsbeitrag. Darüber hinaus können Interessierte zum Beispiel den Vereins-Newsletter abonnieren, Petitionen mitzeichnen, in Kürze individualisierte Briefe an Abgeordnete senden oder einfach andere Selbständige ansprechen und über wichtige Gesetzesänderungen informieren. Wer mehr tun möchte, kann eigene Arbeitszeit und Fähigkeiten einbringen, zum Beispiel ein Tool programmieren, das anderen beim Mitmachen hilft, ein Poster designen, das andere in ihrer Bürogemeinschaft oder dem Coworking-Space aufhängen usw. Es ist möglich, sich in Regional- oder Fachgruppen zu engagieren oder Initiativen bei der Pressearbeit oder dem Aufbau ihrer Website zu unterstützen.

Wie unterstützt der Verband Aktive? - Wer sich als Selbständiger trotz hoher Arbeitbelastung engagieren will, den will der Verein professionell unterstützen und dadurch das Engagement hebeln, zum Beispiel indem Pressemitteilungen über Aktionen sprachlich optimiert oder in ausgewählten Fällen über unseren Verteiler an über 1.000 Journalisten versendet werden. Unter Umständen übernehmen wir zudem die Reisekosten von Aktivisten, damit sie neben der investierten Zeit nicht auch noch diese selbst tragen müssen.

Was sollte ich über die Organisation des Verbands wissen? - Der Vertretung des VGSD nach außen: Andreas Lutz, Unternehmensberater und Journalist aus München, ist Vorsitzender des Vereinsvorstands. Rechtsanwalt Frank Weigelt aus Leipzig wurde zum stellvertretenden Vorstand gewählt und die in Frankfurt arbeitende Journalistin Julia Kleine zum dritten Vorstand. Uns war wichtig, dass im Vorstand sowohl Männer als auch Frauen sowie Personen aus den alten und neuen Bundesländern vertreten sind. So haben wir uns juristischen Sachverstand (wichtig bei Gesetzesvorhaben) und Medienkompetenz (hilfreich, um etwas zu bewegen) gesichert.

Unsere Satzung haben wir durch den Experten Wolfgang Pfeffer prüfen lassen. Seit 13 Jahren betreibt er vereinsknowhow.de, die führende Website zum Thema Vereinsrecht: "Die Satzung, bei der sich die Gründer von einem großen Umweltverband haben inspirieren lassen, zeichnet sich dadurch aus, dass der Verein schlagkräftig angelegt und für engagierte Mitglieder besonders attraktiv ist. Durch Onlinebefragungen hat man ein basisdemokratisches Element aufgenommen, das man bisher in anderen Satzungen selten findet.”

Was muss ich tun, um Mitglied zu werden? - Ganz einfach: Sie füllen den Mitgliedsantrag aus und schicken ihn an uns. Wenn Sie sich aktiv einbringen möchten, freuen wir uns natürlich riesig. Kreuzen Sie das einfach unverbindlich an und wir melden uns bei Ihnen. Übrigens: Der VGSD ist ein Berufsverband, der Beitrag, der bei 60 Euro pro Jahr liegt, lässt sich somit als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.

Weitere Infos zum Verein: www.vgsd.de


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2. In Berlin: Unser zweites Gespräch mit Ursula von der Leyen

Am vergangenen Donnerstag, 20. Juli, haben Tim Wessels und ich uns zum zweiten Gespräch mit Arbeitsministerin Ursula von der Leyen zum Thema Rentenversicherungspflicht für Selbständige getroffen. Auch Heinrich Kolb (FDP) und Johannes Vogel (FDP) nahmen erneut teil.

Tim hatte dem BMAS einige Tage vorher eine Liste mit Fragen geschickt, die die Ministerin von Mitarbeitern hatte beantworten lassen. Es stellte sich aber als nicht so sinnvoll heraus, diese Fragen im Einzelnen durchzugehen. Sobald uns die schriftlichen Antworten vorliegen, werden wir darüber getrennt berichten.

Unser Treffen fand wieder im gleichen Konferenzraum gegenüber dem Ministerbüro im Bundesarbeitsministerium statt - und es ist erfolgreich verlaufen. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass unsere sachlich vorgebrachten Argumente in Verbindung mit Kenntnis auch von Detailregelungen gut ankoment und auf offene Ohren stoßen

Natürlich ist es nicht ganz realistisch zu erwarten, dass sich Frau von der Leyen durch unsere Argumente davon abbringen lässt, generell eine Rentenpflicht für Selbständige einführen zu wollen. Die Bereitschaft, inhaltlich etwas an den Plänen zu verändern und auf die von uns vorgebrachten Forderungen einzugehen, ist aber größer, als wir erwartet hätten.

Wir haben zum Beispiel gefordert, dass alle Formen der Vorsorge, die heute staatlich gefördert werden, auch in der Rentenpflicht für alle Altersgruppen voll anerkannt werden müssen. Und dass die Vorsorge nicht nur im Versicherungsmantel möglich sein darf. Denn dies wäre ein Geschenk an die Versicherungsindustrie, das die Selbständigen durch die hohen Gebühren bei privaten Rentenversicherungen bezahlen müssten.

Auf die Frage nach Alternativen zu Versicherungslösungen, verwiesen wir auf eine Sperrkontenlösung, die in den USA inzwischen die wohl wichtigste Form der Altersvorsorge darstellt. Die Depots sind dort unter dem Namen „401k“ bekannt, entsprechend dem Paragrafen im US-Steuerrecht, der sie regelt. Die Anlage in „401k“ steht sowohl Angestellten als auch Selbständigen offen. Die Beiträge und Kapitalerlöse auf den Sperrkonten sind zunächst steuerfrei. Dafür ist der entnommene Betrag dann im Alter steuerpflichtig. Insofern ähnelt diese Anlageform der Basis-Rente. Eine reguläre Entnahme ist erstmals kurz vor dem 60. Geburtstag möglich. Die Depots können jederzeit auch ohne teuren Versicherungsmantel auf einen anderen Anbieter übertragen werden.

Die Ministerin forderte aktiv weitere Detailinformationen zum US-Modell und anderen besprochenen Themen, auch zu den unten erwähnten Modellrechnungen, sodass wir den Dialog auf diesem Weg fortsetzen können, bevor dann in der zweiten Septemberhälfte ein weiteres Gespräch mit ihr stattfinden wird.

Trotzdem: Uns ist es nach wie vor wichtig, immer wieder grundsätzliche Kritik an dem Gesetzesvorhaben zu üben. Das haben wir auch getan - und die Argumentationsbasis der anderen Seite ist erstaunlich dünn. Frau von der Leyen sowie die beiden FDP-Abgeordneten waren nicht in der Lage, uns anhand konkreter Zahlen oder Fakten zu belegen, warum überhaupt Handlungsbedarf bei der Altersvorsorge von Selbständigen besteht.

Wir haben grob vorgerechnet, dass insbesondere geringverdienende Selbständige schon heute im Bereich Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wesentlich höhere Beiträge zahlen als gleichverdienende Angestellte. Die Rentenpflicht käme dann noch obendrauf und würde zu einer deutlichen Schlechterstellung gegenüber Angestellten führen. Die Problematik der hohen, weitgehend einkommensunabhängigen Krankenversicherungsbeiträge war offenbar nicht bekannt. Ursula von der Leyen will Gesundheitsminister Bahr auf dieses Problem ansprechen. Umso wichtiger ist es, bei solchen Gesprächen immer wieder die konkreten finanziellen Auswirkungen auf Selbständige zu erklären und vorzurechnen.

Tim Wessels Resümee: "Trotz der Gespräche mit dem Bundesarbeitsministerium werde ich mich natürlich weiterhin gegen die Rentenpflicht einsetzen und freue mich dabei über jede Unterstützung. Die Gespräche können kein Ersatz dafür sein, auch in der Öffentlichkeit gegen die geplante Regelung einzutreten. Die Fraktionen wurden bisher noch nicht offiziell vom Ministerium über die Pläne informiert. Wir sollten vorher noch die Gelegenheit nutzen, mit Abgeordneten in Kontakt zu treten und sie von unserer Sicht auf die Rentenpflicht zu überzeugen."

Einen ausführlicheren Bericht über unsere Argumente und Forderungen, die wir im Gespräch vorgebracht haben, finden Sie unter:
bit.ly/MGQb4D


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3. Zwei "Spiegel"-Berichte über uns in einer Woche

Via XING hatte ich es bereits an die Mitglieder unserer Gruppe gemeldet. Nach einiger Vorarbeit hatte ich letzte Woche die Gelegenheit, dem "Spiegel" ein Interview zu geben, in dem ich auf die Serie gründer- und selbständigenfeindlicher Gesetze in Deutschland aufmerksam gemacht habe. Das Interview ist gestern Vormittag erschienen, und zwar unter dem Titel "Gestrichene Zuschüsse, Rentenzwang: Firmengründer werden systematisch entmutigt".
spon.de/adIcR

Unter dem Titel "Lotterie für Fördergelder" ist bereits am Donnerstag letzter Woche ein "Spiegel"-Artikel erschienen, der auf einem weiteren Interview mit mir beruht.* Darin geht es um die massiven Auswirkungen der Kürzungen beim Gründungszuschuss: bit.ly/SRD8y2

Wenn auch Sie aktiv werden wollen und fünf Minuten Zeit haben, dann empfehlen Sie den "Spiegel"-Artikel bitte über die Buttons direkt ober- und unterhalb des Artikels weiter oder hinterlassen Sie - wie inzwischen rund 100 Leser - einen Kommentar auf "spiegel.de". Warum? Wir hoffen darauf, dass die "Spiegel"-Redaktion durch eine rege und faire Diskussion erkennt, wie stark das Interesse an diesem Thema ist. Wird dann öfter darüber berichtet, hilft uns das, die Interessen der Gründer und Selbständigen wirkungsvoller zu vertreten.

* In diesem Fall hatte ich das Interview schon vor Monaten gegeben. Die im Artikel erwähnte, von uns betreute Gründerin hat den Gründungszuschuss inzwischen übrigens erhalten! :)


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4. RTL "Punkt 12" sucht Existenzgründer für Reportage im Fernsehen

Die Redaktion "Magazin" der Norddeich TV Produktionsgesellschaft hat uns gebeten, sie in unserem Newsletter bei der Suche nach Existenzgründern zu unterstützen. Geplant ist eine Reportage über die Anfangsphase der Selbständigkeit. Hier also der Aufruf der Redaktion:

Du willst endlich auf eigenen Füßen stehen und Dich mit deiner eigenen Boutique, einem Büdchen oder mit einem Onlineshop selbständig machen? Im Rahmen einer Reportage für das RTL Mittagsmagazin "Punkt 12" stellen wir Dir einen Coach zur Seite und helfen Dir bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit. Leider kommen Berufsgruppen, die ausschließlich am PC arbeiten, nicht in Frage. Wir suchen jemanden, der/die seinen/ihren eigenen Laden aufmachen oder sich mit einer außergewöhnlichen Idee selbständig machen will! Wenn Du Interesse hast und in unser Profil passt, melde Dich per E-Mail mit einem Foto und Deinen Kontaktdaten an magazin@norddeich.tv oder telefonisch unter 02233-516827.

Wenn Sie sich nicht trauen, gleich zum Fernsehen zu gehen, aber trotzdem in den Medien präsent sein wollen, machen Sie Pressearbeit. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Workshop "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige". Mehr dazu unter:
www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/workshop.html


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5. Die Button-Lösung: unbedingt umstellen bis 1. August 2012

Sie betreiben einen Online-Versand oder verkaufen Dienstleistungen über das Internet? Dann gilt auch für Sie die Neuregelung für den E-Commerce, die sogenannte Button-Lösung, die der Bundestag am 2. März 2012 verabschiedet hat und die am 1. August 2012 in Kraft tritt. Davon betroffen sind Kaufverträge, die online zwischen Verkäufern und Verbrauchern abgeschlossen werden. Mit den neuen Vorgaben sollen private Kunden auf einen Blick erkennen können, ob ein Angebot im Internet kostenlos oder kostenpflichtig ist, und so vor Nepp und Betrug geschützt werden.

Es sind zwei Dinge, die Sie auf Ihrer Website bis zum 1. August 2012 ändern müssen:

a. In allen Auftragsformularen muss es eine Schaltfläche geben, einen Button, der ganz klar anzeigt, dass das, was der Käufer bestellen oder beauftragen will, etwas kostet. Dieser Button muss mit einem entsprechenden Text versehen sein, es kommen Formulierungen wie "Kaufen", "zahlungspflichtigen Vertrag schließen" oder "Kostenpflichtig bestellen" infrage. Fehlt dieser Text und der Verbraucher klickt auf den Button, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Das bedeutet für Sie, dass der Kunde die Ware beziehungsweise die Dienstleistung nicht abnehmen beziehungsweise nicht zahlen muss.

b. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Kunden über Details zum Vertrag zu informieren, zum Beispiel über die wesentlichen Merkmale Ihres Angebots wie Farbe oder Ausstattung, die Lieferkosten oder die Zahlungsart. Diese Angaben müssen zu sehen sein, unmittelbar bevor der Kaufvertrag über den Klick auf den Button abgeschlossen wird, der Kunde muss sie also lesen können, direkt bevor er seine Bestellung losschickt.

Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert eine Abmahnung. Stellen Sie daher Ihre Auftragsformulare entsprechend um: Alle Pflichtinformationen müssen unmittelbar oberhalb des Bestellbuttons stehen, zwischen diesen beiden Elementen dürfen sich keine anderen Angaben oder Gestaltungselemente befinden. Und der Button muss deutlich machen, dass der Kunde etwas kauft. Wer so vorgeht, hält nicht nur die gesetzlichen Vorgaben ein, sondern sorgt zusätzlich für Transparenz - für den Käufer ein weiterer Grund, bei Ihnen zu kaufen.

Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wie Sie Kunden finden und binden, empfehlen wir Ihnen das Buch "Wege zum Kunden" von Barbara Kettl-Römer.
www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/wege-zum-kunden.html


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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