Newsletter für Gründer & Selbständige

28/2011 (versendet am 10.08.2011)

News2Use, 28/2011: Richtig Reisekosten absetzen, Vorsicht vor Liebhaberei, Neu: der "Stern"-Gründer-FAQ

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

das Wetter der letzten Wochen motiviert dazu, in den Urlaub etwas weiter wegzufahren und Sonne zu tanken. Clevere Selbständige schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe und verbinden Geschäfts- und Urlaubsreise, um Flugkosten zu sparen bzw. diese teilweise abzusetzen. Wie das Finanzamt damit umgeht, erfahren Sie im heutigen Newsletter. Dazu passt auch der Tipp zum Thema „Liebhaberei“, denn neben Anschaffungs- und Ausbildungskosten wird dabei auch häufig über Dienstreisen gestritten.

Ich bin auch urlaubsreif: Ende August erscheinen gleich zwei neue Bücher von mir. Neben „Selbständig in Teilzeit“, das wir letzte Woche vorgestellt haben, kommt auch der „stern-Ratgeber Existenzgründung“ heraus. Warum dieses Buch ganz besonders viel Arbeit gemacht hat und zugleich besonders leicht zu lesen ist, erfahren Sie ebenfalls in diesem Newsletter.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Steuer-Urteil: Nur wer Beruf und Privates im Ausland trennt, kann Reisekosten absetzen
2. NEU: „stern-Ratgeber Existenzgründung“ – der ultimative Gründer-FAQ
3. So funktioniert der Mikrokreditfonds Deutschland
4. Steuer-Tipp: Vorsicht vor Liebhaberei-Vorwurf
5. Studie: Die hohen Erwartungen an Arbeitslose sind gesundheitsschädlich
6. XING-Halbjahreszahlen: Jetzt 11,1 Millionen Mitglieder, davon 4,9 Millionen deutschsprachige

7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Steuer-Urteil: Nur wer Beruf und Privates im Ausland trennt, kann Reisekosten absetzen

Gute Idee: Ein Journalist macht eine Reise nach Kanada, und kommt im Anschluss auf den Gedanken, darüber eine Reportage zu schreiben. Noch eine gute Idee: Der Journalist versuchte aufgrund der Veröffentlichung seiner Reportage, die Reise nachträglich als Dienstreise zu deklarieren und die Kosten dafür in Höhe von 5.960 Euro steuerlich geltend zu machen. Soweit, so gut – diese Rechnung aber hat der Reporter ohne das Finanzamt gemacht. Dieses war der Meinung, dass eine Urlaubsreise eine Urlaubsreise bleibt – auch wenn der Weltenbummler im Nachhinein darüber einen Artikel oder gar ein ganzes Buch schreibt. In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 13. Mai gab das Sächsische Finanzgericht der Behörde recht.

Entscheidend für das Gericht, die Reise als „ganz überwiegend privat motiviert“ einzustufen, war, dass der angestellte Journalist nicht im Auftrag seines Arbeitgebers in Kanada war, sondern lediglich in Absprache mit ihm. Die Indizien für diese Einschätzung waren deutlich: Der Journalist war nicht während seiner Arbeitszeit gereist, sondern im Rahmen seines Jahresurlaubs. Der Arbeitgeber hatte weder den Aufwand erstattet, noch die Kanada-Reportage gesondert honoriert. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Auch wenn der Journalist ein Angestellter war, ist das Urteil auch für Selbständige interessant, denn für sie gelten dieselben Kriterien bei der Absetzbarkeit von Reisekosten. Eine Dienstreise ist folglich nur, so der Newsletter Mediafon der Gewerkschaft verdi, was von vornherein und nachweislich als solche geplant wurde. „Für so eine Reise besorgt man sich also vorher Aufträge – und lässt sie sich am besten auch schriftlich bestätigen.“

Wer diese Regel beachtet, kann indes sehr wohl Reisekosten absetzen, auch wenn die Reise mindestens teilweise auch privat motiviert war. Wichtig dabei ist, dass der berufliche Aspekt nicht zu kurz kommt und zeitlich deutlich vom privaten Teil der Reise getrennt werden kann. Beispiel: Ein Computerfachmann, der eine viertägige Dienstreise zur Fachmesse Comdex nach Las Vegas mit einem dreitägigen Urlaub in der Wüstenmetropole verknüpft, kann vier Siebtel seiner Reise, auch vier Siebtel der Flugkosten, absetzen. Analog können Steuerzahler, die sich nach einem Spanisch-Intensivkurs in Mexiko noch einige Tage Strandurlaub gönnen, die Ausgaben für den Flug zumindest anteilig mit dem Fiskus verrechnen.

Damit dies ohne große Diskussion gelinge, müsse laut „Welt am Sonntag“ der berufliche Aspekt mindestens zehn bis 15 Prozent der Reise ausmachen. Ein IT-ler, der seinen 3-wöchigen Thailandurlaub mit einem vierstündigen Fachkongress in Bangkok unterbricht, dürfte kaum einen Teil der Flugkosten steuerlich geltend machen können.

Ideal für die Steuererklärung ist, die beruflich und privat motivierten Teile der Reise tageweise trennen zu können. Ansonsten sollte der Reisende dem Finanzbeamten gut dokumentiert darlegen können, wie viele Stunden er an welchen Tagen beruflich tätig war. Ist dies schlüssig, dürfte der Absetzbarkeit eines Teils der Kosten für Hin- und Rückflug sowie Reiseversicherungen nichts im Wege stehen.

Tipps, welche Belege Sie aufheben sollten und wie Sie Ihre Buchhaltung im Griff behalten, bekommen Sie in unserem Seminar "Vom Schuhkarton zum System". Egal, ob Sie selber buchen oder die Unterlagen zum Steuerberater geben - dieser Workshop ist für jeden geeignet, der Ordnung in seine Buchführungsunterlagen bringen will.

Weitere Infos und Anmeldung:
www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/buchfuehrung-workshop.html


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2. NEU: „stern-Ratgeber Existenzgründung“ – der ultimative Gründer-FAQ

Existenzgründungsratgeber, die alle wichtigen Themen – von Geschäftsidee und Rechtsform bis hin zu Marketing und Mitarbeitervertrag - abdecken, sind oft hunderte Seiten dick und lesen sich wie betriebswirtschaftliche Fachbücher. Oft wenden Sie sich eher an Unternehmen, die einen neuen Geschäftsbereich aufbauen, als an den typischen Einzelunternehmer. Richtig viel anfangen können Gründer damit nicht, wenn sie überhaupt die Zeit finden, die Wälzer durchzuarbeiten. Als der „stern“ mit dem Wunsch auf uns zukam, einen neuen, frischen Ratgeber zu diesem Themengebiet zu schreiben, um ihn dem seit Jahren erfolgreichen „stern-Ratgeber Businessplan“ an die Seite zu stellen, haben wir lange um das richtige Konzept gerungen.

Auch wir wollten alle relevanten Fragen von Gründern beantworten – aber so knapp und kompakt wie nur möglich. Unsere Idee: Alles wichtige zu einem Thema auf drei bis fünf Seiten sagen – so als würden Sie einem erfahrenen Gründungsberater oder Unternehmer eine Frage stellen, zum Beispiel: Was ist die richtige Rechtsform für meine Firma? Ein Berater würde jetzt auch nicht anfangen, zehn verschiedene Rechtsformen aufzuzählen und mit wissenschaftlicher Akribie zu vergleichen, sondern würde eine Rechtsform empfehlen, die Vor- und Nachteile beschreiben, und dann die wichtigsten Alternativen nennen. Genau so wollten wir das auch machen!

Unsere erste Herausforderung war es, die 50 wichtigsten Fragen herauszudestillieren, die sich angehenden Unternehmern stellen. Dazu befragten wir Berater und Trainer, analysierten aber auch, welche Fragen immer wieder in unserer XING-Gruppe „Gründer und Selbständige“ von Teilnehmern gestellt wurden.

Der schwierigste Teil kam danach: Eigentlich hätte man zu jeder Frage ein ganzes Kapitel schreiben können, teilweise ein Buch. Wir haben uns hierfür aber bewusst ein Limit von drei bis fünf Seiten vorgegeben. Das zwang das Autorenteam aus Andreas Lutz und Monika Schuch, vieles wegzulassen, was auch wichtig und interessant ist, aber nicht absolut essentiell. Stattdessen konzentrierten wir uns auf das, was man wirklich unbedingt wissen muss.

Andreas Lutz hatte zu vielen Themen bereits geschrieben, aber oft wesentlich ausführlicher. Coautorin Monika Schuch, die als Autorin von Loseblattwerken und Newslettern für Selbständige ebenfalls ein breites Themenspektrum abdeckt, ging es ganz ähnlich. Die Mühe des Destillierens hat sich aber gelohnt: Der Ratgeber beantwortet nun auf 204 Seiten die 50 wichtigsten Fragen für Existenzgründer in wahrscheinlich noch nie dagewesener Prägnanz. Der neue „stern-Ratgeber Existenzgründung“ erscheint am 23. August  und kostet 14,90 Euro.

Ab sofort sind Vorbestellungen auf unserer Webseite möglich:
www.gruendungszuschuss.de/index.php


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3. So funktioniert der Mikrokreditfonds Deutschland

Die Einrichtung des Mikrokreditfonds Deutschland hat den Mikrokrediten in Deutschland zum Durchbruch verholfen. 2010 wurden bereits 1.750 Kredite vergeben nach nur 250 im Jahr zuvor. Aktuell werden rund 300 Kredite pro Monat vergeben, so dass bis zum Jahresende mit mindestens 2.500 Mikrokrediten zu rechnen ist. Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) und für Wirtschaft und Technologie (BMWi) haben Anfang 2010 mit 100 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) den Fonds ins Leben gerufen, die große Mehrzahl der Mikrokredite in Deutschland werden in diesem Rahmen vergeben. Wie genau funktioniert dieser Fonds?

Der Mikrokreditfonds Deutschland vergibt die Mikrokredite nicht direkt, sondern hat damit die GLS Bank beauftragt. Diese wiederum hat ebenfalls keinen direkten Kundenkontakt, sondern bedient sich ihrerseits akkreditierter Mikrofinanzinstitute (MFI). Die Akkreditierung erfolgt gemeinsam mit dem Deutsches Mikrofinanz Institut (DMI), dem Verband der Mikrofinanzierer.

Die MFI bewerben die Mikrokredite, wählen Kreditnehmer aus und empfehlen die Kreditvergabe. Die GLS Bank ist primärer Vertragspartner des Kreditnehmers, sie zahlt den Kredit nach lediglich formaler Prüfung an ihn aus und erhält von ihm Zinsen und Tilgung. Für die Betreung der Kunden nach der Kreditvergabe ist das MFI verantwortlich, insbesondere bei Störungen, also verzögerten oder ausbleibenden Zahlungen.

Das MFI haftet für einzelne Kreditausfälle in voller Höhe und hinterlegt dafür bei der GLS Bank eine Barsicherheit oder Bankbürgschaft in Höhe von in der Regel 18 Prozent der Summe aller ausstehenden Kredite. Im Gegenzug  erhält es pro vergebenen Kredit ein Stückentgelt sowie eine erfolgsabhängige Gratifikation von 10 Prozent sämtlicher Tilgungen.

Bei Krediten mit kurzer Laufzeit ist es möglich, dass das MFI mehr erhält, als der Kreditnehmer an Zinsen bezahlt. Trotzdem ist die Konstruktion aus Sicht des Staates ein gutes Geschäft: Während bei der Vergabe von Zuschüssen kein Geld zurückfließt und zusätzlich Abwicklungskosten entstehen, garantieren bei Mikrokrediten die MFI die vollständige Rückzahlung, zudem wird ein großer Teil der Abwicklungskosten durch Zinseinnahmen refinanziert.

Bei Interesse an einem solchen Mikrokredit können Sie sich gerne an uns wenden: Bitte öffnen Sie die Worddatei unter folgender Adresse, füllen Sie die Formularfelder aus und fügen Sie die darin aufgelisteten Anlagen bei. Formular und Anlagen könne Sie uns per Post, Fax oder E-Mail zusenden.
www.gruendungszuschuss.de/fileadmin/media/downloads/Mikrokredite/Fragebogen.doc


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4. Steuer-Tipp: Vorsicht vor Liebhaberei-Vorwurf

Ein Problem, das viele Selbständige haben, die ihr Geschäft nur in Teilzeit beispielsweise neben einer weiteren Selbständigkeit oder einer Festanstellung betreiben: Ihnen wird unterstellt, zu Recht oder Unrecht, dass ihr Unternehmertum nur Liebhaberei ist. Beispiele: Ein Briefmarkenhändler wird verdächtigt, mehr Briefmarken zu kaufen als zu verkaufen. Eine Schneiderin scheint mehr Geld für neue Stoffe und ihr Atelier auszugeben, als sie durch Aufträge einnimmt.

Im besten Fall haben Sie in einem solchen Fall nur ein Imageproblem, wenn Ihr Umfeld Ihre Tätigkeit nicht ernst nimmt. Ist dies der Fall, nehmen Sie es sich nicht zu Herzen: Wer über Sie lästert, hat etwas Grundlegendes nicht verstanden. Denn Sie haben geschafft, wovon jeder träumen dürfte: Sie haben ihr Hobby zumindest teilweise zum Beruf gemacht.

Wenn hingegen auch das Finanzamt Ihren Nebenberuf als „Liebhaberei“ bewertet, Ihnen also eine „fehlende Gewinnerzielungsabsicht“ unterstellt, wie es im Fachjargon heißt – dann kann die Situation finanziell problematisch werden. Dies kann Ihnen zum Beispiel passieren, wenn Sie ständig nur Verluste einfahren. In diesem Fall können Sie die Ausgaben, die sich aus Ihrer Tätigkeit ergeben, möglicherweise nicht mehr in der Steuererklärung geltend machen. Wenn Steuerbescheide aus der Vergangenheit noch nicht rechtskräftig sind, kann es sogar passieren, dass Ihnen die Verluste der vergangenen Jahre nachträglich aberkannt werden. Dies wiederum kann zu hohen Einkommensteuernachzahlungen führen. Die finanziellen Vorteile, die Ihnen aufgrund einer möglichen Umsatzsteuererklärung entstanden sind,  sind hingegen nicht betroffen – diese dürfen Sie als Trostpflaster behalten.

Eindeutige Regeln dafür, wann eine Tätigkeit einfach nicht erfolgreich und wann sie Liebhaberei ist, gibt es nicht. In den ersten Jahren Ihrer Selbständigkeit brauchen Sie keine steuerrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, wenn Sie Verluste einfahren. Das gilt ebenfalls, wenn die Gewinne nur vorübergehend ausbleiben. Anstrengungen, dass Sie in Zukunft Gewinne erzielen werden, sollten aber auf jeden Fall erkennbar sein. Anders sieht es aus, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt durch andere Einkünfte bestreiten und Ihre verlustbringende Tätigkeit auf Dauer weder aufgeben noch anders organisieren. Dann kann Ihnen das Finanzamt unterstellen, dass Sie die Tätigkeit nicht in erster Linie betreiben, um Einkommen zu erzielen, sondern als persönliches Vergnügen. Das würde bedeuten, dass Sie Ihre privat veranlassten Ausgaben steuerminderd geltend machen wollten.

Weitere wichtige Tipps für Selbständige, die ihre Tätigkeit mehr oder weniger nebenher ausüben,  erhalten Sie im Ratgeber „Selbständig in Teilzeit“ von Andreas Lutz und Nadine Luck, der am 23. August im Linde-Verlag erscheint und 17,80 Euro kostet. Vorbestellungen sind ab sofort möglich: www.gruendungszuschuss.de/index.php


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5. Studie: Die hohen Erwartungen an Arbeitslose sind gesundheitsschädlich

Von Arbeitslosen werden Veränderungen verlangt, die auch viele Menschen in stabilen Verhältnissen kaum zu leisten in der Lage sind: finanzielle Einbußen in Kauf zu nehmen, Lebensgewohnheiten zu ändern, Umzüge, Trennung von der Familie bei wohnortfernen Arbeitsangeboten und unsicherer Perspektive. Zu diesen Ergebnissen kommen Studien der Universitäten Dresden und Leipzig. Derart hohe Anforderungen seien unrealistisch und gefährden die Gesundheit der Arbeitslosen.

Auch die Forderung von Arbeitsämtern, möglichst viele Bewerbungen zu schreiben, selbst wenn die Erfolgschancen gering sind, entmutige die Arbeitssuchenden mehr und mehr. Dies schade ihrem Selbstbewusstsein, der Psyche und der Gesundheit – und dadurch einer wichtigen Voraussetzung für eine gute Arbeit. Im Bewerbungsprozess optimistisch zu bleiben, ist unter diesen Voraussetzungen ebenfalls unrealistisch.

Ein Kunstfehler sei es, wenn Motivationstrainings bei Arbeitslosen eine hohe Arbeitsorientierung in den Vordergrund rücken, die Arbeit muss in einem gesunden Maß zur gesamten gegenwärtigen Lebenssituation gesehen werden.
 
Wenn Arbeitslose im neuen Job zu starken Zugeständnissen bereit sind, besteht den Wissenschaftlern zufolge die Gefahr einer „beschleunigten Abwärtsspirale“, denn ein großer Teil dieser Gruppe von Wiedervermittelten sei innerhalb eines Jahres erneut arbeitslos. Wenn sich ALG-II-Bezieher zu viel abverlangen, sei dies geradezu ein „Risikofaktor für eine gelingende Bewältigung von Arbeitslosigkeit“.

Die Studie „Erwerbslosigkeit: Handlungsansätze zur Gesundheitsförderung“ von Susann Mühlpfordt , Gisela Mohr und Peter Richter (Hrsg.) ist bei Pabst in Berlin erschienen.


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6. XING-Halbjahreszahlen: Jetzt 11,1 Millionen Mitglieder, davon 4,9 Millionen deutschsprachige

Die XING AG hat die Geschäftszahlen für das erste Halbjahr 2011 bekannt gegeben. Die Zahl der Mitglieder wuchs in diesem Zeitraum um 640.000 auf 11,1 Millionen. 44 Prozent der Mitglieder oder 4,9 Millionen leben in Deutschland, Österreich und der Schweiz. 412.000, also 64 Prozent der neu hinzugekommenen Mitglieder stammen aus diesen Ländern, auf die XING offenbar einen stärkeren Fokus als bisher legt. Zum Vergleich: Im  ersten Halbjahr 2010 hatte die Zahl der deutschsprachigen Mitglieder um 330.000 zugenommen.

Zwar wuchs die Zahl der Premium-Mitglieder „nur“ von 745.000 auf 769.000 (+3,2 Prozent), XING macht sich aber von deren Mitgliedsbeiträgen zunehmend unabhängiger: Der Umsatz aus E-Recruiting nahm gegenüber dem ersten Halbjahr des Vorjahres um 85 Prozent auf 5,5 Millionen Euro, der aus Werbung um 53 Prozent auf 2,5 Millionen Euro zu, und der Event-Bereich, in dem sich XING durch den Zukauf von Amiando gestärkt hat, steuerte 1,1 Millionen Euro bei. Insgesamt erzielte XING in diesen neuen, „vertikalen“ Geschäftsbereichen einen Umsatz von 9,1 Millionen Euro und damit bereits 29 Prozent des Gesamtumsatzes. Der Gewinn verdoppelte sich nahezu von 2,6 auf 5,1 Millionen Euro.


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7. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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