Newsletter für Gründer & Selbständige

16/2011 (versendet am 11.05.2011)

News2Use, 16/2011 - Exklusivmeldung: Kürzungen beim Gründungszuschuss kommen fünf Monate früher!, 13.084 Gründungen im April, neue Funktionen auf XING

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

>> Jetzt ** 89.623 ** LeserInnen <<

--------------------------------------------------------------

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Nachrichten über die von Ministerin von der Leyen geplanten Gründungszuschuss-Kürzungen werden immer alarmierender. Wie heute auf unsere Nachfrage hin bestätigt wurde, soll die Gesetzesänderung nicht erst im kommenden Frühjahr, sondern bereits zum 1. November 2011 in Kraft treten. Somit sind auch bereits arbeitslose Gründungswillige von den Änderungen betroffen und müssen sich beeilen, um die Förderung in ihrer alten Form zu erhalten.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

--------------------------------------------------------------

INHALT

1. Exklusivmeldung: Kürzungen beim Gründungszuschuss kommen noch dieses Jahr!
2. Statistik: 13.084 geförderte Gründungen im April
3. Urteil: Gründungszuschuss schützt nicht vor Scheinselbständigkeit
4. XING-Tipp: Nutzen Sie die neuen Funktionen der „Über-mich“-Seite
5. Businessplan-Tipp: Durch Kundenbeschwerden zum Alleinstellungsmerkmal

6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit


--------------------------------------------------------------


1. Es kommt noch schlimmer: Die Gründungszuschuss-Kürzungen kommen bereits zum 1. November 2011!

(gruendungszuschuss.de) Bisher gingen wir – wie alle anderen Medien und Verbände - davon aus, dass die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss zum 1. April 2012 in Kraft treten. Das ist aber falsch: Wie gerade eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf unsere Nachfrage hin bestätigt hat, werden die Einschnitte am Gründungszuschuss zeitlich gegenüber den anderen Gesetzesänderungen vorgezogen, ihre Einführung ist bereits zum 1. November 2011 geplant, also volle fünf Monate früher als bisher gedacht.

Die Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes (Artikel 47 ganz am Ende des Gesetzentwurfs, vgl. Link unten) bestimmt in Absatz (2), dass die Änderungen am Gründungszuschuss abweichend vom Rest der Reform nicht am 1. April 2012, sondern bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf wird Ende Mai im Bundeskabinett vorgestellt und daraufhin im Bundestag beraten. Zwar ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, trotzdem wird auch der Bundesrat angehört. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur parlamentarischen Sommerpause (9. Juli bis 4. September) abgeschlossen sein und das resultierende Gesetz am 31. Oktober 2011 veröffentlicht werden, so dass es am 1. November 2011 in Kraft tritt.

Der frühere Termin hat gravierende Auswirkungen – auch auf bereits arbeitslose Gründungswillige: Wer nach dem 1. Februar diesen Jahres arbeitslos geworden ist, kann (bei einer typischen Anspruchsdauer von einem Jahr) das Arbeitslosengeld 1 nicht mehr neun Monate in Anspruch nehmen, denn er muss vor dem 1. November gründen, wenn er die Förderung in ihrer alten Form in Anspruch nehmen möchte.  Das Gesetz wirkt insofern zurück in die Zeit vor seinem Inkrafttreten. Eine Übergangsbestimmung ist nicht vorgesehen.

Bitte leiten Sie diesen Newsletter an andere Arbeitslose und Gründungswillige weiter, die sich möglicherweise in falscher Sicherheit wiegen. Wir werden auf gruendungszuschuss.de weiter laufend über die geplanten Kürzungen und ihre Auswirkungen berichten.

Den Gesetzesentwurf (Regelungsteil) finden Sie auf unserer Webseite unter
www.gruendungszuschuss.de/fileadmin/media/downloads/gz_reform_2011/GE_InstR_Regelungsteil.pdf

Sie wollen Ihr Gründungsvorhaben beschleunigen? –  Unter www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103 können Sie mit von uns geprüften Gründungsberatern in zwanzig deutschen Städten Kontakt aufnehmen. Oder füllen Sie das Rückrufformular unter www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=309 aus und wir informieren Sie kostenlos und unverbindlich über die Möglichkeiten geförderter Beratung in Ihrer Branchen und ihrem Bundesland.


--------------------------------------------------------------


2. 13.084 geförderte Gründungen im April

Im zurückliegenden Monat haben sich 12.298 Arbeitslose mit Gründungszuschuss selbständig gemacht. 786 haben erfolgreich Einstiegsgeld beantragt.

Im April finden aufgrund des Quartalbeginns überdurchschnittlich viele Gründungen statt. Saisonbereinigt liegt die Zahl der Gründungen auf dem Niveau der Vormonate. Allerdings hat die Bundesagentur für Arbeit die gemeldete Zahl der Gründungen für die Vormonate nach oben korrigiert. Wir schätzen deshalb jetzt für das Gesamtjahr 2011 124.000 Gründungszuschuss-Gründungen und knapp 9.000 Einstiegsgeld-Gründungen. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass durch die für November 2011 geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss unter Umständen viele Gründungen vorgezogen werden könnten.


--------------------------------------------------------------


3. Urteil: Gründungszuschuss schützt nicht vor Scheinselbständigkeit

Bei der Beantragung von Gründungszuschuss wird durch die fachkundige Stelle sowie die Arbeitsagentur geprüft, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Denn nur wer tatsächlich selbständig ist, hat einen Anspruch auf Gründungszuschuss. Das bedeutet aber nicht, dass die Bewilligung von Gründungszuschuss vor Scheinselbständigkeit schützt. Dies wurde vor kurzem durch das Bundesarbeitsgericht festgestellt.

Die Klägerin absolvierte in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit ein Praktikum in den Geschäftsräumen von drei Versicherungsvertretern und eines Kfz-Händlers. Anschließend war sie ab Juni 2007 sechs Monate für die vier Beklagten tätig. Anfang Juli bewilligte die Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Höhe von 760 Euro monatlich. Ende Oktober stellte die Klägerin ihre Arbeit ein und kündigte dann im März 2008 das ihrer Meinung nach bestehende Arbeitsverhältnis.

Sie verlangte das Gehalt für die Monate Juni 2007 bis März 2008. Die Klägerin übernahm die üblichen Aufgaben einer Bürokauffrau in einer Versicherungsagentur, wie die Erledigung des Schriftverkehrs, den Telefondienst und die Verwaltung der Vertragsakten. Nachdem man sich zunächst auf eine Festanstellung verständigt hatte, sei über die Möglichkeit einer selbständigen Tätigkeit erst nach Tätigkeitsaufnahme gesprochen worden. Einer der Beklagten hat ihr eine monatliches Fixvergütung von 1.500 Euro angeboten und auf die zusätzlich bestehende Möglichkeit eines Zuschusses durch die BA hingewiesen. Auf diesen Vorschlag hat sich die Klägerin nach eigener Angabe nur wegen des Fehlens einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit eingelassen.

Es kam zunächst zu einem Streit unter den Gerichten, ob überhaupt das Arbeitsgericht für die Klage zuständig ist (Arbeitnehmer) oder ein Landgericht (selbständig). Das Landesarbeitsgericht ließ den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zu, wogegen die vier Beklagten eine Rechtsbeschwerde einlegten.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschluss vom 21.12.2010, Aktenzeichen: 10 AZB 14/10) wies diese Beschwerde ab. Als Arbeitnehmer gelten demnach auch sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Eine arbeitnehmerähnliche Person kann dabei auch für mehrere Auftraggeber tätig sein, wenn die Beschäftigung bei einem dominiert und das daraus resultierende Einkommen entscheidenden Anteil am Lebensunterhalt hat. Außerdem muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein. All dies treffe auf die Klägerin zu: Sie war zu den Öffnungszeiten des Autohändlers anwesend und verfügte über keine eigene Büroausstattung. Insbesondere hatte sie keine wirkliche Chance, ihre Arbeitskraft anderen Auftraggebern anzubieten.

Diese wirtschaftliche Abhängigkeit, so argumentierte das Gericht, hätte trotz Gründungszuschuss weiter bestanden. Der Bezug von Gründungszuschuss ist zeitlich begrenzt und reiche nicht zur dauerhaften Existenzsicherung aus. Vielmehr unterstützt er den Start in die Selbstständigkeit und überbrückt die typischerweise geringeren Einnahmen in der Anlaufzeit. Im Vordergrund stehe die soziale Absicherung, also dass der Gründer von Anfang an Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung leisten könne.


--------------------------------------------------------------


4. XING-Tipp: Nutzen Sie die neuen Funktionen der „Über-mich“-Seite

Die "Über-mich"-Seite im XING-Profil fristet bei vielen XING-Mitgliedern ein Schattendasein - dabei können Sie damit einfach wie wirksam ein plastisches Bild von sich vermitteln. An dieser Stelle nämlich können Sie das eigene professionelle Selbstverständnis und Ihre Produkte und Dienstleistungen kurz und überzeugend in Text und Bild vorstellen. Oder Sie stellen Ihren Lebenslauf ein, wenn Sie auf Jobsuche sind. Doch unabhängig davon, was Sie mit Ihrer Seite erreichen wollen – alle Texte sind ab sofort leichter zu gestalten: XING hat jetzt für die „Über-mich“-Seite  eine Funktionsleiste für Textformatierungen freigeschaltet. Das ist ein riesiger Vorteil, denn bisher benötigten Sie HTML-Kenntnisse, um Informationen auf der „Über mich“-Seite ansprechend zu gestalten. Das ist nicht mehr nötig.

Welche Funktionen bietet die Leiste?

Mit Hilfe der Leiste können Sie ebenso einfach und effektiv Texte formatieren wie beispielsweise mit dem Textverarbeitungsprogramm Word. Sie können Fettschrift, Kursivschrift und Farbe setzen, nummerierte Aufzählungen oder Aufzählungen mit Punkten erstellen, und mit einem Verkettungssymbol können Sie auf eine andere Internetseite verlinken. Neu ist auch, dass man auch Text mit einen Link verknüpfen kann, was bedeutet, dass markierter Fließtext zu einer anderen Seite führt. Vorher war es nur möglich, komplette URLs auf der Seite einzugeben, was dann so aussah: https://www.xing.com/app/profile?op=aboutme;name=Joachim_Rumohr.

Was Sie beim Verlinken wissen sollten: XING setzt bei allen Links auf Ihrer “Über mich”-Seite automatisch das Attribut “No Follow” hinzu. Sie können daher mit diesen keine Suchmaschinenoptimierung für Ihre so verlinkten Seiten erreichen. Achten Sie trotzdem darauf, dass Stichwörter, mit denen eine Suche wahrscheinlich zu Ihnen führt, in Ihren Formulierungen vorkommen – denn wenn die XING-Stichwortsuche benutzt wird, werden dabei auch die „Über-mich“-Seiten der Mitglieder bei XING durchforstet.

Probieren Sie alles in Ruhe aus, denn andere Mitglieder haben keinen Einblick, wie Ihre Seite während der Bearbeitung aussieht – und zwar so lange nicht, bis Sie ein Häkchen am unteren linken Rand bei „Die Seite ist freigeschaltet“ setzen.

XING plant, diese Textformatierungsleiste zukünftig auch in andere Bereiche der Plattform zu integrieren. Da sie jedoch je nach Bereich unterschiedliche Funktionen bieten muss, kann sie nicht in einem Rutsch an allen nötigen Stellen eingeführt werden.

Wie Sie die XING-Funktionen gekonnt einsetzen, um sich selbst und Ihre Arbeit bekannter zu machen und interessante Kontakte anzusprechen beziehungsweise bestehende geschäftliche Kontakte zu pflegen, erfahren Sie bei den von uns veranstalteten offiziellen XING-Seminaren.
Weitere Infos unter www.xing-seminare.com


--------------------------------------------------------------


5. Businessplan-Tipp: Durch Kundenbeschwerden zum Alleinstellungsmerkmal

Fast jeder Gründer weiß, dass er eine Unique Selling Proposition (USP) braucht, also ein Alleinstellungsmerkmal, das ihn von anderen Unternehmen unterscheidet. Dennoch können nur wenige Gründer erklären, worin es denn in ihrem konkreten Fall besteht. Ein guter Ansatzpunkt auf der Suche nach dem USP sind Kundenbeschwerden. Denn: Worüber beschweren sich Kunden in Ihrer Branche häufig? Wenn Sie das wissen und Rücksicht darauf nehmen, besteht die Chance, dass Sie es besser machen. Durch Erfüllung der grundlegenden Kundenbedürfnisse können Sie eine Alleinstellung oder zumindest einen kommunizierbaren Wettbewerbsvorteil erzielen.

Wenn bei Wettbewerbern zum Verdruss der Kunden Wartezeiten und Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen üblich sind, Sie dieselbe Dienstleistung aber innerhalb weniger Tage erbringen können – vor allem in der Gründungsphase, in der Sie noch nicht voll ausgelastet sind –, ist dies ein klares Alleinstellungsmerkmal, das sich sehr viel einfacher kommunizieren lässt als eine vermeintlich höhere Qualität bei der Durchführung.

Vielleicht fallen Ihnen auf Anhieb ein oder mehrere Punkte ein, die besser zu machen Sie sich auf Ihre Fahne schreiben können. Ansonsten sollten Sie auf jeden Fall eine Kundenbefragung durchführen. Dabei werden Sie ganz automatisch auf das Thema kommen, worüber sich Kunden bei den bestehenden Anbietern ärgern.

Diese und viele weitere Anregungen zur Positionierung Ihres Unternehmens, über die Sie auch in Ihrem Businessplan schreiben sollten, erhalten Sie in unserem Businessplan-Workshop. Termine finden Sie unter  www.gruendungszuschuss.de/index.php.


--------------------------------------------------------------


6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

(...)

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Workshop

Effektive Pressearbeit

04.06.18 München
  Mehr...

Xing-Workshop

Xing optimal nutzen

  Mehr...