Newsletter für Gründer & Selbständige

18/2013 (versendet am 31.07.2013)

News2Use, 18/2013: KV erlassen Schulden, Parteien im Blindtest, FAQ zum Gründercoaching, Gründerzahlen für Juli

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

die Krankenkassen erlassen Altschulden: Doch für wen gilt das und in welchem Maß? Lesen Sie hierzu mehr. Zudem bekommen Sie eine Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl im September 2013: Nutzen Sie die Wahlprüfsteine des VGSD, um herauszufinden, wer Sie am besten vertreten kann, wenn es um Ihre beruflichen Belange geht.

Das Gründeroaching Deutschland (GCD 90) soll zum Jahresende auslaufen. Wie Sie diese Förderung jetzt noch beantragen können, erfahren Sie im Interview mit Christian Bussler.

Gutes gibt es aus Hamburg zu berichten, dort will das Arbeitsamt mehr dafür tun, dass Gründer wieder öfter mit dem Gründungszuschuss rechnen können. Passend dazu berichten wir über die Zahl der geförderten Gründungen im Juli.

Außerdem: Die Umstellung der Profile bei XING ist abgeschlossen. Lesen Sie, was Sie tun können, damit Sie bestmöglich von den Neuerungen profitieren.

Viel Spaß beim Lesen!

Herzliche Sommergrüße aus München

Andreas Lutz

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INHALT

1. Wem erlassen die Krankenkassen Beitragsschulden und wem nicht?
2. Entscheidungshilfe für die Wahl 2013: Wahlprüfsteine der Parteien im Blindtest
3. Jetzt sichern: Das Gründercoaching für Empfänger von Gründungszuschuss
4. Positives Signal: Hamburger Arbeitsagentur will Gründungszuschuss wieder häufiger vergeben
5. Im Juni und Juli doppelt so viele Gründungen mit Gründungszuschuss wie im Vorjahr / Kostenloses Onlineseminar für Interessierte
6. Neues XING-Profil: Jetzt kann jeder umstellen - Countdown läuft

7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Wem erlassen die Krankenkassen Beitragsschulden und wem nicht?

"Krankenkassen erlassen Beitragsschulden bei Meldung bis Jahresende" titelten Zeitungen nach Verabschiedung des "Gesetzes zur Beseitiguung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung". Eine gute Nachricht, denn fast 750.000 Menschen in Deutschland haben keine Krankenversicherung oder sind mit ihren Beiträgen in Rückstand, darunter viele Selbständige.

Der Verband der Gründer und Selbständigen (VGSD) e.V. hat das Überforderungs-Beseitigungs-Gesetz unter die Lupe genommen. Die wichtigsten Ergebnisse:

Von dem Altschuldenerlass profitieren in vollem Umfang nur jene 130.000, die seit bzw. vor Einführung der Versicherungspflicht 2007 (GKV) bzw. 2009 (PKV) nicht versichert waren. Obwohl sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben, sind bei ihnen aufgrund der Versicherungspflicht hohe Beitragsschulden aufgelaufen.

Davon zu unterscheiden sind die rund 600.000 Betroffenen, die bei der Versicherung gemeldet sind und Leistungen in Anspruch nehmen, aber ihre Beiträge nicht (ganz) zahlen können. Hier waren es vor allem die exzessiven Strafzinsen in Höhe von 5% pro Monat - 60% pro Jahr -, die sie in die Schuldenfalle brachten. Ihnen werden die Beiträge nicht erlassen, sondern "nur" die Strafzinsen künftig und auch rückwirkend auf 1% pro Monat ermäßigt.

Wer zuletzt privat krankenversichert war, für den gelten besondere Regeln. Einen ausführlichen Artikel mit Fallunterscheidungen finden Sie auf der Homepage des VGSD (siehe unten).

Für die Betroffenen bringt das Gesetz erhebliche Vorteile. Sie sollten noch die Präzisierung der Regelungen durch den GKV-Spitzenverband (soll bis 15.9. erfolgen, die PKV klären mit ihrer Aufsichtsbehörde ebenfalls noch Details) und sich dann bei der zuständigen Krankenversicherung melden. Der VGSD wird auch weiterhin über die Entwicklung berichten.

Der VGSD äußert aber auch Kritik: Das Gesetz löst nur die Symptome, nicht das zugrunde liegende Problem. Dass Selbständige mit ihren Beiträgen in Verzug kommen, liegt nicht daran, dass sie die Beiträge nicht zahlen wollen, sondern dass sie sich die für sie geltenden hohen einkommensunabhängigen Mindestbeiträge oft nicht leisten können. Daran ändert das Gesetz leider nichts.

Ausführliche Fallunterscheidung und weitere Infos finden Sie hier:
www.vgsd.de/uberforderungs-beseitigungs-gesetz-wem-die-krankenkassen-beitragsschulden-erlassen-und-wem-nicht/


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2. Entscheidungshilfe für die Wahl 2013: Wahlprüfsteine der Parteien im Blindtest

Im September 2013 steht die Bundestagswahl an. Aber: Wahrscheinlich noch nie waren so viele von uns unschlüssig, wen sie eigentlich wählen sollen. Um dabei eine Hilfe zu geben, hat der Verband der Gründer und Selbständigen e. V. (VGSD) Wahlprüfsteine aufgestellt.

Dazu hat er die zehn wichtigsten Fragen von Gründern und Selbständigen an die Parteien zusammengestellt und sie in drei Gruppen aufgeteilt (Sozialversicherung, Gründungsförderung, Bürokratieabbau). Alle wichtigen Parteien haben sie beantwortet: CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP, Die Linke und Piraten (nicht geantwortet hat lediglich die AfD).

Ein Ergebnisse werden zunächst im "Blindtest" präsentiert, das heißt ohne Angabe der Partei, in zufälliger Reihenfolge. Machen Sie sich den Spaß und bewerten Sie die Antworten auf die Fragen, die für Gründer und Selbständige am wichtigsten sind, ganz unabhängig. Dazu stehen die Schulnoten 1 bis 6 zur Verfügung.

Das Auswertungs-Tool (Excel-Datei) zeigt Ihnen anschließend eine individuelle Analyse an, Sie erfahren, an welche Partei Sie welche Durchschnittsnote vergeben haben.

Am besten gleich abstimmen: Wahlprüfsteine im Blindtest
www.vgsd.de/themen/wahlen-2013/


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3. Jetzt sichern: Das Gründercoaching für Empfänger von Gründungszuschuss

Das attraktivste Förderprogram für Gründer (bis zu 3.600 Euro Förderung) soll zum Jahresende auslaufen: Wer das "Gründercoaching für Arbeitslose" in Anspruch nehmen möchte, sollte sich schnell mit uns in Verbindung setzen. Im Rahmen des EU-geförderten Programms kann er sich von erfahrenen Beratern und Experten coachen lassen. Statt der normalerweise üblichen Stundesätze von 100 Euro zahlt er nur 10 Euro Eigenanteil.

Im folgenden Interview beantwortet gruendungszuschuss.de-Gesellschafter Christian Bussler die wichtigsten Fragen zum "GCD90", wie wir das Programm abkürzen:

Frage: Ist denn sicher, dass das GCD90-Förderprogramm zum Jahresende eingestellt wird?

Bussler: Laut Mitarbeitern der KfW-Hotline ist die Einstellung wahrscheinlich, aber nicht sicher - es sei noch nichts unterschrieben. . Allerdings deuten die Einlassungen von Ministerialbeamten und Regierungsparteien, zuletzt bei den Wahlprüfsteinen des VGSD e.V., stark auf ein Auslaufen hin.


Frage: Seit wann gibt es das GCD90, wie viele Gründer haben es in Anspruch genommen?

Bussler: Offizieller Start war der 1.1.2007, bis die ersten Anträge gestellt werden konnten, dauerte es aber noch viele Monate. Sollte das Programm eingestellt und von einer künftigen Regierung neu aufgesetzt werden, wäre also auf jeden Fall mit langen Wartezeiten zu rechnen. Nach meiner überschlägigen Schätzung wurde das Gründercoaching für Arbeitslose rund 60.000-mal in Anspruch genommen.

Frage: Wann soll das Programm auslaufen? Bis wann kann man noch Anträge stellen?

Bussler: Theoretisch können Anträge noch bis 27.12.2013 bei der KfW eingereicht werden. Der KfW vorgeschaltet sind jedoch Regionalpartner, die für die Bearbeitung ebenfalls einige Zeit benötigen; vor allem wenn es zum Jahresende noch einmal zu einem Ansturm kommen sollte. Es sollte also auf jeden Fall ein mehrwöchiger Puffer eingeplant werden. Ich rate dazu, nach der Rückkehr aus dem Sommerurlaub direkt den Antrag zu stellen. Wir helfen dabei gerne und wissen aus langjähriger Erfahrung, was zu beachten ist.

Frage: Wer hat Anspruch auf GCD90?
Bussler: Die Förderung muss man im ersten Jahr nach der Gründung beantragen. Berechtigt sind alle, die Gründungszuschuss bewilligt bekommen haben, deshalb lohnt es sich gleich doppelt, für den Gründungszuschuss zu kämpfen. Außerdem alle, die Arbeitslosengeld 2, Einstiegsgeld oder Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen erhalten bzw. erhalten haben).

Frage: Was sind die Ziele des Programms, was wird gefördert?

Bussler: Zu den Förderzielen des Programms ist die erste Seite dieses Dokuments lesenswert: bit.ly/1aWiRk6

Frage: In welchen Bereichen lassen sich unsere Kunden im Rahmen des GCD90 beraten? Wo liegen die Schwerpunkte?

Bussler: Die genauen Beratungsschwerpunkte hängen vom Vorwissen des Gründers ab. Oft geht es um sehr grundlegende Themen. Zum einen um betriebswirtschaftliche Fragen: Organisation der Buchführung, Namensfindung, Konzeption des Marketing/Marktauftritts, korrekte Rechnungen schreiben, Erreichbarkeit sicherstellen, Fortschreiben des Businessplans usw. Aber auch persönliche Themen spielen eine Rolle, zum Beispiel die Arbeitssituation zu Hause oder im Büro, die Kommunikation mit Kunden, das Nebeneinander von Familie und Beruf.

Frage: Und wenn der Gründer die "Basics" schon beherrscht?

Bussler: Dann können wir im Coaching komplexere Fragestellungen angehen wie Finanzierung, Controlling, Angebotserstellung, Mitarbeiter, Marketing/ Vertrieb, Konfliktmanagement, Pressearbeit, Techniken und Organisation der Kundengewinnung. In begrenztem Umfang können auch Rechts- und Steuerfragen geklärt werden, dazu haben wir bei gruendungszuschuss.de auch Steuerberater sowie einen Rechtsanwalt an Bord.

Frage: Kann im Rahmen des GCD auch der Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses gestellt werden?

Bussler: Die Erstellung des Antrags auf Verlängerung selbst ist nicht förderfähig. Die im Rahmen eines GCD erstellten Unterlagen erleichtern das Schreiben des Verlängerungsantrags aber ungemein.

Frage: Welche Vorteile hat es, das GCD90 gemeinsam mit von gruendungszuschuss.de empfohlenen Beratern durchzuführen?

Bussler: Wir empfehlen nur geprüfte, von uns qualitätsgesicherte Berater. Die meisten sind zudem unabhängig durch den VDG e.V. testiert, dem Verband Deutscher Gründungsinitiativen. Unseren Münchener Kunden bieten wir einen besonderen Vorteil: Hier stellen wir auf Wunsch kleine Beraterteams zusammen (bis zu drei Berater, natürlich ebenfalls geprüft und qualitätsgesichert). So kann man mehrere Fragestellungen parallel angehen und nutzt die Förderung optimal aus.

Frage: Was ist der nächste Schritt, wenn ich mir die GCD90-Förderung sichern möchte, um professionelle Beratung zu erhalten?

Bussler: Am besten gleich das Formular auf bit.ly/13PrM4r ausfüllen. Wir rufen dann zurück, besprechen die Beratungsmöglichkeiten und unterstützen den Gründer bei der rechtzeitigen Antragstellung.


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4. Positives Signal: Hamburger Arbeitsagentur will Gründungszuschuss wieder häufiger vergeben

Eine Arbeitsagentur, die um mehr Gründer wirbt - das haben wir seit den Kürzungen beim Gründungszuschuss Ende 2011 nicht mehr erlebt. Zwar beobachten wir bereits seit Anfang 2013 vielerorts wieder eine großzügigere Vergabe des Gründungszuschusses, neu ist aber, dass eine Arbeitsagentur darüber offen spricht.

Sönke Fock, Chef der Hamburger Arbeitsagentur ist diesen Schritt gegangen und wirbt in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt um mehr Gründer. Er will zu diesem Zweck 2013 14 Millionen Euro ausgeben - im Vorjahr waren es zehn Millionen Euro. Obwohl das Jahr bereits zur Hälfte vorbei ist, stehen noch 9,5 Millionen Euro, mehr als zwei Drittel des Budgets zur Verfügung. Nur 890 Gründungen hat die Agentur im Vorjahr begleitet, 1.200 sollen es dieses Jahr werden.

Fock reagiert damit auf die schwächere Entwicklung am Arbeitsmarkt seit Jahresbeginn. Bis Ende Juni meldeten die Arbeitgeber laut „Abendblatt“ 4.500 Stellen weniger als im ersten Halbjahr 2012. "Bisher haben wir Menschen, die sich selbständig machen wollten, häufig auf freie Stellen bei Firmen in ihrem Beruf hingewiesen. Die Lage hat sich verändert. Deshalb steuern wir um und setzen darauf, dass sich gute Existenzgründer durchsetzen können", zitiert die Zeitung den Agenturchef.

Wir freuen uns darüber, dass die Arbeitsagenturen ihre Vergabepolitik wieder ändern - wie das Hamburger Beispiel zeigt. Die Entwicklung wird auch durch den Anstieg bei der Zahl der geförderten Gründungen bestätigt (siehe unten).


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5. Im Juni und Juli doppelt so viele Gründungen mit Gründungszuschuss wie im Vorjahr / Kostenloses Onlineseminar für Interessierte

Für den Juli 2013 hat die Bundesagentur für Arbeit 2.586 Gründungen mit Gründungszuschuss und 247 mit Einstiegsgeld gemeldet. Beim Gründungszuschuss lag die Zahl 102% über dem Vorjahresniveau, die Juni-Zahlen lagen 123 über denen des Vorjahresmonats. Die Zahlen sind für die Sommermonate Juni/Juli ungewöhnlich hoch.

Beim Einstiegsgeld wurden die Zahlen der drei Vormonate von der Arbeitsagentur in Summe um 565 erhöht. Monat für Monat ist dieser Trend zu nachträglichen Korrekturen nach oben zu beobachten, im Durchschnitt der letzten zwölf Monate liegt die Zahl der aus dem ALG2-Bezug heraus geförderten Gründungen bei immerhin 517.

Damit bestätigt sich erneut die von uns vorausgesagte Entwicklung, dass die Arbeitsagenturen 2013 zu einer etwas großzügigeren Vergabe bei Gründungszuschuss und Einstiegsgeld zurückkehren. Seit Monaten stellen wir fest, dass von uns betreute, gut durchdachte und auf die richtigen Argumente setzende Anträge bzw. Businesspläne sehr hohe Chancen haben, auf Anhieb und ohne Widerspruch bewilligt zu werden.

Allerdings handelt es sich bei der Zahl geförderter Gründungen um einen Anstieg von einem niedrigen Niveau aus. Noch immer liegen die Gründungszahlen seit Jahresanfang um mehr als 80% unter denen des gleichen Zeitraums in 2012 und es bestehen erhebliche regionale Unterschiede in der Verwaltungspraxis. Weiterhin lassen sich viele Gründer durch Aussagen von Agenturmitarbeitern abschrecken und beantragen den Gründungszuschuss gar nicht erst.

Manche Agenturmitarbeiter versuchen Gründungswillige davon abzuhalten, einen Antrag mitzunehmen, obwohl darauf ein Rechtsanspruch besteht. Auch beim Einreichen intervenieren nicht wenige Berater mit dem Hinweis, der Antrag würde "sowieso abgelehnt". Wer diesen Aussagen Glauben schenkt, verzichtet leichtfertig auf die Förderung in Höhe von bis zu 18.000 Euro sowie weitere Vergünstigungen im Wert von über 4.000 Euro.

In einem kostenlosen Onlineseminar klären wir über die Fakten zum Gründungszuschuss auf und geben Tipps zur erfolgreichen Antragstellung. Je früher in der Gründungsphase Sie teilnehmen, umso besser.

Die nächsten beiden Onlineseminare (kostenlos) finden am 7. August 2013 und am 5. September 2013, jeweils von 17 bis 18 Uhr statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Hier können Sie sich anmelden. bit.ly/13EDWyl

Besuchen Sie auch unsere halbtägigen Gründungszuschuss-Workshops (39 Euro), die wir in Kleingruppen durchführen und in sieben Städten anbieten. bit.ly/16znyAQ


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6. Neues XING-Profil: Jetzt kann jeder umstellen - Countdown läuft

In unserem letzten Newsletter bit.ly/15b0Pby haben wir über die zahlreichen Neuerungen beim XING-Profil berichtet und Tipps zur Umstellung gegeben. Nicht jeder konnte das gleich am eigenen Profil umsetzen, inzwischen hat XING den Roll-out aber abgeschlossen und alle Mitglieder haben Zugang zum neuen Profil.

Sie erkennen das an einem Umschalter rechts oben auf Ihrer Profilseite. Damit läuft der Countdown: Sie haben nur begrenzte Zeit, um die Inhalte Ihrer "Über mich"-Seite zu übernehmen und Ihr Profil auf das neue Format hin zu optimieren.

Der vielleicht beste Weg, das zu tun, ist unser Workshop "XING Profilgestaltung", den wir diesen Sommer nur für kurze Zeit (ein bis zwei Termine pro Stadt) anbieten.

Mit diesem offiziellen XING-Workshop bringen Sie Ihr XING-Profil an einem Tag up-to-date und nutzen als einer der Ersten die vielfältigen neuen Möglichkeiten, die sich zur Gewinnung von Kunden und Aufträgen bieten.

- Alle neuen Funktionen im Überblick und wie Sie diese gewinnbringend nutzen
- Wie Sie Ihr Profil mit Bildern, Grafiken und PDFs wesentlich überzeugender gestalten
- Antworten auf Ihre Fragen, wertvolle Impulse und Best-practice-Beispiele

Wetten, dass Sie mit diesem Seminar hochzufrieden sind? Andernfalls greift unsere Geld-zurück-Garantie.

Jetzt schnell Platz sichern: bit.ly/14TdTSD


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7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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