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Am 22.3.06 startet neuer Workshop: "Werkzeugkasten fuer Gruender und Selbstaendige"


(ueberbrueckungsgeld.de) Am 22. März hat in München unser neuer Workshop "Werkzeugkasten" Premiere. In diesem Workshop lernen Sie das Handwerkszeug, das jeder Selbständige beherrschen muss.

Als Gründer oder frisch gebackener Selbstständiger müssen Sie die verschiedensten Aufgaben plötzlich alleine lösen, die Ihnen bisher der IT-Support, die Buchhaltung oder die Werbeabteilung abgenommen haben: Belege systematisch ablegen, Rechnungen korrekt schreiben, Forderungen zeitnah eintreiben, Voranmeldungen fristgerecht abgeben, Geschäftsunterlagen preisgünstig beschaffen, ein zuverlässiges Backupsystem einrichten usw.

Fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen ist oft zu teuer. Sich in alles einzulesen, dafür fehlt die Zeit. Und Dilettantismus können Sie sich nicht leisten. Deshalb gibt es jetzt den Workshop "Werkzeugkasten", in dem Sie an einem Tag das wichtigste Handwerkszeug erlernen, das jeder Selbständige (möglichst) von Anfang beherrschen sollte.

Die 99 Euro Investition werden sich schnell amrotisieren, weil Sie nicht immer gleich teure Experten fragen um Hilfe bitten müssen!

Anmeldung unter www.ueberbrueckungsgeld.de/werkzeugkasten

Verfasst von Andreas Lutz am 08.02.2006 20:36
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=163&showblog=2099

Kommentare

Sehr geehrter Herr Lutz,
ich habe mich zum 01.06.2005 nebenberuflich selbständig gemacht. Bin bis jetzt soizialverischerungspflichtig beschäftigt. Mein Beschäftigungsverhältnis wird zum 30.06.06 (durch Arbeitgeber) enden. Kann ich Überbrückungsgeld beantragen auch wenn das Gewerbe schon angemeldet ist? Und nach welcher Regelung? Muß ich vorher arbeitslos gemeldet sein?

Verfasst von HeikoSchöner am 02.06.2006 00:55

Antwort:

Gefördert wird die hauptberufliche Gründung. Wichtig ist, dass die Selbständigkeit nicht schon vorweg genommen worden ist. Wenn es wirklich nebenberuflich war und der Verdienst eindeutig nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreichte, dann haben Sie gute Chancen bei alter wie neuer Förderung.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Sehr geehrter Herr Lutz,
wie es scheint, gibt es ab Juni 2006 eine neue Regelung zum Überbrückungsgeld, auch wenn noch nicht bekannt ist, wie diese aussieht. Bei mir liegen Businessplann und positive fachkundliche Stellungnahme bereits vor. Gemäß meiner Planung möchte ich am 27.05.2006 meine Selbständigkeit beginnen, mit der Vorlage der Gewerbeanmeldung.
Gilt zu diesem Zeitpunkt noch die alte Regelung und wann sollte ich den Antrag bei der AfA abgeben. Kann das Gewerbe bereits vorher
für einem späteren Zeitpunkt angemeldet werden ?
Vielen Dank
Jörg Decker

Verfasst von Jörg Decker am 13.02.2006 11:43

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