Newsletter für Gründer & Selbständige

13/2014 (versendet am 13.10.2014)

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
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Liebe Leserin, lieber Leser,

in den heutigen News2Use setzen wir einen Schwerpunkt auf Buchhaltung und Steuern: Wir sagen Ihnen, was der erste Schritt ist, wenn Sie Ihr Auto optimal absetzen wollen.

Wie sie die BWA ("betriebswirtschaftliche Auswertung") richtig interpretieren, erfahren Sie bei der nächsten VGSD-Telko am Donnerstag nachmittag - gleich Platz sichern! Das gilt auch für unseren Crashkurs "Rechnung, Buchhaltung, Steuer". Mit dem dort vermittelten Wissen werden Ihnen Buchhaltung und Abschlussarbeiten zum Jahresende deutlich einfacher von der Hand gehen:
bit.ly/GYcoqq

Außerdem haben wir die zehn besten Tipps zur Optimierung Ihres XING-Profils zusammengestellt und fragen Förderexperte Christian Bussler, was man in Hinblick auf den Gründungszuschuss beachten sollte, wenn man sich in einem Beruf selbständig macht, in dem man auch als Angestellter gute Jobaussichten hätte.

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Wie kann ich mein Auto steuerlich optimal absetzen?
2. Experten-Telko "Was verrät mir die BWA über die Entwicklung meines Geschäfts?"
3. Zehn Tipps zur Optimierung Ihres XING-Profils
4. Gute Jobaussichten - und trotzdem auch gute Chancen auf Gründungszuschuss?
5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit


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1. Wie kann ich mein Auto steuerlich optimal absetzen?

Nutzen Sie Ihr Fahrzeug auch geschäftlich, etwa für den Besuch von (potenziellen) Kunden und Geschäftspartnern, für Einkäufe oder zur Teilnahme an Messen? Dann können Sie dies steuerlich geltend machen - selbst wenn Sie noch gar nicht gegründet haben oder Sie statt einem Auto ein anderes Mobil, z.B. Motorrad nutzen! Dabei bestehen eine ganze Reihe von Wahl- und damit Gestaltungsmöglichkeiten.

Letztlich geht es dabei immer darum, in welcher Höhe Sie die Ausgaben steuermindernd geltend machen können. Das hängt von der Berechnungsmethode ab und diese wiederum davon, in welchem Maße Sie das Fahrzeug geschäftlich nutzen:

a) Bei unter 10% betrieblicher Nutzung gilt das Fahrzeug immer als Privatvermögen, man spricht auch von "notwendigem Privatvermögen". Sie können die betrieblich gefahrenen Kilometer pauschal mit 30 Cent abrechnen (abweichende Sätze bei anderen Fahrzeugen als Auto). Eine vergleichsweise einfache Aufzeichnung der geschäftlich gefahrenen Stecken im Rahmen einer Reisekostenabrechnung mit Datum, Uhrzeiten, Reiseroute und Anlass genügt als Nachweis. Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist, sondern z.B. auf Ihren Partner, können Sie nur die tatsächlich entstandenen Kosten als Betriebsausgabe absetzen (vgl. Urteil VII 201/1999 vom 29.08.2002 des Finanzgerichts Nürnberg).

b) Bei über 50% betriebliche Nutzung gilt das Kfz als "notwendiges Betriebsvermögen", der Betrieb trägt alle Kfz-Kosten. Dem steht ein Privatanteil gegenüber, den Sie wahlweise nach der 1%-Methode oder per Fahrtenbuch ermitteln können. Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn Sie viel geschäftlich fahren und einen geringeren Privatanteil geltend machen wollen, als er sich nach der 1%-Methode ergibt. Welche Methode Sie nutzen, können Sie jedes Jahr sowie bei Fahrzeugwechsel neu bestimmen.

c) Bei 10 bis 50% betrieblicher Nutzung spricht man von gewillkürtem Betriebsvermögen, denn Sie haben ein Wahlrecht und können zwischen privater Nutzung (pauschale Abrechnung nach gefahrenen Kilometern, siehe oben) und betrieblicher Nutzung (nur Fahrtenbuch, 1%-Methode greift hier nicht) wählen.


Wissen Sie, zu wie viel Prozent Sie Ihr Auto geschäftlich nutzen?

Bei dieser Einschätzung kann man sich leicht täuschen. Deshalb verlangt das Finanzamt bei mehr als nur gelegentlicher Nutzung, dass man ab Gründung bzw. Anschaffung eines Fahrzeugs drei Monate lang die Nutzung aufzeichnet. Dabei genügt zwar wie für die Abrechnung der Kilometer-Pauschale eine Reiskeostenaufstellung. Es empfiehlt sich aber, direkt die strengeren Regeln für ein Fahrtenbuch zu beachten, um ggf. danach abrechnen zu können.

Die Nutzungsanteile werden anschließend anhand der gefahrenen Kilometer berechnet. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nehmen dabei eine Sonderrolle ein: Bei der Einordnung in Betriebs- bzw. Privatverögen zählen sie als geschäftliche Nutzung. Sie sind aber nur eingeschränkt steuerlich geltend zu machen, mit 30 Cent je Entfernungskilometer (also effektiv 15 Cent pro gefahrenem Kilometer).

Was Sie beim Führen eines Fahrtenbuches beachten müssen, wie die 1%-Regel funktioniert und welche Methode in Ihrem Fall die günstigste ist, erklären wir in einem getrennten Beitrag in einem der nächsten Newsletter. Wollen Sie bis dahin schon einmal stichprobenweise den Anteil der geschäftlichen Nutzung ermitteln?

Was Sie sonst noch alles im Rahmen der Buchhaltung aufzeichnen sollten, um es steuerlich geltend machen zu können, erfahren Sie in unserem Crashkurs "Rechnung, Buchhaltung, Steuer", den wir in zahlreichen Städten bundesweit anbieten.

Jetzt anmelden:
www.gruendungszuschuss.de/index.php


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2. Experten-Telko "Was verrät mir die BWA über die Entwicklung meines Geschäfts?"

Am Donnerstag, den 16. Oktober 2014 findet von 16:30 bis 17:30 Uhr die nächste VGSD-Experten-Telko statt. Es geht um die BWA, also die "betriebswirtschaftliche Auswertung", die viele Selbständige monatlich oder quartalsweise von ihrem Steuerberater erhalten.

Mangels Erläuterung, was die Zahlen genau bedeuten, landet die Auswertung bei vielen Selbständigen unbeachtet im Buchhaltunsgordner. Dabei enthält die BWA wichtige und aktuelle Informationen über die Entwicklungs Ihres Geschäfts.

Die Augsburger Steuerberaterin Sandra Bies erklärt als Expertin, was die Zahlen bedeuten und wie man die BWA richtig liest. Oliver Weber moderiert die Telko und stellt ihr unter anderem folgende Fragen:

* Was ist überhaupt eine “Betriebswirtschaftliche Auswertung”? Was muss ich tun, um sie zu bekommen?
* Die Positionen auf der BWA sind sehr allgemein gehalten, bei der Hälfte steht eine Null. Was kann ich tun, um die BWA aussagekräftiger zu gestalten?
* Was sagt mir die BWA, was kann ich daraus über mein Geschäft erfahren?
* Gibt es Beispiele, wie Kleinunternehmer die BWA als Controlling-Tool einsetzen?
* Was sind Alternativen zur BWA, wenn ich mehr ins Detail gehen möchte?

Als Teilnehmer können Sie per Chat auch eigene Fragen stellen, wenn Sie per Web teilnehmen. Alternativ können Sie sich auch per Telefon einwählen und zuhören.

Jetzt Platz sichern:
www.vgsd.de/meetup.php


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3. Zehn Tipps zur Optimierung Ihres XING-Profils

Wenn Sie mit XING erfolgreich Kunden und Geschäftspartner gewinnen wollen, ist die  Optimierung Ihres Profils der erste Schritt. Werden Sie bei XING überhaupt unter für Sie relevanten Suchbegriffen gefunden? Was genau wird in der Suchergebnisliste von Ihnen angezeigt? Verlockt das zum Klicken? Und findet der interessierte Besucher dann ausreichend Anknüpfungspunkte auf Ihrem Profil, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen?

a) Sie haben nur zehn Sekunden Zeit, zu überzeugen!
Innerhalb dieser sehr kurzen Zeitspanne entscheidet ein Besucher darüber, ob er Ihrem Profil mehr Aufmerksamkeit schenkt oder woanders hinklickt. Prüfen Sie Ihr Profil aus dieser Perspektive und schenken Sie den drei folgenden Tipps in diesem Zusammenhang besondere Beachtung.

b) Ein professionelles und aktuelles Profil-Bild!
Es lohnt sich wirklich: Investieren Sie in ein professionelles Foto für Ihr XING-Profil. Und das sollte auch halbwegs aktuell sein. Welche Bekannten aus Ihrer Region haben ein besonders gutes Foto? Sicher empfehlen Sie Ihnen einen guten Fotografen in Ihrer Nähe.

c) Nutzen Sie das Feld “Firma” optimal aus
Ihr Bild, Ihr Name und der Firmenname tauchen in XING immer wieder an verschiedensten Stellen in Kombination auf. Ist es da nicht verschenkter Werbeplatz, wenn Sie als Einzelunternehmer unter "Firma" einfach Ihren Namen noch einmal wiederholen? Nutzen Sie diese Werbefläche wie eine Schaufensterbeschriftung für Ihre Firma sinnvoll. Sie haben dafür bis zu 80 Zeichen Platz!

d) Richten Sie ein Portfolio ein
Das Portfolio wurde von XING bereits Mitte letzten Jahres neu eingeführt und erlaubt eine grafisch ansprechendere Darstellung Ihrer Dienstleistungen bzw. Produkte. Wenn Sie es gekonnt einsetzen, heben Sie sich deutlich von anderen XING-Nutzern ab.

e) Das Feld “Profilspruch”
In diesem Feld können Sie Ihren Profilbesuchern auf ein besonderes Angebot machen, Auskünfte zu aktuellen Themen oder Ihren Kontaktdaten geben. Die wenigsten wissen allerdings, daß der Status beim Abspeichern auch als Meldung an das gesamte eigene Netzwerk gesendet wird und zwar jedes mal.

f) Zeigen Sie sich als Mensch
Es geht in XING nicht nur um Fakten und Business. Beim Networking ist der menschliche Faktor genau so wichtig. Sympathie und Authentizität sind oft erfolgsentscheidend. Persönliches zählt, geschäftliches ergibt sich! Gemeinsame Interessen können Aufhänger für die Kontaktaufnahme sein oder Stoff für das erste Gespräch liefern. Seien Sie deshalb nicht zurückhaltend beim Ausfüllen des Feldes "Interessen" und suchen Sie ruhig einmal mit entsprechenden Begriffen nach neuen Kontakten.

g) Denken Sie an die Datenfreigaben
Auf XING sind die eigenen Kontaktdaten standardmäßig verborgen und müssen für jeden Kontakt einzeln freigeschaltet werden. Dies können Sie selbst prüfen, indem Sie auf Ihrem Profil die “Ansicht für Profilbesucher” öffnen. Darin sind Ihre Kontaktdaten ausgeblendet. Geben Sie Ihre Daten bei der Kontaktaufnahme bzw. -bestätigung deshalb frei, denn eine Kontaktaufnahme ohne Kontaktdaten macht wenig Sinn.

h) Beachten Sie den Reiter “Aktivitäten”
Alles was Sie darin sehen wurde jeweils Ihren direkten Kontakten auf deren Startseite unter “Neues aus Ihrem Netzwerk” angezeigt! Und die Grundeinstellungen von XING sehen vor, daß jeder Ihrer Kontakte auch in diesen Bereich klicken und ihn einsehen kann. In Ihren Einstellungen zur Privatsphäre können Sie genau festlegen, welche Aktivitäten angezeigt werden.

i) Fangen Sie noch heute an
Die meisten dieser Tipps können Sie innerhalb weniger Minuten umsetzen. Und selbst, wenn Sie ein neues Foto benötigen, können Sie jetzt einen ersten Schritt machen und einen Bekannten um eine Empfehlung bitten oder einen Termin beim Fotografen Ihrer Wahl vereinbaren. Fangen Sie jetzt gleich an und setzen Sie wenigstens einen der Tipps um.

j) Bleiben Sie up-to-date
Ein XING-Profil ist im Grunde nie wirklich fertig. Sie können immer wieder optimieren. Wichtig ist jedoch auf jeden Fall, dass Sie regelmässig prüfen, ob noch alles aktuell ist. Legen Sie sich also einen Termin alle 2-3 Monate und gehen Sie Ihr Profil einmal komplett durch.

Besuchen Sie eines unserer offiziellen XING-Seminare
Die XING-Seminare, die wir in Deutschland, Österreich und der Schweiz veranstalten, zeigen Ihnen, wie Sie noch viel mehr aus XING herausholen können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Kontaktbasis systematisch verbreitern, so dass sie künftig auf Kalt-Akquise verzichten können.

Weitere Infos und Anmeldung unter:
www.xing-seminare.de


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4. Gute Jobaussichten - und trotzdem auch gute Chancen auf Gründungszuschuss?

Auch wenn aktuell von Vorzeichen einer Rezession in Deutschland die Rede ist: Noch läuft es in vielen Branchen gut. Softwareentwickler, Projektmanager und anderen IT-lern sagt man beste Jobchancen nach. Beim Antrag auf Gründungszuschuss kann das aber ein Nachteil sein. Wie gut sind meine Chancen auf Gründungszuschuss, wenn ich in einer dieser Branchen arbeite und mich selbständig machen möchte? gruendungszuschuss.de-Partner Christian Bussler beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Frage: Stimmt es, dass IT-ler wegen der derzeit günstigen Marktsituation keinen Gründungszuschuss erhalten?

Christian Bussler: Leute mit guten Arbeitsmarktchancen haben es tendenziell schwerer, den Gründungszuschuss zu erhalten. Trotzdem ist das stark vom Einzelfall abhängig und Sie sollten sich auf keinen Fall davon abhalten lassen, den Antrag zu stellen, nur weil die Arbeitsagentur zunächst ablehenend reagiert - das tut sie leider recht häufig. Wir betreuen viele IT-ler und Erwerbstätige aus weiteren, sehr "gefragten" Branchen. Ein Großteil hat den Gründungszuschuss erhalten, trotz anfänglicher Widerstände der Agentur.

Aber wenn ich auf die Auskünfte der Arbeitsagentur nicht vertrauen kann, wie soll ich mich dann informieren und wann?

Eigentlich ist die Arbeitsagentur die richtige Ansprechpartnerin zum Thema Gründungszuschuss. Es empfiehlt sich aber dringend, sich vorab unabhängig zu informieren, da man sonst die Chancen auf den Gründungszuschuss gefährdet, indem man ungeschickt mit der Agentur kommuniziert. Am besten so früh wie möglich, idealerweise noch vor der Kündigung. gruendungszuschuss.de bietet alle 3-5 Wochen kostenlose Onlineseminare zum Thema, sowie auch telefonische Einzelberatung.

Wie stehen die Chancen, wenn jemand selbst gekündigt hat und deshalb eine Sperrzeit erhalten hat. Muss er das Ende der Sperrzeit abwarten?

Grundsätzlich ist auch eine Gründung in der Sperrzeit mit dem Gründungszuschuss förderfähig. Allerdings sind die Chancen auf eine Förderung dann nicht ganz so gut, da man wahrscheinlich annehmen wird, dass Sie gekündigt haben, um zu gründen und sich nicht ernsthaft um eine neue Festanstellung bemühen.

Trotzdem geht es um viel Geld und auch in dieser Situation haben viele noch den Gründungszuschuss erhalten. Von daher sollten Sie sich nicht davon abbringen lassen, den Antrag zu stellen. Genauere Aussagen zu den Chancen im jeweiligen Einzelfall können wir in einem telefonischen Beratungsgespräch geben, wenn wir die genauen Umstände kennen.

Wann muss ich den Antrag auf Gründungszuschuss stellen?

Die Antragsunterlagen müssen Sie rechtlich gesehen spätestens vor der Gründung (steuerliche bzw. Gewerbeanmeldung) abholen. Die Einreichung der Unterlagen und des Businessplans kann auch noch einige Zeit nach der Gründung erfolgen. Da Sie die Förderung in jedem Fall erst nach erfolgter Bewilligung erhalten und die Prüfung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich, die Unterlagen frühzeitig vor der Gründung einzureichen. Je frühzeitiger Sie mit dem Zusammenstellen der Unterlagen beginnen und Rat zu ihrer Gestaltung einholen, umso besser sind Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss.

Wann muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden?

Sie sind gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Kündigung bzw. Unterschreiben eines Aufhebungsvertrag arbeitslos zu melden (max. 3 Monate vor Vertragsende). Sonst risikieren Sie erste Nachteile.

Wird die Arbeitsagentur nicht versuchen, mich in eine Anstellung zu vermitteln?

Die Hauptaufgabe der Arbeitsagentur ist die Vermittlung in eine Festanstellung. Wenn Sie überlegen, sich selbständig zu machen, haben Sie sicherlich gute Gründe für diese Entscheidung. Wenn Sie diese richtig kommunizieren, kann eine Gründung auch aus Sicht der Arbeitagentur die beste Fortsetzung Ihrer Erwerbstätigkeit sein.

Aber die Arbeitsagentur kann mir doch ganz einfach nachweisen, dass es Jobs in meiner Branche gibt?

Ja, das ist richtig, allerdings machen es sich die Arbeitsvermittler dabei oft sehr einfach und schlagen Stellen vor, die zu Ihren besonderen Skills nicht gut passen und wo Sie sich möglicherweise unter Wert verkaufen. Wenn Sie die Arbeitsagentur im Verlauf der Antragstellung überzeugen, dass Sie in einer selbständigen Tätigkeit deutlich bessere Perspektiven haben als in den von dem Berater vorgeschlagenen, sollte auch die Agentur Sie auf diesem Weg unterstützen.

Kostenloses Gründungszuschuss-Onlineseminar: bit.ly/13EDWyl
Bundesweite Halbtages-Workshops: bit.ly/16znyAQ
Direkte telefonische oder persönliche Beratung: bit.ly/1nfSv4X


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5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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