Newsletter für Gründer & Selbständige

33/2011 (versendet am 21.09.2011)

News2Use, 33/2011: Ausschuss beschließt GZ-Kürzungen, am Freitag im Bundestag, Mikrokredit-Lexikon schafft Durchblick, Länger Zeit für Steuererklärung?

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

jetzt haben wir es bald amtlich: Freitagmittag stimmt der Bundestag über die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss ab, der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dem Gesetz heute zugestimmt. Die Politiker der Regierungskoalition ignorieren damit die Argumente von Experten und Wissenschaftlern, die vielfach ausgesprochen wurden – etwa in der gerade erschienenen Studie zur „Praxis des Gründungszuschuss“, über die wir heute berichten. Jetzt müssen wir mit den Folgen dieser (aus unserer Sicht) Fehlentscheidung umgehen. Wir unterstützen Sie mit Beratung, Seminaren und vielen Tipps, wenn Sie noch vor dem 1. November gründen wollen. Und wir sorgen dafür, dass auch, wer nach dem Stichtag gründet, die bestmöglichen Chancen auf eine Förderung erhält.

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Kürzungen beim Gründungszuschuss: Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmt dafür – am Freitag Entscheidung im Bundestag
2. Neue Studie: Arbeitsagenturen sehen Leistungsmissbrauch und Mitnahmeeffekte beim Gründungszuschuss nicht als relevantes Problem
3. Finanzamt-Brief zur Abgabefrist für die Steuererklärung: Habe ich jetzt länger Zeit?
4. Vorsicht: Hauptberuflich Selbständige werden in der gesetzlichen Krankenversicherung mehrfach benachteiligt
5. XING-Tipp: Praktischer und besser sichtbar
6. Mikrokredit-Lexikon schafft Durchblick: Die 30 wichtigsten Begriffe
7. Aktion erweitert: In Verbindung mit einem Mikrokredit ist die fachkundige Stellungnahme kostenlos, ebenso die Beratung bei Verlängerung des Gründungszuschusses

8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit


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1. Kürzungen beim Gründungszuschuss: Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmt dafür – am Freitag Entscheidung im Bundestag

Alle Argumente und wissenschaftliche Studien, die den arbeitsmarktpolitischen Erfolg des Gründungszuschusses belegen, wurden ignoriert: Wie wir gerade erfahren, hat der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales heute Mittag mehrheitlich das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen“ angenommen, das vor allem auf Einsparungen beim Gründungszuschuss zielt. Alle Abgeordneten der Regierungskoalition, also CDU, CSU und FDP, haben für das Gesetz gestimmt. Die Angehörigen der Oppositionsparteien haben geschlossen dagegen votiert.

Der Bundesrat hatte das Gesetzesvorhaben vor einigen Wochen abgelehnt, wobei die Stimmen Bayerns mit ausschlaggebend waren. Trotzdem fügten sich die bayerischen Abgeordneten von CSU und FDP der Parteiräson und stimmten im Ausschuss für das Gesetz.

Vom Ausschuss wurden einige kleinere Änderungen beschlossen, die noch nicht veröffentlicht sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese in Bezug auf den Gründungszuschuss keine Verbesserungen bringen.

Der Bundestag wird am Freitag dieser Woche über das Gesetz abstimmen. Die vorausgehende Aussprache ist mit einer Stunde angesetzt und dürfte gegen 12 Uhr beginnen. Wie im Ausschuss ist nun auch im Gesamtplenum mit einer Annahme durch CDU, CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposition zu rechnen.

Nach dem Beschluss muss das Gesetz noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung ist laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales für Montag, den 31.10.2011, geplant. Am Tag nach der Veröffentlichung, voraussichtlich also am Dienstag, den 1.11.2011, tritt das Gesetz dann in Kraft.

Sie wollen noch vor dem 1.11.2011 gründen? Einen FAQ, der Antworten auf die häufigsten Fragen gibt, finden Sie unter
www.gruendungszuschuss.de


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2. Neue Studie: Arbeitsagenturen selbst sehen Leistungsmissbrauch und Mitnahmeeffekte beim Gründungszuschuss nicht als relevantes Problem

Ursula von der Leyen hat die Kürzungen beim Gründungszuschuss mit den angeblich sehr hohen Mitnahmeeffekten begründet. Abermals widersprechen ihr Ergebnisse von Wissenschaftlern aus dem eigenen Haus: Das zur Bundesagentur für Arbeit gehörende Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat gerade eine umfangreiche Studie unter dem Titel „Die Praxis des Gründungszuschuss“ veröffentlicht, die zu ganz anderen Ergebnissen kommt.

Für ihre Studie haben Stefan Bernhard und Joachim Wolff vom IAB nicht wie sonst üblich Gründer und Selbständige Fragebogen ausfüllen lassen, sondern Mitarbeiter der Arbeitsagenturen auf allen Ebenen interviewt und bei der Vergabe des Gründungszuschusses beobachtet. Zudem haben sie interne Dokumente ausgewertet. Die Studie vermittelt sehr interessante Einblicke in „Die Praxis des Gründungszuschuss“. Nachdem frühere Studien vor allem die Effektivität von Ich-AG und Überbrückungsgeld untersucht hatten, handelt es sich um die bisher umfangreichste Evaluation des Gründungszuschusses – mit dem ausdrücklichen Ziel, die aktuellen „Reformvorschläge“ hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Praxis einzuschätzen.

Wir zitieren direkt aus der Studie, Kürzungen und Ergänzungen, die der Verständlichkeit dienen sollen, haben wir in eckige Klammern gesetzt:

- „Sowohl die befragten Vermittler und die Teamleiter als auch die Leitungsebene der Agenturen bewerten den Gründungszuschuss überwiegend positiv. Besonders hervorgehoben wird in diesem Zusammenhang die einfache und konfliktarme Handhabung.“

- „Ein zentrales Ergebnis ist, dass weder Leistungsmissbrauch noch Mitnahme Themen sind, die den befragten Vermittlern und Experten unter den Nägeln brennen. […] Folgendes Zitat bringt die Einschätzung vieler auf den Punkt: ‚Aber die ganz, ganz große Masse, da ist das Geld sinnvoll angelegt.‘“

- „Der Eindruck der […] Aussagen wird noch dadurch bestärkt, dass Mitnahme und Leistungsmissbrauch eher selten initiativ von den Befragten angesprochen werden. Die meisten [befragten Agenturmitarbeiter] äußern sich erst auf Nachfrage und auch dann bleibt das Gespräch nicht lange bei diesen Themen. Wie bemerkenswert dieser Umstand ist, wird deutlich, wenn man ihn mit der Bewertung des Existenzgründungszuschusses [gemeint ist die Ich-AG] vergleicht. Hier ist der Befund geradezu entgegen gesetzt.“

- „Es stellt sich die Frage, warum nach Einschätzung der Befragten Leistungsmissbrauch eine derart geringe Rolle spielt. Wesentlich dafür ist sicherlich, dass der Gesetzgeber negative Erfahrungen der Vergangenheit bei der Ausgestaltung des institutionellen Rahmens des Gründungszuschusses berücksichtigt hat [bei Einführung des Gründungzuschusses im August 2006]. Eine Reihe von Regelungen haben mehr oder weniger ausschließlich zum Ziel, Leistungsmissbrauch zu verhindern.“

- „Leistungsmissbrauch – wenn also der Bezug des Gründungszuschusses nicht aus der Motivation heraus erfolgt, sich selbständig zu machen – ist nach überwiegender Einschätzung der Befragten kein großes Problem des Instruments. Die Fördervoraussetzungen scheinen diesbezüglich einen wirksamen Schutzwall zu errichten.“

- „Ganz sicher würden verschärfte Regelungen aber die überwiegende Mehrheit derer treffen, die sich redlich um ihre Gründung bemühen. Für diese würden damit neue Probleme auf dem Weg in die Selbständigkeit entstehen, die zu den unzähligen Anforderungen und Ungewissheiten der Gründungsplanungs- und Umsetzungsphase noch hinzukämen.“

- „Eine weitere Verbesserung des Schutzes vor Leistungsmissbrauch scheint derzeit schwer und tendenziell nur zu unverhältnismäßig hohen (vor allem nicht-monetären) Kosten für Gründer mit ernsthaften Gründungsabsichten möglich.“

- „Mitnahme hingegen - also die Inanspruchnahme des Gründungszuschusses für eine Selbständigkeit, die auch ohne Förderung in ähnlicher Weise und zeitnah umgesetzt worden wäre - scheint ein weit verbreitetes Phänomen zu sein. Allerdings zeigte sich bei der Befragung von Experten und Vermittlern, dass die Förderung von Personen, die sich auch ohne Förderung selbständig gemacht hätten, nicht pauschal als problematisch betrachtet wird. Auch in diesen Fällen könne der Zuschuss dazu führen, dass ein Gründungsprojekt die finanziell schwierige Anfangsphase erleichtert.“

- „Die Tatsache, dass Mitnahme kein besonders virulentes Thema ist, [… ist] ein Hinweis darauf, dass die Beantragung des Gründungszuschusses bei einer bereits festen Gründungsabsicht durchaus nicht nur als rechtmäßig sondern auch als legitim erachtet wird. Die Gewährung der Förderung erscheint vielen Vermittlern als etwas, das man sich durch Beitragszahlungen verdient hat. Zudem werde gerade die Klientel, die fest zu einer Gründung entschlossen ist, nach Einschätzung der Vermittler auch vergleichsweise erfolgreich sein. Und sicher gilt auch für diese Gruppe, dass die Anfangsphase der Gründung mit besonderen finanziellen Belastungen verbunden ist (Stichworte: anstehende Investitionen, verzögerte Zahlung von Honoraren und Rechnungen). Insofern ist es nachvollziehbar, dass der politische Lernprozess hinsichtlich der Gestaltung der Förderbedingungen vor allem der Verhinderung von Leistungsmissbrauch gewidmet ist und nicht der Verhinderung von Mitnahme.“

- „Die Erfahrungen mit dem Gründungszuschuss zeigen, dass eine Umstellung von einer Pflicht- auf eine Ermessensleistung durchaus ambivalente Folgen haben kann.“

- „[Es] besteht die Gefahr, dass über die Förderung von Gründungsprojekten nach nicht-wirtschaftlichen Kriterien entschieden wird. Die Erfahrungen mit der Gewährung der zweiten Förderphase, die bereits jetzt eine Ermessensleistung ist, legen nah, dass insbesondere budgetäre Erwägungen eine sachlich-inhaltliche Bewertung von Gründern und Gründungsprojekten überlagern können. Vermittler aus unterschiedlichen Agenturen gaben an, Anträge auf Verlängerungen des Gründungszuschusses rundweg und allein aus haushaltstechnischen Überlegungen heraus abzulehnen.“

- „Zum Zweiten besteht die Gefahr, dass die Implementation des Gründungszuschusses nicht mehr relativ einheitlich und vergleichbar erfolgt, sondern noch stärker als bisher von der Person des Vermittlers und der Agentur abhängt. Grund für diese Vermutung sind die derzeit großen Unterschiede bei der Vergabe des Gründungszuschusses, […] Diese Erfahrungen werfen die Frage auf, inwieweit man bei einer Ermessensleistung davon ausgehen kann, dass dasselbe Gründungsprojekt in unterschiedlichen Agenturen und von unterschiedlichen Vermittlern eine vergleichbare Behandlung erfahren wird.“

doku.iab.de/forschungsbericht/2011/fb0311.pdf


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3. Finanzamt-Brief zur Abgabefrist für die Steuererklärung: Habe ich jetzt länger Zeit?

Haben Sie einen Steuerberater? Dann haben Sie wahrscheinlich in den letzten Tagen auch einen rätselhaften Brief Ihres Finanzamts erhalten: Die Frist zur Abgabe Ihrer Steuererklärung habe sich verlängert bis zum 31.12.. Damit wolle man erreichen, dass die Steuererklärungen pünktlicher abgegeben werden. Verlängert… pünktlicher… - wie passt das zusammen? Und hat man jetzt wirklich länger Zeit als bisher? – Antwort: Nein, im Gegenteil!

Als ich noch als Angestellter gearbeitet habe, hat der Vorstand unseres Unternehmens per Rundschreiben sinngemäß verkündet: „Achtung – Neue Reisekostenrichtlinie! – Anbei die Reisekostenrichtlinie als PDF. Am Text hat sich nichts verändert. Das Neue: In Zukunft ist sie konsequent einzuhalten!“ So ähnlich hätte auch das Finanzamt seinen Brief formulieren sollen, denn die Gesetzeslage ist gleich geblieben, soll jetzt aber konsequenter durchgesetzt werden.

Wer einen Steuerberater hat, kann sich schon immer ein wenig mehr Zeit mit der Abgabe der Steuererklärung lassen. Bis vor wenigen Jahren galt folgende Regelung: Während Steuerpflichtige ohne Berater bis zum 31.5. des Folgejahres abgeben müssen, galt mit Steuerberater automatisch eine Verlängerung bis 30.09., die dann formlos und ohne Angabe spezieller Gründe bis 28.2. des übernächsten Jahres ausgedehnt werden konnte. Im begründeten Einzelfall konnte man sogar noch darüber hinaus einen Fristaufschub erreichen.

Die Regelung wurde dann vor einigen Jahren wie folgt geändert: Steuerpflichtige mit Berater erhalten automatisch eine verlängerte Frist bis zum 31.12. des Folgejahres. Diese Frist muss aber konsequent eingehalten werden. Eine Verlängerung mit allgemeinen Gründen wie „personeller Engpass beim Steuerberater“, „Urlaubszeit“ etc. wird nicht mehr akzeptiert. Anerkannt werden nur noch begründete Einzelfälle, zum Beispiel, wenn Sie den Steuerberater gewechselt haben, ein Gerichtsverfahren mit Konsequenzen für den Inhalt der Steuererklärung offen ist oder ähnliches.

Wer keinen solchen wichtigen Grund anführen kann, sollte die Steuererklärung unbedingt noch vor dem 31.12. abgeben, denn ansonsten wird das Finanzamt konsequent Versäumniszuschläge erheben. Das heißt aber nicht, dass Sie bis Weihnachten Zeit haben, Ihre Unterlagen beim Steuerberater abzugeben. Um die Feiertage häuft sich die Arbeit in den Kanzleien bergeweise, zugleich ist Urlaubszeit. Es ist dann wahrscheinlich, dass Ihre Erklärung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann und somit Strafzinsen fällig werden. Machen Sie (falls noch nicht geschehen) am besten schon in den nächsten Tagen einen Termin mit Ihrem Steuerberater aus, übergeben Sie Ihre Unterlagen und bringen Sie die Sache zum Abschluss. Sie profitieren davon, dass Sie Rückfragen in Ruhe mit dem Berater abklären können. Auch vermeiden Sie, dass der Berater eine Sparmöglichkeit übersieht oder einen anderen Fehler macht, was im Jahresendstress durchaus geschehen kann.
 
Wenn Sie die Unterlagen künftig besser geordnet beim Steuerberater abgeben möchten und die Vorbereitung der Buchhaltung ein für alle mal ihren Schrecken verlieren soll, dann besuchen Sie unser Seminar „Vom Schuhkarton zum System – Wie Sie Ihre Buchhaltung richtig vorbereiten“:
www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/buchfuehrung-workshop.html


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4. Vorsicht: Hauptberuflich Selbständige werden in der gesetzlichen Krankenversicherung mehrfach benachteiligt

Freiwillig versicherte Selbständige müssen nicht nur auf ihren Gewinn und auf die Kapitaleinkünfte Beiträge bezahlen, sondern auch auf Mieteinnahmen und Einkommen aus einer nebenberuflichen Festanstellung. Wer dagegen als hauptberuflich angestellt gilt, muss nur auf sein Gehalt Beiträge bezahlen. Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen und Gewinne aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit bleiben außen vor – ganz legal.

Hauptberuflich Selbständige, die sich freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichern,  sind zudem von relativ hohen Mindestbeiträge betroffen: Sie müssen monatlich mindestens 286 Euro ohne Krankentagegeld und 297 Euro mit Krankentagegeld zahlen. Das entspricht einem Verdienst von 1.916 Euro. Verdienen Sie weniger, schulden Sie Beiträge auf einen Gewinn, den Sie gar nicht erzielt haben.

Generell müssen Sie den vollen Beitragssatz in Höhe von 14,9 beziehungsweise 15,5 Prozent auf Ihr Einkommen leisten – bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber knapp die Hälfte des Beitrags.

Tipp: Gesetzlich Versicherte, die zugleich selbständig und angestellt arbeiten, sollten genau auf ihre Verdienstgrenzen achten, weil sie deutlich besser fahren, wenn sie als nebenberuflich selbständig und als hauptberuflich angestellt gelten. Denn in diesem Fall berechnen sich die Krankenkassenbeiträge allein aus dem Angestellten-Verhältnis. Vorsicht also: Als hauptberuflich selbständig gilt,

- wer in der Regel den größeren Teil des Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit bezieht,
- mehr als 20 Stunden pro Woche selbständig arbeitet
- und einen Mitarbeiter mehr als nur geringfügig (bis 400 Euro) beschäftigt.  

Wer allerdings  Gründungszuschuss erhalten möchte, muss sich in jedem Fall hauptberuflich selbständig machen. Mehr Tipps hierzu erhalten Sie in unserem neuen Ratgeber „Selbständig in Teilzeit“: www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/selbstaendig-in-teilzeit.html

Alternative: Private Krankenversicherung?

Sie wollen aufgrund der hohen und weiter steigenden Belastung in die private Versicherung wechseln? Das kann eine sinnvolle Option sein, aber fällen Sie die Entscheidung nicht übereilt, denn ein Wechsel ist meist eine Entscheidung fürs Leben. Sowohl die Rückkehr in die gesetzliche als auch der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen ist nur in Ausnahmefällen möglich und sinnvoll. Private Kassen orientieren sich nicht am Einkommen, sondern an Alter, Geschlecht, den Vorerkrankungen, dem Eigenanteil, den Sie zu zahlen bereit sind – und dem Leistungsumfang, den Sie beanspruchen wollen. Die private Versicherung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie gut verdienen und keinen Ehepartner oder Kinder ohne nennenswertes eigenes Einkommen haben (werden), die sie jetzt oder später mitversichern wollen.

Viele weitere Tipps zum Thema Versicherungen und Vorsorge erhalten Sie in unserem Workshop „In Zukunft gut vorgesorgt!“. Infos unter www.gruendungszuschuss.de/index.php


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5. XING-Tipp: Praktischer und besser sichtbar

Viele Punkte, die XING-Mitglieder nach dem großen Relaunch der Business-Plattform im Juni vermisst haben, sind inzwischen wieder aufgetaucht – und nützen noch mehr als zuvor: Neu ist etwa, dass die XING-Leiste am linken Rand, die einen Überblick über die neuesten Nachrichten, Kontakt-Anfragen und Job-Angebote gibt, jetzt immer sichtbar bleibt – auch wenn Sie tief in die Seite hinabscrollen. Ferner werden an immer mehr Stellen interessante  Zusatzinformationen angezeigt, etwa wenn Sie mit der Maus auf ein Bild oder ein Gruppenlogo zeigen. Probieren Sie es doch gleich einmal aus und bewegen Sie Ihre Maus auf das Bild eines Mitglieds. Sofort erfahren Sie, in welcher Firma es auf welcher Position arbeitet. Mit einem Klick auf das entsprechende Symbol können Sie sogleich eine Nachricht an das Mitglied schreiben und andere Funktionen nutzen.

Auch die erweiterte Suche ist jetzt wieder deutlich präsenter: Beim Relaunch war sie aus dem Hauptmenü entfernt worden. Jetzt ist sie rechts oben neben dem Suchfeld wieder direkt aufrufbar. Bereits wenn Sie mit der Maus auf den Link zeigen, erhalten Sie eine Auswahl, mit der Sie ganz gezielt zum Beispiel nach Mitgliedern suchen können. Sie erhalten hier eine Menge neuer Suchoptionen in diversen Bereichen von XING.

Die Mitglieder, mit denen Sie sich neu verbunden haben, können Sie jetzt ebenfalls besser finden:
Bisher wurde ein neuer Kontakt nach der Bestätigung nicht mehr angezeigt. Neu ist im Fenster für die Kontaktbestätigungen in der linken Leiste der zusätzliche Reiter "Neueste Kontakte". Darin finden Sie chronologisch sortiert Ihre zuletzt bestätigten "neuen" Kontakte.

Wie Sie die Möglichkeiten von XING noch besser für sich nutzen können, lernen Sie in unseren offiziellen XING-Seminaren, die wir im gesamten deutschsprachigen Raum anbieten. Sie erfahren Schritt für Schritt, wie Sie mit XING neue Kunden finden, wertvolle Kontakte knüpfen und bestehende Beziehungen nachhaltig pflegen können.

Weitere Informationen unter www.xing-seminare.com.


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6. Mikrokredit-Lexikon schafft Durchblick: Die 30 wichtigsten Begriffe

Sie wollen wissen, was genau eine Bürgschaft ist oder warum der effektive Jahreszins den besten Vergleichsmaßstab für Kreditkonditionen bietet? In einem Glossar auf www.bonsai-kredit.de erläutern wir in verständlicher Form die wichtigsten Begriffe rund um das Thema "Mikrokredite" - mit vielen Tipps für alle, die ein solches Kleindarlehen bei uns aufnehmen möchten. Unser Ziel ist es, Sie durch den Prozess der Kreditvergabe schnell, unbürokratisch und mit einem Höchstmaß an Transparenz zu begleiten: Sie sollen jeden Schritt bewusst gehen, und das Geld bestmöglich investieren.

Mikrokredite sind bereits ab einem Kreditvolumen von 1.000 Euro möglich. Bei sechs Monaten Laufzeit beträgt die Zinsbelastung in diesem Fall zum Beispiel insgesamt rund 25 Euro, bei 12 Monaten Laufzeit rund 47 Euro. Bei der Vergabe gehen wir nach der Methodik der „Stufenkredite“ vor: Der erste Kredit dient dem gegenseitigen Kennenlernen, bei zuverlässiger Rückzahlung können wir später, wenn – oft überraschend – größerer Kreditbedarf entsteht, im Rahmen der entstandenen Vertrauensbeziehung unbürokratisch auch höhere Kredite vergeben.

Hier können Sie die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Mikrokredite nachlesen:
www.bonsai-kredit.de/mikrokredit_glossar


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7. Aktion erweitert: In Verbindung mit einem Mikrokredit ist die fachkundige Stellungnahme kostenlos, ebenso die Beratung bei Verlängerung des Gründungszuschusses

Für alle, die mit dem Gründungszuschuss gründen wollen – und viele wollen das noch rechtzeitig vor den Gesetzesänderungen am 1. November tun – haben wir unser bislang bis 15. September befristetes Angebot verlängert: Wer bis 30. Oktober bei uns das Formular „fachkundige Stellungnahme“ (siehe Link unten) ausfüllt und dabei „Interesse an einem Mikrokredit“ ankreuzt, erhält bis zu 1,5 Stunden Beratung im Rahmen der fachkundigen Stellungnahme kostenlos.

Diese Aktion haben wir zudem erweitert: Nicht nur Erstgründer, sondern auch Selbständige, die nach Ende der neunmonatigen Grundförderung den Gründungszuschuss verlängern wollen, können in Verbindung mit einem Mikrokredit eine kostenlose 1,5-stündige Beratung in Anspruch nehmen. Damit ziehen Sie ein gutes halbes Jahr nach dem Start Zwischenbilanz, erkennen, wie Sie am einfachsten Ihren Gewinn erhöhen können. Wir helfen Ihnen beim Verlängerungsantrag und erstellen eine kurze Stellungnahme, die Ihre Chancen auf die zusätzlichen 1.800 Euro nach unserer Erfahrung deutlich erhöht.

Normalerweise berechnen wir für unsere entsprechenden Beratungen 79 Euro/Stunde. Sie sparen also rund 118,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Beratung und Prüfung finden durch sorgfältig ausgewählte, besonders erfahrene Gründungsberater statt.  Wir bieten diese Dienstleistung in 16 Städten bundesweit an.  

Wir können die kostenlosen Beratungen in Verbindung mit der Aufnahme eines Mikrokredits anbieten, weil wir im Rahmen einer fachkundigen Stellungnahme oder der GZ-Verlängerung ganz ähnliche Fragestellungen besprechen und prüfen müssen wie bei einem Kreditgespräch, das grundsätzlich immer kostenlos stattfindet. Wenn Sie das Formular ausfüllen, senden wir Ihnen daraufhin eine E-Mail zu, in der wir erläutern, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Nach einer schnellen Vorprüfung, ob die Unterlagen unsere Mindestkriterien erfüllen, stellen wir dann den Kontakt zu dem zuständigen Berater her.

Wir prüfen nicht nur die Plausibilität Ihres Businessplans und speziell Ihrer Umsatz- und Kostenplanung, sondern geben auch Tipps, wie Sie mit kleinen Strategieänderungen deutlich erfolgreicher durchstarten. Anders als viele andere Stellen prüfen wir Ihre Unterlagen auch aus dem Blickwinkel der Arbeitsagenturen und warnen Sie vor Fallstricken, die zu einer Ablehnung aus formalen Gründen führen können.

Als Erstgründer nutzen Sie bei Interesse bitte unser Formular „fachkundige Stellungnahme“ und kreuzen „Interesse an Mikrokredit“ an: www.gruendungszuschuss.de/index.php

Wenn Sie Ihren Gründungszuschuss verlängern wollen in Verbindung mit einem Mikrokredit, nutzen Sie folgendes Formular: www.gruendungszuschuss.de/index.php


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8. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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