Newsletter für Gründer & Selbständige

15/2011 (versendet am 27.04.2011)

News2Use, 15/2011: GZ-Kürzungen - Gesetzesentwurf unter der Lupe, sogar BA-Chef Weise dagegen, Bundestags-Petition, fünf Vorurteile zur Berufsunfähigkeit

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

>> Jetzt ** 89.370 ** LeserInnen <<

--------------------------------------------------------------

Liebe Leserin, lieber Leser,

immer prominententer und lauter werden die Gegner von Ursula von der Leyens Plänen, den Gründungszuschuss zu kürzen - in einem Interview hat nun überraschenderweise auch Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit, den Gesetzesentwurf kritisiert.

Damit Sie den Wortlaut der Gesetzesänderung nachlesen können, können Sie den Gesetzestext in einer speziell aufbereiteten und kommentierten Form auf unserer Webseite anschauen. Leider bestätigt der Gesetzentwurf, dass die Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit fast ausschließlich auf Kosten von Gründern und Selbständigen gehen. Wenn Sie etwas dagegen tun wollen, so können Sie inzwischen eine Bundestagspetition mitzeichnen.

Erfahren Sie auch, wie Sie jetzt noch der Pflichtmitgliedschaft in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung entgehen können.

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

--------------------------------------------------------------

INHALT

1. Gesetzesentwurf zum Gründungszuschuss unter der Lupe / genaue Höhe der Kürzungen
2. Chef der Bundesagentur für Arbeit lehnt dramatische Kürzungen des Gründungszuschusses ab
3. Bundestags-Petition gegen die Kürzung des Gründungszuschusses
4. BSG-Urteil zur „kalten Kündigung“ der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
5. Vorsorge-Tipp: Fünf häufige Vorurteile zum Thema Berufsunfähigkeit
6. Pressetipp: Lokalkolorit als Nachrichtenfaktor nutzen

7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit


--------------------------------------------------------------


1. Gesetzesentwurf zum Gründungszuschuss unter der Lupe / genaue Höhe der Kürzungen

Für unsere Leser haben wir den bisher unveröffentlichten Gesetzesentwurf zum Gründungszuschuss samt Begründung ausfindig gemacht. Wir erklären und kommentieren die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzestext und was sie konkret bedeuten.

Gesetzesentwürfe sind normalerweise für einen Laien kaum verständlich, denn es werden nicht der neue und alte Text verglichen, sondern nur die gestrichenen und eingefügten Worte aufgelistet. In einem getrennten Dokument werden die Änderungen begründet. Änderungen in der Nummerierung der Paragraphen erschweren die Lesbarkeit zusätzlich.

Damit auch juristische Laien sich ein Bild von den geplanten Änderungen machen können, haben wir den aktuellen Gesetzestext als Ausgangspunkt genommen und sämtliche Gesetzesänderungen mit der Funktion „Änderung verfolgen“ eingepflegt. Alle wichtigen Änderungen haben wir in ihnen zugeordneten Sprechblasen kommentiert.

Unter www.gruendungszuschuss.de finden Sie dieses zweiseitige PDF sowie den detaillierten Gesetzesentwurf samt -begründung.


Gesetzesentwurf bestätigt die Höhe der Kürzungen

Der Gesetzesentwurf bestätigt auch noch einmal den Umfang der geplanten Einsparungen. Von den aktuell 1,8 Milliarden Euro des Gründungszuschuss-Budgets pro Jahr sollen im Jahr 2012 1,07 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2013 1,39 Mrd. Euro gespart werden. Dass die Kürzungen im ersten Jahr "nur" 60 Prozent und in den Folgenjahren knapp 80 Prozent betragen, ist allein darauf zurückzuführen, dass die Änderungen erst zum zweiten Quartal 2012 eingeführt werden.

Alle anderen Sparmaßnahmen bei der Bundesagentur für Arbeit zusammengenommen machen im ersten Jahr 0,43 Mrd. Euro und in den Folgejahren 0,56 Mrd. Euro aus und beruhen nur zu einem kleineren Teil auf direkten Reformeffekten und zum größeren auf so genannten "Effizienzeffekten".

Die Sparmaßnahmen der Regierung bei der Bundesagentur für Arbeit gehen also zu mehr als zwei Dritteln auf Kosten der Existenzgründer.


--------------------------------------------------------------


2. Chef der Bundesagentur für Arbeit lehnt dramatische Kürzungen des Gründungszuschusses ab

Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit, hat in einem Interview mit der Rheinischen Post am Ostersamstag überraschend die geplanten dramatischen Kürzungen des Gründungszuschusses abgelehnt.

Wörtlich sagte er: "Der Gründungszuschuss hat sich bewährt, er hilft pro Jahr etwa 140 000 Menschen. Wir sollten ihn nicht dramatisch kürzen." Er antwortete damit auf die Frage: "Sie können ja auch weniger Geld für Ermessensleistungen ausgeben. Der Gründerzuschuss etwa wird durch die geplante Reform der Arbeitsministerin eine solche freiwillige Leistung."

Die Antwort ist überraschend, da wir bisher davon ausgegangen sind, dass die Umwandlung des Gründungszuschusses in eine Ermessensleistung auf ausdrücklichen Wunsch der Bundesagentur für Arbeit geschehen ist und auch die Sparpläne zwischen Ministerium und Bundesagentur abgestimmt sind. Offenbar ist man aber unterschiedlicher Meinung zu dem Umfang, in dem am Gründungszuschuss gespart werden soll.

Das Arbeitsministerium hat in dem Gesetzesentwurf zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente eine Einsparung von 78 Prozent gegenüber den bisherigen Ausgaben eingeplant. Bei einer solchen Kürzung müsste ein großer Teil der Anträge auf Gründungszuschuss, die sich auf die Zeit nach dem 1.4.2012 beziehen, abgelehnt werden.

Das Thema wurde nicht weiter hinterfragt, da es in dem Interview schwerpunktmäßig um die Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für osteuropäische Arbeitnehmer ging.

Quelle:
www.rp-online.de/wirtschaft/news/Wir-erwarten-140000-Zuwanderer-aus-Osteuropa_aid_990627.html


--------------------------------------------------------------


3. Bundestags-Petition gegen die Kürzung des Gründungszuschusses

"Der Deutsche Bundestag möge die von der Ministerin Ursula von der Leyen geplanten drastischen Sparmaßnahmen in Sachen Gründungszuschuss nicht beschließen." - So lautet die Petition an den Deutschen Bundestag, die die Berlinerin Andrea Delp vor wenigen Tagen gestartet hat. Mehr als 300 Mitzeichner unterstützen die Petition bereits. Auch Sie können die Petition jetzt gleich vom Computer aus mitzeichnen - es dauert weniger als zwei Minuten.

So können Sie die Petition unterstützen:

1. Unter
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa%3Ddetails%3Bpetition%3D17456
finden Sie Text und Begründung der Petition

2. Unter der Zahl der Mitzeichner finden Sie den Link "Petition mitzeichnen".

3. Wenn Sie das erste Mal eine Petition mitzeichnen wollen, müssen Sie sich jetzt registrieren (Sie werden nach E-Mail, Name und Adresse gefragt), andernfalls genügt es, sich mit Benutzernamen und Passwort einzuloggen.

Begründung der Petition

Delp begründet die Petition wie folgt: "Der Gründungszuschuss ist eines der wenigen erfolgreichen Arbeitsmarktinstrumente. Schon die Ich-AG wurde eingestampft, um hinterher festzustellen, dass sie eigentlich erfolgreich war.

(a) Um Gründern eine ernsthafte Chance zu geben und (b) um den Anstieg derjenigen, die aufgrund der Veränderungen in das Arbeitslosengeld II rutschen werden zu vermeiden und (c) um vollkommene Willkür von Mitarbeitern der Arbeitsagenturen zu verhindern, verlangt diese Petition das Unterlassen der drastischen Sparmaßnahmen in Sachen Gründungszuschuss."

Sie können über die Petition auch diskutieren: Unter
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=8190.0 finden Sie eine Liste der Beiträge. Nachdem Sie sich registriert haben, können Sie auch mitdiskutieren.


--------------------------------------------------------------


4. BSG-Urteil zur „kalten Kündigung“ der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Am 31. März war die letzte Gelegenheit, um die freiwillige Arbeitslosenversicherung per Sonderkündigung zu verlassen. Wer bis dahin nicht aktiv geworden ist, muss grundsätzlich mindestens fünf Jahre in der Versicherung verbleiben, obwohl sich die Beiträge nach einer Verdopplung zum Jahresbeginn zum Jahresende noch einmal verdoppeln werden. Seit 1. April gibt es ansonsten nur noch eine Hintertür: Die kalte Kündigung. Man stellt die Zahlung der Beiträge für mindestens drei Monate ein, in der Erwartung, dann aus der Arbeitslosenversicherung „geworfen“ zu werden.

Zu diesem Thema ist jetzt ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, 12. Senat, Az. B 12 AL 2/09 R) ergangen: Die inzwischen 58-jährige Klägerin machte sich 2004 selbständig und trat im Rahmen einer Übergangsregelung im Dezember 2006 der Arbeitslosenversicherung für Selbständige bei. Bis April 2007 entrichtete sie pünktlich ihre Beiträge. In den folgenden Monaten war sie gesundheitlich beeinträchtigt und beruflich überlastet. Sie vergaß, die Beiträge zu bezahlen. Im Oktober erhielt sie ohne vorherige Warnung einen Bescheid der Arbeitsagentur, der das Versicherungsverhältnis zum 30.04.2007 rückwirkend beendete. Sie überwies noch am gleichen Tag alle ausstehenden Beiträge – doch vergeblich: Die Arbeitsagentur weigerte sich, sie wieder aufzunehmen. Die Agentur berief sich darauf, dass die Klägerin ja mit ihrer Unterschrift bestätigt hatte, ein Merkblatt gelesen zu haben, in dem auf das Kündigungsrecht bei einem Zahlungsverzug von drei Monaten hingewiesen worden war.

Die rechtliche Situation ist eindeutig in § 28a Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III geregelt. Mit Verweis darauf lehnten bereits die ersten beiden Instanzen (Sozialgericht und Landessozialgericht) die Klage ab. Die Klägerin hat demnach die verspätete Beitragszahlung zu verantworten. Einer Mahnung oder eines sonstigen Hinweises auf den drohenden Ausschluss bedürfe es nicht. Dass die Klägerin die Beiträge nachträglich in voller Höhe entrichtet habe, sei irrelevant.

Das höchste deutsche Sozialgericht bestätigte nun das Urteil der Vorinstanzen: Die Klägerin berief sich in der dritten Instanz vor dem Bundessozialgericht vergeblich darauf, dass bei privaten Versicherungen und in anderen Sozialversicherungszweigen ein Zahlungsverzug das Versicherungsverhältnis nicht ohne Weiteres beendet.

Wogegen die Klägerin sich zur Wehr setzte, dürfte für manchen anderen Gründer in den nächsten Jahren die einzige Hoffnung sein, die teuer gewordene Versicherung vor Ablauf von fünf Jahre (ab Eintritt in die Versicherung) zu verlassen. Dabei können sie sich auf das geltende Recht und dieses Urteil berufen. Für den Fall, dass viele Selbständige diesen Weg gehen, ist jedoch nicht auszuschließen, dass es zu einer Neuregelung kommt. Wir werden Sie in unserem Newsletter über die weitere Entwicklung informiert halten.

Haben Sie knifflige Fragen zur Sozialversicherung? Oft ist es schwer bei Ämtern, Kassen und Versicherungen eine verbindliche Auskunft zu erhalten. Unter www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=14 bieten wir eine telefonische Beratung unter anderem  durch einen Rechtsanwalt und eine Sozialversicherungsexpertin an. Viele Leser haben diesen Service schon genutzt und so schnell ihre Fragen klären können.


--------------------------------------------------------------


5. Vorsorge-Tipp: Fünf häufige Vorurteile zum Thema Berufsunfähigkeit

Ist Ihnen Ihr Auto wichtiger als Ihr künftiges Einkommen? Während der Deutschen liebstes Kind bestens abgesichert ist, klaffen auf einem anderen Gebiet fatale Versicherungs- und auch Wissenslücken: Berufsunfähigkeit (BU) tritt viel häufiger ein als man denkt, zugleich ist die Absicherung viel schlechter als die meisten glauben. Eigentlich sollte es eine Versicherungspflicht gegen BU geben ähnlich wie bei der Kfz-Haftplicht. Wir entkräften im Folgenden fünf häufige Vorurteile zum Thema.

Vorurteil 1: Mich betrifft das nicht. Falsch. Jeder Vierte eines Jahrgangs scheidet vorzeitig (vor Erreichen der Altersgrenze) wegen Krankheit oder Unfall aus dem Berufsleben aus. In Deutschland werden jährlich rund 400.000 Anträge auf Erwerbsminderungsrente gestellt.

Vorurteil 2: Ich bin doch viel zu jung dafür. Diese Annahme ist falsch. Rund die Hälfte der Berufsunfähigen ist unter 55 Jahre. 26% sind jünger als 45 Jahre. Knapp 69% aller genehmigten Anträge wurden von Menschen unter 50 Jahren gestellt. Zudem wird es mit zunehmendem Alter und den damit verbundenen Vorerkrankungen immer schwieriger, überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Handeln Sie, so lange Sie noch gesund sind!

Vorurteil 3: Berufsunfähigkeit hat mit Unfällen zu tun. Nicht richtig. Mit 89% sind die mit Abstand häufigste Ursache Erkrankungen. Anteile der Erkrankungen in Prozent: 30% Psyche, 19% Skelett, Muskel, Bindegewebe, 15% Krebs, 11% Herz/Kreislauf.

Vorurteil 4: Dafür zahle ich doch Rentenversicherungsbeiträge. Selbst wenn Sie das als Selbständiger noch tun sollten: die gesetzliche Rentenversicherung sichert keine Berufsunfähigkeit mehr ab. Für alle ab dem 1. Januar 1961 Geborenen gibt es von der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr, sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Heißt konkret, ein Ingenieur, Programmierer oder Akademiker, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, wird auf jegliche Tätigkeiten verwiesen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch möglich sind bzw. zu denen er körperlich noch in der Lage ist. Faktisch gibt es keinen Berufsunfähigkeitsschutz im gesetzlich gesicherten Bereich mehr.

Vorurteil 5: Mit der Rente komm ich schon hin. Bestimmt nicht: die Erwerbsminderungsrente, die jemand im erwerbsfähigen Alter bekommt, der keine drei Stunden pro Tag „irgendeiner“ Tätigkeit mehr nachgehen kann, beträgt für langjährig Versicherte rund 35% des gewohnten Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer, die mehr als 3 Stunden arbeiten können, bekommen nur die Hälfte dieses Betrages. Wer attestiert bekommt, sechs oder mehr Stunden „irgendeiner“ Tätigkeit nachgehen zu können, bekommt nichts.

Haben wir Ihre Wissenslücke zur BU schließen können? Dann schließen Sie Ihre Versicherungslücken auf diesem und ggf. anderen wichtigen Gebieten. Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie bei unserem Workshop „In Zukunft gut vorgesorgt!“. Weitere Infos und Anmeldung unter
www.gruendungszuschuss.de/index.php.


--------------------------------------------------------------


6. Pressetipp: Lokalkolorit als Nachrichtenfaktor nutzen

Wenn in Ihrem Viertel ein schwerer Verkehrsunfall passiert, ist das für den Lokalteil Ihrer Tageszeitung interessant. Wenn die Oder ganze Landstriche überflutet, steht diese Nachricht in allen deutschen Medien. Ebenso, wenn ganz Deutschland unter dem wärmsten Mai  seit 100 Jahren ächzt. Das bedeutet für Sie als Selbständiger: Je weiter Ihr Thema reichen soll, desto interessanter muss es sein.

Allerdings üben nur wenige ein Business aus, das sie für tagesaktuelle, überregionale Medien bedeutsam macht. In dem Fall müsste es sich um eine absolut innovative, neuartige, für die breite Masse interessante Geschäftsidee handeln.

In der Regel können Sie sich dieses Prinzip umgekehrt zu Nutze machen und ihren Wohnort als geografischen Aufhänger für die Kontaktaufnahme für Redaktionen nutzen. Vor Ort konkurrieren Sie beispielsweise nicht bundesweit mit sämtlichen anderen Webdesignern, die ebenfalls sehr kreativ sind, sondern Sie sind in Ihrem Stadtteil vielleicht der Einzige, der sich mit unter 25 Jahren selbständig gemacht hat und mit jungen Künstlern von der Akademie in einem Multimedia-Projekt zusammenarbeitet.

Die Leser in Ihrer Stadt wollen wissen, was vor Ihrer Haustür passiert – gerade wenn es um eine interessante Geschäftsidee, einen neuen Laden, interessante Aktionen geht. Natürlich dürfen Sie den Journalisten gegenüber nicht zu werbemäßig auftreten, sonst schickt Ihnen der Redakteur gleich die Anzeigenverkäufer vorbei. Überlegen Sie sich, was die lokaljournalistisch interessante Geschichte hinter Ihrem Geschäft ist, dann stellen die Journalisten es sicher gerne vor.

Weitere Tipps für eine erfolgreiche Pressearbeit erhalten Sie in unserem Workshop „Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige“:
www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/workshop.html


--------------------------------------------------------------


7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

(...)

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Workshop

Effektive Pressearbeit

04.06.18 München
  Mehr...

Xing-Workshop

Xing optimal nutzen

  Mehr...