Newsletter für Gründer & Selbständige

28/2013 (versendet am 20.12.2013)

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
>> Jetzt ** 95.550 ** LeserInnen <<

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Liebe Leserin, lieber Leser,

mit dieser Sonderausgabe verabschieden wir uns in die Feiertage. Vielleicht verhilft sie ja Ihnen oder einem Gründer in Ihrem Bekanntenkreis zu einem (dann) nachträglichen Weihnachtsgeschenk in fünfstelliger Höhe... Das würde uns für Sie freuen.

Allen Lesern wünschen wir frohe und entspannte Festtage, einen guten Rutsch und viel Kraft und Energie für das neue Jahr!

Herzliche Grüße
Andreas Lutz

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1. Gründungszuschuss 2012 abgelehnt und nichts unternommen? -
Bis 31.12.2013 Überprüfungsantrag stellen und Zuschuss doch noch erhalten

Nach den Kürzungen beim Gründungszuschuss wurden insbesondere im Jahr 2012 viele Anträge auf Gründungszuschuss mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen abgelehnt, die aus heutiger Sicht rechtlich keinen Bestand hätten.
 
Wer damals die Entscheidung hinnahm oder allenfalls einen Widerspruch einlegte, ärgert sich heute über den entgangenen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro sowie über weitere Förderungen, zu denen ihm der Zugang versagt wurde.
 
Auch wenn Sie als Betroffene(r) damals nichts unternommen haben, gibt es einen Weg, den Zuschuss doch noch zu erhalten, indem Sie einen so genannten Überprüfungs-Antrag stellen. Für im Jahr 2012 abgelehnte Gründungen ist das noch bis 31.12.2013 möglich. Entscheidend ist das Datum des letzten (Ablehnungs-)Bescheides, den Sie von der Arbeitsagentur erhalten haben.
 
Um Ihnen das Stellen eines solchen Überprüfungs-Antrags möglichst einfach zu machen, haben wir zusammen mit Rechtsanwalt Martin Winterfeld von der Kanzlei PBWG für die regelmäßigen Leser unseres Newsletters ein Musterschreiben erarbeitet, den Sie einfach auf Ihre Verhältnisse anpassen und an die zuständige Arbeitsagentur senden können.
 
Die Arbeitagentur ist verpflichtet, Ihren damaligen Antrag auf Gründungszuschuss noch einmal zu überprüfen und zwar vor dem Hintergrund der inzwischen vorliegenden Sozialgerichtsurteile und der veränderten Vergabepraxis.
 
Es geht um viel Geld für Sie, deshalb sollten Sie diesen Versuch auf jeden Fall unternehmen. Falls die Agentur den Überprüfungsantrag trotz zweifelhafter Begründung ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, dagegen mit Widerspruch und Klage vorzugehen.

Unser Partneranwalt Martin Winterfeld  hat inzwischen mehr als 200 Widerspruchs- und Klageverfahren begleitet bzw. begleitet sie aktuell. Er kann Ihre Erfolgschancen einschätzen. Mehr als die Hälfte der von ihm begleiteten Verfahren führten bereits beim Widerspruch oder bei der Klage zur nachträglichen Erstattung des Gründungszuschusses.
 
Bitte machen Sie auch betroffene Gründer aus Ihrem Bekanntenkreis auf diese Möglichkeit aufmerksam.
 
Den vorformulierten Überprüfungs-Antrag finden Sie zusammen mit weiteren Tipps und den Kontaktdaten des Rechtsanwalts auf unserer Website:
 
http://bit.ly/1i7SCgz


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2. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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