Newsletter für Gründer & Selbständige

Newsletter 36/2011 (versendet am 27.10.2011)

News2Use, 36/2011: GZ-Kürzungen: Hoffnung auf Änderungen im Vermittlungsausschuss und konkreter Zeitplan, 90.000-Grenze geknackt, schneller überweisen

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
>> Jetzt ** 90.138 ** LeserInnen <<

--------------------------------------------------------------

Liebe Leserin, lieber Leser,

heute berichten wir über eine völlig überraschende Wendung beim Gründungszuschuss: Nach dem Veto des Bundesrats keimt Hoffnung auf, dass es im Vermittlungsausschuss doch noch zu inhaltlichen Nachbesserungen bei dem Gesetz kommt. Wir erklären die Hintergründe und was das ganz konkret für den Einführungstermin bedeutet.

Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserem heutigen Newsletter erstmalig mehr als 90.000 Empfänger erreichen. Außerdem: Mehr Tempo bei Überweisungen und warum Profile bei XING so häufig ausgedruckt werden.

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

--------------------------------------------------------------

INHALT

1. Widerstand aus den eigenen Reihen: Muss von der Leyen GZ-Kürzungen nachverhandeln?
2. Zeitplan: Wann treten die Änderungen beim Gründungszuschuss denn nun in Kraft? - Verwirrende Äußerungen bei einigen Arbeitsagenturen
3. Newsletter-Rekord: Jetzt über 90.000 Leser!
4. Unternehmer-Tipp: Mehr Tempo bei Überweisungen
5. XING-Tipp: Alle drei Sekunden wird ein XING-Profil gedruckt
6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

--------------------------------------------------------------


1. Widerstand aus den eigenen Reihen: Muss von der Leyen GZ-Kürzungen nachverhandeln?

Wie konnte es dazu kommen, dass der Bundesrat das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am vergangenen Freitag ablehnte? Ein Beitrag im Tagesspiegel liefert dazu interessante Hintergründe. Sie lassen leise Hoffnungen erwachen, dass die Kürzungen beim Gründungszuschuss womöglich doch noch abgewendet werden können.

Das Veto des Bundesrats kam für Arbeitsministerin von der Leyen offenbar überraschend. Für den Einspruch und die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen im Bundesrat nötig. Die Opposition verfügt über 30 Stimmen, die Regierung über 25. Die restlichen Stimmen entfallen auf „neutrale Bundesländer“, die aus einer Koalition von Parteien geführt werden, die zum Teil der Bundesregierung angehören, zum Teil der Opposition. Auf deren Neutralität und die Geschlossenheit der eigenen Reihen hatte sich von der Leyen verlassen. Offenbar zu Unrecht. Zwar veröffentlicht der Bundesrat das Abstimmungsverhalten der Länder prinzipiell nicht, aber es muss einigen Widerstand gegeben haben.

Laut "Tagesspiegel" war es Reiner Haseloff, der erst im März 2011 gewählte und ansonsten recht unscheinbare Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, also Chef einer an sich „neutralen“ CDU/SPD-Landesregierung, der letztlich für das Veto verantwortlich war. Am Vorabend der Bundesratsentscheidung plädierte er in der Spitzenrunde der Union mit solchem Nachdruck für Änderungen am Gesetz, dass Kanzlerin Angela Merkel nachgab. (Von der Leyen war an diesem Abend nicht anwesend.)

Es wurde zunächst beschlossen, das Gesetz von der Tagesordnung des Bundesrats zu nehmen und es hinsichtlich der von Haseloff genannten Punkte nachzubessern. Erst am nächsten Morgen, unmittelbar vor der Sitzung, wurde den Ländervertretern dann klar, dass in diesem Fall die dreiwöchige Einspruchsfrist (ab Verabschiedung durch den Bundestag) verstrichen wäre. Der einzige Weg für die Länder, doch noch Nachbesserungen zu erreichen, war also, mit Stimmen der CDU noch am selben Tag Veto einzulegen – eine peinliche Niederlage für Ministerin von der Leyen.

Andererseits hatten die Bundesländer ihre Bedenken ja bereits im Juli deutlich gemacht. Schon damals hatten sie, unter anderem mit den Stimmen der bayerischen Landesregierung und offensichtlich auch Sachsen-Anhalts und Mecklenburg-Vorpommerns, die Kürzungen beim Gründungszuschuss rundweg abgelehnt. Haseloff und andere Ministerpräsidenten fürchten vor allem eine Verlagerung der Kosten für Arbeitslose vom Bund auf die Länder, wenn Arbeitslose statt zu gründen in die Langzeitarbeitslosigkeit abrutschen. Ostdeutsche Kommunen sind besonders betroffen. Allein für Sachsen-Anhalt ist mit Mehrkosten von 50 Millionen Euro zu rechnen. Haseloff verlangte laut "Tagesspiegel" mehr Augenmaß von der Regierung, auch dürfe man die Kommunen nicht überfordern. Die Kürzungspläne seien zu radikal.

Laut "Tagesspiegel" muss Ursula von der Leyen nun „eine Verhandlungsrunde mit den Ländern einplanen“. Zwar könnte der Bundesrat das Gesetz nicht aufhalten, wenn der Bundestag es mit Kanzlermehrheit beschließt, offenbar ist aber auch die erforderliche absolute Mehrheit im Bundestag nicht mehr sicher.

Bei den Verhandlungen soll es um die folgenden drei Punkte gehen:

- Die Gründungszuschuss soll unverändert als Pflichtleistung erhalten bleiben und seine Dauer nicht verkürzt werden. Die Länder sehen in ihm ein wirksames Instrument, Arbeitslose und ganz besonders auch Gründerinnen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

- Die Förderung von Betrieben, die Jugendlichen eine Einstiegsqualifizierung bieten, soll erhalten bleiben.

- Die Förderdauer beim Eingliederungszuschusses für Arbeitnehmer ab 50 Jahren soll nicht gekürzt werden.

SPD und Grüne hatten sich noch mehr Änderungen erhofft, stimmten dann aber dem auf diese Punkte eingeschränkten Vermittlungsverfahren zu. Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Grünen, erklärte: „Der Stopp der Instrumentenreform durch den Bundesrat ist ein knallhartes Signal an die Ministerin. Der Kahlschlag bei der Arbeitsförderung wird auch von ihren eigenen Leuten in den Ländern nicht unterstützt.“

Der Bericht nährt zaghafte Hoffnungen, dass es doch noch zu einer teilweisen Rücknahme der Kürzungspläne kommen könnte. Besonders wichtig wäre aus unserer Sicht eine Korrektur der völlig überzogenen und von allen Experten (selbst Befürwortern) als unrealistisch gesehenen Budgetkürzung um 75 Prozent, die in Verbindung mit der Abschaffung des Rechtsanpruchs zu einem hohen Maß an Willkür und Ungleichbehandlung unter den Gründern führen würde sowie dazu, dass deutlich weniger Arbeitslose in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Ob diese aufkeimenden Hoffnungen sich aber bewahrheiten, bleibt abzuwarten. Gründungsinteressierte sollten ihre Gründung vorantreiben und eine fachkundige Stellungnahme einholen, so dass sie im Fall eines abschließenden Beschlusses durch den Bundestag noch vor Inkrafttreten der Neuregelung gründen können, auch wenn sie im Grunde etwas mehr Vorbereitungszeit benötigen/sich wünschen würden.

gruendungszuschuss.de bietet Gründern Unterstützung bei der Formulierung des Businessplans und bei der Antragstellung. Mit unserer Hilfe können Sie die Fertigstellung Ihrer Unterlagen beschleunigen:
www.gruendungszuschuss.de/service-menue/beratung.html


--------------------------------------------------------------


2. Zeitplan: Wann treten die Änderungen beim Gründungszuschuss denn nun in Kraft? Verwirrende Äußerungen bei einigen Arbeitsagenturen

Was bedeutet das Veto des Bundestags konkret für den weiteren Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens? Wann ist mit dem Inkrafttreten der Änderungen zu rechnen?

Eigentlich wollten heute Abend bereits im Vermittlungsausschuss Ländervertreter mit Mitgliedern des Bundestags über das umstrittene „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ verhandeln, mit dem der Gründungszuschuss neu geregelt werden soll. Aufgrund von Terminfindungsproblemen bei den Beteiligten wurde dieser Termin allerdings verschoben, was nicht ausschließt, dass zwischen den Beteiligten bereits Abstimmungen im kleineren Kreis stattfinden.

Am wahrscheinlichsten ist ein Ausschuss-Termin in der nächsten oder übernächsten Sitzungswoche des Bundestags, also in der 45. oder 47. Kalenderwoche. Der Vermittlungsausschuss tagt meist in der Mitte der Woche abends, also zum Beispiel am 9. November oder am 23. November. Folgende Szenarien sind denkbar:

1. Der Vermittlungsausschuss erzielt einen Kompromiss. Zunächst muss dann der Bundestag das veränderte Gesetz noch einmal mit einfacher Mehrheit beschließen. Anschließend hat der Bundesrat die Möglichkeit, erneut Einspruch zu erheben, was aber nach erfolgreicher Vermittlung sehr unwahrscheinlich ist. Ohne erneutes Veto des Bundesrats würde das "veränderte" Gesetz dann ohne weitere Abstimmung direkt an den Bundespräsidenten zur Prüfung und Unterschrift gehen.

2. Der Vermittlungsausschuss erzielt keinen Kompromiss bzw. der Bundestag entscheidet sich, das Veto des Bundesrats zu ignorieren. Dann stimmt zunächst erneut der Bundesrat ab, ob er sein Veto aufrechterhält. Sollte er dies tun, muss der Bundestag das Gesetz mit Kanzlermehrheit (absolute Mehrheit der gewählten Abgeordneten) beschließen. Der Bundesrat kann auch auf den Einspruch verzichten. Dann geht das Gesetz unverändert und ohne weitere Abstimmung im Bundestag direkt an den Bundespräsidenten.

Wie berichtet, kann der Vermittlungsausschuss bis zu dreimal tagen, bevor die Vermittlung als gescheitert gilt. Er hat auch die Möglichkeit, die Verhandlungen an einem anderen Termin fortzusetzen, sich also öfter als dreimal zu treffen. Zudem kann er eine Arbeitsgruppe mit vertiefenden Verhandlungen betrauen. Häufig ist für die Vermittlung aber nur eine einzige Sitzung notwendig, zum Beispiel weil die entscheidenden Akteure sich schon im Vorfeld geeinigt haben.

Sollte es zu einer Einigung in der ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses kommen, wären die daraufhin notwendigen Abstimmungen im Bundesrat und ggf. Bundestag noch in derselben Sitzungswoche möglich, also zum Beispiel bis Freitag, den 11. November bzw. Freitag, den 25. November. Von da ab gerechnet muss man erfahrungegemäß zwei bis drei Wochen für die Prüfung durch den Bundespräsidenten einrechnen, was unter obigen Annahmen als Termin für das Inkrafttreten Anfang Dezember oder Mitte Dezember wahrscheinlich erscheinen lässt.

Falls mehrere Sitzungen des Vermittlungsausschusses nötig sind, könnte sich das Verfahren noch weiter hinziehen. Andererseits ist es auch nicht völlig auszuschließen, dass der Vermittlungsausschuss sich doch früher trifft oder der Bundespräsident die Prüfung ungewöhnlich schnell vollzieht.


Verwirrende Äußerungen bei einigen Arbeitsagenturen

Zu erheblicher Verwirrung führen momentan die Auskünfte von Mitarbeitern einiger Arbeitsagenturen. u.a. Oldenburg. Diese gehen noch davon aus, dass das Gesetz zum 1.11.2011 in Kraft tritt und raten Gründungswilligen, bis spätestens Montag, 31.10.2011 das Gewerbe bzw. die selbständige Tätigkeit anzumelden. Sie hätten die Anweisung, Anträge mit späterem Gründungsdatum zu sammeln und zunächst nicht zu bewilligen. Hintergedanke der Agenturen: "Nach dem Inkrafttreten sammeln wir erst mal alle Anträge und schauen, wie viel Geld uns überhaupt für den Gründungszuschuss bis Jahresende zur Verfügung gestellt wird. Dann erst entscheiden wir, welche Anträge wir bewilligen."

Auf den Hinweis, dass das Gesetz ja noch gar nicht verabschiedet ist und bis zum Inkrafttreten ein Rechtsanspruch besteht, hört man dann schnell den Hinweis, das Gesetz könne ja vielleicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Ist das tatsächlich möglich? - Unseres Wissens können nur Gesetze, die ausschließlich rechtliche Vorteile bringen (wie die Vereinfachung der Grundsätze für elektronische Rechnungen) rückwirkend in Kraft gesetzt werden, andernfalls wäre das Prinzip der Rechtssicherheit verletzt. Wir werden zu diesem Thema aber weiter auf unserer Seite berichten. Für viele Gründer ist ja nicht allein entscheidend, dass sie später Recht erhalten, sondern auch, dass sich durch das Verhalten der Arbeitsagentur möglicherweise die Bewilligung und Auszahlung des Zuchusses verzögern könnte.

Insofern gilt weiterhin unser Rat: Die Verzögerungen verschaffen Gründungsinteressierten, die erst jetzt arbeitslos geworden sind oder von den Gesetzesänderungen erfahren haben, die Chance, vielleicht doch noch zu den alten Bedingungen zu gründen. Lassen Sie sich aber nicht zu viel Zeit und gründen Sie im Zweifelsfall lieber ein wenig früher – mit dem Gründungszuschuss in der Tasche! Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Formulierung des Businessplans und auch bei der Antragstellung. Weitere Infos unter:

www.gruendungszuschuss.de/service-menue/beratung.html


--------------------------------------------------------------


3. Newsletter-Rekord: Jetzt über 90.000 Leser!

Wir haben es geschafft: Heute erhalten zum ersten Mal mehr als 90.000 Empfänger unseren Newsletter. Wir freuen uns sehr, vor allem aber danken wir Ihnen, unseren treuen Leserinnen und Lesern. Als wir am 1.8.2003, also vor acht Jahren und knapp drei Monaten, unseren ersten Newsletter versendeten, hießen wir noch ueberbrueckungsgeld.de. Damals ging er an 139 Leserinnen und Leser und wir berichteten unter anderem darüber, dass die Zahl der geförderten Gründungen erstmals die Grenze von einer Million überschritten hatte. Einen großen Teil unserer Abonnenten haben wir seitdem über unsere im Dezember 2003 gegründete XING-Xpert-Gruppe "Gründer und Selbständige" gewonnen, viele abonnieren unseren Newsletter auch direkt per E-Mail (Anmeldung über unsere Website).

Unser Ziel war es und ist es, mit unseren "News2Use" Nutzen für Gründer und bereits Selbständige zu schaffen. Wir wollen, dass in jedem Newsletter für jeden von Ihnen etwas dabei ist, ob es um neue Gesetze und Urteile, interessante Studien, Tipps zum Networking, zur Buchhaltung oder zu Mikrokrediten geht. Zurzeit berichten wir natürlich besonders häufig über die Änderungen beim Gründungszuschuss. Wir haben aber nicht vergessen, dass ein großer Teil unserer Leser den Newsletter bereits seit vielen Jahren bezieht und die Gründung schon lange hinter sich hat. Wir haben daher viele spannende Themen und Tipps vorbereitet, damit auch die bereits Selbständigen unter Ihnen wieder mehr auf ihre Kosten kommen.


--------------------------------------------------------------


4. Unternehmer-Tipp: Mehr Tempo bei Überweisungen

Wenn Sie derzeit auf elektronischem Weg eine Überweisung aufgeben, hat Ihre Bank laut Überweisungsgesetz (ÜG) bis zu drei Geschäftstage Zeit, bis das Geld auf dem Konto des Empfängers eintreffen muss, bei einer Überweisung mit Papierbelegen sogar vier Tage. Manche Bank hat das in der Vergangenheit – insbesondere bei der Überweisung größerer Beträge – ausgenutzt, um Zinsgewinne zu erzielen. Zum 1.1.2012 verkürzt sich diese Frist auf nur noch einen Geschäftstag bei elektronischen Überweisungen und zwei Tage bei papierhaften Überweisungen. Natürlich gilt das nur, wenn alle Angaben fehlerfrei vorliegen.

Die Banken dürfen selbst festlegen, dass bis zu einer bestimmten Uhrzeit erteilte Aufträge erst als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten. Bei der Stadtsparkasse München zum Beispiel werden ab 1.1.2012 Online-Überweisungen oder Überweisungen am sb-Terminal, die an einem Werktag bis 14.30 Uhr eintreffen, noch angenommen, das Geld ist dann spätestens am nächsten Bankgeschäftstag beim Empfänger.

Für Sie als Selbständigen bringt das durchaus Vorteile mit sich: Wenn Sie zum Beispiel Toner für Ihren Drucker bestellen und die Ware erst nach Zahlungseingang in den Versand geht, muss – wenn Sie an einem Werktag vor der jeweils von der Bank festgelegten Uhrzeit elektronisch überweisen – der Versender direkt am nächsten Tag handeln. Die andere Seite: Wenn ein Kunde angibt, dass er eine Rechnung vormittags online überwiesen hat, muss das Geld schon am nächsten Tag auf Ihrem Konto sein. Dadurch entfallen sicher so manche Ausreden säumiger Zahler ...

Als Geschäftstag gelten übrigens alle Werktage außer Samstag, an denen beide beteiligte Banken tatsächlich geöffnet haben. Hat eine der Banken geschlossen, zum Beispiel aufgrund eines nicht bundeseinheitlichen Feiertags, verlängert sich die Frist um einen Bankgeschäftstag.


--------------------------------------------------------------


5. XING-Tipp: Alle drei Sekunden wird ein XING-Profil gedruckt

XING hat untersucht, welche Seiten des Networking-Portals besonders häufig ausgedruckt werden, und dabei Erstaunliches festgestellt: Oder hätten Sie gedacht, dass alle drei Sekunden ein XING-Profil ausgedruckt wird? Die Betreiber des Networking-Portals waren selbst überrascht und wollen nun die Druckversion visuell ansprechender und weniger nüchtern gestalten.

Die Funktion „Profil drucken“ steht Nutzern in der rechten Spalte neben dem XING-Profil zur Verfügung. Falls das angezeigte Mitglied kein direkter Kontakt von Ihnen ist, müssen Sie die entsprechende Funktion zunächst mit „Mehr“ einblenden. Es geht aber auch einfacher: Drücken Sie die Tastenkombination Strg und P und es wird ebenfalls eine entsprechend optimierte Version des Profils ausgedruckt. 83 Prozent der XING-Mitglieder nutzen übrigens diese Abkürzung, haben die Entwickler bei ihren Messungen festgestellt.

Eine weitere interessante Statistik: Zwei Drittel der Ausdrucke werden mit dem Internet-Explorer (IE) angefertigt. Offenbar wird die Funktion also besonders häufig im Firmenumfeld genutzt, wo der IE noch immer stark verbreitet ist. Vermutlich gibt es viele Auftrag- und vor allem Arbeitgeber, die Profile potenzieller (freier) Mitarbeiter ausdrucken, um sich einen Überblick zu verschaffen oder gezielt Kandidaten zu kontaktieren. Und sicher gibt es auch zahllose Verkäufer, die die Profile potenzieller Kunden ausdrucken, um sie anschließend gut vorbereitet anzurufen.
 
Am Anfang jedes unserer XING-Seminare steht die Optimierung Ihres eigenen XING-Profils. Denn ein guter Auftritt ist entscheidend dafür, dass andere Mitglieder sich Ihr Profil anschauen, dass sie von sich aus auf Sie zukommen und vor allem auch, dass es die richtigen, von Ihnen gewünschten Personen sind. Mehr zum Seminar erfahren Sie unter: www.xing-seminare.com


--------------------------------------------------------------


6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

(...)

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Workshop

Effektive Pressearbeit

04.06.18 München
  Mehr...

Xing-Workshop

Xing optimal nutzen

  Mehr...