Newsletter für Gründer & Selbständige

02/2013 (versendet am 06.02.2013)

News2Use, 2/2013: Telko zur GEZ, Trends beim GZ, Nein akzeptieren

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

2013 gibt es schon wieder einen echten Aufreger. Und zwar die Neuregelung der Rundfunkbeiträge, die dazu führt, dass vor allem viele Selbständige doppelt und dreifach zahlen müssen. Hierzu veranstaltet der VGSD e.V. eine Telefonkonferenz mit dem GEZ-Rebell Ermano Geuer. Der Jurist will mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgericht die neuen Gebühren kippen.

Wir nennen fünf Gründe, warum sich die Gründungszuschuss-Vergabe 2013 entspannen wird. Wir sagen Ihnen, warum Sie andere viel einfacher um einen Gefallen bitten können, wenn Sie bereit sind, auch ein Nein zu akzeptieren. Außerdem informieren wir alle, die in München Coachings, Besprechungen oder auch Seminare durchführen über unsere repräsentativen und trotzdem preiswerten Räume auf Zeit.

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Telefonkonferenz mit Ermano Geuer, der die neuen Rundfunkgebühren per Klage kippen will
2. Fünf Gründe, warum sich die Gründungszuschuss-Vergabe 2013 deutlich entspannen wird
3. Bis Sonntag Dauerfristverlängerung beantragen
4. Networking-Tipp: Sie dürfen alles fragen, wenn Sie ein Nein als Antwort akzeptieren
5. Raum auf Zeit: gruendungszuschuss.de vermietet Besprechungs- und Semiarraum in München
6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Telefonkonferenz mit Ermano Geuer, der die neuen Rundfunkgebühren per Klage kippen will

Die neuen Rundfunkgebühren stehen im Kreuzfeuer der Kritik - zu Recht. Was als sinnvolle Reform geplant war, gerät zur Abzocke.

Blinde und Taube müssen seit 1. Januar Rundfunkbeiträge bezahlen. Friedhöfe hat man vor wenigen Tagen großzügigerweise von der Abgabepflicht befreit. Die Stadt Köln weigert sich öffentlichkeitswirksam zu bezahlen. Der SPIEGEL spricht von Chaos und davon, dass ARD und ZDF den Start der Haushaltsabgabe vergeigt haben. BILD spricht von einer Wut-Welle gegen die GEZ, die hemmungslos abkassiert und auf Beschwerden nicht mehr reagiert.

Dass jeder Haushalt in Deutschland eine Medienabgabe zahlen muss, unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind, genügte der GEZ nicht. Insbesondere bei Selbständigen möchte sie doppelt kassieren. Wer ein eigenes Büro hat, zahlt künftig doppelt und dreifach Gebühren - für die Privatwohnung, das Büro (auch wenn es nur ein Schreibtisch in einer Bürogemeinschaft ist) sowie ggf. für weitere Firmen (GbR, GmbH etc.). Wer weit entfernt von zuhause arbeitet, muss für Privatwohnung und zweiten Wohnsitz jeweils die vollen Rundfunkbeiträge zahlen. Und selbst wer zuhause arbeitet, schuldet für das auf die Firma angemeldete Auto eine extra Gebühr, im privaten Rundfunkbeitrag ist nur ein Privat-Pkw enthalten.

Was hat sich durch die Reform zum 1.1.2013 für Selbständige verbessert, was verschlechtert? Wie viele Beiträge und in welcher Höhe schuldet man als Selbständiger im Einzelfall? Genügt es, die Zahlungsaufforderung der GEZ abzuwarten, oder begeht man damit bereits eine Ordnungswidrigkeit? Lassen sich durch geschickte Gestaltung Beiträge sparen? Wie kann man sich gegen die Doppelbelastung ggf. zur Wehr setzen? Sind die Beiträge in dieser Form überhaupt verfassungskonform?

Antworten auf diese Fragen erhoffen wir uns von Ermano Geuer. Der Jurist ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau. Er reichte 2012 eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgericht gegen die neuen Rundfunkbeiträge ein. Diese Form der Klage ist eine bayerische Besonderheit. Bekommt Geuer Recht, müsste Bayern wahrscheinlich eine bundesweite Neuregelung durchsetzen. Der Jurist geht davon aus, dass 2013 eine mündliche Anhörung stattfinden wird, bei der er seine Argumente persönlich vorbringen kann. Das Urteil wird ebenfalls für 2013 erwartet. Geuers Ziel: Er will die Zwangsgebühr komplett kippen.

Wer den GEZ-Rebell im Rahmen der von uns gemeinsam mit dem VGSD e.V. veranstalteten Telefonkonferenz am Donnerstag, 7.2.2013 um 16.30 Uhr kennenlernen oder ihm selbst Fragen stellen will, ist dazu herzlich eingeladen. Hier die Zugangsdaten zu der Telefonkonferenz (begrenzte Teilnehmerzahl, es gilt: First come, first serve):
https://xing1.spreed.com/checkin/jc/355274990
Sie können sich zusätzlich per Telefon einwählen unter 0711/ 888 9933 oder alternativ 0711/ 5087 9751, dann werden Sie nach
- der Meetingnummer (355274990 gefolgt von "#") und
- der PIN (nur "#" eingeben) gefragt.

Wer morgen, Donnerstag, keine Zeit hat: Wir werden ausgewählte Antworten auch in einem der nächsten Newsletter veröffentlichen.


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2. Fünf Gründe, warum sich die Gründungszuschuss-Vergabe 2013 deutlich entspannen wird

Im Dezember haben die Arbeitsagenturen 1.899 Gründungen mit Gründungszuschuss und 257 mit Einstiegsgeld gefördert. Die Zahl der Gründungszuschuss-Gründungen ist die höchste seit einem Jahr und deutet auf eine großzügigere Vergabe hin. Unsere Beratungspartner im ganzen Bundesgebiet bestätigen den positiven Trend, wobei es jedoch erhebliche regionale Unterschiede gibt.

2012 war ein Jahr extremer Sparvorgaben durch die Regierung. Um diese umzusetzen, versuchten die Arbeitsagenturen möglichst viele Gründungswillige von der Antragstellung abzuhalten durch Aussagen wie "Sie bekommen den Gründungszuschuss ohnehin nicht, stellen Sie erst gar keinen Antrag".

Diese Abschreckungstaktik der Agenturen ist aufgegangen. Nach unserer Schätzung (auf Basis von Zahlen einzelner Arbeitsagenturen) ging die Zahl der gestellten Anträge 2012 um 2/3 zurück. Von den eingereichten Anträgen lehnte man einen erheblichen Teil ab, insbesondere solche, die ohne professionelle Unterstützung erstellt worden waren. In Summe führte dies zu einem Rückgang der geförderten Gründungen um rund 85 Prozent.

2013 wird sich die Vergabepolitik demgegenüber deutlich entspannen, wir rechnen mit einem Anstieg der geförderten Gründungen gegenüber 2012 um 50 Prozent. Wie kommen wir zu dieser Überzeugung?

* Die Abschreckungspolitik der Arbeitsagenturen war so erfolgreich, dass sie über das vorgegebene Sparziel hinausgeschossen sind. Das Budget reicht aus, um deutlich mehr Gründer zu fördern.
* Die Einsparungen sind volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Und Pressemeldungen über dramatische Rückgänge der Gründungszahlen sind ganz besonders im Wahljahr 2013 nicht erwünscht.
* Die Ablehnung von Gründungszuschuss-Anträgen mit fadenscheinigen Gründen hat zu einer Flut von Widersprüchen und Sozialgerichtsklagen geführt, die die Agenturen nicht mehr bewältigen können. So manche Agentur ist nicht mehr in der Lage, zeitnah zu antworten, was dann zu Untätigkeitsklagen führt, die mit hohen Kosten für die Agenturen einhergehen.
* Sobald man eine Klage auch nur einreicht, bieten die Agenturen immer öfter an, den Gründungszuschuss ganz oder teilweise zu bezahlen, um Prozesse zu vermeiden. Angesichts erster gründerfreundlicher Urteile müssen die Arbeitsagenturen damit rechnen zu unterliegen. Anders als bei einem Vergleich müssen sie dann nicht nur den Gründungszuschuss, sondern eigene und fremde Anwaltskosten tragen. Das könnte für die Agenturen sehr teuer werden.
* Verschiedene Arbeitsagenturen sprechen vor diesem Hintergrund bereits selbst von einer Erhöhung der Förderzahlen um 50 Prozent im Jahr 2013. Zwar werden die Gründer noch immer abgeschreckt, wer aber einen Antrag stellt, hat gute Chancen auf eine Bewilligung. Einzelne Agenturmitarbeiter ermutigen Gründungswillige inzwischen sogar wieder zur Antragstellung.

50 Prozent mehr geförderte Gründungen als 2012 - das wären immer noch 75 Prozent weniger Gründungen als 2011. Volkswirtschaftlich befriedigend ist das natürlich nicht. Für den Einzelnen, der einen Antrag auf Gründungszuschuss stellt, nimmt die Erfolgswahrscheinlichkeit deutlich zu. Wer mit professioneller Unterstützung durch uns gründet, erfährt frühzeitig, wie gut seine Chancen sind. Von uns unterstützte Anträge dürften 2013 Erfolgswahrscheinlichkeiten haben, die denen in den Jahren bis 2011 nahe kommen.

Falls Sie eine Gründung planen: Nehmen Sie am besten bereits vor dem ersten Gespräch mit einem Arbeitsberater über die Selbständigkeit mit uns Kontakt auf. Mit unserer Antragsberatung können Sie die Weichen von Anfang an richtig stellen und sich die bestmöglichen Chancen auf den Zuschuss sichern. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, ist es nicht zu spät. Sie sollten unbedingt Widerspruch einlegen - am besten mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts, den wir gerne empfehlen.

Weitere Infos finden Sie unter www.gruendungszuschuss.de/businessplan/fachkundige-stellungnahme.html


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3. Bis Sonntag Dauerfristverlängerung beantragen

Bis Sonntag, 10. Februar, ist die Umsatzsteuervoranmeldung für den Januar fällig – oder Sie müssen eine Dauerfristverlängerung beantragen und so die Abgabefrist um einen Monat verlängern. Wer die Dauerfristverlängerung bereits im Vorjahr abgegeben hat, muss trotzdem erneut den Antrag stellen.

Müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben? Dies ist zum Beispiel in den ersten beiden Jahren nach der Gründung der Fall. Dann müssen Sie im Antrag auf Dauerfristverlängerung die Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahrs angeben. Tipp: Zahlungen an das Finanzamt im Vorjahr sowie in den ersten Monaten diesen Jahres anschauen! Ein Elftel davon wird dann automatisch als Sondervorauszahlung von Ihnen verlangt. Dies soll den Zinsvorteil ausgleichen, den Sie ansonsten durch die späteren Zahlungstermine hätten.

Die Höhe der Sondervorauszahlung könnte das Finanzamt zwar auch selbst berechnen – die Höhe der Umsatzsteuervorauszahlungen ist ihm ja bekannt –, aber es besteht darauf, dass der Steuerpflichtige die Berechnung selbst durchführt. Schließlich wird das Geld anschließend vom Konto des Steuerpflichtigen abgebucht bzw. ist zu überweisen - und damit möchte man den Steuerbürger nicht überraschen.

Wer schon länger selbständig ist und im Vorjahr nur wenig Umsatzsteuer abführen musste, wird vom Finanzamt automatisch zur vierteljährlichen Voranmeldung (Umsatzsteuerschuld bis 7.500 Euro) oder gar zur jährlichen Voranmeldung (bis 1.000 Euro) veranlagt. Auch wer quartalsweise die Umsatzsteuer meldet, sollte eine Dauerfristverlängerung einreichen. Eine Sondervorauszahlung wird in diesem Fall nicht verlangt.

Wer die Umsatzsteuer nur jährlich melden muss oder als Kleinunternehmer komplett von der Umsatzsteuer befreit ist, kann auf eine Dauerfristverlängerung dagegen verzichten.


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4. Networking-Tipp: Sie dürfen alles fragen, wenn Sie ein Nein als Antwort akzeptieren

Gehören Sie auch zu den Menschen, denen es schwerfällt, andere in ihrem persönlichen Netzwerk um Unterstützung zu bitten? Dabei ist manchmal eine gewisse Beharrlichkeit nötig, um Hilfe zu erhalten. Ein Gesprächspartner mag sehr beschäftigt sein und Sie deshalb mehrfach vertrösten. Meist ist das kein böser Wille, sondern hat einfach mit beruflicher Überlastung zu tun. Wie lässt sich mit einer solchen Situation gut umgehen?

Geben Sie nicht auf, sondern fragen Sie gegebenenfalls freundlich nach: "Darf ich dich ein anderes Mal kontaktieren oder weißt du jemanden, an den ich mich wenden kann?" Die wichtigste Networking-Regel in diesem Zusammenhang lautet: Sie dürfen alles fragen, wenn Sie ein Nein als Antwort akzeptieren. Formulieren Sie Ihr Anliegen immer so, dass der andere Nein sagen kann, ohne gleich eine ausführliche Erklärung oder gar eine Entschuldigung abgeben zu müssen.

Stellen Sie offene Fragen, statt zu fordern. Ihre ehrliche Bereitschaft, ein Nein zu akzeptieren, wird es auch Ihnen selbst sehr viel einfacher machen, um Hilfe zu bitten. Denn dann bedeutet ein Nein keine Zurückweisung, sondern Sie erhalten eine sachliche Auskunft wie "Ich kenne mich auf diesem Gebiet nicht so gut aus" oder "Ich kann dir nicht rechtzeitig weiterhelfen". Durch eine ehrliche Antwort ist Ihnen meist sehr viel mehr geholfen, weil Sie sich aussichtsloses Nachfragen ersparen. Und: Häufig empfiehlt der Gefragte einen neuen Kontakt: "Warum fragst Du nicht mal XY?" So kommen Sie wieder einen Schritt weiter.

Wenn Sie mehr über das Miteinander in sozialen Netzwerken und speziell über die verfügbaren Funktionen in XING wissen wollen, nehmen Sie an einem der von uns veranstalteten offiziellen XING-Seminare teil. Mehr hierzu:
www.xing-seminare.com


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5. Raum auf Zeit: gruendungszuschuss.de vermietet Besprechungs- und Semiarraum in München

Sie planen ein Beratungsgespräch, ein Coaching oder eine Besprechung, haben aber selbst keinen Raum dafür? Sie wollen ein Seminar veranstalten, wissen aber nicht, wo? Wir vermieten stunden- und tageweise in unserer Bürogemeinschaft einen Coaching- und Besprechungsraum sowie einen Seminarraum, beide sind hochwertig ausgestattet. Die Räume befinden sich in München-Haidhausen in der Rosenheimer Str. 139 ("Gleko-Haus"). Vom Ostbahnhof brauchen Sie und Ihre Kunden zu Fuß keine fünf Minuten, bis hierhin kommen Sie mit zahlreichen Zügen, S- und U-Bahn-Linien. Zudem halten mehrere Busse in unmittelbarer Nähe und Sie finden preisgünstige Parkmöglichkeiten.

Der Besprechungsraum ist etwa 14 qm groß und bietet Platz für 2 bis 6 Personen. Für ihn beträgt die Miete 20 Euro für die erste Stunde und 10 Euro pro weitere Stunde. Die Tagespauschale macht 80 Euro aus.

Der Seminarraum ist etwa 40 qm groß, hier sind Veranstaltungen mit maximal 16 Personen möglich. Die Miete für die erste Stunde beträgt 30 Euro, für jede weitere Stunde 20 Euro. Die Tagesmiete liegt bei 120 Euro. Bei Bedarf können Sie einen Beamer mieten, die Nutzung der Espressomaschine ist inklusive.

In der näheren Umgebung finden Sie zahlreiche Restaurants in verschiedenen Preislagen, die meisten bieten werktags gute Mittagsmenüs zu günstigen Preisen an. Gerne empfehlen wir Ihnen ein geeignetes Restaurant.

Mehr Informationen zu den Räumen finden Sie hier:
www.gruendungszuschuss.de/service-menue/raeume/besprechungsraum.html

Auf unserer Homepage finden Sie unter dem Menüpunkt „Seminarraum München“ Stimmen zu den Räumen und Catering-Tipps.


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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