Newsletter für Gründer & Selbständige

02/2015 (versendet am 05.03.2015)

News2Use, 2/2015: Förderung sichern - Hilfe, der Steuerprüfer kommt - Bücher versandkostenfrei

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

alle Zeichen deuten auf eine deutliche Verschlechterung beim Gründercoaching Deutschland (GCD) hin. Falls Sie innerhalb der letzten fünf Jahre gegründet haben und das GCD nicht (oder nur teilweise) in Anspruch genommen haben, ist jetzt die letzte Chance, sich die Förderung in ihrer bisheriger Form zu sichern.

Weitere Themen: Wie Sie schon als Gründer Steuern sparen. Was Sie tun müssen, wenn im weiteren Verlauf der Selbstständigkeit ein Steuerprüfer seinen Besuch ankündigt. Wie Sie die richtigen Ansprechpartner finden, wenn Sie möchten, dass Medien über Sie berichten.

Außerdem: Ab sofort sind alle Bücher auf unserer Website versankostenfrei! Und wir stellen Ihnen Ralf Riedel vor, unseren Beratungspartner für Sachsen. Viel Spaß beim Lesen unserer News!

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz
gruendungszuschuss.de

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INHALT

1. Letzte Chance auf Gründercoaching Deutschland in bisheriger Form: Jetzt sichern!
2. VGSD-Experten-Telko: Hilfe, der Steuerprüfer kommt!
3. Schon vor der Gründung Steuern sparen
4. Ab sofort auf unserer Website: Alle Buchlieferungen portokostenfrei
5. Presse-Tipp: So finden Sie den richtigen Ansprechpartner
6. Unser gruendungszuschuss.de-Berater für Sachsen stellt sich vor

6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Letzte Chance auf Gründercoaching Deutschland in bisheriger Form: Jetzt sichern!

Seit Herbst 2007 wurden im Rahmen des Gründercoaching Deutschland (GCD) zehntausende Selbstständige gefördert. Zum 30.04.2015 läuft das Programm in der bisherigen Form aus. Möglicherweise kommt es schon im Verlauf des März zu einem Vergabestopp. Bereits jetzt ist es so, dass eine Förderung aktuell nur in den alten Bundesländern möglich ist.

Deshalb empfehlen wir allen, die an einer Beratung interessiert sind, sich jetzt noch die Übernahme von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten zu sichern. Nach der Bewilligung können Sie dann sechs Monate lang Beratung zu sämtlichen betriebswirtschaftlichen Themen (siehe unten) in Anspruch nehmen - also auch dann, wenn Ihr Beratungsbedarf erst im weiteren Jahresverlauf besteht. Sie müssen das beantragte Kontingent nicht auschöpfen, sollte Ihr Bedarf geringer ausfallen als gedacht.

Ab wann und in welcher Form es ein Nachfolgeprogramm geben wird, ist noch immer unsicher. Möglicherweise kommt es zu einer Förderlücke, also einem Zeitraum ganz ohne Förderung. Sehr wahrscheinlich ist dagegen, dass sich die Förderbedingungen deutlich verschlechtern werden.


Das GCD zeichnet sich bisher gegenüber anderen Programmen durch eine für Sie sehr einfache Antragstellung aus:

* Hohe Bewilligungsquote bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen
* Sicherheit durch Bewilligung vor Beratungsbeginn
* Liquiditätsschonend: Den gefördert Betrag bezahlt die KfW (Einverständnis des Beraters vorausgesetzt) direkt

Diese Vorteile entfallen unseren Informationen zufolge künftig. So wird man die Beratung wahrscheinlich in vollem Umfang selbst bezahlen müssen und erst nach ihrem Abschluss eine Kostenerstattung von bis zu 50 Prozent beantragen können. Weitere Einschränkungen sind möglich. Deshalb raten wir dazu, sich jetzt die Förderung zu den bisherigen Bedingungen zu sichern.

Lassen Sie sich helfen! - Gefördert wird eine Beratung zu sämtlichen betriebswirtschaftlichen Themen, z.B.:

* Neukunden-Gewinnung durch Telefonakquise, systematischen Vertrieb, Networking etc.
* Marketing, etwa die Optimierung der Website, Online- und Social-Media-Strategien
* Fragen der internen Organisation von der Buchführung über effektivere Abläufe bis hin zum Einstellen neuer Mitarbeiter
* Klassisches Coaching im Sinne von Strategieentwicklung, Positionierung, Umgang mit schwierigen Situationen
* Unternehmensplanung z.B. zur Vorbereitung einer Kreditaufnahme oder Beteiligung, Aufbau eines Controllings
* (Nicht gefördert werden Steuer- und Rechtsberatung sowie Umsetzungsleistungen, z.B. für den Druck von Flyern oder die Programmierung der Website)

Die KfW übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten bzw. bis zu 50 Euro/Stunde. Gefördert werden (beim bisherigen Programm) noch bis zu 60 Coachingstunden mit bis zu 3.000 Euro - künftig reduziert sich diese Obergrenze wahrscheinlich auf 40 Stunden. Wer die 40 Stunden schon ausgeschöpft hat, kann dann keine weitere Förderung erhalten.


Haben Sie das Programm bisher nicht oder nur in Teilen in Anspruch genommen?

Dann nehmen Sie am besten gleich mit unserem Beratungspartner in Ihrer Region Kontakt auf, denn die Antragstellung sollte kurzfristig erfolgen. Beantragen kann das Gründercoaching jeder, der nicht selbst Unternehmensberater ist und sich in den ersten fünf Jahren nach der hauptberuflichen Gründung befindet. Unsere Beratungspartner in Ihrer Region kennen sich mit dem Programm bestens aus und helfen bei der Antragstellung:

Kontaktdaten und Kurzporträts unserer Berater:
www.gruendungszuschuss.de/service-menue/beratung/beraternetzwerk.html


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2. VGSD-Experten-Telko: Hilfe, der Steuerprüfer kommt!

Jedem von uns kann (und wird es früher oder später) passieren: Der Steuerprüfer kündigt sich an. Kein Grund zur Sorge, schließlich haben Sie die Buchhaltung sorgfältig geführt? Andererseits heißt es, auch von Seiten erfahrener Steuerberater: Ein Prüfer geht nie, ohne etwas gefunden zu haben.

Sollte man ihm womöglich etwas zu finden geben? Und: Wie läuft eine Steuerprüfung überhaupt ab, welche Fehler sollte man unbedingt vermeiden und wie kann man Ärger vorbeugen? - Das ist das Thema einer einstündigen VGSD-Experten-Telko am Donnerstag nächster Woche (12. März, 16:00 Uhr).

Expertin ist die Steuerberaterin Simone Lensing aus Minden (Sauerland). Sie hat bereits viele Mandanten bei einer Steuerprüfung begleitet. Sie wird besonders auf diese Fragen eingehen:

* Wie häufig finden Steuerprüfungen statt?
* Wie lange vorher werde ich informiert oder klingelt der Prüfer direkt bei mir? Wie lange dauert eine Prüfung?
* Wo findet die Prüfung statt?
* Welche Arten von Prüfungen gibt es? Was genau wird untersucht? Was für Zeiträume?
* Welche Unterlagen will der Prüfer anschauen?
* Wie kann ich mich vorbereiten, um die Buchführung wasserdicht zu machen?
* Wie gehe ich am besten mit dem Prüfer um? Wie verhalten ich mich in kritischen Situationen?

Als Teilnehmer kannst Du auch eigene Fragen stellen.

Jetzt kostenlos anmelden und Zugangsdaten sichern:
www.vgsd.de/meetup/experten-telko-hilfe-der-steuerpruefer-kommt/


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3. Schon vor der Gründung Steuern sparen

Gründungsvorbereitungen ziehen sich manchmal über mehrere Monate hin und sind mit einer ganzen Reihe von Ausgaben verbunden: Sie kaufen Fachbücher, besuchen Seminare und Messen, nehmen Beratung in Anspruch, betreiben Marktforschung, erstellen Werbematerialien und eine Website. Hinzu kommen Kosten für Reisen, Büromaterial, Porto, Genehmigungen...

Die gute Nachricht: Das alles können Sie steuerlich geltend machen, wenn Sie von Anfang an alle Rechnungen und Belege sammeln. Mit den so nachgewiesenen Ausgaben mindern Sie nicht nur ihren Gewinn und damit die Einkommenssteuer, sondern Sie erhalten in der Regel (wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind) auch die in den Ausgaben enthaltene Umsatzsteuer in voller Höhe zurück.

Für das Finanzamt unterscheiden sich die Vorlaufkosten nicht von normalen Betriebsausgaben. Es gelten die gleichen Spielregeln für die Abzugsfähigkeit. Wichtig: Die Kosten müssen betrieblich veranlasst sein, also der Zusammenhang mit der Gründung nachvollziehbar sein. Anlaufphasen von einigen Monaten bis zu einem Jahr werden für gewöhnlich vom Fiananzamt ohne weiteres anerkannt.

Nutzen Sie idealerweise schon die Zeit vor der Gründung, um sich mit den Themen Buchhaltung und Steuern vertraut zu machen, dann sind Sie von Anfang an gut organisiert und haben Ihre Zahlen im Griff.

Tipp: Was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie in unserem Crashkurs "Rechnung, Buchführung und Steuer" - im Teilnahmepreis ist eine 180-Tage-Lizenz für ein Faktura- und Buchhaltungsprogramm enthalten. Termine:
www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/crashkurs-buchfuehrung-steuern.html


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4. Ab sofort auf unserer Website: Alle Buchlieferungen portokostenfrei

20 Praxis-Ratgeber sind inzwischen in unserer Buchreihe "jeder-ist-unternehmer" erschienen. Ab sofort können Sie sie über unsere Website ganz ohne Portokosten bestellen. Schon bisher übernahm der Verlag bei Auslieferung von zwei und mehr Büchern die Porto- und Versandkosten, jetzt entfällt der Zuschlag auch bei Bestellung von nur einem Buch.

Eine Übersicht über alle Titel unserer Reihe finden Sie hier: www.gruendungszuschuss.de/buecher

Bei der Bestellung über unsere Website sparen Sie nicht nur Kosten, sondern unterstützen auch uns als Autoren. Vielen Dank!


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5. Presse-Tipp: So finden Sie den richtigen Ansprechpartner

Sie haben eine Pressemitteilung, vielleicht über eine innovative Dienstleistung, die Sie gerne an den Mann bringen möchten? Aber Sie kennen gar keine Journalisten? Bevor Sie aus allen möglichen Medien konkrete Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen heraussuchen, überlegen Sie systematisch, für welche Redaktionen Ihre Pressemitteilung überhaupt interessant ist.

Beschränken Sie sich nicht allein auf die Suche im Internet. Fahren Sie zum Bahnhof in Ihrer Stadt oder in den nächsten Zeitschriftenlesesaal einer Bibliothek: Hier finden Sie ein breites Presseangebot, das es an anderer Stelle nicht gibt, darunter auch Fachzeitschriften, die nicht jeder Zeitschriftenladen bereithält. Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, wo eine Berichterstattung über Ihre Dienstleistung sinnvoll sein könnte. Vielleicht kommen Sie mit einem dicken Stapel Zeitungen und Zeitschriften nach Hause, in jedem Fall aber sind Sie nach dem Streifzug sensibilisiert für die Vielfalt der infrage kommenden Medien. Jetzt wissen Sie vielleicht, welche Medien relevant für Sie sind - und sind dem richtigen Ansprechpartner ein Stück näher gekommen.

Über das Impressum finden Sie Namen und oft auch die E-Mail-Adresse einzelner Redakteuere. Sie sollten Ihre Nachricht zumindest an den Ressortleiter oder die Ressortleiterin der entsprechenden Rubrik, zum Beispiel „Wirtschaft“, „Beruf und Karriere“ oder Ähnliches, adressieren. Achten Sie dabei auf die korrekte Ressortbezeichnung und machen Sie sich zudem jeweils die Mühe, den Namen des betreffenden Ressortleiters oder der Ressortleiterin herauszufinden.

Noch besser ist es, direkt anzurufen und nach dem/r zuständigen Redakteur/in und dessen/deren Kontaktdaten zu fragen. Wenn man Ihnen dann doch eine allgemeine Redaktionsadresse nennt, so hat dies mit der Organisation der Redaktion zu tun, und Sie sollten es ganz einfach akzeptieren. Bei Radiostationen zum Beispiel rotiert die Aufgabe des Chefs vom Dienst häufig zwischen den Redakteuren. Ihr Ziel sollte es trotzdem bleiben, Ihre ganz individuellen Kontakte in die Redaktionen aufzubauen, um nach und nach vertrauensvolle Beziehungen zu einzelnen Journalisten zu erarbeiten.

Weitere Tipps auf dem Weg zur erfolgreichen Veröffentlichung erhalten Sie in unserem Seminar „Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige“:

www.gruendungszuschuss.de/presse_ws


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6. Unser gruendungszuschuss.de-Berater für Sachsen stellt sich vor

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