Newsletter für Gründer & Selbständige

43/2011 (versendet am 14.12.2011)

News2Use, 43/2011: Wie sieben die Agenturen künftig beim GZ?, In Ruhezeit gründen?, Welche Zielgruppe ist die richtige?

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"
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Liebe Leserin, lieber Leser

durch die Einsparungen beim Gründungszuschuss wird bei der Antragstellung so einiges anders. Worauf Sie achten sollten und warum ein starker Partner an Ihrer Seite von Anfang an wichtig ist, erfahren Sie im ersten Beitrag. Eine gute Nachricht haben wir, falls Sie selbst kündigen, einen Aufhebungsvertrag schließen oder sich mit dem Arbeitgeber auf ein vorzeitiges Ende des Arbeitsvertrags einigen: Sie dürfen weiterhin schon während der resultierenden Sperr- und Ruhezeiten gründen. Den Gründungszuschuss erhalten Sie zwar zeitlich verzögert, aber in vollem Umfang.

Lesen Sie außerdem, wie Sie Ihre persönlichen Daten bei XING schützen, wie Sie besonders lukrative Zielgruppen identifizieren und wie Sie eine gute Balance zwischen Managen und eigentlichem Tun halten.

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Vorweihnachtliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Wie die Arbeitsagenturen den Gründungszuschuss künftig (nicht) vergeben werden
2. Gute Nachricht: Gründungszuschuss auch dann, wenn Sie bereits während der Sperrzeit oder Ruhezeit gründen
3. XING-Tipp: So schützen Sie Ihre Privatsphäre
4. Marketing-Tipp: Wie Sie Ihre Zielgruppe richtig abgrenzen
5. So schaffen Sie die Balance zwischen Managen und Tun
6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Wie die Arbeitsagenturen den Gründungszuschuss künftig (nicht) vergeben werden

Die Kürzungen beim Gründungszuschuss sind beschlossen, wenn auch noch nicht in Kraft getreten. Dem Bundespräsidialamt liegt das entsprechende Gesetz seit letzter Woche zur Prüfung vor. Nur noch wenige Tagen bzw. Wochen kann man zu den alten Bedingungen gründen. Für künftige Gründer stellt sich nun die Frage: Was muss ich tun, um den Gründungszuschuss im nächsten Jahr überhaupt zu erhalten? Für die Bundesagentur für Arbeit stellt sich die Frage umgekehrt: Was muss ich tun, damit nächstes Jahr möglichst wenige Gründer den Gründungszuschuss erhalten? Denn wenn die Sparziele von Ministerin von der Leyen umgesetzt werden sollen, ist es nötig, einen erheblichen Teil der Anträge abzulehnen.

Die Berater bei den Arbeitsagenturen können einem leidtun. Haben sie bisher Gründungswilligen Mut gemacht und sinnvolle Vorhaben unterstützt, müssen sie nun ständig nach dem Haar in der Suppe suchen. Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, hat es im Bundestag so formuliert: „Die Ausweitung der Entscheidungskompetenz vor dem Hintergrund dieser Einsparungen ist nichts anderes, als dass Sie die Drecksarbeit der Ablehnung nach unten verlagern.“

Diese Woche sind die neuen Geschäftsanweisungen (GA) der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht worden. Wir haben sie unter die Lupe genommen und zahlreiche weitere uns zugetragene Informationen berücksichtigt. Unser Fazit vorweg: Wer professionelle Hilfe in Anspruch nimmt und selbstbewusst sein Recht einfordert, wird den Gründungszuschuss auch weiterhin erhalten. Allerdings sollte man sich die Unterstützung so früh wie möglich holen: Schon beim ersten Termin bei der Arbeitsagentur werden die Weichen in die richtige oder aber in die falsche Richtung gestellt.

Bereits beim ersten Treffen schließen Sie mit Ihrem Berater eine Eingliederungsvereinbarung, die eine Vorentscheidung bezüglich Stellensuche versus Existenzgründung ist und Sie mehrere Monate bindet. Sie werden am Ende des Gesprächs aufgefordert, diese Vereinbarung zu unterschreiben. Wenn Sie unvorbereitet sind, werden die Weichen falsch gestellt. Und es ist schwierig, dies zu korrigieren.

Die Berater werden viel stärker als bisher auf den „Vorrang der Vermittlung“ pochen. Damit ist eigentlich gemeint, dass Arbeitssuchende in einen neuen Job vermittelt werden sollen, bevor die Arbeitslosigkeit überhaupt beginnt. Dieses Prinzip erweitert man jetzt auch auf den Gründungszuschuss: Vorrang hat eine Vermittlung in eine Anstellung. Was dabei zumutbar ist, ein Umzug etwa oder ein deutlich niedrigeres Einkommen, darüber lässt sich streiten. Der Arbeitsberater muss Ihnen – sofern vorhanden - Stellenangebote unterbreiten, bevor er Ihnen den Gründungszuschuss bewilligen darf. Auch hierzu stellen Sie die Weichen bereits bei Ihrem ersten Treffen mit dem Berater.

Einen Rechtsanspruch haben Sie auf die Aushändigung des Antrags auf Gründungszuschuss – egal was einzelne Berater sagen mögen – und auch die Auswahl der fachkundigen Stelle bleibt weiterhin allein Ihnen überlassen. Wenn ein Berater Sie zu einer bestimmten fachkundigen Stelle drängt, zum Beispiel weil diese Gründer besonders kritisch bewertet, so bewegt er sich damit außerhalb der Legalität. Falls Sie darauf eingehen, sollten Sie sich Ihren eigenen Berater suchen, der IHRE Interessen vertritt, um Chancengleichheit herzustellen.

Der Agenturmitarbeiter kann – wie bisher schon – von dem Urteil der fachkundigen Stelle abweichen. Wenn zum Beispiel ein Steuerberater, der nur alle paar Wochen eine Stellungnahme abgibt, ein Formularfeld falsch ankreuzt oder eine ungeschickte Äußerung des Gründers übersieht, so wird dieser Formfehler postwendend zu einer Ablehnung führen. Laut Insidern enthalten 40 Prozent aller abgegebenen Gründungszuschussanträge solche Formfehler. Bisher hat man in solchen Fällen noch einmal beim Gründer nachgefragt, künftig muss alles sofort beim ersten Versuch stimmen.

Auch der Businessplan und insbesondere der Zahlenteil werden von der Arbeitsagentur deutlich strenger unter die Lupe genommen. Bisher hat so mancher Gründer seinen Businessplan irgendwo kopiert und geringfügig angepasst und ist damit durchgekommen. Künftig muss er quasi eine gefährliche Meeresenge durchsegeln, so wie Odysseus zwischen zwischen Skylla und Charybdis: Auf der einen Seite droht eine mangelnde Tragfähigkeit der Gründung, weil es zu lange dauert, um von der Selbständigkeit leben zu können. Auf der anderen Seite kann aber auch eine zu hohe Eigenleistungsfähigkeit zur Ablehnung führen, weil man zu schnell zu viele Einnahmen erzielt. Was dabei zu viel und was zu wenig ist, kann sich je nach Region unterscheiden. Die Details werden von jeder Arbeitsagentur in eigenen „Ermessenslenkenden Weisungen“ geregelt, die im Gegensatz zu den Geschäftsanweisungen nicht veröffentlicht werden.

Nicht nur der Oberarzt, der seine eigene Praxis eröffnet, und andere gemeinhin als „gutverdienend“ geltende Freiberufler werden hier die richtigen Argumente finden müssen, wenn sie weiterhin eine Förderung erhalten wollen. Auch bei der Übernahme eines bestehenden Betriebs oder dem Übergang von einer langjährigen nebenberuflichen zu einer hauptberuflichen Selbständigkeit erwarten die Arbeitsagenturen wieder eine ausführlichere Begründung, nachdem man 2006 die Förderung von Übernahmen gerade erst erleichtert hatte.

Die Arbeitsagenturen haben offenbar ein zusätzliches internes Formular „Begründung für die Förderung“ entwickelt, anhand dessen die Eigenleistungsfähigkeit kritisch überprüft wird. Darüber hinaus haben einige Arbeitsagenturen Fragebögen erarbeitet – zusätzlich zu den bereits bestehenden  Antragsformularen. Sie umfassen ein bis drei Seiten, je nach Arbeitsagentur. Mehrere dieser – inhaltlich ganz unterschiedlichen - Fragebögen liegen uns bereits vor. Hier einige Beispiel für darin gestellte Fragen:

- Stellen Sie bitte kurz dar, warum Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Was haben Sie in Vorbereitung auf Ihre Selbständigkeit bereits getan?

- Passt Ihre Berufsausbildung bzw. auch praktische Erfahrungen zur Branche, in der Sie sich selbständig machen wollen?

- Haben Sie bereits praktische Berufserfahrungen in diesem Bereich mit zum Teil eigenständigem Aufgabenbereich sammeln können? Wo und in welchem Umfang? Welche Aufgaben haben Sie erledigt?

- Sind Sie mit den Zukunftprognosen Ihrer Branche vertraut? Teilen Sie uns kurz und konkret mit, welche Quellen Sie dazu nutzen, um herauszufinden, wie die Prognose aussieht.

- Besitzen Sie fundierte kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten? In welcher Form können Sie diese nachweisen? Sind Sie bereit, diese Kenntnisse durch Besuch von Seminaren für Existenzgründer zu erwerben?

- In welchem Umfang konnten Sie bisher Vertriebserfahrung sammeln? Erläutern Sie kurz, wie Sie diese Vertriebserfahrung gesammelt haben und welchen zeitlichen Umfang diese Tätigkeiten eingenommen haben.

- Wissen Sie, wie man eine ordnungsgemäße Rechnung schreibt? Woher wissen Sie das? Kennen Sie sich mit Buchführung aus? Warum? Wissen Sie, wie man betriebliche Kosten berechnet?

- Was tun Sie, wenn die Selbständigkeit im ersten Jahr die geplanten Einnahmen und Gewinne nicht abwirft?

Wer gut vorbereitet in die Gründung geht, wird an diesen Punkten nicht scheitern, zumal alle diese Fragen ja ohnehin in einem ordentlichen Businessplan beantwortet werden. Die Fragebögen sollen die Hürden etwas höher legen und werden sicher so manchen abschrecken. Sie sind auf die ermessenslenkenden Weisungen zugeschnitten, so dass eine einzige „falsche“ Antwort eines weniger gut vorbeiteten bzw. beratenen Gründers zur Ablehnung führen kann.

Besteht die Gefahr, dass eventuell der Zuschuss, auf den sie dringend angewiesen sind, verweigert wird, reagieren viele Gründungswillige mit konfrontativem Auftreten und Drohungen – was allerdings direkt zur Ablehnung führen kann. Schließlich ist der Berater den „Kunden“ mit der Ablehnung erst einmal los. Wird der Gründungszuschuss dann später doch vergeben, belastet dies nicht seine „Quote“. Wir gehen davon aus, dass es eine wahre Flut von Ablehnungen, Widersprüchen und Prozessen vor dem Sozialgericht geben wird.

Nachdem wir uns sehr eingehend mit den neuen Vorschriften beschäftigt haben, sind wir überzeugt, dass von uns unterstützte Gründer und Gründungsvorhaben weiterhin beste Chancen auf den Gründungszuschuss haben. In unseren Basis- und Businessplan-Workshops sowie der individuellen Beratung durch die von uns empfohlenen Existenzgründungsberater bereiten wir Sie auf die Gespräche mit der Agentur vor. Damit wollen wir erreichen, dass die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden und Ihnen energieraubende Auseinandersetzungen von vornherein erspart bleiben. Außerdem erhöhen Sie durch eine gute Vorbereitung natürlich auch ganz generell Ihre Erfolgschancen. Wir lassen Sie auch nicht alleine, wenn es zu einer Auseinandersetzung mit der Arbeitsagentur kommen sollte.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns, am besten schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur. Auch wenn wir natürlich nicht jedem Gründer garantieren können, dass er den Gründungszuschuss am Ende erhält, geben wir Ihnen auf jeden Fall frühzeitig ein offenes und ehrliches Feedback darüber, ob Sie mit Ihrem Vorhaben gute Chancen auf den Gründungszuschuss haben oder nicht. Wenn wir von Ihrem Businessplan überzeugt sind, setzen wir alle Hebel in Bewegung, dass Sie den Gründungszuschuss erhalten. Nicht zuletzt haben wir einen umfassenden Überblick, können Ihnen also sagen, ob vergleichbare Businesspläne bereits in einer bestimmten Region „durchgegangen“ sind oder nicht.

Bitte nutzen Sie unser Formular unter www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen, um in Kontakt mit einem erfahrenen, von uns ausgewählten Existenzgründungsberater in Ihrer Nähe zu kommen. Tun Sie das möglichst frühzeitig, also nicht erst, wenn Sie Ihren Businessplan geschrieben haben.

Geschäftsanweisungen zum „neuen“ Gründungszuschuss: www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A06-Schaffung/A065-Existenzgruender/Publikation/pdf/GA-Gruendungszuschuss.pdf


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2. Gute Nachricht: Gründungszuschuss auch dann, wenn Sie bereits während der Sperrzeit oder Ruhezeit gründen

Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag schließt, wird von der Arbeitagentur wegen der Mitwirkung beim Verlust des Arbeitsplatzes mit einer typischerweise dreimonatigen Sperrzeit belegt, während der er oder sie kein Arbeitslosengeld erhält – auch wird die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I entsprechend verkürzt. Mit einer Ruhezeit wird man demgegenüber von der Agentur belegt (auch wenn der Arbeitgeber gekündigt hat), wenn man sich auf ein vorgezogenes Ende des Beschäftigungsverhältnisses einlässt oder sich Urlaubsansprüche auszahlen lässt. In diesem Fall verzögert sich die Zahlung des Arbeitslosengelds lediglich um den Zeitraum, für den man in aller Regel ja noch Gehalt erhalten hat, wenn auch in Form einer Abfindung.

In beiden Fällen ist eine Gründung bereits ab dem zweiten Tag der Ruhe- oder Sperrzeit möglich. Der Gründungszuschuss wird dann zwar zeitlich verzögert nach Ablauf dieser Zeiten ausgezahlt, allerdings in voller Länge. Zwar heißt es im Gesetz: „Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 142 bis 144 vorliegen oder vorgelegen hätten.“ Aber in den Geschäftsanweisungen stellt die Bundesagentur dann klar, dass nach Ablauf dieser Ruhenszeiträume (unter diesen Begriff fallen auch die Sperrzeiten) sehr wohl die Förderung ausbezahlt werden kann.

Das ist eine gute Nachricht für Last-Minute-Gründer, deren Arbeitsverhältnis eigentlich erst im neuen Jahr endet, die sich aber mit ihrem Arbeitgeber auf ein vorzeitiges Ende des Beschäftigungsverhältnisses geeinigt haben. Sie haben so die Möglichkeit, schon früher zu gründen und fallen damit möglicherweise noch unter die bisherigen Regelungen beim Gründungszuschuss. Allerdings sollte man diesen Schritt mit dem Berater bei der Arbeitsagentur absprechen. Zunehmend reagieren Berater ablehend, wenn Gründer mit allen Mitteln versuchen, noch die alte Regelung in Anspruch  zu nehmen – auch wenn der Gründer absolut im Recht sein mag. Holen Sie sich auf jeden Fall Unterstützung bei einem Gründungsberater, wenn Sie einen solchen Schritt planen.

Von der Regelung profitieren aber auch alle, die erst nächstes Jahr gründen wollen. Weiterhin gilt somit nämlich, dass auch Gründer, die selbst kündigen und sich zeitnah selbständig machen wollen, nicht abwarten müssen, bis die Sperrzeit ausgelaufen ist, sondern nach nur einem Tag Arbeitslosigkeit aktiv werden können. Was dabei zusätzlich alles zu beachten ist, haben wir in diesem Newsletter unter 1. detailliert beschrieben.

Viele weitere Informationen und Tipps zu den wichtigsten deutschen Förderinstrumenten Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, geförderte Beratung und Mikrokredite finden Sie in meinem Buch „Gründungszuschuss und Einstiegsgeld“, das Anfang Dezember in der 4. Auflage erschienen ist und bereits alle neuen Regelungen enthält: www.gruendungszuschuss.de/buch


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3. XING-Tipp: So schützen Sie Ihre Privatsphäre

Auf XING gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten und Einstellungen zum Schutz der eigenen Daten, Ihre Kontaktdaten können Sie sogar jeweils einzeln freigeben. Bevor Sie die Einstellungen festlegen, überlegen Sie, welchen Zweck Sie mit Ihrer XING-Mitgliedschaft verfolgen. Denn wenn Sie sich zu sehr einengen, werden Sie von anderen nicht mehr gefunden und angesprochen – was dem Sinn eines sozialen Businessnetzwerks widerspricht.

Das ist die eine Seite. Machen Sie sich gleichzeitig bewusst, dass Sie mit dem, was Sie auf Ihrem Profil oder in Gruppenbeiträgen schreiben, an die Öffentlichkeit gehen. Daher gilt: Überlegen Sie sich bei allem, was Sie auf XING (und überhaupt im Internet) veröffentlichen, ob Sie es in gleicher Form auch einem wildfremden Menschen auf der Straße erzählen würden. Falls nicht, behalten Sie es lieber für sich.

Ihre Kontaktdaten: Ihre eingetragenen Kontaktdaten sind grundsätzlich nur für Kontakte einzusehen, denen Sie eine entsprechende Freigabe erteilt haben. Sie können auf XING Ihre eingetragenen Kontaktdaten nicht grundsätzlich für alle freigeben – auch nicht versehentlich. Bei einer Kontaktbestätigung werden zwar die geschäftlichen Daten zunächst freigegeben. Was genau ein Kontakt in diesem Rahmen sehen darf, bestimmen Sie aber unter „Datenfreigabe bearbeiten“ selbst.

Profilaufruf außerhalb von XING: Ihr Profil kann standardmäßig auch von Nicht-XING-Mitgliedern aufgerufen werden. Das können Sie verhindern, indem Sie die Option „Mein Profil darf auch für Nicht-Mitglieder abrufbar sein“ in den Einstellungen zur Privatsphäre auf XING abschalten. Versucht dann jemand, Ihr Profil aufzurufen, wird er aufgefordert, sich zuerst bei XING einzuloggen.

Ihr Profil in Suchmaschinen: Ihr Profil kann in der Standardeinstellung über Suchmaschinen gefunden werden, allerdings erst, wenn ein Link auf Ihr Profil irgendwo (für Suchmaschinen sichtbar) im Internet aufzufinden ist. Beispiel: Sie haben die URL Ihres XING-Profils an das Ende eines Blog-Artikels gestellt. Die Option „Mein Profil darf in Suchmaschinen auffindbar sein“ schalten Sie ebenfalls in den Einstellungen zur Privatsphäre auf XING ab. Die Suchmaschinen werden Ihr Profil mit zeitlicher Verzögerung nicht mehr listen, und zwar erst, wenn deren Datenbanken aktualisiert wurden.

Ihre Beiträge in öffentlichen Gruppen: Die Moderatoren legen fest, ob eine Gruppe und die jeweiligen Beiträge auch außerhalb von XING sichtbar sind. Wenn Sie nicht wünschen, dass Suchmaschinen Ihre Beiträge finden, stellen Sie dies in den Einstellungen zur Privatsphäre auf XING ab. Entfernen Sie dafür den Haken bei „Meine Beiträge in öffentlichen Gruppen können in Suchmaschinen gefunden werden”.

Gruppenmitgliedschaften: Wenn Sie die Mitgliedschaft in einer XING-Gruppe nicht auf Ihrem Profil anzeigen lassen wollen, klicken Sie neben das jeweilige Gruppenlogo in Ihrem Profil auf „Bearbeiten“, um es auszublenden.

Kontaktliste: Ihre bestätigten Kontakte können auf XING in Ihrem Profil eingesehen werden. Auch dies können Sie bei den Einstellungen zur Privatsphäre auf XING unterbinden.

Nachrichtenempfang: Sie können verhindern, dass Sie Nachrichten sowohl von einzelnen Mitgliedern als auch generell von Nicht-Kontakten erhalten. Den Nachrichtenempfang von einzelnen Mitgliedern stellen Sie in der Datenfreigabe (oben rechts im Profil – Optionen – Mehr – Datenfreigabe bearbeiten) des Mitglieds ab, das Sie sperren möchten. Allgemeines zum Empfang von Nachrichten legen Sie in den Einstellungen zur Privatsphäre auf XING fest.

Ihre Aktivitäten: Mit Aktivitäten sind Änderungen im Profil, neue Statusmeldungen, Eventteilnahmen, Gruppenmitgliedschaften und so weiter gemeint. Kurz: All die Dinge, die im Bereich „Neues aus meinem Netzwerk“” auf der Startseite den direkten Kontakten angezeigt werden und die Sie von Ihren Kontakten angezeigt bekommen. Diese Meldungen werden in Ihrem Profil im Reiter “Aktivitäten” gesammelt und können dort auch bearbeitet werden. Direkten Kontakten ist der Einblick hier generell erlaubt. Das können in den Einstellungen zur Privatsphäre auf XING unter „Der Bereich ‚Aktivitäten‘ auf meinem Profil ist sichtbar für“ ändern. Wählen Sie zwischen „niemand“, „nur meine direkten Kontakte“ und „alle Mitglieder“.

Sie möchten mehr über XING und seine Funktionen erfahren? Und Sie wollen wissen, welche Einstellungen wirklich sinnvoll sind, um Ihre Privatsphäre zu schützen und trotzdem für potenzielle Kunden optimal auffindbar zu sein? Dann besuchen Sie eines unserer XING-Seminare. Mehr dazu unter www.xing-seminare.com.


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4. Marketing-Tipp: Wie Sie Ihre Zielgruppe richtig abgrenzen

Sie als Existenzgründer haben bereits eine Vorstellund davon, wer Ihre Leistungen oder Ihr Produkt kaufen wird. Aber wie konkret ist das? Und ist die Zielgruppe die richtige, um langfristig Ihre Existenz zu sichern? Auch Selbständige, die schon länger am Markt sind, sollten sich diese Frage immer wieder stellen. Der bevorstehende Jahreswechsel bietet einen guten Anlass. Sprechen Sie die für Sie richtigen potenziellen Kunden an? Hinterfragen Sie, ob sich eventuell etwas am Markt verändert hat, sodass Sie Ihre Marketing-Strategie anpassen müssen. Bei Ihren Überlegungen werden Ihnen folgende Tipps nützlich sein.

a) Bedarf: Ihre Zielgruppe muss ein bestimmtes Bedürfnis oder Problem haben, für das Sie eine Lösung anbieten. Das allein reicht aber nicht: Die betreffenden Personen müssen sich dieses Bedürfnisses oder Problems auch bewusst sein und eine Lösung dafür wollen, also konkreten Bedarf haben.

b) Abgrenzbarkeit: Sie müssen eindeutig feststellen können, wer zu Ihrer Zielgruppe gehört und wer nicht. Nur dann können Sie punktgenau und budgetgerecht akquirieren. Andernfalls investieren Sie zu viel Zeit, Energie und Geld für die Kontaktanbahnung zu Leuten, die niemals zu Auftraggebern werden.

c) Ansprechbarkeit: Es muss für Sie möglich sein, an die Kontaktdaten der einzelnen Personen aus Ihrer Zielgruppe heranzukommen. Andernfalls können Sie nicht akquirieren, sondern höchstens klassisch werben.

d) Größe: Die Zielgruppe muss so groß sein, dass sie Ihnen genügend Aufträge und ein ausreichendes Einkommen gewährleistet. Zu weit fassen sollten Sie den Kreis der potenziellen Kunden aber auch nicht. Denn je breiter und heterogener Ihre Zielgruppe ist, desto weniger passgenau können Sie Ihr Angebot zuschneiden.

e) Finanzen: Was viele Selbständige unterschätzen: Ihre Zielgruppe muss nicht nur groß genug, sondern auch zahlungskräftig beziehungsweise -fähig sein. Und die Angehörigen dieser Zielgruppe müssen willens sein, Ihre Leistung adäquat zu bezahlen. Es hilft Ihnen nichts, wenn Ihre potenziellen Kunden Ihr Angebot gern wahrnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können. Genauso wenig bringt es, wenn sie Sie zwar bezahlen könnten, es aber nicht wollen, weil sie zum Beispiel Ihre Leistung geringschätzen oder es gewohnt sind, sie kostenlos oder für sehr wenig Geld zu bekommen (wie etwa viele haushaltsnahe Dienstleistungen).

Weitere Tipps dazu, wie Sie Ihre Zielgruppe bestimmen und sich im Markt positinieren, lesen Sie im Ratgeber „Wege zum Kunden“ von Barbara Kettl-Römer.


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5. So schaffen Sie die Balance zwischen Managen und Tun

„Managementaufgaben“ wie E-Mails beantworten, Telefongespräche führen sowie die Zeit- und Aufgabenplanung können schnell zum tagesfüllenden Selbstzweck werden. Wenn es erst einmal so weit gekommen ist, schaffen Sie es nicht mehr, Ihre eigentliche Arbeit zu erledigen. Trennen Sie deshalb zwischen Managen und Tun. Die Balance zwischen den beiden Anforderungen stellen Sie am besten her, indem Sie sich bewusst Raum für Ihre eigentlichen Arbeiten schaffen:

– Fragen Sie Ihre E-Mails nicht automatisch alle zehn Minuten ab, sondern nur zwei- oder dreimal pro Tag.

– Ziehen Sie notfalls das Netzwerkkabel aus dem Computer oder schalten Sie den WLAN-Empfang ab, um sich vor der Verführung, immer wieder im Internet zu surfen, zu schützen.

– Trauen Sie sich, das Telefon zwei Stunden lang auf Ihren Anrufbeantworter umzuleiten und die eingegangenen Anrufe anschließend am Stück abzuarbeiten.

– Arbeiten Sie tageweise zu Hause oder auch an einem anderen Ort, wenn Sie sich dort besser konzentrieren können als im Büro.

Zeitplanungsprofis schlagen zudem vor, jeden Tag eine „stille Stunde“ einzulegen, also eine Zeit ohne Störungen. Viele Selbständige können erst in Ruhe arbeiten, wenn weniger Anrufe und E-Mails eintreffen – also meist am Abend. Das ist vielleicht ein Grund dafür, dass häufig so lange und auch am Wochenende gearbeitet wird. Das bewusste Abschotten für eine Stunde am Tag kann ein Weg sein, wieder früher nach Hause zu kommen.

Mehr darüber, wie Sie sich den Alltag als Unternehmer leichter machen können, lesen Sie im Buch „Jetzt sind Sie Unternehmer“ von Andreas Lutz.


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6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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