Newsletter für Gründer & Selbständige

01/2014 (versendet am 12.03.2014)

News2Use, 01/2014: Hotelportal-Preise besser vergleichen - Scheinselbständigkeit strenger ausgelegt - Auto steuerlich absetzen

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
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Liebe Leserin, lieber Leser,

wann kriege ich endlich wieder ein Newsletter von Ihnen? Diese Frage bekommen Newsletter-Versender eher selten zu hören. Mir ist sie in den letzten Wochen immer häufiger gestellt worden - nachdem ich eine mehrwöchige kreative Pause eingelegt habe. Heute geht es also wieder los. Der Ideenspeicher ist gespickt mit interessanten Themen.

Ganz aktuell geht es um das Hotelportal HRS, dem das Kartellamt ab diesem Monat das Anbieten von "Bestpreisen" erschwert. Weiteres Thema: Selbständige, die um lukrative Aufträge bangen, weil Auftraggeber von einer künftig strengeren Auslegung von Scheinselbständigkeit ausgehen. Außerdem die aktuellen Gründungszahlen und zwei kostenlose Onlineseminare zu den Themen "Auto steuerlich absetzen" und "Gründungsförderung". Und natürlich alle Seminartermine.

Viel Spaß beim Lesen und herzliche Grüße aus dem frühlingshaften München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Geschäftsreisen: Hotelportale bieten nicht mehr automatisch die günstigsten Preise - besser vergleichen
2. Scheinselbständigkeit: Strengere Auslegung von Regeln gefährdet IT-Selbständige
3. Experten-Telko: "Wie kann ich mein Auto steuerlich optimal absetzen?"
4. Im Februar 3.565 gefördete Gründungen / Kostenloses Onlineseminar für Interessierte


5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Geschäftsreisen: Hotelportale bieten nicht mehr automatisch die günstigsten Preise - besser vergleichen

Bisher konnte man sich weitestgehend darauf verlassen, dass Buchungen über Hotelreservierungs-Plattformen wie HRS, Booking.com und Expedia zum günstigsten Preis erfolgen, also nicht teurer sind als z.B. eine Buchung direkt beim Hotel.

Mit Wirkung ab Anfang März hat das Bundeskartellamt dem deutschen Marktführer HRS nach mehrjähriger Auseinandersetzung verboten, von den angeschlossenen Hotels mittels AGB "Ratenparität" zu verlangen. Ratenpartität bedeutete für die Hotels, dass sie die über das Portal angebotenen Zimmer niergendwo anders günstiger anbieten durften. Das Kartellamt erhofft sich durch das Verbot dieser Klausel mehr Wettbewerb. Ähnliche Verfahren laufen auch gegen Booking.com und Expedia.

Der Vertrieb über die Reservierungsplattformen ist von großer Bedeutung für die Hotels: Fast ein Viertel der Buchungen kommen über HRS & Co, nur rund 10% buchen direkt über die Webseite des Hotels. Gerade bei Geschäftsreisen innerhalb von Deutschland erfolgen immer weniger Buchungen über Reisebüros - die raten selbst zur Nutzung der Portale, weil sich Reservierungen für eine Nacht für sie kaum noch rechnen.

Ähnlich wie Reisebüros erhalten auch die Portale 15 bis 25% des Übernachtungspreises als Provision. Mancher Hotelier würde sich die Provision gerne sparen oder mit dem Gast teilen.

Andererseits bieten die Portale viel Komfort und Sicherheit: Man kann nicht nur die Preise vergleichen, sondern gleich die Verfügbarkeit prüfen, Informationen einsehen, die oft weit über die auf der Hotelseite hinausgehen, und Bewertungen anderer Reisender lesen, die das Hotel auch tatsächlich besucht haben. Und natürlich kann man jedes Hotel bequem buchen - bis heute ist das bei vielen Hotel nicht unmittelbar online möglich. Üblich ist zudem, dass man die Buchung bis 18 Uhr am Anreisetag kostenlos stornieren kann.

HRS bietet weiterhin Preisgarantie - warum man künftig trotzdem den Preise mit anderen Portalen und der Hotel-Webseite vergleichen sollte

Trotz des Verbots wirbt HRS auf seiner Website und auch in der Warteschleife der Kunden-Hotline mit der "Preisgarantie mit Geld-zurück-Versprechen": Findet man ein günstigeres Angebot für die gleiche Zimmerkategorie zur gleichen Zeit genügt eine E-Mail mit Screenshot an preisgarantie@hrs.de und HRS geht der Sache nach und erstattet ggf. die Differenz. "Unabhängig von der Entscheidung des Bundeskartellamts steht HRS auch zu seinem Leistungsversprechen gegenüber seinen Kunden, über die HRS Plattformen immer das beste Angebot zu vermitteln."

Geschäftsführer Tobias Ragge ergänzt: "Ich gehe fest davon aus , dass der überwiegende Teil der deutschen Hotellerie auch weiterhin an der Ratenparität als Bestandteil einer transparenten Preispolitik festhalten wird." Verärgert ist man bei HRS allerdings, dass die Einschränkung nur für den deutschen Mittelständler gilt, während die sehr viel größeren Wettbewerber aus den USA die Praxis bislang fortsetzen dürfen.

Trotz Preisversprechen: Künftig sollte man vor der eigentlichen Hotelbuchung den Übernachtungspreis noch einmal mit einem anderen Reservierungsportal und dem Preis auf der Hotel-Webseite vergleichen. Nur dann kann man HRS auf eine eventuelle Preisdifferenz hinweisen - oder gleich dort bucht, wo ggf. ein günstiger Preis angeboten wird.


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2. Scheinselbständigkeit: Strengere Auslegung von Regeln gefährdet IT-Selbständige (Kommentar)

Eigentlich sollen die Regeln gegen Scheinselbständigkeit Selbständige schützen und dafür sorgen, dass sie ausreichend sozialversichert sind. In der Praxis richten sich die Gesetze jedoch zunehmend gegen die Selbständigen und sorgen bei ihnen, aber auch den Auftraggeber für große Unsicherheit. Das zeigt das Beispiel SAP, wo zum 1. März eine neue "External Workforce Policy" eingeführt wurde.

Die Computerwoche (http://is.gd/bZvE5o) schreibt dazu: "Was viele Freiberufler, die bei SAP im Einsatz sind, in den letzten Wochen nicht glauben und wahrhaben wollten, wird nun Realität."
 
Per Ende März sollen alle externen IT-Freelancer gekündigt werden und sich neu bewerben. Es seien keine Einzel- und Direktverträge mehr erlaubt, alles muß künftig über zwischengeschaltete Agenturen laufen, die SAP gegenüber verantwortlich sind, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt. Das aber führt zu geringeren Honoraren für die Freiberufler (oder zu höheren Kosten für den Auftraggeber). Außerdem erhöht dies den bürokratischen Aufwand im Falle von vertraglichen Änderungen.
 
Zudem sei eine Beauftragung nur noch für 120 Tage pro Jahr möglich. Eine solche Regelung mag Sicherheit in Hinblick auf arbeitsgesetzliche Regelungen bringen. - Wie IT-Projekte auf diese Weise funktionieren sollen, ist mir aber ein Rätsel. Mit zunehmender Projektzugehörigkeit sammeln die Mitarbeiter ein hohes Maß an spezifischem Know-how. Nicht selten haben bestimmte freie Mitarbeiter viel tieferes Wissen über ein Softwaresystem als die Angestellten.
 
In der Anweisung steht offensichtlich - in Einklang mit den Regeln gegen Scheinselbständigkeit - auch, dass die Mitarbeiter "nicht in die Arbeitsorganisation eingegliedert werden" dürfen und weisungsunabhängig arbeiten müssen. Aber: Wie soll unter diesen Umständen die Zusammenarbeit in Projekten funktionieren?
 
Der Trend geht seit Jahren in Richtung "Agile Softwareentwicklung" (http://is.gd/P9wHIN). Bei Vertragsabschluss gibt es oft noch keine klaren inhaltlichen Vorgaben im Sinne eines Pflichtenhefts, da die Anforderungen erst während des Projekts entwickelt werden. Detaillierte vertragliche Vereinbarungen werden durch ein iteratives Vorgehen ersetzt, in der Auftraggeber und Entwickler in vergleichsweise kurzen zeitlichen Abständen die Fortschritte überprüfen und die Anforderungen neu priorisieren.
 
Wenn große Auftraggeber wie SAP Schritte unternehmen, die viele Mitarbeiter als Gefährdung kritischer Abläufe und Projekte werten, muss die die Befürchtung groß sein, dass der Gesetzgeber bestehende Regeln gegen Scheinselbständigkeit plötzlich sehr viel strenger anwendet.
 
Fazit: Statt verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, sorgt die Regierung für Rechtsunsicherheit und gefährdet dadurch nicht nur zahllose betroffene Freiberufler, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit innovativer und erfolgreicher Unternehmen. Statt die Regeln gegen Scheinselbständigkeit weiter zu verschärfen, sollten sie auf den Prüfstand: Wie können die damit verfolgten Ziele erreicht werden, ohne für so viel Unsicherheit, Kosten und Verwerfungen zu führen?
 
Zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitplätze sind übrigens laut Computerwoche von SAP bisher nicht ausgeschrieben worden.
 
Die Rechtsunsicherheit durch die Regeln gegen Scheinselbständigkeit, ist eines der wichtigsten Anliegen der Mitglieder des Verbands der Gründer und Selbständigen. Sie haben es in einem Ranking politischer Forderungen auf den 7. Platz gewählt. Viele Selbständige sind dabei nicht nur als Auftragnehmer betroffen, sondern auch weil sie ja selbst freie Mitarbeiter beschäftigen und Nachzahlungen fürchten.
 
Diesem Anliegen Ihre Stimme geben und mitdiskutieren unter: feedback.vgsd.de

Den VGSD dabei unterstützen, die Interessen der Selbständigen zu vertreten: www.vgsd.de/mitglied-werden/


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3. Experten-Telko: "Wie kann ich mein Auto steuerlich optimal absetzen?"

Am Dienstag, 13.03.2014 um 16:30 Uhr findet die nächste VGSD-Experten-Telefonkonferenz statt. Zu Gast ist diesmal die Augsburger Steuerberaterin Sandra Bies.

Sandra Bies machte sich 2010 mit ihrer eigenen Kanzlei "auf der grünen Wiese" selbständig, 2011 schloss sie sich dann mit einer Kollegin in München zu einer Partnergesellschaft zusammen. Für gruendungszuschuss.de hält sie in München und Augsburg den Crashkurs "Rechnung, Buchhaltung, Steuer" sowie "WISO Mein Büro".

Sandra Bies beantwortet in der VGSD-Telko Fragen rund um das Thema "Wie kann ich mein Auto steuerlich optimal absetzen?"

* Was sind die Voraussetzungen, dass ich Autofahrten steuerlich geltend machen kann?
* Was, wenn das Auto eigentlich meinem Partner gehört?
* Ist es ratsam, ein Fahrtenbuch zu führen?
* Welche Formvorschriften muss ich dabei beachten?
* Wann lohnt sich die 1%-Methode, wann sind andere Methoden besser?
* Kann ich mit Leasing mehr absetzen?
* Was halten Sie von Vollkosten-Leasing?

Als Teilnehmer können Sie auch eigene Fragen stellen. Wir laden Sie herzlich ein, die Anmeldung ist kostenlos.

Jetzt Platz sichern unter: www.vgsd.de/meetup.php


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4. Im Februar 3.565 gefördete Gründungen / Kostenloses Onlineseminar für Interessierte

Für den Februar 2014 hat die Bundesagentur für Arbeit 2.433 Gründungen mit Gründungszuschuss gemeldet, 71 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Im Durchschnitt wurden in den letzten 12 Monaten 2.443 Gründungen pro Monat gefördert.

Beim Einstiegsgeld wurden zwar nur 132 geförderte Gründungen gemeldet, die Zahlen der drei Vormonate wurden von der Arbeitsagentur aber mit fast jeder Meldung nach oben korrigiert. Aussagekräftiger ist deshalb der Durchschnitt der geförderten Gründungen in den letzten 12 Monaten: Dieser lag bei 438 Gründungen pro Monat.

Die Arbeitsagenturen sind insbesondere beim Gründungszuschuss zu einer deutlich großzügigeren Vergabe zurückgekehrt. Von uns betreute, gut durchdachte und auf die richtigen Argumente setzende Anträge bzw. Businesspläne werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Anhieb bewilligt. Aber Vorsicht: Die Arbeitsagenturen haben viele Fallstricke eingebaut, schon kleine "Fehler" führen zu einer Ablehnung.

Viele Gründer werden von den Arbeitsagenturen bereits im Vorfeld abgeschreckt: "Unter Ihren ganz speziellen Bedingungen haben Sie keinen Anspruch auf Gründungszuschuss" bekommen sie sinngemäß zu Tausenden zu hören und verzichten dann auf die Antragstellung und damit auf bis zu 16.000 Euro sowie weitere Vergünstigungen.

Wer sich von solchen Auskünften nicht beirren lässt und bei der Antragstellung unsere maßgeschneiderten Tipps beachtet, bekommt den Zuschuss jedoch in den allermeisten Fällen, zeigt die Erfahrung.

Es ist diese (Des-)Informationspraxis, die dazu führt, dass die Zahl der geförderten Gründungen nach wie vor 78% unter dem Niveau des Jahres 2011 liegt.

In einem kostenlosen Onlineseminar klären wir über die Fakten zum Gründungszuschuss auf und geben Tipps zur erfolgreichen Antragstellung. Je früher in der Gründungsphase Sie teilnehmen, umso besser.

Das nächste Onlineseminar (kostenlos) findet am 24. März 2014 von 16.30 bis 17.30 Uhr statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Hier können Sie sich anmelden: is.gd/npwKUD

Besuchen Sie auch unsere halbtägigen Gründungszuschuss-Workshops (39 Euro), die wir in Kleingruppen durchführen und in sieben Städten anbieten: is.gd/Nr0chV



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5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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