Newsletter für Gründer & Selbständige

20/2013 (versendet am 29.08.2013)

News2Use, 20/2013: Lastschriften: SEPA ändert alles - Eigenes XING-Impressum: Abmahnungen vermeiden - Gründungszuschuss: Onlineseminar oder Workshop?

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

>> Jetzt ** 95.209 ** LeserInnen <<

--------------------------------------------------------------

Liebe Leserin, lieber Leser,

was viele nicht wissen: durch die SEPA-Umstellung werden nicht einfach nur Kontonummer und BLZ durch IBAN ersetzt, sondern das komplette Lastschriftverfahren wurde neu geordnet. Unklar ist zum Beispiel, ob es die beliebte Online-Lastschrift weiter geben wird. Wir berichten ausführlich über die Änderungen und bieten zudem gemeinsam mit dem VGSD eine Experten-Telko an. Anmeldung unter: bit.ly/16WFWOE

Onlineseminar, Workshop oder Gründungszuschuss-Paket? Wir beantworten die Frage: Wann sollten Sie zu welchem unserer Angebote für Gründer greifen?

Außerdem: XING bietet jetzt einen festen Platz für Ihr Impressum. Nutzen Sie das, um Abmahnungen zu vermeiden.
 
Viel Spaß beim Lesen!
Herzliche Grüße

Andreas Lutz

--------------------------------------------------------------

INHALT

1. SEPA - 2. Teil: Was ändert sich bei Einzugsermächtigungen und Lastschriften?
2. Entscheidungshilfe: Gründungszuschuss-Onlineseminar oder -Workshop?
3. Neu: Impressum auf XING - so vermeiden Sie Abmahnungen

4. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

--------------------------------------------------------------


1. SEPA - 2. Teil: Was ändert sich bei Einzugsermächtigungen und Lastschriften?

In der letzten Ausgabe unseres Newsletters haben Sie erfahren, was SEPA ist, welche Änderungen es für uns alle bringt und wie Sie sich und Ihre Firma auf die Umstellung vorbereiten können. Im zweiten Teil nehmen wir das Thema Lastschriften unter die Lupe. Egal ob Sie "nur" per Bankeinzug bezahlen oder selbst Lastschriften einziehen, Sie werden mit Sicherheit einiges Neues erfahren.

Durch die SEPA-Umstellung ändert sich nämlich das komplette Lastschrift-Verfahren. Künftig müssen Lastschriften zum Beispiel zu einem bestimmten Termin abgebucht werden, über den der Zahlungspflichtige vorab zu informieren ist. Das klingt simpel, macht aber umfassende organisatorische Änderungen nötig und wirft viele Detailfragen auf.

Kennen Sie den Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchung?
Für viele ist das ein und dasselbe. Doch während Sie bei einer Einzugsermächtigung den Betrag von der Bank auch Wochen nach der Belastung noch zurückbuchen lassen können ist eine Abbuchung so verbindlich, als hätten Sie das Geld selbst überwiesen - und damit für den Zahlungsempfänger natürlich wesentlich sicherer.

Darf ich Abbuchungen auch zurückholen, wenn ich die Leistung in Anspruch genommen habe?
* Die Banken lassen das zu. Manche planen sogar, dass Rückbuchungen online mit einem einzigen Mausklick veranlasst werden können.
* Trotzdem schulden Sie dem Lieferanten das Geld für die Flugbuchung oder den Druckauftrag. Der Verkäufer wird Sie anmahnen und ggf. rechtlich belangen, wenn Sie eine Lastschrift platzen lassen. Und er wird Ihnen das bequeme Bezahlen per Einzug künftig dann wohl nicht mehr anbieten.

Wie heißen Einzugsermächtigung und Abbuchung künftig?
* Aus der Einzugsermächtigung wird die SEPA-Basis-Lastschrift. Bei ihr haben Sie acht Wochen Zeit, Rückbuchungen vorzunehmen. Falls eine Lastschriftermächtigung nicht erteilt oder zum Abbuchungszeitpunkt bereits gekündigt wurde und lag somit Ihre Zustimmung nicht vor, können Sie sogar 13 Monate lang eine Rückerstattung verlangen.
* Die "Abbuchung" heißt künftig SEPA-Firmen-Lastschrift. Wie der Name sagt, ist sie nur bei Firmenkunden möglich, nicht bei Privatpersonen.
* Statt von einer Ermächtigung spricht man künftig von einem Lastschriftmandat.
* Wenn man vor der Umstellung Einzugsermächtigungen einholt, die zugleich SEPA-Lastschriftmandat sind, spricht man auch von einem Kombimandat.
* Die Banken stellen eine Vielzahl von Muster-Mandatstexten zur Verfügung.

Müssen SEPA-Lastschriftmandate neu eingeholt werden?
* Häufig ist in diesem Zusammenhang zu lesen: "Vorhandene Einzugsermächtigungs- und Abbuchungslastschriften sind ab Februar 2014 ungültig." Das stimmt so jedoch nur für Firmen-Lastschriftmandate. Durch eine Änderung der Kundenbedingungen im Juli 2012 haben die deutschen Banken und Sparkassen das erneute Einholen im Bereich der Basis-Lastschriften überflüssig gemacht.
* Bei vorhandenen Einzugsermächtigungen genügt ein Informationsschreiben an die Kunden. In diesem müssen der Zeitpunkt des Wechsels auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (Zeitpunkt der ersten Abbuchung) sowie Gläubigeridentifikationsnummer und Mandatsreferenz angegeben werden (vgl. unten).

Werden Online-Lastschriften weiterhin akzeptiert?
* Unter den Banken herrscht noch Uneinigkeit, ob Lastschriftmandate nach der SEPA-Umstellung noch online angenommen werden dürfen. Einige deutsche Banken haben die SEPA-Anforderungen bislang besonders strikt ausgelegt und halten eine schriftliche Erklärung des Kunden (per Post mit Originalunterschrift) für notwendig.
* Das würde einen hohen Mehraufwand für Kunden und Shopbetreiber bedeuten. Viele Online-Händler würden die Lastschrift dann als Bezahlverfahren in ihren Webshops abschaffen.
* Der deutsche Gesetzgeber hat die Bankenwirtschaft aufgefordert, weiterhin Lastschriften beim E-Commerce zu ermöglichen. Bundesbank und Bundesfinanzministerium drängen darauf, Online-Mandate in der bisherigen Form auch zukünftig zu akzeptieren.

Was ist die Gläubiger-ID und woher bekomme ich sie als Lieferant?
* Die Gläubiger-ID (auch "Creditor-ID") wird von der Bundesbank vergeben.
* Man beantragt sie unter https://extranet.bundesbank.de/scp/
* Sie besteht aus 18 Stellen und ist wie folgt aufgebaut: DE 02 ZZZ 01234567890
* Auf Ländercode und Prüfziffer (je zwei Stellen) folgt eine dreistellige Geschäftsbereichskennung (ZZZ), die man als Zahlungsempfänger selbst durch eigene alphanumerische Kürzel ersetzen kann.
* Darauf folgt das "nationale Identifikationsmerkmal", also die eigentliche elfstellige Gläubiger-Nummer.

Was ist die Mandatsreferenz?
* Diese kundenspezifische Referenz (max. 35 Stellen) legen Sie selbst fest. Nutzen Sie dazu die Kunden- oder Mitgliedsnummer.
* Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss eine solche eindeutige Mandatsreferenz enthalten, die dann bei allen SEPA-Lastschriften anzugeben ist.
* In Verbindung mit der Gläubiger-ID ermöglicht die Mandatsreferenz die eindeutige Identifikation und Rückverfolgung der Lastschrift.

Was muss ich noch tun, bevor ich eine Lastschrift ziehen kann?
* Sie müsen wie bisher schon zunächst eine Inkassovereinbarung mit Ihrer Hausbank schließen.
* Diese nimmt eine Kreditprüfung vor. Letztlich ist das Einziehen von Lastschriften wie ein Bankkredit, denn die Berechtigung, Einzüge vorzunehmen, wird von der Bank nicht im Einzelfall überprüft.
* Der Betrag wird sofort gutgeschrieben, im Falle eines Missbrauchs könnte es aber zu massenhaften Rückforderungen kommen, während das eingezogene Geld längst ausgegeben ist.
* Dafür steht letztlich die Bank gerade, weil Sie dem Zahlungsempfänger vertraut hat.

Wie lange sind Lastschriftmandate gültig? Wie lange muss ich als Zahlungsempfänger sie mindestens aufbewahren?
* Sofern die Mandate nicht ohnehin nur für eine einzelne Zahlung erteilt werden, kann man sie wie bisher jederzeit gegenüber dem Lieferanten kündigen.
* Neu ist, dass sie ihre Gültigkeit verlieren, wenn 36 Monate, also drei Jahre lang, keine Lastschrift vorgenommen wurde.
* Mandate müssen über den letzten Einzug hinaus mindestens 14 Monate lang aufbewahrt werden, für den Fall dass Zahlungspflichtige deren Existenz in Zweifel ziehen und die Zahlstelle (Bank) deren Vorlage verlangt.

Ich habe die Lastschriften bisher mit einer DTAUS-Datei übergeben, was ändert sich?
* Da das Dateiformat aufgrund zusätzlicher Felder ohnehin umgestellt werden muss, wechselt man bei dieser Gelgenheit vom CSV- zum XML-Format.
* Der Verwendungszweck darf künftig maximal so lang sein wie eine SMS: 140 Zeichen stehen zur Verfügung, Umlaute und "ß" dürfen nicht verwendet werden
* Innerhalb einer Sammellastschrift-Datei dürfen Basis- und Firmenlastschriften nicht gemischt werden. Alle Lastschriften müssen zudem auf den gleichen Fälligkeitstermin lauten.

Wie kann man sicherstellen, dass die Abbuchung zu einem vorher festgelegten Fälligkeitstermin erfolgt?
* Zahlungspflichtige können sich künftig besser auf Kontobelastungen einstellen. Das ist für sie ein erheblicher Vorteil.
* Bisher war der genaue Zeitpunkt nicht vorgeschrieben. Als Lieferant konnte man die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgelaufenen Lastschriften einfach einreichen und sie wurden sofort dem Konto gutgeschrieben.
* Je nach Banklaufzeit wurden sie dem Kunden noch am gleichen Tag oder an einem Folgetag belastet.
* Für gescheiterte Lastschriften (zum Beispiel mangels Kontodeckung, wegen falscher Bankverbindung etc.) kam es mit einigen Tagen Verzögerung zu Rücklastschriften, das heißt, der gutgeschriebene Betrag wurde rückbelastet, zuzüglich Bankgebühren in Höhe von typischerweise 6 Euro.
* Damit die Lastschrift künftig zu einem bestimmten Termin belastet werden kann, muss der Zahlungsempfänger sie je nach Lastschrifttyp (Basis- versus Firmenlastschrift, Erst-/Einmallastschrift versus wiederkehrende Lastschriften) bis zu fünf Werktage vor dem Fälligkeitstermin einreichen, analog zu einer Terminüberweisung.
* Problem in der Praxis: Wenn der Kunde kurzfristig mitteilt, dass sich seine Kontoverbindung geändert hat, haben Sie oft keine Möglichkeit mehr, die Lastschrift rückgängig zu machen bzw. ist dies mit erheblichem Aufwand verbunden (Stornierung der gesamten Sammellastschrift).
* Deshalb sollte man ein ausreichend großes Zeitfenster planen zwischen der Vorankündigung der Abbuchung (siehe dazu im Folgenden) und dem Einreichen der Lastschrift bei der Bank.

Was hat es mit der Vorankündigung ("Pre-Notification") auf sich?
* Der Zahlungsempfänger wird in der Inkassovereinbarung mit der Bank verpflichtet, den Zahlungspflichtigen vor einem geplanten Einzug zu informieren.
* Zahlungstermin und -betrag müssen dem Zahlungspflichtigen 14 Tage im Voraus schriftlich angekündigt werden. Außerdem muss die Vorankündigung Gläubiger-ID und Mandatsreferenz enthalten. Grundsätzlich können aber, zum Beispiel per AGB, auch kürzere Fristen vereinbart werden.
* Die Vorabinformation kann auch als Teil eines Vertrags oder einer Rechnung erfolgen. Sie kann sowohl einen als auch mehrere Einzüge ankündigen (zum Beispiel Zahlungsplan bei Ratenzahlungen, Vereinbarung monatlicher Mietzahlung).
* Sollte der Zahlungsempfänger die Vorabinformation nicht versenden, verstößt er gegen die Inkassovereinbarung und riskiert, dass es zu einer Rücklastschrift kommt. Die Gültigkeit des Mandats wird dadurch aber nicht berührt.
Ganz schön viele Änderungen ... Nehmen Sie dies zum Anlass, Rechnungsstellung, Buchführung und Büroorganisation sauber und arbeitssparend zu organisieren. Am besten geht das mithilfe der beiden folgenden preisgünstigen Tagesseminare. Besonderer Vorteil: Im Preis des Buchführungsseminars ist ein besonders nutzerfreundlichsten Buchhaltungs- und Onlinebankingprogramm enthalten!

Crashkurs "Buchführung & Steuern"
www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/crashkurs-buchfuehrung-steuern.html

Crashkurs "WISO Mein Büro"
www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/crashkurs-wiso-mein-buero.html


--------------------------------------------------------------


2. Entscheidungshilfe: Gründungszuschuss-Onlineseminar oder -Workshop?

Seit Anfang März bieten wir regelmäßig kostenlose Gründungszuschuss-Onlineseminare an, mehrere hundert Gründer haben bereits teilgenommen. Anfang April haben wir dann unseren Gründungszuschuss-Workshop relauncht und aus dem seit vielen Jahren bewährten Tagesseminar (7 Stunden) ein kompaktes 3,5-stündiges Seminar gemacht - und bei dieser Gelegenheit den Preis halbiert, auf 39 Euro.

Doch was ist der Unterschied zwischen den beiden Angeboten? Und wann bucht man besser direkt die im letzten Newsletter vorgestellten Gründungszuschuss-Pakete?

Das kostenlose Onlineseminar ...
dauert knapp eine Stunde, typischerweise schauen und hören rund 50 Teilnehmer zu. Die Möglichkeit, Rückfragen zum Einzelfall zu stellen, sind entsprechend beschränkt. Wir empfehlen, an dem Onlineseminar möglichst frühzeitig teilzunehmen - so erfahren Sie alles Wichtige über die bestehenden Fördermöglichkeiten, die ja teilweise zum Jahresende auslaufen. Sie halten wichtige Fristen ein und vermeiden folgenschwere Fehler. Vor allem gewinnen Sie eine erste Orientierung über Ihre Erfolgschancen auf den Gründungszuschuss und wie sie diese deutlich verbessern können.

Die preisgünstigen Gründungszuschuss-Workshops ...
finden in zurzeit acht Städten im gesamten Bundesgebiet statt. Es handelt sich um kleine Gruppen von zumeist weniger als zehn Personen. Hier können Sie ganz gezielt nachfragen - auch zum Einzelfall und zu Besonderheiten - und profitieren von den Fragen anderer Teilnehmer zu Aspekten, an die Sie vielleicht noch gar nicht gedacht haben. Die Seminare halten Gründungsberater mit jahrelanger Erfahrung bei der Beantragung von Gründungszuschuss, die mit den lokalen Verhältnissen und den aktuellen Entwicklungen bestens vertraut sind. Seit zehn Jahren begeistert diese Kompetenz unsere Teilnehmer. Nach dem Seminar wissen Sie genau, wie Sie Schritt für Schritt zur erfolgreichen und geförderten Gründung gelangen und was im Detail zu beachten ist.

Und die geförderten Gründungszuschuss-Pakete?
Der Schwerpunkt liegt hier beim Erstellen des Businessplans, der Voraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschusses ist. Im Preis (Paket L, 129 Euro netto) enthalten ist eine verbessertes und erweitertes Businessplan-Template, zwei 3,5-stündige Kleingruppencoachings per Web (max. sechs Teilnehmer!) sowie ein abschließendes Beratungsgespräch inklusive der fachkundigen Stellungnahme. Den Preis von 129 Euro können wir für die umfangreichen Pakete nur anbieten, weil dieses Angebot mit 300 Euro aus den Europäischen Sozialfonds gefördert wird.

Wie hilft mir das Paket dabei, den Gründungszuschuss zu erhalten?
Mit dem im Preis enthaltenen Template können Sie innerhalb von Stunden einen ersten Wurf des Businessplans erstellen. Im ersten der beiden Coachings gibt eine erfahrene Beraterin viele Insider-Tipps und erklärt die genaue Vorgehensweise beim Ausfüllen des Zahlenteils. Wenige Wochen später findet der zweite Teil statt, alle Teilnehmer sind mit ihren Businessplänen einen großen Schritt vorangekommen. Sie können noch offene Fragen klären oder Passagen, bei denen sie sich nicht sicher sind, vorlesen und zur Diskussion stellen. In einer abschließenden Beratung prüfen und besprechen wir den fertigen Businessplan und erteilen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die fachkundige Stellungnahme. Das Resultat: In kürzester Zeit entsteht ein vollständiger Businessplan, der optimale Chancen für die Beantragung des Gründungszuschusses liefert.

GZ-Onlineseminar: bit.ly/13EDWyl
GZ-Workshops: bit.ly/16znyAQ
GZ-Gründungszuschuss-Pakete: bit.ly/158gBon


--------------------------------------------------------------


3. Neu: Impressum auf XING - so vermeiden Sie Abmahnungen
 
Im XING-Profil können Sie jetzt auch ein Impressum hinterlegen. Auf jeder Unterseite Ihres Profils wird Ihnen ganz unten rechts ein Link zu dieser neuen Funktion angezeigt. Haben Sie das Impressum eingepflegt, ist es für alle anderen Nutzer von genau der gleichen Stelle aus aufrufbar. Sie sind damit vor Abmahnjägern geschützt, die sich in letzter Zeit ihre Opfer verstärkt in den sozialen Medien suchen.
 
Doch wer gehört zu den Personen, die ein Impressum auf der XING-Seite benötigen? Generell gilt als entscheidend, ob Sie als Profilinhaber als Diensteanbieter im Sinne des Gesetzes ein Telemedium geschäftsmäßig einsetzen, beispielsweise es zu Marketing- oder Werbezwecken nutzen. Dagegen ist bei einer rein privaten Nutzung eine Anbieterkennung nicht erforderlich. Konsequenterweise sollten Sie Ihre geschäftliche Adresse angeben.

Mit der gerade erfolgten Umstellung des XING-Profils von einem strukturierten Lebenslauf zu einer im Bereich des "Portfolio" frei gestaltbaren Angebotsseite gibt es ganz neue Möglichkeiten zur Nutzung des XING-Profils zu Marketing- und Werbezwecken: Statt interessierte Mitglieder auf die Website der Firma zu lenken, kann man das eigene Angebot bereits im XING-Profil erläutern. Deshalb nimmt die Bedeutung eines Impressums für viele XING-Nutzer zu.
 
Wenn Sie es ganz genau wissen wollen: Die rechtliche Grundlage, wann eine Impressumspflicht besteht, enthält § 5 des Telemediengesetzes. In dieser Vorschrift finden sich sowohl die Voraussetzungen als auch die notwendigen Angaben, die ein rechtskonformes Impressum enthalten muss. Den Gesetzestext können Sie im Internet nachlesen, zum Beispiel hier:
www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
 
Einen Assistenten, mit dem Sie ganz bequem ein rechtskonformen Impressum erstellen können, finden Sie beispielsweise hier:

www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Viele weitere XING-Tipps finden Sie in dem Buch "XING optimal nutzen", das bereits in der 5. Auflage vorliegt:
www.gruendungszuschuss.de/networking/xing-optimal-nutzen-das-buch.html


--------------------------------------------------------------


4. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

(...)

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Workshop

Effektive Pressearbeit

04.06.18 München
  Mehr...

Xing-Workshop

Xing optimal nutzen

  Mehr...