Newsletter für Gründer & Selbständige

06/2013 (versendet am 13.3.2013)

News2Use, 6/2013: Interview mit GEZ-Rebell, Zahlungsverzug-Gesetz in Verzug, den Netzwerkfaktor nutzen

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

staatliche Stellen gehören zu den schlechtesten Zahlern überhaupt. Ein neues Gesetz soll sie zu besserer Zahlungsmoral zwingen. Leider ist das Gesetz nun selbst in Verzug. Wir berichten, was geplant ist.
Kennen Sie Ihren Netzwerkfaktor und den Ihrer Kontakte? Wir sagen, wie Sie ihn berechnen und wie Sie damit gute von schlechten Netzwerkern unterscheiden können. Außerdem: GEZ-Kläger Ermano Geuer im Interview.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Interview mit GEZ-Rebell Ermano Geuer
2. Bekämpfung des Zahlungsverzugs? Demnächst 40 Euro Mahnpauschale?
3. XING-Tipp: Mit dem Netzwerkfaktor Kontaktsammler erkennen

4. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Interview mit GEZ-Rebell Ermano Geuer

Seit Jahresanfang muss jeder Haushalt Rundfunkgebühren zahlen, egal ob er ein Empfangsgerät besitzt oder nicht. Das genügt der GEZ-Nachfolgeorganisation "ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice" jedoch nicht.

Wer als Selbständiger ein eigenes Büro hat, zahlt künftig doppelt und dreifach Gebühren - für die Privatwohnung, das Büro (auch wenn es nur ein Schreibtisch in einer Bürogemeinschaft ist) sowie ggf. für weitere Firmen (GbR, GmbH etc.). Wer weit entfernt von zuhause arbeitet, muss für Privatwohnung und zweiten Wohnsitz sogar jeweils die vollen Rundfunkbeiträge zahlen. Zudem entsteht nebenbei eine gewaltige Datensammlung über alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland.

Der 28-jährige Jurist Ermano Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau, hat sich als Erster in Deutschland juristisch gegen diese Entwicklungen zur Wehr gesetzt und bereits letztes Jahr vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Neuregelung geklagt. Die Anwälte der Drogeriemarktkette Rossmann haben sich zwischenzeitlich seiner Klage vor dem Verfassungsgerichtshof angeschlossen.

Im Rahmen der monatlichen Telefonkonferenz des VGSD e.V. (www.vgsd.de) haben wir Geuer befragt, was sich durch die neuen Rundfunkgebühren ändert, wer betroffen ist, ob man selbst aktiv werden muss, wie sich Zusatzgebühren ggf. umgehen lassen und ob zum Beispiel die Zahlung unter Vorbehalt sinnvoll ist.

Frage: Sie haben wohl sehr früh gegen die neuen Rundfunkbeiträge geklagt - vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Was war Ihre Motivation dafür und warum auf diesem Weg?

Ermano Geuer: Ich war tatsächlich der Erste und habe schon im Mai 2012 Klage erhoben. Die neuen Beiträge waren zunächst Thema im Kollegen- und Freundeskreis. Mit gesundem Menschenverstand betrachtet, kam mir da doch einiges komisch vor. Ich habe in der Fachliteratur recherchiert und bereits erste Kommentare zum Thema gefunden. Daraus entstand eine Klageschrift. Ich finde die Regelungen nicht fair: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt immer mehr Geld ein, man bekommt dafür nicht unbedingt eine angemessene Leistung.

Natürlich ist auch ein juristischer Anreiz dabei, als Erster gegen eine Regelung solcher Tragweite vorzugehen. Das Bayerische Verfassungsrecht räumt die besondere Möglichkeit ein, schon frühzeitig gegen ein Gesetz zu klagen, noch bevor die erste Beitragsrechnung nach neuem Recht versendet worden ist. Es entstehen keine Gerichtskosten, zudem herrscht kein Anwaltszwang. Vor allem hat mich geärgert, dass man im Vorfeld versprochen hatte: Wir machen das einfacher, die GEZ als Organisation wird komplett abgeschafft. Man hat damals gesagt: Wenn alle bezahlen, wird es günstiger. Das ist nun nicht der Fall. Außerdem ist es ja so, dass Unternehmer und ihre Mitarbeiter bereits privat für den Rundfunkkonsum bezahlen. Warum dann als Berufstätige noch einmal? Dass man im Betrieb fernsieht, ist doch die Ausnahme und wenn, dann ist es in aller Regel der Privatsphäre zuzurechnen.

Frage: Selbständige, die zuhause arbeiten, müssen nichts extra bezahlen. Wer ein eigenes Büro hat, zahlt 5,99 Euro zusätzlich. Wie sieht es denn aus, wenn man einen Schreibtisch oder Raum in einer Bürogemeinschaft hat oder im Coworking-Space arbeitet? Was ist, wenn man mehrere Räume mietet?

Geuer: Mehrere Raumeinheiten in verschiedenen Stockwerken werden zusammengefasst, dafür zahlt man also nur einmal. Dafür muss jeder Selbständige in einer Bürogemeinschaft getrennt bezahlen. Im Gegensatz zu einer privaten Wohngemeinschaft: Dort musste bisher jeder getrennt zahlen, jetzt ist nur noch ein Beitrag pro Haushalt fällig. Coworking-Spaces werden häufig nur tageweise gemietet, in diesem Fall dürfte kein Beitrag fällig werden. Wenn man sich aber monatsweise einmietet, sieht es schon wieder anders aus. Das Gesetz ist extrem schlecht gemacht, lässt vieles im Unklaren, sodass solche Fragen gar nicht so einfach zu beantworten sind. Das bedeutet auch, dass solche Regelungen später noch ausgeweitet werden können.

Frage: Was ist, wenn man mehrere Firmen (Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH etc.) betreibt?

Geuer: Normalerweise zahlt man pro Betriebsstätte. Zumindest bei juristischen Personen könnte ein Beitrag pro Firma fällig sein, auch wenn es sich um ein und dieselbe Person handelt, die zum Beispiel mehrere haftungsbeschränkte UGs gegründet hat. Das ist im Gesetz nicht klar geregelt. Da hat man sich über die Lebenswirklichkeit mal wieder keine Gedanken gemacht. Leider ist auch auf der Website der GEZ keine Erklärung dazu zu finden.

Frage: Wer zuhause arbeitet, muss nicht doppelt bezahlen. Ist es sinnvoll, das Unternehmen nicht am Standort der Bürogemeinschaft zu melden, sondern unter der Privatadresse?

Geuer: Das kann man natürlich versuchen, allerdings kommt es darauf an, wo man faktisch arbeitet. Dass jemand nur tageweise im Coworking-Space arbeitet, ist nicht glaubwürdig, wenn er am Eingang ein Firmenschild angebracht hat und sich die Post an diese Adresse senden lässt.

Frage: Wie verhält es sich, wenn man das eigene Büro an andere untervermietet? Ist man gegenüber dem Beitragsservice zur Auskunft verpflichtet?

Geuer: Vermieter - und dazu zählen wohl auch solche von Bürogemeinschaften - sind zur Auskunft verpflichtet. Dies wird vom Beitragsservice wohl recht weit ausgelegt werden.

Frage: Woher bekommt der Beitragsservice die Information, wer wo gemeldet ist und wo Selbständige Ihren Betriebssitz haben?

Geuer: Im privaten Bereich läuft das über den Meldedatenabgleich, das ist schon eine sehr zweifelhafte Geschichte, da werden die Meldedaten aller Melderegister Deutschlands abgerufen und quasi ein privates Melderegister erstellt.

Frage: Eigentlich hat man die ja kommunal organisiert, damit es kein solches bundesweites Melderegister gibt.

Geuer: Eben! Das ist ein gravierendes datenschutzrechtliches Problem. Ich habe das in der Klage mit gerügt, weil wir uns hier am Lehrstuhl intensiv mit dem Datenschutzrecht beschäftigen und mir Datenschutz auch ein Herzensanliegen ist. Man will ja gerade kein zentrales Melderegister, sondern die Melderegister werden dezentral geführt, damit möglichst wenig Daten in einer Hand sind. Viele Daten in einer Hand bedeuten immer Missbrauchspotenzial. Und jetzt wird ein Register mit allen Haushalten und eben auch Firmen in Deutschland erstellt.

Bei Unternehmen muss sich der Beitragsservice die Daten auf andere Weise beschaffen, auch durch Anfragen an andere öffentliche Stellen. Dafür wurde der Weg freigemacht, der Beitragsservice kann also bei allen öffentlichen Stellen nachfragen, zum Beispiel beim Gewerbeamt. Bei Selbständigen ist aber auch der Adresseinkauf möglich, beispielsweise bei Schober, Deutsche Post usw. Sobald man Werbepost an die Firmenadresse bekommt, kann der Beitragsservice also auch diese Adresse einkaufen und in der Folge Rundfunkbeiträge erheben ...

Frage: Erhält der Beitragsservice auch Daten vom Finanzamt?

Geuer: Bisher ist das meines Wissens nicht der Fall gewesen. Da die Anfrage jetzt an jede öffentliche Stelle laufen kann, ist es aber nicht ganz ausgeschlossen. Das muss man sich einmal klarmachen: Es geht hier um Rundfunkbeiträge und es müssen in dieser Form die Hosen runtergelassen werden. Wenn die Polizei die Daten haben möchte, bekommt sie sie nicht so leicht. Da sehe ich das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzt.

Frage: Die meisten Selbständigen werden bereits bisher GEZ-Beiträge bezahlt haben, aber vielleicht noch nicht für ihren Betrieb. Muss man, wenn man die Meldung im privaten oder geschäftlichen Bereich versäumt hat, sich beim Beitragsservice aktiv melden oder kann man abwarten, dass dieser auf einen zukommt, zum Beispiel, weil er die Firmenadresse gekauft hat?

Geuer: Nach § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn man vorsätzlich oder fahrlässig den Beginn der Beitragsfrist nicht innerhalb eines Monats anzeigt oder den fälligen Rundfunkbeitrag mehr als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Da die Ordnungswidrigkeit nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt wird, gehe ich nicht davon aus, dass ein Verfahren eingeleitet wird, wenn man nach einer Zahlungsaufforderung fristgerecht bezahlt. Als Jurist kann ich Ihnen natürlich nicht dazu raten, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, ich gebe ihnen eine meines Erachtens realistische Einschätzung.

Frage: Man muss davon ausgehen, dass im privaten Bereich niemand mehr um diese Rundfunkbeitragspflicht herumkommt. Auch die, die bisher kein Empfangsgerät hatten, müssen sich nun melden. Kann es dann passieren, dass der Beitragsservice fragt: Hatten Sie nicht auch schon vorher Empfangsgeräte, zum Beispiel einen Computer?

Geuer: Hier hätte ich nicht ganz so viele Bedenken. Der Beitragsservice hat gesagt, dass er solche Sachverhalte im Nachhinein nicht mehr verfolgen will. Zum anderen würden in solchen Fällen sicher auch handfeste Beweise fehlen.

Frage: Wie kann man sich legal zur Wehr setzen, wenn man die Doppelbelastung für Selbständige für ungerecht hält? Was halten Sie zum Beispiel von der Zahlung unter Vorbehalt?

Geuer: Die Zahlung unter Vorbehalt bringt nicht viel, Sie schadet natürlich auch nicht. Selbst wenn meine Klage erfolgreich sein sollte, wird die Rundfunkgebühr wohl kaum rückwirkend außer Kraft gesetzt, sondern es wird Fristen für den beklagten Freistaat Bayern geben, innerhalb der er in Absprache mit den anderen Ländern eine neue Regelung finden muss. Sonst würde ja von einem Tag auf den anderen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Existenzgrundlage entzogen.

Nicht zahlen ist auch keine Alternative, denn der Beitragsservice kann die Forderung auf jeden Fall beitreiben. Durch die Zahlungsverweigerung produziere ich nur höhere Kosten. Der Nachweis, dass ich das Geld schulde, ist ja durch die Neuregelung ganz einfach.

Frage: Bis wann ist denn mit einer Entscheidung über Ihre Klage zu rechnen?

Geuer: Ich hoffe auf eine Entscheidung noch in diesem Jahr, auch wenn die Anwälte des ZDF momentan auf eine Verzögerungstaktik setzen.


Frage: Als Vater der neuen GEZ-Gebühr gilt Paul Kirchhof, der früher Richter am Bundesverfassungsgericht war. Wie kann es sein, dass so jemand ein Gesetz vorschlägt, dessen Verfassungsmäßigkeit von vielerlei Seite angezweifelt wird?

Geuer: Kirchhof ist ein großer Verfassungsrechtler, aber mit seinen Ansichten hat er schon oft genug danebengelegen. Gerade im Bereich des Verfassungsrechts kann man fast immer unterschiedlicher Ansicht sein. Zudem handelt es sich hier um ein Auftragsgutachten. Kirchhof hat außerdem vieles vorgeschlagen, was nicht umgesetzt wurde. So hat er sich für einen verminderten Beitrag für Zweitwohnungen ausgesprochen, tatsächlich erhebt der Beitragsservice nun auch für diese den vollen Beitrag in Höhe von 17,98 Euro. Man unterhält eine Zweitwohnung ja nicht zum Spaß, sondern weil Familie und Arbeitsplatz weit voneinander entfernt sind. Selbständige mit Zweitwohnung zahlen doppelt und dann für das Büro noch einmal. Mit Medienkonsum hat das nichts mehr zu tun, sondern es geht hier offensichtlich darum, so oft abzukassieren wie möglich.

Wir danken Ermano Geuer für das Gespräch und für sein Engagement!

Das (hier gekürzt veröffentlichte) Interview führte ich im Rahmen einer Telefonkonferenz des VGSD e.V. Zu solchen Telkos laden wir einmal pro Monat Gesprächspartner ein, die zivilen Widerstand gegen Missstände ausüben, von denen auch und vor allem Selbständige betroffen sind.

Die nächste Telko findet am Donnerstag, den 11. April 2013 um 16.30 Uhr statt. Wenn Sie dazu eine Einladung bekommen möchten, tragen Sie sich auf der VGSD-Website rechts oben ein. Sie erhalten dann zukünftig die Verband-Rundmails.


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2. Bekämpfung des Zahlungsverzugs? Demnächst 40 Euro Mahnpauschale?

Bis 16. März 2013 sollte eigentlich das "Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs" beschlossen und dann rückwirkend zum 1. März in Kraft gesetzt werden. Es soll insbesondere kleinen Unternehmen helfen, im Umgang mit anderen Unternehmen und vor allem auch staatlichen Auftraggebern schneller an ihr Geld zu kommen. Wir fassen die geplanten Neuerungen zusammen und haben nachgefragt, ob die zugrunde liegende EU-Zahlungsverzugsrichtlinie (Small Business Act) fristgerecht in deutsches Recht umgesetzt wird.

Die interessanteste Neuerung ist die Einführung einer Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. Der Rechnungsteller kann diese im Verzugsfall verlangen (sofern es sich nicht um Privatpersonen/Verbraucher handelt), ohne Kosten nachzuweisen und auch ohne dass vorher eine Mahnung erfolgte. Wenn man einen Inkassodienstleister oder einen Rechtsanwalt beauftragt, kann man von Schuldner die tatsächlichen Kosten verlangen, wobei die 40 Euro auf diese anzurechnen sind, also nicht zusätzlich erhoben werden können. Gerade bei kleineren Rechnungsbeträgen (bei denen 40 Euro stark ins Gewicht fallen) und bei Schuldnern, die an sich zahlungsfähig sind, dürfte die drohende Verzugspauschale zu einer besseren Zahlungsdisziplin führen.

Eine zweite Neuerung: Die Möglichkeit der Vereinbarung einer Zahlungsfrist wird auf 60 Tage begrenzt, gegenüber öffentlichen Auftraggebern sogar auf 30 Tage. Falls die Bezahlung an eine Abnahme der Leistung geknüpft ist, so muss die Abnahme innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Eine längere Frist ist nur dann legal, wenn sie ausdrücklich (ggf. auch über AGB) vereinbart wurde, und sie muss sachlich gerechtfertigt sein, darf den Leistenden also nicht grob benachteiligen.

Bei Rechtsgeschäften mit Nicht-Konsumenten gilt zudem künftig ein Verzugszins von neun (bisher acht) Prozent über dem Basiszinssatz (zurzeit 0,2 Prozent).

Auch die Definition, bis wann eine Rechnung zu zahlen ist, hat sich offenbar geändert. Bisher reichte es aus, am letzten Tag der vereinbarten Zahlungsfrist zu überweisen. Künftig muss das Geld an diesem Tag bereits auf dem Konto des Rechnungsstellers eingegangen sein.

Ob es der EU mit der Richtlinie gelingt, die von ihr erhoffte "Kultur der unverzüglichen Zahlung" in Europa zu erreichen? Das hängt natürlich davon ab, ob die Rechnungssteller die neuen "Waffen" einsetzen und wie ernst sie von den Schuldnern genommen werden.

Aktuell räumen deutsche Unternehmen ihren Kunden durschnittlich eine Zahlungsfrist von 31 Tage ein, Unternehmenskunden zahlen im Durschnitt nach 30 Tagen, staatliche Auftraggeber erst nach 42 Tagen. Hinter diesen Zahlen verbergen sich natürlich gute Schuldner, die schneller zahlen, etwa um Skontoregelungen zu nutzen, und Schuldner, die sich sehr viel mehr Zeit lassen und offene Forderungen wie einen kostenfreien Überziehungskredit handhaben.

Leider scheint sich das Inkrafttreten des Gesetzes noch zu verzögern. Zwar hat sich bereits im September letzten Jahres der Bundestag mit dem Gesetzesvorhaben in erster Lesung beschäftigt. Das Gesetz wurde aber zur Beratung in den Rechtsausschuss des Bundestages verwiesen. Dort fand am 30. Januar eine Sachverständigenanhörung statt. Das Gesetz steht zwar nicht auf der Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung, soll aber laut Bundesregierung auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Gut für Schuldner: Sie müssen bis auf Weiteres noch nicht mit einer saftigen Mahnpauschale von 40 Euro rechnen.


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3. XING-Tipp: Mit dem Netzwerkfaktor Kontaktsammler erkennen
 
Kennen Sie Ihren Netzwerkfaktor? Immer wieder bekommen XING-Mitglieder wenig aussagekräftige Kontaktanfragen wie diese: "Ich möchte Sie gerne in mein Netzwerk einladen. Mit freundlichen Grüßen ..." Manchmal stecken dahinter einfach nur unerfahrene Nutzer, die es versäumen, einen konkreten Grund für ihre Anfrage anzugeben, der sich auf Ihr Profil bezieht. Teilweise steckt dahinter aber auch System: Dann schreiben Ihnen Menschen, die möglichst viele Kontakte sammeln, die sie dann in ihren Verteiler für Werbeaussendungen aufnehmen. Wie kann man die einen von den anderen unterscheiden und wie erkennt man Kontaktsammler, auch wenn sie sich die Mühe machen, eine individuellere Kontaktanfrage zu formulieren? Dabei kann Ihnen der sogenannte Netzwerkfaktor helfen.
 
Gehen Sie auf das Profil des oder der Anfragenden, schauen Sie dort nach der Anzahl der Seitenaufrufe (rechte Spalte unter "Statistiken"). Als zweite Zahl benötigen Sie die bereits bestätigten Kontakte. Diese finden Sie im Reiter „Kontakte“ oberhalb des Profilbildes. Die Zahlen sind für sich genommen schon aufschlussreich: Auf einen Blick erkennen Sie, wie aktiv das Mitglied auf der Plattform ist. Ob es sich um einen Anfänger handelt, entnehmen Sie ebenfalls der Statistik. Dort finden Sie den Eintrag "Mitglied seit". Neuen Mitgliedern gegenüber sollten Sie etwas Geduld entgegenbringen, in solchen Fällen ist auch der Netzwerkfaktor noch nicht so aufschlussreich wie bei etablierten Mitgliedern.
 
Interessant wird es, wenn Sie den Quotienten bilden: Seitenaufrufe : Kontakte = Netzwerkfaktor. Bei mir, Andreas Lutz, ergibt sich dabei aktuell ein Wert von 29,7. Das bedeutet theoretisch, dass jeder meiner Kontakte mein Profil bereits rund 30-mal besucht hat. Oder mit einem anderen Blickwinkel betrachtet auch Mitglieder mein Profil aufrufen, die nicht zu meinen Kontakten gehören, ohne dass gleich eine Kontaktanfrage ausgelöst wird. Bei Joachim Rumohr, mit dem gemeinsam ich die offiziellen XING-Seminare veranstalte, liegt dieser Wert sogar bei 42. Bei anderen aktiven Netzwerkern haben wir häufig eine Zahl um die 30 gefunden.

Rechnen Sie den Netzwerkfaktor doch mal für sich selbst oder für einige Bekannte und Kollegen aus, die auf XING aktiv sind. Sie werden sehen, wie viel Aussagekraft dieser Faktor hat. Bei Werten unter 10 sollten Sie vorsichtig werden, sie sind ein Warnsignal dafür, dass jemand systematisch Kontaktanfragen stellt, ohne den Kontakt im Anschluss zu pflegen. Das erklärt sich so: Kontaktanfragen führen zu Seitenaufrufen und in jedem soundsovielten Fall zu einer Kontaktbestätigung. Wenn dann der Kontakt nicht gepflegt wird, kommen nur noch wenige Seitenaufrufe hinzu. Wenn keine Statusmeldungen, keine Interaktionen mit den eigenen Kontakten in Form von Empfehlungen und Nachrichten sowie keinerlei Networking-Aktivitäten erfolgen, bleiben die Profilbesucher aus.

Höhere Networking-Faktoren zeigen dagegen, dass die betreffende Person wählerischer ist und es ihr wahrscheinlich nicht allein um die Menge, sondern vor allem um die Qualität und Nachhaltigkeit der Kontakte geht.
 
Wenn Sie Anfragen von potenziellen Kontaktsammlern erhalten und diese nicht unmittelbar ablehnen wollen, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
* Schreiben Sie zurück und bitten Sie darum, die Kontaktanfrage genauer zu begründen. Kontaktsammler werden sich nicht die Mühe machen zu antworten, weil es ihnen ja gerade nicht um einen individuellen Kontakt geht.
* Wenn Sie den Kontakt bestätigen, achten Sie darauf, Ihre E-Mail-Adresse NICHT freizugeben.
* Lassen Sie die Anfrage im Zweifelsfall 3 bis 4 Tage unbeantwortet. Kontaktsammler löschen unbeantwortete Anfragen kurzfristig, da immer nur 100 unbeantwortete Anfragen parallel offen sein dürfen.
* Wenn Sie ungewünschte Werbung erhalten, melden Sie dies an den XING Community Support, damit solchen Leuten das Handwerk gelegt werden kann.

Unsere Tipps gelten analog für andere soziale Netzwerke.
 
Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wie Sie XING erfolgreich beruflich nutzen, natürlich unter Einhaltung der Spielregeln der Plattform, dann besuchen Sie eines unserer offiziellen XING-Seminare. Termine und Orte sowie die Möglichkeit, sich anzumelden, finden Sie hier:
www.xing-seminare.com


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4. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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