Newsletter für Gründer & Selbständige

03/2014 (versendet am 15.04.2014)

News2Use, 3/2014: Teure KSK-Rettung, neuer Login-Bereich, durchlöcherter Meisterzwang, kostenlose Experten-Telko

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung”
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Liebe Leserin, lieber Leser,

für viele unserer Leser ist die Künstlersozialkasse überlebenswichtig. Sie ermöglicht ihnen eine preisgünstige Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Ist es da zu viel verlangt, wenn die Auftraggeber 5,2% Abgabe auf Honorare an Künstler und Publizisten abführen?

Das Problem: Durch das Internet nimmt die Bedeutung und damit das Honorarvolumen klassischer Verwerter ab. Kleinstunternehmen schulden zwar von Gesetzes wegen auch Abgaben, wissen das aber mehrheitlich gar nicht. Anstelle einer Aufklärungskampagne soll jetzt durch strengere Prüfungen von ihnen das fehlende Geld eingetrieben werden, steht zu fürchten.

Wir berichten in dieser Ausgabe, wer abgabepflichtig ist, wann die neue Bagatellgrenze greift, wer ab 2015 häufiger geprüft wird und welche Bedeutung die Rechtsform des Auftragnehmers hat.

Außerdem: Auf der VGSD-Website gibt es jetzt einen geschützten Bereich mit Zusatzfunktionen für Mitglieder. Michael Wörle vom IF Handwerk erklärt im Interview, was es mit "freien Handwerkern" auf sich hat. Michael Schnelle beantwortet in einer VGSD-Telko Fragen zum Thema "Gründung und Selbständigkeit bei ALG2-Bezug" (heute 16.00 Uhr, Teilnahme unter: bit.ly/1gYWAma).

Viel Spaß beim Lesen und schon jetzt ein frohes Osterfest
Ihr Andreas Lutz

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INHALT

1. Nahles will KSK retten - durch strengere Kontrollen bei kleinen Unternehmen
2. Neu: Geschützter Bereich auf VGSD-Website mit Zusatzfunktionen für Mitglieder
3. Interview mit Michael Wörle: Freie Handwerker sind jetzt in der Mehrheit!
4. VGSD Experten-Telko: "Selbständigkeit bei ALG2-Bezug – Das musst Du beachten"

Tipps & Termine

5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Nahles will KSK retten - durch strengere Kontrollen bei kleinen Unternehmen

Für ihre Mitglieder ist die Künstlersozialkasse (KSK) überlebenswichtig - für andere Selbständige bedeutet die Künstlersozialabgabe erheblichen bürokratischen Aufwand. Durch häufigere Prüfungen - so hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles beschlossen - sollen 32 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen für die KSK eingetrieben werden. Fast 40 Prozent dieser Zusatzeinnahmen fließen jedoch in den Mehraufwand für die Kontrollen - möglicherweise auch deutlich mehr.

Viele Selbständige wissen gar nicht, dass sie abgabepflichtig sind, sobald sie einen Künstler oder Publizisten beauftragen. Dazu zählen zum Beispiel Webdesigner und Texter, die freiberuflich einen Flyer oder eine Anzeige erstellen, übrigens auch dann, wenn sie selbst gar nicht in der KSK versichert sind. Solche Honorare muss man getrennt erfassen und 5,2 Prozent davon an die Künstlersozialversicherung melden und abführen - zusätzlich zu der bereits bezahlten Vergütung.

Die gute Nachricht:  Nahles will eine Bagatellgrenze von 450 Euro pro Jahr einführen. Bis zu dieser Grenze sollen an selbständige Künstler und Publizisten erteilte Aufträge nach Inkrafttreten des Gesetzes abgabefrei bleiben. Wer knapp unter 450 Euro an Aufträgen vergibt, spart sich also 23 Euro Abgabe. Überschreitet das Auftragsvolumen diese Grenze, ist es in voller Höhe abgabepflichtig.

Nach dem "Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes" sollen alle Unternehmer, die jetzt schon Künstlersozialabgabe zahlen (sowie alle Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten) alle vier Jahre von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geprüft werden. Von den kleineren Unternehmen sollen 40 Prozent ausgewählt und alle vier Jahre geprüft werden. Neben der DRV darf die KSK künftig auch selbst prüfen.


Langer Streit darüber, ob sich strengere Kontrollen rechnen

Um die Kosten der Prüfungen und was damit realistischerweise "rauszuholen" ist, gab es lange Streit zwischen Arbeitsministerium und DRV. Die Rentenversicherung schätzte die Kosten der zusätzlichen Kontrollen auf 50 Millionen Euro und lehnte eine Prüfung als unwirtschaftlich ab. Die damalige Arbeitsministerin von der Leyen setzte dem die Behauptung entgegen, die Prüfungen kosteten nur 5 Millionen Euro jährlich.

Die 12,3 Millionen Euro, die nun im Entwurf stehen, dürften ein politischer Kompromiss sein. Dass mehr als 40 Prozent der Zusatzeinnahmen für das Eintreiben der Abgaben verloren gehen, wäre der Öffentlichkeit kaum vermittelbar gewesen - vermutlich nicht einmal den Künstlern und Publizisten, die möglicherweise lieber ein entsprechend höheres Honorar erhalten würden. Zusätzlich zu den 12,3 Millionen Euro Verwaltungskosten der DRV dürften bei den abgabepflichtigen Unternehmen noch einmal Verwaltungskosten in mindestens ebensolcher Höhe anfallen.

Aktuell zahlen rund 170.000 Firmen regelmäßig Künstlersozialabgaben und verhelfen damit ca. 180.000 selbständigen Journalisten, Publizisten und Künstlern zu einer vergünstigen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Mit der Künstlersozialabgabe müssen 30% der Sozialversicherungsbeiträge der KSK-Mitglieder finanziert werden. 20% übernimmt der Bund. 50%, also quasi den Arbeitnehmeranteil, übernehmen die Versicherten.

Nachdem 2014 die Abgabe von 4,1 auf 5,2% gestiegen war, fürchtete man um die Akezptanz der europaweit einmaligen Regelung, deren kulturpolitische Bedeutung überragend sei. Union und SPD waren sich im Koalitionsvertrag einig, dass strengere Kontrollen nötig sind, um die Erhebungsbasis zu verbreitern. Bereits Ende April soll der Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden und bis Juli den Bundestag passieren.


Gut zu wissen

Auch wenn Künstler und Publizisten in einer GbR oder anderen Personengesellschaft organisiert sind, sind ihre Honorare ebenso wie bei Einzelunternehmen abgabepflichtig. Aufträge an eine GmbH, GmbH & Co. KG, haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Limited oder andere Kapitalgesellschaft sind dagegen nicht abgabepflichtig.

Dieser Unterschied spielte jüngst - wie der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thomas Waetke berichtet - eine wichtige Rolle in einem Prozess der KSK gegen den Schlagersänger Costa Cordalis: Der hatte nämlich eine Management-Gesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft (KG) gegründet. Konzertveranstalter bezahlten Cordalis nicht direkt, sondern die KG. Cordalis wiederum erhielt kein (abgabepflichtiges) Honorar von seiner Gesellschaft, sondern nur Gewinnzuweisungen in seiner Rolle als Teilhaber. Vor kurzem hat das Bundessozialgericht nun entschieden, dass in einer solchen Konstellation keine Künstlersozialabgabe anfällt - auch wen es sich eindeutig um eine Umgehung des gesetzgeberischen Ziels handle.


Bin ich mit meinem Unternehmen auch abgabepflichtig?  

Die abgabepflichtigen Unternehmen sind in § 24 KSVG geregelt. Darin heißt es: "Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmen verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künsler und Publizisten erteilen."

Die KSK selbst ist übrigens gar keine Versicherung, sondern sie prüft, wer aufnahmeberechtigt ist, meldet die Mitglieder dann bei den Versicherungen an und übernimmt die Koordination der Beitragszahlungen. Die DRV bzw. die selbst ausgewählte Krankenversicherung erhält die Beiträge und ist im Leistungsfall Ansprechpartner.

Auch wenn man als Selbständiger, der seine Sozialversicherung in voller Höhe selbst bezahlen muss, vielleicht wenig motiviert ist, die zusätzliche Bürokratie und die Abgaben zu schultern: Vielleicht ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um zu überlegen, ob und in welcher Höhe man abgabepflichtig ist.


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2. Neu: Geschützter Bereich auf VGSD-Website mit Zusatzfunktionen für Mitglieder

Vereins- und Community-Mitglieder haben letzte Woche Post vom VSGD bekommen: Per E-Mail hat jeder individuelle Zugangsdaten zu dem neuen Login-Bereich erhalten.

Rechts oben kann man sich nun auf jeder Seite mit E-Mail und Passwort anmelden. Das mitgeschickte Passwort ist absolut sicher, merken kann man es sich aber nicht. ;) Am besten speichert man es sich nach der Eingabe im Browser und in der Passwortsammlung. Natürlich lässt sich das Passwort auch jederzeit ändern und neu anfordern.

Sie sind noch nicht Mitglied und haben keinen Login erhalten? Dann melden Sie sich einfach neu an. Sollte Ihre E-Mail-Adresse dem VGSD bereits bekannt sein, werden Sie darauf hingewiesen und können sich Ihre Zugangsdaten mit einem Klick zusenden lassen.

Diese Funktionen bietet der Login-Bereich zum Start:

* Dein Konto: Überblick über die wichtigsten Daten zu Ihrer Mitgliedschaft.
* Daten ändern: Hier können Sie Firmenname, Adresse, Telefonnummer, Branche und Gründungsdatum prüfen und ggf. korrigieren.
* Außerdem können Sie hier die VGSD-Rundmails bestellen bzw. abbestellen.
* Passwort ändern / E-Mail-Adresse ändern: Hier können Sie die Zustelladresse für Verbandsmails und Newsletter ändern, sie ist zugleich Teil des Login.
* Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Community-Mitgliedschaft in eine Vereinsmitgliedschaft umzuwandeln.

Die wichtigsten Neuerungen sieht man erst auf den zweiten Blick :

* Im eingeloggten Zustand können Sie sich im Bereich Meetups künftig mit einem Klick zu Experten-Telkos und Regionaltreffen anmelden. Zugleich vermeiden Sie, dass Sie unter verschiedenen E-Mail-Adressen Einladungen vom VGSD erhalten.
* In der nächsten Ausbaustufe werden Sie im Login-Bereich einen Überblick über Ihre Anmeldungen finden und können sich dann dort auch wieder von Veranstaltungen abmelden, wenn Ihnen etwas dazwischen kommt – bisher war das nicht möglich.
* Community-Mitglieder können weiterhin kostenlos an allen Experten-Telkos und Regionaltreffen  teilnehmen, wenn sie sich zuvor eingeloggt haben. Aufzeichnungen und Präsentationen sind allerdings nur noch für eingeloggte Vereinsmitglieder zugänglich. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, dass mehr Telko-Teilnehmer einen finanziellen Beitrag zur Finanzierung des Angebots leisten, für das der VGSD und seine aktiven Mitglieder viel Aufwand betreiben.

Fazit: Der Login-Bereich ist eine kleine Umstellung für die Mitglieder, aber ein großer Schritt für den VGSD.

Ein solcher geschützter Bereich ist die Grundlage für zahlreiche neue Funktionen, die der Verband nach und nach einführen will, um den Nutzen des VGSD für Vereins- und Communitymitglieder zu erhöhen. Man darf gespannt sein!


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3. Interview mit Michael Wörle: Freie Handwerker sind jetzt in der Mehrheit!

Der Interessenverband der freien Handwerkerinnen und Handwerker  - kurz “IF Handwerk e.V.” tritt seit dem Jahr 2002 gegen den Meisterzwang ein. Die Kernforderung ist dabei: Eine Existenzgründung im Handwerk soll genau so frei sein wie im Einzelhandel - so wie es in allen anderen europäischen Ländern (mit Ausnahme von Luxemburg) die Regel ist und früher auch in Deutschland üblich war. Wir haben uns mit Verbands-Gründer und -Geschäftsführer  Michael Wörle (54) unterhalten.

gruendungszuschuss.de: Vor zwölf Jahren hast Du zusammen mit einer Gruppe von Handwerkern den IF Handwerk e.V. gegründet. Was sind die wichtigsten Erfolge der letzten Jahre?

Wörle: Ich persönlich fand besonders klasse, dass die freie Handwerksausübung enorm zugenommen hat. Die Zahl der Betriebe, deren Inhaber selbst über eine Meisterprüfung verfügt, macht nur noch ein Drittel aus. Wir haben das mit folgender Metapher deutlich gemacht: Wenn nur noch ein Drittel der Fahrer den Führerschein selbst gemacht hat und trotzdem nicht mehr Unfälle passieren als zuvor, dann könnte man auf die Idee kommen, dass man diese Art von Zertifikat gar nicht benötigt. Die mit dem Verzicht auf die Meisterprüfung verbundene Sorge, die Qualität der Leistungen könnte schlechter werden, hat sich nicht bewahrheitet. Das heißt natürlich nicht, dass die Meisterausbildung sinnlos wäre und man die nicht mehr machen dürfte - aber bitte auf freiwilliger Basis, zum Beispiel weil der Meisterbrief von den Kunden als hilfreiches Auswahlkriterium gesehen wird. Davon profitiert letztlich auch wieder die Qualität der Ausbildung.

gruendungszuschuss.de: Was war entscheidend dafür, dass es zu dieser Entwicklung kam?

Wörle: Die Politik hat vor einigen Jahren entschieden, die Führung eines Betriebes weitgehend unabhängig vom Meistertitel zu machen. Geringere Zutrittsbarrieren bedeuten mehr Gründungen und mehr Wettbewerb zugunsten der Kunden. Entscheidend war für die Politik aber noch etwas anderes: In anderen europäischen Ländern ist eine solche Markteintrittsbarriere nicht üblich, mit der Ausnahme von Luxemburg und Deutschland. Ausländische Handwerker können sich ohne Meisterprüfung in Deutschland niederlassen, die Inländer mussten dagegen eine Meisterprüfung vorlegen. Diese Ungleichbehandlung hat nicht nur im Inland Proteste hervorgerrufen, sondern bedeutete auch die Gefahr, dass der Meisterzwang insgesamt aufgehoben wird - auf Druck von Brüssel.

gruendungszuschuss.de: Es gibt aber doch noch Meisterzwang in Deutschland, oder?

Wörle: Ja, den gibt es noch, die Regelungen sind kompliziert und im Detail umstritten.
Das Problem ist vor allem die fehlende Rechtssicherheit. Selbst Experten können keine eindeutige Auskunft geben können, was erlaubt und was verboten ist.

gruendungszuschuss.de: Kann das denn nicht die Handwerkskammer sagen?

Wörle: Die Kammer ist keine Behörde und was die Kammer sagt ist interessengebunden und einseitig. Sie setzen sich vor allem für die Interessen der Meisterbetriebe ein, obwohl die anderen einen erheblichen Teil der Beiträge bezahlen. Viele Aussagen der Kammern haben letztlich bei einer Überprüfung keinen Bestand. Der Gründer braucht aber eine neutrale und verbindliche Auskunft. Die meisten Selbständigen wollen gerne Sicherheit und sich nicht der Gefahr aussetzen, womöglich hohe Strafen zahlen zu müssen. Wenn man aber nicht sagen kann, wann ein Gesetz übertreten wird, dann wird es schwierig.
 
gruendungszuschuss.de: Kannst Du das an einem Beispiel deutlich machen?

Wörle: Gerne! Ttapezieren und überstreichen geht ohne Meistertitel. Aber sobald Du Fenster streichst, geht der Streit schon los. Ein weiteres Beispiel: Ein in die Handwerkskammer eingetragener Ofenbauer musste ein hohes Bußgeld bezahlen, weil er zu viele Fliesen gelegt hat - nämlich -, nicht nur auf dem Ofen, was ihm erlaubt ist, sondern auf Kundenwunsch auch darum herum. Fliesenleger und Ofenbauer sind aber zwei verschiedene Handwerksberufe.
Heute wäre das zwar kein Problem mehr, weil für Fliesenleger kein Meisterzwang gilt. Aber für Ofenleger gilt nach wie vor der Meisterzwang. Ein Fliesenleger dürfte also keinesfalls Fliesen auf einem Kachelofen verlegen. Längst sind noch nicht alle Gewerke frei vom Meisterzwang, deshalb passieren noch heute solche Absurditäten. Wer die eng gesetzten Grenzen überschreitet, verletzt das Gesetz und kann wegen Schwarzarbeit belangt werden, auch wenn er ganz korrekt seine Rechnungen stellt.

gruendungszuschuss.de: Wie hilft der IF Handwerk den Betroffenen?

Wörle: Wir fordern seit Jahren vom Bund Klarheit in Bezug darauf, wann genau der Meisterzwang gilt und wann nicht. Als erster Verband überhaupt wurden wir vom Bund-Länder-Ausschuss eingeladen. Er hat die Aufgabe, das Handwerkrecht bundesweit zu koordinieren. Denn dessen Umsetzung ist Ländersache bzw. kommunale Angelegenheit (Ordnungsämter). Eine strittige Frage war, ob die Ordnungsämter auf Fragen des Meisterzwangs überhaupt eine verbindliche Auskunft geben müssen. Wir haben erreicht, dass die Antwort ja lautet. Das heißt jetzt aber nicht, dass sie es auch tun können. Oft fehlt ihnen das spezielle Fachwissen und deshalb wiederholen sie einfach, was die Handwerkskammer als Interessenvertreter geäußert hat.
Wenn aber die Behörden nicht wissen, was erlaubt und was verboten ist, dann ist das ungerecht und es fehlt an Rechtssicherheit. Es bleibt nur die Schlußfolgerung: Ein solches Gesetz muss weg. Es ist undurchführbar. Deshalb fordern wir die Abschaffung des Meisterzwangs für alle Handwerksberufe.

gruendungszuschuss.de: Wie groß sind denn die Chancen, dass Ihr das erreicht?

Wörle: Nun, die Situation, die wir jetzt erreicht haben, hätte ich vor zehn Jahren nicht für möglich gehalten. Von daher bin ich optimistisch, dass das bestehende  Relikt eines nicht zu fernen Tages ganz überwunden wird.

gruendungszuschuss.de: Du hast einen erheblichen Beitrag geleistet zu dieser Entwicklung. Mit welchen Mitteln hast Du das geschafft?

Wörle: Ich habe zu dem Thema ein Buch geschrieben, "Existenzgründung ohne Meisterbrief", das sich etwa 50.000 mal verkauft hat und dessen Tipps weit verbreitet wurden. Die Pressearbeit war ganz einfach: Jedem Journalisten ist sofort klar, dass es undenkbar wäre, erst eine Gesellenzeit zu machen und dann eine Meisterprüfung abzulegen, bevor der einen ersten Beitrag auf eigene Rechnung veröffentlichen darf.
Hinzu kommt: Vertreter einer neuen Generation von Handwerkern wollen sich die ganze Bürokratie nicht mehr gefallen lassen, ist gegen absurde Regelungen erfolgreich gerichtlich vorgegangen und hat auch passiven Widerstand ausgeübt, die Regeln einfach ignoriert. Zwar gab und gibt es Einsatzteams, die solche Ordnungswidrigkeiten verfolgen sollen. Weil das Handwerksrecht so unglaublich kompliziert ist, waren in einer Stadt wie Hamburg 20 verschiedene Behörden mit der Verfolgung von freien Handwerkern beschäftigt. Letztlich zeigte sich, dass die Verfolgung angesichts eines breiten Widerstands so kompliziert wurde, dass sich das einfach nicht mehr gerechnet hat. Man hat dann die Einsatzgruppen zunehmend abgebaut.

gruendungszuschuss.de: Eine weitere Eurer Forderungen ist ja, dass die Rentenversicherungspflicht für Handwerker abgeschafft wird?

Wörle: Richtig, denn es ist nicht nachzuvollziehen, warum man ausgerechnet Handwerkern die Fähigkeit abspricht, von Anfang an eigenverantwortlich eine Altersvorsorge aufzubauen, während z.B. Einzelhändler diese Möglichkeit ganz selbstverständlich haben. Die Handwerker hätten sogar von dem 2012 geplanten und inzwischen verworfenen Altersvorsorgegesetz profitiert, denn es wäre immer noch besser gewesen als ihre aktuelle Situation.

gruendungszuschuss.de: Wie funktioniert die aktuelle Rentenversicherungspflicht für selbständige Handwerker?

Wörle: Wer sich aufgrund der eigenen Befähigung (also z.B. Meistertitel) in die Handwerksrolle eingetragen lässt und keine GmbH führt, muss den vollen Arbeitgeber- und -nehmerbeitrag zahlen: An die 20 Prozent des Gewinns, nur für die Rentenversicherung, die ja als Altersvorsorge gar nicht ausreicht und niedrige Renditen aufweist. Das ist sehr viel Geld.
Existenzgründer erhalten die ersten drei Jahre einen Rabatt von 50 Prozent, müssen also nur die halben Beiträge bezahlen, natürlich mit entsprechend geringerem Rentenanspruch.
Freie Handwerker müssen nicht zahlen. Viele Handwerker verzichten extra auf eine Eintragung in die Handwerksrolle und melden ein Reisegewerbe an, um die Versicherungspflicht zu umgehen, obwohl sie über einen Meistertitel verfügen. Andere gründen eine GmbH, was aber mit erheblichen zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden ist.
Alle anderen müssen insgesamt 216 Monatsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, also insgesamt 18 Jahre lang. Danach können sie dann endlich frei entscheiden - zumindest in Hinblich auf ihre Altersvorsorge.

Mehr Informationen zum IF-Handwerk:
www.if-handwerk.de


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4. Experten-Telko: Selbständigkeit bei ALG2-Bezug – Das musst Du beachten

Am Dienstag, 15.04.2014 um 16:00 Uhr findet die nächste VGSD-Experten-Telefonkonferenz statt.  Zu Gast ist Michael Schnelle. Er beantwortet Fragen rund um Gründung und Selbständigkeit bei ALG2-Bezug und gibt Tipps, was man unbedingt beachten sollte.

Michael Schnelle ist gelernter Reisebürokaufmann und lebt in der Nähe von Hamburg. Er arbeitete u.a. als Unternehmer, Reiseleiter, Journalist und ist Autor von 20 Büchern. Darunter ist auch der Titel "Existenzgründung mit wenig Geld", der viele Tipps zur Gründung aus ALG2 enthält. Michael ist auch Ansprechpartner für VGSD-Mitglieder zu diesem Themenkomplex.

Bei der Telko erfahren Sie unter anderem:

* Wem kann eine Selbstständigkeit bei ALG II-Bezug empfohlen werden und wem überhaupt nicht?
* Ich habe bereits Anspruch auf ALG 2, wie vorgehen?
* Was tun, damit der Sachbearbeiter die Gründung oder Selbstständigkeit unterstützt?
* Welche Ausgaben im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit erkennt das Jobcenter an?
* Mein Gewinn reicht nicht - was tun?
* Ich bekomme eine Stelle angeboten - muss ich die Selbständigkeit jetzt aufgeben?
* Hilfe, mein Sachbearbeiter stellt mir ständig Steine in den Weg!
* Gibt es Tools oder Programme, die mir helfen?

Als Teilnehmer können Sie auch eigene Fragen stellen. Die Telko wird auch aufgezeichnet.

Jetzt kostenlos unter is.gd/putzoN anmelden und Platz sichern


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5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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