Newsletter für Gründer & Selbständige

03/2010 (versendet am 22.02.2010)

News2Use, 03/2010: Dagobert wieder aktiv, Geschäftsreisen und GWG besser absetzbar, Scheinselbständigkeit erkennen

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

>> Jetzt ** 82.388 ** LeserInnen <<
>> Allein ** 239 ** neue LeserInnen seit der letzten Ausgabe <<

--------------------------------------------------------------

Liebe Leserin, lieber Leser,

wir konnten Hans Emge, Autor des meist verkauften deutschen Gründerbuches (auch bekannt als „Dagobert-Buch“), für unsere Ratgeberreihe „jeder-ist-unternehmer.de“ gewinnen. Lesen Sie, was er zum Thema „Gründen ohne Bank“ zu sagen hat. Seit heute können Sie das Buch bei uns erhalten.

Erfreuliche Neuigkeiten auch von Deutschlands höchstem Steuergericht: Geschäftsreisen mit privatem Anteil können steuerlich besser geltend gemacht werden! Positiv ist auch das neue Wahlrecht bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. Wir sagen, wer sie wie absetzen sollte.

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

--------------------------------------------------------------


1. Neuerscheinung: Gründung ohne Bank – Onkel Dagobert sei Dank
2. BFH-Urteil: Kombinierte Urlaubs- und Geschäftsreisen können besser abgesetzt werden
3. Regionenranking: Wo die Gründer leben
4. Studie: Deutsche Unternehmen vergleichsweise flüssig


Tipps & Termine

5. Steuer-Tipp: Neues Jahr, neues Steuerrecht bei GWG
6. Arbeitsrecht: So erkennen Sie einen Scheinselbständigen
7. XING-Profi-Tipp: Warum XING-Recruiter-Accounts auch für Nicht-Recruiter interessant sind

8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

--------------------------------------------------------------


1. Neuerscheinung: Gründung ohne Bank – Onkel Dagobert sei Dank

Für uns ist es eine große Ehre: Wir konnten Hans Emge, Autor des meist verkauften deutschen Gründerbuches, als Autor für unsere Ratgeberreihe „jeder-ist-unternehmer.de“ gewinnen. Sein Buch „Erfolgreich gründen ohne Bank“ erscheint heute im Linde-Verlag. Es zeigt, um es mit Emges Worten zu sagen, „unter welchen Voraussetzungen aus kreditfreien Gründungen wirklich risikoreduzierte Gründungen werden – und keine Hungerexistenzen“.

Der tanzende Dagobert Duck auf dem Titel von Emges Erstling aus den Achtzigern hat nicht zuviel versprochen: Der Ratgeber „Wie werde ich Unternehmer?“ kam viel anschaulicher, lebensnaher, aber auch provokativer daher als die anderen Gründungsbücher, die damals auf dem Markt waren. Das war auch Sinn der Sache, wie der Autor betont: „Gerade ausstudiert und mit viel Zivildienstzeit ärgerte ich mich über die fade und ideologische Gründerliteratur, die auf dem Markt war: Hauptsache seriös oder gar wissenschaftlich, mehr fachlich als nützlich“, sagt er im Gespräch mit gruendungszuschuss.de. „Und in einer Abgewöhn-Sprache für Laien schwer verständlich. Ich bin Unternehmerkind und wusste daher schon sehr früh: Das läuft im wahren Leben ganz anders.“

Der Erfolg gab ihm recht: Über 100.000 Mal hat sich das Dagobert-Buch bislang verkauft. Jetzt, viele Jahre später, legt Emge ein neues Werk nach. Was ihn dazu getrieben hat, wieder als Buchautor tätig zu sein? „Die Langeweile war es nicht“, sagt er. „Mir ist nur immer stärker aufgefallen, wie viele Gründungen ohne Bankkredit es gibt. Dann dachte ich über die Besonderheiten solcher Gründungen nach. Tja, und plötzlich war es ein Manuskript und musste nur noch verkauft werden.“

Vielleicht war es auch ein persönliches Anliegen von ihm zu zeigen, dass Gründen auch ohne Kreditantrag und komplizierten Finanzplan funktionieren kann: Denn Emge leidet, wie er klagt, seit frühester Jugend unter einer Allergie gegen Bürokratie. Seiner Ansicht nach ist das allerdings kein Fehler: „Die Liebe zur Bürokratie wäre zehnmal eher ein No-Go“, betont er. „Ein Gründer muss sich nur seine Allergie bewusst machen und die daraus erwachsenden Probleme regeln. Nach meiner Erfahrung am besten durch Delegation.“

Achtung: Ein Blatt vor dem Mund nimmt Emge wie schon im Dagobert-Buch auch im neuen Werk nicht – nach wie vor schreibt er frech, hemmungslos und gerne zweideutig, „eher zum Schmecken als zum Kauen“, wie er sagt.

Neugierig geworden? Emges „Erfolgreich gründen ohne Bank“ kann – ganz unbürokratisch – unter folgendem Link bestellt werden: www. gruendungszuschuss.de/ohne_bank_buch


--------------------------------------------------------------


2. BFH-Urteil: Kombinierte Urlaubs- und Geschäftsreisen können besser abgesetzt werden

Der Ehrliche ist der Dumme: Das galt bisher für alle, die eine Geschäftsreise unternahmen und die Gelegenheit nutzten, um einige private Tage anzuhängen. Sie wurden bisher bei wahrheitsgemäßer Darstellung des Sachverhalts vom Finanzamt bestraft. Die Kosten der Hin- und Rückreise durften nicht, auch nicht anteilsmäßig (!), als Betriebsausgaben angesetzt werden. Jetzt hat das Bundesfinanzgericht (BFH) das von ihm selbst vor Jahren aufgestellte „Aufteilungs- und Abzugsverbot“ kassiert. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was sich dadurch für Sie verändert und worauf Sie bei gemischt veranlassten Geschäftsreisen achten sollten.

Der Streitfall: Ein EDV-Controller hatte die berühmte Consumer Electronics Show in Las Vegas besucht, um sich über Neuigkeiten im Elektronikbereich zu informieren. Von den sieben Tagen seines USA-Aufenthaltes entfielen vier auf die Fachmesse, die restlichen Tage nutzte er zur persönlichen Entspannung. Das Finanzamt akzeptierte Kongressgebühren, vier Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwendungen für fünf Tage als Betriebsausgabe, verweigerte jedoch die Anerkennung von 4/7 der Flugkosten, die einen Großteil der gesamten Reiseausgaben ausmachten. Das angerufene Finanzgericht gab dem Kläger zwar Recht, das Finanzamt beharrte aber auf dem Aufteilungsverbot und wollte es vom BFH ganz genau wissen.

Beruflicher Zeitanteil oder anderes nachvollziehbares Aufteilungskriterium notwendig

Der BFH entschied sich gegen seine bisherige Rechtsprechung und stellte fest, dass bei gemischt veranlassten Reisen grundsätzlich eine Aufteilung möglich ist, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile fest stehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Im Einzelfall kann auch ein anderes Kriterium als die Zeit zur Aufteilung herangezogen werden, wenn es für Dritte nachvollziehbar ist. Eine Aufteilung kommt nicht in Betracht, wenn die beruflichen und privaten Gründe für die Reise so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht möglich ist, es also an objektivierbaren Aufteilungskriterien fehlt.

In der Praxis bedeutet dies, dass Reisende den beruflichen und den privaten Anteil ausreichend deutlich trennen, also zum Beispiel alle geschäftlichen Termine auf einen Tag und alle privaten Termine auf einen anderen Tag legen sollten. Der berufliche Anteil muss den privaten Anteil nicht unbedingt überwiegen, er darf aber nicht lediglich ein Vorwand sein, sondern muss für sich genommen eine Geschäftsreise rechtfertigen. Was genau für den BFH „von untergeordneter Bedeutung“ ist, wird sich wohl erst im Rahmen weiterer Streitfälle herausstellen. Zu beachten ist auch, dass die bezahlte Umsatzsteuer nur auf den geschäftlichen Anteil der Reise zurückgefordert werden kann.

Die Bedeutung des Urteils geht weit über Geschäftsreisen hinaus und kann Auswirkungen auch auf die Beurteilung anderer gemischt veranlasster Aufwendungen haben. Bisher war eine solche Aufteilung nur ausnahmsweise, etwa bei Telefon und Firmenwagen, möglich. Künftig könnte es zu einer Aufteilung und Absetzung vieler anderer nur teilweise geschäftlich bedingter Anschaffungen kommen, man denke etwa an eine Bahncard oder ein Zeitungsabo.

Pressemitteilung des BFH zum Urteil: http://www.bundesfinanzhof.de/www/presse/pr2010/PM_1.2010.pdf
Ausführliche Urteilsbegründung: http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2010.1.13/GRS106.html
Was Sie unbedingt über die Absetzbarkeit von Geschäftsreisen, Firmenwagen, Verpflegungsmehraufwendungen usw. wissen müssen, erfahren Sie in leicht verständlicher Form in dem Buch „Jetzt sind Sie Unternehmer“. Infos unter www.gruendungszuschuss.de/unternehmer_buch.
Sie haben eine wichtige steuerliche Frage, aber keinen kompetenten steuerlichen Ratgeber? Unter www.gruendungszuschuss.de/fragen bieten wir einen Rückrufservice, bei dem Steuerberater und andere Experten Sie zurückrufen und Ihre Fragen beantworten.


--------------------------------------------------------------


3. Regionenranking: Wo die Gründer leben

Offenbach ist die Gründerstadt Nummer eins in Deutschland: Pro 10.000 Einwohner machten hier im Jahr 2008 380 Personen eine eigene Firma auf. Zum dritten Mal in Folge eroberte die kreisfreie Stadt somit im bundesweiten Vergleich der regionalen Gründungsaktivitäten den Spitzenplatz, wie die Ergebnisse zum sogenannten NUI-Regionenranking 2008 des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn belegen.

Woran das liegt? Der entscheidende Vorteil der hessischen Stadt am Rhein in Sachen Gründungsförderung dürfte das Projekt „Gründerstadt Offenbach“ sein: Dies ist eine Kooperation zwischen Stadt, Arbeitsagentur und lokalen Institutionen, die Selbständigen Hand in Hand beim erfolgreichen Start in die berufliche Existenz helfen und ihnen kontinuierlich maßgeschneiderte Angebote liefern. In der Anfangsphase wurde das Projekt von der EU gefördert. Weitere Informationen hierzu stehen auf www.gruenderstadt-offenbach.de.

Platz zwei und drei der aktivsten Gründerregionen im NUI-Ranking belegen Frankfurt am Main und der Landkreis München. Der Bundesdurchschnitt an Gründungen liegt bei knapp 154,6 Start-ups je 10.000 Erwerbsfähige. Ein Ost-Westvergleich belegt, dass die neuen Länder mit einem Wert von 127,8 weniger Unternehmen an den Start bringen als die alten Bundesländer (161,7).

Das NUI-Regionenranking brachte die Kreise und kreisfreien Städte Deutschlands in eine Rangfolge entsprechend ihrer Gründungsneigung. Hierfür beleuchteten die IfM-Forscher mehr als 400 Regionen und setzten die Zahl der Gewerbeanmeldungen in Relation zur erwerbsfähigen Bevölkerung.
Wie Ihre Region im NUI-Ranking 2008 abgeschnitten hat, erfahren Sie im Internet unter http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=813.


--------------------------------------------------------------


4. Studie: Deutsche Unternehmen vergleichsweise flüssig

Deutsche Unternehmen begleichen ihre Rechnung so schnell wie seit zwei Jahren nicht mehr – das belegt der Zahlungsindex des Informationsdienstleisters D&B vom Dezember. Die verbesserte Zahlungsmoral dürfte auf das Konto der Programme gehen, die deutsche Unternehmen erfolgreich installiert haben, um die Liquidität zu verbessern. Die wirtschaftliche Erholung macht sich bemerkbar. Außerdem dürften die Gläubiger dazu gelernt haben und mehr auf die schnelle Begleichung ihrer Schulden achten.

Generell mag D&B-Geschäftsführer Thomas Dold noch nicht voraussagen, ob die Zahlungsmoral bestehen bleibt: "Es wird vielen Unternehmen 2010 besser gehen als 2009“, sagt er. „Aber auch die Zahl der Unternehmen wird steigen, die ein Anziehen der Konjunktur nicht mehr erleben oder überleben werden."

Weitere Informationen über die Studie sind im Internet nachzulesen: http://www.dnbgermany.de/media/10-01-08_Presseinfo_Zahlungsindex_Dezember.pdf


--------------------------------------------------------------


5. Steuer-Tipp: Neues Jahr, neues Steuerrecht bei GWG

Seit 1. Januar gelten die ersten steuerrechtlichen Neuerungen der schwarz-gelben Regierung – besonders die geänderte Abschreibungsregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) dürfte alle Selbständigen erfreuen. Sie können künftig, wie schon bis 2007, alle Einkäufe bis 410 Euro sofort absetzen. Oder die neuen, erstmals 2008 geltenden Regelungen zur Pool-Abschreibung wählen, bei der Anschaffungen von 150 bis 1.000 Euro in einem Abschreibungspool landen. Jedes Jahr können Sie von Neuem entscheiden, welches Verfahren für Sie günstiger ist. Wir sagen Ihnen, wann welche Methode für Sie vorteilhafter ist.

Die Wiedereinführung der „alten“ Methode ist häufig gefordert worden, weil sie für Selbständige meist günstiger ist: Statt nur bis 150 Euro kann man hier Anschaffungen bis 410 Euro sofort im gleichen Jahr gewinnmindernd geltend machen. Bei Anschaffungen von 410 Euro bis 1.000 Euro handelt es sich sehr oft um elektronische Geräte wie Computer, Handy etc., die innerhalb von drei Jahren abgeschrieben werden können. Wenn sie dagegen im Abschreibungspool landen, zieht sich dieser Prozess über fünf Jahre hin. Zudem können Gegenstände, die zwischenzeitlich kaputt gehen oder verkauft werden, nicht aus dem Pool entfernt werden. Ihr Restwert kann nicht sofort steuerlich geltend gemacht werden. Vorteilhaft ist die Pool-Lösung vor allem dann, wenn Sie viele Anschaffungen im Wert von 410 bis 1.000 Euro gemacht haben, deren Afa mehr als fünf Jahre beträgt.

Einmal gebildet, muss ein Sammelposten dann in jedem Fall über fünf Jahre abgebaut werden. Auch wer nur noch das „alte“ Recht (410-Euro-Grenze) wählt, wird aus dem Jahr 2008 in jedem Fall noch bis 2012 einen Sammelposten im Anlageverzeichnis führen.

Tipp: Falls Sie noch weiter „poolen“ und dabei den Überblick behalten wollen, können Sie Ihre Anschaffungen in unsere kostenlose Sammelposten-Tabelle eintragen. Download unter: http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/geld-steuern/gwg-sammelposten/danke-download.html


--------------------------------------------------------------


6. Arbeitsrecht: So erkennen Sie einen Scheinselbständigen

Wenn ein freier Mitarbeiter im Team mitarbeitet, geistert schnell der Begriff vom „Scheinselbständigen“ umher. Viele Unternehmer treibt die Sorge um, Nachzahlungen in empfindlicher Höhe an die Sozialversicherung leisten zu müssen oder vom vermeintlich freien Mitarbeiter verklagt zu werden. Wer hier korrekt vorgeht, muss jedoch keine Bedenken haben.

Einen freien Mitarbeiter können Sie nur dann wirklich frei und selbständig beschäftigen, wenn mit der Arbeit, die Sie ihm geben, die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

- Ein freier Mitarbeiter darf nicht Ihrem Weisungsrecht unterliegen. Sie bestimmen nicht, wann, wo und wie er eine Aufgabe zu erledigen hat, sondern geben nur den Rahmen vor und nehmen die Dienstleistung ab.
- Er darf nicht in Ihre Arbeitsorganisation eingegliedert sein. Zeit, Dauer oder die Art der Durchführung werden von Ihnen nicht vorbestimmt. Aber Sie dürfen natürlich Termine setzen.
- Er muss auch sonst als Unternehmer auf dem Markt auftreten und ein gewisses Unternehmerrisiko tragen. Er hat beispielsweise selber Personal, ein eigenes Gewerbe angemeldet, macht Werbung oder arbeitet für mehrere Auftraggeber.

Achten Sie auf die Angaben, die der vermeintlich freie Mitarbeiter zu sich selbst macht. Typischerweise weisen folgende Umstände, die beim Mitarbeiter vorliegen, auf Scheinselbständigkeit hin:
- Der Auftragnehmer beschäftigt außer Familienangehörigen keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
- Der Auftragnehmer ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig – nämlich Sie.
- Sie oder ein vergleichbarer Auftraggeber lassen seine Tätigkeiten ansonsten regelmäßig von Arbeitnehmern verrichten, weil dies in der Branche so üblich ist.
- Seine Tätigkeit trägt keine typischen Merkmale unternehmerischen Handelns wie zum Beispiel großer Entscheidungsspielraum, freie Bestimmung bezüglich Art, Ort und Zeit der Ausführung der Arbeit.

Viele weitere Tipps und Hinweise zum Umgang mit Mitarbeitern finden Sie in unserem Buch „Mein erster Mitarbeiter“ (18,40 Euro). Weitere Infos und Bestellung unter www.gruendungszuschuss.de/mitarbeiter_buch


--------------------------------------------------------------


7. XING-Profi-Tipp: Warum XING-Recruiter-Accounts auch für Nicht-Recruiter interessant sind

Vor einigen Wochen hat die XING AG den sogenannten Recruiter-Account vorgestellt. Wie der Name schon sagt, ist dieser Zugang speziell auf die Anforderungen von Personalern ausgerichtet. Viele andere XING-Mitglieder haben sich daher die damit verbundenen Zusatzfunktionen nicht angeschaut und nicht mitbekommen, dass der Recruiter-Account auch für sie interessante Möglichkeiten bietet. Das gilt besonders für alle, die XING nutzen, um neue Kontakte anzusprechen und die mit Suchaufträgen arbeiten, sich also automatisch wöchentlich Listen von Interessenten generieren lassen.

Welche Möglichkeiten bietet der Recruiter-Account? Zunächst die offiziellen Informationen: Die Info-Seite zur Recruiter-Mitgliedschaft (https://www.xing.com/app/billing?op=recruiter_overview) listet die folgenden Funktionen auf:

Effiziente Kandidatensuche – in 10 Sekunden zur perfekten Kandidatenliste.

a) Finden Sie Kandidaten, die wirklich passen. Per Klick filtern Sie nach „Berufserfahrung“, „Karrierelevel“, „Aktivität auf XING“ – und so weiter. Mit Suchaufträgen können Sie das auch automatisieren.

b) Kandidateninformationen auf einen Blick direkt im Suchergebnis.
Ohne das Profil des Kandidaten zu besuchen, sind bereits im Suchergebnis alle relevanten Informationen enthalten, wie zum Beispiel Karrierelevel, Arbeitsort oder die letzte Position.

c) Kontaktmanagement – schnellere Ansprache von Kandidaten.
Per Klick merken Sie sich potenzielle Kandidaten oder schreiben sie sofort an. Im Unterschied zur Premium-Mitgliedschaft können Sie sogar bis zu 50 Nichtkontakte pro Tag anschreiben.

d) Alles drin – Premium-Funktionen sind inklusive.
Die Recruiter-Mitgliedschaft umfasst auch alle Premium-Funktionen. Schreiben Sie zum Beispiel Mitteilungen oder erfahren Sie, wer Ihre Profilseite besucht hat.

Eine aus unserer Sicht sehr wichtige Funktion fehlt in dieser Liste: Der Recruiter-Account hat wesentlich bessere Suchoptionen. Mit der normalen Premium-Mitgliedschaft werden von den Suchaufträgen nämlich nur Profile von Mitgliedern geliefert, die NEU auf XING sind. Änderungen an bestehenden Profilen werden außer Acht gelassen. Bei einer Mitarbeitersuche würde dies dazu führen, dass jemand, der nach dem XING-Beitritt in die gewünschte Stadt zieht, nicht im Suchergebnis erscheint. Der Recruiter-Account wertet die Suchaufträge dagegen so aus, dass auch geänderte Profilinformationen berücksichtigt werden.

Beispiel: Ich richte mit einem normalen XING-Account einen Suchauftrag mit den folgenden Kriterien ein: “Führungskraft aus Hamburg sucht Weiterbildung oder Seminar und bietet selbst keine Weiterbildung an.” Fortan werden mir immer dann neue Ergebnisse angezeigt, wenn sich ein Mitglied NEU bei XING registriert und vom Start weg exakt dies Kriterien erfüllt.

Anders beim Recruiter-Account: Fügt eine Führungskraft aus Hamburg, die schon seit längerem auf XING registriert ist, in das Feld “Ich suche” zum Beispiel den Begriff “Weiterbildung” ein, wird mir das Profil des Mitglieds beim nächsten Durchlauf des Suchagenten angezeigt!

Warum ist das nicht auch beim „normalen“ Premium-Account so? Vermutlich hängt dies mit der Serverlast zusammen, die bei einem solchen Suchauftrag entsteht. Werden nur die neuen Profile durchsucht, bedeutet dies wesentlich weniger Rechenaufwand als wenn jedes Mal alle Profile überprüft werden müssen.

Weiteres Argument: Pro Tag sind 50 anstelle von 20 Nachrichten an Nicht-Kontakte möglich. In der obigen Auflistung sollte man auch den Punkt c) genau lesen! Premium-Mitglieder können nämlich pro Tag maximal 20 Nachrichten an Nicht-Kontakte schreiben – das ist eine ärgerliche Einschränkung für viele aktive Mitglieder. Zwar schützt XING seine Mitglieder so vor Spam über das System, andererseits gibt es viele Formen der Kontaktaufnahme – nicht nur von Recruitern –, die von Seiten des Gesprächspartners durchaus erwünscht sind. Auch diese Erweiterung auf bis zu 50 Nachrichten kann für aktive Nutzer ein wichtiger Vorteil sein, für den es sich lohnt, den höheren Betrag pro Monat zu investieren.

Wenn Sie an diesen zusätzlichen Funktionen interessiert sind, sollten Sie zunächst die “Drei-Monats-Recruiter-Mitgliedschaft” für rund 60 Euro (inkl. MwSt.) buchen und testen, ob sich der höhere Preis für Sie lohnt.

Oder besuchen Sie eines unserer Seminare „XING optimal nutzen“, das wir in Zusammenarbeit mit der XING AG in 30 Städten in Deutschland, Österreich und der Schweiz veranstalten. Unsere Referenten zeigen Ihnen im Rahmen dieser Seminare auch diese erweiterte Funktionalität und erklären, ob und wie Sie davon profitieren können. Die nächsten Termine in Ihrer Stadt finden Sie am Ende dieses Newsletters. Tipps finden Sie auch in unserem gleichnamigen Buch „XING optimal nutzen“, Infos unter www.gruendungszuschuss.de/xing_buch.


--------------------------------------------------------------


8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

(...)

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Workshop

Effektive Pressearbeit

04.06.18 München
  Mehr...

Xing-Workshop

Xing optimal nutzen

  Mehr...