Newsletter für Gründer & Selbständige

42/2011 (versendet am 07.12.2011)

News2Use, 42/2011: Einsparungen wider Willen beim Gründercoaching? Wie die Frist bei GZ-Beantragung einhalten? Wann besser auf Vorkasse bestehen?

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

>> Jetzt ** 90.340 ** LeserInnen <<

--------------------------------------------------------------

Liebe Leserin, lieber Leser,

als Folge der Kürzungen beim Gründungszuschuss könnte es dazu kommen, dass auch sehr viel weniger Gründer das Gründercoaching Deutschland beantragen können. Darüber haben wir mit Luise Thomas, der zuständigen Referentin der KfW-Bankengruppe, gesprochen.

In den Blog-Kommentaren auf unserer Website wird gerade heiß diskutiert wird, welcher Zeitpunkt bei einer Gründung ausschlaggebend ist, um noch die Förderung nach altem Recht zu erhalten. Wir bringen Licht ins Dunkel.

Außerdem erhalten Sie die zehn besten Tipps, um Ihr XING-Profil zu optimieren, und wir erklären, wie Sie verhindern, dass Sie auf offenen Rechnungen sitzen bleiben.

Und zum Ende des Jahres möchten wir Ihnen etwas Nützliches schenken: unseren Excel-Jahresplaner 2012-2014 als kostenlosen Download.

Eine frohe Adeventszeit wünscht
Ihr Andreas Lutz

--------------------------------------------------------------

INHALT

1. KfW-Interview: Einsparungen wider Willen bald auch beim Gründercoaching Deutschland?
2. Darauf kommt es an: So halten Sie die Frist bei Beantragung des Gründungszuschusses ein
3. XING-Tipp: zehn Tipps für die Profiloptimierung
4. Bei Zweifeln an Zahlungsfähigkeit: Leistung nur gegen Vorkasse!
5. Kalender bis zum Jahr 2014 - kostenloser Download auf gruendungszuschuss.de
6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

--------------------------------------------------------------


1. KfW-Interview: Einsparungen wider Willen bald auch beim Gründercoaching Deutschland?

Während beim Gründungszuschuss gespart werden soll, stehen für das Gründercoaching Deutschland eigentlich ausreichend Mittel zur Verfügung. Fraglich ist allerdings, ob es künftig noch genug Gründer gibt, die ihn beantragen können! Denn die großzügige Beratungsförderung erhält nur, wer zuvor den Gründungszuschuss bewilligt bekam – und das werden künftig deutlich weniger Gründer sein. Wem die Arbeitsagentur den Gründungszuschuss versagt, der wird damit gleich mehrfach benachteiligt. Eine Lösung wäre, nicht mehr den Gründungszuschuss, sondern den vorherigen Arbeitslosengeld-I-Bezug zur Fördervoraussetzung zu machen. Wir haben hierzu die KfW befragt, die das Gründercoaching Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vergibt.

Gruendungszuschuss.de: Wie werden sich die Kürzungen beim Gründungszuschuss auf das Gründercoaching Deutschland auswirken? Sind Ihre Ziele in Bezug auf die Vergabe noch erreichbar?

Luise Thomas, zuständige Referentin der KfW Bankengruppe: Wir halten die Ziele nach wie vor für realistisch. Dennoch kann eine genaue Aussage im Vorfeld der Neujustierung des Gründungszuschusses zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Die KfW wird jedoch in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Entwicklung sorgfältig beobachten und bei einem eventuell eintretenden Antragsrückgang Maßnahmen abstimmen, die die Nachfrage im Gründercoaching Deutschland aus Arbeitslosigkeit stimulieren könnten. So ist zum Beispiel vorstellbar, durch eine verstärkte Kommunikation in Agenturen für Arbeit und Jobcentern eine engere Verzahnung der Bezieher eines Gründungszuschusses mit der Beratungsförderung durch das Gründercoaching Deutschland zu erreichen.

Frage: Ist es sinnvoll oder gibt es bereits konkrete Planungen, das Gründercoaching Deutschland nicht mehr vom Gründungszuschuss, sondern vom vorherigen Arbeitslosengeld-I-Bezug abhängig zu machen?

Antwort: Derartige Planungen gibt es zurzeit nicht. Es gelten weiterhin die Fördervoraussetzungen gemäß Ziffer 3.1 der Richtlinie vom 1.4.2011, wonach die Existenzgründer im ersten Jahr nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Leistungen aus dem Gründungszuschuss (§57 SGB III), Einstiegsgeld (§16b SGB II), Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§16c SGB II) oder Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§20 SGB II) beziehen müssen.

Frage: DIW-Forschungsdirektor Prof. Kritikos sagt in einer gerade veröffentlichten Studie voraus, dass ein großer Teil der ALG-I-Bezieher, denen der Gründungszuschuss versagt wird, sich trotzdem selbständig machen wird, häufig zunächst im Rahmen einer nebenberuflichen Selbständigkeit. Wie schätzen Sie den Beratungsbedarf dieser Gruppe ein und soll sie einen Zugang zum Gründercoaching Deutschland erhalten?

Antwort: Ziel der Förderung von Gründungen aus Arbeitslosigkeit ist, dass die Selbständigkeit Arbeitslosigkeit tatsächlich beendet. Da gerade nebenberufliche Selbständigkeiten dies regelmäßig nicht tun, sind sie aus dem Bereich der Arbeitsförderung und der Grundsicherung nicht förderbar. Auch die Antragsberechtigung zum Gründercoaching bei Gründungen aus Arbeitslosigkeit hängt davon ab, ob die Tätigkeit des Gründers auf eine Vollexistenz ausgerichtet ist. Es besteht aber jetzt schon die Möglichkeit, im Gründercoaching Deutschland Gründungen zu fördern, die zunächst im Nebenerwerb betrieben werden. Der Existenzgründer muss jedoch im Rahmen der Antragstellung darlegen können, dass das Vorhaben mittelfristig seinen Haupterwerb darstellen wird. Die Fördersätze sind dann allerdings niedriger als bei „Gründercoaching Deutschland: Gründungen aus Arbeitslosigkeit“ (90-Prozent-Förderung).

Unser Fazit: Der Gründungszuschuss bleibt Voraussetzung für das Gründercoaching und wird damit zunehmend zum Engpassfaktor, zumindest was den Teil der Gründer betrifft, die sich aus dem ALG-I-Bezug heraus selbständig machen. Es ist noch nicht absehbar, ob die geplanten Einsparungen von den Arbeitsagenturen tatsächlich eins zu eins umgesetzt werden, insbesondere ist es gut möglich, dass beratungsaffine Gründer mit höherer Wahrscheinlichkeit den Gründungszuschuss erhalten und dann auch häufiger Beratung in Anspruch nehmen. Sollte es trotzdem zu einem nennenswerten Rückgang der Anträge auf Gründercoaching kommen (was wir vermuten), wird die KfW dieses Instrument zunächst stärker bewerben. Eine Änderung der Fördervoraussetzungen ist nicht geplant, aber auch nicht ausgeschlossen. Wer zunächst nebenberuflich gründet, kann auch Gründercoaching beantragen, allerdings beträgt der Eigenanteil dann 50 (neue Bundesländer: 75) Prozent.

Tipp: Wenn Sie das Kontaktformular unter www.gruendungszuschuss.de/rueckruf ausfüllen, rufen wir Sie kostenlos zurück und informieren Sie darüber, welche Arten von Beratungsförderung Sie in Anspruch nehmen können, abhängig von Bundesland, Gründungsdatum, Branche und weiteren individuellen Faktoren. Wir empfehlen Ihnen von uns geprüfte, besonders erfahrene Gründungs- und Unternehmensberater in Ihrer Nähe.


--------------------------------------------------------------


2. Darauf kommt es an: So halten Sie die Frist bei Beantragung des Gründungszuschusses ein

Die Kommentarfunktion auf unserer Website erfreut sich großer Beliebtheit und macht allmählich unserer XING-Gruppe Konkurrenz. Das zurzeit meistdiskutierte Thema: Was ist eigentlich entscheidend dafür, dass mein Antrag auf Gründungszuschuss noch als rechtzeitig gestellt gilt? Ist es das auf den Gründungszuschuss-Antrag aufgedruckte Datum der Antragstellung, der Termin, den ich bei der Anmeldung beim Gewerbe- bzw. Finanzamt als Gründungsdatum angebe, oder der Tag, an dem ich meine Unterlagen vollständig abgebe? Erschwerend kommt hinzu, dass die Deadline, also das Inkrafttreten des Gesetzes nicht klar ist, weil niemand genau sagen kann, wann das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vom Bundespräsidenten unterschrieben und daraufhin veröffentlicht wird. Was dazu bekannt ist, haben wir in unserem letzten Newsletter ganz genau dargestellt.

Die Berater bei den Arbeitsagenturen sind sich selbst nicht ganz einig: In den vergangenen Wochen hatten wir es mehrfach mit verunsicherten Gründungswilligen zu tun, deren Arbeitsberater ihnen gesagt hatten, sämtliche Unterlagen müssten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens vorliegen, nur dann greife das alte Recht. Das ist so allerdings nicht richtig: „Maßgebend ist das Datum der Gründung“ antwortet die Pressestelle der Bundesagentur auf unsere diesbezügliche Frage und bestätigt damit unsere langjährige Erfahrung.

Was bedeutet das konkret? Das Gründungsdatum ist das Datum, das Sie in Ihrer Gewerbe- bzw. steuerlichen Anmeldung als solches angeben. Als Gewerbetreibender müssen Sie Ihre Gründung beim Gewerbeamt melden, als Freiberufler gehen Sie direkt zum Finanzamt und melden Ihre Gründung steuerlich an. Ein Diskussionsteilnehmer hat sogar herausgefunden, dass bei dem für ihn zuständigen Gewerbeamt eine Rückdatierung des Gründungsdatums möglich ist, und geht nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur davon aus, dass er sozusagen nach Inkrafttreten des Kürzungsgesetzes rückwirkend gründen kann. Wir halten eine Rückdatierung allerdings für angreifbar und raten im Zweifelsfall dazu, lieber einige Tage früher zu gründen, um auf der sicheren Seite zu stehen. Sobald Sie Ihre Selbständigkeit angemeldet haben, müssen Sie Ihre Agentur für Arbeit über diesen Schritt informieren, denn mit der hauptberuflichen Gründung gilt die Arbeitslosigkeit als beendet. Die Agentur wird Ihnen deshalb postwendend einen Aufhebungsbescheid über das Arbeitslosengeld schicken und die Zahlungen einstellen. Weisen Sie die Arbeitsagentur bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass Sie den Antrag auf Gründungszuschuss kurzfristig nachreichen werden. Ihr Berater wird in aller Regel Verständnis dafür haben, dass Sie sich den bisherigen Gründungszuschuss sichern wollen, aber noch etwas Zeit benötigen, um den Businessplan zu erarbeiten. Wenn er dabei die Darstellung in diesem Artikel bestätigt, ist dies sicherlich beruhigend für Sie.

Noch vor der Gründung müssen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit abgeholt haben (Datum der Abholung wird von der Arbeitsagentur eingedruckt), das ist eine zwingende Voraussetzung dafür, dass Sie überhaupt Anspruch auf Gründungszuschuss haben. Zudem müssen Sie zum Zeitpunkt der Gründung mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein, wobei eine Sperrzeit ebenfalls als Arbeitslosigkeit zählt. Abholen und Anmelden lassen sich relativ schnell erledigen, es handelt sich um rein formale Akte.

Etwas länger dauern kann es, bis Sie den Antrag vollständig abgeben können, denn in der Zwischenzeit müssen Sie Ihren Businessplan schreiben, ihn von einer fachkundigen Stelle begutachten lassen und weitere Voraussetzungen erfüllen. Eine nachträgliche Abgabe kommt häufig vor, manche Gründer lassen sich damit sogar mehrere Monate Zeit. Allerdings bedeutet das: Sie erhalten bis zur Abgabe und Bewilligung weder Arbeitslosengeld noch Gründungszuschuss und haben auch erst dann letzte Gewissheit, dass die Förderung bewilligt wird. Außerdem belasten Sie sich mit dem Schreiben des Businessplans, während Sie ja eigentlich alle Energie für den Aufbau der Selbständigkeit benötigen. Und wenn Ihre Selbständigkeit sich nicht so positiv wie erhofft entwickelt, stellt dies die Tragfähigkeit Ihres Businessplans in Frage. Vor allem aber riskieren Sie angesichts der Gesetzesänderungen, dass Ihr Antrag sehr viel kritischer geprüft wird und er – ob zu Recht oder nicht – mit dem Hinweis auf die allgemeinen Einsparungen zunächst einmal abgelehnt wird.

Wir empfehlen deshalb dringend, den Businessplan schnellstmöglich in einer genehmigungsfähigen Version zu erstellen und einzureichen. Es hindert Sie schließlich niemand daran, den Plan nachträglich noch weiter zu verbessern. Tipp: Holen Sie den Berater nicht erst ins Boot, wenn Sie den Businessplan fertig geschrieben haben, sondern nutzen Sie ihn als Sparringspartner, der Sie beim Schreiben begleitet, motiviert und Ihnen Anregungen gibt, die Sie dann gleich einbauen können. Das beschleunigt das Schreiben des Businessplans ungemein. Unter www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen empfehlen wir bundesweit erfahrene Gründungsberater, die Sie gerne unterstützen. Mit dem Berater können Sie die genaue zeitliche Vorgehensweise auch ganz individuell besprechen und so Fallstricke vermeiden. Vielleicht kommen Sie im Gespräch auch zum Ergebnis, dass Sie sich lieber noch etwas mehr Zeit mit der Gründung lassen sollten, um dann ganz entspannt und gut vorbereitet zu einem späteren Zeitpunkt Gründungszuschuss zu beantragen.

Fazit: Noch ist es Zeit, sich den Gründungszuschuss in seiner alten Form zu sichern. Um die formalen Voraussetzungen zu erfüllen, genügt es, rechtzeitig den Antrag auf Gründungszuschuss abzuholen und die Selbständigkeit anzumelden. Erstellen Sie dann begleitet von einem erfahrenen Berater möglichst schnell Ihren Businessplan und reichen Sie diesen ein. Auf diese Weise haben Sie die besten Chancen, sich den Gründungszuschuss in seiner bisherigen Form zu sichern.


--------------------------------------------------------------


3. XING-Tipp: zehn Tipps für die Profiloptimierung

Das eigene Profil ist die zentrale Anlaufstelle auf XING. Hier finden Besucher mehr Informationen über Ihr Produkt, Ihre Dienstleistung oder Sie selbst als Person. Daher gehört die Optimierung des eigenen Profils zu Ihren wichtigsten Aktivitäten auf XING.

a. Sie haben maximal zehn Sekunden: Innerhalb dieser sehr kurzen Zeitspanne entscheidet ein Besucher, ob er Ihr Profil länger betrachtet oder woanders hinklickt. Sie sollten daher gerade die nächsten drei Tipps unbedingt umsetzen, um für einen positiven ersten Eindruck zu sorgen.

b. Zeigen Sie sich von Ihrer professionellen Seite: Das Profil-Bild bei XING sollte unbedingt von einem professionellen Fotografen stammen und Sie nicht in einer privaten Situation zeigen. Bilder sagen mehr als tausend Worte!

c. Nutzen Sie das Feld “Firma” optimal aus: Ihr Bild, Ihr Name und der Firmenname tauchen in XING immer wieder an verschiedensten Stellen in Kombination auf. Nutzen Sie diese Werbefläche wie eine Schaufensterbeschriftung für Ihre Firma sinnvoll. Sie haben dafür bis zu 80 Zeichen Platz!

d. Richten Sie eine “Über mich”-Seite ein: Die “Über mich”-Seite wurde von XING Mitte 2011 neu platziert und steht seitdem sehr zentral im XING-Profil. Stellen Sie Ihr Angebot hier optimal dar.

e. Nutzen Sie das Feld “Profilstatus”: Hier können Sie den Besuchern einen kurzen Status mitteilen, auf ein besonderes Angebot hinweisen oder Auskünfte zu aktuellen Themen oder Ihren Kontaktdaten geben. Die wenigsten wissen allerdings, dass der Status beim Abspeichern als Meldung an das gesamte eigene Netzwerk gesendet wird - und zwar jedes Mal! Sie können diese automatischen Meldungen in den Einstellungen zur Privatsphäre unter “Neues aus Ihrem Netzwerk” abschalten.

f. Zeigen Sie Persönlichkeit: Gerade bei XING geht es nicht nur um Fakten und Business. Im Networking ist der menschliche Faktor immens wichtig, oft entscheiden Sympathie und Charakter über den Erfolg. Persönliches zählt, Geschäftliches ergibt sich! Gemeinsame Interessen weisen beispielsweise auf Anknüpfungspunkte für die Kontaktaufnahme und das erste Gespräch hin.

g. Denken Sie an die Datenfreigaben: Ihre eigenen Kontaktdaten bleiben verborgen, sie müssen jedem Kontakt einzeln freigeschaltet werden. Das können Sie selbst testen, indem Sie auf Ihrem Profil die “Ansicht für Profilbesucher” öffnen. Darin sind Ihre Kontaktdaten ausgeblendet.

h. Beachten Sie den Reiter “Aktivitäten”: Alles, was Sie hier sehen, wurde jeweils Ihren direkten Kontakten auf deren Startseite unter “Neues aus Ihrem Netzwerk” angezeigt! Die Grundeinstellungen von XING sehen zudem vor, dass jeder Ihrer Kontakte in diesen Bereich klicken und ihn einsehen kann.

i. Fangen Sie heute an: Den meisten XING-Mitgliedern ist klar, wie wichtig die Optimierung des XING-Profils ist. Doch viele leiden an „Aufschieberitis“, sodass selbst einfache Tipps doch nicht umgesetzt werden. Fangen Sie daher gleich jetzt an und setzen Sie wenigsten einen unserer Tipps um.

j. Werden Sie zum Serientäter: Planen Sie regelmäßig Zeit ein, in der Sie Ihre Eigendarstellung auf XING weiter ausbauen.

Am Anfang jedes unserer XING-Seminare steht die Optimierung Ihres eigenen XING-Profils. Viele Teilnehmer berichten, dass schon alleine die Umsetzung der zwei bis drei wichtigsten Anregungen aus dem Seminar zu spürbar mehr Neugeschäft führt. Mehr zum Seminar erfahren Sie unter: www.xing-seminare.com.


--------------------------------------------------------------


4. Bei Zweifeln an Zahlungsfähigkeit: Leistung nur gegen Vorkasse!

Das Risiko eines Zahlungsausfalls können Sie vermeiden oder deutlich reduzieren, indem Sie Vorkasse verlangen oder zumindest eine Anzahlung vereinbaren. In vielen Branchen ist das eine Selbstverständlichkeit: Denken Sie zum Beispiel an den Einzelhandel oder einfache Dienstleistungen, wo Sie direkt bar oder mit Karte bezahlen müssen, oder an den Versand- und Internethandel, wo für Neukunden die Zahlung per Kreditkarte, Vorabüberweisung, Lastschrift und Nachnahme verbreitet ist. Bei größeren Anschaffungen ist es auch üblich, eine Anzahlung zu leisten und den Rest bei Lieferung zu begleichen, also wenn die Möbel aufgebaut sind oder das Flugticket übergeben wird.

Sofern Sie nicht ohnehin nach Aufwand abrechnen und Ihre Arbeitszeit monatlich in Rechnung stellen, sollten Sie eine ähnliche, für beide Seiten faire Lösung finden. Schlagen Sie Ihrem Auftraggeber zum Beispiel vor, dass je ein Drittel des vereinbarten Honorars

– bei Auftragserteilung oder Vertragsabschluss,
– bei Fertigstellung oder Lieferung und
– bei Schlussabnahme der Leistung

fällig wird. So kann der Auftraggeber selbst bei komplizierten Dienstleistungen, zum Beispiel der Erstellung einer Software, einen Teil der Zahlung als Druckmittel zurückzuhalten, bis die vollständige Leistung erbracht ist. Andererseits kann der Auftragnehmer seine Kosten zumindest teilweise decken, auch wenn noch Nachbesserungen erforderlich sein sollten. Wenn Lieferung und Schlussabnahme zusammenfallen, kann das zweite Drittel der Zahlung auch fällig werden, wenn ein anderer Meilenstein erreicht ist – abhängig davon, wie Sie es vereinbart haben.

Machen Sie von Vorkasse und Anzahlungen immer dann Gebrauch, wenn es um größere Beträge geht, deren Ausfall Sie nicht so leicht verkraften könnten. Nutzen Sie diesen Weg zudem unabhängig von der Betragshöhe bei Neukunden, deren Zahlungsfähigkeit Sie noch nicht einschätzen können. Auch in anderen Fällen kann es in Hinblick auf Ihre Liquidität nicht schaden, wenn Sie zumindest einen Teil der Zahlung schon zu einem früheren Zeitpunkt erhalten.

In unserem Buch "Jetzt sind Sie Unternehmer" bekommen Sie zahlreiche Tipps und Tricks, wie Sie sich das Arbeitsleben erleichtern können. Mehr hierzu finden Sie unter www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/buch.html.


--------------------------------------------------------------


5. Kalender bis zum Jahr 2014 - kostenloser Download auf gruendungszuschuss.de

Sie haben auch schon etliche Termine und Aufträge für das kommende Jahr zu verzeichnen? Oder gar für die Jahre danach? Die Organisation von Terminen auch in weiter Ferne ist kein Problem, wenn Sie unseren Jahresplaner nutzen. Ab sofort stehen unsere Kalender für die Jahre 2012 bis 2014 als kostenloser Download bereit. Viele unserer Leser möchten nicht mehr auf das Tool verzichten. Mit dem praktischen Kalender können Sie Urlaube, Vortrags- und Seminartermine, Geschäftsreisen und Messebesuche sowie langfristige Projekte planen.

Die Excel-Jahresplaner sind praktisch und übersichtlich. Sie haben sie immer da, wo auch Ihr Outlook ist, nämlich auf dem Laptop. Und bei Bedarf können Sie sie auf einer Din-A4-Seite ausdrucken.

Seit Beginn meiner Selbständigkeit bastle ich mir jedes Jahr in Excel einen solchen Planer. Weil das einerseits sehr praktisch ist, andererseits jedes Mal eine ganze Menge Arbeit macht, habe ich mir gedacht, dass ich den Jahresplaner nicht für mich behalte, sondern an Sie und andere Interessierte verschenke.

Tipps zur Nutzung

a. Sie sehen das ganze Jahr auf einer Bildschirmseite bzw. Druckseite und können Projekte, Deadlines, Urlaubszeiten usw. planen und durch Verwendung von Farbcodes übersichtlich darstellen.

b. Bundeseinheitliche Feiertage und Wochenenden sind bereits farblich hervorgehoben, Kalenderwoche und Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Monat sind ebenfalls angegeben.

c. Der Jahresplaner bietet einen Ferienkalender für alle Bundesländer und eine Liste der nicht bundeseinheitlichen Feiertage, so dass Sie den Kalender schnell an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können. Tipp: Ich markiere die Schulferien in meinem Bundesland durch eine graue Hintergrundfarbe. Das hilft mir bei der Planung von Seminarterminen.

d. Wenn Sie mit der rechten Maustaste auf ein Feld klicken, können Sie einen Kommentar eingeben und auch längere Texte hinterlegen. Pro Tag sind bis zu drei Kommentare möglich, da jeder Tag aus drei Feldern besteht.

e. Wenn Sie den Jahresplaner zur Urlaubs- oder Einsatzplanung für eine Abteilung oder ein kleines Unternehmen nutzen wollen, fügen Sie in jedem Monat entsprechend der Mitarbeiterzahl Zeilen ein. Sie haben dann für jeden Mitarbeiter eine Zeile zur Verfügung, die Sie mit seinem Namenskürzel benennen können.

f. Weitere Anregungen zur Nutzung finden Sie im Jahresplaner in der Lasche "Tipps und Tricks".

Technische Voraussetzungen

a. Der Jahresplaner funktioniert auf jedem gängigen Betriebssystem, also nicht nur mit Microsoft Windows, sondern auch MacOS und Linux.

b. Einzige Voraussetzung ist eine Excel-kompatible Tabellenkalkulation. Falls Sie kein Microsoft Calc/Excel haben, können Sie auch die Tabellenkalkulation im Rahmen des kostenlosen Programmpakets OpenOffice benutzen.

c. Sie können den Jahresplaner auch ganz unabhängig von einem bestimmten Computer einsetzen, indem Sie die Datei als Tabelle in GoogleDocs hochladen. So kann die ganze Familie bzw. Firma Ihre Planung einsehen und auf Wunsch bearbeiten.

Es würde mich sehr freuen, wenn mein kleines Tool auch für Sie hilfreich ist. Ich bin gespannt auf Ihr Feedback!

Hier können Sie die Jahresplaner 2012 bis 2014 kostenlos herunterladen:

www.gruendungszuschuss.de/index.php


--------------------------------------------------------------


6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

(...)

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Workshop

Effektive Pressearbeit

04.06.18 München
  Mehr...

Xing-Workshop

Xing optimal nutzen

  Mehr...