Newsletter für Gründer & Selbständige

18/2012 (versendet am 01.08.2012)

KSK-Mitglied werden und sparen - GZ bewilligt und gut im Geschäft - Wird Porto teurer?

News2Use, 18/2012: "News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
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Liebe Leserin, lieber Leser,

zunächst einmal ganz herzlichen Dank für die zahlreichen positiven Feedbacks zu den beiden "Spiegel"-Veröffentlichungen und zur Gründung des Verbands der Gründer und Selbständigen (www.vgsd.de). Wir konnten noch gar nicht allen danken, die uns geschrieben, den Verbands-Newsletter bestellt oder direkt Mitglied geworden sind. Das werden wir aber so schnell als möglich nachholen und dann die nächsten Aktionen in Angriff nehmen.

In den nächsten Monaten werden viele neue Mitglieder in die Künstlersozialkasse (KSK) drängen, um der geplanten Rentenversicherungspflicht zu entgehen. Zwar werden sie damit Pflichtmitglied in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, allerdings zu besonders günstigen Konditionen: Sie zahlen nur die halben Beiträge und die Beitragsuntergrenzen liegen extrem niedrig. Wir erklären die genauen Bedingungen.

Thomas Bodnar berichtet über den Start seines mit Gründungszuschuss geförderten "bikesalon" in München-Sendling. Außerdem: Wird das Briefporto bald teurer? Und: Warum man gerade jetzt mit Pressemitteilungen die besten Veröffentlichungschancen hat. Lesen Sie zudem, wie man es schafft, allein auf Networking-Veranstaltungen zu gehen und trotzdem gut ins Gespräch zu kommen.

Ich wünsche Ihnen sonnige Augusttage!

Beste Grüße
Andreas Lutz

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INHALT

1. Von der geplanten Rentenversicherungspflicht ausgenommen: "KSK-Mitglieder"
2. Tomas Bodnar: von Anfang an gut im Geschäft
3. Post prüft Portoerhöhung: Briefe ab 2013 deutlich teurer?
4. Pressearbeits-Tipp: Nutzen Sie die Sauregurkenzeit
5. Tipp: Allein auf einem Networking-Event? – Don’t panic!
6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Von der geplanten Rentenversicherungspflicht ausgenommen: "KSK-Mitglieder"

Wir haben in letzter Zeit ausführlich darüber berichtet: Geplant ist eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige, die zu einer Mehrbelastung von 250 bis 300 Euro pro Monat führen wird. Klar ist, dass es bei dieser Regelung Ausnahmen geben soll, darunter zum Beispiel jene, die sich über die Künstlersozialversicherung (KSV) absichern können. Denn KSV-Mitglieder sind bereits rentenversicherungspflichtig, allerdings zu sehr viel günstigeren Konditionen. Sicher ist dies für manche der Anlass zu überlegen: Bin ich nicht auch Künstler oder Pulizist?

Was genau ist eigentlich die KSV? Und wieso ist auch von der Künstlersozialkasse, der KSK, die Rede? Die KSV gibt es seit 1983, Grundlage für ihr Handeln ist das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Ziel war und ist es, selbständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung einzubinden. Die KSK ist sozusagen damit beauftragt, dieses Gesetz umzusetzen, sie ist unter anderem zuständig für die Verteilung der Beiträge.

Im Prinzip funktioniert die KSV so, dass die Versicherten - ähnlich wie Arbeitnehmer - nur 50 Prozent der Beiträge für die Kranken- (KV), Pflege- (PV) und Rentenversicherung (RV) selbst zahlen und an die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven entrichten. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss sowie die sogenannte Künstlersozialabgabe der Verwerter finanziert. Dazu zählen diejenigen, die Künstler und Publizisten beauftragen, also vielleicht auch Sie.

Wer kann sich über die KSK versichern?

* Selbständige Künstler und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG),
* die dieser erwerbsmäßigen Tätigkeit im Wesentlichen im Inland nachgehen und
* daraus mindestens 3.900 Euro pro Jahr (!) erzielen (hier ist der Umsatz minus Betriebsausgaben gemeint).

Für sie besteht in der Regel eine gesetzliche Versicherungspflicht in der Kranken- (KV), Pflege- (PV) und Rentenversicherung (RV).

Und wer kommt beziehungsweise muss nicht in die KSK?

* Alle, die diese Kriterien nicht erfüllen oder

* als Künstler/Publizist mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (mehrere Auszubildende und/oder geringfügig Beschäftigte sind zulässig).

* Personen, die nur vorübergehend, also weniger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr, einer künstlerisch/publizistischen Tätigkeit nachgehen oder diese nur als Hobby ausüben.

* Die sogenannten versicherungsfreien Personen wie Wehr- und Zivildienstleistende, Studenten und Rentner.

Die KSK entscheidet im Einzelfall anhand eines Fragebogens, ob eine Versicherungspflicht besteht. Diesen Fragebogen füllt der Künstler/Publizist aus und reicht ihn zusammen mit weiteren Unterlagen, zum Beispiel Nachweisen über die künstlerische Tätigkeit, ein. Die KSK prüft nun, ob die Kriterien gemäß KSVG erfüllt sind. Es kann einige Monate dauern, bis der Bescheid ergeht. Die erforderlichen Formulare und Informationen fordern Sie entweder bei der KSK per Telefon oder E-Mail an oder laden sie direkt aus dem Internet (http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/informationsschriftenfuerkuenstlerundpublizisten.php?navanchor=1010077).

Die Beiträge an die KSV richten sich – anders als bei den Sozialversicherungen der Arbeitnehmer – nicht nach dem tatsächlich erzielten Einkommen. Stattdessen schätzen die Künstler/Publizisten vorab, wie hoch ihr Jahreseinkommen voraussichtlich sein wird. Eine solche Meldung müssen die Versicherten jedes Jahr zum 1. Dezember für das folgende Jahr schicken. Daraus wird dann der Monatsbeitrag berechnet, der für das ganze kommende Jahr gilt. Ändern sich die Aussichten bei den Einnahmen, teilen Sie dies auch der KSK mit. Dann ändern sich die Beiträge ab dem Folgemonat. In der Regel muss nichts nachgezahlt werden, es gibt aber auch keine Rückerstattungen für die vorangegangenen Monate. Den errechneten Monatsbeitrag überweisen die Versicherten direkt an die KSK, von hier wird das Geld an die Krankenversicherungen der Versicherten und die Rentenkasse weiterverteilt.

Die KSK-Expertin von gruendungszuchuss.de, Dr. Maria Kräuter, rät: "Eine möglichst realitätsnahe Einkommenseinschätzung ist angebracht, da sich dies unter anderem auf die Höhe des Krankengeldes sowie die spätere Rente auswirkt." Achtung: Gab es früher relativ wenige Stichproben, bei denen die Einkommensschätzungen überprüft wurden, müssen seit Mitte 2007 jährlich rund fünf Prozent der Versicherten ihre Steuerbescheide und andere aussagekräftige Unterlagen einreichen. Größere Abweichungen können zu Bußgeldern führen oder dazu, dass der Versicherungsstatus genau überprüft wird. Der monatliche Beitrag für KSK-Versicherte errechnet sich anhand der gültigen Mindestbezugsgrößen (KV/PV: 5.250 Euro; RV: 3.900 Euro) und beläuft sich 2012 auf etwas über 70 Euro (Ost und West), der Höchstbeitrag liegt bei rund 909 Euro (West) beziehungsweise 830 Euro (Ost) für die KV, PV und RV zusammen.

Das KSVG wurde zum 1. Juli 2001 geändert, seitdem gelten für Berufsanfänger folgende Regelungen: Sie sind in den ersten drei Jahren (vorher fünf Jahre) ihrer selbstständigen Tätigkeit auch bei einem Jahreseinkommen von weniger als 3.900 Euro über die Künstlersozialkasse versichert. Dafür verlängert sich die Berufsanfängerzeit um jene Zeiten, in denen keine Versicherungspflicht nach dem KSVG besteht, etwa Wehr-, Zivildienst; Zeiten der Kindererziehung, oder in denen die Selbständigkeit durch eine Arbeitnehmertätigkeit unterbrochen wird. Außerdem gilt, dass die Mindestverdienstgrenze auch von Nicht-Berufsanfängern zweimal innerhalb von sechs Jahren unterschritten werden darf, ohne dass die Versicherung über die KSV erlischt.

Generell besteht für Berufsanfänger die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Bei der Rentenversicherungspflicht ist dies jedoch nicht möglich. Wer sich als Berufsanfänger von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen hat, kann vor Ablauf des Berufsanfängerzeitraums wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Entscheidet sich ein Künstler/Publizist für Letzteres, kann er die Mitgliedschaft erst wieder beenden, wenn er die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Bei KSK-Versicherten ist sie erreicht, wenn das Einkommen der letzten drei Jahre zusammengenommen über 148.050 Euro (Stand: 1. Januar 2012) hinausgeht.

Sie wollen in die KSK, wissen aber weder, ob Sie zum entsprechenden Personenkreis gehören, noch, wie genau vorzugehen ist? Lassen Sie sich dazu von unserer Expertin zum Thema KSK individuell beraten. Kontakt unter:
www.gruendungszuschuss.de/fragen


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2. Tomas Bodnar: von Anfang an gut im Geschäft

Wie angekündigt, wollen wir Ihnen in unserem Newsletter Gründer präsentieren, die den Gründungszuschuss trotz der schwierigeren Bedingungen bei der Vergabe erhalten haben und seit Kurzem selbständig sind. Diesmal stellen wir Tomas Bodnar vor, der seit März 2012 einen Fahrradladen mit besonders kundenfreundlichem Service betreibt (www.bikesalon.de).

gruendungszuschuss.de: Wann haben Sie gegründet und mit welcher Geschäftsidee? Wie war Ihr Start?

Tomas Bodnar: Zum 10. Januar 2012 habe ich mein Gewerbe zum Haupterwerb angemeldet. Die Geschäftsidee war, immer bereit zu sein, wenn ein Fahrradfahrer Hilfe braucht. Das Konzept: Kein Radler soll weggeschickt werden mit der Begründung, dass es keinen freien Platz oder keine Termine gibt. Ich wollte nicht, dass Bringzeiten und Abholzeiten festgelegt werden müssen. Und mein Motto lautet: Ein gutes Fahrrad muss nicht teuer sein.
Zum 1. Februar 2012 habe ich die Geschäftsräume angemietet. Nach der Renovierung und den Einrichtungsarbeiten habe ich am 3. März 2012 das Geschäft eröffnet. Der erste Geschäftsmonat war sehr anstrengend, ich habe die Intensität absolut unterschätzt. Machmal habe ich mich gefragt, ob ich das überhaupt bewältigen kann. Der Erfolg und die große Nachfrage haben mich überrascht. Und mir war klar, dass es gefährliche Auswirkungen auf die weiteren Geschäfte hätte haben können, wenn ich die Kunden nicht wie versprochen ohne Umstände bedient hätte. Am Ende habe ich die erste anstrengende Phase erfolgreich überstanden. Seit der Eröffnung musste ich keinen Kunden mit einer der oben gennanten Begründungen wegschicken.

gruendungszuschuss.de: Beim Gründungszuschuss gab es erhebliche Kürzungen. Wie schwierig war es, die Förderung zu bekommen?

Thomas Bodnar: Eigentlich gar nicht. Ich finde, man muss die Sache einfach machen, aber korrekt und authentisch. An dieser Stelle will ich mich noch mal bei gruendungszuschuss.de bedanken und ganz besonders bei meinem Berater, mit dem ich das Vorgründungscoaching absolviert habe, für die fachliche und praxisnahe Beratung.

gruendungszuschuss.de: Welche Argumente haben Ihrer Meinung nach dazu geführt, dass Ihnen der Gründungszuschuss bewilligt wurde?

Tomas Bodnar: Es waren einfache, sachliche, authentische Gründe, nämlich meine Angaben zum Lebensunterhalt, zur Werbung und zu den Gründungskosten. Ich würde sagen, dass hier weniger mehr ist. Damit meine ich: Wer dazu neigt, Romane im Businessplan zu schreiben, weckt wohl eher Misstrauen in den Köpfen der Empfänger. Sinnvoller sind sicherlich kurze, authentische Beschreibungen der Problembaustellen, die mit der Gründung verbunden sind. Ich glaube, die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen kennen sich ganz gut aus und haben dann nicht so viele Argumente, um die Bewilligung des Gründungszuschusses abzulehnen. Diese Strategie hat mir mein Berater empfohlen – und es hat geklappt.

gruendungszuschuss.de: Wie hat gruendungszuschuss.de Ihnen geholfen?

Tomas Bodnar: Die Beratung war professionell und sachlich. Am Ende der Beratungszeit war alles Nötige für den Antrag auf Gründungszuschuss, in meinen Augen fast perfekt, zur Abgabe fertig. Vom Businessplan bis zur korrekten Antragstellung. Absolut empfehlenswert für jeden Existenzgründer.

gruendungszuschuss.de: Welchen Tipp würden Sie den Lesern unseres Newsletters mit auf den Weg geben?

Tomas Bodnar: Lassen Sie sich helfen. Nutzen Sie die Förderungen. Aber lassen Sie nicht alles von anderen machen. Sonst besteht die Gefahr, dass alles fertig und perfekt ist, Sie aber gar nichts von dem allen verstanden haben. Ich persönlich habe etwa drei Jahre gebraucht, um mich gut vorzubereiten, inklusive Vorgründungscoaching. Das habe ich alles während meiner Festanstellung mit zusätzlicher Selbstständigkeit im Nebenerwerb geschafft. Möglich ist es also, man darf nur nicht aufgeben.
Und was man auf keinen Fall vergessen darf: Unterschätzen Sie die Belastung nicht. Spielen Sie alle möglichen Eventualitäten durch, eventuell auch, wie Sie anfangs eine Arbeitszeit von 80 Stunden pro Woche meistern wollen. Sprechen Sie mit Angehörigen über alle Themen, die möglicherweise das ruhige Leben auf den Kopf stellen. Glauben Sie mir, Sie werden genug Stress mit der Arbeit haben, da brauchen Sie nicht noch mehr davon im Familienumfeld.


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3. Post prüft Portoerhöhung: Briefe ab 2013 deutlich teurer?

Die Post will im Herbst 2012 bekannt geben, ob sie ab 1. Januar 2013 das Porto für Briefe in Deutschland erhöhen wird. Das sagte der Deutsche-Post-Finanzchef Larry Rosen der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Dazu erklärte er, dass ein Haushalt in Deutschland weniger als fünf Euro fürs Porto ausgebe.

Das klingt nach Mehrausgaben von wenigen Cents - zumindest für private Haushalte. Doch wie sieht es bei Selbständigen aus, bei denen deutlich höhere Portokosten anfallen? Bei einer Erhöhung des Portos von 55 Cent für einen Standardbrief bis 20 Gramm auf 60 Cent würde die Steigerung fast zehn Prozent ausmachen. Bei Portokosten von rund 200 Euro im Monat, die in einem etablierten Unternehmen zusammenkommen können, wenn Angebote, Rechnungen und Informationsmaterialien verschickt werden, wären dies 20 Euro mehr pro Monat.

Unser Tipp, wenn Sie diese Erhöhung nicht tragen wollen oder können: Stellen Sie auf PDF-Versand auch bei den Rechnungen um. Denn bereits Mitte letzten Jahres hat sich hier die Gesetzeslage geändert. Ab Juli 2011 ausgestellte PDF-Rechnungen werden auch ohne qualifizierte digitale Signatur anerkannt. Bis dahin waren diese und sogar die meisten per Fax gesendeten Rechnungen ungültig und berechtigten nicht zum Abzug der in der Rechnung enthaltenen Vorsteuer. Deshalb haben wir früher dazu geraten, sich größere und regelmäßige Rechnungen unbedingt im Original zusenden zu lassen. Diese Empfehlung gilt auch weiterhin für alle Rechnungen, die bis zur Jahresmitte 2011 ausgestellt wurden.

Bei Rechnungen, die ab dem 1. Juli 2011 eingegangen sind und eingehen, ist das Finanzamt deutlich großzügiger. Sie können sich Ihre Telefon- und andere Rechnungen also guten Gewissens als PDF zusenden lassen. Oft lassen sich dadurch pro Rechnung ein bis zwei Euro sparen. Stellen Sie den Rechnungsversand also ruhig um.

Vor allem aber sollten Sie Ihre eigenen Rechnungen per PDF verschicken. Ein Versand per Post ist nur sinnvoll, wenn Sie die Adresse des Kunden überprüfen wollen oder Flyer und anderes Werbematerial mitschicken. Auf Anfrage des Kunden müssen Sie aber auch weiterhin Rechnungen in Papierform senden, denn elektronische Rechnungen setzen das Einverständnis des Kunden voraus.

Mehr über Anforderungen an Rechnungen und wie Sie Ihre Buchhaltung arbeitssparend organisieren, erfahren Sie in unserem Crashkurs "Rechnungen, Buchführung, Steuern" - oder: "Wie isst man einen Elefanten?"
www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/crashkurs-buchfuehrung-steuern.html


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4. Pressearbeits-Tipp: Nutzen Sie die Sauregurkenzeit

Ferien, Urlaub, früher Feierabend machen, um noch an den See zu fahren und zu grillen. Im Hochsommer, wenn es heiß ist und viele Menschen lieber etwas anderes machen, als lange zu arbeiten, suchen Redakteure aller Medien oft verzweifelt nach Inhalten, um Zeitungen, Radiosendungen und Fernsehmagazine zu füllen.

Das ist Ihre Chance: Denn gerade im berühmten Sommerloch im Juli und August wählen die Medien auch solche Themen aus, die sonst eventuell nicht interessant genug wären. Das gilt übrigens auch für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. Achten Sie einmal darauf, welche Nischenthemen im Sommer oder zwischen den Jahren in epischer Breite mit riesigen Fotos veröffentlicht werden. Die Medien leiden – anders als sonst – während diesen Zeiten an einem geringen Nachrichtenangebot. Das ist die Gelegenheit, auch als „kleiner“ Player den Schritt in die Öffentlichkeit zu wagen.

Überlegen Sie sich einen guten Aufhänger für Ihre Geschichte, etwas, das die Menschen interessiert. Ausgangspunkt könnte zum Beispiel eine Gesetzesänderung in Ihrer Branche sein, die sich auf Ihre Kunden auswirkt. Oder Sie formulieren hilfreiche Service-Tipps zu Ihrem Wissensgebiet, die anderen das Leben leichter machen. Wenn Sie sich dann in der eher ruhigen Zeit an die von Ihnen ins Auge gefassten Redaktionen wenden, sind die Aussichten für eine Veröffentlichtung deutlich besser.

Mehr Informationen zu den Nachrichtenfaktoren und weitere Tipps für eine erfolgreiche Pressearbeit erhalten Sie im Workshop „Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige" mit Isabel Nitzsche.
www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/workshop.html


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5. Tipp: Allein auf einem Networking-Event? – Don’t panic!

Mit dem Begriff „Networking“ assoziieren viele Menschen die Vorstellung, alleine auf einer Party oder einem Networking-Event zu sein und auf andere Menschen zugehen zu müssen, die sich alle untereinander zu kennen und bestens zu unterhalten scheinen. Wenn Sie nicht gerade besonders extrovertiert sind, ist das wohl eine eher unangenehme Vorstellung. Mit den folgenden Strategien finden Sie in solchen Situationen Gesprächspartner!

Zunächst einmal: Geraten Sie nicht in Panik, Sie sind sicher nicht der einzige, dem es so geht. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Anwesenden: Gibt es jemanden, den Sie bereits kennen oder den Sie schon länger kennen lernen wollten? Sehen Sie jemanden, der ebenfalls alleine und möglicherweise auf der Suche nach einem Gesprächspartner ist? Wer macht einen besonders freundlichen und zugänglichen Eindruck?

Natürlich sollten auch Sie selbst in dieser Phase offen und zugänglich wirken und sich nicht verstecken, indem Sie sich künstlich mit Handy oder Kalender beschäftigen. Stehen Sie dazu, dass Sie nach einem Gesprächspartner suchen – den meisten anderen Teilnehmern bei solchen Veranstaltungen geht es genauso. Sie müssen sich nur gegenseitig als Suchende erkennen.

Dieses Erkennen geschieht über den Blickkontakt. Sie stellen ihn her, indem Sie dem anderen in die Augen schauen und ihm zunicken, wenn er Ihren Blick erwidert. Wahrscheinlich werden Sie dazu lächeln und einen Schritt auf den anderen zugehen. Vielleicht prosten Sie sich auch zu oder lassen sich, falls Sie Raucher sind und das Rauchen zum Beispiel im Freien erlaubt ist, Feuer geben. Auf diese Weise können Sie – ganz ohne Worte – aushandeln, dass Sie beide an einem Gespräch interessiert sind.

Auf XING finden Sie viele Termine in Ihrer Stadt, die Sie nutzen können, um sich verschiedene Netzwerke anzuschauen und sich selbst auszuprobieren. Viele weitere Tipps zum Thema Networking und speziell zu XING ehalten Sie in unseren XING-Seminaren:
www.xing-seminare.de/dach/xing-optimal-nutzen.php


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit


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