Newsletter für Gründer & Selbständige

25/2013 (versendet am 23.10.2013)

News2Use, 25/2013: Mikrokredite - letzte Chance, Anwaltsgebühren teurer - nicht für NL-Leser, 50-Euro-Gutschein von XING

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Mikrokredite wird es zwar auch 2014 noch geben, aber der Mindestbetrag und damit die Anforderungen an die Sicherheiten werden deutlich steigen. Wir empfehlen Gründern und Selbständigen, sich dieses Jahr noch mit einem Kleinstkredit den Zugang zu dieser Finanzierungsform zu sichern.

Wer sich und sein Unternehmen bekannter machen möchte, sollte professionelle Pressearbeit betreiben. Lesen Sie, warum es hier auf die richtige Perspektive ankommt.

Schon seit August 2013 gelten höhere Gebühren für rechtsanwaltliche Leistungen - wir haben aber für News2use-Leser Sonderkonditionen ausgehandelt, wenn es um Widersprüche oder Klagen zum Gründungszuschuss geht. Unseren Lesern bieten wir zudem einen 50-Euro-Gutschein für den "AdCreator", mit dem Sie Text-Bild-Anzeigen bei XING schalten können.

Außerdem erfahren Sie, wie Sie mit neuen Spreed-Apps auch per Smartphone oder Tablet an unseren Onlineseminaren und den VGSD-Telkos teilnehmen können.

Viel Spaß beim Lesen und herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Echte Mikrokredite nur noch dieses Jahr - jetzt beantragen
2. Anwaltsgebühren werden teurer - aber nicht für News2Use-Leser
3. Pressearbeit-Tipp: Auf die Perspektive kommt es an!
4. 50-Euro-Gutschein für den AdCreator: mit XING-Anzeigen experimentieren
5. Ab sofort: mit Spreed-App auch per Smartphone oder Tablet an Onlineseminaren und Online-Meetings teilnehmen

6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Echte Mikrokredite nur noch dieses Jahr - jetzt beantragen

Lange Zeit war unsicher, ob der Mikrokreditfonds Deutschland über das Jahr 2013 hinaus Darlehen vergeben wird. Die gute Nachricht: Er setzt seine Kreditvergabe auch 2014 fort. Die schlechte Nachricht: Durch die zum Jahreswechsel neu eingeführten Vertragsbedingungen rechnet sich ab 2014 die Vergabe "echter" Mikrokredite nicht mehr. Das eigentliche Ziel des Programms, nämlich Kleinstunternehmen mit Kleinstkrediten zu versorgen, wird dadurch unseres Erachtens aus den Augen verloren.

Bisher (und noch bis Ende dieses Jahres) geben wir über die Bonsai Kredit GmbH Gründern und Selbständigen unkompliziert und ohne größere Sicherheiten zunächst einen Kleinstkredit von 1.000 bis 2.000 Euro. Bei zuverlässiger Rückzahlung erhöhen wir den Betrag dann und führen den Kreditnehmer schrittweise in Richtung "richtiger" Kredite, um ihn "bankfähig" zu machen. Die stufenweise Vergabe ist ein Grundprinzip des Mikrokredit-Gedankens, der sich in Entwicklungs- und Schwellenländern bewährt und seinen Weg zu uns gefunden hat.
 
Ab 2014 rechnen sich aufgrund der veränderten Vertragsbedingungen des Fonds für uns nur noch Kredite von 5.000 Euro und mehr in der ersten Stufe. Mit dem Kreditbetrag steigt aber erfahrungsgemäß das Ausfallrisiko überproportional, wir riskieren also nicht nur mehr Geld, sondern verlieren sogar den höheren Betrag mit größerer Wahrscheinlichkeit. Deshalb müssen wir ab 2014 deutlich strengere Anforderungen an die Kreditnehmer stellen.

Bestehende Kreditnehmer und alle, die noch 2013 einen Kleinkredit bei uns aufnehmen und diesen zuverlässig zurückzahlen, haben die Chance, dass wir diesen 2014 aufstocken und sie somit noch von unserem Stufenkreditprogramm profitieren können. Die Antragstellung für die erste Kreditstufe sollte bis spätestens Ende November 2013 erfolgen. Bei Interesse am besten gleich unseren Kurzfragebogen ausfüllen und wir sagen Ihnen innerhalb weniger Tage, ob Sie einen Mikrokredit von uns erhalten können.

Weitere Infos und Fragebogen:
bit.ly/1i1rE5L


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2. Anwaltsgebühren werden teurer - aber nicht für News2Use-Leser
 
Die scheidende Regierung hat mit Wirkung bereits zum 1.8.2013 die Anwaltsgebühren erhöht. So kostet die anwaltliche Begleitung im Widerspruchsverfahren, also wenn man sich zum Beispiel gegen die Ablehnung des Gründungszuschusses zur Wehr setzt, seitdem 365 statt bisher 292 Euro netto - eine Erhöhung um 25 Prozent.
 
Wir haben deshalb mit unserer Partnerkanzlei, die mit mehr als 200 Widerspruchs- und Klageverfahren über die wohl mit Abstand umfangreichste Erfahrung zum Themenbereich Gründungszuschuss verfügt, Sonderkonditionen für die Leser unseres Newsletters vereinbart. Als Leser zahlen Sie weiterhin nur 292 Euro und erhalten professionelle Hilfe bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs. Im Erfolgsfall ist die Arbeitsagentur verpflichtet, diese Kosten zu erstatten.
 
Wir haben die Zusammenarbeit auf diesem Feld vor zwei Jahren gestartet, um die unseres Erachtens ungerechte, regional sehr unterschiedliche und teilweise dem Gesetz widersprechende Vergabepolitik der Arbeitsagenturen auf dem Rechtsweg zu überprüfen und Präzedenzfälle zu schaffen. Inzwischen helfen auch viele andere Gründungsberatungs-Stellen durch ihre Empfehlungen mit, um auf diesem Weg möglichst schnell eine höhere Rechtssicherheit für alle Antragsteller zu erreichen.

Bei konkretem Interesse an Unterstützung bei Widerspruch oder Klage gegen die Ablehnung des Gründungszuschusses wenden Sie sich direkt an Rechtsanwalt Martin Winterfeld (martin.winterfeld@pbwg.de).
 
Wer "nur mal schnell" die Einschätzung des Rechtsanwalts zu diesem oder anderen Themen erhalten will, dem bieten wir im Rahmen unserer Telefonberatung anwaltliche Hilfe schon ab 45 Euro netto für ein halbstündiges Gespräch mit einem Rechtsanwalt. Vor dem Gespräch kann man dem Anwalt per E-Mail Unterlagen (z.B. Ablehnungsbescheid, Vertrag etc.) zukommen lassen, um diese dann in Ruhe zu besprechen.
 
Wenn sich aus einer telefonischen Beratung ein Widerspruch, eine Klage oder eine ähnliche Leistung ergibt, werden die 45 Euro angerechnet.
 
Kontaktaufnahme unter www.gruendungszuschuss.de/fragen


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3. Pressearbeit-Tipp: Auf die Perspektive kommt es an!

Die Erfahrung aus vielen Presse-Workshops hat gezeigt: Eines der größten Missverständnisse bei Gründern und kleinen Unternehmen, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für sich selbst machen, ist, dass sie nicht unterscheiden, an wen genau sich ihre Message richtet. Denn: Pressemitteilungen unterscheiden sich deutlich von anderen PR-Texten.

Für eine Pressemitteilung, die als Basis für eine Veröffentlichung in den Medien dienen soll, gelten ganz klare Regeln. Die wichtigste: Sie richtet sich direkt an die Medienvertreter/innen, Adressaten sind also die Journalisten. Das bedeutet, die Meldung muss einen Nachrichtenwert, also eine Story enthalten. Da die Pressemitteilung so geschrieben sein sollte, dass sie möglichst unverändert übernommen werden kann, formulieren Sie immer in der dritten Person. Hier machen Gründer oft den Fehler, dass sie ihre Kunden direkt ansprechen möchten, doch dann handelt es sich nicht mehr um eine Pressemitteilung. Zudem muss immer die Perspektive der Medien eingenommen werden: Das heißt, der Text darf nicht werblich sein, sondern basiert auf Fakten und ist informativ. Bauen Sie Fotos, Abbildungen, Grafiken oder Illus nicht in den Text ein, sondern verschicken Sie sie separat. Die Medien gestalten ihr eigenes Layout aus dem zur Verfügung stehenden Material.

Andere PR-Texte wie Einladungen, Flyer, Anzeigen, Homepagetexte, Facebook-Posts, Tweets oder Blogbeiträge folgen eigenen Regeln. Sie sprechen aus der Perspektive des Autors bzw. der Autorin und des Unternehmens oder der Organisation. Solche Texte richten sich direkt an Kunden und andere Bezugsgruppen, die Sie als Gründer direkt ansprechen können. Fakten spielen seltener eine Rolle, die Botschaft kann und sollte persönlich geschrieben sein. Bei Anzeigen und Flyern ist ein werbender Text sinnvoll und eine gute grafische Aufbereitung wichtig.

Gründer vermischen oft die verschiedenen Möglichkeiten, sich per Text direkt an die Öffentlichkeit oder an die Journalisten als Mittler zur Öffentlichkeit zu wenden. Das Problem: Wenn Sie Journalisten zu werblich ansprechen, kommt Ihr Text für eine journalistische Veröffentlichung nicht infrage. Den Gründern ist das oft nicht bewusst, sie wundern sich nur, warum ihre vermeintliche Pressemitteilung keine Resonanz in den Medien findet. Aus Sicht der Journalisten stellt sich die Situation so dar, dass sie gar keine Pressemitteilung erhalten haben, sondern einen für sie nicht brauchbaren Werbetext. Deshalb sollten Sie sich immer wieder bewusst machen, welche Regeln eine Pressemitteilung zu einem professionellen Angebot für die Medien machen.

In unserem Seminar "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige" zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Pressearbeit organisieren müssen, damit sie zu erfolgreichen Veröffentlichungen führt. Infos und Termine finden Sie hier:
www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/workshop.html


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4. 50-Euro-Gutschein für den AdCreator: mit XING-Anzeigen experimentieren

Für die Leser unseres Newsletters, die ein bisschen Budget für ihre Werbung gebrauchen können, gilt ein besonderes Angebot von XING: Sie bekommen einen Gutschein über 50 Euro, wenn Sie mit der AdCreator-Anwendung arbeiten. Mit diesem Tool lassen sich Inhalte bei XING, zum Beispiel Veranstaltungen, aber auch externe Inhalte wie Ihre Website bewerben. Die AdCreator-Anwendung ist über einen eigenen Link erreichbar, Sie können den Gutschein also auch nutzen, wenn Sie nicht bereits über ein XING-Profil verfügen. Bei XING werden die Anzeigen auf der Start- und Logout-Seite sowie in den trafficstarken Bereichen Jobs, Gruppen, Events angezeigt.
 
Mit dem Selbstbuchungs-Tool XING AdCreator können Sie ab einem Budget in Höhe von 100 Euro netto (119 Euro brutto) einfach und schnell Kampagnen mit Text-Bild-Anzeigen auf XING schalten. Den Zugang zum AdCreator finden Sie über den Link https://adcreator.xing.com. Als neuer User ist eine kurze Registrierung (Button "Als neuer Kunde registrieren") nötig, im Anschluss können Sie sich mit Ihrer Mail-Adresse und dem selbst gewählten Passwort einloggen und eine Kampagne buchen.

Für Ihre erste Buchung können Sie folgenden Gutschein-Code einlösen: AdCreator_Gruppe_50 - der Gutschein hat einen Wert von 50 Euro netto (59,50 Euro brutto) und kann bei Ihrer Buchung bis 31.12.2013 eingelöst werden. Geben Sie den Code einfach im ersten Buchungsschritt in das dafür vorgesehene Feld ein.

Im ersten Buchungsschritt wählen Sie Ihr Preismodell, ob klickbasiert im CPC-Modell oder basierend auf je 1.000 Einblendungen im CPM-Modell (bzw. deutsch TKP-Modell), und gestalten Ihre Anzeige in Text und Bild - Ihre Anzeige können Sie in der Anzeigenvorschau sehen und ggf. erneut bearbeiten. Zudem definieren Sie die Zielgruppe und die Laufzeit Ihrer Kampagne.

Potenzielle Kunden zielgenau ansprechen

Zur Zielgruppendefinition können Sie folgende Kriterien wählen: Land (Deutschland, Österreich, Schweiz) inkl. Bundesländer und Städte, Geschlecht, Alter, Karrierelevel, Jobtitel, Interesse (basierend auf Mitgliedschaft in XING-Gruppen), Branche und Unternehmensgröße – die potenzielle Zielgruppe wird Ihnen parallel zu Ihren Eingaben angezeigt. Sie wählen Ihr Kampagnenbudget und je nach gewähltem Preismodell ein Klick-Gebot (ab 0,50 € netto) bzw. ein TKP-Gebot (ab 1,00 € netto) sowie optional Ihr Tagesbudget. Hier finden Sie auch das Feld zur Eingabe Ihres o.g. Gutschein-Codes.

Im zweiten Buchungsschritt überprüfen Sie Ihre zuvor getroffenen Eingaben, sehen noch einmal die Anzeigenvorschau und können die Anzeige ggf. noch einmal bearbeiten. Sie sehen die Kosten Ihrer Kampagne, wählen eine Bezahloption (Rechnung oder Kreditkarte) und geben Ihre Rechnungsanschrift an. Mit Klick auf den Button "Anzeige kaufen" schließen Sie Ihre Buchung ab, parallel erhalten Sie eine Bestätigung auf der nachfolgenden Seite sowie eine Bestätigung per Mail. Ihre Kampagne wird von der XING-Hotline geprüft, über die Freigabe erhalten Sie eine separate Mail und Ihre Kampagne wird mit der Freigabe bzw. zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt online gestellt.

Den Status und die Performance Ihrer Kampagne können Sie jederzeit im AdCreator-Kampagnenmanager einsehen sowie weitere Anzeigen und Kampagnen erstellen. In den Statistiken ("Berichten") können Sie die Einblendungen und Klicks sowie die Klickrate Ihrer Kampagnen einsehen.

Für Fragen vor, während und nach der Buchung steht das XING-Support-Team gern zur Verfügung – telefonisch unter +49 40 419 131-141 oder per Mail unter adcreator@xing.com.


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5. Ab sofort: mit Spreed-App auch per Smartphone oder Tablet an Onlineseminaren und Online-Meetings teilnehmen
 
Für gruendungszuschuss.de-Onlineseminare und VGSD-Experten-Telkos setzen wir - wie viele andere Organisationen auch - auf Spreed, die Onlineseminar-Plattform der Stuttgarter struktur AG. Bisher konnte man an den Spreed-Meetings "nur" mit einem Browser teilnehmen, der Adobe Flash beherrscht. Das ist bei Computern und Laptops praktisch immer der Fall, nicht aber bei iPhones und iPads.
 
Ab sofort bietet Spreed kostenlose Apps für iPhone und Android (am besten nach "Onlineseminar Struktur" suchen oder unten stehenden Links folgen). Um an einem Meeting teilzunehmen, brauchen Sie nur die App zu starten und die Meeting-ID einzugeben, die Sie von uns bei der Anmeldung erhalten. Die neu gestaltete Meeting-Lobby bietet direkten Zugriff auf alle relevanten Funktionen und Informationen.
 
Als Teilnehmer können Sie nicht nur dem Referenten zuhören und Fragen stellen, sondern auch Präsentationen, Dateien, Bilder und Videos ansehen. Die Screen-Sharing-Funktion erlaubt zudem das Vorführen von Programmen und Online-Anwendungen (wie zum Beispiel XING), sodass man auch komplizierte Sachverhalte direkt am Beispiel erklären kann. Die Apps passen die Bildschirminhalte automatisch auf die Bildschirmgröße des Endgeräts an und zeigt sie optimal an.
 
Wenn Sie selbst Online-Meetings oder -Schulungen mit Kunden abhalten wollen, um Reisekosten zu sparen und effektiver zusammenzuarbeiten, ist Spreed vielleicht auch für Sie interessant. Für Meetings mit bis zu drei Teilnehmern ist der Dienst sogar kostenlos.

Probieren Sie die neue App am besten gleich bei einer der nächsten VGSD-Experten-Telkos aus: www.vgsd.de/meetups
 
Die kostenlosen Spreed "Onlineseminar Apps" finden Sie
für Android-Geräte im Google Play Store:
bit.ly/AndroidOnlineseminarApp
für Apple-Geräte im App Store
bit.ly/iPhoneOnlineseminarApp


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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