Newsletter für Gründer & Selbständige

19/2011 (versendet am 01.06.2011)

News2Use, 19/2011: Kleine Fortschritte beim Gründungszuschuss, Weise warnt vor Willkür, 700 Leser geben Contra, 20 Prozent fürs Alter sparen

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Sie wollen es vielleicht schon nicht mehr hören: auch in diesem Newsletter sind die Kürzungspläne beim Gründungszuschuss wieder ein Hauptthema. Immerhin gibt es kleine Fortschritte zu vermelden und auf unserer Website können Sie sich, wie 700 andere Mitzeichner vor Ihnen, den Ärger von der Brust schreiben. Außerdem haben wir für Sie beobachtet, wer sich wie zu den Kürzungsplänen äußert: Die IHKs finden die Kürzungen gut, Bundesagentur-Chef Weise warnt dagegen vor zwangsläufig willkürlichen Entscheidungen in der eigenen Behörde.

Für alle, die bereits gegründet und unseren Protestbrief mitgezeichnet haben, gibt es zwei Tipps. Besonders ans Herz legen möchte ich Ihnen das Thema Vorsorge. Auf den Staat ist ja nicht viel Verlass, deshalb heißt es selbst vorsorgen. Wir sagen ganz konkret, wann Sie wie viel fürs Alter zurücklegen sollten.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Letzter Stand der Kürzungspläne: 150 Tage Restanspruch bei Gründung, „nur“ noch 74 Prozent Budgetkürzung
2. Protest: Bitte zeichnen Sie unsere Mail an den Bundestags-Ausschusses mit
3. Reaktionen: Bundesagentur-Chef warnt vor größerer Willkür, IHKs finden Kürzungen gut
4. 10.886 geförderte Gründungen im Mai / Gründungsboom im Spätsommer?
5. Vorsorge-Tipp: Wie viel Prozent Ihres Gewinns legen Sie fürs Alter zur Seite?
6. Presse-Tipp: Zitate möglichst gegenlesen

7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Letzter Stand der Kürzungspläne: 150 Tage Restanspruch bei Gründung, „nur“ noch 74 Prozent Budgetkürzung

Das Arbeitsministerium hat die Kürzungen beim Gründungszuschuss ein klein wenig abgemildert, bevor der entsprechende Gesetzesentwurf vor einer Woche dem Bundeskabinett vorgestellt wurde. Statt den zum Gründungszeitpunkt benötigten Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 180 Tage (sechs Monate) zu erhöhen, begnügt man sich nun mit einem Restanspruch von 150 Tagen (fünf Monate). Statt mit einer Mittelkürzung um 78 Prozent rechnet man jetzt „nur noch“ mit einer Einsparung von 74 Prozent.

Dass man auf eine Frist von sechs Monaten verzichtet hat, ist vielleicht das Ergebnis der Stellungnahmen der Gründerverbände: Sie hatten kritisiert, dass junge Existenzgründer, die vor Beginn ihrer Arbeitslosigkeit nur 12 bis unter 16 Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlen konnten und deshalb nur sechs Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, künftig keinen Gründungszuschuss mehr erhalten hätten.

Alle geförderten Gründer profitieren zudem davon, dass, falls benötigt, ein Monat länger Zeit für die Gründungsvorbereitungen bleibt. Wer erst kurz vor der 150-Tages-Frist gründet, erhält unter dem Strich einen Monat länger Arbeitslosengeld als Arbeitslose, die nicht gründen und ohne Vermittlung im Arbeitslosengeld-Bezug verbleiben.

Noch eine weitere Änderung hat sich gegenüber der usprünglichen Version des Gesetzesentwurfs ergeben: Die ungeliebten „Maßnahmen zur Eignungsfeststellung“ wurden gestrichen. Bisher haben die Vermittler bei den Arbeitsagenturen diese genutzt, um Antragsteller, an deren unternehmerischer Eignung oder Motivation erhebliche Zweifel bestanden, in eine Art „Warteschleife“ zu senden und gegebenenfalls mit Verweis auf das Ergebnis der Eignungsfeststellung den Gründungszuschuss zu verweigern. Wenn der Gründungszuschuss künftig nach Ermessen vergeben wird, kann der Vermittler bei solchen erheblichen Zweifeln die Förderung gleich ganz ablehnen. Es besteht also keine Notwendigkeit mehr für die Feststellungsmaßnahmen.

Der aktuelle Gesetzesentwurf hat einen Umfang von 256 Seiten. Damit auch juristische Laien sich ein Bild von den geplanten Änderungen machen können, haben wir noch einmal den aktuellen Gesetzestext als Ausgangspunkt genommen und sämtliche Gesetzesänderungen mit der Funktion „Änderung verfolgen“ eingepflegt. Alle wichtigen Änderungen haben wir in ihnen zugeordneten Sprechblasen kommentiert. So können Sie sich schnell einen Überblick darüber verschaffen, was sich genau am Gesetzestext ändern soll.

Download unter:
www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3012

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2. Protest: Bitte zeichnen Sie unsere Mail an den Bundestags-Ausschusses mit

Vor einer Woche haben der Unternehmensberater Wolfgang Dykiert und ich per E-Mail einen Brief an die 37 Mitglieder des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales gesendet. Die Bundesregierung plant einen Kahlschlag bei der Gründungsförderung, der Gründungszuschuss soll ab 1. November 2011 stark eingeschränkt und das Budget um rund 75 Prozent gekürzt werden.  200 Experten aus dem Bereich Existenzgründung haben sich als Erstzeichner angeschlossen, darunter Vertreter aller wichtigen Verbände wie VDG, DGF, DMI, BQZ. Die Liste liest sich wie ein  Who’s Who der Gründerszene.

Die Protest-Mail können Sie unter folgendem Link nachlesen: www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3006

Wir sehen in dem Schreiben eine der wenigen Chancen, eine rationale, fachliche Diskussion und Überprüfung des Gesetzesvorhabens zu erreichen. Es fasst nochmals alle wichtigen Punkte zusammen und beschreibt die Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung auf die Gründerszene in Deutschland.

Auch Sie können unsere Aktion unterstützen: Unter dem gerade genannten Link können Sie unser Schreiben mitzeichnen – ganz unten auf der Seite, unter „Kommentare schreiben“. Lesen Sie aber auch, was andere geschrieben haben:

Bisher haben sich auf der Seite rund 500 zusätzliche Unterstützer eingetragen. Es handelt sich bei den Zeichnern zum Teil um Gründer, die die Bedeutung der Gründungsförderung für ihre eigene Gründung beschreiben. Interessant, wie vielen von ihnen es gelang, nicht nur die eigene Arbeitslosigkeit zu überwinden, sondern auch Arbeitsplätze zu schaffen. Zum anderen unterstützen den Appell Gründungsberater, die ihr Unverständnis über den Kahlschlag zum Ausdruck bringen und ihre jahrelange Aufbauarbeit missachtet sehen. Wir freuen uns über Ihre Beteiligung!

Wir werden die zahlreichen zusätzlichen Mitzeichner – und auch Ihren Kommentar – gerne zum Anlass nehmen, um die Abgeordneten kommende Woche nochmals anzuschreiben und sie an unseren Appell zu erinnern. Dabei werden wir auch darauf verweisen, dass die zahlreichen Mitzeichner eine Reaktion der Abgeordneten erwarten!

Bitte informieren Sie auch Arbeitslose und angehende Gründer in Ihrem Bekanntenkreis über die Kürzungspläne der Regierung, damit diese gegebenenfalls ihre Gründung vorziehen können und den Gründungszuschuss in voller Höhe erhalten.


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3. Reaktionen: Bundesagentur-Chef warnt vor größerer Willkür, IHKs finden Kürzungen gut


Vor einer Woche hat das Bundeskabinett den geplanten Gründungszuschuss-Kürzungen zugestimmt. Der Bundestag soll sie noch vor der Sommerpause (also bis 8. Juli) beschließen. Doch das Gesetz hat viele Gegner, selbst der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, meldete wiederholt Bedenken an. Eindeutig für die Kürzungen sind dagegen die Industrie- und Handelskammern (IHKs). Wir haben die Reaktionen auf den Kabinettsbeschluss für Sie zusammengefasst.

BA-Chef Weise erwartet wegen der geplanten Arbeitsmarktreform größere Willkür bei der Vergabe des Gründungszuschusses, berichtete die Frankfurter Rundschau. Weise habe in einer Sitzung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales nach Angaben von Teilnehmern gesagt, wenn Mittel für den Gründungszuschuss so massiv gekürzt werden sollten, könnten die Vermittler in Arbeitsagenturen nicht abwägen, ob der Zuschuss erfolgversprechend sei oder nicht. Rund 60 Prozent der Anträge müssten künftig allein aus finanziellen Gründen abgelehnt werden. Da zugleich die Höhe der Förderung pro Kopf abnimmt, ergibt sich eine Gesamteinsparung von rund 75 Prozent.

Der Aussage von Ministerin Ursula von der Leyen (CDU), bei der Reform gehe es allein um eine bessere Übersicht und Treffsicherheit der Arbeitsmarktinstrumente, widersprach Weise: Er erklärte, der Gründungszuschuss würde aus Spargründen gekürzt. Angesichts der Tatsache, dass die Arbeitsagentur direkt dem Bundesarbeitsministerium unterstellt ist, sind das beachtlich offene Worte. Weise räumte in der WELT jedoch ein, dass sich die Agentur selbst eine Überprüfung der Fördermaßnahmen gewünscht habe, um dezentral deutlich mehr Handlungsspielraum im Interesse der Arbeitslosen zu gewinnen. Doch: "Unsere Absicht war nicht, damit Geld zu sparen."

Der BA-Chef hält die Frage zwar für berechtigt, ob eine beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung Selbständigkeit unterstützen muss, die keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist. Doch obwohl das Instrument  Gründungszuschuss ordnungspolitisch zweifelhaft sei, wirke es gut. "Es völlig zu streichen, hielte ich im Interesse der Betroffenen aber für unverantwortlich."

Massiver Widerstand kam auch aus Hessen: Am Freitag letzter Woche unterzeichneten Bürgermeister und Sozialdezernenten hessischer Städte (wie Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach und Gießen) und Kreise (darunter Groß-Gerau, Rheingau-Taunus, Marburg-Biedenkopf und Darmstadt-Dieburg) sowie freie Wohlfahrtsverbände und einzelne Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen eine Forderung an Arbeitsministerin von der Leyen, ihr Vorhaben aufzugeben, arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente wie den Gründungszuschuss und Ein-Euro-Jobs einzuschränken. „Ohne Korrektur ist mit großem Unheil für die Arbeitsförderung und mit hohen Belastungen für die Kommunen zu rechnen“, heißt es in der sechsseitigen Erklärung.

Unterdessen hat gestern der Paritätische Wohlfahrtsverband die Ergebnisse einer Umfrage und einen Kürzungsatlas veröffentlicht. Sie zeigen, welch dramatische Konsequenzen die Streichorgie der Regierung nicht nur in der Gründungsförderung, sondern auch im Bereich der Betreuung von Langzeitarbeitslosen haben wird. „Was wir hier erleben, ist Arbeitsmarktpolitik mit der Abrissbirne“, kritisierte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider die Regierung und forderte sie eindringlich auf, die Notbremse zu ziehen. Schneider hält der Regierung vor, sie würde mutwillig große Teile der Förderinfrastruktur zerstören und sich rein auf die schnelle Unterbringung leicht Vermittelbarer beschränken. „Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung hunderttausende Langzeitarbeitslose als hoffnungslose Fälle abschreibt und alle Unterstützungsbemühungen eiskalt aufgibt“, so Schneider.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) befürwortet hingegen die Kürzungspläne: "Die strengeren Förderauflagen werden dem Gründerklima in Deutschland guttun", sagt Martin Wansleben, DIHK-Hauptgeschäftsführer. Letztlich profitierten von den Kürzungen auch die Existenzgründer selbst.  Arbeitslose Existenzgründer müssten ihre Gründung künftig gründlicher vorbereiten, wenn sie Fördergeld erhalten wollen. Das erschwere zwar den Zugang, schütze aber vor Schnellschüssen. "Vier von zehn Existenzgründer können ihre Geschäftsidee vor den Industrie- und Handelskammern nicht klar erläutern", sagt Marc Evers, Mittelstandsexperte des DIHK.

Die Industrie- und Handelskammern, für die der DIHK spricht, beraten zwar auch selbst Existenzgründer, stehen Gründern aus der Arbeitslosigkeit aber traditionell eher kritisch gegenüber und haben sich in der öffentlichen Diskussion immer wieder negativ über die Qualität der Gründungen geäußert, die sie zu einem großen Teil für reine Notgründungen halten.


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4. 10.886 geförderte Gründungen im Mai / Gründungsboom im Spätsommer?

Im zurückliegenden Monat haben sich 10.029 Arbeitslose mit Gründungszuschuss selbständig gemacht. 837 haben erfolgreich Einstiegsgeld beantragt. Die Zahlen für die letzten drei Monate (diese werden zunächst immer vorläufig gemeldet) wurden leicht nach unten korrigiert.

Saisonbereinigt liegen die Gründungszahlen geringfügig über dem Durchschnitt der Vormonate. Das Vorziehen von Gründungen aufgrund der ab 1.11.2011 geplanten Kürzungen ist bisher nicht zu beobachten. Damit ist erst in den kommenden Monaten und vor allem im August, September und Oktober zu rechnen, da die Gründer ihr Vorhaben ja bestmöglich vorbereiten wollen.

Existenzgründer sollten allerdings nicht bis zum 31.10. mit der Gründung warten: Die Kürzungen treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft - ein bestimmter Tag ist hier nicht festgeschrieben. Allerdings hat die Pressestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach den 1.11. als Stichtag genannt.


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5. Vorsorge-Tipp: Wie viel Prozent Ihres Gewinns legen Sie fürs Alter zur Seite?

Selbständige haben es gut: Bis auf wenige Berufsgruppen brauchen Sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrer doch relativ ungewissen Rendite einzuzahlen. Doch von Vorteil ist das nur, wenn Sie das gesparte Geld auch wirklich sparen, sprich: langfristig rentabel anlegen. Machen Sie den Check und rechnen Sie einmal aus, wie viel Prozent Ihres Gewinnes Sie im letzten und laufenden Jahr fürs Alter zur Seite gelegt haben.

Wären Sie rentenversicherungspflichtig, müssten Sie 19,9 Prozent Ihres Gewinns an die gesetzliche Rentenversicherung abführen und sich zusätzlich privat absichern, um die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und tatsächlichem Bedarf zu decken. Das bedeutet für Nicht-Versicherungspflichtige: Sie sollten ebenfalls mindestens 20 Prozent Ihres Gewinns langfristig anlegen. Waren es bei Ihnen zuletzt nur fünf oder zehn Prozent? Dann sparen Sie vielleicht zu wenig.

Wie viel genau Sie pro Monat zur Seite legen sollten, hängt von vielerlei Faktoren ab: Wie viel Geld benötigen Sie im Alter? Wie entwickeln sich die Preise bis dahin? Wie viele Jahre haben Sie noch zum Ansparen der Rente? Wann wollen Sie überhaupt in Rente gehen? Wie legen Sie die Ersparnisse an, sprich: mit welcher Rendite können Sie kalkulieren? In unserem Vorsorge-Seminar errechnen wir gemeinsam mit den Teilnehmern, welche Sparquote im Einzelfall  nötig und sinnvoll ist. Erst im zweiten Schritt sprechen wir dann über geeignete Anlageformen, zum Beispiel Aktienfonds oder die Rürup-Rente. So sollten auch Sie vorgehen.

Sie sind noch in der heißen Gründungsphase und haben momentan keinen Cent für die Altersvorsorge übrig? Zuerst einmal sollten Sie natürlich teure Kredite abbezahlen, statt Geld anderweitig zu niedrigeren Zinsen anzulegen. Sobald aber etwas Geld übrig bleibt, sollten Sie einen Einzahlplan einrichten und regelmäßig Geld fürs Alter zur Seite legen, selbst wenn es zunächst nur fünf Prozent des Gewinns sind. So bildet sich eine Gewohnheit, und erfahrungsgemäß vermisst man das Geld, das automatisch vom Konto abgebucht wird, oft gar nicht weiter.

Schließen Sie einen Pakt mit sich selbst und legen Sie fest, dass Sie die Sparquote alle sechs Monate jeweils um fünf Prozent erhöhen, also auf zehn, 15 und schließlich 20 Prozent. Notieren Sie die entsprechenden Termine in Ihrem Kalender und geben Sie die Erhöhung der Abbuchung frühzeitig in Auftrag. Es ist viel einfacher, eine solche Entscheidung für die mittelfristige Zukunft zu treffen als jetzt für den laufenden Monat.

Eine solche Vorgehensweise lohnt sich: Sie müssen sich weniger Sorgen machen und haben das Gefühl, gut vorgesorgt zu haben.

Viele weitere Tipps erhalten Sie in unserem Seminar „Für die Zukunft vorgesorgt!“, das wir in München und Hamburg anbieten. Weitere Infos unter www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/vorsorge-workshop.html


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6. Presse-Tipp: Zitate möglichst gegenlesen

Wenn Sie für einen Artikel interviewt werden, können Sie Ihren Gesprächspartner bitten, Ihnen Ihre Zitate vor dem Abdruck noch einmal zum Gegenlesen zu schicken. Das gehört in Deutschland zu den Gepflogenheiten und in der Regel sind die Journalisten auch dazu bereit. Allerdings erhöht das den Organisationsaufwand – vor allem, wenn in einem Artikel mehrere Gesprächspartner zu Wort kommen.

Haben Sie deshalb Verständnis, wenn Journalisten von dieser Bitte nicht begeistert sind, aber haken Sie dennoch nach. Ganz wichtig: Geben Sie umgehend Feedback zu den Zitaten, da Sie diese meist erst zu einem Zeitpunkt erhalten, zu dem der Artikel fast schon in der Redaktion sein sollte. Je schneller Sie antworten und umso weniger Sie an Formulierungen herumkritteln, umso mehr positionieren Sie sich als professioneller Gesprächspartner. Bedenken Sie, dass der Sinn des Gegenlesens darin besteht, dass Ihr Beitrag von Journalisten sachlich richtig widergegeben wird und nicht darin, dass Sie sich als Sprachkünstler versuchen und Journalisten erziehen, wie sie ihre Texte schreiben sollen.

Viele weitere Tipps zum Thema Pressearbeit erhalten Sie in unserem Workshop "Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige", den wir bundesweit anbieten. Mehr Infos unter
www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/workshop.html


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7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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