Blog: News & Tipps

Büro & Technik

Arbeitsrecht: So erkennen Sie einen Scheinselbständigen


(gruendungszuschuss.de) Wenn ein freier Mitarbeiter im Team mitarbeitet, geistert schnell der Begriff vom „Scheinselbständigen“ umher. Viele Unternehmer treibt die Sorge um, Nachzahlungen in empfindlicher Höhe an die Sozialversicherung leisten zu müssen oder vom vermeintlich freien Mitarbeiter verklagt zu werden. Wer hier korrekt vorgeht, muss jedoch keine Bedenken haben.

Einen freien Mitarbeiter können Sie nur dann wirklich frei und selbständig beschäftigen, wenn mit der Arbeit, die Sie ihm geben, die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ein freier Mitarbeiter darf nicht Ihrem Weisungsrecht unterliegen. Sie bestimmen nicht, wann, wo und wie er eine Aufgabe zu erledigen hat, sondern geben nur den Rahmen vor und nehmen die Dienstleistung ab.
  • Er darf nicht in Ihre Arbeitsorganisation eingegliedert sein. Zeit, Dauer oder die Art der Durchführung werden von Ihnen nicht vorbestimmt. Aber Sie dürfen natürlich Termine setzen.
  • Er muss auch sonst als Unternehmer auf dem Markt auftreten und ein gewisses Unternehmerrisiko tragen. Er hat beispielsweise selber Personal, ein eigenes Gewerbe angemeldet, macht Werbung oder arbeitet für mehrere Auftraggeber.

Achten Sie auf die Angaben, die der vermeintlich freie Mitarbeiter zu sich selbst macht. Typischerweise weisen folgende Umstände, die beim Mitarbeiter vorliegen, auf Scheinselbständigkeit hin:

  • Der Auftragnehmer beschäftigt außer Familienangehörigen keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
  • Der Auftragnehmer ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig – nämlich Sie.
  • Sie oder ein vergleichbarer Auftraggeber lassen seine Tätigkeiten ansonsten regelmäßig von Arbeitnehmern verrichten, weil dies in der Branche so üblich ist.
  • Seine Tätigkeit trägt keine typischen Merkmale unternehmerischen Handelns wie zum Beispiel großer Entscheidungsspielraum, freie Bestimmung bezüglich Art, Ort und Zeit der Ausführung der Arbeit.

Viele weitere Tipps und Hinweise zum Umgang mit Mitarbeitern finden Sie in unserem Buch „Mein erster Mitarbeiter“ (18,40 Euro). Weitere Infos und Bestellung unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=707.

Verfasst von Andreas Lutz am 25.02.2010 07:22
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=163&showblog=2759

Newsletter abonnieren oder Beitrag weiterempfehlen

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen