Newsletter für Gründer & Selbständige

23/2011 (versendet am 08.07.2011)

News2Use, 23/2011: Drei Fragen an Haus-Verschönerer Matthias Jahn, Elterngeld-Urteil für Selbständige, GZ-Kürzung in Bundestag und -rat

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

eine TV-Doku hat den Innenarchitekten Matthias Jahn zu seiner Geschäftsidee gebracht: „Home Staging“ ist in den USA, Großbritannien und Skandinavien eine wichtige Dienstleistung, um den Wert von Immobilien zu steigern. Seine deutschen Kunden gewinnt Jahn bisher vor allem durch Networking und Empfehlung. Genau wie die meisten Ingenieure und IT-Spezialisten. Eine aktuelle Marktstudie ergab, dass 87 Prozent der Befragten neue Kunden und Projekte bevorzugt über Projektportale und Business-Netzwerke akquirieren und zwar vor allem über XING.

Was die Kürzungspläne beim Gründungszuschuss betrifft, scheinen alles Networking und alle sachlichen Argumente auf taube Ohren zu stoßen. Die Regierung ist entschlossen, ausgerechnet am effektivsten Instrument der Arbeitsmarktpolitik drastisch zu sparen, wie die Rededuelle im Bundestag am Freitag letzter Woche zeigten.

Außerdem in diesem Newsletter: Ein erfreuliches Urteil zur Berechnung des Elterngelds bei selbständigen Einkünften und Tipps, wie Sie Ihren sprachlichen Stil bei (Presse-)texten optimieren.


Viel Spaß beim Lesen.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz


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INHALT

1. Ungewöhnliche Geschäftsidee: Drei Fragen an Matthias Jahn
2. Neues Urteil: Keine Kürzung beim Elterngeld wegen früher geleisteter Arbeit
3. Gründungszuschuss-Kürzungspläne in Bundestag und Bundesrat
4. Sieben Tipps, wie Sie die Sprache Ihrer Pressemitteilung verbessern können
5. Studie: XING ist wichtigstes Business-Netzwerk für IT-Spezialisten und Ingenieure


6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit


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1. Ungewöhnliche Geschäftsidee: Drei Fragen an Matthias Jahn

Gut verpackt ist halb verkauft: Dieses Motto gilt auch für Häuser. Matthias Jahn aus München inszeniert mit seiner Firma „Die Räumerei“ Immobilien für ihren Verkauf, damit sie auf Interessenten bestmöglich wirken. „Home Staging“, wie diese Art der Verkaufsförderung heißt, ist in Deutschland vergleichsweise neu – in anderen Ländern aber hat es bereits eine lange Geschichte: In den USA etwa hatten Hollywood-Schauspieler bereits in den 60-ern Szenen- und Bühnenbildner damit beauftragt, ihre zum Verkauf stehenden Immobilien wie einen Drehort oder eine Theaterbühne (Englisch: stage) professionell für Interessenten zu inszenieren, um dadurch einen möglichst hohen Preis zu erreichen. In den 80-er Jahren schwappte dieser Trend nach Großbritannien, später nach Skandinavien. Mittlerweile werden in Schweden 80 Prozent der Immobilien von Home-Staging-Profis für den Verkauf vorbereitet. Unter anderem durch  Matthias Jahn wird dieser Trend nach Deutschland gebracht. Wir stellten dem Gründer drei Fragen, um mehr über seine spannende Geschäftsidee zu erfahren.

gruendungszuschuss.de: Herr Jahn, wodurch zeichnet sich Ihre Geschäftsidee aus?

Matthias Jahn: Mir ging es wie vielen Arbeitnehmern, die sich jahrelang den Kopf zerbrechen und sich fragen: „Womit kann ich mich selbstständig machen?“  Eines Abends sah ich einen Fernsehbericht über „Home Staging“ und „Home Styling“. Es ging also um die Verkaufsoptimierung bei Immobilien und um Raumgestaltung. Beim „Home Staging“ werden Häuser oder Wohnungen, aber auch Musterhäuser und -wohnungen optisch für den Verkauf aufgewertet. Ein potentieller Käufer einer Immobilie möchte nicht die momentane Einrichtungssituation, den persönlichen Geschmack des Besitzers sehen, sondern eine neutrale und entpersonifizierte Gestaltung – so kann sich der Kunde seine eigene Zukunft und Wohnideen besser, schneller und vor allem kaufentscheidend vorstellen. Beim „Home Styling“ geht es um die Umgestaltung von Räumen, ich entwickle gemeinsam mit den Kunden Ideen und helfe ihnen bei der Realisierung. Mein Innenarchitekturstudium und die Berufsausbildung zum Raumausstatter sowie meine 17- jährige Erfahrung als Ausstatter und Requisiteur bei unzähligen Filmproduktionen waren genau die richtigen Voraussetzungen, damit ich mich mit diesen noch sehr unbekannten Ideen selbständig machen konnte.

gruendungszuschuss.de: Sie haben sich vor kurzem erst selbständig gemacht. Haben Sie schon erste Kunden?

Matthias Jahn: Beim „Home Staging“ bin ich bei der Akquise der ersten Kunden, meine Werbeunterlagen und Website sind gerade fertig geworden und ich starte jetzt mit dem Rühren der Werbetrommel. Dafür hatte ich beim „Home Styling“ schon mehrere Aufträge, vor allem über Networking. Aus diesen Referenzen und den Empfehlungen zufriedener Kunden ergeben sich gerade weitere Aufträge.
 
gruendungszuschuss.de: Welche Rolle hat beim Aufbau Ihres Geschäfts die Beratung vor der Gründung gespielt?

Matthias Jahn: Ohne Vorgründungsberatung wäre ich verloren gewesen. Es gab keinen Computer in meiner Kindheit und in meinem Job hatte ich mit kaufmännischen Dingen wenig zu tun. Ich musste den professionellen Umgang mit technischen Hilfsmitteln erst lernen. Mit Hilfe des Beraters habe ich mich in Themen wie Rechnungsstellung, Buchhaltung, Kundenorganisation und viele weitere Bereiche eingearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt war die Frage, wie ich am besten Kunden gewinne. An einige der aussichtsreichsten Vertriebswege  hätte ich ohne den Anstoß von außen nie gedacht. Es ist etwa unabdingbar, ein Kontaktnetzwerk aufzubauen und zu pflegen – in den 17 Jahren als Angestellter hatte ich nie wirklich gezieltes Networking betrieben, obwohl ich ein sehr zugänglicher Mensch bin und es mir leicht fällt, auf andere Menschen zuzugehen. Ich habe gelernt, wie ich mich unaufdringlich ins Gespräch bringe, etwa auf Veranstaltungen, und wie ich durch Web-Marketing Kunden gewinne. Auch im Führen von Verkaufsgesprächen habe ich mich coachen lassen. Ich fühle mich jetzt, nach dem Start, für sämtliche Bereiche der Selbständigkeit vorbereitet und werde mich auch weiter Schritt für Schritt bei wichtigen Fragen unterstützen lassen. 

Mehr Informationen über Matthias Jahns ungewöhnliche Geschäftsidee finden Sie auf www.dieraeumerei.de. Dort finden Sie auch einen Link auf einen TV-Beitrag zum Thema.


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2. Neues Urteil: Keine Kürzung beim Elterngeld wegen früher geleisteter Arbeit

Es ist ein ewiges Hin und Her: Ob Honorare, die während des Elterngeldbezugs für früher geleistete Arbeit auf dem Konto von Selbständigen landen, auf das Elterngeld angerechnet werden dürfen - darüber streiten die Gerichte seit Einführung der staatlichen Förderung. Der aktuelle Stand: Ein jetzt bekannt gewordenes Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. April 2011 besagt, dass der Leitungszeitraum für die Anrechnung der Honorare entscheidend ist – und nicht der Zeitpunkt, an dem das Geld eintrifft.

Bisher galt: Grundsätzlich dürfen Selbständige bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, bei längerer Arbeitszeit steht ihnen das Elterngeld nicht mehr zu. Selbst wenn ein Honorar aus der Zeit vor der Geburt erst während der Elternzeit auf ihrem Konto landet, erhalten sie nur mehr ein verringertes Elterngeld.  Jetzt ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen der Meinung, dieses Vorgehen  entspreche nicht der Gesetzeslage: „Das Elterngeld ist keine bedarfsabhängige Sozialleistung, sondern (…) eine familienpolitische Subvention mit verhaltenssteuernder Zielrichtung“, heißt es. Sprich: Die staatliche Finanzspritze soll berufstätige Eltern motivieren, sich für eine bestimmte Zeit nur um die Kindererziehung zu kümmern. Wer also während der Elternzeit wie vom Staat gewünscht nicht arbeitet, könne nicht mit dem „strengen Zuflussprinzip“ bestraft werden, bei dem es allein auf das Datum des Geldeingangs ankommt. Ungerecht für Selbständige ist in diesem Fall, dass sie zumeist keinen Einfluss darauf haben, wann ihre Rechnungen von säumigen Kunden bezahlt werden. Daher sollte vielmehr das „modifizierte Zuflussprinzip“ des Steuerrechts gelten. Das würde bedeuten: Wenn das strittige Einkommen vor Beginn der Elternzeit erzielt wurde, darf es beim Elterngeld nicht berücksichtigt werden.

Das Urteil ist nach Angaben des Newsletters Mediafon der Gewerkschaft Verdi noch nicht rechtskräftig, da das Landessozialgericht Revision beim Bundessozialgericht zuließ. Die Hoffnungen, dass das hohe Gericht das Urteil betätigt, seien jedoch berechtigt, da es erst kürzlich auf die Anwendung des „modifizierten Zuflussprinzips“ bei der Elterngeldberechnung von Arbeitnehmern bestanden habe.

Im Umkehrschluss würde die Bestätigung des Urteils bedeuten, dass sich Selbständige, die während ihres Elterngeldbezugs arbeiten, die hierbei erzielten Einkünfte komplett anrechnen lassen müssen – selbst wenn das Geld erst lange nach Ende der Kindesbetreuung auf ihrem Konto landet.


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3. Gründungszuschuss-Kürzungspläne in Bundestag und Bundesrat

Am Freitag vergangener Woche hat der Bundestag in erster Lesung über das „Gesetz  zur Verbesserung der Eingliederungschancen“ debattiert. Am Ende der 45-minütigen Debatte wurde es an die Ausschüsse verwiesen. Da Union und FDP die Mehrheit in diesen Ausschüssen stellen, ist mit einer Bestätigung des Gesetzes und einer späteren Zustimmung im Bundestag zu rechnen. Ganz anders das Bild im Bundesrat: Dessen Ausschüsse haben eine Ablehnung vieler Änderungen empfohlen, darunter auch sämtlicher Kürzungen beim Gründungszuschuss. Dem wird die Länderkammer am heutigen Freitag wohl folgen, denn hier haben die Oppositionsparteien die Mehrheit. Wir rechnen mit einer Ablehnung sogar auch durch das CSU-/FDP-geführte Bayern. Aufhalten lässt sich das Gesetz so allerdings nicht: Das Gesetz ist nicht zustimmungsplichtig. Es kommt auf die Mehrheit im Bundestag an.

Bei der Aussprache im Bundestag hoben die Vertreter der Regierungsparteien darauf ab, dass die Umwandlung von einem Rechtsanspruch hin zu einer Ermessensleistung die Akteure vor Ort, sprich die Arbeitsvermittler, stärken würden. Staatssekretär Braunskiepe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Was den Gründungszuschuss betrifft – wir stehen zu ihm -, werden in Zukunft mehr Ermessensleistungen vor Ort möglich sein. Wenn wir mehr Ermessensleistungen einführen, heißt das auch, dass wir den Akteuren vor Ort mher Vertrauen entgegenbringen.“

Die Sprecher der Opposition hielten dem entgegen, dass man von einem Ermessen bei einer so stark gekürzten Leistung nicht sprechen könne, zum Beispiel Bettina Hagedorn (SPD): „Wie groß sind eigentlich das Ermessen und die Autonomie vor Ort, wenn dort – statt dass ein Rechtsanspruch besteht – zwar ein Ermessen ausgeübt werden soll, die Kasse aber de facto leer ist?“ Anette Kramme (SPD) beschrieb es wie folgt: „Wenn man sich das anschaut, dann stellt man fest, dass der Ermessensspielraum auf Null schrumpft. Man kann von einem postsowjetischen ‚Njet‘ sprechen.“

Die Opposition stellte heraus, dass es nicht um eine Verbesserung der Instrumente, sondern nur um Kürzungen ginge. Die Vertreter der Regierungsparteien hielten dem entgegen, dass bei einem Vergleich mit dem Jahr 2006 mehr Geld für Arbeitslose ausgegeben würde. Die Opposition bestand dagegen auf dem Vorkrisenjahr 2008 als relevantem Vergleichsjahr. (Für die Gründungsförderung ist diese Frage irrelevant, hier ergeben sich unabhängig vom Vergleichsjahr dramatische Kürzungen.)

In Hinblick auf die Evaluieriung, also der wissenschaftlichen Bewertung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, sagte Staatssekretär Braunskiepe: „Das Instrumentarium wird seit langem kontinuierlich evaluiert, und genau darum geht es: dass wir nicht nur um Berichte über die Wirkung der Instrumente bitten und sie dann abheften, sondern dass wir daraus Konsequenzen ziehen.“ Darauf Anette Kramme (SPD): „Sie haben diese Evaluierungen aber nicht beachtet, sondern haben das genaue Gegenteil von dem gemacht, was die Evaluierungen nahegelegt haben: Sie haben den Gründungszuschuss eingeschränkt. Der Gründungszuschuss ist ein hocheffektives Instrument. Es ist daher nicht ansatzweise nachvollziehbar, weshalb es an dieser Stelle nur mehr Restriktionen geben soll.“

Brigitte Pothmer von den Grünen fasste die Hauptkritikpunkte der Opposition in ihrem Redebeitrag noch einmal zusammen: „Mal ehrlich: Bei dieser Instrumentenreform geht es doch nicht wirklich um die Instrumente, mit denen die Arbeitslosen wieder in Beschäftigung gebracht werden können. Es geht vor allen Dingen – das ist hier schon gesagt worden – ums Geld. Herr Vogel, wenn Pflichtleistungen zu Ermessensleistungen umgewandelt werden und gleichzeitig das Geld gekürzt wird, dann reduziert sich das Ermessen darauf, die Anträge nur noch abzulehen. Wenn beim Gründungszuschuss, dem erfolgreichsten Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik, 5 Milliarden Euro eingespart werden, dann hat das mit vernünftiger Arbeitsmarktpolitik nichts zu tun.“

Leider ist nicht damit zu rechnen, dass die ausgetauschten Argumente zu einer Änderung des Gesetzesvorhabens führen werden, auch wenn sicherlich unter Abgeordneten der Union und FDP Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Gesetzes bestehen. Auffällig ist, dass es wenig Abgeordnete aus diesen Reihen gibt, die sich namentlich für das Gesetz und für die Kürzungen beim Gründungszuschuss aussprechen möchten.

Wenn Sie sich gegen die Kürzungen engagieren möchte, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Bundestagsabgeordneten in Ihrem Wahlkreis zu wenden, insbesondere an diejenigen der CDU, CSU und FDP. Sprechen Sie sie auf die Kürzungen an und bitten Sie sie um eine Stellungnahme. Stellen Sie einen Dialog mit ihnen her, berichten Sie zum Beispiel, wie der Gründungszuschuss Ihnen bei Ihrer Gründung geholfen hat. Schließlich wird das Gesetz nur in Kraft treten, wenn alle oder doch die allermeisten Abgeordneten der Regierungsparteien zustimmen.

Wenn Sie auf der Seite  www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/index.jsp Ihre Postleitzahl eingeben, werden Ihnen Ihr Wahlkreis und im nächsten Schritt die gewählten Bundestagsabgeordneten angezeigt. Ein weiterer Klick führt Sie zu deren Kontaktdaten.

Sie planen ein Gründung? Gerne helfen wir Ihnen dabei, diese noch vor Inkrafttreten der Gesetzesänderungen umzusetzen oder andernfalls den dann etwas niedrigeren Gründungszuschuss - trotz knapperer Kassen - für sich zu sichern. Weitere Infos unter www.gruendungszuschuss.de/beratung.


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4. Sieben Tipps, wie Sie die Sprache Ihrer Pressemitteilung verbessern können

Je mehr Sie sich mit der Sprache Ihrer Nachricht an die der Journalisten annähern, desto eher wird Ihre Botschaft verstanden und umso weniger Arbeit macht die Weiterverarbeitung. Die Chance, dass Ihre Pressemitteilung abgedruckt wird, steigt dadurch. Manche Journalisten schätzen es, wenn sie nicht zusätzlich Energie und Zeit aufwenden müssen, um einen Text umzuformulieren. Es lohnt sich deshalb, journalistische Konventionen zu beachten. Ihre Sprache dürfte sich dahingehend deutlich verbessern, wenn Sie beim Schreiben folgende Tipps beachten:

a) Benutzen Sie kurze Sätze
Maximal 17 Wörter in einem Satz gelten als eine Länge, die Leser gut verkraften können. Sätze in Artikeln von Nachrichtenagenturen haben durchschnittlich 16 Wörter pro Satz. Die meisten ungeübten, aber auch viele geübte Schreiber bilden viel zu lange Sätze. Das kostet die Leser unnötig Konzentration und Energie, sie steigen eher aus. Dabei gibt es eine ganz einfache Methode, kürzere Sätze zu bilden: Machen Sie einfach zwischendurch einen Punkt. Sie werden feststellen, dass sehr oft schon zwei vollständige Sätze auf dem Papier stehen.

b) Verwenden Sie Hauptsätze
Bilden Sie statt Schachtelsätzen lieber kurze Hauptsätze, auch das dient der besseren Verständlichkeit. Inhalte können so leichter aufgenommen werden.

c) Formulieren Sie mit aktiven Verben
Aktive Verben machen Sätze lebendig. Schreiben Sie nicht im Passiv, das klingt meist langweilig und bürokratisch. Also schreiben Sie statt “Unserer Firma wurde gedankt” besser “Der Bürgermeister dankte unser Firma”. Achtung: Passive Formulierungen verschleiern oft, wer die Akteure sind. Beim Umformulieren in aktive Sprache kann das zusätzliche Recherche bedeuten. Wer genau tut etwas oder hat etwas getan? Wie heißt die handelnde Person, die Institution genau? Die neue Formulierung wird durch diese Zusatzinformation nicht nur besser klingen, sondern der Satz bekommt auch mehr Gehalt.

d) Abkürzungen vermeiden
Journalisten vermeiden alles, was den Lesefluss behindert. Bei Abkürzungen müssen die Leser überlegen, wofür diese stehen – und das bedeutet, dass ihr Lesefluss ins Stocken gerät. Schreiben Sie statt “10 %” besser “zehn Prozent”, statt “Mio.” “Millionen” und statt “km” “Kilometer”. Auch Berufsbezeichnungen werden ausgeschrieben. Es heißt nicht “Dipl.-Soz.-Päd.”, sondern “Sozialpädagoge”. Die Abkürzungen “u. a.” oder “etc.” vermitteln vage, dass es wohl noch mehr gibt als das Erwähnte – aber was? Das ist keine Information, streichen Sie diese Abkürzungen entweder oder erklären Sie konkret, was sich dahinter verbirgt.

e) Zahlen bis zwölf ausschreiben
Auch bei Zahlen gilt das Prinzip der besten Lesbarkeit. Niedrige Zahlen, in der Regel die von eins bis zwölf, werden deshalb ausgeschrieben. Zudem werden höhere Zahlen auf- oder abgerundet. Aus dem “Unternehmen mit 257 Mitarbeitern”, wird “das Unternehmen mit rund 250 Mitarbeitern”. Ein journalistischer Text ist keine Rechnung. Nennen Sie möglichst runde Beträge und die Währung: “Euro 170,--” wird zu “170 Euro”, “Euro 174,50” wird zu “rund 175 Euro”.

f) Zeitliche Einordnung
Wenn Sie nur “heute” schreiben oder einen Wochentag nennen, ist nicht eindeutig, um welches Datum es sich handelt. Deshalb geben Sie bitte explizit an, um welchen Termin es geht: “1. Februar 2012”. Bei Veranstaltungsankündigungen ist es hilfreich, wenn Sie zusätzlich den Wochentag angeben.

g) Namen nennen
Wer ist “man”? Oder “sie”? Teilen Sie den Lesern immer vollständige Namen und Funktionen mit, sonst wirkt die Angabe zu allgemein und eventuell sogar unglaubwürdig. Zudem müssten die Journalisten sonst nachrecherchieren, um wen es sich handelt. Ersparen Sie ihnen diese zusätzliche Arbeit und nennen Sie immer die Namen der erwähnten Personen. Denken Sie auch daran, dass eine Pressemitteilung – bis auf einzelne Zitate – durchgehend in der dritten Person geschrieben wird und verzichten Sie auf eine Darstellung aus der Ich-Perspektive. Schließlich soll der Text bestenfalls eins zu eins in die Zeitung übernommen werden können. Beachten Sie auch, dass zu einem Familiennamen ein Vorname gehört, um eine bestimmte Person eindeutig identifizieren zu können. “Frau Rauch” wird zu “Barbara Rauch”, “Herr Schütz” zu “Martin Schütz”.

Weitere Tipps auf dem Weg zur erfolgreichen Veröffentlichung erhalten Sie in unserem Seminar “Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige”: www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/workshop.html


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5. Studie: XING ist wichtigstes Business-Netzwerk für IT-Spezialisten und Ingenieure

Selbstständige IT-Experten und Ingenieure nutzen für die Akquise neuer Aufträge vor allem das Business-Netzwerk XING. Dies ist das Ergebnis einer Marktstudie des Projektdienstleisters SOLCOM; Mehrfachnennungen waren bei der Teilnahme möglich. Insgesamt 86,8 Prozent der befragten Freiberufler und Selbständigen halten XING für den richtigen Hebel bei der Kundenpflege. Auf dem zweiten Platz folgt Freelancermap mit einem Anteil von 41,5 Prozent, auf Rang drei liegt Freelance (24,5 Prozent), gefolgt von Projektwerk, welches jeder Fünfte in sein Networking einbezieht. Erwähnenswert ist auch die Plattform Gulp, die im Feld der Freitextantworten von 39,6 Prozent der Teilnehmer genannt wurde.

Als favorisierten Weg, um an interessante Kunden und Projekte zu gelangen, gaben 88,7 Prozent der Befragten als erste Wahl Projektdienstleister und -agenturen an. 86,8 Prozent wählen den Weg über Business-Netzwerke und Projektportale; persönliche Empfehlungen rangieren mit 50,9 Prozent auf Rang drei.

Wie Sie XING mitsamt seiner gerade neu eingeführten Funktionen gekonnt einsetzen, um sich selbst und Ihre Arbeit bekannter zu machen und interessante Kontakte anzusprechen beziehungsweise bestehende geschäftliche Kontakte zu pflegen, erfahren Sie bei den von uns veranstalteten offiziellen XING-Seminaren.

Weitere Infos unter www.xing-seminare.com


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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