Newsletter für Gründer & Selbständige

23/2012 (versendet am 19.09.2012)

News2Use, 23/2012: GZ-Ablehnungen rechtswidrig? Rentenzwang: neue Details, Zoom-Seminar

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

erneut stellt ein juristischer Kommentar die restriktive Vergabepraxis der Arbeitsagenturen beim Gründungszuschuss infrage. Viele Ablehnungsbescheide könnten rechtswidrig sein. Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihren Fall ähnlich wie bei der Steuererklärung "offenhalten".

Der Rentenzwang für Selbständige kommt, wenn es nach der FDP geht. Auf einem Fraktionskongress in Berlin wurden letzte Woche weitere Details bekannt. Tim Wessels war dort und berichtete über die Ergebnisse.

Mit Zoom zum Erfolg: Ein neues Seminar zeigt Ihnen Wege, um neue XING-Funktionen zu Ihrem Vorteil zu nutzen und mehr Geschäft zu machen. Nur für kurze Zeit!

Beste Grüße und viel Spaß beim Lesen!
Ihr Andreas Lutz


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INHALT

1. Update zum Rentenzwang-Gesetz: Ergebnisse des FDP-Fraktionskongresses
2. Juristischer Kommentar stellt Vergabepraxis beim Gründungszuschuss infrage
3. Mit ZOOM zum Erfolg: unser neues XING-Seminar - nur für kurze Zeit
4. Unternehmer-Tipp: Der Weg zu mehr Zahlungssicherheit und weniger Risiko
5. Briefporto wird ab 1. Januar 2013 teurer
6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Update zum Rentenzwang-Gesetz: Ergebnisse des FDP-Fraktionskongresses

In der Sommerpause hatten einige Medien bereits das Ende des geplanten Rentenzwangs für Selbständige verkündet, tatsächlich gehen die Beratungen über das Gesetzesvorhaben aber fahrplanmäßig weiter. Am letzten Donnerstag veranstaltete die FDP einen Fraktionskongress (eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit mehreren externen Rednern, keine fraktionsinterne Besprechung) zu diesem Thema. Dabei wurden neue Details bekannt.

Dieser Kongress fand am 13. September von 15:00 bis 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Fraktion im Berliner Reichtstag statt. Eingeladen hatten die FDP-Abgeordneten Johannes Vogel und Dr. Heinrich Kolb, die auch an unseren Gesprächen mit Ministerin von der Leyen beteiligt waren.

Tim Wessels hat für uns teilgenommen und am Freitag im Rahmen einer Telko für Mitglieder des VGSD e.V. (www.vgsd.de) ausführlich über Stimmung und Ergebnisse berichtet. Er hatte im Frühsommer eine Petition gegen das Gesetz initiiert, das innerhalb von zwei Wochen 80.000 Selbständige mitgezeichnet hatten. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

In der FDP gibt es Bestrebungen, die Rentenversicherungspflicht für Selbständige möglichst noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen, um Fakten zu schaffen. Man fürchtet, dass eine andere Regierung sonst "noch Schlimmeres" beschließen könnte. Konkret ist damit eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Wahlmöglichkeit gemeint. Kritische Fragen von Teilnehmern nach der grundsätzlichen Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Gesetzes wurden auf der Veranstaltung immer wieder mit diesem Argument beantwortet. In jüngerer Zeit werden ungeliebte Gesetze gerne als "alternativlos" bezeichnet, damit wird jegliche Diskussion unterbunden.

Der Monatsbeitrag soll 262,50 Euro, also zehn Prozent der "monatlichen Bezugsgröße" betragen (zurzeit 2.625 Euro). Die Beitragspflicht beginnt bei einem monatlichen Gewinn von mehr als 450 Euro (künftige Geringfügigkeitsgrenze nach Erhöhung von aktuell 400 Euro, aus den 400-Euro-Jobs sollen ab 1. Januar 2013 450-Euro-Jobs werden).

Wer im Jahresmittel weniger als 1.666,67 Euro Gewinn erzielt (20.000 Euro/Jahr), kann auf Antrag niedrigere, einkommensabhängige Beiträge leisten, vermutlich in Höhe von zwölf bis 15 Prozent des Gewinns. Zusammen mit den hohen Mindestbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung dürfte dies die finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Selbständiger mit einem Jahresgewinn von unter 20.000 Euro trotzdem übersteigen. Positiv: Für Gründer soll es eine fünfjährige Schonzeit geben, erst dann sollen die monatlichen Mindestbeiträge greifen.

Neben Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sollen private Renten- und Lebensversicherungen zulässig sein, insbesondere die Rürup-Rente. Wie von uns gefordert, sollen auf jeden Fall auch fondsgebundene Versicherungen akzeptiert werden.

Ob Anlagen ohne Versicherungsmantel genügen, wird diskutiert und von der FDP gefordert, ist aber keineswegs sicher. Dass Immobilien anerkannt werden, könnte nach wie vor an der Komplexität der Umsetzung scheitern. Die von uns geforderte Akzeptanz von Direktanlagen, zum Beispiel Anlagen in Aktienfonds auf einem Sperrkonto für die Altersvorsorge, ist ebenfalls noch sehr unsicher. Die Gefahr ist groß, dass unter dem Strich ein Gesetz herauskommt, das vor allem der Versicherungsindustrie nutzt.

Die Machbarkeitsstudie von McKinsey zur bürokratischen Umsetzung, von Frau von der Leyen beauftragt, liegt noch nicht vor. Man rechnet damit "in den nächsten Wochen". Die Verzögerungen deuten darauf hin, dass der bürokratische Aufwand für die Überwachung des Rentenzwangs ganz erheblich sein wird.


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2. Juristischer Kommentar stellt Vergabepraxis beim Gründungszuschuss infrage

Erneut ist ein einflussreicher juristischer Kommentar zum Gründungszuschuss erschienen (Gagel), der von Arbeitsagenturen häufig verwendete Ablehnungsbegründungen rechtswidrig erscheinen lässt. Damit steigen die Chancen, den Gründungszuschuss trotz Ablehnung nachträglich zu erhalten - allerdings nur, wenn man die Ablehnung nicht einfach hingenommen hat. Wir sagen Ihnen, welche Ablehnungsgründe wahrscheinlich nicht vom Gesetz gedeckt sind, und was Sie tun müssen, um den Gründungszuschuss in diesem Fall nachträglich zu erhalten.

Erster Ablehnungsgrund: "Eigenleistungsfähigkeit"

Immer wieder kommt es vor, dass Anträge auf Gründungszuschuss mit Verweis auf die Eigenleistungsfähigkeit des Gründers abgelehnt werden, nach dem Motto: Der hat Ersparnisse, eine hohe Abfindung erhalten oder verdient ja auch so genug Geld. Die Agentur für Arbeit hat sogar ein eigenes Formular zur Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit entwickelt.

Der Gagel-Kommentar hierzu: "Die allgemeine Einkommens- und Vermögenslage der antragstellenden Person darf sicherlich nicht in die Ermessensprüfung einbezogen werden, aber auch die Berücksichtigung der vermuteten Ertragslage des neuen Unternehmens scheint ungeeignet. Zulässig ist eine genaue Prüfung, ob tatsächlich eine Existenzgründung vorliegt, z.B. bei einer Betriebsübernahme in einem Familienbetrieb."

Hintergrund ist, dass der Gründungszuschuss kein Almosen ist, sondern eine Versicherungsleistung, für die Sie zuvor jahrelang Beiträge bezahlt haben. Schließlich erhalten Sie das Arbeitslosengeld I ja auch unabhängig davon, ob Sie über Ersparnisse verfügen.

Den Gesetzeszweck endgültig ad absurdum führen Agenturen, die den Gründungszuschuss mit der Begründung ablehnen, laut Businessplan erziele der Gründer nach einer Anlaufphase ja einen nennenswerten Gewinn. Sie übersehen, dass es sich bei einem solchen Plan um eine Prognose, nicht um eine gesicherte Einnahme handelt. Der Gründungszuschuss hat ja gerade den Zweck, die Lebenshaltung und Sozialversicherungsbeiträge in der Anlaufphase abzudecken und die Unsicherheit bezüglich des Break-evens abzumildern.

Zweiter Ablehnungsgrund: "Eigenverschulden"

Klar ist die Position von Gagel auch im Fall einer Ablehnung aufgrund von Eigenverschulden, wenn man also die letzte Anstellung selbst gekündigt hat:

"Ein etwaiges Verschulden an der Arbeitslosigkeit kann eine Ablehnung des Gründungszuschusses nicht rechtfertigen, auch wenn der Arbeitsplatz mit dem Ziel einer Existenzgründung aufgegeben wird. Eine Sperrzeit rechtfertigt die Ablehnung des Gründungszuschusses nicht; § 93 Absatz 3 zeigt, dass der Gründungszuschuss trotz Sperrzeit mit der vom Gesetz genannten Einschränkung gezahlt werden darf."

Dritter Ablehnungsgrund: "Erfolglosigkeit"

"Hat die Arbeitsagentur die Existenzgründung zu Unrecht abgelehnt, kann sie sich nicht nachträglich darauf berufen, dass die Unternehmung zwischenzeitlich aufgegeben worden oder trotz positiver Prognose gescheitert ist." Hier verweist Gagel auf ein einschlägiges Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom September 2011.

Vierter Ablehnungsgrund: "Vermittlungsvorrang"

Der Vermittlungsvorrang ist die einzige halbwegs scharfe Waffe der Arbeitsagentur. Doch auch hier kommt es auf die Argumente des Gründers an - und darauf, ob der Berater bei der Begründung einer Ablehnung sorfältig agiert hat. Nach unserer Beobachtung werden in solchen Fällen nicht selten einfach einige Stellenangebote aus dem Computersystem ausgedruckt.

Das ist dann so wie bei einem Augenoptiker aus Berlin: "Von den zehn Stellenangeboten waren acht aus dem Vorjahr und auf die anderen zwei hatte ich mich erfolglos beworben." Oder es stellt sich heraus, dass die Stellenangebote von der Qualifikation her überhaupt nicht zu dem Gründer gepasst hätten.

Fazit

Die zitierten Kommentarstellen zeigen: Die Arbeitsagentur begründet Ablehnungen häufig auf eine Art und Weise, die vor Gerichten keinen Bestand haben dürfte.

Diese Situation kennen wir alle von Einkommensteuerbescheiden, bei denen oft schon absehbar ist, dass sie später korrigiert werden müssen. Das Finanzamt hält diese deshalb auf Antrag oder sogar auf eigene Initiative offen, bis ein Gericht über den Sachverhalt entschieden hat.

Was tun?

Während wir es inzwischen gewohnt sind, eine Entscheidung des Finanzamts nicht einfach hinzunehmen und die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, tun viele Gründer bei der Ablehnung des Gründungszuschusses genau das: Sie verzichten leichtfertig darauf, den Fall offen zu halten, obwohl es in aller Regel um einen viel größeren Betrag geht als gegenüber dem Finanzamt.

Unser Rat

a) Wenn der Berater Ihnen sagt, dass Sie "sowieso keinen Gründungszuschuss bekommen", sollten Sie das nicht für bare Münze nehmen und in jedem Fall darauf bestehen, den Antrag zu stellen.

b) Suchen Sie schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur den Kontakt zu uns, um eine Ablehnung möglichst von vornherein zu verhindern. Wir stärken Ihnen den Rücken und sagen Ihnen, mit welchen Argumenten Sie die besten Chancen haben. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Gestaltung des Businessplans. Sollte es trotz Beratung durch uns zu einer Ablehnung kommen, übernehmen wir im Rahmen unseres "Kosten-Airbag" die Kosten für den Anwalt im Widerspruchsverfahren. bit.ly/S71Z22

c) Auch wenn die Arbeitsagentur Ihren Antrag bzw. Widerspruch abgelehnt hat, ist es nicht zu spät. Wenden Sie sich spätestens jetzt an uns. Wir bündeln diese Fälle bei einem Rechtsanwalt, der zusätzlich zu einer hohen zweistelligen Zahl von Widerspruchsverfahren inzwischen mehr als 20 Klagen vor dem Sozialgericht führt. Er verfügt daher über besonders viel Erfahrung auf diesem Gebiet. Durch die Eröffnung der Klage sichern Sie Ihren Anspruch auf Gründungszuschuss. Wenn in einem anderen, bereits anhängigen Verfahren mit ähnlicher Konstellation ein Urteil  gefällt wird, profitieren Sie davon und erhalten möglicherweise den gesamten Gründungszuschuss nachträglich ausgezahlt. Am besten telefonieren Sie mit unserem Rechtsanwalt und schildern Ihren Sachverhalt: bit.ly/Jx6Gvg


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3. Mit ZOOM zum Erfolg: unser neues XING-Seminar - nur für kurze Zeit

XING und andere soziale Netzwerke entwickeln sich mit hohem Tempo weiter. Ständig werden neue Funktionen gelauncht. In Hinblick auf die Kundengewinnung tun sich große Chancen auf, es gibt aber auch einige Fettnäpfchen und manche neue Funktion ist reine Zeitverschwendung. Es ist gar nicht so leicht, angesichts der rasanten Entwicklung am Ball zu bleiben - selbst wenn man sich auf XING konzentriert, das wichtigste Netzwerk im geschäftlichen Bereich.

Das neue XING-ZOOM-Seminar hilft Ihnen, den Überblick zu behalten:

- Sie lernen alle wichtigen neuen XING-Funktionen kennen und wie Sie diese gewinnbringend nutzen.
- Sie erhalten individuelles Feedback zu Ihrem XING-Profil - mit vielen Verbesserungsvorschlägen.
- Sie bekommen Antworten auf Ihre Fragen, wertvolle Impulse und Best-Practice-Beispiele.

Nach dem Seminar werden Sie mit neuen Ideen zurück an den eigenen Schreibtisch gehen, XING mit frischem Schwung nutzen und gezielter als bisher Geschäftspartner und Aufträge gewinnen. Ihre Zufriedenheit ist garantiert: Ansonsten können Sie - wie bei allen XING-Seminaren - in der ersten Pause das Seminar verlassen und erhalten Ihr Geld zurück.

Nur für kurze Zeit: Das ZOOM-Seminar bieten wir in diesem Herbst jeweils nur ein- bis zweimal pro Stadt an und nur für kurze Zeit. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und profitieren Sie von unserem Frühbucherrabatt.

Weitere Informationen unter: bit.ly/TX42pM


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4. Unternehmer-Tipp: Der Weg zu mehr Zahlungssicherheit und weniger Risiko

Es gehört zu den ärgerlichsten Erfahrungen von Selbständigen: Man hat viel Zeit und Energie in ein Projekt investiert, vielleicht sogar Auslagen für Material und Mitarbeiter gehabt. Und dann zahlt der Kunde nicht. Wir sagen Ihnen wie Sie das Risiko solcher Ausfälle verhindern oder zumindest begrenzen können.

* Vorkasse: Der Kunde bekommt seine Ware oder Dienstleistung erst, wenn er die Rechnung beglichen hat. Das ist eine klare und risikofreie Vorgehensweise, die aber nicht jeder Kunde akzeptiert und in vielen Branchen unüblich ist. Ob Sie dennoch nur mit Vorkasse arbeiten wollen, müssen Sie entscheiden.
* Abschlagszahlungen: Sie vereinbaren mit den Kunden, dass sie zu einem bestimmten Termin oder bei einem gewissen erbrachten Leistungsumfang einen entsprechenden Teil der Rechnungssumme zahlen.
* Kundenlimit: Für jeden Kunden legen Sie fest, bis zu welchem Betrag Sie "auf Kredit" weitere Leistungen erbringen. Weitere Aufträge nehmen Sie erst dann wieder von ihm an, wenn er seine Schulden bei Ihnen bezahlt hat. In der Buchhaltungssoftware von WISO zum Beispiel können Sie ein solches individuelles Kundenlimit festlegen. Sie werden dann mit einem roten, blinkenden Warnhinweis informiert, wenn es erreicht beziehungsweise überschritten ist.
* Bonitätsauskunft: Eine solche Auskunft kann Ihnen gerade bei Neukunden einen gute Orientierung ermöglichen. Eine Garantie haben Sie dadurch nicht: Ist die Bonität des Kunden mit gut bewertet, kann es trotzdem sein, dass er gerade Ihre Rechnung nicht begleicht. Doch wie gesagt, einen Eindruck können Sie sich verschaffen: Es gibt zahlreiche Dienstleister, die ihre Auskünfte direkt über das Internet bereitstellen, am bekanntesten ist hier die Schufa. Schauen Sie sich bei Ihrer Suche die Musterauskünfte auf den Websites der Anbieter an. Vergleichen Sie, zu wie vielen Firmen oder Privatpersonen sie Auskunft geben können, und informieren Sie sich vor allem darüber, woher die Informationen stammen und wie aktuell sie sind. Und selbst bei einer negativen Beurteilung müssen Sie einen Auftrag nicht ablehnen, Sie sollten dann aber auf Vorkasse bestehen, um kein Risiko einzugehen.

Mehr darüber, wie Sie Ihre Buchführung und damit Ihre Einnahmen, Ausgaben und offenen Posten sicher im Blick behalten, erfahren Sie in unserem Crashkurs "Rechnungen, Buchführung und Steuern". Im Teilnahmepreis von 129 Euro ist eine Lizenz von "WISO Mein Büro" im Wert von 99 Euro enthalten.
bit.ly/HKtHIS


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5. Briefporto wird ab 1. Januar 2013 teurer

Im Juli dieses Jahres hatten wir über die Pläne der Post berichtet, nun ist es heraus: Ab 1.1.2013 sollen Standardbriefe bis 20 Gramm nicht mehr 55 Cent Porto kosten, sondern 58 Cent. Das sind drei Cent mehr, die Erhöhung beträgt damit 5,5 Prozent.

Auch für einige andere Produkte müssen Verbraucher und Selbständige im neuen Jahr tiefer in die Tasche greifen: So wird das Porto für den Maxibrief (ab 500 bis 1.000 Gramm) nicht mehr bei 2,20 Euro, sondern bei 2,40 liegen. Der Preis für Kompaktbriefe bis 50 Gramm, die ins Ausland versendet werden, steigt von 1,45 auf 1,50 Euro. Änderungen bei den Preisen für Kompakt- und Großbriefe sowie für Postkarten sind hingegen nicht geplant.

Für Unternehmer und Gründer wichtig: Infobriefe, also der Versand von 50 inhaltsgleichen Briefen, zum Beispiel für Werbung oder Einladungen zu Aktionen und Events, wird es ab dem nächsten Jahr nicht mehr geben. Dieses Produkt war mit 35 Cent pro Brief eine preisgünstige Alternative zum Standardbrief. Und: Auch Bücher- und Warensendungen sollen teurer werden, darüber ist aber noch nichts Genaueres bekannt.

Die Post hat ihre Preise seit 15 Jahren nicht erhöht und begründet diesen Schritt mit gestiegenen Kosten. Sie muss ihre Pläne noch von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen, denn bei der Beförderung von Briefen mit einem Gewicht bis zu 100 Gramm verfügt sie nach wie vor über ein Quasimonopol. Zudem hat sie den Vorteil, dass das Porto zu einem erheblichen Teil von der Umsatzsteuer befreit ist.


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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