Newsletter für Gründer & Selbständige

14/2014 (versendet am 20.10.2014)

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
-- Jetzt ** 97.251 ** LeserInnen --

--------------------------------------------------------------

Liebe Leserin, lieber Leser,

morgen um 16.30 Uhr können Sie wieder kostenlos an einer VGSD-Telko teilnehmen. Thema: Wie gewinne ich Kunden mit Onlinemeetings und Onlineseminaren?"

Ebenfalls kostenlos ist der neue Brancheneintrag des VGSD für Vereinsmitglieder. Ein Blick unter
www.vgsd.de/branchenliste/ lohnt sich aber auch, wenn Sie nicht Mitglied sind und einen Dienstleister suchen.

Außerdem lesen Sie heute: Teil 2 unseres Beitrags "Wie kann ich mein Auto steuerlich absetzen?" - beachten Sie bitte auch die Korrektur zu Teil 1. Und: Wie Sie in Ihren Businessplan einen Liquiditätssicherung einplanen, um späteren Ärger mit der Bank zu vermeiden.

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

--------------------------------------------------------------

INHALT

1. NEU: VGSD-Brancheneintrag - mit Foto und Logo auf vgsd.de präsent
2. Wie kann ich mein Auto steuerlich optimal absetzen? (Teil 2)
3. Wie plane ich im Businessplan eine Liquiditätssicherung ein? - Sandra Katmann antwortet
4. Kostenlose Experten-Telko: "Kunden gewinnen mit Onlineseminaren und Onlineevents"
5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

--------------------------------------------------------------


1. NEU: VGSD-Brancheneintrag - mit Foto und Logo auf vgsd.de präsent

Der VGSD e.V. hat ein neues Angebot: Mit dem VGSD–Brancheneintrag
(http://www.vgsd.de/branchenliste/) können Sie ab sofort mit Foto, Logo, Kurzbeschreibung, Links und Kontaktdaten dauerhaft auf der Verbandsseite präsent sein - damit VGSD-Mitglieder ebenso wie Besucher der Website, die einen Dienstleister in Ihrer Branche oder Region suchen, Sie finden und Kontakt zu Ihnen aufnehmen können.

Mehr als 150 Vereinsmitglieder haben in den ersten Tagen bereits den für sie kostenlosen Brancheneintrag aktiviert und jeden Tag kommen neue hinzu. Jeder zweite bietet den Vereinskollegen dabei besondere Vergünstigungen an, so dass Mitglieder bereits aus über 80 Vorteilsangeboten wählen können. Ob jemand Vereinsmitglied ist oder nicht, kann man über die neue Funktion "Mitgliedschaft verifizieren” selbst prüfen.

So entwickelt sich ein kleiner, aber lebendiger Marktplatz mit Experten aus den verschiedensten Bereichen. Besonders vielfältig ist das Angebot im Bereich IT, Software und Internet, Unternehmensberatung und generell bei Dienstleistungen für Unternehmen. Viele Mitglieder freuen sich zudem über die Möglichkeit, Verbandskollegen auch außerhalb von Regionaltreffen kennenlernen und mit ihnen direkt in Kontakt treten zu können.

Das Anlegen eines Brancheneintrags dauert weniger als fünf Minuten: Mitglieder können mit einem Klick den Brancheneintrag vorausgefüllt aktivieren und müssen ihn nur noch um Foto, Logo und eine Kurzbeschreibung ergänzen.

Falls Sie noch nicht Vereins-Mitglied sind: Vielleicht ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Beitritt... Unter dem neuen Menüpunkt "Vorteile" finden Sie die wichtigsten Gründe für die VGSD-Mitgliedschaft zusammengestellt.

Ein eigener FAQ gibt zahlreiche Tipps, wie man den eigenen Brancheneintrag optimal gestaltet:
https://www.vgsd.de/tipps-vgsd-brancheneintrag-optimal-gestalten/

--------------------------------------------------------------


2. Wie kann ich mein Auto steuerlich optimal absetzen? (Teil 2)

Haben Sie schon Teil 1 (http://bit.ly/1wqVYkP) dieses Beitrags gelesen? Dann wissen Sie jetzt, zu wie viel Prozent Sie Ihr Auto betrieblich nutzen und ob es sich von Gesetzes wegen um einen Privat- oder Geschäftswagen handelt. Im 2. Teil des Beitrags gehen wir heute weiter ins Detail: Wie funktioniert die 1%-Regel, was müssen Sie beim Führen eines Fahrtenbuches beachten und welche Methode ist die günstigste für Sie?

Hier noch eine Korrektur zu Teil 1: Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist, sondern z.B. auf Ihren Partner, können Sie nur die tatsächlich entstandenen Kosten als Betriebsausgabe absetzen (vgl. Urteil VII 201/1999 vom 29.08.2002 des Finanzgerichts Nürnberg) und NICHT pauschal 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Falls Sie also das Auto eines anderen für Dienstfahrten benutzen und diese pauschal ansetzen, sollten Sie das Thema mit Ihrem Steuerberater besprechen. Weitere Hinweise finden Sie in Teil 1 dieses Beitrags (http://bit.ly/1wqVYkP).


Wie funktioniert die 1%-Regel?

Mit ihr berechnen Sie Ihren pauschalen monatlichen Privatanteil für die Pkw-Nutzung. Und zwar beträgt dieser 1% des Bruttolistenneupreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung (zuzüglich Kosten der Sonderausstattung, abgerundet auf volle hundert Euro). Hinzu kommen 0,03% des Neupreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte (abgerundet auf den nächsten vollen Kilometer).

Beispiel: Ihr Auto hätte laut Listenpreis inklusive Sonderausstattung neu 25.090 Euro gekostet. Der Privatanteil beträgt also 250 Euro pro Monat oder 3.000 Euro pro Jahr.

Bei 10,8 Entfernungs-Kilometern zur Arbeitsstätte kommen noch einmal 75 Euro pro Monat Privatanteil hinzu. Im Gegenzug können dann aber auch die Kosten (die ja ein Arbeitnehmer auch abziehen kann)  gegen gerechnet werden: 10 km x ca. 20 Arbeitstage x 30 Cent à 60 Euro pro Monat, so dass unter dem Strich ein Privataneil von etwa 15 Euro pro Monat verbleibt.

Der Privatanteil wird bei der 1%-Regel auch dann auf Basis des Neupreises berechnet, wenn Sie das Auto gebraucht kaufen und eigentlich viel niedrigere Kosten haben. Dann kann es im Extremfall sein, dass Ihr Privatanteil höher wäre als die tatsächlichen Kosten des Autos. Draufzahlen müssen Sie allerdings nicht: Wenn der Privatanteil höher ist als die tatsächlichen Kosten, so erfolgt die Hinzurechnung maximal bis zu den tatsächliches Kosten. Beispiel: 3.000 Euro Privatanteil, aber nur 2.500 Euro Kosten in diesem Jahr, so wird der private Nutzungsanteil mit 2.500 Euro angesetzt, das ganze heißt dann "Kostendeckelung". Fazit: Die 1%-Regel lohnt sich also vor allem bei Anschaffung von Neuwagen.

Zudem lohnt sich die 1%-Pauschale um so mehr, je höher Ihre tatsächliche private Nutzung ist. Sie fahren mehr, der Privatanteil bleibt aber gleich. Deshalb erlaubt der Gesetzgeber die 1%-Regel nur, so lange die betriebliche Nutzung mindestens 50% ausmacht.

Wenn Sie das Auto dagegen fast ausschließlich betrieblich nutzen oder einen billigen Gebrauchtwagen fahren, ist die Privat-Pauschale zu hoch. Dann sollten Sie ein Fahrtenbuch führen. Falls Sie mit dieser Variante wider Erwarten doch nicht besser abschneiden sollten, können Sie sich vor Abgabe der Steuererklärung jeweils immer noch für die 1%-Regel entscheiden.


Was muss ich beim Führen eines Fahrtenbuches beachten?

Alle Fahrten müssen "laufend, zeitnah und geschlossen" aufgezeichnet werden. Sie sollten die Fahrten also sofort oder noch am selben Abend eintragen und zwar in ein richtiges, gebundenes Fahrtenbuch oder in ein revisionssicheres, von Finanzamt anerkanntes elektronische Fahrtenbuch-Programm. Loseblattsammlungen und Excel-Listen werden nicht anerkannt, weil sie einfach nachträglich zu manipulieren wären.

Sie müssen Datum, Uhrzeit und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder beruflich veranlassten Fahrt aufzeichnen. Daraus müssen Sie die gefahrenen Kilometer berechnen und den Reisezweck angeben, also z.B. den oder die besuchten Geschäftspartner. Sofern Sie nicht den kürzesten Weg entsprechend Routenplaner nehmen oder mehrere Stationen machen, müssen Sie auch die Route angeben. (Für bestimmte Berufe wie z.B. Fahrlehrer gelten Vereinfachungen.) Bei Privatfahrten genügt der Kilometerstand zu Anfang und Ende. Details zum Reisezweck müssen Sie in diesem Fall nicht angeben.

Anhand des Fahrtenbuches können Sie am Jahresende den betrieblichen Nutzungsanteil exakt ausrechnen. Wie bei der 1%-Regel übernimmt zunächst der Betrieb sämtliche Kfz-Kosten (Abschreibung, Versicherung, Reparaturen und Kraftstoff). Im Gegensatz zu dem pauschalen Eigenanteil bei der 1%-Regel, können Sie mit dem Fahrtenbuch den tatsächlichen Eigenateil exakt ermitteln und versteuern: Sie rechnen die tatsächlichen Kosten pro gefahrenem Kilometer aus und multiplizieren ihn mit den privat gefahrenen Kilometern.

Erkennt das Finanzamt auch 100% betriebliche Nutzung an? In der Regel unterstellt das Finanzamt immer einen privaten Anteil, sofern Sie dies nicht durch ein Fahrtenbuch glaubwürdig widerlegen. Ausnahme: Es handelt sich um einen Kastenwagen, Lkw oder ähnliches. Oder aber ein Nutzer verfügt zusätzlich zu seinem Firmenwagen noch über ein weiteres, höherwertiges Fahrzeug, das er privat nutzt. Diese Ausnahme gilt zudem auch nur dann, wenn keine weiteren Personen ohne eigenes Auto vorhanden sind, die das Kfz vielleicht privat nutzen könnten. Sie sehen: Das Finanzamt ist hier ganz schön mißtrauisch.


Was, wenn der betriebliche Teil der Nutzung zwischen 10 und 50% beträgt?

Wie Sie aus Teil 1 dieses Beitrags wissen, handelt es sich dann um gewillkürtes Betriebsvermögen: Sie haben die Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug als Privatauto behandeln (30 Cent Kilometerpauschale) oder als Betriebsvermögen. In letzterem Fall müssen Sie ein Fahrtenbuch führen.

Welche Alternative ist günstiger? - Eigentlich ist das ganz einfach: Wenn die Kfz-Kosten pro Kilometer höher als 30 Cent sind, ist die Fahrtenbuch-Methode günstiger, sonst die Pauschale von 30 Cent/Kilometer.

Ein großer Teil der Kfz-Kosten ist die Abschreibung: Bei Neuwagen schreibt man über 6 Jahre ab, bei Gebrauchtwagen geht man in der Praxis von zwei oder drei Jahren Restnutzungszeit aus und teilt den Kaufpreis entsprechend auf die Jahre auf. Hinzu kommen die laufenden Kosten für Kraftstoff, Versicherungen und Reparaturen. Die Summe daraus teilt man dann durch die Gesamtfahrleistung pro Jahr, also z.B. durch 15.000 oder 20.000 km. Ganz exakt lässt sich dieser Wert erst am Jahresende ermitteln. Sieht man von größeren Reparaturen ab, dürfte der Wert nicht all zu sehr schwanken.

Privates Fahrzeug ins Betriebsvermögen: Wie geht das?

Falls Sie sich dafür entscheiden bzw. aufgrund des hohen betrieblichen Nutzungsanteils entscheiden müssen, Ihr Fahrzeug in das Betriebsvermögen aufzunehmen, werden Sie in der Regel keinen Kaufvertrag mit sich selbst schließen und kein Geld überweisen. Die Aufnahme ins Anlagenverzeichnis geschieht zum Zeitwert ("Teilwert") des Autos - in entsprechender Höhe wird eine Privateinlage gebucht. Wenn Sie das Auto später zu einem Wert verkaufen, der höher ist als der Teilwert abzüglich Abschreibungen, erhöht dies in dem entsprechenden Jahr Ihren Gewinn. Auch Auswirkungen auf die Umsatzsteuer sind u.U. zu bedenken.

Sie sehen schon: Wenn es ins Detail geht, benötigen Sie die Hilfe eines Steuerberaters. Sie verfügen jetzt aber über ein solides Basiswissen zum Thema. Rechnen Sie die verschiedenen Varianten - 1%-Regel, tatsächliche Kosten und 30-Cent-Pauschale - doch einmal für Ihr Auto durch. Vielleicht können Sie bei Ausübung Ihrer Wahlrechte ja einiges an Steuern sparen. Dann lohnt sich das Gespräch mit dem Steuerberater auf jeden Fall...

Was Sie sonst noch alles im Rahmen der Buchhaltung aufzeichnen sollten, um es steuerlich geltend machen zu können, erfahren Sie in unserem Crashkurs "Rechnung, Buchhaltung, Steuer", den wir in zahlreichen Städten bundesweit anbieten.

Jetzt anmelden:
www.gruendungszuschuss.de/index.php

--------------------------------------------------------------


3. Wie plane ich im Businessplan eine Liquiditätssicherung ein? - Sandra Katmann antwortet

Im Rahmen der Aktion "Frag gruendungszuschuss.de" beantworten Experten aus unserem bundesweiten Beraternetzwerk Fragen von gruendungszuschuss.de-Lesern.

Jürgen M. (36) aus Neunkirchen fragt: "Ich habe gelesen, dass ich bei einem Businessplan eine Liquiditätssicherung einplanen muss, insbesondere wenn man ihn einer Bank vorlegt, um einen Kredit zu erhalten. Was ist das genau und wie plant man das ein?"

Sandra Katmann (44), Gründungs- und Unternehmensberatin aus Saarbrücken antwortet: Die Liquidität zeigt grundsätzlich auf, was Ihnen an „flüssigen Mitteln“ zur Verfügung steht. Viele Gründer planen in ihrer Finanzplanung nur die Einnahmen abzüglich der Ausgaben und sehen dann die monatliche Liquidität.

Dabei vergessen sie zu berücksichtigen, was passiert, wenn die Einnahmen nicht so fließen, wie sie das geplant haben, die Kosten dabei aber zu 90 Prozent fix bleiben und weiter laufen. Dann muss man schauen, wie die Lücke gestopft werden kann. Oftmals wird dann an der Privatentnahme gespart, oder man ist gezwungen (weitere) Eigenmittel mit einzubringen.

Gerade die Anlaufphase wird von den meisten Gründern unterschätzt. Deshalb ist es ungemein wichtig die sogenannte Liquiditätssicherung (oder auch "Liquiditätspuffer") mit einzuplanen. Das bedeutet nichts anderes, als dafür zu sorgen, dass auch bei geringeren Einnahmen als geplant (Gründe hierfür kann es viele geben!) die Kosten gedeckt sind und auch die Privatentnahme gesichert ist. Je nach Branche planen wir eine Liquiditätssicherung von 4-6 Monaten. Die Summe setzt sich aus den laufenden betrieblichen Kosten und der Privatentnahme zusammen.

Ist die Gründung mit einer Fremdfinanzierung verbunden, bestimmt die Liquiditätssicherung letztendlich die Höhe der Betriebsmittel, wobei hier die Maximalsumme von 30.000 Euro bei bestimmten Kreditprogrammen zu beachten ist. Wird keine Liquiditätssicherung eingeplant, ist es später fast unmöglich eine Nachfinanzierung über die Bank zu beantragen bzw. das benötigte Kapital muss teuer „eingekauft“ werden, z.B. über hoch verzinste Kontokorrentkredite.

Deshalb sollte man einen solchen Liquiditätspuffer einplanen bzw. im Rahmen des Bankkredits finanzieren. Sinnvoll ist natürlich auch, die Kosten möglichst variabel zu gestalten (z.B. freie statt fest angestellte Mitarbeiter), so dass man auf Umsatzschwankungen reagieren kann.

Als Beraterin und Unternehmerin bietet Sandra Katmann einen einzigartigen Mix aus Theorie und Praxis zu allen Fragen Ihrer Unternehmensgründung, -Finanzierung und –Strategie.

Kontakt aufnehmen zu Sandra Katmann und dem gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk:
www.gruendungszuschuss.de/service-menue/beratung/beraternetzwerk.html


--------------------------------------------------------------


4. Kostenlose Experten-Telko: "Kunden gewinnen mit Onlineseminaren und Onlineevents"

Onlineseminare und Online-Meetings sind in den letzten Jahren zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Haben Sie sich auch schon einmal überlegt, selbst eines zu organisieren? Zum Beipspiel um Neukunden zu gewinnen, den Kontakt zu Ihren Kunden zu intensivieren oder die Zusammenarbeit in Teams effektiver zu gestalten?

Dann sollten Sie am Dienstag, 21. Oktober, um 16:30 Uhr an der einstündigen VGSD-Telko teilnehmen zum Thema "Kunden gewinnen und effektiver zusammenarbeiten: Wie man Onlineseminare und Onlineevents optimal organisiert und durchführt."

Interviewpartnerin ist Tina Buhr. Sie berät Unternehmen im Bereich Online-Kommunikation. Seit über 5 Jahren moderiert sie Onlineseminare, die wertvolle Tipps und Hinweise beim Einsatz der Video- und Telefonkonferenzlösung Spreed geben (Spreed ist die Plattform, die bei den VGSD-Telkos und den gruendungszuschuss.de-Onlineseminaren zum Einsatz kommt.) Buhr ist XING Xpert-Ambassador für Online-Events und betreut auf XING die Expertengruppe „Onlineseminare und Online-Events“.

Regina Lautenschläger als Moderatorin wird ihr unter anderem die folgenden Fragen stellen:

* Worin unterscheiden sich Online-Meetings, Onlineseminare, Webacasts und andere Formate?
* Wie wähle ich die richtige Hard- und Software für ein Onlineseminar aus?
* Wenn man nicht persönlich anwesend ist, lässt man sich leicht ablenken. Wie fesselt man die Aufmerksamkeit der Teilnehmer?
* Was gilt es kurz vor der eigentlichen Veranstaltung zu beachten?
* Wie sieht ein optimaler Meetingstart aus?
* Was reagiere ich, wenn die Technik nicht so will wie ich es gerne hätte?
* Was kann ich tun, um die Teilnehmer über das Meeting hinaus an mich zu binden?

Als Teilnehmer können Sie per Chat auch eigene Fragen stellen, wenn Sie per Web teilnehmen. Alternativ können Sie sich auch per Telefon einwählen und zuhören.

Sichern Sie sich kostenlos einen Platz:
www.vgsd.de/meetup.php?id=3950

--------------------------------------------------------------


5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

(...)

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Workshop

Effektive Pressearbeit

04.06.18 München
  Mehr...

Xing-Workshop

Xing optimal nutzen

  Mehr...