Newsletter für Gründer & Selbständige

2/2011 (versendet am 19.01.2011)

News2Use, 02/2011: Was ist neu in 2011?, Authentisch Verkaufen, Teilzeit-Selbständige gesucht

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

auch das Finanzamt ist im Jahr 2011 angekommen - und fordert erstmals auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung auf elektronischem Weg an. Ebenso hat die Lohnsteuerkarte, das orangefarbene A5-große Stück Bürokratie, so gut wie ausgedient: Nach dem Übergangsjahr 2011 werden alle entsprechenden Daten zentral und digital verwaltet. In unserem Newsletter erfahren Sie mehr über diese und viele andere Neuerungen, soweit sie Selbständige betreffen.

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Das ändert sich im neuen Jahr für Selbständige/ das ist zu tun
2. Neuerungen 2011 bei der Krankenversicherung
3. Neues Buchprojekt: Selbständige in Teilzeit gesucht
4. Verkaufs-Tipp: Wie Sie komplett überzeugen
5. XING-Tipp: Webseiten leichter empfehlen

6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Das ändert sich im neuen Jahr für Selbständige/ das ist zu tun

Über die wichtigste Änderung für Selbständige haben wir in unserem Newsletter bereits ausführlichst berichtet: Die zunächst bis zum 31.12.2010 befristete „freiwillige“ Arbeitslosenversicherung für Selbständige wurde unbefristet verlängert und bei dieser Gelegenheit „kostendeckend“ gemacht: Die Beiträge verdoppeln sich ab Januar 2011 und dann noch einmal im Januar 2012. Wer auf absehbare Zeit nicht mit einer Arbeitslosigkeit rechnet, sollte sich den Verbleib in der Versicherung gut überlegen und unbedingt das bis Ende März offenstehende Sonderkündigungsrecht nutzen. Weitere Details, Tipps sowie ein FAQ zum Thema finden Sie in den früheren Ausgaben dieses Newsletters.

a) Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss bleibt – zunächst

Viel diskutiert wurde in 2011 auch die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss. Geändert hat die Regierung dann aber doch nichts, nachdem sich die Konjunktur unerwartet gut entwickelt hat. Vorerst  bleibt alles beim Alten. Eine Änderung kommt wahrscheinlich zum 1.1.2012, vielleicht aber auch schon im Jahresverlauf 2011.

b) Für 2011 erstmals auch Umsatzsteuer-Jahreserklärung elektronisch abzugeben

Nachdem wir uns daran gewöhnt haben, die Umsatzsteuervoranmeldungen, die Dauerfristverlängerung und falls zutreffend auch die zusammenfassenden Meldungen auf elektronischem Weg abzugeben, möchte das Finanzamt erstmals auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung auf elektronischem Weg erhalten. Die Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars ist nur noch in Ausnahmefällen gestattet, etwa wenn dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten ist, einen Internet-PC anzuschaffen. Die Änderung wirkt sich eigentlich erst 2012 aus, da erstmals die Steuererklärung für das Jahr 2011 elektronisch einzureichen ist.

c) Elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt Papier-Steuerkarte

Ähnlich verhält es sich mit der Lohnsteuerkarte: 2011 ist ein Übergangsjahr. Städte und Gemeinde versenden für das neue Jahr keine Lohnsteuerkarten mehr. Künftig werden die auf der Vorderseite der Steuerkarte eingetragenen Informationen wie Familienstand und Kinderzahl von der Finanzverwaltung in einer bundesweiten Datenbank verwaltet. Auf diese können die Arbeitgeber – mit der entsprechenden Berechtigung - allerdings erst 2012 zugreifen, um so den jeweils aktuell zutreffenden Lohnsteuerabzug vorzunehmen.

In der Übergangszeit behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit, die eingetragenen Freibeträge gelten auch für 2011. Wer Änderungen vornehmen lassen möchte oder erstmalig in 2011 eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss sich an das zuständige Finanzamt wenden.

d) Homeoffice: Wieder besser absetzbar

2007 hatte der Gesetzbgeber die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers weitgehend abgeschafft. Im Juli 2010 urteilte das Bundesverfassungsgesetz, dies sei verfassungswidrig – deshalb musste die alte Gesetzeslage in Teilen wieder hergestellt werden. Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Kosten für das Arbeitszimmer wieder bis zu 1.250 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Und das rückwirkend bis 2007, sofern noch kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist oder die Bescheide hinischtlich der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer offen gehalten wurden.

e) Altersvorsorge: Jetzt zu 72 Prozent absetzbar

Wer fürs Alter vorsorgt, indem er Geld in eine Basisrente („Rürup-Rente“) anlegt oder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, profitiert davon, dass sich der Anteil, zu dem die Beiträge steuerlich absetzbar sind, plangemäß um zwei auf 72 Prozent erhöht. Wer den maximalen Betrag von 20.000 Euro in eine Basisrente investiert, kann also 14.400 Euro steuerlich absetzen. Verheiratete können sogar bis zu 40.000 Euro steuerbegünstigt einbezahlen.

f) Steuervereinfachungen geplant

Wenn es nach der FDP geht, sollen noch 2011 Steuervereinfachungen greifen. Bundesfinanzminister Schäuble möchte die Änderungen dagegen erst 2012 einführen. In jedem Fall kommen über kurz oder lang eine Reihe von Vereinfachungen. Wirtschaftsminister Brüderle hatte vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) eine Studie anfertigen lassen, die 18 Einzelmaßnahmen identifizierte, mit denen Bürger, Betriebe und Steuerverwaltung insgesamt rund 4,8 Milliarden Euro Bürokratiekosten einsparen könnten. Kleinstunternehmen könnten dabei vor allem von einer Ausweitung der Kleinunternehmerregelung profitieren.

Eine „Erhöhung der Planungssicherheit bei der Steuergesetzgebung“ soll durch zeitnahe Betriebsprüfungen erreicht werden, so dass Fehler schneller festgestellt werden und es nicht zu Fragen, Steuernachzahlungen und  darauf anfallende Zinsen für weit zurückliegende Zeiträume kommt.
Auch die sehr komplizierten Nachweispflichten der Unternehmen für steuerfreie innergemeinschaftliche Leistungen (wir berichteten) sollen wieder reduziert werden. Vereinfachungen sind auch beim Reisekostenrecht geplant.

In der Diskussion sind auch Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung: Bisher gilt, dass für PDF-Rechnungen ein Vorsteuerabzug nicht anerkannt wird, außer das PDF ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Diese hohen Anforderungen sollen für die Belange der Umsatzsteuer reduziert werden.

g) Geldautomaten: Gebühren transparenter

Seit dem 15. Januar gelten neue Regeln für das Abheben an fremden Geldautomaten im Inland. Der Betreiber des Geldautomaten, also zum Beispiel die fremde Bank, zeigt die von ihr erhobene Gebühr an, Sie entscheiden sich, ob Sie zu diesen Konditionen abheben wollen. Die anfallenden Kosten werden Ihnen zusammen mit dem Verfügungsbetrag belastet. Das ist ein Systemwechsel, denn bisher belastete der Geldautomatenbetreiber Ihrer Bank seine Gebühr und diese erhob dann eine andere Gebühr von Ihnen, die durchaus auch unter den tatsächlichen Kosten liegen konnte. Das intransparente System führte in den letzten Jahren dazu (wir berichteten), dass die Gebühren immer weiter anstiegen. Für die Zukunft ist wieder mit abnehmenden Automatengebühren zu rechnen. Für Abhebungen im Ausland bleibt es beim bisherigen System.


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2. Neuerungen 2011 bei der Krankenversicherung

Beiträge zur gesetzlichen erhöht – Zugang zur privaten vereinfacht: So lassen sich die wichtigsten Änderungen bei der Krankenversicherung zusammenfassen. Diese Änderungen stärken die Zukunftsfähigkeit der privaten Krankenversicherungen, denn sie können wieder mit mehr Neumitgliedern rechnen.

a) Die private Krankenversicherung wurde gestärkt

Erstmals seit 50 Jahren sank die Verdienstgrenze, ab der für Angestellte ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, nämlich von 49.950 (2010) auf 49.500 Euro (2011) pro Jahr. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.162,50 Euro. Der Versicherte muss nur noch ein Jahr statt drei Jahre oberhalb dieser Grenze verdienen, um wechseln zu können. Die Änderung wurde zum 31.12.2010 in Kraft gesetzt, damit Angestellte, deren Gehalt die Grenze 2010 überstiegen hat, bereits im Januar 2011 in die private Versicherung wechseln können.

Zugleich dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Mitglieder nicht mehr so lange durch Zusatzversicherungen an sich binden. Die Bindungsfrist für die Wahltarife „Prämienzahlung“, „Kostenerstattung“ und „Arzneimittel der besonderen Therapieeinrichtungen“ wurden auf ein Jahr begrenzt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Tarife ein wichtiges Instrument waren, um die Mitglieder an die gesetzliche Krankenversicherung zu binden.

Schließlich profitieren die privaten Kassen und ihre Versicherten künftig auch von den Rabattverhandlungen der gesetzlichen Kassen mit den Arzneimittelherstellern. Bisher mussten Privatpatienten den Listenpreis des Herstellers zahlen. Für die Zukunft ist vorgesehen, dass die Privatversicherten für neue Medikamente nur den Preis bezahlen müssen, den die gesetzliche Krankenkasse bei  Rabattverhandlungen mit den Herstellern vereinbaren.

Durch die Änderungen dürfte die Mitgliederbasis der privaten Versicherungen wieder gestärkt und das künftige Beitragswachstum begrenzt werden.

b) Beitragssatz zur gesetzlichen/freiwilligen Krankenversicherung steigt auf 15,5 Prozent

Die Diskussion um die Gesundheitsreform begann mit einer Horrorzahl: Für 2011 wurde ein Defizit von elf Milliarden Euro in den gesetzlichen Krankenkassen prognostiziert. Die Finanzlücke müssen die gesetzlich bzw. freiwillig Versicherten durch eine Beitragserhöhung zum 01.01.2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent schließen. Dabei wird der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent eingefroren, die Arbeitnehmer tragen also 8,2 Prozent, Selbständige zahlen natürlich beides zusammen. Kommt eine Kasse mit den ihr aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Einnahmen nicht aus, kann sie künftig Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe verlangen. Diese Beiträge werden in Euro angegeben und sind für alle Versicherten gleich hoch. Die Regierung rechnet für 2012 mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von vier Euro/Monat, 2013 sollen es etwa neun Euro sein und 2014 bereits 15 Euro. Spätestens 2013 werden viele Kassen Zusatzbeiträge erheben.

c) So funktioniert der Sozialausgleich

Damit die Zusatzbeiträge die finanzielle Leistungsfähigkeit der Versicherten nicht sprengen, sind sie auf zwei Prozent des Einkommens des Versicherten begrenzt. Steigt der Beitrag über zwei Prozent, findet ein so genannter Sozialausgleich statt, allerdings nur, wenn der Zusatzbeitrag der Versicherung nicht die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags aller Krankenversicherungen übersteigt. Will der Versicherte auf den überdurchschnittlichen Kosten seiner Versicherung nicht sitzen bleiben, ist er gezwungen, die Versicherung zu wechseln. Es lohnt sich, frühzeitig in eine besonders effektiv wirtschaftende Krankenversicherung wie etwa die TK zu wechseln.

Die Berechnung und der Ausgleich sollen automatisch über die Beitragsabführung des Arbeitgebers beziehungsweise der Rentenversicherung erfolgen. Das heißt: Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre gesetzlich versicherten Mitarbeiter berechnen, ob der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Lohns übersteigt.
Wenn Sie als Selbständiger freiwillig versichert sind, müssen Sie selbst einen Antrag bei der Kasse stellen – ein enormer bürokratischer Aufwand!

Der Sozialausgleich wird übrigens nicht nur aus Steuermitteln finanziert, wie von der Politik behauptet. Für die Jahre 2012 bis 2014 wird mit einem Ausgleichsbedarf von 5,7 Milliarden Euro gerechnet, budgetiert sind für diesen Zeitraum aber nur zwei Milliarden Euro Haushaltsmittel. Die restlichen zwei Drittel werden voraussichtlich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert, also de facto auf die anderen gesetzlich Versicherten umgelegt.

d) Weitere Neuerungen: Unabhängige Patientenberatung, Kostenerstattung, Gesundheitskarte

Ab 01.01.2011 wird es eine neue Regelleistung für gesetzlich Krankenversicherte geben: eine unabhängige Patientenberatung. Es handelt sich um eine Anlaufstelle zur Orientierung, bei der man neutralen Rat bekommt, wenn es zum Beispiel um Behandlungen oder um Kostenübernahme geht.

Erstmals können gesetzlich versicherte Patienten 2011 anstelle des üblichen Sachleistungsprinzips (Arzt rechnet direkt mit Versicherung ab) die Kostenerstattung wählen. Wie bei der privaten Versicherung erhält der Patient vom Arzt eine Rechnung und bezahlt diese. Die gesetzliche Versicherung übernimmt anschließend die Kosten. Die Bindungsfrist hierfür ist auf ein Vierteljahr begrenzt, so dass kurzfristig die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip möglich ist.

2011 kommt die seit Jahren diskutierte elektronische Gesundheitskarte. Sie soll eine bessere Kommunikation unter den Ärzten ermöglichen, indem die wichtigsten Daten für den Notfall auf der Karte gespeichert  werden.  Als Termin für die Einführung war ursprünglich das Jahr 2006 vorgesehen. Es gab Testläufe in verschiedenen Regionen Deutschlands. Nun hat die Bundesregierung die Kassen verpflichtet, bis Ende 2011 mindestens 10 Prozent der Versicherten mit einer elektronischen Gesundheitskarte auszustatten.

Viele weitere Tipps zum Thema Versicherungen und Vorsorge erhalten Sie in unserem Halbtagesseminar „Für die Zukunft gut vorgesorgt!“. Infos hierzu unter www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=523


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3. Neues Buchprojekt: Selbständige in Teilzeit gesucht

Sie sind Gründer in Teilzeit? Sie haben neben Anstellung, Arbeitslosigkeit, Hausarbeit oder Studium ein Unternehmen aufgebaut? Für ein neues Buch unserer Reihe „jeder-ist-unternehmer“ im Linde-Verlag suchen wir, Andreas Lutz und Nadine Nöhmaier, Geschäftsideen und Erfahrungen von Nebenher-Unternehmern. In welchen Branchen sind Sie erfolgreich, obwohl Sie sich nicht mit vollem Zeiteinsatz um Ihr Unternehmen kümmern können? Vielleicht haben Sie Ihr Teilzeit-Vorhaben sogar zu einer Vollerwerbs-Firma ausgebaut – wie haben Sie das geschafft? Haben Sie gute Tipps, die anderen Teilzeit-Selbständigen beim Zeit- oder Selbstmanagement helfen können? Oder sind Sie in Fallen getappt, die Sie anderen Selbständigen ersparen möchten?

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Geschichte, Erfahrungen und Tipps schreiben – an selbstaendig(at)noehmaier.de. Vielen Dank!


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4. Verkaufs-Tipp: Wie Sie komplett überzeugen

Wenn Sie seriös verkaufen wollen, müssen Sie den Kunden mit Argumenten überzeugen. Das ist noch keine Neuigkeit. Bloß – die besten Argumente sind wenig wert, wenn Sie als Verkäufer nicht authentisch auftreten. Lassen Sie uns einen Blick auf die Faktoren werfen, die dazu beitragen, dass Ihr Gegenüber komplett überzeugt ist.

Zum einen sind da sicherlich alle Eigenschaften Ihres Angebots, die Nutzenargumente, Zahlen und Fakten, die aussagen, wie Ihre Leistung beschaffen ist. Die zweite wichtige Komponente ist Ihr persönlicher Auftritt in all seinen Facetten. Sie kennen doch bestimmt auch die Menschen, die tolle Inhalte präsentieren, denen Sie aber trotzdem nicht so recht glauben wollen. Man sagt, die versprechen einem das Blaue vom Himmel. Woran liegt es, dass Sie an der Glaubwürdigkeit dieser Personen zweifeln? Vielleicht stört Sie, dass Ihr Gegenüber nervös mit den Knöpfen an seiner Jacke spielt. Das vermittelt Unsicherheit, selbst wenn die Person mit der größten Überzeugung spricht. Doch: Die Inhalte und seine Performance stimmen nicht überein.

Auch in Ihren Verkaufsgesprächen geht es darum, wie Sie auftreten. Unterstützt Ihre Körpersprache auch Ihre Inhalte, und sind Sie im Gesamtbild glaubwürdig? Die zentrale Frage dabei lautet: Sind Sie authentisch? Mit anderen Worten: Wirken Ihre inhaltlichen Aussagen deckungsgleich mit Ihrer persönlichen Ausstrahlung?

Nur wer Inhalte und Auftritt zusammenbringt, wirkt glaubwürdig und bekommt den Auftrag. Achten Sie daher einerseits darauf, dass Sie die Inhalte Ihrer Kommunikation klar vor sich sehen. Andererseits ist es wichtig, dass Sie Ihre Wirkung, also Ihre Körpersprache, kennen und trainieren. Auf dieser Grundlage wird es Ihnen gelingen, Inhalt und Auftritt gut vorzubereiten und zusammenzubringen. Dann funkt es beim Kunden und Sie bekommen Aufträge.

Unser Tipp: Wenn Sie sich unsicher über Ihre Wirkung sind, lassen Sie sich ruhig auch von Freunden und Bekannten helfen. Warum nehmen Sie nicht einmal jemanden mit zu einer Präsentation oder einem Verkaufsgespräch – getarnt als Kollegen – und lassen sich von ihm hinterher ein konstruktives und ehrliches Feedback geben? Ein anderer Weg besteht darin, dass Sie einen kleinen Trainingsplan aufstellen. Legen Sie fest, wann Sie sich zu einem bestimmten Thema von außen beobachten.

Weitere Tipps zum besseren Verkaufen erhalten Sie in unserem Buch „Verkaufen heißt Zuhören“. Verkaufsprofi Joachim Skambraks zeigt darin, wie Selbständige Kunden für sich gewinnen, Einwänden begegnen und durch taktisch kluges Vorgehen Ihre Verkaufsergebnisse um ein Vielfaches steigern können.

Weitere Informationen unter www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/buch3.html


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5. XING-Tipp: Webseiten leichter empfehlen

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