Newsletter für Gründer & Selbständige

9/2011 (versendet am 17.03.2011)

News2Use, 09/2011: Wann brauche ich einen Anwalt?, Impulstag: Richtig gut verkaufen!, Neuerscheinung: "Pressearbeits-Mappe"

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

haben Sie schon von "Gamification" gehört? - Online-Dienste versuchen, durch Punktesysteme Alltagsaufgaben zum Spiel zu machen. So beantworten Sie zum Beispiel bei "The E-Mail Game" Ihre Nachrichten im Wettstreit mit der Uhr. Ganz amüsant, allerdings müssen Sie dem Spiel die Zugangsdaten zum E-Mail-Server verraten...

Beeilen müssen Sie sich auch, wenn Sie bis zum 27.03. den Frühbucherrabatt für den 4. Impulstag für Gründer und Selbständige in München nutzen wollen, um frische Impulse zum Thema "Richtig gut verkaufen" zu erhalten. Melden Sie sich jetzt an!

Außerdem stellen wir in diesem Newsletter die neue "Pressearbeits-Mappe" vor (nach dem Vorbild unserer außerordentlich erfolgreichen "Businessplan-Mappe") und beantworten die Frage: Wozu brauche ich eigentlich als Gründer/Selbständiger eigentlich einen Anwalt? Tut es nicht auch ein Steuerberater?

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Wofür benötige ich eigentlich die Hilfe eines Rechtsanwalts?
2. Trend "Gamification": E-Mails beantworten gegen die Uhr
3. Frühbucherrabatt nutzen: 4. Impulstag "Richtig gut verkaufen" am 13.4. in München
4. NEU: „Die Pressearbeits-Mappe“ – ab sofort sind Vorbestellungen möglich

5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Wofür benötige ich eigentlich die Hilfe eines Rechtsanwalts?

Die Hilfe eines Anwalts sollten Sie nicht erst in Anspruch nehmen, wenn es zum Streitfall gekommen ist. Erfahrene Selbständige engagieren einen Rechtsanwalt vielmehr, um Konflikte durch klare Regelungen von vorn herein zu vermeiden.

Das beginnt schon bei der Beendigung des vorausgehenden Arbeitsverhältnisses. Ein Rechtsanwalt kann hier helfen, durch geschickte Gestaltung und Formulierung finanzielle Nachteile zu vermeiden. Für die Gründung ist teilweise die Einholung von Erlaubnissen nötig, auch hier wird häufig ein Anwalt zu Rate gezogen. Vor allem wenn Sie sich im Team selbständig machen, werden Sie zudem Hilfe beim Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags benötigen. Zwar ist für die Gründung einer GbR kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig, sinnvoll ist er aber allemal. Bei der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft oder GmbH müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag schriftlich schließen, sogar vor dem Notar.

Mit einem Mustervertrag sollten Sie sich nur dann begnügen, wenn Sie alleine gründen und auch nicht die Aufnahme weiterer Gesellschafter planen. Ansonsten sollten Sie Spielregeln, etwa wie Entscheidungen in der Gesellschaft zustandekommen, wie der Gewinn verteilt wird oder unter welchen Bedingungen Gesellschafter ausscheiden und wie sie zu entschädigen sind, genau verstehen und auf eventuelle spezifische Besonderheiten anpassen.

Zeitgleich soll häufig auch der Firmen- oder ein Markenname geschützt werden. Dafür ist ebenfalls anwaltliche Unterstützung empfehlenswert, um den Antrag korrekt auszufüllen und zu verhindern, dass es zu einer Ablehnung aufgrund von Überschneidungen mit bereits geschützten Namen oder der Nicht-Schützbarkeit des gewählten Namens kommt.

Auf die Hilfe eines Anwalts sollten Sie auch dann zurückgreifen, wenn Sie feste oder freie Mitarbeiter beschäftigen oder einen der Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellen. Zwar gibt es auch hier vielerlei Musterverträge, doch oft passen diese nicht auf die individuellen Umstände oder sind durch neue Gerichtsurteile bereits wieder veraltet und damit angreifbar. Vor allem aber wird Ihnen ein guter Anwalt erklären, was die Regelungen für die Praxis bedeuten und worauf Sie im Umgang mit den Mitarbeitern achten müssen. All zu leicht wird sonst zum Beispiel aus einem freien Mitarbeiter vor dem Gesetz ein Scheinselbständiger, für den Sie unter Umständen über mehrere Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen.

Ähnlich verhält es sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Klauseln und Hinweisen, die Sie in Rechnungen oder auf Ihrer Webseite verwenden. Um wirksam zu sein, dürfen die AGB keine überraschenden Klauseln enthalten und müssen wirksam in das Vertragsverhältnis eingebunden sein, was gar nicht selbstverständlich ist. Verwendet man die E-Mail-Adresse eines Webseitenbesuchers für Marketingzwecke, ohne ihn ausreichend darüber zu informieren bzw. ohne seine explizite Zustimmung, so kann dies sehr teuer werden. Und Kunden, die über ihre Widerspruchsrechte nicht ausreichend informiert worden sind, können Ihre Bestellungen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt rückgängig machen.

Falsch formulierte oder zwischenzeitlich aufgrund der Rechtsprechung überholte Klauseln können zudem zu Abmahnungen durch Wettbewerber bzw. findige Anwälte führen, gegen die man sich dann mithilfe eines eigenen Anwalts verteidigen muss. Gleiches gilt bei der Wahl von Firmen- und Produktnamen, die bereits anderweitig verwendet werden, für fehlende Angaben im Impressum oder auf dem Briefpapier sowie für Bilder und Texte, die durch einen selbst oder durch Mitarbeiter unberechtigt übernommen wurden. Vielleicht fühlen aber auch Sie selbst sich in Ihren Rechten verletzt und wollen einen Wettbewerber abmahnen.

Noch häufiger ist leider der Fall, dass ein Kunde seine Rechnungen nicht bezahlt und selbst dem von Ihnen erwirkten Mahnbescheid widerspricht. Dann brauchen Sie die Hilfe eines Anwalts, um vor Gericht Ihre Ansprüche durchzusetzen – oder aber um selbst unberechtigte Forderungen abzuwehren. Wiederum gilt: Wer im Vorfeld wichtige Verträge mit Kunden, Kooperationspartnern, Lieferanten und Vermietern mithilfe eines Anwalts ausgehandelt hat, kann sich diesen Ärger häufig sparen, denn die Gegenpartei kann sich dann nicht darauf herausreden, ein wichtiger Teil der Vereinbarung sei ungültig oder missverständlich formuliert.

Die Hilfe eines Anwalts ist nicht ganz billig: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung „nach Gebührenordnung“, was zu nicht genau vorhersehbaren Kosten führt. Versucht man als Gründer dagegen Stundenhonorare zu vereinbaren, so sind Forderungen von 150 Euro und mehr pro Stunde eher Regel denn Ausnahme. Am günstigsten fährt der Gründer meist mit der Vereinbarung einer Pauschale, etwa für die Erstellung eines bestimmten Vertrags. Nicht jeder Rechtsanwalt ist dazu jedoch bereit. Bedenken Sie bei den Preisverhandlungen, dass die aufgewendete Arbeitszeit zum Honorar in einem für Anwälte üblichen Verhältnis stehen sollte. In jedem Fall sollten Sie die Beratung erst beginnen, wenn die finanzielle Seite abgeklärt ist.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit einer telefonischen Beratung. Für die Erstellung eines Vertrags und viele andere Aufgabenstellungen ist ein persönliches Treffen gar nicht nötig.

Für Gründer ist die Qualität eines Anwalts oft nur schwer zu beurteilen. Ein hohes Stundenhonorar ist längst keine Garantie für zuverlässige Arbeit. Am besten ist es, erfahrenere Selbständige um Empfehlungen zu bitten: Lassen Sie sich auch konkrete Erfahrungen schildern, wie die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Anwalt abläuft. Stellen Sie dem Anwalt Ihrer Wahl eine längerfristige Zusammenarbeit in Aussicht. Er wird sich dann mehr Mühe geben als bei einer einmaligen Zusammenarbeit und auch Sie benötigen einen Partner, der Sie und Ihre ganz spezielle Situation gut kennt und auf diese Weise den passenden Rat geben kann.

Selbst im Rahmen einer solchen vertrauensvollen Zusammenarbeit sollten Sie die Vorschläge des Anwalts nicht einfach alle unkritisch übernehmen. Stellen Sie Rückfragen und versuchen Sie die Bedeutung der vorgeschlagenen Regelungen zu verstehen. Bringen Sie auf den Punkt, was Sie unbedingt regeln möchten, akzeptieren Sie aber auch, wenn nicht alles, was Sie sich vorstellen, zulässig und rechtlich durchsetzbar ist. Mit der Zeit werden Sie die juristischen Folgen Ihres Handelns immer besser verstehen und Vereinbarungen zu Ihren Gunsten gestalten, mindestens aber Haftungsrisiken und unangenehme Überraschungen weitestgehend vermeiden können.

Tipp: Nutzen Sie unseren Service unter www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=14.

Dort stehen Ihnen von uns ausgewählte Experten zu verschiedenen, für Gründer wichtigen Gebieten zur Verfügung, die Sie gerne telefonisch (oder auch persönlich) beraten. Darunter ist auch ein erfahrener Anwalt, der sich auf die Themen Arbeits- und Vertragsrecht spezialisiert hat. Die Beratung wird halbstundenweise zum Preis von 45 Euro abgerechnet.


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2. "Trend Gamification": E-Mails beantworten gegen die Uhr

Das Leitbild unserer Zeit ist die „Zero Inbox“, der aufgeräumte Posteingang. Der Gegner ist die nicht enden wollende Nachrichtenflut. „The Email Game“ (http://emailga.me ) macht daraus ein Spiel. Sie verraten dem Spielebetreiber die Zugangsdaten zu Ihrem Google-Mail-Konto (Vorsicht, vor allem wenn damit noch andere Google-Funktionen zugänglich sind!) und erhalten zum Start ein Zeitguthaben von 30 Sekunden.

Nun spielen Sie gegen die Uhr: Ihnen wird eine Nachricht nach der anderen präsentiert. Für jede Nachricht, die Sie beantworten, erhalten Sie drei Minuten zusätzliches Zeitguthaben. Mit jeder abgearbeiteten Nachricht erhalten Sie Punkte, den Gesamtpunktestand können Sie anschließend twittern und so in den täglichen Highscore-Listen erscheinen.

Aber das ist nicht das Ziel des Spiels: Der Betreiber verspricht, dass Sie dadurch Ihre E-Mail-Gewohnheiten verbessern und E-Mail wieder Spaß macht.

Ob Sie einem Drittanbieter Ihre E-Mail-Zugangsdaten anvertrauen wollen und ob Sie geschäftliche E-Mails stets in Rekordzeit beantworten sollten, sei dahingestellt. Das Programm ist auf jeden Fall ein Beispiel für den Trend zur Gamification, den das Fachmagazin c’t in seiner Ausgabe 6/2011 festgestellt hat:

Begonnen habe der Trend mit der sozialen Plattform Foursquare (http://foursquare.com), bei der man sich in Orte wie Hotels, Restaurants und Flughäfen einloggt. Um einen Anreiz zu geben, den eigenen Aufenthaltsort bekannt zu geben, arbeitete Foursquare von Anfang an mit Abzeichen („Badges“), so wird man nach wiederholtem Besuch von Museen zum Kunstliebhaber ernannt, zum „Superuser“ oder sogar „Bürgermeister“ einer Location.

Als weiteres Beispiel nennt die c’t die Plattform DevHub (www.devhub.com), mit der man aus einem Baukastensystem eine eigene Website aufbauen kann. Wie beim E-Mail-Game geht es hier um das Sammeln von Punkten und das Erreichen von Highscores: Das Inanspruchnehmen zusätzlicher Funktionen, das Hochladen von Bildern, die Verknüpfung mit sozialen Netzwerken wird belohnt. Ein eingebauter Assistent gibt Anregungen, was man noch weiter verbessern kann, um zusätzliche Münzen zu sammeln.

Wie bei den Bonussystemen der Offline-Welt geht es auch bei den erwähnten Online-Plattformen um das Sammeln von Punkten oder einer virtuellen Währung. Belohnt wird aber nicht nur das „Geld ausgeben“, sondern eben auch das Erreichen sinnvoller Ziele. Die Belohnung selbst ist keine Sach- oder Geldprämie, sondern die Aufmerksamkeit und Anerkennung durch andere Mitglieder der Plattform.


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3. Frühbucherrabatt nutzen: 4. Impulstag "Richtig gut verkaufen" am 13.4. in München

Am Mittwoch, den 13. April 2011, findet in der Bayerischen Akademie für Werbung und Marketing (BAW) in München der vierte Impulstag für Gründer und Selbständige statt - gemeinsam veranstaltet von der BAW und gruendungszuschuss.de.

Unter dem Motto „Richtig gut verkaufen“ bieten Ihnen sechs Top-Referenten von gruendungszuschuss.de und BAW Impulse für Ihren unternehmerischen Erfolg. Jeder Teilnehmer kann drei Vorträge besuchen.

* Claudia Dietl (Unternehmensberatung "Art of Sales"): "Verkaufen beginnt im Kopf: Die richtige Einstellung finden"
* Dr. Josef Sedlmair (Leiter Vertrieb Europa, F&K Delvotec): "Mit Präsentationen begeistern: Es geht auch anders"
* Robert K. Bidmon (Psychologe und Trainer für Dialog- und Direktmarketing): "Die zehn wichtigsten Beeinflussungs-Techniken"
* Thomas Zacharias (Telefonmarketing-Experte): "Telefonmarketing im B2B: was kann es leisten, wo sind die Grenzen?"
* Doris Brauner (Prokuristin Gustav Käser Training International): "Überzeugen statt verkaufen: Gesprächstechniken für die Praxis"
* Oliver Weber (Experte für Unternehmensmarketing): "Haben Sie schon Kunden - oder suchen Sie noch? Tipps aus der Praxis"

Profitieren Sie vom Expertenwissen unserer Referenten und knüpfen Sie wertvolle Kontakte zu anderen Selbständigen. Gelegenheit zum Networking haben Sie beim Begrüßungsempfang mit Imbiss ab 13 Uhr, sowie in zwei weiteren Pausen, in denen Sie sich ebenfalls stärken können.

Informationen über die Veröffentlichungen der Referenten erhalten Sie an einem Büchertisch.  Auch Sie können Ihre Visitenkarten und Flyer auslegen. Die Präsentationsunterlagen aller Vorträge stellen wir Ihnen nach der Veranstaltung, soweit lieferbar, als Download bereit. Ende der Veranstaltung ist gegen 19 Uhr.

Frühbucherrabatt: Registrieren Sie sich bis 27. März 2011 und zahlen Sie 59 (statt 79) Euro. Sie sparen 20 Euro! Weitere Informationen und Anmeldung unter
www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=645

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4. NEU: „Die Pressearbeits-Mappe“ – ab sofort sind Vorbestellungen möglich

In Kürze erscheint mit der „Pressearbeits-Mappe“ die zweite Arbeitsmappe unserer Ratgeber-Reihe „Jeder-ist-Unternehmer“ im Linde-Verlag – sie baut auf dem Konzept der erfolgreichen „Businessplan-Mappe“ auf. Wiederum werden Beispiele aus der Praxis von Gründern und Selbständigen - dieses mal aus dem Bereich Pressearbeit - analysiert und als Aufhänger genutzt, um in Form von Tipps und kurzen Erklärungen Hintergrund- und How-to-Wissen zu vermitteln, das über das konkrete Beispiel hinausreicht.

Die „Pressearbeits-Mappe“ zeigt anhand realer Beispiele wie man Pressemitteilungen (PM) für unterschiedlichste Anlässen (Gründung, Produktvorstellung, Veranstaltungshinweis...) formuliert. Ist die Pressemitteilung interessant aufgrund der geografischen Nähe, der Aktualität oder aufgrund eines anderen Nachrichtenfaktors? Egal welchen Aufhänger man wählt, hier findet man eine oder mehrere PM als Anregung.

Es geht aber nicht nur um Pressemitteilungen: Die Autorinnen haben zahlreiche Fotos ausgewählt, die zu häufigen Veröffentlichungen geführt haben und geben Impulse für die eigene Motivwahl. Sie zeigen, aus welchen Teilen eine gute Pressemappe besteht, wie man einen Online-Pressebereich aufbaut, wie man zu einer Presseveranstaltung einlädt und wie man mit Artikelvorschlägen zum Autor in Fachzeitschriften wird und sich so einen Namen als Experte macht – immer anhand konkreter Beispiele, die der Leser als Ausgangspunkt für die eigene Pressearbeit wählen kann.

Die Pressearbeits-Mappe ist also nicht nur Ratgeber, sondern auch Nachschlagewerk für alle, die mit geringem personellem Aufwand und kleinem Budget Pressearbeit betreiben.

Der Ratgeber ist 176 Seiten dick, im A4-Format gedruckt, kostet 19,90 Euro und erscheint am 28. März. Vorbestellungen sind ab sofort möglich – unter:

www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/pressearbeits-mappe.html


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5. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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