Newsletter für Gründer & Selbständige

21/2012 (versendet am 30.08.2012)

News2Use, 21/2012: GZ in den "Tagesthemen", "Kaktus-Bündnis" kandidiert für IHK Stuttgart, Aufstockungsverbot für Selbständige?

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Liebe Leserin, lieber Leser,

nach Spiegel online schaffen wir es heute Abend voraussichtlich auch in die "Tagesthemen". Die heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den August sind Anlass zu fragen, warum die Zahl der Gründer in Deutschland dramatisch abnimmt. Einschalten: Donnerstag, 30.8.2012, um 22:15 Uhr im Ersten.

Nach Berliner Vorbild kandidiert nun auch bei den Stuttgarter IHK-Wahlen ein Bündnis kleiner und mittlerer Unternehmen, zu erkennen an einem Kaktus auf den Bewerbungsfotos. Ihr wichtigstes Anliegen: Kleinunternehmen in die Vollversammlung, Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft und mehr Transparenz.

Wenn der Gewinn nicht für den Lebensunterhalt reicht, können Gründer und Selbständige mit Arbeitslosengeld 2 aufstocken. Experten spekulieren im Internet, dass eine Abschaffung dieses Instruments geplant sein könnte, das Arbeitsministerium dementiert. Wir schauen, was an der Sache dran ist.

Herzliche Grüße
Ihr Andreas Lutz
gruendungszuschuss.de

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INHALT

1. IHK-Wahlen in Stuttgart: "Kaktus-Bündnis" will Alternative bieten - gegen Zwangsmitgliedschaft, für mehr Transparenz
2. Kein Aufstocken mit ALG 2 mehr für Selbständige?
3. "Tagesthemen" berichten über rigide Gründungszuschuss-Vergabe
4. Geförderte Gründungen im August
5. Pressearbeit-Tipp: Was tun, wenn Sie viele Änderungswünsche an Journalisten haben?
6. Businessplan-Tipp: Blick in die Zukunft
7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. IHK-Wahlen in Stuttgart: "Kaktus-Bündnis" will Alternative bieten - gegen Zwangsmitgliedschaft, für mehr Transparenz

Dieser Tage erhalten Gewerbetreibende in Stuttgart und den fünf umgebenden Landkreisen die Wahlunterlagen zur IHK-Vollversammlung. Bis 25. September 2012,15 Uhr haben sie die Gelegenheit, per Briefwahl über die Zusammensetzung der IHK-Vollversammlung sowie der Bezirksversammlungen abzustimmen.

Ähnlich wie zuvor in Berlin tritt ein Bündnis aus kleinen und mittleren Unternehmen an, das sich gegen Zwangsbeiträge und für mehr Transparenz ausspricht. Wir befragten Bündnis-Mitglied Clemens Morlok. Seine wichtigste Bitte an alle IHK-Mitglieder in Stuttgart und Umgebung: "Werfen Sie die Wahlunterlagen nicht weg, nehmen Sie an der Wahl teil. Nur so kann sich etwas ändern!"

gruendungszuschuss.de: Herr Morlok, mit wie vielen Kandidaten treten Sie zur Wahl an?

Clemens Morlok: Es sind 100 Plätze in der Vollversammlung zu besetzen, insgesamt stehen ungefähr 170 Kandidaten zur Wahl. Wir stellen davon 57.

Frage: Das ist ja ein Drittel der Bewerber!

Antwort: Richtig. Bisher war es so, dass das Ganze abseits der Öffentlichkeit abgelaufen ist. Wir haben deshalb zusätzlich zu den bisherigen Kandidaten, von denen viele schon in der IHK-Vollversammlung sind, neue gewonnen, um den Selbständigen eine wirkliche Wahl zu ermöglichen.

Frage: Wie hoch war denn beim letzten Mal die Wahlbeteiligung?

Antwort: Die Wahlbeteiligung wird von der IHK Stuttgart nicht veröffentlicht. Man munkelt, dass sie bei sieben bis zehn Prozent lag. Wir hoffen, dass wir mehr Aufmerksamkeit für die IHK-Wahl erreichen können und die Wahlbeteiligung steigt. Dann haben wir auch gute Chancen, mit unseren Kandidaten in die Vollversammlung einzuziehen.

Zur Wahlbeteiligung trägt sicher nicht bei, dass die Wahl in den Sommerferien beginnt und die Wahlwerbung entsprechend in der Sommerzeit stattfindet. Die Frist für die Kandidatenbewerbung lag übrigens in den Osterferien.

Frage: In welchem Maß sind Kleinunternehmen in der Vollversammlung vertreten?

Antwort: Von den 150.000 Mitgliedsbetrieben der IHK sind 110.000 nicht ins Handelsregister eingetragen, also Einzelunternehmer und GbRs. Soweit für mich erkennbar, sind in der Vollversammlung aber nur etwa fünf solcher Kleinunternehmer, drei davon kenne ich persönlich. Kleine Unternehmen sind also völlig unterrepräsentiert.

Frage: Wie heißt Ihre Wahlliste denn, wo kann man sich näher informieren?

Antwort: Wir sind keine Wahlliste, es dürfen nämlich nur Einzelpersonen antreten. Wir sind ein lockeres Bündnis, keine Partei, kein Verein. Wir sind einfach Selbständige und Unternehmer, wo der eine den anderen kennt. So haben wir zueinander gefunden. Alle Kandidaten sind von kleinen und mittleren Unternehmen, quer Beet vom Obsthändler bis zum Metallfabrikant. Drei Viertel haben neun oder weniger Mitarbeiter.

Wir haben noch nicht einmal einen Namen oder eine Website. Zu erkennen sind wir am Kaktus auf den Kandidaten-Fotos. Außerdem geben wir in der Kurzbeschreibung zur Person auch unsere inhaltlichen Ziele an, zum Beispiel die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft. Bisher war es üblich, dass die Kandidaten keinerlei Aussage zu konkreten Zielen gemacht haben.

Frage: Warum ausgerechnet ein Kaktus als Erkennungszeichen?

Antwort: Der Kaktus ist eine Reaktion auf die IHK-Wahlen in Berlin. Dort durften Bilder mit einem Logo im Hintergrund nicht veröffentlicht werden. Deshalb haben wir uns mit einem Kaktus fotografieren lassen. Auch die IHK in Stuttgart hat, wo es möglich war, die Bilder beschnitten, so dass der Kaktus nicht zu sehen ist.

Frage: Warum macht die Stuttgarter IHK so etwas?

Antwort: Die offizielle Begründung ist, dass alle Kandidaten die gleichen Chancen haben sollen. Ohne Liste und ohne Aussage zu den Zielen ist es aber für die Wähler sehr schwer eine Entscheidung zu treffen. Wir haben letztlich das Gefühl, sie wollen nicht, dass wir reinkommen.

Frage: Was wollen Sie in der Vollversammlung ändern, wenn Sie gewählt werden?

Antwort: Wir wollen zuerst einmal für lebendige Diskussionen in der IHK-Vollversammlung sorgen. Die IHK muss demokratischer werden. Bei der Vollversammlung wird bisher typischerweise alles gegen eine Gegenstimme beschlossen. Diese eine Gegenstimmen macht jetzt bei uns mit. Es ist also ein Abnickverein. Es finden nicht wirklich kontroverse Diskussionen statt. Dabei würde das der IHK gut tun.

Ein großes Ziel ist es, die IHK selbst dazu zu bringen, eine Reform des IHK-Gesetzes zu fordern und die Zwangsmitgliedschaft abzuschaffen. Wir sind keine Revolutionäre, wir wollen nicht die IHK als solche abschaffen. Aber wir wollen den Zwang beenden.

Wir wollen mehr Transparenz reinbringen, das fängt mit der Veröffentlichung der Wahlbeteiligung an und sollte auch für die finanzielle Seite gelten. Die IHK Stuttgart hat 52 Millionen Euro in Wertpapieren angelegt, davon 22 Millionen für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter. Wo die anderen 30 Millionen stecken, das wüssten wir gerne, es ist ja letztlich unser aller Geld.

In Baden-Württemberg wurde nach meinen Informationen noch keine IHK vom Wirtschaftsministerium oder vom Rechnungshof geprüft. In Bayern war das zum Beispiel letztes Jahr der Fall. Ein gewisses Maß an Kontrolle und Aufsicht sollte auch in Baden-Württemberg herrschen.

Frage: Was hat Sie ganz persönlich bewegt, für die IHK-Wahl anzutreten?

Antwort: Mich stört vor allem dieser Alleinvertretungsanspruch mit dem die IHK auftritt. "Wir, die Wirtschaft sagen..." heißt es da sinngemäß. Das kann aber nicht sein, denn ich bin auch Teil der Wirtschaft und Mitglied der IHK. Und ich bin oft anderer Meinung!

Irgendwann habe ich angefangen, mit anderen darüber zu sprechen und festgestellt, dass ich nicht alleine bin, sondern dass viele Unternehmer so denken.

Erst kürzlich hat Herr Richter, der Hauptgeschäftsführer der IHK laut Stuttgarter Zeitung bezogen auf uns folgendes gesagt: "des Öfteren handele es sich bei den Bewerbern keineswegs um richtige Unternehmen, sondern eher um 'Bürger mit Gewerbeschein'." Ich habe das Gefühl, dass die IHK-Verantwortlichen die kleinen Unternehmen nicht ernst nehmen und deshalb auch nicht unsere Interessen vertreten. Das muss sich ändern. Der erste Schritt dazu ist, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen!

Anmerkung der Redaktion: Auf unsere Anfrage hin hat die IHK Stuttgart eine Wahlbeteiligung von "knapp zehn Prozent" bei der Wahl vor vier Jahren bestätigt.

Bericht der Stuttgarter Zeitung "IHKs steht heißer Wahlkampf ins Haus", in dem IHK-Präsident Herbert Müller und Hauptgeschäftsführer Andreas Richter zu Wort kommen:
bit.ly/RmzjxP

Offizielle Website zur IHK-Wahl 2012 in Stuttgart und Umland mit Bewerberverzeichnis:
bit.ly/Prd5Lu


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2. Kein Aufstocken mit ALG 2 mehr für Selbständige?

Wenn die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit nicht ausreichen, um Miete, sonstige Lebenshaltungskosten und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, besteht bislang die Möglichkeit, ergänzend Arbeitslosengeld 2 zu beantragen. Rund 125.000 Gründer und Selbständige machen davon Gebrauch. Die Hilfe ermöglicht es, sich zumindest einen Teil des Lebensunterhalts selbst zu verdienen und geringfügig aufzustocken oder den Betrieb während einer Krise fortzuführen.

Von ALG-2-Experten wird nun im Internet spekuliert, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wolle diese Möglichkeit abschaffen. Dafür sprechen Äußerungen der Bundesagentur für Arbeit, Ministerin von der Leyen sowie eine vom BMAS in Auftrag gegebene Studie. Das Ministerium hat entsprechende Änderungspläne dementiert. Auslöser der Diskussion war eine Bemerkung Ursula von der Leyens in der Videobotschaft, die sie als Reaktion auf Tim Wessels erfolgreiche Petition gegen die Zwangsrente aufgezeichnet hat. Sie sagt darin: "Selbständigkeit und der Rest ist Hartz IV - das wird auf Dauer nicht gehen."

Diese Äußerung erinnerte daran, dass Heinrich Alt, zuständiges Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, bereits vor einem guten Jahr, im Juni 2011, ins selbe Horn gestoßen hatte. Überraschend für Experten und auch Mitarbeiter der Arbeitsagenturen hatte Alt selbständigen Aufstockern Sozialbetrug unterstellt - wobei er selbst einräumte, dass "wir keinerlei Empirie darüber haben, ob und wie oft das vorkommt". Dass er kein einziges Beispiel eines solchen Missbrauchs benennen konnte, hinderte die Medien nicht, auf den Zug aufzuspringen und Bilder von Selbständigen mit Porsche und Pool zu zeigen, die angeblich Hartz IV beantragen. Ministerin von der Leyen forderte postwendend öffentlich von der Bundesagentur für Arbeit, sie möge solchen Missbrauch abstellen.

Die so angestoßene Diskussion wurde in den Medien und der Politik weitergeführt. Im November 2011 erschien ein "Working Paper" des staatlich finanzierten Instituts für Mittelstandsforschung Bonn unter dem Titel "Selbständige in der Grundsicherung", das offenbar erheblichen Einfluss auf das Denken der Politiker entfaltet hat. Ohne konkrete Beispiele und ohne dass eine empirische Untersuchung durchgeführt worden wäre, so die Kritiker, kommt das Papier zu dem Schluss: Die Grundsicherung für Selbständige "ist als schädlich für den Strukturwandel und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung anzusehen". Welche Folgen es hätte, wenn die Aufstockung abgeschafft wird - selbständige Aufstocker müssten massenweise ihre Betriebe schließen und rein von der Stütze leben -, wurde nicht untersucht.

Alarmiert durch eine ganze Serie von Selbständigen-feindlichen Gesetzen der aktuellen Regierung stellte sich uns die Frage: Will Ursula von der Leyen das Aufstocken abschaffen?


Argumente gegen die Abschaffung der Aufstockung

1. Mit jedem Euro, den ein Arbeitslosengeld-1-Empfänger dazuverdient, spart der Staat 80 bis 90 Cent an Ausgaben. Eine Abschaffung dieser Regelung wäre finanzpolitisch ein Eigentor.

2. Auch für ALG-2-Empfänger gilt das Grundgesetz und somit der Anspruch auf Grundsicherung sowie die Freiheit der Berufsausübung. Man kann sie also nicht zwingen, rein von Hartz IV zu leben und keiner selbständigen Tätigkeit nachzugehen. Dies räumt auch Ministeriumssprecher Christian Westhoff ausdrücklich ein, wenn er sagt, man plane "keinerlei derartige Änderungen".

3. Wenn man 125.000 Selbständigen das Aufstocken verbietet, müsste man das konsequenterweise auch bei den 1,2 Millionen Arbeitnehmern tun, die von ihrer Arbeit nicht leben können. Durch die Subvention ihrer Gehälter können die Unternehmen, für die sie tätig sind, ihre Produkte zu einem niedrigen Preis anbieten. Das verzerrt den Wettbewerb ebenso sehr, als würden die Leistungen direkt von einem Selbständigen erbracht. Und: Wenn Selbständigen das Aufstocken untersagt wird, werden sie zu angestellten Aufstockern. Oder sie sind nicht mehr erwerbstätig und leben nur von Hartz IV. Was wäre damit gewonnen?

4. Der Journalist (und Volkswirt) Dietrich von Hase denkt die Argumentation konsequent weiter: Es müssten dann "nebenberufliche Tätigkeiten (beispielsweise von Beamten aus dem Arbeitsministerium, angestellten Mitarbeitern von Forschungsinstituten, nebenberuflich tätigen Renten- und Pensionsbeziehern) ebenfalls als volkswirtschaftlich schädlich" beurteilt werden, denn "auch diese Gruppen erhalten durch laufende Bezüge, Gehälter, Pensionen oder Renten bereits Einkommen zum Lebensunterhalt. Sie sind daher ebenfalls in der Lage preisdrückend auf dem Markt aufzutreten und bremsen damit den 'Strukturwandel'." Gleiches gilt, so von der Hase, für Behindertenwerkstätten, ehrenamtlich in Vereinen Engagierte sowie Studenten, die Bafög beziehen.

5. Vorsicht, Ironie: Natürlich gibt es zurzeit viele offene Stellen. Theoretisch könnten sie alle sofort besetzt werden, wenn die Aufstocker sich bequemen würden, endlich eine solche Stelle anzunehmen - und die Arbeitgeber nicht so wählerisch in Hinblick auf die geforderten Qualifikationen wären. Herr Alt, bitte weisen Sie Ihre Fallbetreuer an, die arbeitslosen ALG-2-Empfänger zu vermitteln! Von Seiten der Arbeitslosen ist das kein Problem: Sie wären verpflichtet, die Arbeitsplätze anzunehmen. Ansonsten könnte man ihnen das Arbeitslosengeld kürzen oder ganz streichen. Wieso wird das nicht getan?

6. Richtig, den ALG-2-Empfängern fehlt es oft an bestimmten Qualifikationen oder an der Kinderbetreuung, sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht so zur Verfügung, wie von den Arbeitgebern gewünscht. Wenn das so ist, kann man nun entweder in die Qualifizierung investieren oder in Kita-Plätze - oder man macht es wie jetzt und subventioniert die Arbeitskraft, sodass sie zum Marktpreis zur Verfügung steht und die Person trotzdem davon leben kann. Auch so lässt sich volkswirtschaftlich korrekt argumentieren.

7. Die selbständige Betätigung im Rahmen des ALG-2-Bezugs ist kein Problem, sondern ein Teil der Lösung: Durch die Selbständigkeit erwerben die ALG-2-Bezieher neue Qualifikationen, bauen Kontakte auf und gewinnen Selbstbewusstsein. Das bringt mehr als irgendwelche von der Arbeitsagentur bezahlte praxisferne Umschulungen oder das zehnte Bewerbungstraining.


Fazit

Wir hoffen, dass das Dementi ernst gemeint ist. Dann aber bitte die Aufstocker-Schelte ohne Faktengrundlage bleiben lassen. Andererseits gilt: kein Rauch ohne Feuer. Wir sollten hellhörig bleiben und genau beobachten, welche weiteren Äußerungen es zu dieser Debatte gibt.

Auf der Website des Verbands für Gründer und Selbständige Deutschland (VGSD) finden Sie eine ausführlichere Meldung zum Thema:
vgsd.de/kein-aufstocken-mit-alg-2-mehr-fur-selbstandi...


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3. "Tagesthemen" berichten über rigide Gründungszuschuss-Vergabe

- Achtung: Der im Folgenden angekündigte Bericht wurde aus aktuellem Anlass verschoben. Wir informieren hier auf der Website über den neuen Sendetermin. -

Heute Abend um 22:15 Uhr befassen sich die "Tagesthemen" (ARD) mit der stark rückläufigen Zahl der Gründungen in Deutschland. Anlass der Berichterstattung ist die Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen für den August 2012. Dabei bestätigte sich einmal mehr, dass die Zahl der geförderten Gründungen um 80 bis 90 Prozent unter denen des Vorjahrs liegt. Außerdem geht der Beitrag voraussichtlich auf zunehmende Bürokratie und die Serie selbständigenfeindlicher Gesetze ein, über die wir in unserem Newsletter immer wieder berichten.

Am Beispiel eines von vielen Arbeitslosen, dem der Gründungszuschuss aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert wurde und der jetzt den Rechtsweg beschreitet, wird die rigide Vergabepolitik der Arbeitsagentur dargestellt. Die Redaktion hat von mir als Vorsitzendem des VGSD e.V. ein Statement zur Position unseres Verbands eingeholt.

Ich hoffe darauf, dass durch Beiträge wie diesen einer breiteren Öffentlichkeit bewusst wird, wie viel Ärger sich bei Gründern und Selbständigen in Deutschland aufgestaut hat. Unsere Forderung als Verband: Beim Gründungszuschuss muss wieder Rechtssicherheit hergestellt werden. Generell muss die Politik die Auswirkungen von Gesetzen auf Selbständige und kleine Unternehmen besser verstehen und berücksichtigen. Dafür wollen wir eine schlagkräftige Interessenvertretung organisieren.

Machen Sie sich selbst ein Bild und schalten Sie ein: "Tagesthemen" am Donnerstag, 30.8.2012, um 22:15 Uhr auf ARD. Oder schauen Sie nachträglich unter www.ardmediathek.de.


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4. Geförderte Gründungen im August

Für den August 2012 hat die Bundesagentur für Arbeit 1.430 Gründungen mit Gründungszuschuss und 243 mit Einstiegsgeld gemeldet. Die Zahlen lagen 86 bzw. 73 Prozent unter denen des Vorjahresmonat. Insgesamt wurde der Gründungszuschuss in den ersten acht Monaten dieses Jahres 15.222 mal vergeben (- 82 Prozent), das Einstiegsgeld 4.844 mal (- 39 Prozent).

Die Berater bei den Arbeitsagenturen versuchen, möglichst viele Gründungswillige davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag mitzunehmen, obwohl darauf ein Rechtsanspruch besteht. Auch beim Einreichen intervenieren sie häufig mit dem Hinweis, "der Antrag wird sowieso abgelehnt". Damit schießen sie völlig über das tatsächliche Sparziel hinaus. Es ist viel mehr Geld für den Gründungszuschuss budgetiert, als momentan vergeben wird.

Nehmen Sie am besten bereits vor dem ersten Gespräch mit einem Arbeitsberater über die Selbständigkeit mit uns Kontakt auf. Mit unserer Antragsberatung können Sie die Weichen von Anfang an richtig stellen und vermeiden folgenschwere Fehler. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, sollten Sie die Flinte nicht gleich ins Korn werfen und unbedingt Widerspruch einlegen - am besten mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts, den wir gerne empfehlen. Im Rahmen unseres Kosten-Airbag übernehmen wir dafür sogar die Kosten: bit.ly/IgvM62


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5. Pressearbeit-Tipp: Was tun, wenn Sie viele Änderungswünsche an Journalisten haben?

Wenn Ihre Pressearbeit erfolgreich ist und über Sie und Ihr Unternehmen geschrieben wird, dann ist das ein toller Erfolg. Doch nur selten werden Sie die Beiträge vorher zu sehen bekommen und Gelegenheit haben, Änderungen vorzunehmen. Schließlich ist das Ziel ein unabhängiger Bericht und keine Hofberichterstattung. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Wenn der Journalist wörtliche Zitate verwendet oder gar ein Interview mit Ihnen führt, können Sie ihn bitten, Ihnen die Zitate beziehungsweise das Interview vorher zur Freigabe zuzusenden.

Das ist sinnvoll, vor allem wenn das Gespräch - wie meist der Fall - telefonisch erfolgt ist und der Journalist eilig mitgeschrieben hat. Letztlich legt er Ihnen nach seiner Erinnerung und anhand seiner Notizen Worte in den Mund. In manchen Fällen zeichnet er - nach vorheriger Bitte um Erlaubnis - das Gespräch auf und wählt Passagen aus. In beiden Fällen kann es zu echten Überraschungen kommen, was Sie gesagt haben (sollen).

In den meisten Fällen wird der Journalist in Ihrem Interesse handeln. Er formuliert Ihre Worte so, dass sie nach gesprochener Sprache klingen und zum Stil des jeweiligen Mediums passen. Dafür investiert er oft viel Zeit. Wenn Sie dann umfangreiche Änderungen fordern, kann auch ein Ihnen wohlgesonnener Journalist sehr verärgert reagieren.

Bedenken Sie auch, dass ein Interview - wie jeder journalistische Artikel Nachrichtenwert besitzen und auf keinen Fall plumpe Eigenwerbung sein soll. Häufig besteht der Nachrichtenwert zum Beispiel darin, dass Sie eine Position vertreten, die zur herrschenden Meinung oder zur Meinung anderer in Konflikt steht. Dies ist der Aufhänger und die Rechtfertigung für die Berichterstattung über jemanden, es darf also nicht verloren gehen.

Überlegen Sie deshalb genau, welche Änderungen Sie vornehmen wollen. Etwas, das Sie keinesfalls über sich lesen wollen, sollten Sie natürlich ändern. Beschränken Sie sich aber auf die wirklich notwendigen Anpassungen. Denn auch wenn der Artikel nicht perfekt sein mag, erhöht er doch sicher Ihre Bekanntheit. Seien Sie sehr dezent in Hinblick auf das Unterbringen zusätzlicher Eigenwerbung. Natürlich können und sollten Sie fragen, ob der Firmenname oder ein Link auf die Website eingefügt werden kann, falls nicht vorhanden. Übertreiben Sie es aber nicht und konzentrieren Sie sich auf eine solche Forderung!

Achten Sie auch auf inhaltliche Fehler, diese Korrekturen wird jeder Journalist begrüßen. Verzichten Sie aber auf die Änderung stilistischer Details.

Auf keinen Fall sollten Sie die Textverarbeitungsfunktion "Änderung verfolgen" nutzen, wenn Sie am Text arbeiten. Zumindest sollten die Änderungen nicht in der geänderten Version, die Sie an den Journalisten zurücksenden, derartig markiert sein: Schon nach vergleichsweise kleinen Änderungen ist ein solches Dokument übersät von roten oder blauen Korrekturstellen. Besser ist es, Sie hinterlegen die geänderten Passagen nur mit einer dezenten Farbe. So kann der Journalist die bearbeiteten Textstellen noch einmal im Zusammenhang lesen und erkennt sofort, wo Sie etwas verändert haben. Auch hier gilt: nur das wirklich unbedingt Nötige ändern!

Wenn Sie diese Hinweise beachten, nähern Sie sich der Profi-Liga in der Pressearbeit an.

Wenn Sie die Chancen nutzen wollen, die Pressearbeit bietet, um sich bekannt zu machen, dann nehmen Sie an unserem Tagesseminar "Erfolgreiche Pressearbeit für Selbständige und Gründer" teil. Termine und weitere Infos unter:
bit.ly/SnMlAq


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6. Businessplan-Tipp: Blick in die Zukunft

Mit dem Businessplan beschreiben Sie, wie sich Ihr neu gegründetes oder schon bestehendes Geschäft in Zukunft entwickeln soll. Der Plan beruht dabei auf Ihren Annahmen und persönlichen Einschätzungen: Was halten Sie für wahrscheinlich? Was trauen Sie sich selbst zu?

Natürlich könnte alles auch ganz anders kommen - deutlich schlechter, aber auch deutlich besser. Beides ist mit Herausforderungen verbunden: Wenn Sie vor lauter Kundenanfragen bestehende Kunden vernachlässigen und nicht mehr zum Zurückrufen kommen, kann auch das ein echtes Problem darstellen.

Um sich selbst und anderen ein möglichst ausgewogenes Bild von der Zukunft zu machen, sollten Sie deshalb am Ende des Businessplans darlegen, unter welchen Umständen Ihre Erwartungen übertroffen werden könnten (Chancen) und welche Ereignisse Ihre Einschätzung gefährden (Risiken). Nehmen Sie sich die Zeit und listen Sie zudem auf, welche Maßnahmen Sie ergreifen wollen, um den Risiken entgegenzuwirken oder damit verbundene Auswirkungen zu bewältigen.

Legen Sie auch dar, wie Sie sich die langfristige Entwicklung Ihres Geschäfts vorstellen. Hierzu gehört, ob Sie eher versuchen die Kundenzahl oder den Umsatz pro Kunden zu erhöhen. Haben Sie vor, in neue Märkte einzutreten, neue Produkte zu launchen, Partnerschaften einzugehen, in andere Räumlichkeiten umzuziehen, neue Mitarbeiter einzustellen oder besondere Marketingmaßnahmen zu ergreifen?

Gibt es eine langfristige Vision für Ihr Unternehmen, die Sie in einem oder zwei Sätzen auf den Punkt bringen können?

Die folgenden Leitfragen helfen Ihnen, das Kapitel "Zukunftsperspektiven" zu schreiben:
* Welche Faktoren können dazu führen, dass sich Ihr Geschäft besser als geplant entwickelt?
* Welche Risiken bestehen?
* Wie reagieren Sie, wenn die beschriebenen Risiken eintreten?
* Wie wollen Sie die Zahl der Kunden weiter erhöhen?
* Wie werden Sie den Umsatz pro Kunde erhöhen?
* Welche zusätzlichen Geschäftsaktivitäten können Sie sich in Zukunft vorstellen?
* Wie lautet Ihre Unternehmensvision?

Wie Sie einen soliden Businessplans schreiben und damit Ihre Erfolgschancen deutlich steigern, erfahren Sie in unserem „Businessplan-Gruppencoaching“. Hier erhalten Sie weitere Informationen:
bit.ly/RrMWQm


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7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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