Newsletter für Gründer & Selbständige

13/2013 (versendet am 24.05.2013)

News2Use, 13/2013: Von der Leyen schafft Gründercoaching für Arbeitslose ab - Rösler schenkt "Startup"-Investoren 20%

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
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Liebe Leserin, lieber Leser,

nach der erfreulichen Meldung über die Verleihung des Bonhoff-Preises an Tim Wessels macht unser Newsletter 13/2013 seiner Nummerierung leider alle Ehre:

Ursula von der Leyen setzt ihre Serie gründerfeindlicher Regelungen konsequent fort und schafft das Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose ab, die bislang wichtigste Beratungsförderung für angehende Selbständige. Wer einen Anspruch darauf hat, sollte sich das Gründercoaching so bald als möglich sichern. - Wir beraten Sie gerne dabei.

Während die Gründungsinfrastruktur für Arbeitslose also regelrecht zerschlagen wird, verschenkt Kollege Rösler viele Millionen an private Investoren (Business Angels). Nicht Subventionen sind etwas Schlechtes, nur haben sie bisher anscheinend die falschen Leute bekommen…

Wer dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen möchte, kann zum Beispiel seinen Abgeordneten der Regierungsfraktionen einen Brief oder eine Mail schreiben. Einen Musterbrief finden Sie zusammen mit weiteren Tipps und Ideen auf der neuen Seite des Selbständigenverbands:
www.vgsd.de/sofort-etwas-tun/

Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie Gründer und Selbständige in Ihrem Netzwerk über diese Änderungen informieren und auf den VGSD-Musterbrief hinweisen. Vielen Dank!

Trotzige Grüße aus München
Ihr Andreas Lutz

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INHALT

1. Von der Leyen schafft Gründercoaching für Arbeitslose ab / Antragstellung nur noch bis 31.12.13 möglich
2.  Rösler schenkt "Startup"-Investoren 20 Prozent

3. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Von der Leyen schafft Gründercoaching für Arbeitslose ab / Antragstellung nur noch bis 31.12.13 möglich

85% Rückgang sind nicht genug - nun streicht die Bundesarbeitsministerin auch noch das Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose, eine der wichtigsten verbleibenden Förderinstrumente. "Ministerin von der Leyen festigt mit diesem Vorhaben ihren Ruf als Chancentod für Arbeitslose" erklärt Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, auf deren schriftliche Anfrage hin das Bundesarbeitsministerium (BMAS) diesen Schritt offenlegte.

"Es ist seitens der Bundesregierung nicht geplant, die Variante 'Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus Arbeitslosigkeit' in der kommenden ESF-Förderperiode fortzuführen." schreibt Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe in seiner Stellungnahme, ohne - obwohl von Pothmer ausdrücklich erbeten - hierfür eine Begründung abzugeben.

Zwei Gruppen zuvor Arbeitsloser können diese Form des Gründercoaching, abgekürzt "GCD90", im ersten Jahr nach der Gründung beantragen und haben dann ein Jahr Zeit, die Coachingstunden in Anspruch zu nehmen:

- Empfänger von Arbeitslosengeld I, die mit Gründungszuschuss gegründet haben
- alle Empänger von Arbeitslosengeld II, die sich selbständig machen

Gefördert wird eine Beratung im Umfang von bis zu 40 Stunden. Der Eigenanteil beträgt dabei 10 Prozent bzw. 10 Euro pro Beraterstunde.

Da gerade Gründer aus der Arbeitslosigkeit in der Gründungsphase jeden Euro zwei mal umtrehen, wollte der Gesetzgeber mit Programmen wie diesem dazu beitragen, dass Gründer trotzdem qualitativ hochwertige Beratung in Anspruch nehmen, um so teure Fehlentscheidungen zu vermeiden und schneller eine nachhaltige Selbständigkeit aufzubauen. Das Programm war überaus erfolgreich. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte das Ministerium in einer Unterrichtung das Coaching noch ausdrücklich gelobt.

Den Arbeitslosen steht nun nach der Gründung nur noch das "normale" Gründercoaching zur Verfügung, das sich bisher an etabliertere Selbständige in den ersten fünf Jahren nach der Gründung richtete. Hier beträgt der Eigenanteil 50 Prozent (neue Bundesländer ohne Berlin: 25 Prozent). Es ist vorgesehen, dieses Programm über 2013 hinaus fortzusetzen.

Da der Eigenanteil von 10 Prozent von Gründern aus ALG2 schon bisher oft nur schwer aufzubringen war, werden diese Gründer damit von hochwertiger Beratung ausgeschlossen. Dies wird dazu führen, dass deutlich mehr Menschen im ALG2-Bezug verbleiben bzw. ihnen keine nachhaltige Gründung gelingt.

Die Zahl der mit Gründungszuschuss geförderten und damit zum GCD90 berechtigten Gründer hat im letzten Jahr ohnehin dramatisch abgenommen. Hier wird sich eine Beratung nur noch leisten, wer zuvor über ein höheres Einkommen verfügte und den Wert eines guten Beraters einschätzen kann. Die Inanspruchnahme der Förderung wird also stärker sozial selektiv geschehen.

Die Entscheidung, das Programm zu beenden, ist unverständlich, zumal die Förderung aus ESF-Mitteln stammt, die nationalen Haushalte also nicht belastet.

Sie fügt sich in eine ganze Serie von Gesetzesänderungen, die sich gegen Gründungen aus der Arbeitslosigkeit richten und auf eine Zerschlagung der gesamten Förderinfrastruktur für kleine Gründungen hinauslaufen.


Jetzt das Gründercoaching 90 sichern!

Wenn Sie die Voraussetzungen  für das GCD90 erfüllen, sollten Sie zeitnah mit uns Kontakt aufnehmen. Bis spätestens Ende 2013 muss der Antrag auf Förderung eingereicht und bearbeitet worden sein. Da wir zum Jahresende mit einem Run auf die Förderung und somit erheblichen Bearbeitungszeiten rechnen, sollten Sie die Antragstellung nicht lange aufschieben. Nach erfolgreicher Antragstellung haben Sie bis zu einem Jahr Zeit, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen.

gruendungszuschuss.de ist einer der erfahrensten Anbieter von Gründercoachings und bietet gegenüber anderen Anbietern eine ganze Reihe von Vorteilen, weitere Infos unter:
bit.ly/13PrM4r


Die Politik zur Rede stellen

Keinem, der aus der Arbeitslosigkeit oder einer ähnlichen Situation gegründet hat und ein kleines Unternehmen führt, kann es egal sein, dass die gesamte Gründungsinfrastruktur zerstört wird. Auf der Website des VGSD e.V. finden Sie einen "Musterbrief an Ihren Abgeordneten", den Sie variieren oder auch wörtlich übernehmen können.

Lassen Sie uns die verantwortlichen Politiker zur Rede stellen:
www.vgsd.de/sofort-etwas-tun/


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2. Rösler schenkt "Startup"-Investoren 20 Prozent

Während die Regierung bei Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit nach und nach jede Unterstützung streicht, verschenkt sie am anderen Ende das Geld mit offenen Händen: Am 15. Mai startete sie das Programm "Investitionszuschuss Wagniskapital". Private Investoren ("Business Angels"), die sich an "innovativen Unternehmen" mit mindestens 10.000 Euro, maximal 250.000 Euro pro Jahr beteiligen, erhalten 20 Prozent dieser Investition vom Staat zurück. Voraussetzung ist, dass sie drei Jahre investiert bleiben. Dies entspricht einer zusätzlichen Verzinsung der Einlage von fast acht Prozent pro Jahr.

150 Millionen Euro stellt Wirtschaftsminister Rösler bereit, "um der Business-Angel-Szene in Deutschland Auftrieb zu verleihen". Tatsächlich fördert er damit alle Investoren, bei denen es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln oder um eine Beteiligungs-GmbH in deren alleinigem Besitz.

Indirekt sollen durch das Mehr an Wagniskaptial auch "Startups" profitieren. - Startups in Anführungszeichen, denn die Unternehmen, an denen die Beteiligung erfolgt, dürfen zum Zeitpunkt der Beteiligung bereits bis zu zehn Jahre alt sein, 50 Vollzeit-Mitarbeiter beschäftigen und 10 Millionen Euro Umsatz erzielen! Um die Zugehörigkeit zu einer innovativen Branche nachzuweisen, genügt die entsprechende Angabe im Handelsregistereintrag. Auch das Unternehmen, an dem die Beteiligung erfogt, muss nicht in Deutschland sitzen und Arbeitplätze schaffen: Eine Filiale genügt, wenn sich der Hauptsitz im EU-Ausland befindet.

Anwälte wie der Berliner Christian Musfeldt freuen sich: "Dass Anwälte profitieren, liegt an den Verfassern der Richtlinie", schreibt er in seinem Blog. "Viele Business Angels haben in der Vergangenheit aus ihrer Erfahrung heraus ohne anwaltlichen Rat gehandelt. Dies dürfte sich nun ändern, wenn Business Angel sich die 20 Prozent sichern wollen."

Und so funktioniert die Förderung: Unternehmen mit Kapitalbedarf lassen sich von der für das Programm zuständigen Stelle ihre Förderfähigkeit bestätigen. Daraufhin gestaltet sich ihre Investorensuche deutlich einfacher. Denn der Investor beteiligt sich mit z.B. 100.000 Euro und erhält davon 20.000 Euro sofort vom Staat zurück - besitzt aber weiterhin Anteile im Wert von 100.000 Euro.

"Das Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung erhalten können und der Investitionsprozess möglichst wenig beeinträchtigt wird." heißt es in den Förderbedingungen.

Ein lohnendes Geschäft, vor allem wenn die Beteiligung nur auf dem Papier mit einem Risiko verbunden ist. Ein entsprechener Mißbrauch soll dadurch verhindert werden, dass der Investor vertragsrechtlich in vollem Umfang an Chancen und Risiken teilnehmen muss, es sich also nicht um ein verkapptes Darlehen handeln darf. Geschäftsmodelle die auf Vermietung sowie Onlinehandel basieren sind deshalb ausgeschlossen, weil zu berechenbar.

Die Anteile müssen tatsächlich zu einer Erhöhung des Kapitals führen und nicht einfach einem anderen Anteilsinhaber abgekauft weren. Außerdem darf der Investor nicht schon vor der ersten geförderten Beteiligung am Unternehmen beteiligt gewesen sein uns seine Anteile lediglich aufstocken.

Es sind jedoch mehrfache geförderte Beteiligungen im Mindestumfang von jeweils 10.000 Euro möglich, zum Beispiel beim Erreichen vorgegebener Meilenstein. Pro Unternehmen können insgesamt Anteile im Wert von bis zu eine Million Euro pro Jahr bezuchusst werden.

Kommentar

Private Investoren dürfen sich freuen: Letztlich erhalten Sie 25% Zuschlag vom Staat - auch auf Investitionen, die sie ohnehin durchführen würden. Doch bei Mitnahmeeffekten wird es nicht bleiben: Das Programm lädt zum Mißbrauch ein. Das Geld wird eher in etablierte, risikoarme Unternehmen fließen, als in echte Startups. Und warum Subventionen bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und kleinen Unternehmen etwas schlechtes sind, bei privaten Investoren aber notwendig, darauf hätte ich gerne eine Antwort von Herrn Rösler. Die Stimmen der Business Angels hat die FDP jetzt auf jeden Fall sicher. Ob das für die 5-Prozent-Hürde ausreicht?

Förderbedingungen, Antragstellung und Ansprechpartner: bit.ly/14UZCE7
Zugrundeliegende Richtlinie (PDF): bit.ly/10TqRPb


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3. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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