Newsletter für Gründer & Selbständige

22/2013 (versendet am 13.09.2013)

BETREFF:
News2Use, 22/2013: Flechtwerk für Familien, Faustregel für die Altersvorsorge, Kombination Job und KSK

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

"mein Papa kommt" - oft wohnt der Vater (oder seltener die Mutter) nach einer Trennung hunderte Kilometer entfernt. Besuche bei den Kindern scheitern dann häufig an der Entfernung, den Kosten und an einem Ort für die Begegnung. Ein von uns betreuter Gründer hat ein Netz- bzw. Flechtwerk aufgebaut, um solchen Eltern zu helfen.

Außerdem: Offene Worte zur Altersvorsorge: Wie viel Prozent meines Einkommens sollte ich sparen? KSK und Job: Was muss ich beachten, wenn ich beides kombiniere? Und: Sieben Tipps, wie Sie die Sprache - und damit auch die Abdruckwahrscheinlichkeit - Ihrer Pressemitteilungen verbessern.
 
Viel Spaß beim Lesen!
Herzliche Grüße

Andreas Lutz

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INHALT

1. Mein Papa kommt: Wie ein Unternehmen Kinder mit zwei Elternhäusern unterstützt
2. Altersvorsorge: Wie viel Vorsorge ist nötig? Wie lassen sich Risiken reduzieren?
3. Künstlersozialkasse & Job kombiniert: Was sind die Folgen?
4. Die sieben besten Tipps: Pressemitteilungen sprachlich überzeugend formulieren

5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Mein Papa kommt: Wie ein Unternehmen Kinder mit zwei Elternhäusern unterstützt

"Flechtwerk2+1", so heißt das von gruendungszuschuss.de betreute Sozialunternehmen, das Jobst Münderlein und Annette Habert im Sommer 2012 gegründet haben. Bereits im April 2012 wurde die Geschäftsidee mit dem startsocial Bundespreis ausgezeichnet.

Die Herausforderung: Wenn sich Eltern scheiden lassen, geht das häufig auch mit einem Umzug in eine andere Stadt einher, nicht selten arbeitet ein Elternteil dann hunderte Kilometer vom Kind entfernt - und Besuche stellen nicht nur eine psychische und zeitliche, sondern auch eine finanzielle Herausforderung dar.

Im Interview erklärt Jobst Münderlein, wie Flechtwerk2+1 zusammen mit anderen Sozialunternehmen, Partnern aus der Wirtschaft und einem Netzwerk aus vielen freiwilligen Helfern dazu beiträgt, dass in solchen Fällen der Kontakt zwischen Kindern und Eltern nicht abreißt.

gruendungszuschuss.de: Was genau ist Ihre Geschäftsidee?

Jobst Münderlein: An Flechtwerk können sich Mütter oder Väter nach der Trennung vom bisherigen Partner wenden, deren Kind nun weit entfernt beim früheren Partner lebt. Die Scheidung ist teuer, Reise- und Übernachtungskosten des besuchenden Elternteils werden beim Kindesunterhalt nicht berücksichtigt und so scheitert der regelmäßige Kontakt oft daran, dass ein Besuch beim Kind finanziell nicht tragbar ist. Die besuchenden Väter/Mütter sagen ab und haben zugleich das Gefühl, ihren Kindern nichts bieten zu können. Schnell entsteht dann eine Entfremdung mit fataler Wirkung für Eltern wie Kinder.

Wir vermitteln deshalb am Wohnort des Kindes zuverlässige kostenfreie Übernachtungsplätze bei ehrenamtlichen Gastgebern. Außerdem bieten wir ein individuelles Elterncoaching an und bauen unser drittes Angebot auf: „Kinderzimmer auf Zeit“, in denen sich Väter oder Mütter mit ihren Kindern während des Besuchs aufhalten können.

gruendungszuschuss.de: Wie sind Sie auf die Idee gekommen?

Jobst Münderlein: Der Impuls kam direkt aus dem alltäglichen Arbeitsleben. Annette Habert arbeitet als Lehrerin an einer Grundschule. Eines der Kinder trat an sie heran: "Mein Vater besucht mich jedes Wochenende. Aber das geht nur im Sommer. Er schläft dann ja im Auto. Kannst Du da was machen?" Ja, und dann machte Annette Habert. Ich als Soziologe erkannte das Potenzial des Konzepts und die Notwendigkeit einer stabilen Vernetzung und nach und nach entstand Flechtwerk – erst in einem sehr kleinen überschaubaren Rahmen, dann wurde es immer mehr.

gruendungszuschuss.de: Wer wendet sich an Sie?

Jobst Münderlein: Sowohl Väter als auch Mütter, zu etwa 90 Prozent sind es Väter. Wir hatten sogar schon Anfragen von Elternteilen, die in Kanada, Palästina und der Schweiz leben und ihre Kinder in Deutschland besuchen. Die meisten Kinder sind bis sechs Jahre alt. Inzwischen können wir 281 Eltern und 380 Kindern helfen. 495 Gastgeber stellen Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Das sind wahre Engel, ohne die das alles nicht ginge. Wir freuen uns zudem über jede finanzielle Spende (www.mein-papa- kommt.info) und kümmern uns verstärkt um Förderungen für unser Unternehmen.

gruendungszuschuss.de: Sie haben mit Gründungszuschuss gegründet. Haben Sie sich beim Antrag darauf beraten lassen?

Jobst Münderlein: Ja, um den Zuschuss zu bekommen, haben wir uns von gruendungszuschuss.de Unterstützung geholt. Mit dieser Hilfe haben wir einen ersten Businessplan erstellt, der dann auch die IHK und KfW überzeugt hat.

gruendungszuschuss.de: Wie hat Ihnen gruendungszuschuss.de darüber hinaus geholfen?

Jobst Münderlein: Nach der Gründung haben wir das Gründercoaching Deutschland in Anspruch genommen, bei dem man nur einen Eigenanteil von 10 Euro für eine Beratungsstunde tragen muss. Das war eine enorme Hilfe zum Beispiel bei der Konzeption der Website, die ja für unsere Arbeit ein wesentlicher Bestandteil ist. Die Herausforderung ist dabei, dass sich all die verschiedenen Zielgruppen, an die wir uns wenden, gleichermaßen angesprochen fühlen und auch den Schritt zur Kontaktaufnahme tun. Zugleich müssen wir natürlich bestmöglich bei Google, aber auch sozialen Netzwerken wie Facebook gefunden werden. Alleine kriegt man das nicht so hin.

gruendungszuschuss.de: Wie lautet Ihr Tipp an unsere Leser, die sich selbständig machen wollen?

Jobst Münderlein: Nehmt Euch reichlich Zeit für den Businessplan. Wer ein soziales Projekt unternehmerisch angehen will, sollte sich bei „startsocial“ bewerben. Dort könnt Ihr ein kostenfreies begleitendes Coaching gewinnen. Eine gute Idee allein reicht nicht. Für eine erfolgreiche Umsetzung braucht es Strukturen und schlanke Prozesse. Verbindet Euch mit anderen startups. Nehmt Euch alles vor - außer, dass Ihr es alleine schaffen müsst.

Das Gründercoaching mit nur 10 Euro Eigenanteil pro Stunde können Sie nur noch dieses Jahr beantragen. Danach steigt der Eigenanteil auf in der Regel 50 Euro. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, am besten noch im September. Zum Antragszeitpunkt darf die mit Gründungszuschuss geförderte Gründung nicht länger als 12 Monate her sein.

Weitere Infos unter:
www.gruendungszuschuss.de/gcd


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2. Altersvorsorge: Wie viel Vorsorge ist nötig? Wie lassen sich Risiken reduzieren?

Angesichts niedriger Zinsen ist die Neigung, fürs Alters zu sparen gering. Aber: Wer kein Geld für die Altersvorsorge zurücklegt, erhält später auch keine Rente. Wir greifen regelmäßig Fragen auf, die uns häufig zum Thema Altersvorsorge gestellt werden, und beantworten sie kompakt und verständlich.

Frage: Eine Faustregel bei der Altersvorsorge lautet: Selbständige sollten mindestens 15, besser 20 Prozent ihres Gewinns fürs Alter zurücklegen. Kann man das auch genauer ausrechnen?

Antwort: Ja, natürlich. Für eine genaue Kalkulation ist es nötig, Vermögen und bestehende Rentenansprüche zusammenzurechnen und die Summe den erwarteten Lebenshaltungskosten im Alter gegenüberzustellen. Je nachdem, wann man in Rente gehen möchte, wie lang es noch bis dahin ist, mit welcher Wertentwicklung und Inflationsrate man rechnet, ergibt sich ein Betrag, der monatlich zur Seite gelegt werden muss, um das Sparziel zu erreichen.

Es ist sinnvoll, diese Berechnung regelmäßig, am besten jährlich, zu aktualisieren, denn durch die tatsächliche Wertentwicklung der Ersparnisse, veränderte Erwartungen usw. verändert sich auch der nötige Monatsbetrag. Ist die Entwicklung positiver als zuvor angenommen oder hat man mehr auf die hohe Kante gelegt, kann man künftig seine Sparraten senken - oder vielleicht früher in Rente gehen.

Frage: Was kann ich tun, um meine Risiken bei der Vorsorge zu reduzieren?

Antwort: Die klügste Antwort darauf lautet: Lege nicht alle Eier in einen Korb. Das ist natürlich schwierig, wenn Sie nur eine Anlage haben (bzw. diese so viele Mittel erfordert wie im Fall einer eigenen Immobilie). Dann müssen Sie sich zunächst für eine Anlageform entscheiden. Mittelfristig sollten Sie aber Ihr Geld in verschiedene Anlageformen streuen. Das fängt damit an, dass Sie keine einzelnen Aktien kaufen sollten, sondern Aktienfonds, sogar mehrere verschiedene. Und desgleichen Renten-, Geldmarkt-, Immobilienfonds usw. Bei den Versicherungen werden je nach zulässigem Aktienanteil und Flexibilität zwischen klassischen deutschen, britischen und fondsgebundenen Versicherungen unterschieden - mit unterschiedlichen Chancen, aber auch Risiken. In Bezug hierauf ist eine Aufteilung der Ersparnisse ebenfalls sinnvoll.

Mischen Sie darüber hinaus die flexible Direktanlage mit der weniger flexiblen, aber häufig steuerbegünstigten Anlage in Versicherungen. Und bei den Versicherungen wiederum zwischen den Produkten/"Schichten" der Altersvorsorge: solche, bei denen Sie jetzt Steuern sparen, und solche, bei denen Sie im Alter Steuern sparen. Auf diese Weise können Sie sich ein Stück weit sogar gegen sich ändernde Steuersätze absichern.

Sie sind derzeit dabei, Ihre Altersvorsorge in Angriff zu nehmen? Dann empfehlen wir Ihnen, sich fachmännischen Rat zu holen und den Markt zu sondieren. Hilfe bekommen Sie beim Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e. V. Der VGSD hat für seine Mitglieder Rahmenvereinbarungen mit Versicherungsunternehmen ausgehandelt, bei denen die Kosten um 50 Prozent reduziert sind. Dies führt bei gleicher Beitragshöhe zu einer merklich höheren Rente (unter typischen Annahmen ca. 5 Prozent höhere Rente). Dieses Angebot gilt nur für Mitglieder, allerdings beträgt die Ersparnis bei Abschluss ein Vielfaches des Mitgliedsbeitrags.

Weitere Infos und Anforderung eines Beratungsgesprächs:
www.vgsd.de/basisrente/


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3. Künstlersozialkasse & Job kombiniert: Was sind die Folgen?

Wer als Künstler oder Publizist über die Künstlersozialversicherung (KSV) versichert ist, der ist grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert und muss nur 50 % der Beiträge selbst zahlen. Die andere Hälfte der Beiträge wird aus der Künstlersozialabgabe der Verwerter und einem Bundeszuschuss finanziert.

Wer allerdings seine künstlerische/publizistische selbständige Tätigkeit mit anderen Jobs oder einer nicht künstlerischen/nicht publizistischen Selbständigkeit kombiniert, der sollte sich über die entsprechenden Auswirkungen auf die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung im Klaren sein. Im Folgenden werden die verschiedenen Kombinationsvarianten näher erläutert.

Wichtiger Hinweis vorab: Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten andere Regeln beziehungsweise Grenzwerte als für die Rentenversicherung!

a) Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV)
Für die KV/PV gilt, dass die Beiträge ausschließlich für jene Erwerbstätigkeit anfallen, die als hauptberuflich gilt.

b) Rentenversicherung (RV)
Anders ist dies bei der RV (Stand: 2012). Hier werden die Beiträge aus allen rentenversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeiten aufsummiert (beziehungsweise müssen aufsummiert werden), bis die Hälfte der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht wird (das heißt für 2012: 2.800 Euro West, 2.400 Euro Ost).

Hier nun einige Szenarien*.

Grundannahme, die für alle Kombinationen gilt: Sie erfüllen die Voraussetzungen für die KSK-„Mitgliedschaft“, das heißt, Sie üben eine künstlerische/publizistische selbständige Tätigkeit aus und Ihr Jahreseinkommen daraus liegt über der Mindestverdienstgrenze von 3.900 Euro.

Kombination 1: klassischer Mini-Job (<   Euro/Monat)

Ein klassischer Mini-Job ist unschädlich für die Versicherungspflicht gemäß KSVG. Sie bleiben also weiterhin in vollem Umfang über die KSK kranken-, pflege- und rentenversichert.

Zwischenfazit: problemlos.

Kombination 2: Festanstellung (> 450 Euro/Monat)

Hier ist von Bedeutung, ob die künstlerische/publizistische Selbständigkeit (k/p Selbst.) oder die Arbeitnehmertätigkeit (AN) als hauptberufliche Erwerbsquelle einzustufen ist. Den Ausschlag gibt hier in erster Linie der Verdienst aus den jeweiligen Bereichen (Bruttogehalt beziehungsweise geschätztes Einkommen bei der KSK). Auch der zeitliche Umfang wird gegebenenfalls bei der Beurteilung herangezogen.

Variante 1
k/p Selbst. -> 1.000 € Einkommen/Monat; 20 Stunden pro Woche
AN -> 750 € (Bruttogehalt)/Monat; 20 Stunden pro Woche

Hier ergibt sich, dass die künstlerische/publizistische Selbständigkeit wegen der größeren wirtschaftlichen Bedeutung als hauptberuflich gilt. Die Folge ist, dass Sie über die KSK in der KV/PV und RV versichert bleiben. Für die Festanstellung entfällt die KV/PV, Sie müssen aber dafür noch RV-Beiträge zahlen (werden aus beiden Bereichen aufsummiert).

Variante 2
k/p Selbst. -> 500 € Einkommen/Monat; 20 Stunden pro Woche
AN -> 750 € (Bruttogehalt)/Monat; 20 Stunden pro Woche

In diesem Fall überwiegt das Arbeitnehmerverhältnis. Daher sind Sie hier über die Festanstellung sozialversicherungspflichtig in der KV/PV und RV. Über die KSK kommen dann nur noch die RV-Beiträge für die künstlerische/publizistische selbständige Tätigkeit hinzu (werden auch hier aus beiden Bereichen aufsummiert). Es besteht also weiterhin eine Versicherungspflicht über die KSK.

Variante 3
k/p Selbst. -> ca. 800 € Einkommen/Monat
AN -> 3.000 € (brutto)/Monat

Folge: Über das Arbeitnehmerverhältnis besteht hier ebenfalls eine Sozialversicherungspflicht in der KV/PV und RV. Da das Bruttogehalt aus der Festanstellung aber bereits die Hälfte der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt (2012: 2.800 Euro West; 2.400 Euro Ost), entfällt die Versicherungspflicht über die KSK in diesem Fall ganz. Sie müssen hier also auch keine RV-Beiträge für die selbständige künstlerische/publizistische Tätigkeit bezahlen.

Zwischenfazit: Wenn die Festanstellung überwiegt, bleibt zunächst immer noch die RV-Pflicht über die KSK bestehen. Man fällt also nicht sofort komplett aus der KSK heraus. Wer aber mit der Festanstellung so viel verdient, dass er schon alleine dadurch über der beitragsrelevanten Grenze liegt, hat mit der KSK – solange die Festanstellung in dieser Form besteht – in der Regel nichts mehr weiter zu tun. Wenn sich die Situation später wieder ändert und alle Voraussetzungen wieder erfüllt sind, kann man erneut die Feststellung der Versicherungspflicht bei der KSK in die Wege leiten.

Ausnahme: Es handelt sich lediglich um eine zeitlich befristete Festanstellung und man ist weiterhin als Künstler/Publizist selbständig tätig. Wer unter diesen Umständen weiterhin die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht über die KSK erfüllt, kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der KSK versicherungsfrei gestellt werden. In dem Fall spart man sich das erneute Feststellungsverfahren, wenn später der Job wieder wegfällt.

Kombination 3: nicht (!) künstlerische/nicht publizistische selbständige Tätigkeit

Gar nicht so selten kommt es vor, dass man als Künstler oder Publizist nebenher noch einen selbständigen nicht künstlerischen „Brotberuf“ oder eine Erwerbsquelle hat, um den Lebensunterhalt mitzufinanzieren. Das wäre etwa der Fall, wenn man zum Beispiel als selbständiger Künstler auf der großen Dachfläche des gekauften Bauernhofs eine Photovoltaik-Anlage betreibt und dadurch Einnahmen erzielt oder neben der Tätigkeit als selbständiger Designer einen hippen Club betreibt.

Variante 1: Gewinn vor Steuer < 400 Euro/Monat
Solange sich die nicht künstlerische/nicht publizistische selbständige Tätigkeit unterhalb der monatlichen Gewinngrenze von 400 Euro bewegt, gibt es - wie beim Mini-Job – kein Problem. Die Sozialversicherungspflicht über die KSK bleibt in vollem Umfang (KV/PV und RV) bestehen. Weitere Beiträge fallen nicht an.

Variante 2: Gewinn vor Steuer > 400 Euro/Monat
Wesentlich folgenreicher ist die Variante, wenn über die nicht künstlerische/nicht publizistische Tätigkeit regelmäßig (!) mehr als 400 Euro Gewinn vor Steuern pro Monat - also mehr als 4.800 Euro pro Jahr – erwirtschaftet werden.

Folge für die KV/PV: Die KV/PV über die KSK ist nicht mehr möglich, auch wenn das Einkommen aus der künstlerischen/publizistischen Selbständigkeit wirtschaftlich bedeutsamer ist! Sie müssen die KV/PV dann über eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung zu 100 % alleine tragen.

Folge für die RV: Die Rentenversicherungspflicht über die KSK bleibt bestehen. Die Gewinne aus der nicht künstlerischen/nicht publizistischen selbständigen Tätigkeit unterliegen in der Regel nicht der Rentenversicherungspflicht – außer man gehört zu den rentenversicherungspflichtigen Selbständigen qua Beruf (zum Beispiel selbständige Lehrer/Dozenten). Diese müssen ihre RV-Beiträge bereits jetzt zu 100 % selbst bezahlen. In diesem Fall würden die RV-Beiträge aus allen rentenversicherungspflichtigen Einkommen wieder aufsummiert.

Mögliches Szenario für die RV ab 2013, sollte es zu einer generellen RV-Pflicht für alle Selbständigen kommen: Die Rentenversicherungspflicht über die KSK bleibt bestehen. Sollten die Gewinne aus der nicht künstlerischen/nicht publizistischen selbständigen Tätigkeit ebenfalls der Regelung zur generellen Rentenversicherungspflicht unterliegen, hieße dies, dass man dann womöglich zusätzlich zu den RV-Beiträgen über die KSK auch die RV-Beiträge für die nicht künstlerische/nicht publizistische Selbständigkeit zu leisten hat. Letztere müssten dann vom Selbständigen zu 100 % selbst bezahlt werden.

Fazit: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung über die KSK hat verschiedene handfeste Vorteile für Künstler und Publizisten im Sinne des KSVG. Wer allerdings künstlerische/publizistische und nicht künstlerisch/nicht publizistische Selbständigkeiten kombiniert, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Auswirkungen dies mit sich bringt.

*) Vgl. auch Künstlersozialkasse (Hrsg.) (2012): Versicherung bei der KSK trotz (Neben-)Job (12/2011). Wilhelmshaven.
www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Versicherung_trotz_Nebenjob.pdf

Sie wissen nicht, was genau in Ihrem Einzelfall gilt und wo die Fallstricke liegen? Unsere Expertin zum Thema KSK beantwortet hierzu gerne Ihre Fragen im Rahmen unserer telefonischen Kurzberatung.

Kontakt: www.gruendungszuschuss.de/fragen


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4. Die sieben besten Tipps: Pressemitteilungen sprachlich überzeugend formulieren

Je mehr Sie sich mit der Sprache Ihrer Nachricht an die der Journalisten annähern, desto eher wird Ihre Botschaft verstanden. Die "Weiterverarbeitung" macht weniger Arbeit und damit steigen die Chancen einer Veröffentlichung erheblich. Es lohnt sich deshalb, journalistische Konventionen zu beachten. Hier unsere sieben besten Tipps.

* Benutzen Sie kurze Sätze: Maximal 17 Wörter in einem Satz gelten als eine Länge, die Leser gut verkraften können. Sätze in Artikeln von Nachrichtenagenturen haben durchschnittlich 16 Wörter pro Satz. Die meisten ungeübten, aber auch viele geübte Schreiber bilden viel zu lange Sätze. Das kostet die Leser unnötig Konzentration und Energie, sie steigen eher aus. Dabei gibt es eine ganz einfache Methode, kürzere Sätze zu bilden: Machen Sie einfach zwischendurch einen Punkt. Sie werden feststellen, dass sehr oft schon zwei vollständige Sätze auf dem Papier stehen.

* Verwenden Sie Hauptsätze: Bilden Sie statt Schachtelsätzen lieber kurze Hauptsätze, auch das dient der besseren Verständlichkeit. Inhalte können so leichter aufgenommen werden.

* Formulieren Sie mit aktiven Verben: Aktive Verben machen Sätze lebendig. Schreiben Sie nicht im Passiv, das klingt meist langweilig und bürokratisch. Also schreiben Sie statt "Unserer Firma wurde gedankt" besser "Der Bürgermeister dankte unser Firma". Sie sehen: Passive Formulierungen verschleiern oft, wer die Akteure sind. Wer genau tut etwas oder hat etwas getan? Wie heißt die handelnde Person, die Institution genau? Das Umformulieren in aktive Sprache würde den Journalisten zusätzliche Recherche-Arbeit kosten, er müsste versuchen, Sie telefonisch zu erreichen - vielleicht ein Grund, auf die Veröffenltichung zu verzichten. Die neue Formulierung wird durch diese Zusatzinformation nicht nur besser klingen, sondern die Abdruckwahrscheinlichkeit steigt.

* Zeitliche Einordnung: Wenn Sie nur "heute" schreiben oder einen Wochentag nennen, ist nicht eindeutig, um welches Datum es sich handelt. Deshalb geben Sie bitte explizit an, um welchen Termin es geht: "1. Februar 2013". Bei Veranstaltungsankündigungen ist es hilfreich, wenn Sie zusätzlich den Wochentag angeben.

* Namen nennen: Wer ist "man"? Oder "sie"? Teilen Sie den Lesern immer vollständige Namen und Funktionen mit, sonst wirkt die Angabe zu allgemein und eventuell sogar unglaubwürdig. Zudem müssten die Journalisten auch hier wiederum nachrecherchieren, um wen es sich handelt. Ersparen Sie ihnen diese zusätzliche Arbeit und nennen Sie immer die Namen der erwähnten Personen. Denken Sie auch daran, dass eine Pressemitteilung – bis auf einzelne Zitate – durchgehend in der dritten Person geschrieben wird und verzichten Sie auf eine Darstellung aus der Ich-Perspektive. Schließlich soll der Text bestenfalls eins zu eins in die Zeitung übernommen werden können. Beachten Sie auch, dass zu einem Familiennamen ein Vorname gehört, um eine bestimmte Person eindeutig identifizieren zu können. "Frau Rauch" wird zu "Barbara Rauch", "Herr Schütz" zu "Martin Schütz".

* Abkürzungen vermeiden: Journalisten vermeiden alles, was den Lesefluss behindert. Bei Abkürzungen müssen die Leser überlegen, wofür diese stehen – und das bedeutet, dass ihr Lesefluss ins Stocken gerät. Schreiben Sie statt "10 %" besser "zehn Prozent", statt "Mio." "Millionen" und statt "km" "Kilometer". Auch Berufsbezeichnungen werden ausgeschrieben. Es heißt nicht "Dipl.-Soz.-Päd.", sondern "Sozialpädagoge". Die Abkürzungen "u. a." oder "etc." vermitteln vage, dass es wohl noch mehr gibt als das Erwähnte – aber was? Das ist keine Information, streichen Sie diese Abkürzungen entweder oder erklären Sie konkret, was sich dahinter verbirgt.

* Zahlen bis zwölf ausschreiben: Auch bei Zahlen gilt das Prinzip der besten Lesbarkeit. Niedrige Zahlen, in der Regel die von eins bis zwölf, werden deshalb ausgeschrieben. Zudem werden höhere Zahlen auf- oder abgerundet. Aus dem "Unternehmen mit 257 Mitarbeitern", wird "das Unternehmen mit rund 250 Mitarbeitern". Ein journalistischer Text ist keine Rechnung. Nennen Sie möglichst runde Beträge und die Währung: "Euro 170,--" wird zu "170 Euro", "Euro 174,50" wird zu "rund 175 Euro".

In unserem Seminar "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige" zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Pressearbeit organisieren müssen, damit sie zu erfolgreichen Veröffentlichungen führt. Infos und Termine:

www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/workshop.html


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5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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