Newsletter für Gründer & Selbständige

20/2011 (versendet am 09.06.2011)

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

XING hat sich fit gemacht für neue, mobile Nutzer und damit mehr Wachstum. Erfahrene XING-Mitglieder müssen sich umstellen, nach manchen Funktionen erst einmal suchen. Aber der Mega-Relaunch bietet viele neue Marketing-Chancen. Wir helfen ihnen, diese gezielt zu nutzen, und bieten im Juni und Juli im gesamten deutschsprachigen Raum Update-Seminare an. In drei Stunden beantworten wir alle wichtigen Fragen und verschaffen den Teilnehmern einen Vorsprung für die Nutzung des neuen XING. In diesem Newsletter erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Außerdem erfahren Sie in unserem FAQ, was Sie tun müssen, um den Gründungszuschuss in der alten, ungekürzte Form zu erhalten. Zudem: Warum dem Staat beim Gründercoaching Deutschland  EU-Mittel verloren gehen könnten, und wie Sie schlagende Argumente für die Schlagzeile Ihrer Pressemitteilung finden.


Viel Spaß mit unseren News & Tipps!

Herzliche Grüße aus dem bewölkten München
Andreas Lutz

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INHALT


1. Das neue XING: Jünger, schlanker – radikal anders
2. XING-Guru Joachim Rumohr: Erster Kommentar zu X4
3. Nur für kurze Zeit: XING-Update-Seminare

4. Mini-FAQ: Was muss ich tun, um den Gründungszuschuss in der bisherigen Form zu erhalten? Wann genau greifen welche Kürzungen?
5. Gründercoaching Deutschland: Wie kann man vermeiden, dass der Gründungszuschuss zum Nadelöhr wird? / EU-Mittel in Gefahr

6. Presse-Tipp: Schlagende Argumente für die Schlagzeile
7. In eigener Sache: Erste Bilder unseres neuen Büros / Wir vermieten Arbeitsplätze ab 249 Euro

8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit


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1. Das neue XING: Jünger, schlanker – radikal anders

Vor wenigen Tagen hat sich XING wieder einmal verändert – radikaler als je zuvor. Xing selbst spricht von “X4”, also der vierten Version der Business-Networking-Plattform. Nicht nur die Optik ist verjüngt, auch inhaltlich ist es entschlackt – für neue Mitglieder und mobile Nutzer dürfte es leichter als bisher sein, sich intuitiv auf der Plattform zu bewegen: Denn immer komplizierter wurde XING zuletzt durch all seine Funktionen.

Langjährige Mitglieder müssen sich dagegen umgewöhnen, viele liebgewonnene Funktionen sind entfallen oder finden sich an anderer Stelle. Doch auch sie werden mittelfristig davon profitieren, dass aufgrund der leichteren Handhabung noch mehr Mitglieder als bisher auf XING aktiv werden – so kann ihr Netzwerk weiter wachsen. XING setzt auch stärker als bisher auf automatisch generierte Empfehlungen, um neue Nutzer zu involvieren und sie mit anderen Nutzern und deren Inhalten und Angeboten in Kontakt zu bringen. Auch bietet die neue Oberfläche neue Marketingmöglichkeiten.

Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

- Statt bisher neun Menüpunkten gibt es jetzt nur noch fünf: Die Punkte “Start”, "Suche”, “Nachrichten”, “Kontakte” und “Best Offers” verschwanden, dafür kam “Mein Netzwerk” dazu.

- Am linken Rand jeder Seite befindet sich die sogenannte XING-Leiste, die aus acht Bereichen  besteht, die jeweils durch eigene Symbole gekennzeichnet sind. Mit dieser Leiste haben Sie von jeder XING-Seite aus direkten Zugriff auf persönliche Inhalte: Ihr Profil, Ihre Nachrichten oder Ihre Gruppen. Sie sehen auch sogleich, wie viele Nachrichten und Kontaktanfragen auf Sie warten – und bekommen es mit, wenn neue Mitteilungen wie Nachrichten oder Kontaktanfragen eingehen. Mit einem Klick auf den jeweiligen Bereich können Sie in einem übergeblendeten Fenster Anfragen und Nachrichten direkt bearbeiten, ohne die jeweils aktuelle Seite verlassen zu müssen.

- Im Zentrum jeder Seite schließlich lesen Sie “Neues aus Ihrem Netzwerk” in einem Activity Stream, also sich ständig aktualisierende Neuigkeiten aus Ihrem Netzwerk, Gruppenbeiträge, Stellenangebote. Diese Neuigkeiten geben Ihnen viele Anlässe, Kontakte zu erneuern und zu pflegen und sich selbst ins Gespräch zu bringen. Der Clou dabei: Die Einträge werden thematisch gefiltert, je nachdem, in welchem Bereich von XING Sie sich befinden; wenn Sie also im Gruppen-Bereich sind, finden Sie dort die neuesten Gruppen-Beiträge aufgelistet.

- Bedauerlich für Profi-User ist der Wegfall von Funktionen wie den Applikationen – beispielsweise ist es nicht mehr möglich, “spreed” in XING einzubinden, um Telefonkonferenzen und Onlineseminare durchzuführen.

- Dafür gibt es viele neue Möglichkeiten des Selbstmarketings: Die ersten Zeilen der bisher in einem Reiter “versteckten” “Über mich”-Seite werden künftig ganz oben auf Ihrem Profil angeteasert. So können Sie Ihre Profilseite ab sofort individueller als bisher gestalten und entscheiden, wie das Gesamtbild auf die Auf-Sie-Klicker wirkt. Auch Grafiken können Sie einbauen. Der Relaunch sollte daher Anlass für Sie sein, dass Sie Ihr eigenes XING-Profil überprüfen und in Hinblick auf den neuen Aufbau der Informationen hin optimieren.

Sie wollen diese neuen Möglichkeiten nutzen, so schnell und so professionell es geht? Zusäztlich zu unseren normalen XING-Seminaren, die wir inhaltlich komplett überarbeitet und an die neue Struktur angepasst haben, bieten wir nur für kurze Zeit für alle ehemaligen Teilnehmer dreistündige Update-Seminare, die Ihnen viel Einarbeitungszeit ersparen und Sie Änderungsbedarf und neue Marketingmöglichkeiten aufmerksam machen. Mehr dazu im übernächsten Beitrag oder unter
www.xing-seminare.de/update.


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2. XING-Guru Joachim Rumohr: Erster Kommentar zu X4


Ja, es sieht alles anders aus – und im ersten Moment ist wohl jeder erst einmal auf der Suche nach gewohnten Funktionen. Doch die Meinungen fallen durchaus unterschiedlich aus und im Grunde ist es egal, was XING macht. Es gibt immer 40 Prozent, denen es gefällt, und 40 Prozent, die es nicht gut finden. Den übrigen 20 Prozent ist es egal.

Es gibt Gründe, derzeit unzufrieden zu sein, denn bei einer so großen Änderung an der Plattform konnte nicht jede Funktion sofort wieder 100-prozentig zur Verfügung gestellt werden. Ich hatte sogar damit gerechnet, dass noch vieles mehr im ersten Moment nicht funktioniert.

Es gibt weiteres Anpassungspotential

Und natürlich ist es ärgerlich, wenn man beispielsweise die Eventeinladungen nicht wie vorher mit einem Klick auf den Status “Nein” setzen kann, sondern sich jetzt wieder umständlich durch die Seiten klicken muss, bis man irgendwo die Möglichkeit findet, ein “Ja” oder “Nein” zu setzen. Oder dass man bei Eingangsnachrichten ganz nach unten scrollen muss, wenn man darauf antworten möchte. Gerade bei Nachrichten, die mehrfach beantwortet und dabei der Ursprungstext jeweils beibehalten wurde, muss man lange scrollen bis zum Seitenende.

Plötzlich wieder vorhandene Beschränkungen in der Zeichenanzahl bei Eventbeschreibungen, Fehler beim Einladen von weiteren Gästen zu einem Event und nur schwer auffindbare gewohnte Listen verursachen ebenfalls Verärgerung. Das sind für mich jedoch alles Punkte, die XING jetzt erkennen und optimieren kann. Und dafür ist konstruktive Kritik ja auch gut und richtig.

Der ständige Vergleich zu Facebook

Oberflächlich betrachtet gibt es natürlich Ähnlichkeiten zu Facebook, doch XING hat eine ganze Reihe von Funktionen und Möglichkeiten, die es so auf Facebook nicht gibt und die aufgrund der Nutzung von Facebook auch nicht möglich sind. Leider sind einige dieser Funktionen nur wenigen Mitgliedern bekannt und da ist es verständlich, wenn der Sinn in XING nicht gesehen wird.

Immer wieder frage ich in meinen Seminaren und Vorträgen beispielsweise, wer die Option kennt, dass man gezielt in den Kontakten seiner Kontakte suchen kann. Das Ergebnis ist seit 5 Jahren fast unverändert und erreicht nie die 20-Prozent-Marke. Doch gerade diese Suchmöglichkeit ist für mich besonders wertvoll, denn so kann ich gezielt nach Dienstleistern, Kooperationspartnern und natürlich auch Kunden oder neuen Mitarbeitern suchen.

Was darüber hinaus noch alles in der Suche steckt, ist dann nicht mal mehr 10 Prozent der Teilnehmer bekannt. Wer weiß schon, dass man auf XING (und auch auf Google) mit einem MINUS vor dem Suchbegriff ein Ergebnis bekommt, in dem der so eingegebene Suchbegriff NICHT vorkommt?

Und warum ist das alles möglich? Weil es die Mitglieder-Profile auf XING gibt, die von den meisten auch umfangreich ausgefüllt werden. Hand aufs Herz, haben Sie in Facebook alle möglichen Angaben über sich ins Profil geschrieben? Oder nur das nötigste? Viele Angaben auf Facebook dienen aus meiner Sicht eh nur dazu, das Mitglied bestmöglich für die Werbeindustrie zu klassifizieren, denn damit macht Facebook (meines Wissens) seinen Umsatz.

Fazit

Aus Sicht der XING AG war die Umstellung wichtig, denn gerade neue Mitglieder und Mitglieder, die XING eher selten aufrufen, wurden vom Funktionsumfang der Plattform erschlagen und fanden sich nicht zurecht.

Aus Sicht der langjährigen Powernutzer von XING haben sich gewohnte Funktionen geändert, was zunächst bei einigen für Verwirrung sorgt und zu Verärgerung und ungewolltem Mehraufwand führt.

Durch den Umbau der Plattform hat XING sich jedoch den Raum und die Möglichkeiten geschaffen, wichtige weitere Verbesserungen anzugehen und die Plattform übersichtlicher gestalten zu können. Die Version vom 06. Juni 2011 wird jetzt kontinuierlich weiter entwickelt und das Feedback, welches jetzt von den Mitgliedern kommt, wird ebenfalls weiter in die Plattform einfließen.

Beim letzten Relaunch Ende 2010 hatte die XING AG nicht mehr Kündigungen als in sonstigen Zeiträumen. Dafür jedoch einen großen Schwung an neuen Mitgliedern, weil viel über XING geschrieben und geredet wurde. Ich kann mir gut vorstellen, dass es diesmal ähnlich ablaufen wird.


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3. Nur für kurze Zeit: XING-Update-Seminare

Sie wollen zu den ersten gehören, die diese Möglichkeiten der neuen Oberfläche von XING optimal nutzen? Sie haben aber keine Zeit, sich alle Änderungen und Möglichkeiten selbst zu erarbeiten? Mit unseren XING-Update-Seminaren wollen wir Ihnen diese Mühe abnehmen. Anlässlich der Umstellung auf das neue XING bieten wir kurzfristig Termine an – exklusiv für bisherige Teilnehmer von XING-Seminaren und nur für kurze Zeit.

In drei Stunden bringen wir Sie auf den neuesten Stand. Sie erfahren, wo sich jetzt die wichtigsten Funktionen befinden, welche wegfallen, welche hinzukommen. Und: Wie können Sie Ihr Profil in Hinblick auf die neuen Möglichkeiten optimieren? Wie schaffen Sie es, automatisch von XING empfohlen zu werden? Es bleibt auch Zeit, Ihre individuellen Fragen zum neuen XING zu beantworten.

Der Teilnahmepreis in Höhe von 97 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer wird sich bestimmt schnell für Sie auszahlen. Weitere Infos und die Termine in Ihrer Stadt finden Sie unter www.xing-seminare.de/update.

Sie waren bisher noch nicht auf einem XING-Seminar? Dann ist jetzt ein idealer Zeitpunkt, die Plattform intensiv kennenzulernen. Ab sofort erklären wir auch hier alle neuen Funktionen. Weitere Informationen unter
www.xing-seminare.de/update
www.xing-seminare.at/update
www.xing-seminare.ch/update


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4. FAQ zum Gründungszuschuss (GZ): Wann greifen welche Kürzungen? Was muss ich tun, um den Zuschuss in bisheriger Höhe zu erhalten?


a) Wann tritt das Gesetz mit den Kürzungen in Kraft?

Die Kürzungen beim Gründungszuschuss treten schon am Tag nach der Verkündung des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ in Kraft. Laut Pressestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll es am 31.10.2011 veröffentlicht werden und tritt dann zum 01.11.2011 in Kraft. So ist es in allen Medien zu lesen. Theoretisch könnte das Gesetz jedoch auch schon einige Tage oder Wochen vorher veröffentlicht werden und würde dann schon früher in Kraft treten. Sie sollten sich mit ihrer Gründung also nicht bis 31.10.2011 Zeit lassen – nicht nur aus diesem Grund (dazu gleich mehr)!


b) Wie wirken sich die Kürzungen ganz konkret in 2011 und den Folgejahren aus?

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird der GZ zur Ermessensleistung, Sie müssen zum Gründungszeitpunkt über 150 (statt 90) Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen und erhalten die Grundförderung nur noch sechs statt neun Monate. Es ist sogar möglich und recht wahrscheinlich, dass Sie bei einer Gründung zwischen 1.11.2011 und Jahresende gar keinen Gründungszuschuss mehr erhalten, da viele Gründer ihr Vorhaben vorziehen werden und die für 2011 zur Verfügung stehenden 1,8 Mrd. Euro bereits Ende Oktober vollständig ausgeschöpft haben. Nach Inkrafttreten des Gesetzes besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistung mehr, so dass sie bei dann bereits ausgeschöpftem Budget abgelehnt werden kann.


c) Für 2012 sind rund 770 Mio. Euro für den GZ eingeplant (-57 Prozent). Dies entspricht (da zugleich die Höhe der Förderung pro Kopf reduziert wird) einem Rückgang der geförderten Gründer um 46 Prozent. Wenn die Anzahl der Anträge gleich bleibt und das Auswahlverfahren  sich nicht verändert, werden die Mittel für den Gründungszuschuss bereits im Juni oder Juli erschöpft sein. Wer also in der ersten Jahreshälfte 2012 gründet, erhält den GZ in der neuen Form, wer erst im weiteren Jahresverlauf gründet, geht möglicherweise leer aus.

Für 2013 und die Folgejahre sind sogar nur noch 470 Mio. Euro für den GZ eingeplant (-74 Prozent). Dies entspricht einem Rückgang der geförderten Gründer um 60 Prozent. Das Budget könnte dann jeweils schon im Mai vollständig ausgeschöpft sein.


d) Nach welchen Regeln erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes die Auswahl der geförderten Gründer?

Es bleibt grundsätzlich bei der Vergabe durch die Arbeitsagenturen auf Grundlage einer fachkundigen Stellungnahme. Auch zum Kreis der fachkundigen Stellen hat sich im Gesetz nichts geändert.

Um zu verhindern, dass der Gründungszuschuss ab 2012 schon zur Jahresmitte oder noch früher komplett verbraucht ist, wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) wohl nach Wegen suchen die Vergabe zu erschweren. Dies geschieht durch strengere Durchführungsanweisungen, die einheitlich für alle Arbeitsagenturen gelten. Die überarbeiteten Durchführungsanweisungen werden erfahrungsgemäß erst zum 1.11.2011 oder kurz vorher veröffentlicht.

Der Chef der BA, Weise, hat vor Bundestagsabgeordneten vor der Gefahr erheblicher Willkür gewarnt, wohl weil es sehr schwer ist berechtigte Gründe zu finden, um 60 Prozent der Antragsteller abzulehen, wenn das Budget so bleibt wie jetzt vorgesehen. Gegen die Entscheidungen der Arbeitsagenturen kann weiterhin Widerspruch eingelegt und geklagt werden.


e) Was muss ich tun, um noch unter die alte Regelung zu fallen?

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Gründung. Diesen wiederum wählen Sie selbst: Es handelt sich um das Gründungsdatum, das Sie in der Gewerbeanmeldung bzw. als Freiberufler in der steuerlichen Anmeldung angeben. Ein Rückdatieren des Gründungszeitpunkts wird dabei in der Regel nicht anerkannt. Gehen Sie also rechtzeitig vor dem Stichtag auf das Gewerbe- bzw. Finanzamt. Vor dem Gründungstermin müssen Sie zudem bei der Arbeitagentur den Antrag auf Gründungszuschuss abholen.

Zum Gründungszeitpunkt müssen Sie mindestes einen Tag arbeitslos gewesen sein und (nach alter Regelung) noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Das eigentliche Stellen des Antrags (Abgeben des ausgefüllten Antrags mit Businessplan und fachkundiger Stellungnahme) ist normalerweise auch noch nachträglich möglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, diese auch schon vor dem Stichtag 31.10.11 einzureichen, um sicher zu gehen, dass die Frist eingehalten ist. Lassen Sie sich ansonsten von Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur (am besten schriftlich) versichern, dass eine spätere Abgabe in Ordnung ist.

Es gibt noch weitere Gründe für eine frühzeitige Antragstellung: Da kurz vor dem Stichtag mit einem Ansturm auf die Arbeitsagenturen zu rechnen ist, kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen, wenn Sie kurz vor dem Stichtag Ihren Antrag abgeben. Momentan betragen die Wartezeiten meist nicht mehr als 2-3 Wochen. Je nach Ansturm, sprich Höhe der abzuarbeitenden Stapel mit Anträgen, könnten sich die Wartezeiten ohne weiteres auf 8-10 Wochen erhöhen.  Die damit verbundene Unsicherheit vermeiden Sie durch eine frühzeitige Antragstellung. Außerdem gehen Sie damit sicher für den Fall, dass es doch noch in letzter Minute eine Änderung gibt und das Gesetz früher als bisher gemeldet in Kraft tritt.


f) Ich habe zu einem Datum deutlich vor dem 1.11.2011 gekündigt. Aufgrund einer Ruhe- oder Sperrzeit erhalte ich aber erst nach dem Stichtag Arbeitslosengeld. Kann ich trotzdem noch den Gründungszuschuss in alter Form erhalten?

Eine Ruhezeit erhalten Sie zum Beispiel dann, wenn Sie vertragsgemäß erst zum 30.11.2011 kündigen, aber einvernehmlich das Arbeitsverhältnis schon zum 30.09.2011 beenden, in der Regel werden Sie dann vom Arbeitgeber eine Abfindung für die beiden entgangenen Gehälter erhalten. Eine Ruhezeit wird auch dann verhängt, wenn Sie Sie beispielsweise zum 15.10. kündigen und sich die dann noch bestehenden drei Wochen Urlaubsanspruch auszahlen lassen. Im ersten Fall ruht das Arbeitslosengeld bis zum regulären Kündigungstermin („Sie hätten ja nicht kündigen brauchen…“). Im zweiten Fall bis zum Ende des bezahlten Urlaubs. Bei einer Gründung vor dem 1.11.2011 würden Sie in diesen Fällen wahrscheinlich gar keinen Gründungszuschuss erhalten, denn Sie waren zum Zeitpunkt der Gründung in beiden Fällen ja noch gar nicht arbeitslos.

Eine Sperrzeit erhalten Sie, wenn Sie ohne wichtigen Grund (z.B. Krankheit, Umzug zum Ehepartner) selbst kündigen, einen Aufhebungsvertrag schließen oder ähnliches. Beispiel: Sie kündigen zum 31.08.2011, die Sperrzeit dauert bis 30.11.2011. Sie gelten ab dem 1.09.2011 als arbeitslos, haben aber erst ab dem 1.12. 2011 Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wenn Sie ab dem 2.09.2011 und rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes gründen, sollten Sie nach unserem Verständnis den Gründungszuschuss erhalten, wenn auch erst beginnend am 1.12.2011 für dann neun Monate. Die Gründung (und wenn Sie den Antrag früh genug stellen auch die Entscheidung über den GZ) erfolgt ja schließlich vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes.

Besprechen Sie Grenzfälle wie die hier dargestellten mit Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur, der letztlich entscheidet. Wahrscheinlich wird er bei entsprechender Argumentation zum selben Ergebnis kommen wie wir. Lassen Sie ihn seine Auskunft  möglichst schriftlich festhalten, damit Sie sich später auf sie beziehen können.


g) Wie kann mich gruendungszuschuss.de unterstützen?
   
Mit unseren Büchern und Seminaren sowie dem Businessplan-Tool wollen wir Ihnen helfen, schneller zu einem soliden, tragfähigen Businessplan zu gelangen, für den wir gerne die fachkundige Stellungnahme erstellen. Auch schwierige Fragen beantwortet unser Team aus Experten (Anwalt, Steuerberater, Sozialversicherungsexperte …) im Rahmen unserer telefonischen Kurzberatung. In 20 Städten bundesweit bieten wir Ihnen persönliche Beratung beim Erstellen des Businessplans und bei allen Fragen rund um die Gründung und Selbständigkeit an. Viele Bundesländer fördern eine solche Beratung schon vor der Gründung durch großzügige Zuschüsse. Gerne informieren wir Sie darüber, was in Ihrem persönlichen Fall das günstigste Angebot ist. Füllen Sie das Formular www.gruendungszuschuss.de/rueckruf aus und wir rufen Sie zurück, so schnell es uns möglich ist.


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5. Gründercoaching Deutschland: Wie kann man vermeiden, dass der Gründungszuschuss zum Nadelöhr wird? / EU-Mittel in Gefahr

Die zum 1.11.2011 geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss (wir berichteten) haben weitere, von den Politikern nicht bedachte Konsequenzen für Existenzgründer. Der Gründungszuschuss (GZ) ist nämlich Voraussetzung für ermäßigte Mindestbeiträge zur Sozialversicherung während der Grundförderung sowie für die 90-Prozent-Förderung im Rahmen des Gründercoaching Deutschland (GCD). GZ-geförderte Gründer können in diesem Rahmen bis zu 4.000 Euro Beratung in Anspruch nehmen bei einem Eigenanteil von nur 10 Prozent, also 400 Euro. Die KfW hat das von ihr vergebene GCD in den letzten Jahren zum zweitwichtigsten Förderinstrument neben dem Gründungszuschuss ausgebaut und möchte die erfolgreiche Beratungsförderung erklärtermaßen weiter ausbauen. Aber: Wenn weniger angehende Selbständige Gründungszuschuss erhalten, haben auch weniger Gründer Zugang zur geförderten Beratung.

Um wieviel Geld geht es? Der Gründungszuschuss beträgt künftig pro Gründer „nur noch“ bis zu 18.000 Euro. Beim Gründercoaching geht es um eine zusätzliche Förderung in Höhe von 3.600 Euro. Die vergünstigten Mindestbeiträge zur Sozialversicherung ersparen GZ-Beziehern mit niedrigem Einkommen rund 100 Euro monatlich, bei künftig sechs Monaten Grundförderung also bis zu 600 Euro.

Wir finden: Wer den Gründungszuschuss nicht erhält, zum Beispiel weil er zu spät im Jahr gründet (wenn das Budget schon verbraucht ist) oder weil er zum Gründungszeitpunkt nicht mehr die dann nötigen fünf Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hat, sollte nicht doppelt und dreifach bestraft werden, schon so handelt es sich um eine Ungleichbehandlung gegenüber geförderten Gründern.

Deshalb sollten das Gründercoaching Deutschland und die vergünstigten Mindestbeiträge zur Sozialversicherung künftig nicht mehr an die Vergabe des Gründungszuschusses geknüpft sein, sondern zum Beispiel einfach an die zuvor bestehende Arbeitslosigkeit. Was viele nicht wissen: Beim Arbeitslosengeld II (Alg2) verhält es sich bereits so: Wer sich aus dem Alg2-Bezug heraus selbständig macht und sich den Eigenanteil von 400 Euro leisten kann, erhält das Gründercoaching auch dann, wenn die Arge ihm zuvor das Einstiegsgeld verweigert hat. Neben dem Einstiegsgeld werden auch die „Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ (§ 16b SGB II) und „Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen“ (§ 16c SGB II) als Antragsgrundlage akzeptiert. Künftig ist der Gründungszuschuss wie das Einstiegsgeld eine Ermessensleistung, deshalb sollte analog auch das Alg1 als Anspruchsvoraussetzung ausreichen.

Bei den Mikrokrediten, die sich zunehmend zum dritten wichtigen Instrument der Gründungsförderung in Deutschland entwickeln, hat man von vornherein auf eine Verknüpfung mit dem Gründungszuschuss verzichtet. Mikrokredite können auch Teilzeit-Gründer und nicht geförderte Existenzgründer beantragen.

Die Kosten für das Gründercoaching Deutschland und für Mikrokredite trägt übrigens nicht der Bund. Vielmehr werden diese Förderungen durch Mittel des europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Die Förderungen setzen jedoch eine nationale Kofinanzierung in Höhe von 50 Prozent voraus. Bei der 90-Prozent-Förderung im Rahmen des GCD kommen 10 Prozent „Kofinanzierung“ direkt vom Gründer. Die restlichen 40 Prozent erforderlicher „Kofinanzierung“ hat Deutschland  bisher durch den Gründungszuschuss erfüllt. Wenn durch Kürzungen beim Gründungszuschuss der Eigenanteil nicht mehr erbracht wird, fließt entsprechend weniger Geld von Brüssel nach Deutschland. Nicht Deutschland spart, sondern die EU. Ob man das bei der Gesetzesänderung bedacht hat?


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6. Presse-Tipp: Schlagende Argumente für die Schlagzeile

Mithilfe knackiger Überschriften bringen Verlage ihre Zeitungen und Zeitschriften an den Mann und die Frau. Oft brüten Journalisten stundenlang in Redaktionskonferenzen über die besten Schlagzeilen für die Titelseite. Machen Sie sich dieses Wissen zunutze, wenn Sie Ihre Pressemitteilung entwerfen – und vernachlässigen Sie nicht die Wirkung, die eine kräftige Überschrift hat: Suchen Sie nach einer spannenden, möglichst emotionalen Formulierung für Ihre Überschrift, mit denen Sie Journalisten neugierig machen. Schließlich sind das Ihre ersten Leser. Wenn Ihre Ansprechpartner in den Medien die Meldung gleich löschen oder ungelesen in den Papierkorb werfen, wie wollen Sie dann die Menschen erreichen, die Sie eigentlich ansprechen möchten!?

In ihrem Buch „Die Überschrift“ nennen die Journalisten-Gurus Wolf Schneider und Detlef Esslinger fünf Merkmale, die eine gute Nachrichten-Überschrift auszeichnen:

- Die Überschrift muss eine klare Aussage haben.
- Es sollte die zentrale Aussage des Textes sein.
- Sie darf den Text nicht verfälschen.
- Sie muss korrekt, leicht fasslich und unmissverständlich formuliert sein. Und:
- Sie sollte Lese-Anreiz bieten.

Wichtig: Legen Sie die Überschrift nicht gleich zu Beginn fest. Schreiben Sie lieber erst Ihren Text und suchen Sie dann nach einer passenden „Headline“. Es hilft allerdings, wenn Sie bereits während des Schreibprozesses Stichworte für eine passende Überschrift notieren. Versuchen Sie auch, ein Verb in Ihre Überschrift zu packen – das wirkt dynamischer. Also: “Selbständiger Makler aus Bonn gewinnt neue Kunden in China”, “Graffitikünstler verschönert Obdachlosenheim”.

Weitere Tipps zur erfolgreichen Pressearbeit erhalten Sie in dem von uns bundesweit angebotenen Workshop „Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige“, Termine am Ende des Newsletters oder unter www.gruendungszuschuss.de/presse_ws.

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7. In eigener Sache: Erste Bilder unseres neuen Büros / Wir vermieten Arbeitsplätze ab 249 Euro

Vor einem Monat sind wir vom Haidenauplatz in unser neues Büro in der Rosenheimer Str. 139 umgezogen. Jetzt haben wir es noch kürzer zum Münchener Ostbahnhof mit DB-, S-/U-Bahn-, Bus- und Tramanbindung. Das Büro ist in der 10. Etage des Gleko-Hochhauses, sehr hell, mit fantastischem Blick auf die Innenstadt von München und an klaren Tagen auf die Alpen. Endlich können wir erste Fotos zeigen, auch wenn wir mit dem Einrichten noch nicht ganz fertig sind.

Einen großen, hellen Raum wollen wir an Existenzgründer und Selbständige schreibtischweise untervermieten. Die Kosten für einen voll möblierten Arbeitsplatzes betragen 249 bis 299 Euro/Monat zzgl. MwSt. je nach Anzahl der Mieter, die sich den Raum teilen. In der Miete inbegriffen ist die Nutzung des Besprechungsraums sowie des repräsentativ eingerichteten Eingangsbereichs, in der Küche, offene Theke, Barhocker und bequeme Sessel zum Entspannen und zu ungezwungenen Gesprächen mit Kollegen und Kunden einladen. Auf der Etage steht auch ein Seminarraum mit Platz für 15 Teilnehmer zur Verfügung.

Die ersten Fotos und weitere Infos zur Vermietung finden Sie unter:

www.gruendungszuschuss.de/?id=163&showblog=3018


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8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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