Newsletter für Gründer & Selbständige

26/2011 (versendet am 27.07.2011)

BETREFF:
News2Use, 26/2011: Drittanbieter-Abbuchungen auf Handy-Rechnung vorbeugen, Blogger dürfen in die KSK, Privat- statt Bankdarlehen?

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

was für Überraschungen eine Handyrechnung bereit halten kann, darum geht es in diesem Newsletter. Sie erfahren, wie Sie sich mit einem Anruf bei Ihrem Mobilfunkanbieter vor künftigem Ärger schützen können. Ärgern Sie sich auch über die Kürzungen am Gründungszuschuss und sind Sie am 5. September in Berlin? Dann reservieren Sie sich einen Platz bei der Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Soziales, der zu diesem Thema alle möglichen Verbände, aber leider nicht die Interessenvertretungen der Existenzgründer eingeladen hat. Unverständlich!

Erfreulich dagegen: Hauptberufliche Blogger dürfen jetzt in die Künstlersozialkasse, und bei XING können Sie durch das Beantworten von Fragebögen Geld verdienen – oder selbst zum Marktforscher werden.

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. So schützen Sie sich: Unberechtigte Abbuchungen von Drittanbietern über Ihre Handyrechnung
2. Öffentliche Bundestags-Anhörung zu Gründungszuschuss-Kürzungen am 5. September
3. Urteil: Die Künstlersozialkasse muss Blogger aufnehmen
4. Kredit-Tipp: Private Ratenzahlungskredite statt Mikro- oder Bankkredit?
5. XING-Tipp: Werden Sie Marktforscher

6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. So schützen Sie sich: Unberechtigte Abbuchungen von Drittanbietern über Ihre Handyrechnung

Mal ganz ehrlich: Prüfen Sie jeden Monat Ihre Handyrechnung auf Korrektheit? Sie sollten es tun, denn die Mobilfunkanbieter machen sich zum Inkassounternehmen für zweifelhafte Drittanbieter, buchen Gebühren für Abos ab, von denen man gar nicht weiß, dass man sie abgeschlossen hat. Denn oft genügt schon ein Klick auf einen Werbebanner oder –link auf dem Handy – und das Mobilfunkunternehmen übermittelt Ihre Rufnummer ungefragt an den Drittanbieter, und der belastet fleißig Ihre Telefonnummer mit Gebühren. Das Tückische: Anders als bei unberechtigten Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen können Sie die Zahlung nicht einfach durch einen Anruf bei Telekom & Co rückgängig machen. Diese verweisen auf den Drittanbieter, was es fast unmöglich macht, wieder an Ihr Geld zu kommen. Ein Bericht aus eigener Erfahrung und ein wichtiger Tipp: Mit einem Anruf bei Ihrem Mobilfunk- Provider können Sie sich zumindest für die Zukunft gegen solche unberechtigten Abbuchungen schützen – zumindest bei Telekom und Vodafone.

Die Computer-Zeitschrift c’t nennt es „eine der perfidesten Abzockmaschen seit Erfindung des Dialer“ - und es kann jedem passieren. Vielleicht sind Sie schon betroffen und haben es noch gar nicht gemerkt. Unter dem Posten „Andere Leistungen“ ziehen Telekom, Vodafone, E-Plus und O2 für unbekannte Drittanbieter Beträge zwischen drei und 60 Euro pro Monat ein. Als ich auf meiner letzten T-Mobile-Rechnung 9,98 Euro von dem Anbieter carmunity.com GmbH belastet sah, dachte ich zunächst, der von uns verwendete Call-by-call-Anbieter habe den Namen gewechselt, wunderte mich dann aber doch: Call-by-Call auf der Mobilfunkrechnung? Google vervollständigte den Firmennamen dann gleich mit dem Wort „Abzocke“ und führte zu einer Vielzahl von Erfahrungsberichten, in denen Kunden über Ihre Erfahrung mit der Bremer Firma berichteten.

Zwei Anrufe bei der Telekom zeigten, dass die Mitarbeiter dort offensichtlich viele Beschwerden bekommen. Die Namen der Drittanbieter sind sofort bekannt, das Abwimmeln verärgerter Kunden macht wohl einen nicht unbeträchtlichen Teil des Tagesablaufs aus. Man bekommt Tipps wie: „Zahlen Sie, Sie haben ja doch keine Chance“ oder „Wieso machen Sie wegen zehn Euro so einen Aufstand?“. Auf die Frage, warum sie sich als Mitarbeiter der Telekom zu Komplizen solcher Anbieter machen, wird man auf „die höheren Ebenen der Telekom“ verwiesen. Um das Gespräch mit mir schnell zu beenden verspricht der Telekom-Berater, die zuständige „Taskforce“ würde mich anrufen. In einem zweiten Gespräch erfahre ich dann von einer Kollegin, dass es gar keine „Taskforce“ gibt, dass ich also von ihrem Kollegen angelogen wurde. So etwas hatte ich selbst bei der Telekom bisher nicht erlebt. Kein Wunder, warte ich noch immer auf einen Rückruf...

Dabei bieten Telekom und Vodafone immerhin die Möglichkeit, sich mit Wirkung für die Zukunft gegen Abbuchungen unseriöser Drittanbieter zu schützen: Rufen Sie – am besten jetzt gleich – die auf Ihrer Telefonrechnung angegebene Telefonnummer an und bitten Sie darum, Drittanbieter zu sperren, so dass diese keine Abrechnung mehr über die Telefonrechnung vornehmen können. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch, sofern Sie diese ohnehin nicht nutzen, 0900-er Nummer sperren lassen sowie die eigenen Sonderdienste des Mobilfunk-Anbieters.

Die zu Unrecht abgebuchten Beträge erhalten Sie auf diese Weise zwar nicht zurück, aber Sie schützen sich zumindest für die Zukunft. Bei E-Plus ist eine generelle Sperre von Drittanbietern nicht möglich, hier muss man jeden Anbieter einzeln benennen. Die Zeitschrift c’t nennt „als besonders umtriebig im Bereich der Content-Abos für Smartphones“ die Unternehmen MyDoo, W2Mobile und Ericsson IPX. Mögliche Kandidaten für Ihre Sperrliste?

O2 bietet bisher nach unseren Informationen überhaupt keine Sperre, um sich vor dem Drittanbieter-Inkasso zu schützen. Man kann nur hoffen, dass der Druck verärgerter Kunden im Internet dazu führen wird, dass auch der Münchener Anbieter bald eine Sperrmöglichkeit anbieten wird.

Wenn Sie bereits Opfer eines solchen Anbieters wurden, so sollten Sie das angebliche Vertragsverhältnis beim Drittanbieter anfechten, so dass Sie zumindest eine Kündigungsbestätigung erhalten. Außerdem sollten Sie die Telefonrechnung auf Überweisung umstellen, ansonsten werden für den Zeitraum bis zur Drittanbietersperre weitere Abbuchungen vorgenommen. Überweisen Sie dann die Telefonrechnung gekürzt um die Gebühren des Drittanbieters. Erst wenn die Sache geklärt ist, sollten Sie wieder zur Lastschrift zurückkehren. Ärgerlicherweise berechnet die Telekom bei Zahlung per Überweiung eine monatliche Zusatzgebühr von 1,50 Euro.

Die Mobilfunkunternehmen verdienen laut c‘t an den Abos kräftig mit und sprechen von einem wachsenden Geschäftsfeld. Ist das die Erklärung dafür, dass man bei Vertragsabschluss nicht auf die – datenschutzrechtlich problematische – Weitergabe der Rufnummer an Drittanbieter und deren Inkassomöglichkeit hingewiesen wird? Warum bieten die Mobilfunkunternehmen nicht bei Vertragsabschluss die Möglichkeit, Drittanbieter sperren zu lassen? Und warum arbeiten sie weiterhin, trotz zahlloser Beschwerden und Presseberichte, mit Anbietern zusammen, über die im Internet seitenweise „Abzock“-Berichte zu lesen sind? Warum gibt es nicht tatsächlich eine „Taskforce“ bei der Telekom, die einen Missbrauch ihrer Zahlungsschnittstelle aktiv bekämpft?

Die Weigerung der Telekom, das abgebuchte Geld zurückzuerstatten und den Verweis auf die Drittanbieter empfinde ich als zynisch. Man wird damit, wie die c’t schreibt, zum „Freiwild für die Abzocker“.  Also: Gleich bei der Telekom anrufen, Drittanbieter sperren lassen, damit es Ihnen nicht geht wie mir...

Zitierter c’t-Beitrag: www.heise.de/ct/artikel/Inkasso-auf-Fingertipp-1102753.html


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2. Öffentliche Bundestags-Anhörung zu Gründungszuschuss-Kürzungen am 5. September

Der Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales setzt sich am Montag, den 5. September, mit dem Gesetzesentwurf zu den geplanten Gründungszuschuss-Kürzungen auseinander. Verbände und Sachverständige werden bei der Anhörung zu Wort kommen. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert bis gegen 14 Uhr. Auch Sie können teilnehmen.

Experten aus folgenden Verbänden und Institutionen sind zur Anhörung eingeladen:

- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
- Deutscher Landkreistag
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- Zentralverband des Deutschen Handwerks
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Arbeitnehmerkammer Bremen
- Bundesagentur für Arbeit
- Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
- Deutscher Caritasverband
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
- Prof. Dr. Matthias Knuth, Forschungsdirektor am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen

Unverständlich für uns ist, dass keine Vertreter des Verbands Deutscher Gründungsinitiativen (VDG) und dem Deutschen Gründerinnen Forum e.V. (DGF) eingeladen wurden, und auch nicht ein Experte wie Prof. Alexander Kritikos, der umfangreiche Evaluationen zum Gründungszuschuss durchgeführt hat. Auf diese Evaluationen hat sich Ministerin von der Leyen bei der Begründung des Gesetzesvorhabens berufen, wogegen sich dieser öffentlich verwahrt hat.

Wenn auch Sie am 5. September zuhören wollen, melden Sie sich beim Bundestag an: Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.


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3. Urteil: Die Künstlersozialkasse muss Blogger aufnehmen

Ab sofort muss die Künstlersozialkasse (KSK) auch Blogger versichern, wenn diese ihre Texte gratis zugänglich auf eigener Webseite veröffentlichen und ihr Einkommen überwiegend durch Werbeeinnahmen für diese Tätigkeit bestreiten. Dies urteilte das Bundessozialgericht kürzlich – und beendete somit einen längeren Rechtsstreit, der durch mehrere Instanzen ging.

Die Richter hätten sich schwer getan mit der Entscheidung, berichtet das Magazin W&V. Sie hätten „Neuland betreten müssen“. Die heutigen medialen Möglichkeiten habe der Gesetzgeber vor 30 Jahren, als das Künstlersozialversicherungsgesetz beschlossen wurde, nicht voraussehen können. Mit dem aktuellen Urteil jedoch vollzieht die KSK, wenn auch verspätet, die Entwicklung der Medien hin zum Internet.

Mit dem Urteil hat das Gericht der Revision eines Bloggers stattgegeben, der seit 2005 die Aufnahme in die KSK beantragt. Er bloggt über das Thema Internet und verdient mit der Vermarktung seiner Webseite Geld. Das gelinge ihm, weil seine Artikel qualitativ hochwertig sind, argumentierte er. Dies bestätigte ihm nun das Gericht, nachdem die vorherigen Instanzen in seinen Einkünften nicht das Resultat publizistischer, sondern organisatorisch-verwaltender Tätigkeit gesehen haben. Doch: „Inhaltlich ist der Erfolg der Werbung abhängig von der Websitefrequentierung, die wiederum durch die dort veröffentlichten Inhalte beeinflusst wird“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Urteil ist übrigens nicht das erste, das neue Berufe betrifft: Seit 2005 können sich auch Web-Designer über die KSK versichern.

Für professionelle Blogger und freie Online-Journalisten dürfte die Entscheidung des Bundessozialgerichts dazu beitragen, gut abgesichert in die Zukunft zu blicken: Immerhin übernimmt die KSK fortan den Arbeitgeberanteil ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Voraussetzung für eine KSK-Mitgliedschaft ist, dass die Einnahmen nach einer Anfangszeit mindestens 3900 Euro pro Jahr (!) betragen, also 325 Euro pro Monat. Sprich: Erkennbar muss sein, dass der Publizist das Blog oder die Webseite mit einer Gewinnerzielungsabsicht betreibt.  Und: Der Blogger muss den größten Teil seiner Einnahmen aus selbständiger publizistischer oder künstlerischer Tätigkeit bestreiten.  

Weitere Informationen über Versicherungen und zur Altersvorsorge für Gründer und Selbständige erhalten Sie in unserem Workshop „Für die Zukunft vorgesorgt!“: www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/vorsorge-workshop.html


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4. Kredit-Tipp: Private Ratenzahlungskredite statt Mikro- oder Bankkredit?

Spezialisierte Ratenzahlungs- oder Konsumentenbanken bewerben Privatkredite häufig mit erstaunlich niedrigen Zinsen. Mancher Gründer und Selbständiger, der bei seiner Hausbank selbst um einen Dispokredit schon kämpfen muss, ist versucht, Finanzierungslücken durch einen solchen privaten Ratenkredit zu stopfen. Gegenüber der Bank geben sie dann an, dass sie ein neues Auto für private Zwecke anschaffen, eine neue Küche oder ähnliches. Die folgenden drei Gründe sprechen gegen einen Privatkredit.

a) Den günstigen Kredit gibt es oft nur in der Werbung
Tatsächlich stehen solche Kredite meist nur Angestellten mit festem Einkommen offen, und der tatsächliche Zins liegt weit über dem in der Werbung genannten.

b) Sie handeln vertragswidrig
Wenn Sie trotzdem einen solchen Kredit erhalten und für geschäftliche Anschaffungen nutzen, handeln Sie vertragswidrig. Die Bank kann den Vertrag daraufhin fristlos kündigen und den Kreditbetrag sofort in voller Höhe von Ihnen zurückverlangen.

c) Sie können die Kreditzinsen nicht absetzen
Im Gegensatz zu Firmenkrediten können Sie die Kreditzinsen zudem nicht steuerlich geltend machen, sondern müssen sie zu 100 Prozent aus Ihrem versteuerten Einkommen begleichen.

Fazit: Aus diesen Gründen sind Privatkredite keine wirkliche Alternative. Wenn Sie nicht von Anfang an ein „richtiges“ Bankdarlehen erhalten können, so prüfen Sie, ob es nicht auch schon mit etwas weniger Startgeld geht. Mikrokredite können dann Ihren Finanzierungsbedarf auf unbürokratische Weise decken und sich im Laufe der Zeit eine positive Kredithistorie aufbauen, die Ihnen auch in Hinblick auf ein spätere größere Bankfinanzierung von Nutzen sein wird.

Bei Interesse an einem solchen Mikrokredit können Sie sich gerne an uns wenden: Bitte öffnen Sie die Worddatei unter folgender Adresse, füllen Sie die Formularfelder aus und fügen Sie die darin aufgelisteten Anlagen bei. Formular und Anlagen könne Sie uns per Post, Fax oder E-Mail zusenden.
www.gruendungszuschuss.de/fileadmin/media/downloads/Mikrokredite/Fragebogen.doc


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5. XING-Tipp: Werden Sie Marktforscher

Auf XING können Sie ab sofort als Marktforscher tätig sein – oder ein bisschen Geld als Teilnehmer einer Studie verdienen. Die Applikation „Goldmind“ ermöglicht es, gewünschten Zielgruppen auf XING Fragen zu stellen, oder gegen Honorar selbst an Studien teilnehmen. Hinter der App steckt Goldmind, ein Marktforschungs-Dienstleister mit Sitz in Hamburg.

So geht’s: Über den Link https://www.xing.com/opensocial/app;app=88 können Sie die App auf Ihrer XING-Seite installieren. Unten auf der Seite können Sie nun dem Link „Applikation starten“  folgen. Sie landen schließlich auf einer übersichtlichen Nutzeroberfläche, die Ihnen anbietet, selbst Fragen zu stellen oder Fragen anderer zu beantworten.

Wollen Sie an Umfragen teilnehmen, sollten Sie als erstes Ihre hier präsentierte „Expertenkarte“ ausfüllen. Sie müssen dabei Auskunft über Ihren Beruf und Ihre Kompetenzen geben, damit Ihnen künftig zielgerichtet Fragen gestellt werden können. Ziel des Panels ist nämlich nicht, Ihnen so viele Fragen und Studien wie möglich zuzustellen, sondern vielmehr, Ihnen genau auf Ihre Kompetenz passende Studien und Fragen von renommierten Forschungsinstituten zukommen zu lassen.  Zudem können Sie auch Fach- und Forschungsfragen anderer XING-Mitglieder beantworten. Es kann natürlich sein, dass Sie über einen längeren Zeitraum keine Fachstudien angeboten bekommen. Zur Vereinfachung erhalten Sie demzufolge eine Benachrichtigung, sobald eine passende Fachstudie oder Fachfrage mit Teilnahmehonorar vorliegt. Die Nachrichteneinstellungen können Sie im Menüpunkt Optionen einstellen. Das Honorar kann entweder ein Geldbetrag, ein Spendenbetrag und/oder die Möglichkeit zur Ergebniseinsicht sein. Was Sie bei der Teilnahme an den Studien verdient haben, können Sie sich direkt auszahlen lassen oder für Hilfsprojekte spenden.

Wollen Sie selbst eine kleine Studie machen, an der etwa eine von Ihnen ausgewählte XING-Zielgruppe mit passendem beruflichen Hintergrund teilnehmen soll, können Sie entscheiden zwischen Fachfrage und Forschungsfrage: Forschungsfragen richten sich an mehrere Teilnehmer, Fachfragen werden nur von einem Experten beantwortet. Sie können beispielsweise Ihre potenziellen Kunden abstimmen lassen, welcher Name am besten zu Ihrem neuen Produkt passt - oder Sie bitten beispielsweise Rechtsanwälte, Programmierer oder Ingenieure um Hilfe bei einer Problemlösung. Damit Sie die Frage in der richtigen Form stellen, bietet Ihnen Goldmind im Reiter „Fragen selber stellen“ einen Frageeditor. Dieser hilft, in drei einfachen Schritten Ihre eigene Fach- oder Forschungsfrage zu veröffentlichen. Im ersten Schritt wählen Sie Ihre gewünschte Frageart aus, im zweiten Schritt verfassen Sie Ihre Frage und im dritten Schritt grenzen Sie anhand von Filterkriterien Ihre XING-Zielgruppe ein. Der Ergebnisbericht wird nach Beendigung der Umfrage in Ihrem Reiter „Meine Ergebnisse" angezeigt. Kostenlos ist das für Sie, wenn Sie nur die eigenen XING-Kontakte befragen wollen. Wer darüber hinaus die Umfrage weiteren XING-Mitgliedern zugänglich machen möchte, muss das kostenpflichtige Upgrade beanspruchen.

XING-Mitglieder, die sich bis 15. August bei Goldmind anmelden, erhalten als Willkommensgeschenk Fragegutscheine im Wert von 30 Euro und werden automatisch informiert, wenn passende Studien oder Fragen vorliegen.

Sie wollen noch mehr über die Funktionen von XING erfahren? Dann besuchen Sie eines unserer XING-Seminare. Weitere Informationen unter www.xing-seminare.com.


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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