Newsletter für Gründer & Selbständige

24/2011 (versendet am 13.07.2011)

News2Use, 25/2011: Wir vergeben Mikrokredite - Google+ im Test - PDF-Rechnungen weiter ungültig

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Mikrokredite entwickeln sich zur dritten Säule der Gründungsförderung in Deutschland. Ab sofort vergeben wir solche Kredite im Bereich von 1.000 bis 20.000 Euro. Wie wir dabei vorgehen, erfahren Sie in diesem Newsletter.
Die Bedeutung von Mikrokrediten dürfte mit den Kürzungen beim Gründungszuschuss weiter zunehmen. Der Bundesrat hat diese Kürzungen zwar gerade abgelehnt (siehe 4.), allerdings ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig. :(

Ebenfalls abgelehnt hat der Bundesrat überraschend eine Erleichterung, die viele Medien schon vollmundig als beschlossen verkündet hatten: Es bleibt erst mal weiter dabei, dass PDF- und viele Fax-Rechnungen ungültig sind und zu Steuerrückforderungen führen können.
Weitere Themen dieses Newsletters: "Google Plus" und GEZ.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Ab sofort: Wir vergeben Mikrokredite für Gründer und Selbständige von 1.000 bis 20.000 Euro
2. Google Plus: Das neue Facebook im Test
3. Gründungszuschuss: Bundesrat lehnt Kürzungen ab
4. E-Mail-Rechnungen: Signaturpflicht besteht weiterhin
5. GEZ-Urteil: Keine doppelten Gebühren im Homeoffice

6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Ab sofort: Wir vergeben Mikrokredite für Gründer und Selbständige von 1.000 bis 20.000 Euro

Neben Gründungszuschuss und Beratungsförderung entwickeln sich Mikrokredite zunehmend zur dritten Säule der Gründungsförderung in Deutschand. Nach 250 Krediten im Jahr 2009 wurden 2010 bereits 1.750 Mikrokredite vergeben. Den Durchbruch brachte der Mikrokreditfonds Deutschland, den die Bundesregierung Anfang letzten Jahres aufgelegt hat. Dabei setzt die Regierung nicht auf die Kreditvergabe durch Banken, sondern bedient sich akkreditierter Mikrofinanzinstitute, die über einen engeren Kontakt zu Gründern verfügen und unbürokratischer agieren können. Wir haben uns bereits vor einigen Monaten als Mikrofinanzinstitut akkreditiert und im Kreis unserer Kunden bereits eine ganze Reihe von Krediten vergeben, um Erfahrungen mit dem neuen Instrument zu sammeln. Jetzt bieten wir die Kredite bundesweit an und zwar, weil es sich um kleine Beträge handelt, unter dem Namen „Bonsai Kredit“.

Wir arbeiten dabei nach der international bewährten Methode der „Stufenkredite“: Ein Kreditnehmer erhält zunächst sehr unbürokratisch einen kleinen Kredit, zum Beispiel 1.000 Euro für die Erstellung einer professionellen Geschäftsausstattung oder einer Webseite. Wenn er den Kredit zuverlässig zurückbezahlt, auch weil er durch die Investition (in diesem Fall in einen professionellen Außenauftritt) schneller Kunden gewinnt, kann er in der nächsten Stufe einen höheren Kredit erhalten, zum Beispiel 3.000 Euro für die nächste, größere Werbemaßnahme. In weiteren Stufen sind dann Kredite bis zu 20.000 Euro möglich. Entscheidend für die Höhe ist Ihr Kreditbedarf: Wofür brauchen Sie den Kredit? Wie viel Geld brauchen Sie mindestens, um Ihr Ziel erreichen zu können? Bedingung ist, dass Sie das Geld für geschäftliche Zwecke ausgeben.

Durch die Kredite und bei Bedarf durch eine begleitende Beratung lernen wir den Kunden sehr gut kennen, es entsteht ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis, in dessen Rahmen wir bei Bedarf mit wenig Papierkram innerhalb weniger Tage weitere Darlehen vergeben können.

Die Kredite sind monatlich in gleichbleibenden Raten zu tilgen. Laufzeiten von bis zu drei Jahren sind möglich. Die Dauer richtet sich nach der Höhe des Kredits und wird deshalb beim ersten, relativ niedrigen Kredit, entsprechend kürzer sein. Bei der Vorfinanzierung von Projekten sind für überschaubare Zeiträume auch endfällige Kredite möglich. Dabei wird der Kreditbetrag am Ende des Zeitraums fällig, nämlich dann, wenn das Projekt beendet und vom Kunden bezahlt ist, spätestens aber zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Die Zinsen sind in jedem Fall monatlich zu leisten.

Jederzeit vorzeitige Tilgung möglich

Wenn Ihr Geschäft gut läuft oder ein Kunde schneller bezahlt als erwartet, können Sie den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig tilgen und so Zinsen sparen. Strafzinsen oder ähnliches fallen nicht an. Durch die zuverlässige Rückzahlung erwerben Sie für sich zudem eine Kredithistorie, auf die Sie später verweisen können, wenn Sie ein Bankdarlehen benötigen.

Der effektive Jahreszinssatz für die Kredite liegt bei zurzeit 8,9 Prozent und soll in den nächsten Jahren sogar auf zehn Prozent steigen. Im Vergleich zu den Zinsen, die man auf Spareinlagen erhält, scheint das viel zu sein, im Vergleich zu den 15 bis 20 Prozent, die Banken für Überziehungskredite berechnen, ist es wenig. Der Mikrokreditfonds Deutschland gibt den Zinssatz vor und ermöglicht überhaupt erst, dass kleine Unternehmen Kredite in dieser Größenordnung erhalten können. Denn kostendeckend ist der Zins nicht und Banken würden Geschäftskredite in dieser Höhe in aller Regel nicht vergeben.

Der Zinssatz hat bei kleinen Kreditbeträgen zudem keine so große Bedeutung. Bei einem Kredit von 2.000 Euro und einer Tilgung in zwölf Monatsraten zum Beispiel liegt die Zinsbelastung insgesamt bei 93,94 Euro. Ein um ein Prozent höherer Zinssatz würde die gesamte Zinsbelastung lediglich um 10,25 Euro erhöhen. Für die Kreditprüfung und –vergabe fallen zudem keinerlei Gebühren und Kosten an. Der Kredit wird zu 100 Prozent ausgezahlt.

Bei Interesse an einem solchen Mikrokredit können Sie sich gerne an uns wenden: Bitte öffnen Sie die Worddatei unter folgender Adresse, füllen Sie die Formularfelder aus und fügen Sie die darin aufgelisteten Anlagen bei. Formular und Anlagen könne Sie uns per Post, Fax oder E-Mail zusenden.
www.gruendungszuschuss.de/fileadmin/media/downloads/Mikrokredite/Fragebogen.doc


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2. Google Plus: Das neue Facebook im Test

Das Google-Imperium schlägt zurück: Wie Sie in den letzten Tagen vielleicht mitbekommen haben, sagt der Suchmaschinen-Riese der Networking-Plattform Facebook den Kampf an. Mit dem neuen virtuellen Netzwerk „Google Plus“ bietet der Gigant Freundeslisten, Nachrichtenströme, Gruppen, Chatmöglichkeiten – und so manches weitere, was weder Facebook, Twitter oder Skype bieten. Die technikaffinen Ersttester sind euphorisch, doch viele Internetuser fragen sich: Eine weitere Social-Media-Plattform neben XING und Facebook – muss man da mitmachen? Wir haben Google Plus erstmals getestet und finden: Ausprobieren lohnt sich.

„G+“, wie der Dienst abgekürzt heißt, ist nicht der erste Versuch von Google, ein soziales Netzwerk zu etablieren. Die vorhergehenden Versuche sind nicht bei der breiten Masse angekommen - „Wave“ hat niemand kapiert, „Buzz“ niemanden interessiert. Bei Google Plus nun darf zurzeit nur mitmachen, wer eingeladen ist – und die Nachfrage ist immens. Wenn Sie beim Konkurrenten Facebook registriert sind, dürften Sie in den vergangenen Tagen öfter in Statuszeilen gelesen haben, dass Ihre Kontakte um Einladungen zu Google Plus bitten. Der Name Google Plus leitet sich übrigens vom „+1“-Button des neuen Netzwerks an, der dem „Gefällt mir“.-Button von Facebook entspricht und bereits neben jedem Suchergebnis in Google angezeigt wird.

Wer schließlich eine Einladung ergattert und zum bislang erlauchten Kreis gehört, findet auf „G+“ eine Nutzeroberfläche, die Ihnen bekannt vorkommen wird: Drei Spalten und in der Mitte der Nachrichtenstrom Ihrer Kontakte.

Und jetzt kommen wir zum bislang dicksten Pluspunkt des neuen Google-Instruments: „Circles“ heißt die Funktion, die es ermöglicht, Ihre Kontakte in bestimmte Kategorien zu unterteilen: Freunde, Familie, Bekannte und Followers. Zusätzlich können Sie eigene Circles definieren, Kollegen, Schulfreunde, Erbtanten etwa.

Wenn Sie eine Statuszeile verfassen, werden Sie gefragt, welche der Circles Ihre Worte lesen dürfen; vielleicht kann sogar die Weltöffentlichkeit daran teilhaben. Gleiches gilt für Fotos oder Fotoalben, die Sie miteinander teilen. Jedenfalls ist es sehr einfach, Kollegen andere Dinge zu zeigen als der Erbtante. Privates und Berufliches bleibt daher strikt getrennt – bei Facebook ist diese Abgrenzung nur mit viel Aufwand möglich.

Was für Nutzer anderer sozialer Netzwerke ungewohnt ist: Man fügt Kontakte einfach hinzu, ohne dass der andere eine Freundschaftsanfrage beantworten muss. Dieses Prinzip der „Asynchronität“ verfolgt etwa auch Twitter. Jeden neuen Kontakt teilen Sie in den entsprechenden Circle ein. Google Plus empfiehlt Ihnen erste Kontakte auf Basis anderer Google-Dienste, die Sie bereits nutzen. Der Import von Facebook-Kontakten ist auch, allerdings nur über Umwege, möglich. Dass es Facebook seinen Nutzern erschwert hat, diese Daten zu exportieren, sehen viele als Zeichen der Sorge, schnell Marktanteile an Google zu verlieren.

Eine weitere spannende Funktion ist Hangout: Darüber legen Google-Nutzer eigene Räume für Videochats an. Klingt nach Skype, ist aber besser entwickelt: Bei Google Plus können sich bis zu zehn Nutzer zugleich unterhalten oder etwa gemeinsam Youtube-Videos ansehen. Ganze Circles – oder eben auch einzelne Kontakte – können eingeladen werden. Vermutlich ist es in Kürze auch möglich, hierüber auch Präsentationen, das Browser- oder Desktop-Fenster des Computers zu teilen. Spätestens dann wäre Hangout auch als Kommunikationsinstrument für kleine Unternehmen interessant, die dies für die Schulung von Kunden oder anstelle einer Telefonkonferenz nutzen können.

Fazit: Aktuell ist Google Plus noch ein Probierfeld für technikaffine Frühstarter, die hocheuphorisch sind, und das sicher nicht unbegründet. Sie sprechen von einem „Facebook für Erwachsene“ und sehen Facebook bereits als Verlierer. Tatsächlich kann Google Plus zu einer ernsthaften Konkurrenz für Facebook werden, zumal Facebook durch die Geringachtung des Datenschutz-Gedankens viele Sympathien verspielt hat.

Es ist sicher lohnenswert, einen Blick auf Google Plus zu werfen, die vielen Einladungen, die aus allen Ecken kommen (werden), anzunehmen und die neuen Funktionen auszuprobieren. Man muss ja nicht gleich alle Facebook-Kontakte einladen (vielleicht ist das sogar ganz schön!). Über kurz oder lang dürfte es zu zeitaufwändig sein, sich auf Facebook und Google Plus mit voller Kraft zu betätigen. Durch den Markteintritt von Google wird das bereits entschieden geglaubte Wettrennen um das weltweit führende soziale Netzwerk neu entfacht, was uns Nutzern in den nächsten Monaten sicher viele interessante Innovationen bescheren wird.

XING bleibt für die geschäftlichen Kontakte und zur Auftrags- /Job-/Mitarbeitersuche ohnehin das Pflichtprogramm. Wenn Sie noch nicht einmal XING aktiv nutzen, dann sollten Sie zunächst hier ansetzen. Vor allem wenn Sie sich an Geschäftskunden wenden, bringt eine zusätzliche zeitliche Investition in XING am meisten. Die von uns organisierten XING-Seminare geben Ihnen Ideen und Impulse, wie Sie über XING Kunden finden und binden (Termine am Ende des Newsletters).


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3. Gründungszuschuss: Bundesrat lehnt Kürzungen ab

Der Bundesrat hat sich dafür eingesetzt, den Gründungszuschuss nicht zu kürzen. Er sei ein erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung und solle eine Pflichtleistung bleiben. Dies betonte die Länderkammer in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause. Damit hatte sie sich umfangreich zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung geäußert, der die Arbeitsmarktpolitik neu gestalten soll.

Insgesamt sollen dadurch bis 2015 7,5 Milliarden Euro eingespart werden, was ganz überwiegend zu Lasten des Gründungszuschusses geht – die Ausgaben dafür sollen um 75 Prozent (!) gekürzt werden, er soll von einer Pflicht- zur Ermessensleistung umgewandelt werden. Die Kritik des Bundesrats dürfte von der Bundesregierung zwar gehört werden, ändern dürfte sich am Gesetz dennoch nichts – es ist nicht zustimmungspflichtig.

Der Bundestag hatte bereits Anfang Juli in erster Lesung über das Gesetz debattiert. Am Ende der 45-minütigen Debatte wurde es an die Ausschüsse verwiesen. Da Union und FDP die Mehrheit in diesen Ausschüssen stellen, ist mit einer Bestätigung des Gesetzes und einer späteren Zustimmung im Bundestag zu rechnen.

Laut Pressestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll es schließlich am 31.10.2011 veröffentlicht werden, es tritt dann zum 01.11.2011 in Kraft. Theoretisch könnte das Gesetz jedoch auch schon einige Tage oder Wochen vorher veröffentlicht werden und würde dann schon früher in Kraft treten.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird der GZ zur Ermessensleistung, Sie müssen zum Gründungszeitpunkt über 150 (statt 90) Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen und erhalten die Grundförderung nur noch sechs statt neun Monate. Es ist sogar möglich und recht wahrscheinlich, dass Sie bei einer Gründung zwischen 1.11.2011 und Jahresende gar keinen Gründungszuschuss mehr erhalten, da viele Gründer ihr Vorhaben vorziehen werden und die für 2011 zur Verfügung stehenden 1,8 Milliarden Euro bereits Ende Oktober vollständig ausgeschöpft haben. Nach Inkrafttreten des Gesetzes besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistung mehr, so dass sie bei dann bereits ausgeschöpftem Budget abgelehnt werden kann. Sie sollten sich also beeilen, wollen Sie noch gründen.

Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, unterstützen Sie, einen soliden, tragfähigen Businessplan zu verfassen, für den wir gerne die fachkundige Stellungnahme erstellen. In 20 Städten bundesweit bieten wir Ihnen persönliche Beratung beim Erstellen des Businessplans und bei allen Fragen rund um die Gründung und Selbständigkeit an. Viele Bundesländer fördern eine solche Beratung schon vor der Gründung durch großzügige Zuschüsse.

Weitere Informationen über unser Beratungsangebot finden Sie unter
www.gruendungszuschuss.de/beratung


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4. E-Mail-Rechnungen: Signaturpflicht besteht weiterhin

Die gute Nachricht war schon von vielen Medien voreilig verkündet worden, jetzt lässt sie doch noch auf sich warten: Ab 1. Juli 2011 hätten elektronische Rechnungen auch ohne digitale Signatur anerkannt werden sollen. Bisher sind PDF-Rechnungen ohne eine solche Signatur ebenso wie die meisten per Fax gesendeten Rechnungen ungültig und berechtigen nicht zum Abzug der in der Rechnung enthaltenen Vorsteuer. Aber das Steuervereinfachungsgesetz 2011, in dem die Zulässigkeit einer signaturfreien E-Mail-Rechnung geregelt werden sollte, ist nun überraschend im Bundesrat aufgrund fehlender Stimmenmehrheit gestoppt worden. Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz so nachgebessert wird, dass es in Kürze die Stimmenmehrheit erlangt.

Viele Selbständige wissen bis heute nicht, dass ein Großteil der von ihnen abgehefteten Rechnungen gar nicht gültig ist und bei der nächsten Betriebsprüfung zu Nachzahlungen an das Finanzamt führen kann. Dabei gilt: PDF-Rechnungen werden bisher vom Prüfer nur anerkannt, wenn sie eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten. Diese muss vom Rechnungsempfänger bei Erhalt geprüft und diese Prüfung dokumentiert werden. Prüfprotokoll, Rechnungs- und Signaturdatei müssen in einem elektronischen Archiv aufbewahrt werden und dieses muss zehn volle Kalenderjahre nach Rechnungserhalt dem Prüfer zur Verfügung stehen.

Damit dürften fast alle PDF-Rechnungen, die normale Selbständige bisher selbst ausgedruckt und abgeheftet haben, ungültig sein. Das gilt aber auch für fast alle Fax-Rechnungen: Diese werden nur anerkannt, wenn sie von einem reinen Faxgerät auf ein reines Faxgerät gesendet wurden. War an dem Versand ein Faxserver, ein Computerfax oder eine Drucker-Fax-Kombination beteiligt, handelt es sich aus der Perspektive des Finanzamts bislang um Ausdrucke. Diese gelten als manipulierbar und werden deshalb bislang nicht anerkannt.

Deshalb haben wir immer wieder dazu geraten, größere und regelmäßige Rechnungen unbedingt im Original zusenden zu lassen. Diese Empfehlung gilt auch weiterhin für alle Rechnungen – bis das Gesetz verabschiedet ist. Wir berichten natürlich darüber!

Viele weitere Tipps und Tricks zum Thema Buchhaltung und Steuern erhalten Sie in unserem Seminar: "Vom Schuhkarton zum System: Wie Sie Ihre Buchhaltung richtig vorbereiten.“ Hier geht‘s zur Anmeldung: www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/buchfuehrung-workshop.html


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5. GEZ-Urteil: Keine doppelten Gebühren im Homeoffice

Gute Nachricht für Selbständige, die im Homeoffice arbeiten: Die GEZ kann nicht zweifach Gebühren kassieren, wenn Sie im selben Haus sowohl gewerblich genutzte, internetfähige PCs als auch weitere private Rundfunkgeräte nutzen. Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 27. April 2011 (Az.: 7 BV 10.443).

Als Zweitgerät ist auch ein gewerblich genutztes Rundfunkgerät von der GEZ-Gebühr befreit, wenn der Besitzer ein weiteres Rundfunkgerät zum Empfang bereithält “und die Geräte ein- und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind”. Das gilt unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder beruflichen Zwecken genutzt wird.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig: Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen.


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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