Newsletter für Gründer & Selbständige

06/2010 (versendet am 25.03.2010)

News2Use, 06/2010: Grundrecht auf Steuernummer - Selbständig in Teilzeit - Gute Bilanz für Gründungsförderung

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

es gibt ein Grundrecht auf eine Steuernummer - das hat der Bundesfinanzhof entschieden und setzt damit einer ausufernden Bürokratie bei Finanzämtern ein Ende, die dazu führte dass es - so ein Steuerberater - "schwieriger war, eine Steuernummer zu bekommen als eine Aufenthaltsgenehmigung".

Davon profitieren insbesondere Gründer mit kleineren Vorhaben und Menschen, die sich in Teilzeit selbständig machen. Zu diesem Thema haben wir auch ein neues Forum in unserer XING-Gruppe gelauncht. Diskutieren Sie mit und teilen Sie Ihre Erfahrungen!

Außerdem finden Sie in unserem Newsletter wie immer viele Tipps. Viel Spaß bei der Lektüre.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Wichtiges Urteil: Grundrecht auf Steuernummer
2. Bilanz: Auch langfristig war die Ich-AG ein Erfolg, Zeit für ein Comeback?
3. Neues XING-Forum: Selbständig in Teilzeit
4. Gründungs- und Marketingexperten: So kommen Sie in unsere Beraterdatenbank

Tipps & Termine

5. Buchhaltungstipp: Skonto lohnt sich, ggf. Gutschrift notwendig
6. Darlehenstipp: Wann die Bank kündigen kann
7. Konfliktlösungstipp: Probleme auf Augenhöhe lösen

8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Wichtiges Urteil: Grundrecht auf Steuernummer

Finanzbeamte dürfen die Zuteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke nicht mehr verweigern. Das hat der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom September 2009 entschieden. Die Beamten haben kein Recht mehr, ohne weiteres an den ernsthaften Gründungsabsichten eines Antragstellers zweifeln - selbst wenn sie ihn für scheinselbständig halten, müssen sie ihm eine Steuernummer zuteilen. Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für Existenzgründer, insbesondere solche, die sich nebenberuflich oder in vergleichsweise geringem Umfang selbständig machen.

Damit ist eine Hürde aus dem Weg geräumt, die diversen Gründern in den letzten Jahren das Leben schwer gemacht hat: Denn wer als Selbständiger keine Steuernummer erhält, kann keine Rechnungen schreiben, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. In diesem Fall verweigern Auftraggeber zu Recht die Bezahlung - sofern sie überhaupt einen Auftrag erteilen. "Es war manchmal schwieriger, eine Steuernummer zu bekommen als eine Aufenthaltsgenehmigung", erklärt ein von uns befragter Steuerberater im Gespräch. Entsprechend begründet der Bundesfinanzhof sein Urteil damit, dass die restriktive Vergabe von Steuernummern dem Grundrecht auf Berufsfreiheit widerspreche.

Zum Hintergrund: Ob eine Steuernummer erteilt wird oder nicht, machte das Finanzamt früher lediglich vom korrekten Ausfüllen des steuerlichen Fragebogens abhängig. (Der Fragebogen ist im Buch "Gründungszuschuss und Einstiegsgeld" abgedruckt und ausführlich erläutert.)

Die relativ großzügige Vergabe von Steuernummern führte aber zu Missbräuchen und zur Gründung von Scheinunternehmen. Die Reaktion des Finanzamts war die Einrichtung von Clearingstellen, die Gründungswilligen auf den Zahn fühlen und einen Missbrauch verhindern sollten. Diese Bürokratie scheint sich jedoch im Laufe der letzten Jahre verselbständigt zu haben.

Es kam vor, so berichtet uns ein Steuerberater aus der Praxis, dass die Beamten die Steuernummer erst nach Vorlage des privaten Mietvertrags erteilen wollten. Von einem Friseur verlangte die zuständige Clearingstelle eine Liste mit Adressen seiner Kunden, die er natürlich - wie die meisten seiner Zunftskollegen auch - nicht katalogisiert hatte. Manch Einer hat das Abenteuer Selbstständigkeit sogar vorzeitig beenden müssen, weil das Procedere, bis die Nummer kam, zu viel Zeit gekostet hat. Zur Klage beim Bundesfinanzhof hatte der Fall eines polnischen Fliesenlegers geführt, dessen Tätigkeit vom Finanzamt nicht als selbständig anerkannt worden war.

Immer wieder verweigerten die Finanzämter auch solchen Selbständigen, die die Kleinunternehmer-Regelung wählen, um keine Mehrwertsteuer ausweisen zu müssen, die Erteilung einer Steuernummer. Zu Unrecht, denn auch Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen die Steuernummer angeben.

Schließlich hängt von der Vergabe der Steuernummer auch die Vergabe der Umsatzsteuer-ID ab. Diese internationale ID ist die Voraussetzung, um Leistungen aus dem EU-Ausland umsatzsteuerfrei beziehen zu können. Wer nicht über sie verfügt, hat nicht nur einen Liquiditäts-Nachteil: Die zu Unrecht bezahlte Umsatzsteuer wird nur in einem aufwändigen Verfahren, für jedes Land getrennt, zurückerstattet - wenn überhaupt.

Dem Urteil zufolge besteht der Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer schon dann, wenn der angehende Unternehmer ernsthaft erklärt, eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen. Lediglich in offensichtlichen Missbrauchsfällen, die auf Umsatzsteuerbetrug abzielen, dürfe die Steuernummer künftig verweigert werden; ausländerrechtliche und arbeitsmarktpolitische Fragen dürfen keine Rolle spielen, da die Finanzämter dafür nicht zuständig sind.

Wer bei der Erteilung seiner betrieblichen Steuernummer Schwierigkeiten hat oder vielleicht sogar schon seit Jahren auf die Erteilung wartet, sollte das Finanzamt erneut anschreiben und auf das Urteil des Bundesfinanzhofs verweisen. Die Urteilsbegründung finden Sie unter
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2009.12.16/2R6607.html.

Sind Sie auch betroffen von diesem Urteil? Als Gründer oder als Steuerberater, der entsprechende Mandanten betreut hat? Bitte schildern Sie Ihre Erfahrungen unter http://tinyurl.com/ygduag5 und diskutieren Sie mit. (Für Mitglieder unserer XING-Gruppe „Gründer und Selbständige“)

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2. Bilanz: Auch langfristig war die Ich-AG ein Erfolg, Zeit für ein Comeback?

Führende Wissenschaftler im Umfeld der Bundesagentur für Arbeit setzen sich für eine Rehabilitierung der Ich-AG ein. 2006 wurde sie vor allem aufgrund von negativen Presseberichten und Kritik von Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern abgeschafft. Die Wissenschaftler waren schon damals überzeugt, dass die Ich-AG viel besser als ihr Ruf ist. Neueste Untersuchungen, bei denen Ich-AG-ler fünf Jahre nach der Gründung befragt wurden, bestätigen erneut, dass die Ich-AG vor allem unter Geringverdienern zu vielen nachhaltigen Gründungen geführt und die Arbeitslosigkeit so verringert hat.
 
Die Studie ist unter dem Titel „Die Nachhaltigkeit von geförderten Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit: eine Bilanz nach fünf Jahren“ in der Zeitschrift „Arbeitsmarktforschung“ erschienen, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg herausgegeben wird. Die drei Autoren Marco Calliendo, Steffen Künn und Frank Wießner werteten Befragungen aus, in deren Rahmen 3.000 Existenzgründer im Abstand von ein bis zwei Jahren befragt wurden.
 
Demnach ist die Mehrheit der Ich-AG-Gründer auch fünf Jahre nach dem Start noch immer selbständig. 50 bis 60 Prozent derer, die Anfang 2005 begonnen haben, sind noch immer ihr eigener Chef. Bei den geförderten Arbeitslosen mit höherem Einkommen, die damals das Überbrückungsgeld gewählt haben, sind es sogar 53 bis 67 Prozent. Bei männlichen Gründern liegt der Anteil am oberen, bei Frauen am unteren Ende, was mit der unterschiedlichen Karriere- und Lebensplanung von Frauen und Männern zusammenhängt.
 
Diejenigen, die nicht mehr selbständig sind, haben überdurchschnittlich häufig wieder eine reguläre Anstellung gefunden. Von den Ich-AG-Gründern waren deshalb je nach Geschlecht und Herkunft (neue vs. alte Bundesländer) zwischen 76 und 83 Prozent in einer Beschäftigung. Bei den Überbrückungsgeld-Empfängern waren es sogar zwischen 79 und 90 Prozent. Zudem lag das Einkommen der Ich-AG-Gründer deutlich höher als bei anderen Arbeitslosen, die sich zum damaligen Zeitpunkt nicht selbständig gemacht haben.

Die Gründer haben nicht nur ihren eigenen Lebensunterhalt gesichert, sondern noch zusätzliche Beschäftigung geschaffen. Pro Ich-AG-Gründer entstanden zwar „nur“ 0,16 zusätzliche Stellen, bei Überbrückungsgeldgründern 0,8 zusätzliche Jobs.  Angesichts Millionen geförderter Gründer sind aber in der Summe Hunderttausende Jobs entstanden. Die Forscher sehen die Vorgänger-Instrumente des Gründungszuschuss als besonders wirksam an: „Im Vergleich zu anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind die Effekte beider Programme sehr gut.“
 
Von der Rehabilitierung zum Comeback kann es allerdings noch dauern: Die große Koalition hat 2006 vor allem auf Druck der Union die Ich-AG abgeschafft. Auch viele FDP-Abgeordnete haben noch immer Vorbehalte gegenüber dem Instrument. Schade, denn die Ich-AG könnte sicher einen Beitrag leisten, die Zahl der Arbeitslosen zu senken. Im Jahresdurchschnitt 2010 wird es nach jüngsten Schätzungen des IAB voraussichtlich 3,5 Millionen Arbeitslose geben, 120.000 mehr als im Vorjahr. Ihnen allen steht natürlich nach wie vor als Alternative auch der Gründungszuschuss offen, der allerdings – im Gegensatz zur Ich-AG – von der Höhe des vorherigen Einkommens abhängt und deshalb bei Geringverdienern oft nicht genügend Anreize zur Gründung bietet.


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3. Neues XING-Forum: Selbständig in Teilzeit

Für viele beginnt die Selbständigkeit mit einer Nebentätigkeit neben dem Fulltime-Job als Angestellter, neben dem Studium, neben Hausarbeit oder Arbeitslosigkeit. Für Teilzeit-Selbständige stellen sich teilweise andere Fragen als für Vollzeit-Unternehmer, etwa: 

- Wenn ich in der begrenzten Zeit, die mir für die Selbständigkeit zur Verfügung steht, nur für einen oder wenige Kunden tätig sein kann, bin ich dann scheinselbständig?
- Kann ich Probleme mit meinem Hauptarbeitgeber oder mit der Arbeitsagentur bekommen?
- Muss ich die für Selbständige doch recht hohen Mindestbeiträge zur Sozialversicherung  bezahlen? Lohnt sich die Selbständigkeit dann überhaupt noch? Oder bin ich über meine Festanstellung versichert?
- Erfüllt meine Unternehmung die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss, auch wenn ich nicht 40 Stunden pro Woche selbständig tätig bin?
- Welche Vorteile habe ich als nebenberuflich Selbständiger, welche Vorteile von hauptberuflich Selbständigen bleiben mir verschlossen?
- Welche steuerlichen Regeln gibt es, kann ich zum Beispiel als Kleinunternehmer darauf verzichten, die Umsatzsteuer auszuweisen?

Alles Wissenswerte rund um die Teilzeit-Gründung können Sie in unserem neuen XING-Gruppe zur nebenberuflichen Selbständigkeit diskutieren. Wir würden uns freuen, wenn unter
https://www.xing.com/net/existenzgruender/neu-thema-selbstandig-in-teilzeit-495658/
ein lebendiger Austausch stattfindet, der eine oder andere erfolgreich "Nebenbei-Selbständige" über seine Erfahrungen berichtet und dadurch andere motiviert werden, die Selbständigkeit zu wagen.

Sie sind bereits XING-Nutzer oder interessiert an XING und wollen wissen, wie Sie Ihrem Business-Networking zusätzlichen Schub verleihen können? Dann nehmen Sie doch an einem unserer - gemeinsam mit der XING AG veranstalteten - XING-Seminare teil. Infos unter www.xing-seminare.com.


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4. Gründungs- und Marketingexperten: So kommen Sie in unsere Beraterdatenbank

Wir werden sehr häufig von Beratern und anderen auf Gründer spezialisierten Dienstleistern gefragt, wie Sie in unsere „Beraterdatenbank“ kommen, weil sie gerne von uns an gruendungszuschuss.de-Kunden empfohlen oder als freie Mitarbeiter für uns tätig werden wollen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie wir bei der Auswahl und Empfehlung von Beratern vorgehen.

Wir machen es uns mit der Auswahl der Berater nicht einfach. Teilweise mussten wir mehrere Monate lang recherchieren und Gespräche führen, um in einer Stadt den richtigen Berater oder die richtige Beraterin zu finden. Die Entscheidung, einen Berater zu empfehlen, fällt immer erst nach einem ausführlichen Telefonat oder besser persönlichen Treffen. Denn wir wollen nur Berater empfehlen, die wir persönlich kennen und von deren menschlichen und fachlichen Fähigkeiten wir absolut überzeugt sind.

Unser Ziel ist eine längerfristige Zusammenarbeit mit besonders engagierten Beratern. Das hat mehrere Gründe: Wir wollen die ausgewählten Berater wirklich gut kennen lernen und mit ihnen intensiv zusammenarbeiten, um sie immer auf dem neuesten Wissensstand zu halten. Dazu veranstalten wir regelmäßige Telefonkonferenzen und Beratertreffen. Eine langfristige Zusammenarbeit ist zudem die beste Garantie dafür, dass die von uns empfohlenen Kunden besonders zuvorkommend behandelt werden: Wir fragen unsere Kunden, wie zufrieden Sie mit dem empfohlenen Berater waren und reagieren unmittelbar auf das erhaltene Feedback. Der Kunde steht gegenüber dem Berater also nie allein, sondern kann uns im Streitfall (den es unter diesen Umständen glücklicherweise sehr selten gibt) als vermittelnde Stelle einschalten.

Sie sind an einer Zusammenarbeit interessiert? Sie sind als fachkundige Stelle bei Arbeitsagenturen, der KfW und weiteren in Ihrem Bundesland relevanten Stellen anerkannt? Ihre umfangreiche Erfahrung, die sich an zahlreichen konkreten Beratungsprojekten im Gründungsbereich fest machen lässt, sollte zeigen, dass Ihnen die Gründungsberatung eine Herzensangelegenheit ist und Sie die Gründer langfristig erfolgreich machen wollen. Ein-Mann-Gründer mit geringem Investitions-Budget sollten Sie genau so engagiert beraten wie das Gründerteam mit großen Plänen und erheblichem Finanzierungsbedarf. Besonders wichtig ist uns, dass Sie selbst selbständig sind und die Gründer aus eigener Erfahrung beraten können – von Unternehmer(in) zu Unternehmer(in). Sie sollten bereit sein zur Zusammenarbeit mit anderen Beratern und Experten, denn häufig haben die von uns betreuten Gründer Beratungsbedarf auf mehreren Feldern, zum Beispiel in den Bereichen Finanzierung, Marketing/Kundengewinnung und Selbstmanagement.

Unsere Nachfrage konzentriert sich insbesondere auf die Großstädte in den alten Bundesländern, wo wir allerdings bereits über ein gut ausgebautes Netzwerk verfügen. Unsere Kunden gründen überdurchschnittlich häufig im Bereich der Dienstleistungen, mehr als 50 Prozent sind Akademiker. Auch wenn diese Punkte nicht auf Sie zutreffen, sind wir daran interessiert, Sie kennen zu lernen, denn immer wieder haben wir auch Anfragen zu speziellem Know-how, aus kleineren Städten, in verschiedenen Sprachen und auch aus Österreich und der Schweiz. Die Aufnahme in unsere Beraterdatenbank ist kostenlos und für beide Seiten unverbindlich, Sie dient lediglich dem gegenseitigen Kennenlernen. Bei Interesse bzw. konkreten Anfragen sprechen wir Sie dann gezielt an.

Die Aufnahme in die Beraterdatenbank erfolgt in zwei Schritten:

1. Registrieren Sie sich unter http://tinyurl.com/yzw5t33 zunächst für unser Affiliate-Programm. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Sie nehmen hiermit gleichzeitig eine Registrierung als  Affiliate vor und haben so die Möglichkeit, unsere Seminare zu empfehlen und hierfür 16% Provision zu erhalten. Dieses Programm steht allen Partnern von gruendungszuschuss.de offen und hat keinen Einfluss darauf, ob wir Sie empfehlen. Wir verwalten unsere Beratungsdatenbank lediglich über dasselbe System.

2. Loggen Sie sich mit den zuvor gewählten Benutzerdaten unter http://tinyurl.com/yzkg6xu ein und geben Sie unter „Meine Daten“ / „Beraterdaten“ Auskunft über Ihre Beratungserfahrung und –schwerpunkte. Bitte wählen Sie die Schreibweise Ihrer Einträge so, dass sie typischen Suchbegriffen entspricht. Unter http://tinyurl.com/yg5mu4d finden Sie eine Ausfüllhilfe. Ihre Angaben können Sie unter diesem Menüpunkt jederzeit aktualisieren.

Wir freuen uns über alle Berater, die wir auf diese Weise kennen lernen. Wenn Sie als Gründer mit einem Berater besonders zufrieden waren, so freuen wir uns auch darüber, wenn Sie diesen Beitrag an ihn weiterleiten.


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5. Buchhaltungs-Tipp: Skonto lohnt sich, ggf. Gutschrift notwendig

Wenn Ihnen ein Lieferant das schnelle Bezahlen einer Rechnung durch einen Skonto-Abzug schmackhaft macht, sollten Sie zuschlagen. Angenommen, auf einer Rechnung steht der Zusatz „Zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 Prozent Skonto“ – dann müssen Sie 20 Tage früher zahlen, um diesen Skonto in Anspruch zu nehmen. Der Vorteil: Sie sparen pro Tag 0,1 Prozent vom Rechnungsbetrag. Das entspricht aufs Jahr gerechnet einer Verzinsung von 36 Prozent. Dafür lohnt es sich sogar, einen teuren Dispokredit aufzunehmen.

Wenn Sie selbst Skonto einräumen, müssen Sie in Ihrer Rechnung darauf hinweisen. Sie haben aber keine Pflicht, den Schnellzahler-Rabatt anzubieten. Zieht also ein Kunde von sich aus Skonto ab, sollten Sie ihn höflich informieren, dass kein Abschlag vereinbart war, und den entsprechenden Betrag nachfordern. Tun Sie das nicht, sind Sie dazu verpflichtet, einen Gutschrift über den abgezogenen Differenzbetrag zu stellen. Ansonsten schulden Sie die Umsatzsteuer auf den vollen Betrag.

Viele weitere Tipps zum Thema Buchhaltung erhalten Sie in unserem Seminar "Vom Schuhkarton zum System".


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6. Darlehenstipp: Wann die Bank kündigen kann

Unter welchen Bedingungen ein Darlehen oder ein Kredit vorzeitig gekündigt werden kann – das regelt der Vertrag zwischen Ihnen und der Bank. Lassen Sie sich bei Informationsgesprächen mit Ihrer Bank daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aushändigen, darin finden sich Details hierzu. Auch die Regelungen bezüglich der Informationspflichten sind dort enthalten. Üblicherweise kann eine Bank aus wichtigem Grund kündigen, zum Beispiel,

- wenn Sie in Zahlungsverzug sind und nach angemessener Fristsetzung noch immer nicht zahlen oder
- wenn Sie ein Förderdarlehen unter Angabe falscher Tatsachen bekommen haben oder
- wenn Sie der Informationspflicht gegenüber der Bank nicht regelmäßig nachkommen.

Um den Informationspflichten nachzukommen, müssen Sie regelmäßig mindestens Ihre Jahresabschlüsse vorlegen. Wer ein Darlehen einer Förderbank bekommt, muss außerdem gewährleisten, dass Kontrollorgane, wie zum Beispiel der Europäische Rechnungshof, jederzeit Einblick in sämtliche geschäftliche Unterlagen nehmen können. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie dazu aufgefordert werden, bestimmte Unterlagen abzuliefern, müssen Sie dem fristgerecht nachkommen. Andernfalls kann die Bank das Darlehen kündigen.

Weitere Informationen und Tipps zum Umgang mit Geldgebern lesen Sie im Ratgeber „Darlehen und Kredit“ von Andreas Lutz und Andrea Claudia Delp (17,90 Euro)


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7. Konfliktlösungstipp: Probleme auf Augenhöhe lösen

Viele Gründer starten euphorisch: Endlich können sie alles selbst entscheiden, es gibt keinen Chef mehr, mit dem sie sich auseinandersetzen müssen. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass ihr Berufsleben von nun an in völliger Harmonie verläuft. Auch Gründer sind nach einiger Zeit, oft erstmalig, in der Situation, schwierige Gespräche führen zu müssen. Vielleicht müssen sie mit Lieferanten über Preise, Termine oder Qualität verhandeln, oder sich mit Kundenreklamationen auseinandersetzen. Es kann auch um Arbeitszeit, Gewinnanteil und Arbeitsstil von Mitgründern oder Mitarbeitern bis hin zu rechtlichen Konflikten wie etwa Markenrechtsverletzungen gehen.

Gründern sind diese Gespräche oft unangenehm. Sie wissen nicht so recht, wie sie sich verhalten sollen. Schließlich wollen sie weder ihre Mitarbeiter verärgern noch ihre Kunden vergraulen. Oft müssen sie sich selbst erst einmal innerlich die Erlaubnis geben, auf gleicher Augenhöhe eigene, berechtigte Positionen zu vertreten und nicht zu schnell nachzugeben.

Doch oft macht sich derjenige, der ein Problem hat, unterwürfig klein und traut sich fast nicht, seine berechtigte Forderung zu formulieren. Das hat zum einen zur Folge, dass der Konfliktpartner häufig Schwierigkeiten hat, das Anliegen inhaltlich zu verstehen. Zum anderen wird es dem Gegenüber auch leicht gemacht, die Forderungen nicht ernst zu nehmen, eine Pseudo-Lösung zu präsentieren und die ganze Sache so vom Tisch zu wischen.

Auch das genaue Gegenteil zeigt sich in vielen Fällen. Der Konfliktpartner hat sich endlich durchgerungen, sein Anliegen anzusprechen, und überfällt – auf dem hohen moralischen Ross sitzend – den Gesprächspartner mit Vorwürfen und Angriffen. Dieser wehrt sich natürlich nach Kräften. Die Folge: Das Gespräch eskaliert, eine Lösung des Konflikts rückt in weite Ferne.

Jeder sollte daher daran arbeiten, Konfliktgespräche souverän führen zu können. Das wird nur auf Augenhöhe gelingen. Nur als gleichberechtigter Gesprächspartner schaffen Sie es, gemeinsam den Blick auf das Thema des Konflikts zu richten und nach einer Lösung zu suchen, anstatt sich beidseitig als Gegner zu betrachten. Immer wenn Sie merken, dass Sie im Gespräch in eine andere Position als die des gleichberechtigten Gesprächspartners rutschen, sollten Sie sich korrigieren und zum Beispiel freundlich und verbindlich sagen: „So moralisch habe ich das gar nicht gemeint, mir geht es um folgenden Punkt...“ Wenn Sie mit Abschwächungen Ihr Anliegen kleinreden, sprechen Sie Ihre sachlichen Forderungen deutlicher aus: „Meine Vorstellung ist, dass...“, ohne sich zu rechtfertigen.

Weitere Tipps zum konstruktiven und selbstbewussten Umgang mit Kunden, Kollegen und Geschäftspartnern erhalten Sie im „Praxisbuch Konfliktlösung“ von Isabel Nitzsche (14,90 Euro)


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8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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