Newsletter für Gründer & Selbständige

27/2013 (versendet am 27.11.2013)

News2Use, 27/2013: Koalitionsvertrag: Gut für Gründer, Reisekosten 2014: Kostenloses Tool, bis 15.12. Steuern sparen: Basisrente

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

der Koalitionsvertrag enthält Erfreuliches - vor allem für Gründer: Gründungszuschuss wieder ausreichend finanziert, Wiederherstellung des Gründercoaching für Arbeitslose, Einführung einer neuen Förderung auf Darlehensbasis namens "Gründerzeit". Lesen Sie, was sich für Gründer und Selbständige ändert und was glücklicherweise beim Alten bleibt.

Schnell handeln müssen Sie, wenn Sie dieses Jahr noch Steuern sparen und etwas für Ihr Alter tun wollen. Die Basisrente ist ein "ganz legaler Steuertrick" für Selbständige, durch Einmalzahlungen ermöglicht sie ein hohes Maß an Flexibilität.

Ab dem Jahreswechsel gelten neue Bestimmungen für die Absetzbarkeit von Reisekosten. Wir informieren und gehen auch auf wenig bekannte Details der Neuregelung ein. Außerdem haben wir unser beliebtes Reisekosten-Tool aktualisiert. Am besten gleich downloaden.

Viel Spaß beim Lesen und herzliche Grüße aus München
Ihr Andreas Lutz

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INHALT

1. Was der Koalitionsvertrag Selbständigen bringt: gute Nachrichten vor allem für Gründer
2. Wie viel Reisekosten Sie ab 2014 absetzen können / kostenloses Tool
3. Nur noch bis Mitte Dezember: Steuervorteile bei Basisrente nutzen
4. amiando wird zu "XING Events" / neuer Fokus auf Eventvermarktung / Eigene App mit Event-Listing

5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Was der Koalitionsvertrag Selbständigen bringt: gute Nachrichten vor allem für Gründer

Nach zwei Monaten zäher Verhandlungen ist es so weit: Union und SPD präsentieren ihren Koalitionsvertrag. Der beginnt vielversprechend, gleich auf der ersten Seite des uns vorliegenden Entwurfs heißt es: "Unser Land braucht eine 'Neue Gründerzeit'. Wir wollen Unternehmertum und Gründergeist stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen."

Wird diese Zusage gehalten?  Der VGSD e. V. hat das gut 170 Seiten umfassende Dokument durchgearbeitet und aus der Perspektive von Gründern und "kleinen" Selbständigen unter die Lupe genommen: Wird das obige Versprechen erfüllt? Zu welchen der zehn wichtigsten Entscheidungsfelder, zu denen der Gründerverband vor der Wahl Prüfsteine aufgestellt hat, gibt es belastbare Aussagen?

Vor allem Gründer dürfen sich freuen:

* Der Gründungszuschuss soll "mit auskömmlichen Mitteln unterlegt" werden.
* Mit der "Gründungszeit" soll sogar eine neue Förderung für Gründungen aus einer Anstellung heraus eingeführt werden - in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens.
* Auch das Gründercoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden.

Viele Selbständigen dürften sich dagegen vor allem über die Dinge freuen, bei denen sich nicht viel ändert:

* So bleiben die Minijobs (mit einer kleinen Änderung) erhalten.
* Zu einer Rentenversicherungs- oder Altersvorsorgepflicht enthält der Koalitionsvertrag keine Hinweise. Allerdings haben  sich sowohl Union als auch SPD vor der Wahl für die Einführung einer solchen Pflicht ausgesprochen, so wir hier keine Entwarnung geben können

Keine Verbesserung bringt der Koalitionsvertrag in Hinblick auf:

* Die hohen Mindestbeiträge für Selbständige zur Kranken- und Pflegeversicherung
* Die Eindämmung von Beitragssteigerungen bei den privaten Krankenversicherungen
* Die hohen und ungerechten Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Selbständige
* In Bezug auf Abbau von Bürokratie und Zwangsabgaben sowie die Reform von Kammern gibt es nur allgemeine Absichtserklärungen
* Zur hohen Rechtsunsicherheit in Bezug auf Scheinselbständigkeit und Freiberuflereigenschaft gibt es keine Aussagen

Für den VGSD e. V. bleibt also noch viel zu tun. Wir freuen uns aber über die angekündigten Verbesserungen für Gründer. Wir werden genau beobachten, ob diese auch zeitnah umgesetzt werden.

Hier die ausführliche Auswertung des Koalitionsvertrags:
www.vgsd.de/gute-nachrichten-koalitionsvertrag-2013/

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2. Wie viel Reisekosten Sie ab 2014 absetzen können / kostenloses Tool

Zum Jahreswechsel gibt es eine ganze Reihe von Änderungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Reisekosten, die man als Selbständiger kennen sollte. So gibt es künftig zum Beispiel nur noch zwei statt drei Verpflegungspauschalen. Zugleich müssen Sie ein getrennt abgerechnetes bzw. gestelltes Frühstück, Mittag- oder Abendessen gegenrechnen. Wir haben unser kostenloses Reisekosten-Tool entsprechend aktualisiert. Am besten gleich downloaden, ab sofort alle Reisen eintragen und steuerlich geltend machen!

a) Verpflegungspauschalen

Bisher musste man bei Abwesenheiten im Inland drei Fälle unterscheiden:
* > 8 Stunden (6 Euro)
* 14 bis 24 Stunden (12 Euro)
* 24 Stunden (24 Euro) unterscheiden.

Künftig gilt:
* > 8 Stunden (12 Euro)
* 24 Stunden (24 Euro)

Die Verpflegungspauschale von 12 Euro gilt auch in den beiden folgenden Fällen:
* Bei auswärtiger Übernachtung können Sie 12 Euro für den Tag der An- und Abreise geltend machen, auch wenn Sie an diesen Tagen jeweils weniger als 8 Stunden unterwegs sind.
* Auch wenn Sie "über Nacht" (ohne Übernachtung) mehr als 8 Stunden unterwegs sind können Sie 12 Euro geltend machen, auch wenn Sie an beiden Tagen für sich genommen jeweils weniger als 8 Stunden unterwegs waren.

Wenn Sie die Kosten für Frühstück, Mittag- oder Abendessen getrennt als Betriebsausgabe geltend machen, zum Beispiel im Rahmen einer Hotelübernachtung oder Bewirtung, müssen Sie die Pauschale entsprechend kürzen und zwar um:

* Frühstück: 4,80 Euro (20 % von 24 Euro)
* Mittagessen: 9,60 Euro (40 % von 24 Euro)
* Abendessen: 9,60 Euro (40 % von 24 Euro)

Bei Auslandsreisen bleibt es bei der bisherigen Dreiteilung in 8 bis 14, 14 bis 24 und 24 Stunden. Die Pauschalen werden jedes Jahr neu festgelegt. Für Österreich betragen sie aktuell zum Beispiel 10, 20 und 29 Euro. Für die Schweiz (mit Ausnahme von Genf, dort gelten höhere Sätze) betragen sie: 16, 32 und 48 Euro.

Die ebenfalls existierenden Übernachtungspauschalen dürfen übrigens nur Arbeitnehmer ansetzen. Selbständige dürfen nur die tatsächlichen Kosten geltend machen.

b) Längere Abwesenheiten und doppelte Haushaltsführung

Bei längeren Auswärtstätigkeiten am selben Ort können Sie die Pauschalen übrigens für bis zu drei Monate in voller Höhe (ggf. abzüglich Kürzungen) ansetzen. Wenn Sie die Abwesenheit vier Wochen oder länger unterbrechen, beginnt die Dreimonatsfrist von Neuem.

Bei doppelter Haushaltsführung können Sie neben den Fahrtkosten weiterhin die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft (Miete für zweite Wohnung, Nebenkosten etc.) geltend machen, aber ab 2014 nur noch bis maximal 1.000 Euro im Monat. Wer in "teuren" Städten wie München, Hamburg oder Frankfurt beruflich bedingt eine etwas großzügigere Zweitwohnung unterhält, wird also über eine WG-Gründung nachdenken, wenn er die Mehrkosten nicht aus dem versteuerten Einkommen tragen möchte.

c) Fahrtkosten

Während Sie für den Arbeitsweg (also die Strecke zu Ihrem Büro) lediglich eine Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer (also effektiv 15 Cent pro gefahrenem Kilometer) ansetzen dürfen, können Sie für beruflich veranlasste Dienstreisen die tatsächlichen Kosten bzw. bei Fahrten mit einem Privatwagen 30 Cent pro gefahrenem Kilometer geltend machen.

Ähnliche Pauschalen gibt es übrigens auch für Motorräder/-roller und Mopeds/Mofas (20 Cent). Die bisher bestehenden Pauschalen für Fahrräder und für die Mitnahme von Fahrgästen entfallen.

Bei Arbeitnehmern tritt zur Unterscheidung von Arbeitsweg und Dienstreise an die Stelle des bisherigen Begriffs der "regelmäßigen Arbeitsstätte" ab 2014 der Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte".

Bei umfangreichen Auswärtstätigkeiten, etwa wenn Sie häufig, vielleicht sogar in einer anderen Stadt "beim Kunden" arbeiten, empfehlen wir Ihnen, sich von Ihrem Steuerberater über die Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre spezielle Situation genauer zu informieren. Gleiches gilt, wenn Sie einen Firmenwagen anschaffen wollen.

d) Kostenloses Reisekosten-Tool

Laden Sie unser für Newsletter-Leser kostenloses Reisekosten-Tool herunter und füllen Sie jeweils eine Zeile pro Kalendertag aus, wann immer Sie auswärtig übernachten oder mehr als 8 Stunden unterwegs sind. Auf diese Weise verhindern Sie, dass Sie das Ansetzen von Reisekosten vergessen. Bei größeren Entfernungen sind das nicht selten mehrere hundert Euro pro Reise.

www.gruendungszuschuss.de/reisekosten

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3. Nur noch bis Mitte Dezember: Steuervorteile bei Basisrente nutzen

Selbständige und Freiberufler, die gut verdienen und damit einen vergleichsweise hohen Steuersatz zahlen, können bei der Altersvorsorge von einem "ganz legalen Steuertrick" profitieren, wie es der STERN nennt: Beiträge für eine Basisrente ("Rürup-Rente") sind bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr (40.000 Euro für Verheiratete) steuerlich begünstigt. Von den im Jahr 2013 geleisteten Beiträgen können 76 Prozent als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Ein großer Vorteil der Basisrente gegenüber anderen Versicherungen: Die Einzahlungen sind flexibel möglich. Sie können zum Beispiel monatliche Einzahlungen von 200 Euro  mit Einmalzahlungen am Jahresende verbinden, wenn Sie wissen, wie das Geschäftsjahr gelaufen ist und Sie Ihre Steuerlast senken wollen. Auf diese Weise können Sie auf einen Schlag Ihre Rentenansprüche deutlich erhöhen.

Neben der Steuerersparnis sollten Sie aber auch auf die Rendite der Geldanlage achten. Dafür ist einerseits die Wahl der Anlageform (klassisch, englisch, fondsgebunden) wichtig, vor allem aber auch die Kostenbelastung. Hier sollten Sie nicht knausern, denn jeder Euro, der angelegt wird, erhöht Ihren späteren Rentenanspruch.

Der VGSD e. V. hat mit führenden Versicherungsanbietern Sonderkonditionen vereinbart, sodass Sie 50 Prozent auf die Abschlusskosten sparen und bei gleicher Einzahlung eine merklich höhere Rente erhalten. Die Ersparnis ist ein Vielfaches des Mitgliedsbeitrags.

Bei Interesse sofort das Kontakt-Formular (Word oder PDF) auf der folgenden Seite ausfüllen und Kontakt aufnehmen - eine steuerbegünstigte Anlage ist nur noch bis Mitte Dezember möglich.

www.vgsd.de/basisrente/

Der VGSD veranstaltet im Rahmen seiner Experten-Telkos regelmäßig Veranstaltungen zum Thema Altersvorsorge und Versicherungen, die auch Nicht-Mitgliedern offen stehen:

* Zum Thema "Altersvorsorge für Selbständige" fand bereits am 12.11.2013 eine Telko statt. Einen Mitschnitt finden Sie unter bit.ly/1dAmTDO
* Am 3.12.2013 steht das Thema "Welche Versicherungen brauche ich als Selbständiger?" an. Hier geht es nicht um Altersvorsorge, sondern um all die anderen Versicherungen, die einem Makler gerne verkaufen möchten. Anmeldung unter bit.ly/1ghmNhU

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4. amiando wird zu "XING Events" / neuer Fokus auf Eventvermarktung / Eigene App mit Event-Listing

Vor drei Jahren hat XING das Münchener Unternehmen amiando gekauft, ein Start-up, das sich auf die Zahlungsabwicklung (Ticketing) von Veranstaltungen spezialisiert hatte und in diesem Bereich zwischenzeitlich zum europäischen Marktführer geworden war. Schon vor der Übernahme hatte amiando eine Schnittstelle für XING-Events entwickelt, damit Veranstalter ihre Events nicht nur auf XING bewerben, sondern auch abwickeln konnten. Die Tochtergesellschaft wurde jetzt in "XING Events" umbenannt und erhält eine neue Ausrichtung.

Neben dem Kerngeschäft des Online-Ticketings soll XING Events künftig die Präsentation und Kommunikation von Business-Events über XING ausbauen. Die Mitglieder sollen neue intelligente Funktionen zur Verfügung gestellt bekommen, um schnell und einfach die für ihre Bedürfnisse passenden Events mit interessanten Teilnehmern zu finden - auf Basis ihrer Profilangaben und ihres individuellen Netzwerks.

Das Rebranding geht einher mit einem neuen Logo sowie einer Überarbeitung des Webauftritts www.xing-events.com. Das neue Design soll Veranstaltern und Teilnehmern eine komfortablere und effizientere Nutzung ermöglichen.

XING-CEO Thomas Vollmoeller: „XING zeichnet sich als einziges berufliches Online-Netzwerk durch einen integrierten umfassenden Service für die professionelle Abwicklung von Events aus. Mit XING Events wollen wir nun den nächsten Schritt gehen. Wir möchten den mitunter undurchsichtigen Veranstaltungsmarkt im Bereich der Business-Events transparent machen – mit dem Ziel, unsere mehr als 6,7 Millionen Mitglieder im deutschsprachigen Raum zu den besten und für sie nützlichsten Events zu führen."

Und weiter: "Auf Basis des Netzwerks führen wir im Zuge des Rebrandings erste Funktionen ein. Das ist erst der Anfang. Unsere Mitglieder können sich auf zahlreiche neue Produkte, Dienstleistungen und Features freuen, die sie in ihrem beruflichen Alltag über unsere Plattform hinaus begleiten."

Mehr Transparenz in den undurchsichtigen Veranstaltungsmarkt bringen? Aus den Äußerungen des XING-CEO könnte man schließen, dass XING-Mitglieder künftig möglicherweise eingeladen werden, Veranstaltungen zu bewerten. In jedem Fall will XING seinen Mitgliedern einen besseren Überblick verschaffen. Folgendes ist bereits bekannt.

* Erweiterte intelligente Funktionen: Mitglieder werden zukünftig persönliche Empfehlungen auf Basis ihres Netzwerks und ihres Profils erhalten. Zudem macht XING Events die Teilnehmerlisten "so transparent wie nie zuvor", indem sie den Nutzer nicht nur auf Kontakte hinweist, die am Event teilnehmen, sondern auch Gäste anzeigt, die es lohnt, persönlich kennenzulernen. Für das Mitglied bedeutet das: schneller aus der Vielzahl der Events die für sie passenden und relevanten Veranstaltungen zu finden.

* Events bestimmter Partner werden hervorgehoben: Mit dem Qualifizierungs-Dienstleister Integrata präsentiert XING Events zudem den ersten großen Partner, dessen Veranstaltungen prominent auf der Plattform eingebunden werden. Demnächst folgen Events weiterer Partner. "Wir sind stolz auf diese Partnerschaft und bieten XING-Mitgliedern ab sofort eine interessante Auswahl aus unseren über 1.300 Seminarthemen an. Premium-Mitglieder dürfen sich des Weiteren über einen exklusiven Rabatt freuen", so Ingmar J. Rath, Vorstandsvorsitzender der Integrata AG.

* Alle Events in einer mobilen App: Nutzer können sämtliche über XING Events organisierte Veranstaltungen durchsuchen und Detailinfos aufrufen. Auch über die App werden Veranstaltungen und Gäste vorgeschlagen, die zum Profil des Nutzers passen. Zudem weist die mobile Version das Mitglied auf Events hin, die in der Nähe veranstaltet oder von eigenen Kontakten besucht werden. Abgerundet wird die App durch Interaktionsmöglichkeiten wie das Verfassen und Empfangen von Nachrichten und Kontaktanfragen. Die iOS-App wird in Kürze verfügbar sein, die Android-App voraussichtlich gegen Ende des Jahres.

Viele Gründer und Selbständige setzen auf Veranstaltungen als Instrument zur Kundengewinnung. XING ist für sie ein mächtiges Instrument, um die eigenen Events bekannt zu machen. In den offiziellen XING-Seminaren erfahren Sie, wie Sie die Möglichkeiten der Business-Plattform auch dafür optimal einsetzen. Weitere Infos:

www.xing-seminare.com

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5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit
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