Newsletter für Gründer & Selbständige

02/2014 (versendet am 10.04.2014)

News2Use, 2/2014: 40-Euro-Mahnpauschale - Heute Telko: Versicherungen - Website-Statistik mobil dabei


"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
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Liebe Leserin, lieber Leser,

Unternehmenskunden brauchen lange, der Staat noch länger, um seine Rechnungen zu bezahlen. Die Bundesregierung hat jetzt ein Gesetz gegen den Zahlungsverzug beschlossen - mit einem Jahr Verzögerung. ;)

In der kostenlosen Experten-Telko des VGSD geht es heute um 16 Uhr um das Thema "Welche Versicherungen brauche ich als Selbständiger?" Eine kurzfristige Anmeldung ist noch möglich: bit.ly/1k7DYFL

Betreiben Sie eine Website? Dann nutzen Sie wahrscheinlich auch Google Analytics (oder sollten es tun). Ab und zu sollte man die Statistiken auch anschauen. Besonders bequem geht das mit einer kostenlosen App, die ich heute vorstelle.

Viel Spaß beim Lesen und herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. 40-Euro-Mahnpauschale kommt: Bundeskabinett beschließt Gesetz gegen Zahlungsverzug
2. Experten-Telko: "Welche Versicherungen brauche ich als Selbständiger?"
3. Website-Statistiken mobil auf einen Blick mit "Analytics Tiles"
4. Im März 2.279 gefördete Gründungen / Kostenloses Onlineseminar für Interessierte

5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. 40-Euro-Mahnpauschale kommt: Bundeskabinett beschließt Gesetz gegen Zahlungsverzug

Das Bundeskabinett hat Anfang April den Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" beschlossen. Das Gesetz beschränkt die Abnahme- und Zahlungsfristen, die öffentliche Auftraggeber und Unternehmen mit ihren Auftragnehmern vereinbaren dürfen. Die Auftragnehmer dürfen diesen Kunden bei Verzug künftig eine Mahnpauschale von 40 Euro sowie höhere Verzugszinsen in Rechnung stellen.

Selbständige profitieren als Auftragnehmer von den neuen Regelungen, müssen aber zugleich in ihrer Rolle als Auftraggeber mit höheren Kosten bei eigenem Zahlungsverzug rechnen. Ohnehin besteht Änderungsbedarf vor allem auf staatlicher Seite: Während Unternehmen im Schnitt ihre Rechnungen nach 31 Tagen zahlen, lassen sich staatliche Auftraggeber im Mittel 42 Tage Zeit. Wir beantworten im Folgenden die wichtigsten Fragen zum Gesetz gegen Zahlungsverzug:

Wann tritt das Gesetz in Kraft? - Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse wird der Bundestag den Entwurf mit Sicherheit beschließen, das Gesetz muss dann noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Einen Tag nach der Verkündung tritt das Gesetz dann in Kraft, also wohl irgendwann im Sommer. Wir werden dann nochmals ausführlicher berichten.

Für welche Rechnungen und laufenden Verträge gelten die neuen Regeln? - Sie greifen bei allen Schuldverhältnissen, die nach dem Inkrafttreten (siehe oben) entstehen sowie für Dauerschuldverhältnisse, soweit die Leistung nach dem 30.06.2015 (!) erbracht wurde.

Welche Gesetze ändern sich und wie werden sie durchgesetzt? - Die Änderungen werden im BGB vorgenommen. Unternehmensverbände werden als "Wachhund" genutzt: Eine zugleich beschlossene Änderung im Unterlassungsklagengesetz räumt ihnen das Recht ein, gegen Vertragsbestimmungen und Geschäftspraktiken auf Unterlassung zu klagen, durch die das neue Gesetz unterlaufen werden soll.

Wie funktioniert die 40-Euro-Mahnpauschale? - Wenn ein öffentlicher Auftraggeber oder ein Unternehmen in Verzug gerät, kann der Rechnungssteller bzw. Gläubiger eine Pauschale von 40 Euro verlangen (oder mehr, wenn er entsprechend höhere Kosten nachweist). Gerade bei kleineren Forderungen wird dies sicherlich zu einer besseren Zahlungsmoral führen. Außerdem erhöht der Gesetzgeber den Verzugszins auf neun (bisher acht) Prozent über dem Basiszinssatz.

Auch die Überprüfungs- und Zahlungsfristen werden beschränkt?  - Die Vereinbarung von Zahlungsfristen von mehr als 30 oder sogar 60 Tagen wird deutlich erschwert. AGB-Klauseln, mit denen sich öffentliche Auftraggeber und Unternehmen für die Abnahme oder Überprüfung mehr als 15 Tage oder für die Zahlung mehr als 30 Tage Zeit einräumen sind künftig grundsätzlich unwirksam. Das Unternehmen bzw. der öffentliche Auftraggeber muss bei längeren Abnahme- bzw. Zahlungsfristen nachweisen, dass die Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde. Zudem müssen die Vereinbarungen sachlich gerechtfertigt sein und dürfen nicht grob unbillig sein. Dabei sind ggf. weitere Fristen zu beachten.

War das Gesetz nicht schon länger geplant? - Ja, wir hatten bereits im März 2013 darüber berichtet (http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3335). Damals sollte es rückwirkend zum 1. März beschlossen werden. Die zugrundeliegende EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ("Small Business Act") wurde bereits im Februar 2011 beschlossen. Der Verdacht liegt nahe, dass die ja selbst von den strengeren Regeln betroffenen öffentlichen Auftraggeber Zeit gewinnen wollten - aus dem Zahlungsverzug wurde so ein Gesetzesverzug.

Gesetzesentwurf: Download
bit.ly/1jsRV01


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2. Experten-Telko: "Welche Versicherungen brauche ich als Selbständiger?"

Am Donnerstag, 10.04.2014 um 16:00 Uhr findet die nächste VGSD-Experten-Telefonkonferenz statt. Zu Gast ist Finanz- und Vermögensberater Sven Kesberger. Er beantwortet in der Telko Fragen rund um das Thema "Welche Versicherungen brauche ich als Selbständiger?"

Sven Kesberger ist seit seinem Studium selbständig und arbeitete zunächst seit 2001 als Makler für MLP, dann ab 2003 für die comdirect private finance. Seit 2006 ist er unabhängiger Finanz- und Vermögensberater. Für den Verband hat er Rahmenverträge ausgehandelt, mittels derer VGSD-Mitglieder eine Basisrenten-Absicherung stark vergünstigt abschließen können.

Bei der Telko erfahren Sie unter anderem:

* Welche Risiken können sich für Selbständige existenzbedrohend auswirken?
* Was muss ich bei privater und beruflicher Haftpflicht beachten?
* Wie kann ich mich gegen Berufsunfähigkeit absichern?
* Was muss ich über Unfall- und Pflegeversicherung wissen?
* Welche anderen Versicherungen sind sonst wichtig? Welche brauche ich von Anfang an?

Als Teilnehmer können Sie auch eigene Fragen stellen.

Jetzt kostenlos anmelden und Teilnahme sichern:
www.vgsd.de/meetup.php


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3. Website-Statistiken mobil auf einen Blick mit "Analytics Tiles"

Betreiben Sie eine Website? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Google Analytics einsetzen, einen kostenlosen Dienst, der die Zugriffe auf Ihre Website erfasst und alle denkbaren statistischen Auswertungen zulässt. Das ist hilfreich, um den Erfolg von Marketingmaßnahmen zu beurteilen und zu erkennen, was Ihre Leser bzw. Kunden interessiert und was nicht. Wäre es nicht praktisch, auf diese Informationen auch per App und nicht nur klassisch per Browser zugreifen zu können?

Es gibt zahlreiche Apps von Drittanbietern, denen man Zugriff auf Google-Analytics einräumen und mit denen man dann vom Smartphone oder Tablet aus schnell und übersichtlich die wichtigsten Statistiken abfragen kann. Beispielhaft möchte ich “Analytics Tiles” vorstellen, eine App für iPhone und iPad, die ich besonders hilfreich finde, und die zudem momentan auch noch kostenlos ist.

Die verschiedenen Statistiken wie Anzahl der Besucher, Seitenaufrufe, aufgerufene Seiten(titel) und Suchbegriffe werden auf der Startseite in Form von Kacheln (“Tiles”) dargestellt. Mit einem Klick auf die Kachel vergrößert man das entsprechende Diagramm bzw. zeigt die zugehörige Tabelle an. Am rechten Rand wird der Zeitraum, auf den sich die Statistiken beziehen, angezeigt und lässt sich verändern.

Man kann die Kacheln festhalten und verschieben, um so die Startseite an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Zieht man am Ende der Startseite die Anzeige nach oben, kann man die angezeigten Statistiken darüber hinuaus editieren. Neben den 15 standardmäßig angezeigten Statistiken stehen 50 weitere Statistik-Kacheln zur Wahl. Maximal kann man 16 Kacheln gleichzeitig anzeigen. Betreiben bzw. beobachten Sie mehrere Websites mit Google Analytics? Dann können Sie mit einer Fingerbewegung nach links bzw. rechts zu diesen wechseln.

Kostenlos für iPhone und iPad: App Store
https://itunes.apple.com/de/app/analytics-tiles-app/id527147208?mt=8

Ähnliche Apps für Android: Google Play Store
https://play.google.com/store/search?q=google%20analytics

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4. Im März 2.279 gefördete Gründungen / Kostenloses Onlineseminar für Interessierte

Für den März 2014 hat die Bundesagentur für Arbeit 2.443 Gründungen mit Gründungszuschuss gemeldet, 37 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Zugleich wurden allerdings die Zahlen für die drei Vormonate um 172 nach unten korrigiert. Im Durchschnitt wurden in den letzten 12 Monaten 2.480 Gründungen pro Monat gefördert.

Beim Einstiegsgeld wurden für den März zwar nur 164 geförderte Gründungen gemeldet, die Zahlen der drei Vormonate wurden von der Arbeitsagentur aber zugleich um 231 nach oben korrigiert. Im Durchschnitt wurden in den letzten 12 Monaten 429 Gründungen pro Monat gefördert.

Die Arbeitsagenturen sind zu einer deutlich großzügigeren Vergabe bei Gründungszuschuss und Einstiegsgeld zurückgekehrt. Von uns und unserem Beraternetzwerk betreute, gut durchdachte und auf die richtigen Argumente setzende Anträge bzw. Businesspläne werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Anhieb bewilligt. Aber Vorsicht: Die Arbeitsagenturen haben viele Fallstricke eingebaut, schon kleine "Fehler" führen zu einer Ablehnung.

Viele Gründer werden von den Arbeitsagenturen bereits im Vorfeld abgeschreckt: "Unter diesen Bedingungen haben Sie keinen Anspruch auf Gründungszuschuss" bekommen sie zu hören und verzichten dann auf die Antragstellung und damit auf bis zu 16.000 Euro sowie weitere Vergünstigungen.

Wer sich von solchen Auskünften nicht beirren lässt und bei der Antragstellung unsere maßgeschneiderten Tipps beachtet, bekommt den Zuschuss jedoch in den allermeisten Fällen, wie die Erfahrung zeigt.

Es ist diese (Des-)Informationspraxis, die dazu führt, dass die Zahl der geförderten Gründungen nach wie vor rund 78% unter dem Niveau des Jahres 2011 liegt.

In einem kostenlosen Onlineseminar klären wir über die Fakten zum Gründungszuschuss auf und geben Tipps zur erfolgreichen Antragstellung. Je früher in der Gründungsphase Sie teilnehmen, umso besser.

Das nächste Onlineseminar (kostenlos) findet am Dienstag, 29. April 2014 von 17 bis 18 Uhr statt, danach erst wieder am Donnerstag, 5. Juni um 12 Uhr und am 11. Juli um 16 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Hier können Sie sich anmelden:
is.gd/npwKUD

Oder besuchen Sie direkt unsere halbtägigen Gründungszuschuss-Workshops (39 Euro), die wir in Kleingruppen durchführen und in sieben Städten anbieten.
is.gd/Nr0chV

Gerne beraten wir Sie auch direkt telefonsich, wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen.
is.gd/icPhiL


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5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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