Newsletter für Gründer & Selbständige

12/2011 (versendet am 06.04.2011)

News2Use, 12/2011: Massive Einschnitte beim Gründungszuschuss: Weniger Zeit zum Gründen, kürzere Förderung, Ermessen statt Rechtsanspruch

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Liebe Leserin, lieber Leser,

leider kein verspäteter April-Scherz: Ursula von der Leyen will am Gründungszuschuss sparen – und zwar sehr viel massiver als zunächst von uns berichtet. Drei Monate früher sollen Arbeitslose gründen, drei Monate kürzer die Grundförderung erhalten und auf das Ganze soll künftig kein Rechtsanspruch mehr bestehen. Nachdem das Arbeitsministerium vor kurzem erst die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vervierfacht hat, belastet es nun erneut angehende Selbständige. Wir erklären in diesem Newsletter die geplanten Maßnahmen, den zeitlichen Fahrplan und wie Sie als Existenzgründer auf die geplanten Änderungen reagieren können.

Wir werden Sie in den Folgeausgaben unseres Newsletters über die weitere Entwicklung informieren – bitte senden Sie den Newsletter auch an andere Betroffene weiter!

Beste Grüße
Dr. Andreas Lutz

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INHALT

1. Die Fakten: Gravierende Einschnitte beim Gründungszuschuss geplant
2. Welche Auswirkungen haben die Änderungen? – Mehr Zeitdruck für Gründer
3. Lohnt sich der Gründungszuschuss trotzdem noch?
4. Wer ist betroffen?
5. Verringert die Reform „Mitnahmeeffekte“? – Nein, und das ist gut so.
6. Was steckt wirklich hinter der Reform?
7. Wie geht es weiter? – Gesetzgebungsverlauf
8. Ich will mich für den Gründungszuschuss engagieren. Was kann ich tun?

9. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Die Fakten: Gravierende Einschnitte beim Gründungszuschuss geplant

Bundesarbeitministerin von der Leyen möchte beim Gründungszuschuss massiver sparen als zunächst von uns berichtet:

- Die Grundförderung (in Höhe Arbeitslosengeld-1-Anspruch + 300 Euro/Monat) soll statt neun Monate nur noch sechs Monate ausgezahlt werden.
- Die Aufbauförderung (300 Euro/Monat) soll dafür von sechs auf neun Monate verlängert werden.
- Zum Zeitpunkt der Gründung soll künftig nicht mehr ein Restanspruch von 90 Tagen (drei Monate), sondern 180 Tagen (sechs Monate) vorausgesetzt werden.
- Aus dem Rechtsanspruch soll eine Ermessensleistung werden.
- Die Neuregelung soll zusammen mit zahlreichen weiteren Änderungen am "Instrumentenkasten" der Bundesagentur für Arbeit zum 1. April 2012 eingeführt werden.
- Nach Einschätzung des Arbeitsministeriums ist das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Das ist wichtig, denn in der Länderkammer haben Union und FDP keine eigene Mehrheit, bei einer Zustimmungspflicht könnten sie die geplanten Änderungen wohl kaum durchsetzen.

Die Neuregelung trifft bei der Opposition, dem DGB und Verbänden wie dem Deutschen Journalisten Verband (DJV) auf massive Kritik. Hauptvorwurf: Eines der nachweislich erfolgreichsten Arbeitsmarktinstrumente werde abgebaut. Die Reform der Arbeitsmarktinstrumente sei lediglich eine Ausrede, um Sparmaßnahmen auf Kosten Bedürftiger umzusetzen. Zur Begründung der Maßnahmen durch die Regierung siehe ausführlich unten („5. Verringert die Reform Mitnahmeeffekte?“)

Die Änderungen bedeuten einen der stärksten Eingriffe in die Gründungsförderung seitdem Ich-AG und Überbrückunsgeld 2006 durch den Gründungszuschuss abgelöst wurden. Wir rechnen damit, dass viele Gründungswillige den Schritt in die Selbständigkeit zeitlich vorziehen werden, um bis Ende März 2012 noch die Förderung in ihrer alten Form zu erhalten.

Auch wenn die Reform erst am 1. April 2012 in Kraft tritt, betroffen sind schon alle, die jetzt kündigen oder eine Kündigung erhalten und ab Juni 2011 arbeitslos werden (siehe unten, „4. Wer ist betroffen?“). Sie haben künftig weniger Zeit, um  sich für die Selbständigkeit zu entscheiden, diese vorzubereiten und umzusetzen. Qualitativ hochwertige Gründungsberatung gewinnt dadurch weiter an Bedeutung.

In eigener Sache: Bitte nutzen Sie unser Seminar- und Beratungsangebot, um Ihre Gründung vorzubereiten. In unseren Basis-Workshops (www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=51) erklären wir u.a. die Auswirkungen der Änderungen und das richtige Timing im Einzelfall. Unsere erfahrenen Berater in 20 Städten bundesweit begleiten Sie bei Ihrer Gründung (www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103) als zuverlässige Partner. Die Beratung durch uns wird staatlich gefördert. Gerne rufen wir Sie zurück und informieren Sie über die Fördermöglichkeiten in Ihrem individuellen Fall (www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=309).


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2. Welche Auswirkungen haben die Änderungen? – Mehr Zeitdruck für Gründer

Finanziell am schmerzhaftesten ist sicherlich die kürzere Basisförderung in Höhe des Alg1 + 300 Euro. Diese wird von neun auf sechs Monate gekürzt. Zwar erhalten die geförderten Gründer anschließend drei Monate länger die Aufbauförderung in Höhe von 300 Euro, aber unter dem Strich fehlen drei Monate Arbeitslosengeld.

Erhielt ein Hauptverdiener mit Kind bisher bis zu 24.815 Euro Gründungszuschuss, sind es künftig nur noch 18.042 (- 6.773) Euro. Ein Alleinstehender ohne Kind bekommt bisher in der Spitze 20.084 Euro, nach der Änderung sind es nur noch 14.889 (-5.195) Euro.

Die Kürzung hat auch eine psychologische Komponente: Bisher war der Lebensunterhalt neun Monate lang abgesichert, künftig muss man - ohne eigene Ersparnisse gerechnet -schon nach drei Monaten weitgehend auf eigenen Füßen stehen.

Da der Restanspruch auf Arbeitslosengeld bei Gründung künftig 180 statt 90 Tage betragen soll, hat ein typischer Existenzgründer mit 12 Monaten Alg 1-Anspruch nur noch sechs statt neun Monate Zeit, um sich für eine Gründung zu entscheiden und diese vorzubereiten. Wer selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat und deshalb mit einer Sperrzeit belegt wurde, kann sogar nur drei Monate Alg 1 beziehen, bevor die Deadline für eine geförderte Gründung abläuft.

Viele Arbeitslose erkennen erst nach mehrmonatiger Stellensuche, dass eine Existenzgründung die für sie beste Lösung ist. Dann aber ist die Zeit schon knapp und die Gründung muss unter Zeitdruck erfolgen.

Eine gute Vorbereitung der Gründung wird auch deshalb wichtiger, weil die Arbeitsagenturen genauer hinschauen und Businesspläne selektiver bewilligen wollen. So zumindest wird der Übergang von einem Rechtsanspruch zur Ermessensleistung begründet. Tatsächlich führt eine Ermessensleistung nach unserer Erfahrung vor allem dazu, dass wenn gegen Jahresende die Budgets für den Gründungszuschuss beim zuständigen Arbeitsamt aufgebraucht sein sollten, die Antragsteller auf das Folgejahr vertröstet werden. Angesichts der knappen Antragsfristen führt das zu noch mehr Zeitdruck für die Gründer.

Mancher Insider fürchtet zudem, dass einzelne Arbeitsberater ihr Ermessen auch willkürlich nutzen könnten, es zu intransparenten Entscheidungen oder zur nicht nachvollziehbaren Bevorzugung einzelner kommen wird, da die Entscheidungskriterien nicht in gleichem Maße offen gelegt werden müssen, wie dies bisher der Fall war.


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3. Lohnt sich der Gründungszuschuss trotzdem noch?

Auch wenn die Kürzungen in diesem Umfang realisiert werden sollten, wird es sich weiterhin lohnen, den Gründungszuschuss zu beantragen. Die Förderung beträgt auch dann noch bis zu 18.000 Euro und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Überbrückung und Deckung der Lebenshaltungskosten in der Anlaufzeit.

Während man zusätzlich zum Arbeitslosengeld maximal 165 Euro pro Monat einnehmen darf, kann man während des Gründungszuschuss-Bezugs de facto beliebig viel hinzuverdienen.

Außerdem ist der Gründungszuschuss die Eintrittskarte für das Gründercoaching Deutschland, in dessen Rahmen geförderte Gründer bis zu 4.000 Euro an Beratung erhalten bei einem Eigenanteil von nur 400 Euro.

Die Beratung vor und nach der Gründung wird an Bedeutung gewinnen, denn eine professionelle Begleitung erhöht die Chancen, dass die Existenzgründung trotz kurzer Vorlaufzeit gut vorbereitet erfolgt und dass die Einnahmen aus der Gründung schon nach sechs Monaten einen großen Teil der Lebenshaltungskosten decken.


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4. Wer ist betroffen?

Zunächst die gute Nachricht: Das Gesetz wurde mit einem Jahr Vorlauf angekündigt. Wenn es bei der Zeitplanung bleibt, profitieren alle, die vor dem 1.4.2012 den Antrag auf Gründungszuschuss stellen und gründen, noch von der Förderung in ihrer jetzigen, großzügigeren Form. Wer heute bereits Arbeitslosengeld I bezieht, sollte diese Frist problemlos einhalten können.

Einen genauen Zeitplan zurecht legen sollten sich alle, die aktuell von einer Kündigung bedroht sind oder vorhaben, selbst zu kündigen. Ganz besonders gilt dies, wenn eine längere Kündigungsfrist als üblich vereinbart ist.

Wer zwischen Juli und September 2011 arbeitslos wird, hat (bei einem typischen Alg1-Anspruch von zwölf Monaten) keine neun Monate mehr Zeit bis zur Gründung, denn er muss sich bis spätestens 1.4.2012 selbständig machen. Gründet er danach, muss er mindestens 180 Tage Restanspruch auf Alg1 nachweisen, worüber er dann nicht mehr verfügt. Außerdem würde er in diesem Fall nur die auf sechs Monate gekürzte Basisförderung erhalten.

Wer ab Oktober 2011 arbeitslos wird (wiederum unter der Annahme, dass er über zwölf Monate Alg1-Anspruch verfügt), hat de facto nur noch sechs oder weniger Monate Zeit, um sich selbständig zu machen: Entweder er gründet vor dem 1.4.2012 und erhält die Basisförderung länger oder er gründet später und erhält sie nur noch sechs Monate lang.

Wer ab dem 1.4.2012 arbeitslos wird, erhält – auch bei sehr schneller Gründung – nur noch die gekürzte Förderung. Wer in den beiden Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit nicht mindestens 16 Monate angestellt war, hat dann keinen ausreichenden Anspruch auf Alg1, um auch nur den Gründungszuschuss zu beantragen. Hat er selbst gekündigt, muss er sogar mindestens über 20 Beitragsmonate verfügen, um den nötigen Restanspruch auf Arbeitslosengeld nachweisen zu können).

Die genauen Übergangsregelungen müssen erst noch im Rahmen der Gesetzesvorlage geregelt werden. Um von der alten Regelung zu profitieren, wird es sicherlich entscheidend sein, dass man in dem Antrag auf Gründungszuschuss sowie bei der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung ein Datum vor dem Stichtag angegeben hat. Der Antrag sollte vor dem Stichtag abgeholt und möglichst auch eingereicht werden, um auf der sicheren Seite zu sein.


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5. Verringert die Reform „Mitnahmeeffekte“? – Nein, und das ist gut so.

Die Bundesarbeitsministerin begründete die Kürzungen wie folgt: „Der Gründungszuschuss bleibt erhalten, aber nicht mehr jeder kann ihn künftig verlangen. Arbeitsmarktforscher (IAB) haben für dieses Instrument Mitnahmeeffekte von 60 bis 75 Prozent beziffert, so viele Arbeitslose wären auch ohne staatlichen Zuschuss in die Existenzgründung gegangen.“

Sie beruft sich dabei auf den „Sachstandsbericht der Evaluation der Instrumente“, den das zur Bundesagentur für Arbeit gehörige IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) vor kurzem veröffentlicht hat:

www.bmas.de/portal/50332/2011__01__13__arbeitsmarktpol__instr__iab__studie.html

Tatsächlich bejahten zwischen 60 und 70 Prozent der befragten Ich-AG-Gründer und 75 Prozent der Überbrückunsgeld-Gründer nachträglich, dass sie sich auch ohne Förderung selbständig gemacht hätten. Im darauffolgenden Satz heißt es in der Studie allerdings weiter: „Zum Teil wären die Gründungen allerdings später oder in geringerem Umfang erfolgt.“ Die Gründer hätten sich also möglicherweise nur im Nebenerwerb selbständig gemacht und hätten längere Zeit benötigt, um aus der Selbständigkeit heraus ihren Lebensunterhalt decken zu können.

Es ist paradox, dass die IAB-Studie als Begründung für Leistungskürzungen gewählt wird, denn sie liest sich weitgehend wie ein Plädoyer für die bisherige Gründungsförderung. Die Autoren sprechen sich sogar – wenn auch verblümt - für eine Wiedereinführung der Ich-AG aus, da mit ihr zusätzliche Zielgruppen erreicht und erfolgreich an die Selbständigkeit herangeführt wurden. Im Zwischenfazit schreiben sie wörtlich: „Nach den mikroökonomischen Wirkungsstudien sind die Beschäftigung begleitenden Maßnahmen als die erfolgreichsten Instrumente einzuschätzen“. Auch weisen sie darauf hin, dass je 100.000 Förderungen etwa 80.000 zusätzliche Jobs (in Vollzeitäquivalenten) geschaffen wurden.

Zum Thema „Mitnahmeeffekte“ stellt sich mir zudem die Frage, wer der Arbeitsagentur lieber sein sollte: Gründer, die sich auch ohne Förderung selbständig machen würden (dann allerdings langsamer und vorsichtiger (etwa parallel zur Arbeitslosigkeit im Nebenerwerb) oder Gründer die sich nur selbständig machen, wenn/weil sie dann eine Förderung erhalten. Die erstgenannte Gruppe hat sicherlich die besseren Erfolgsaussichten und trägt dazu bei, dass ein so hoher Anteil der geföderten Gründer langfristig selbständig bleibt.

Die erstgenannte Gruppe wird trotz der beabsichtigten Einschnitte auch weiterhin gründen und den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen, während die zweitgenannte Gruppe künftig noch häufiger die Deadline für eine geförderte Gründung versäumen wird. Insofern passen Begründung und Maßnahmen nicht zueinander. Es scheint der Arbeitsministerin vielmehr um die zweite Gruppe zu gehen, die ohne Förderung nicht gegründet hätte und die gerne mit dem Etikett der „Notgründung“ versehen wird.

Die Ministerin fährt in ihrer Begründung fort: „Außerdem ist nicht jeder Erwerbslose für den Schritt in die Selbständigkeit geeignet. So manche Notgründung ist eine Sachgasse geworden. Wir sehen, dass heute viele Solo-Selbständige da sind, die nur knapp über die Runden kommen, nicht sozialversichert sind und eine schwierige Prognose für die Rente haben. Deswegen muss die Gründung künftig frühzeitig überlegt und beantragt sein, entscheiden wir dann im Einzelfall.“


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6. Was steckt wirklich hinter der Reform?

Natürlich geht es um ganz maßgeblich um Einsparungen: Dass die Bundesagentur für Arbeit kräftig sparen muss, hat die Regierung im Rahmen ihrer Sparbeschlüsse letztes Jahr festgelegt und zwar 1,5 Milliarden Euro in 2011, 2,5 Milliarden im Jahr 2012, und in den beiden Folgejahren je drei Milliarden Euro. In diesem Zusammenhang wurde von Anfang an über Einsparungen am Gründungszuschuss diskutiert. Die Beschlüsse wurden aber auf dieses Jahr verschoben, um sie mit der im Koalitionsvertrag beschlossenen Überprüfung der Instrumente der Arbeitsmarktpolitik zu verbinden, die eines der zentralen Vorhaben des Arbeitsministeriums in dieser Legislaturperiode ist. Ihr Ziel ist es, den Instrumentenkasten der Arbeitsagentur neu zu ordnen und zu verschlanken. Die Entspannung am Arbeitsmarkt mit der geringeren Anzahl von Betroffenen bietet dazu zeitlich gesehen eine gute Gelegenheit.

Was der Arbeitsagentur beim Gründungszuschuss wirklich ein Dorn im Auge sein dürfte: Bisher kann man (bei einem typischen Alg1-Anspruch von 12 Monaten) neun Monate Alg1 beziehen und dann noch einmal neun Monate lang den Gründungszuschuss in Höhe des Alg1 + 300 Euro. De facto lässt sich der Arbeitslosengeld-Anspruch also von zwölf auf 18 Monate ausdehnen. Dies war auch beim Vorgängerinstrument „Überbrückungsgeld“ nicht anders. Dies Förderung dauerte zwar nur sechs Monate, dafür war eine geförderte Gründung bis zum Ende des Arbeitslosengeldanspruchs möglich. Trotz dieser Vorteile hielt sich ein Mißbrauch stets in vertretbaren Grenzen: Eine Gründung bedeutet erheblichen Vorbereitungsaufwand, der erstellte Businessplan wird durch eine fachkundige Stelle sowie die Arbeitsagentur geprüft. Sozialschmarotzer hat man so schon bisher recht zuverlässig abgeschreckt. Die Frage ist, ob man künftig nicht auch in starkem Maße ernsthaft Gründungswillige abschreckt.

Wenn es der Politik wirklich um das Abstellen eines Mißbrauchs geht, stellt sich mir die Frage, ob es gleich dreier Maßnahmen (längerer Restanspruch, kürzere Bezugsdauer, Ermessensleistung) bedarf, oder ob nicht schon eine diese Maßnahmen ausreichen würde, um das gesetzte Ziel zu erreichen? Geht es um eine Reform mit Augenmaß oder nicht doch darum einen maximalen Einsparungseffekt zu erzielen? – Noch ist es nicht zu spät, die Bausteine der Reform zu korrigieren.


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7. Wie geht es weiter? – Gesetzgebungsverlauf

In der letzten Woche fanden interne Vorabstimmungen zwischen Ministerium und Experten der Koalitionsfraktionen (CDU, CSU, FDP) statt. Hierzu hat die Ministerin erste Eckpunkte vorgestellt. Das eigentlich interne Eckpunktepapier wurde der Presse zugespielt und in der Folge veröffentlicht:

www.bmas.de/portal/51118/2011__03__31__eckpunkte__fuer__gesetz__arbeitsmarktpolitischer__instrumente.html

Gestern hat der Koalitionsausschuß den Eckpunkten der Reform bereits zugestimmt.

Am Mittwoch, 25.05., stellt die Ministerin das Maßnahmenpaket (das neben dem Gründungszuschuss viele weitere Änderungen umfasst) dem Kabinett vor. Anschließend muss nur noch der Bundestag dem Gesetz zustimmen. Anders als bei der Hartz-IV-Reform sind die geplanten Änderungen beim Arbeitslosengeld-I laut Ministerium nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat.


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8. Ich will mich für den Gründungszuschuss engagieren. Was kann ich tun?

Auf Facebook

Der Journalist Michael Hirschler vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) hat die Facebook-Seite „Pro Gründungszuschuss“ (www.pro-gz.de) eingerichtet. Dort kann man als Betroffener der eigenen Stimme Gehör verschaffen oder seine Solidarität für künftige Gründer bekunden. Sie sind bereits selbständig? Dann schildern Sie doch kurz, was Sie mithilfe des Gründungszuschuss aufgebaut haben. Oder nutzen Sie den „Gefällt mir“ Button, um andere auf die Initiative aufmerksam zu machen. Ihre Beiträge sind öffentlich sichtbar und setzen ein Zeichen für den Gründungszuschuss.

Auf XING

Unter tinyurl.com/5r5j5ne habe ich in unserer XING-Gruppe „Gründer und Selbständige“ eine Diskussion zum Thema gestartet. Hier können Sie Ihre Meinung schreiben und Fragen stellen. Ihre Beiträge sind nur für andere Gruppen-Mitglieder sichtbar.


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